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"Kraftwerke"


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0269/1/04
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0736/03
Drucksache 141/1/11

... ) werden zahlreiche Maßnahmen beschrieben, um in der Energiepolitik den Herausforderungen des Klimawandels, der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit gerecht zu werden. Dabei werden sowohl die Kernspaltung als auch die Kernfusion im SET-Plan als Energietechnologien genannt, die Europa aufrechterhalten, entwickeln und anwenden muss, um seine kurz- und längerfristigen energiepolitischen Ziele zu erreichen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Lichte der Erfahrungen aus der Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima auf europäischer Ebene ein schneller Ausstieg aus der Kernspaltung als Energietechnologie angestrebt werden muss.



Drucksache 809/11

... Bei CSP liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung von Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger Verringerung der Kosten und der Umweltauswirkungen sowie auf der Schaffung der Grundlagen für demonstrierte Technologien, damit diese durch den Bau von Prototyp-Kraftwerken auf einen industriellen Maßstab gebracht werden können. Es werden Möglichkeiten der effizienten Kombination von Solarstromerzeugung und Wasserentsalzung erprobt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

TITEL I Einrichtung des Programms

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Einrichtung des spezifischen Programms

Artikel 3
Einzelziele

Artikel 4
Haushalt

TITEL II Durchführung

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Europäischer Forschungsrat

Artikel 7
Wissenschaftlicher Rat

Artikel 8
Durchführungsstelle

TITEL III Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Artikel 11
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13

Anhang I
Grundzüge der Tätigkeiten Gemeinsamkeiten der indirekten Maßnahmen

1. PROGRAMMPLANUNG

1.1. Allgemeines

1.2. Sozial- und Geisteswissenschaften

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen KMU

1.4. Zugang zur Risikofinanzierung

1.5. Kommunikation und Verbreitung

2. internationale Zusammenarbeit

3. Komplementaritäten Bereichsübergreifende Maßnahmen

4. Partnerschaften

Teil I
Wissenschaftsexzellenz

1. Europäischer Forschungsrat

1.1. Der Wissenschaftliche Rat

1.2. Durchführungsstelle

1.3. Rolle der Kommission

2. Künftige NEU Entstehende Technologien

2.1. FET offener Bereich : Förderung neuartiger Ideen

2.2. FET - Proaktiver Bereich: Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften

2.3. FET -Leitinitiativen

2.4. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Marie-Curie-Maßnahmen

3.1. Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern

3.2. Förderung von Exzellenz durch grenz- und sektorübergreifende Mobilität

3.3. Innovationsanreize durch die gegenseitige Bereicherung mit Wissen

3.4. Steigerung der strukturellen Auswirkungen durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten

3.5. Besondere Unterstützung und politische Maßnahmen

3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Forschungsinfrastrukturen

4.1. Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus

4.1.1. Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau17

4.1.2. Integration und Öffnung bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse

4.1.3. Entwicklung, Einsatz und Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen18

4.2. Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihres Personals

4.2.1. Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen

4.2.2. Stärkung des Humankapitals von Forschungsinfrastrukturen

4.3. Stärkung der europäischen Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit

4.3.1. Stärkung der europäischen Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen

4.3.2. Erleichterung der strategischen internationalen Zusammenarbeit

4.4. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil II
Führende Rolle der Industrie

1. Führende Rolle BEI Grundlegenden Industriellen Technologien

4 Allgemeines

Besondere Aspekte der Durchführung

1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

1.1.1. Eine neue Generation von Komponenten und Systemen

1.1.2. Rechner der nächsten Generation

1.1.3. Internet der Zukunft

1.1.4. Inhaltstechnologien und Informationsmanagement IKT für digitale Inhalte und Kreativität

1.1.5. Fortgeschrittene Schnittstellen und Roboter

1.1.6. Mikro- und Nanoelektronik und Photonik

1.2. Nanotechnologien

1.2.1. Entwicklung von Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation

1.2.2. Gewährleistung der sicheren Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien

1.2.3. Entwicklung der gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie

1.2.4. Effiziente Synthese und Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen

1.2.5. Entwicklung kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte

1.3. Fortgeschrittene Werkstoffe

1.3.1 Übergreifende und grundlegende Werkstofftechnologien

1.3.2. Entwicklung und Transformation von Werkstoffen

1.3.3. Verwaltung von Werkstoffkomponenten

1.3.4. Werkstoffe für eine nachhaltige Industrie

1.3.5. Werkstoffe für kreative Branchen

1.3.6. Metrologie, Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle

1.3.7. Optimierung des Werkstoffeinsatzes

1.4. Biotechnologie

1.4.1. Unterstützung der Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor

1.4.2. Biotechnologische Industrieprozesse

1.4.3. Innovative und wettbewerbsfähige Plattformtechnologien

1.5. Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung

1.5.1. Technologien für Fabriken der Zukunft

1.5.2. Technologien für energieeffziente Gebäude

1.5.3. Nachhaltige und emissionsarme Technologien für energieintensive Verarbeitungsindustrien

1.5.4. Neue tragfähige Geschäftsmodelle

1.6. Raumfahrt

1.6.1. Grundlagen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor

1.6.1.1. Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung

1.6.1.2. Steigerung der Innovation zwischen Weltraumsektor und anderen Sektoren

1.6.2. Grundlagen für Fortschritte in den Weltraumtechnologien

1.6.3. Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten

1.6.4. Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften

2. Zugang zur Risikofinanzierung

2.1. Kreditfazilität

2.2. Beteiligungskapitalfazilität

2.3. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Innovation in KMU

3.1. Straffung der KMU-Förderung

3.2. Gezielte Unterstützung

3.2.1. Unterstützung forschungsintensiver KMU

3.2.2. Stärkung der Innovationskapazität von KMU

3.2.3. Unterstützung marktorientierter Innovation

Teil III
Gesellschaftliche Herausforderungen

1. Gesundheit, Demografischer Wandel Wohlergehen

1.1. Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und Prävention

1.2. Entwicklung effizienter Screeningprogramme und Verbesserung der Einschätzung der Krankheitsanfälligkeit

1.3. Verbesserung der Überwachung und Vorbereitung

1.4. Erforschung von Krankheitsprozessen

1.5. Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe

1.6. Bessere Diagnosen

1.7. Nutzung von In-Silico-Arzneimitteln zur Verbesserung des Krankheitsmanagements und der Vorhersage

1.8. Behandlung von Krankheiten

1.9. Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen

1.10. Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten

1.11. Verbesserung der wissenschaftlichen Instrumente und Verfahren zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung und des Regulierungsbedarfs

