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"Kreditaufkäufers"
Drucksache 152/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
... Auch auf schuldrechtlicher Ebene, im Bereich des Darlehensrechts, kann der Verkauf von Krediten für den Darlehensnehmer zu Belastungen führen. Oftmals werden die Kredite - gleichgültig ob notleidend oder nicht - an Unternehmen ausgegliedert die an einer Fortführung der Kundenbeziehung nicht interessiert sind oder nicht interessiert sein können, da ihnen eine entsprechende bankenaufsichtliche Genehmigung zur Ausgabe von Krediten fehlt. Soweit ein Kredit bzw. die Kreditforderung an solche Unternehmen veräußert wird, muss der Darlehensnehmer damit rechnen, dass sein Kreditverhältnis schnellstmöglich abgewickelt wird. Es besteht dabei die Gefahr, dass der Darlehensnehmer einem unangemessenen Druck seitens des Kreditaufkäufers ausgesetzt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 488a Besondere Pflichten beim Immobiliardarlehensvertrag
§ 489a Gesamtfälligstellung von Teilzahlungsdarlehen bei Immobiliardarlehensverträgen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 2
Drucksache 152/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
... Auch auf schuldrechtlicher Ebene, im Bereich des Darlehensrechts, kann der Verkauf von Krediten für den Darlehensnehmer zu Belastungen führen. Oftmals werden die Kredite - gleichgültig ob notleidend oder nicht - an Unternehmen ausgegliedert, die an einer Fortführung der Kundenbeziehung nicht interessiert sind oder nicht interessiert sein können, da ihnen eine entsprechende bankenaufsichtliche Genehmigung zur Ausgabe von Krediten fehlt. Soweit ein Kredit bzw. die Kreditforderung an solche Unternehmen veräußert wird, muss der Darlehensnehmer damit rechnen dass sein Kreditverhältnis schnellstmöglich abgewickelt wird. Es besteht dabei die Gefahr, dass der Darlehensnehmer einem unangemessenen Druck seitens des Kreditaufkäufers ausgesetzt wird. Das Darlehensrecht in seiner bisherigen Form bietet dem Darlehensnehmer hiergegen keinen hinreichenden Schutz.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 488a Besondere Pflichten beim Immobiliardarlehensvertrag
§ 489a Gesamtfälligstellung von Teilzahlungsdarlehen bei Immobiliardarlehensverträgen
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 18 Übergangsvorschrift zum Kreditnehmerschutzgesetz vom ... [einfügen: Datum der Bekanntmachung]
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Suchbeispiele:
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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