Drucksache 668/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Entschließungen des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die bisher erwerbslosen Gründer haben - bedingt durch ihr Unternehmenskonzept - in aller Regel einen vergleichsweise geringen Kapitalbedarf, der mangels eigener Mittel nur durch Kredite abgedeckt werden kann. Hier steht das Start-Geld der KfW zur Verfügung, mit dem zinsgünstig bis zu 25.000 € beantragt werden können. Für die Banken gibt es eine 80%-ige Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung, falls das Vorhaben notleidend wird. Die Kreditwirtschaft hat betont, dass bei kleineren Kreditabschnitten nicht so sehr die Risikokosten, sondern die vergleichsweise höhere Stückbearbeitungskosten kaum verdient werden können. Aus diesem Grund bietet die KfW - zunächst als Pilotvorhaben - seit März 2005 im Start-Geld das besondere Fenster „Mikro 10" an, das mit einer leichteren Handhabbarkeit und verbesserten Konditionen für die Banken versehen ist. Damit ist die Vergabebereitschaft der Banken erhöht worden.
Zu Ziffer 1 Änderung der Vergütungsstruktur beim Vermittlungsgutschein
Zu Ziffer 2 Zusammenführung des Überbrückungsgelds und des Existenzgründungszuschusses zu einem Förderinstrument
Zu Ziffer 3 Ergänzung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss um Instrumente zur Kreditvergabe an Gründungswillige
Zu Ziffer 4 Darlehensvergabe durch Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zu Ziffer 5 Gleiche Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung nach SGB II und SGB III
Zu Ziffer 6 Vergütungsregelung für die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste
Zu Ziffer 7 Zusammenarbeit der Träger nach dem SGB II in Arbeitsgemeinschaften
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