1.12. Aktive, unabhängige und unterstützte Lebensführung

1.13. Individuelle Befähigung zur selbständigen Gesundheitsfürsorge

1.14. Förderung einer integrierten Gesundheitsfürsorge

1.15. Optimierung der Effizienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Verringerung von Ungleichheiten durch evidenzbasierte Entscheidungen und Verbreitung bewährter Verfahren sowie innovativer Technologien und Konzepte

1.16. Besondere Aspekte der Durchführung

2. Ernährungssicherheit, Nachhaltige Landwirtschaft, MARINE Maritime Forschung BIOWIRTSCHAFT

2.1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

2.1.1. Erhöhung der Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit

2.1.2. Bereitstellung von Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern

2.1.3. Stärkung ländlicher Gebiete, Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum

2.2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung

2.2.1. Fundierte Verbraucherentscheidungen

2.2.2. Gesunde und sichere Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle

2.2.3. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie

2.3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen

2.3.1. Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Fischerei

2.3.2. Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur

2.3.3. Förderung mariner Innovationen mit Hilfe der Biotechnologie

2.4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte Industrien

2.4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft für Bio-Industrien

2.4.2. Entwicklung integrierter Bioraffinerien

2.4.3. Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und -Prozesse

2.5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

3. sichere, SAUBERE effiziente Energie

3.1. Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks durch intelligente und nachhaltige Nutzung

3.1.1. Massenmarktfähigkeit von Technologien und Diensten für eine intelligente und effiziente Energienutzung

3.1.2. Nutzung des Potenzials effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien

3.1.3. Förderung der europäischen Intelligenten Städte und Gemeinden

3.2. Kostengünstige Stromversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen

3.2.1. Vollständige Nutzung des Potenzials der Windenergie

3.2.2. Entwicklung effizienter, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Solaranlagen

3.2.3. Entwicklung wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher Technologien für die CO2- Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung

3.2.4. Entwicklung von Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie und anderer erneuerbarer Energien

3.3. Alternative Brennstoffe und mobile Energiequellen

3.3.1. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bioenergie

3.3.2. Verringerung der Zeit bis zur Marktreife bei Wasserstoff- und Brennstoffzelltechnologien

3.3.3. Neue alternative Brennstoffe/Kraftstoffe

3.4. Ein intelligentes europäisches Stromgesamtnetz

3.5. Neue Erkenntnisse und Technologien

3.6 Robuste Entscheidungsfindung und Einbeziehung der Öffentlichkeit

3.7. Übernahme von Energieinnovationen auf dem Markt und robuste Entscheidungsfindung

3.8. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Intelligenter, Umweltfreundlicher Integrierter Verkehr

4.1. Ressourcenschonender umweltfreundlicher Verkehr

4.1.1. Umweltfreundlichere und leisere Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe für eine bessere Umweltleistung und eine geringere Wahrnehmung von Lärm und Vibrationen

4.1.2. Entwicklung intelligenter Ausrüstung, Infrastrukturen und Dienste

4.1.3. Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten

4.2. Größere Mobilität, geringeres Verkehrsaufkommen, größere Sicherheit

4.2.1. Bedeutend geringere Verkehrsüberlastung

4.2.2. Deutliche Verbesserung der Mobilität von Personen und Gütern

4.2.3. Entwicklung und Anwendung neuer Konzepte für Gütertransport und Güterlogistik

4.2.4. Verringerung der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, Verbesserung der Sicherheit

4.3. Weltweit führende Rolle der europäischen Verkehrsindustrie

4.3.1. Entwicklung der nächsten Generation innovativer Verkehrsmittel zur Sicherung der Marktanteile in der Zukunft

4.3.2. Intelligente fahrzeugseitige Steuerungssysteme

4.3.3. Fortgeschrittene Produktionsprozesse

4.3.4. Prüfung völlig neuer Verkehrskonzepte

4.4. Sozioökonomische Forschung und vorausschauende Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung

4.5. Besondere Aspekte der Durchführung

5. KLIMASCHUTZ, Ressourceneffizienz Rohstoffe

5.1. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5.1.1. Besseres Verständnis des Klimawandels und Bereitstellung zuverlässiger Klimaprojektionen

5.1.2. Bewertung der Folgen und Anfälligkeiten, Entwicklung innovativer und kostenwirksamer Anpassungs- und Risikovermeidungsmaßnahmen

5.1.3. Unterstützung von Abhilfestrategien

5.2. Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Ökosysteme

5.2.1. Vertiefung der Erkenntnisse über die Funktionsweise von Ökosystemen, deren Wechselwirkungen mit sozialen Systemen und ihre Aufgabe zur Sicherung der Wirtschaft und des menschlichen Wohlergehens

5.2.2. Bereitstellung von Wissen und Instrumenten für eine wirksame Entscheidungsfindung und öffentliches Engagement

5.3. Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit nicht-energetischen und nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen

5.3.1. Verbesserung der Wissensbasis über die Verfügbarkeit von Rohstoffen

5.3.2. Förderung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung und -verwendung Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Verwertung und Rückgewinnung

5.3.3. Identifizierung von Alternativen für kritische Rohstoffe

5.3.4. Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten im Hinblick auf Rohstoffe

5.4. Grundlagen für den Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation

5.4.1. Stärkung von ökoinnovativen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen und Produkten und ihrer Markteinführung

5.4.2. Unterstützung innovativer Strategien und gesellschaftlicher Veränderungen

5.4.3. Messung und Bewertung von Fortschritten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft

5.4.4. Förderung der Ressourceneffizienz durch digitale Systeme

5.5. Entwicklung einer umfassenden und andauernden globalen Umweltüberwachung und entsprechender Informationssysteme

5.6. Besondere Aspekte der Durchführung

6. INTEGRATIVE, INNOVATIVE sichere Gesellschaften

6.1. Integrative Gesellschaften

6.1.1. Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

6.1.2. Aufbau widerstandsfähiger und integrativer Gesellschaften in Europa

6.1.3. Stärkung der Rolle Europas als globaler Akteur

6.1.4. Überbrückung der Forschungs- und Innovationskluft in Europa

6.2. Innovative Gesellschaften

6.2.1. Stärkung der Evidenzbasis und Unterstützung der Innovationsunion und des Europäischen Forschungsraums

6.2.2. Prüfung neuer Innovationsformen, einschließlich sozialer Innovation und Kreativität

6.2.3. Gewährleistung gesellschaftlichen Engagements in Forschung und Innovation

6.2.4. Förderung einer kohärenten und wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern

6.3. Sichere Gesellschaften

6.3.1. Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus

6.3.2. Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung

6.3.3. Stärkung der Computer- und Netzsicherheit

6.3.4. Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

6.3.5. Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet und Stärkung der gesellschaftlichen Dimension von Sicherheit

6.3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil IV
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

