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"Kreditbürgschafts-Fazilität"
Drucksache 806/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014- 2020) KOM (2011) 834 endg.
... 3. Negativ beurteilt der Bundesrat die Absicht, die Darlehensobergrenze der Kreditbürgschaftsfazilität (Loan Guarantee Facility/LGF) künftig auf 150 000 Euro zu limitieren (vgl. Anhang II, Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF), Nummer 3). Höhere Darlehensbeträge ließen sich den Planungen der EU zufolge ab 2014 allenfalls noch über das forschungs- und innovationsorientierte Programm "Horizont 2020" darstellen, allerdings nur, wenn die dortigen deutlich strikteren Anforderungen im Einzelfall erfüllt würden.
Drucksache 806/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020) KOM (2011) 834 endg.
... 3. Negativ beurteilt der Bundesrat die Absicht, die Darlehensobergrenze der Kreditbürgschaftsfazilität (Loan Guarantee Facility/LGF) künftig auf 150 000 Euro zu limitieren (vgl. Anhang II, Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF), Nummer 3). Höhere Darlehensbeträge ließen sich den Planungen der EU zufolge ab 2014 allenfalls noch über das forschungs- und innovationsorientierte Programm "Horizont 2020" darstellen, allerdings nur, wenn die dortigen deutlich strikteren Anforderungen im Einzelfall erfüllt würden. Die im COSME-Programm vorgesehene Absenkung ist förderpolitisch nicht sinnvoll, denn die größenbedingten Finanzierungsnachteile der kleinen und mittelständischen Unternehmen enden nicht bereits bei einem Kreditbedarf in Höhe von 150 000 Euro.
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