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"Kreditbürgschafts-Fazilität"


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Drucksache 806/11 (Beschluss)

... 3. Negativ beurteilt der Bundesrat die Absicht, die Darlehensobergrenze der Kreditbürgschaftsfazilität (Loan Guarantee Facility/LGF) künftig auf 150 000 Euro zu limitieren (vgl. Anhang II, Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF), Nummer 3). Höhere Darlehensbeträge ließen sich den Planungen der EU zufolge ab 2014 allenfalls noch über das forschungs- und innovationsorientierte Programm "Horizont 2020" darstellen, allerdings nur, wenn die dortigen deutlich strikteren Anforderungen im Einzelfall erfüllt würden.



Drucksache 806/1/11

... 3. Negativ beurteilt der Bundesrat die Absicht, die Darlehensobergrenze der Kreditbürgschaftsfazilität (Loan Guarantee Facility/LGF) künftig auf 150 000 Euro zu limitieren (vgl. Anhang II, Kreditbürgschafts-Fazilität (LGF), Nummer 3). Höhere Darlehensbeträge ließen sich den Planungen der EU zufolge ab 2014 allenfalls noch über das forschungs- und innovationsorientierte Programm "Horizont 2020" darstellen, allerdings nur, wenn die dortigen deutlich strikteren Anforderungen im Einzelfall erfüllt würden. Die im COSME-Programm vorgesehene Absenkung ist förderpolitisch nicht sinnvoll, denn die größenbedingten Finanzierungsnachteile der kleinen und mittelständischen Unternehmen enden nicht bereits bei einem Kreditbedarf in Höhe von 150 000 Euro.



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