1. Wissenschaftsexzellenz

2. FÜHRENDE Rolle der Industrie

3. GESELLSCHAFTLICHE Herausforderungen

3.1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

3.2. Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft

3.3. Sichere, saubere und effiziente Energie

3.4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

3.5. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

3.6. Integrative, innovative und sichere Gesellschaften

4. besondere Aspekte der Durchführung

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. TEIL I - SCHWERPUNKT Wissenschaftsexzellenz

2. TEIL II - Schwerpunkt Führende Rolle der Industrie

3. TEIL III - Schwerpunkt Gesellschaftliche Herausforderungen

4. TEIL IV - Direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs


 
 
 


Drucksache 338/11 (Beschluss)

... Durch die Rücknahme der Laufzeitverlängerungen für deutsche Kernkraftwerke entfällt faktisch die Grundlage des Förderfondsvertrags vom 6. September 2010. Damit entfallen nach aktueller Fassung des



Drucksache 276/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Havarie des japanischen Atomkraftwerks in Fukushima infolge des Erdbebens und des Tsunamis vom 11. März 2011 zu Konsequenzen im Umgang mit der Kernenergie in Europa führen muss und dass es Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist, die Sicherheit der europäischen Atomkraftwerke mithilfe von Risikoüberprüfungen (Stresstests) und durch das verbindliche Setzen hoher europaweiter Standards zu verbessern.



Drucksache 639/11

... /EG der Kommission vom 18. Dezember 2003 zu standardisierten Informationen über Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Fortluft und dem Abwasser aus Kernkraftwerken und Wiederaufarbeitungsanlagen in die Umwelt im Normalbetrieb 20 wurde die Standardisierung der Informationen für die Übermittlung von Daten über Ableitungen aus Kernkraftwerken und Wiederaufarbeitungsanlagen eingeführt.



Drucksache 831/11 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die Szenarien alle Erzeugungskosten berücksichtigen. Hierzu gehören bei der Kernenergienutzung auch der Aufwand für den Transport von radioaktiven Abfällen, den Rückbau stillgelegter Anlagen, die Suche nach einem Endlager und die Endlagerkosten. Außerdem müssen für die Restnutzungsdauer von Kernkraftwerken die einheitlichen hohen Sicherheitsstandards schnellstmöglich weiterentwickelt werden. Gleiches gilt für Zwischenlager oder bereits abgeschaltete Anlagen bis zum endgültigen Rückbau. Bei der Umsetzung der Entsorgungsrichtlinie vom 19. Juli 2011 sind strenge Maßstäbe anzulegen.



Drucksache 88/11

... Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas durch den Einsatz von Brennstoffen in einer Verbrennungseinrichtung (wie Kraftwerk, Heizkraftwerk, Heizwerk,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 342/11 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat weist darauf hin, dass der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie nicht nur einen schnelleren Ausbau der Netzinfrastruktur, sondern auch eine schnellere Fertigstellung der derzeit im Bau befindlichen Kraftwerke sowie den Bau weiterer umfangreicher, moderner und hocheffizienter Kraftwerke erfordert. Die derzeitige Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Errichtung neuer Kraftwerkskapazitäten gefährdet in zunehmendem Maße die rechtzeitige Realisierung einer ausreichenden gesicherten Kraftwerksleistung, um die wegfallenden Kernkraftwerkskapazitäten zu ersetzen und die Systemstabilität auch zukünftig dauerhaft gewährleisten zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 allgemein

4. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV

§ 28a
Ausgleichszahlungen

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG

8. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG

§ 14
Einvernehmen der Länder

9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG

11. Zu Artikel 1 § 16 NABEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 3 NABEG

13. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG

15. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG

16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV allgemein

18. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV


 
 
 


Drucksache 805/11 (Beschluss)

... 46. Im Paket der Vorschläge beurteilt der Bundesrat jedoch den vorliegenden Vorschlag des Euratom-Programms kritisch. Zwar kommt der Sicherheitsforschung, einschließlich der Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich, nicht unerhebliche Bedeutung zu, was größtmögliche Sicherheit für die Restnutzungsdauer von Kernkraftwerken und Endlagerkonzepte angeht, was für die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit bietet, vermehrt Mittel in diesem Bereich zu akquirieren und die Strategie weiter auf die Sicherheitsforschung zu fokussieren. Die für Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie vorgesehenen Mittel sind jedoch überhöht. Die Aufteilung der Mittel innerhalb des Rahmenprogramms zwischen nuklearem und nichtnuklearem Bereich (vor allem erneuerbare Energien/Umwelttechnologien) würde damit auch zukünftig zu einseitig zu Gunsten der Nuklearenergie erfolgen. Im Sinne des notwendigen Umbaus hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung sollte daher stattdessen das Budget zur Förderung der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz außerhalb von Euratom deutlich erhöht werden.



Drucksache 343/1/11

... Erneuerbare Energien Kraftwerke weisen häufig eine stochastische Einspeisecharakteristik auf. Aus diesem Grund besteht dringender Bedarf am Zubau von Energiespeichern. Durch Einrichtung eines Speicherkatasters können Marktanreize zur Errichtung solcher Anlagen gesetzt werden. Des Weiteren können aus dem Verhältnis von installierter EEG-Leistung zu installierter Speicherleistung Informationen zur Grundlastfähigkeit des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/11




Zum Gesetzentwurf allgemein

3 1.

3 2.

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *

§ 12h
Speicherkataster

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 39

15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:

16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:

3 17.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 39

3 18.

3 19.

20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

27. Zu Artikel 6

28. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 344/1/11

... Anders als herkömmliche Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur (Schulen, Krankenhäuser usw.), sind die hier neu geregelten im Maßstab und in der Systematik des Flächennutzungsplans zeichnerisch schwer darstellbar (Rohrleitungsnetze, Blockheizkraftwerke, Kältespeicher usw.). Dies gilt umso mehr für Maßnahmen, wenn ihnen keine Flächen zugeordnet sind (wie zum Beispiel reflektierende Anstriche, Fassadenbegrünung). Flächenhafte Darstellungen eines "Vorranggebietes für Luftreinhaltung" haben sich bewährt. In ähnlicher Weise sind "Vorranggebiete für Klimaschutzmaßnahmen" denkbar.



Drucksache 741/11

... Nachhaltigkeit steht auch im Mittelpunkt der Pläne der Kommission für die Energiepolitik. Nur ein Beispiel: Die rasche Verabschiedung und Umsetzung der Energiesparrichtlinie26 kann den EU-Haushalten Vorteile von durchschnittlich 1 000 EUR pro Jahr verschaffen, möglicherweise zu zwei Millionen neuen Arbeitsplätzen führen und dem Klimawandel Rechnung tragen. Ein Vorschlag zur Verbesserung des Rahmens für die nukleare Sicherheit berücksichtigt die Erfahrungen der Belastungsprüfungen der Kernkraftwerke in der EU, den technischen Fortschritt und die Entwicklungen bei den internationalen Vorschriften. Die Kommission legt ebenfalls eine Strategie vor, um die Entwicklung erneuerbarer Energien im EU-Binnenmarkt und in den Nachbarländern des südlichen Mittelmeerraums zu beschleunigen. Fortschritte im Hinblick auf die Verabschiedung der vorgeschlagenen Verordnung zur Vereinfachung von Investitionen in die erforderliche Energie-Infrastruktur, um die Integration erneuerbarer Energiequellen zu beschleunigen, wären ein wichtiges Signal.



Drucksache 854/1/11

... Modernisierungen von Anlagen waren bisher nur förderfähig, wenn die Modernisierungskosten mehr als 50 Prozent einer Neuanlage betragen. Diese Regelung ist für Industrieanlagen nicht praxistauglich, weil bei Kraftwerken an bestehenden Industriestandorten in aller Regel schon aus genehmigungsrechtlichen Gründen eher eine Anlagenänderung (Modernisierung) als eine Neuanlage in Frage kommt. Dabei ist es bei den oft sehr komplexen Industriekraftwerken kaum möglich, die im Gesetzentwurf vorgesehene 50 Prozent-Schwelle zu überschreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/1/11




Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 3 Absatz 3 Satz 2

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 5a Absatz 3 Satz 3

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 5b Absatz 1 Nummer 3

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu -

15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 3 Satz 4 und 5

18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 4 Satz 3

19. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 4 Satz 3

20. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 7 Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 7a Absatz 5 Satz 2 - neu -

22. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 7b Absatz 1 Satz 3

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 13 Absatz 1 Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 105/11 (Beschluss)

... Die aktuellen Aufschläge beim Strompreis lassen sich nicht ausschließlich mit der EEG-Umlage begründen, da der Erhöhung der Umlage erhebliche Kostensenkungen bei der Strombeschaffung gegenüberstehen. Erneuerbare Energien wirken über den Merit Order Effekt an der Börse strompreisdämpfend. Insbesondere die Photovoltaik spielt künftig in der Mittagszeit bei hoher Stromnachfrage eine wichtige Rolle bei der Verdrängung von teuren Gaskraftwerken. Dauerhaft werden die Strompreise durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien sinken, da brennstofffreie Erneuerbare-Energien-Technologien durch Fortschritte und Massenproduktion billiger und andere Energieträger durch Verknappung und oligopolartige Marktstrukturen teurer werden.



Drucksache 340/1/11

... Die vom Entwurf vorgesehene Übertragbarkeit der auf die Anlagen entfallenden Elektrizitätsmengen nach Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb widerspricht der Intention des schnellstmöglichen Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung. Die in Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 bis 6 genannten Anlagen - mit Ausnahme des Atomkraftwerks Krümmel - weisen bei dem vorgesehenen Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb mehr als 30 Jahre Betriebszeit auf, so dass aus Gründen des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes keine Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Elektrizitätsmengen gefordert ist. Bezüglich des Atomkraftwerks Krümmel besteht darüber hinaus auf Grund der besonderen Störanfälligkeit eine Sondersituation, die nach 27 Jahren Betriebszeit unter dem Aspekt der Sozialpflichtigkeit des Eigentums eine Entschädigungspflicht hinsichtlich nicht in Anspruch genommener Reststrommengen ausschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 1b Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 2 § 7 Absatz 1e und § 23c

Zu Artikel 1 Nummer 1

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -

§ 7d
Dynamische Risikovorsorge

§ 12a0
Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -

8. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -

§ 57c
Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Nationales Forum Energiewende

Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende

10. Zum Gesetzentwurf insgesamt

11. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 831/11

... Das Szenario ähnelt dem Szenario für diversifizierte Versorgungstechnologien, allerdings mit der Annahme, dass keine neuen Kernkraftwerke (außer den bereits im Bau befindlichen) gebaut werden, was eine größere Verbreitung der CCS-Technologie zur Folge hat (ca. 32 % bei der Stromerzeugung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/11




1. Einleitung

2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich

Überblick über die Szenarios12

Referenzszenario

Aktuelle politische Initiativen API

Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1

Hohe Energieeffizienz

Diversifizierte Versorgungstechnologien

Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE

Verzögerte CCS-Technologie

Geringer Kernenergieanteil

Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen

3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen

3.1. Umbau des Energiesystems

a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung

b Umstieg auf erneuerbare Energien

c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle

d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen

e Die Kernenergie als wichtiger Faktor

f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe

3.2. Die Energiemärkte neu denken

a Neue Wege des Strommanagements

b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme

3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor

3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.

3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene

4. das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 810/11

... (f) Schaffung der Grundlagen für künftige Fusionskraftwerke durch Entwicklung von Werkstoffen, Technologien und Entwürfen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einrichtung des Programms

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Assoziierung von Drittländern

Titel II
Durchführung

Kapitel I
Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung

Artikel 6
Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung

Artikel 7
Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse

Artikel 8
Bereichsübergreifende Tätigkeiten

Artikel 9
Gleichstellung von Männern und Frauen

Artikel 10
Ethische Grundsätze

Artikel 11
Arbeitsprogramme

Artikel 12
Leitung des Programms

Artikel 13
Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft

Kapitel II
Spezifische Massnahmenbereiche

Artikel 14
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Artikel 15
Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften

Artikel 16
Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen

Artikel 17
Kommunikation und Verbreitung

Kapitel III
Kontrolle

Artikel 18
Kontrolle und Audit

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel IV
Überwachung Bewertung

Artikel 20
Überwachung

Artikel 21
Bewertung

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 22
Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anhang I
Tätigkeiten

1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020

2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten

2.1. Indirekte Maßnahmen

2.2. Direkte Maßnahmen der JRC

3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS

4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020

5. Festlegung der Prioritäten

6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen

2. Indikatoren für direkte Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 341/11 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf dem Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 und dem unter diesen Randbedingungen - insbesondere Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke - erstellten Erfahrungsbericht 2011 zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/11 (Beschluss)




9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG

33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG

36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG

41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG

45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG

46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG

47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG

48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG

49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG

51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG

52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG

53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG

54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG

55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG

56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g

57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG

58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG

59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG

60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG

61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG

62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.

63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung

66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung

67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung

68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG


 
 
 


Drucksache 45/11

... in Kraftwerken und bei der Raffinerie von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erreichen des 20 %-Ziels

....mehr Strom....

Wärme - und Kältesektor.

....sowie Verkehr....

3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien

Fördersysteme der Mitgliedstaaten.

Mechanismen der Zusammenarbeit.

Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

4 Wärmesektor.

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 590/11

... Wasser ist eine lebenswichtige Ressource für die menschliche Gesundheit und unverzichtbar für Landwirtschaft, Fremdenverkehr, Industrie, Verkehr und Energieerzeugung. Wasserknappheit hat bedeutende Auswirkungen für die Wasserkraft und die Kühlung von Kern- und Wärmekraftwerken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 194/11

... es und zu einer beschleunigten Stilllegung von Atomkraftwerken

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/11




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Auswirkungen auf das Preisniveau

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 12a
Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)

Artikel 2
Inkrafttreten

Allgemeine Begründung

Besondere Begründung

Zu Artikel. 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 342/1/11

... a) Der Bundesrat weist darauf hin, dass der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie nicht nur einen schnelleren Ausbau der Netzinfrastruktur, sondern auch eine schnellere Fertigstellung der derzeit im Bau befindlichen Kraftwerke sowie den Bau weiterer umfangreicher, moderner und hocheffizienter Kraftwerke erfordert. Die derzeitige Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Errichtung neuer Kraftwerkskapazitäten gefährdet in zunehmendem Maße die rechtzeitige Realisierung einer ausreichenden gesicherten Kraftwerksleistung, um die wegfallenden Kernkraftwerkskapazitäten zu ersetzen und die Systemstabilität auch zukünftig dauerhaft gewährleisten zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/1/11




2 Hauptempfehlung:

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3 2.

Zum Gesetzentwurf allgemein

3 3.

3 4.

2 Hauptempfehlung:

3 5.

3 6.

Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:

3 7.

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 allgemein

10. Zu Artikel 1 NABEG

11. Zu Artikel 1 § 1 Überschrift und Satz 1 NABEG

12. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 Satz 2 - neu - NABEG

13. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG

14. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV

§ 28a
Ausgleichszahlungen

Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2:

15. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 17 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

16. Zu Artikel 1 § 5 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG

18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

19. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG

20. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG

§ 14
Einvernehmen der Länder

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

21. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

22. Zu Artikel 1 § 14 Satz 1 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

23. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10:

24. Zu Artikel 1 § 16 NABEG

Hilfsempfehlung zu Ziffer 13:

25. Zu Artikel 1 §§ 18 bis 28 NABEG

26. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe d - neu - § 43a Absatz 1 Satz 6 - neu - EnWG

27. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 43h EnWG und

Zu Artikel 5

28. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG

29. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG

30. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV

31. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV


 
 
 


Drucksache 348/11

... Mit dem zunehmenden Anteil der erneuerbaren Energien sind jedoch auch neue Herausforderungen verbunden. Das derzeitige Energieversorgungssystem ist für sehr hohe Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung nicht ausgelegt und muss entsprechend der Zielsetzung aus dem Energiekonzept weiterentwickelt werden. So sind negative Preise an der Strombörse ein Indiz dafür, dass die Flexibilitäten des bestehenden Systems - konventionelle Kraftwerke, Erneuerbare-Energien-Anlagen und Lastmanagement - im Rahmen des heutigen Marktdesigns nicht immer ausreichen, um die fluktuierende Einspeisung von Strom aus Wind und Sonne mit der Stromnachfrage in Übereinstimmung zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/11




Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG-Erfahrungsbericht

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – Bisherige Entwicklung und künftige Herausforderungen

Ausbau der erneuerbaren Energien dynamisch fortsetzen

An bewährten Grundprinzipien des EEG festhalten und diese weiterentwickeln

Kosteneffizienz steigern

Basis der EEG-Finanzierung sichern

Markt-, Netz- und Systemintegration

Vereinfachung und Transparenz

Transformation des Energiesystems

Markt - und Systemintegration

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

4 Netzintegration

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Technologiespezifische Betrachtungen

Wasserkraft § 23 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG:

Deponie -, Klär- und Grubengas §§ 24, 25, 26 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Biomasse § 27 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Geothermie § 28 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Windenergie §§ 29, 30, 31 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG zur Stromerzeugung aus Windenergie an Land

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG zur Stromerzeugung aus Windenergie auf See

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Solare Strahlungsenergie §§ 32, 33 EEG

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG

Laufende und geplante Vorhaben in anderen Bereichen

Ökonomische Wirkungen des EEG

Besondere Ausgleichsregelung §§ 40 ff EEG und industrieller Eigenverbrauch

5 Handlungsempfehlungen

Ökologische Wirkungen des EEG Wirkungen auf Umwelt, Natur und Landschaft

Handlungsempfehlungen innerhalb des EEG im Hinblick auf die Auswirkungen auf Natur und Landschaft

5 Wasserkraft

5 Biomasse

Windenergie auf See

5 Solarenergie

5 Wasserkraft

5 Geothermie

5 Biomasse

Übergreifende Betrachtungen Statistik der erneuerbaren Energien

4 Handlungsempfehlungen

Bundesnetzagentur BNetzA

5 Handlungsempfehlungen

4 Clearingstelle

5 Handlungsempfehlungen


 
 
 


Drucksache 805/1/11

... 50. Im Paket der Vorschläge beurteilt der Bundesrat jedoch den vorliegenden Vorschlag des Euratom-Programms kritisch. Zwar kommt der Sicherheitsforschung, einschließlich der Sicherungsmaßnahmen im Nuklearbereich, nicht unerhebliche Bedeutung zu, was größtmögliche Sicherheit für die Restnutzungsdauer von Kernkraftwerken und Endlagerkonzepte angeht, was für die deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit bietet, vermehrt Mittel in diesem Bereich zu akquirieren und die Strategie weiter auf die Sicherheitsforschung zu fokussieren. Die für Forschung und Ausbildung im Bereich der Kernenergie vorgesehenen Mittel sind jedoch überhöht. Die Aufteilung der Mittel innerhalb des Rahmenprogramms zwischen nuklearem und nichtnuklearem Bereich (vor allem erneuerbare Energien/Umwelttechnologien) würde damit auch zukünftig zu einseitig zu Gunsten der Nuklearenergie erfolgen. Im Sinne des notwendigen Umbaus hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung sollte daher stattdessen das Budget zur Förderung der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz außerhalb von Euratom deutlich erhöht werden.



Drucksache 358/11

... Das Ressort hat die Informationspflichten und daraus resultierenden Bürokratiekosten nachvollziehbar dargestellt. Danach führt die Aufhebung des Genehmigungserfordernisses für nicht gelistete Zulieferungen für zivile Kernkraftwerke zur Änderung von sechs Informationspflichten. Die daraus resultierende Entlastung der Wirtschaft schätzt das Ressort auf rund 1.500 Euro.



Drucksache 88/11 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat bedauert, dass Grubengaskraftwerke und Grubengasheizkraftwerke mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 Megawatt ab dem Jahr 2013 in den Anwendungsbereich des



Drucksache 190/11

... - und Klimafonds als Sondervermögen eine wesentliche Rolle. In das Sondervermögen fließen ab dem Jahr 2011 Zahlungen der Betreibergesellschaften der Kernkraftwerke und ab dem Jahr 2013 zusätzliche Erlöse aus der Versteigerung von CO



Drucksache 340/11 (Beschluss)

... Durch verstärkte Anstrengungen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie durch eine Kombination aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienten Kraftwerken müssen eine sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen, Klimaschutz, Ressourcenschonung und die nationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der mittelständischen Wirtschaft sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/11 (Beschluss)




1. Zu den Gesetzentwürfen allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7 Absatz 1 e

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -

§ 7d
Dynamische Risikovorsorge

§ 12a0
Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -

§ 57c
Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Nationales Forum Energiewende

Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende


 
 
 


Drucksache 88/1/11

a) Der Bundesrat bedauert, dass Grubengaskraftwerke und Grubengasheizkraftwerke mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 20 Megawatt ab dem Jahr 2013 in den Anwendungsbereich des



Drucksache 141/11 (Beschluss)

... endg.) werden zahlreiche Maßnahmen beschrieben, um in der Energiepolitik den Herausforderungen des Klimawandels, der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit gerecht zu werden. Dabei werden sowohl die Kernspaltung als auch die Kernfusion im SET-Plan als Energietechnologien genannt, die Europa aufrechterhalten, entwickeln und anwenden muss, um seine kurz- und längerfristigen energiepolitischen Ziele zu erreichen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Lichte der Erfahrungen aus der Katastrophe im japanischen Atomkraftwerk Fukushima auf europäischer Ebene ein schneller Ausstieg aus der Kernspaltung als Energietechnologie angestrebt werden muss.



Drucksache 338/1/11

... Durch die Rücknahme der Laufzeitverlängerungen für deutsche Kernkraftwerke entfällt faktisch die Grundlage des Förderfondsvertrags vom 6. September 2010. Damit entfallen nach aktueller Fassung des



Drucksache 340/11

... Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Japan bedeuten einen Einschnitt für die friedliche Nutzung der Kernenergie auch in Deutschland. Im Lichte dieser Ereignisse hat die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder, in denen Kernkraftwerke betrieben werden, die Sicherheit aller deutschen Kernkraftwerke durch die Reaktor-Sicherheitskommission in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Atomaufsichtsbehörden der Länder überprüfen lassen und zudem durch eine Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" einen gesellschaftlichen Dialog zu den Risiken der Nutzung der Kernkraft und zu der Möglichkeit eines beschleunigten Übergangs in das Zeitalter der erneuerbaren Energien angestoßen.



Drucksache 200/11

... "Bei Feuerstätten, Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen und ortsfesten Verbrennungsmotoren für flüssige und gasförmige Brennstoffe darf der Kohlenmonoxidanteil im Rahmen der Abgaswegüberprüfung bezogen auf unverdünntes, trockenes Abgas nicht mehr als 1000 ppm betragen."



Drucksache 340/3/11

... 1. mit Ablauf des ... (einsetzen: Datum des Inkrafttretens des Gesetzes nach Art. 2) für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/3/11




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 338/11

... Durch die Verkürzung der Laufzeiten der Kernkraftwerke wird das Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" zukünftig keine Zahlungen mehr aus dem Förderfondsvertrag mit den Betreibergesellschaften von Kernkraftwerken in Deutschland und ihren Konzernobergesellschaften erhalten. Um die Finanzierung des Sondervermögens sicherzustellen, sollen bereits ab dem Jahre 2012 alle nach Abzug der Kosten der Deutschen Emissionshandelsstelle verbleibenden Einnahmen des Bundes aus der Versteigerung der Emissionszertifikate unmittelbar dem



Drucksache 379/11

... 3. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle neuen Wärmekraftwerke mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mehr als 20 MW



Drucksache 341/10/11

... Erster Spiegelstrich: Es muss darauf geachtet werden, dass eine energiewirtschaftlich sinnvolle Abgrenzung zwischen - weiterhin von der EEG-Umlage zu befreiender - Eigenstromerzeugung der Industrie und möglichen Umgehungstatbeständen erfolgt. Das im Gesetzentwurf vorgeschlagene Kriterium, nämlich die geplante Einschränkung auf Strom, der nur dann über das Netz der allgemeinen Versorgung bezogen werden darf, wenn ein räumlicher Zusammenhang gegeben und eine Betreiberfunktion gegeben ist, greift allerdings zu kurz: Es muss auch als Eigenstrom gelten, wenn ein Industrieunternehmen den von ihm in seinem Kraftwerk erzeugten Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung an andere Standorte des selben Unternehmens weiterleitet. Auch hier spielen effiziente Kraftwerksstandorts- und -investitionsentscheidungen eine Rolle. So ist es wirtschaftlich und auch umweltpolitisch sinnvoll, wenn z.B. an demjenigen Unternehmensstandort mit dem größten Wärmebedarf eine KWK-Anlage errichtet wird, die auf den Wärmebedarf ausgelegt ist (in der Regel werden industrielle KWK-Anlagen wärmegeführt betrieben). Daraus kann sich eine Überschussstromerzeugung ergeben, mit der andere Standorte desselben Unternehmens versorgt werden. Dies muss ebenfalls als EEG-freier Eigenstrom gelten, wenn der Nutzer des Industriekraftwerks und der Stromverbraucher dasselbe bzw. verbundene Unternehmen sind. Es kann nicht gewollt sein, solche Industrieunternehmen dazu zu zwingen, an allen ihren Standorten kleine Kraftwerke zu errichten, und den damit nicht zu deckenden Wärmebedarf durch separate ineffizientere Wärmekessel zu decken, wenn es in der konkreten Situation effizienter ist, den Strom- und Wärmebedarf aus einem größeren Kraftwerk zu decken.



Drucksache 832/11

... Im Jahr 2007 lag der Wert des Weltmarktes für die Umweltbranchen bei 1 Bio. EUR, wobei ein Großteil (450 Mrd. EUR) auf energieeffiziente Technologien entfiel. Der Marktanteil Europas ist von Branche zu Branche unterschiedlich hoch. Bei automatischen Stofftrennverfahren und solarthermischen Kraftwerken hat Europa beispielsweise einen Anteil von mehr als 70 % am Gesamtmarkt. Bei synthetischen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/11




1. Einleitung

2. die Herausforderung ÖKO-Innovation

3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU

4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU

5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen

5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung

5 Meilensteine

5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU

5 Meilensteine

5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit

5 Meilensteine

5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze

5 Meilensteine

5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften

5 Meilensteine

6. Governance Sensibilisierung

6.1. Governance-Struktur

5 Meilensteine

6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

5 Meilensteine

6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen

7. Schlussbemerkungen

Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt

Europäische Unternehmen erkennen die Chance

Künftige globale Chancen müssen genutzt werden

Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35

Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36


 
 
 


Drucksache 391/1/11

... es in Kraft getretene Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke rückgängig zu machen und die Nutzung der Kernenergie in Deutschland stufenweise mit gesetzlich jedem einzelnen Atommeiler zugeordnetem festen Abschaltdatum bis spätestens Ende 2022 unumkehrbar zu beenden.



Drucksache 170/10

... Welche Ereignisse zu melden sind, ist in den Meldekriterien der Anlagen der AtSMV spezifiziert. Seit Inkrafttreten der AtSMV im Jahr 1992 ist die Verordnung in wesentlichen Grundsätzen unverändert geblieben. Die Meldekriterien der Anlage 1 betreffen vorrangig die Anlagentechnik der Kernkraftwerke und die Meldekriterien der Anlage 2 gelten allgemein für die Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung. Bei Ereignissen in Forschungsreaktoren und bei Ereignissen in in Stilllegung befindlichen Anlagen müssen die Anlagen 1 und 2 bisher entsprechend angewendet werden. In der Vergangenheit konnte dies zu Interpretationsschwierigkeiten bei der Zuordnung von Meldekriterien und der Festlegung der Meldeschwelle und somit zu Schwierigkeiten im Aufsichtsverfahren führen.



Drucksache 683/2/10

... es sieht die Verlängerung der Laufzeiten aller 17 deutschen Atomkraftwerke durch eine Erhöhung der festgeschriebenen Reststrommengen vor. Dies hat zur Folge, dass in Deutschland Atomkraftwerke bis ca. 2040 weiterbetrieben werden.



Drucksache 696/10 (Beschluss)

... Die Mindestdeckungssumme liegt beispielsweise bei Prüforganisationen, die in Kernkraftwerken prüfen, oder für die Ethikkommissionen der Ärztekammern bei mehr als 20 Millionen Euro.



Drucksache 687/10 (Beschluss)

... Die nach derzeitigem Stand in einer Höhe von 2,3 Mrd. Euro pro Jahr erwartete Kernbrennstoffsteuer soll von den Betreibern von Atomkraftwerken entrichtet werden. Die Unternehmen würden die Steuer als Betriebsausgaben behandeln, die das Körperschaftsteuer- und Gewerbesteueraufkommen mindern. Unter der Voraussetzung, dass die Unternehmen die Belastung aus der Brennelementesteuer nicht auf ihre Kunden abwälzen können, ist bei den Ländern und Gemeinden mit Mindereinnahmen in einer Größenordnung von rd. 500 Mio. Euro (220 bzw. 280 Mio. Euro) zu rechnen.



Drucksache 686/10

... aa) Nach dem Wort „Kernkraftwerken“ werden die Wörter „in Deutschland“ gestrichen.



Drucksache 506/10

... 36. weist auf die strategische Bedeutung des Ostseeraums für die Entwicklung von gemeinsamen Energieinfrastrukturprojekten hin, mit denen die Diversifizierung der Energieerzeugung und -versorgung verbessert wird, mit besonderem Schwerpunkt auf Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien, z.B. von Windkraftwerken (onshore oder offshore), Erdwärmekraftwerken oder



Drucksache 738/10

... - Der Rechtsrahmen für die kerntechnische Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen wird durch die Halbzeitüberprüfung der Richtlinie zur nuklearen Sicherheit, die Durchführung der Richtlinie über nukleare Abfälle, die Neufestlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen zum Schutz von Arbeitnehmern und der Bevölkerung und einen Vorschlag für eine europäische Herangehensweise an nukleare Haftungsregelungen weiter verbessert werden. Eine stärkere Harmonisierung der Kraftwerkskonstruktion und -zertifizierung auf internationaler Ebene sollte ebenfalls aktiv verfolgt werden. Alle diese Maßnahmen sollten es der EU ermöglichen, ihre Führungsrolle im Bereich der sicheren Kernenergie zu behalten, und sollten zur verantwortungsbewussten Nutzung der Kernenergie weltweit beitragen.



Drucksache 188/1/10

... 43. Der Bundesrat begrüßt die geplante Vorlage eines Maßnahmenpakets zur Energieinfrastruktur. Für die mittel- und langfristige Gewährleistung der europäischen Energieversorgung, der vollständigen und wettbewerbsgerechten Umsetzung des Energie-Binnenmarktes und zur Realisierung des Umbaus der Energieerzeugung ist der bedarfsgerechte Ausbau der Energieinfrastruktur - Netze, Kraftwerke, Speicher - in und nach Europa dringend notwendig. Intelligente Netze stellen eine Möglichkeit dar, die Energieeffizienz und den Wettbewerb zu verbessern. Ein entsprechendes langfristiges Konzept muss auch die Rahmenbedingungen und Anreize für Investitionen in intelligente Stromnetze, Nachfragemanagement, Energieeffizienz und die gezielte Nutzung von Speichertechnologien und die Förderung erneuerbarer Energietechnologien beinhalten. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Realisierung und Finanzierung der entsprechenden Projekte durch die

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Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 774/10

... In Wärmekraftwerken entstehen häufig Umwandlungsverluste, während gleichzeitig nicht weit davon entfernt in gesonderten Wärme- oder Kälteerzeugungssystemen natürliche Ressourcen verbraucht werden. Dies ist sowohl ineffizient als auch kostspielig. Ebenso werden natürliche Ressourcen, beispielsweise Meer- oder Grundwasser, trotz der damit verbundenen Kosteneinsparungen selten zur Kühlung benutzt. Daher sollten Entwicklung und Modernisierung von Fernwärme- und –kältenetzen in allen größeren Gemeinden, deren lokale und regionale Bedingungen in Bezug auf den Wärme- und Kältebedarf, bestehende oder geplante Infrastrukturen und den Energieerzeugungsmix usw. dies rechtfertigen, als prioritär gefördert werden. Dieses Thema wird im Aktionsplan für Energieeffizienz und in der Innovationspartnerschaft "Intelligente Städte", die Anfang 2011 gestartet werden, behandelt.

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Drucksache 774/10




1. Einleitung

2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf

2.1. Stromnetze und -speicherung

2.2. Erdgasnetze und -speicherung

2.3 Fernwärme- und -kältenetze

2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS

2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen

2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort

2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke

3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung

4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach

4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl

4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten

4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz

4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

4.1.4. Einführung intelligenter Netze

4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.2.1. Europäische Stromautobahnen

4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

4.3. Von Prioritäten zu Projekten

5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung

5.1. Regionale Cluster

5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren

5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern

5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens

5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung

5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos

Anhang Vorschl
äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach

1. Einleitung

2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage

3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL

3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten

3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren

5 Empfehlungen

3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa

5 Empfehlungen

3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa

5 Empfehlungen

3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom

3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz

3.2.1. Südlicher Korridor

3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa

3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas

3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa

3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

3.4. Einführung intelligenter Netze

5 Empfehlungen

4. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.1. Europäische Stromautobahnen

5 Empfehlungen

4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

5 Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 43. Der Bundesrat begrüßt die geplante Vorlage eines Maßnahmenpakets zur Energieinfrastruktur. Für die mittel- und langfristige Gewährleistung der europäischen Energieversorgung, der vollständigen und wettbewerbsgerechten Umsetzung des Energie-Binnenmarktes und zur Realisierung des Umbaus der Energieerzeugung ist der bedarfsgerechte Ausbau der Energieinfrastruktur - Netze, Kraftwerke, Speicher - in und nach Europa dringend notwendig. Intelligente Netze stellen eine Möglichkeit dar, die Energieeffizienz und den Wettbewerb zu verbessern. Ein entsprechendes langfristiges Konzept muss auch die Rahmenbedingungen und Anreize für Investitionen in intelligente Stromnetze, Nachfragemanagement, Energieeffizienz und die gezielte Nutzung von Speichertechnologien und die Förderung erneuerbarer Energietechnologien beinhalten. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Realisierung und Finanzierung der entsprechenden Projekte durch die

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Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 683/1/10

... festgelegten Reststrommengen pro Atomkraftwerk ist eine qualitativ wirkende Umgestaltung des Atomgesetzes. Den von Ländern in Bundesauftragsverwaltung zu vollziehenden Aufgaben wird damit eine wesentlich veränderte Bedeutung und Tragweite verliehen.



Drucksache 312/10

... Zudem besteht für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke derzeit keine ausreichende Investitionssicherheit mit Blick auf den Gasnetzzugang. Die Betreiber solcher Anlagen müssten sich, um überhaupt die benötigten Kapazitäten im Netz zu erhalten, teilweise bereits zu einem Zeitpunkt langfristig gegenüber dem Netzbetreiber binden, zu dem die Anlagenbetreiber noch keine endgültige Investitionsentscheidung treffen konnten. Dadurch werden die Anlagenbetreiber mit einem wirtschaftlichen Risiko belastet, dass dazu führen kann, dass Projekte, die grundsätzlich aus Wettbewerbs- und Versorgungssicherheitssicht vorteilhaft sind, nicht durchgeführt werden.



Drucksache 483/1/10

... b) Kohlekraftwerken,



Drucksache 797/1/10

... Die dramatischen und tragischen Ereignisse in Japan mit einer Atomkatastrophe noch nicht einschätzbaren Ausmaßes zeigen, dass die nukleare Technologie Risiken beinhaltet, die weder kontrollierbar noch im Krisenfall beherrschbar sind. Dass atomare Störfälle mit gravierender Freisetzung von Radioaktivität selbst bei japanischen Kraftwerken eintreten, deren Schutzniveau mit denen deutscher kerntechnischer Anlagen vergleichbar ist, muss daher auch zukunftsweisende Folgen für die Energiepolitik in der Bundesrepublik Deutschland haben.

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Drucksache 797/1/10




Zum Kapitel „Einsatz der Kernenergie“


 
 
 


Drucksache 686/2/10

... Das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ speist sich vor allem aus Mitteln, die im Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke stehen. Der Bundesrat lehnt jede Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken über die im



Drucksache 687/2/10

... Die nach derzeitigem Stand in einer Höhe von 2,3 Mrd. € p. a. erwartete Kernbrennstoffsteuer soll von den Betreibern von Atomkraftwerken entrichtet werden. Die Unternehmen würden die Steuer als Betriebsausgaben behandeln, die das Körperschaftsteuer- und Gewerbesteueraufkommen mindern. Unter der Voraussetzung, dass die Unternehmen die Belastung aus der Brennelementesteuer nicht auf ihre Kunden abwälzen können, ist bei den Ländern und Gemeinden mit Mindereinnahmen in einer Größenordnung von rd. 500 Mio. € (220 bzw. 280 Mio. €) zu rechnen.



Drucksache 696/10

... Die vorgeschlagene Erhöhung auf 20 Mio. Euro orientiert sich an Deckungssummen, die in vergleichbaren Fällen vorgeschrieben sind. Diese liegen beispielsweise für Prüfungsorganisationen, die in Kernkraftwerken prüfen oder für die Ethikkommissionen der Ärztekammern bei mehr als 20 Mio. Euro.



Drucksache 483/10

... Auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften kommt in ihrer Empfehlung vom 8. Mai 2006 über die Förderung der Landstromversorgung von Schiffen an Liegeplätzen in den Häfen der Gemeinschaft (2006/339/EG) auf der Grundlage der Folgenabschätzung für 500 Liegeplätze zu dem Ergebnis, dass sich in Häfen mit der Verwendung von Landstromanschlüssen insbesondere für Stickoxide und Partikelemissionen deutlich höhere Emissionsreduzierungen erreichen lassen als mit der Verwendung von Kraftstoffen mit einem Schwefelgehalt von 0,1 %. Dies bedeutet, dass der Umweltnutzen durch die Landstromverbindungen dort, wo sie eingesetzt werden können, noch über den Nutzen der durch die Richtlinie 2005/33/EG vorgeschriebenen niedrigen Schwefelkonzentrationen im Treibstoff hinausgeht. Gutachten für den genannten Seehafen Lübeck-Travemünde gehen von einer Reduzierung von 40 % bis 50 % bei Schwefeldioxid und Benzolen, knapp 60 % bei Stickoxiden und 25 % bis 35 % bei Feinstaub und Dieselrußemissionen aus. Durch den Einsatz von Landstromanschlüssen kommt es aber nicht nur zur Reduzierung der Luftschadstoffe SOx, NOx, CO, Feinstaub und Ruß. Vielmehr ist mit dem Landstromanschluss in Folge der Erzeugung des eingesetzten Stroms in Kraftwerken auch eine erhöhte Effizienz und damit eine Reduzierung der Kohlendioxidemissionen verbunden. Die Kommission geht in ihrer Empfehlung (2006/339/EG) davon aus, dass die durchschnittliche CO

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Drucksache 483/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 26
Steuerbefreiung, Eigenverbrauch

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

1. Bund

2. Länder und Kommunen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1252: Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BMF)


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.