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"Kreditierung"
Drucksache 308/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final
... durchgeführt, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/200826 akkreditiert sind."
Drucksache 544/14
... Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird. Gemäß Artikel 13 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten Sanktionen für den Fall festzulegen, dass die aufgrund von Artikel 8 der Richtlinie erlassenen nationalen Vorschriften nicht eingehalten werden, und Maßnahmen zu ergreifen, die für die Anwendung der Vorgaben erforderlich sind.
Drucksache 320/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Bestmögliche Nutzung des traditionellen Wissens Europas: Mögliche Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben der Europäischen Union auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse - COM(2014) 469 final
... 6. Für den Fall der Einführung eines Schutzsystems durch Eintragung sollte aus Sicht des Bundesrates gewährleistet sein, dass weiterhin die Marktbeteiligten und Verbraucherverbände in der Lage sein müssen, gegen Wettbewerbsverstöße und irreführende geografische Angaben vorzugehen. Eine parallele Kontrolle durch behördliche Stellen kann aus Sicht des Bundesrates sinnvoll sein. Eine Anknüpfung an die Marktüberwachung nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates wird jedoch abgelehnt.
Drucksache 320/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Bestmögliche Nutzung des traditionellen Wissens Europas: Mögliche Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben der Europäischen Union auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse - COM(2014) 469 final
... 6. Für den Fall der Einführung eines Schutzsystems durch Eintragung sollte aus Sicht des Bundesrates gewährleistet sein, dass weiterhin die Marktbeteiligten und Verbraucherverbände in der Lage sein müssen, gegen Wettbewerbsverstöße und irreführende geografische Angaben vorzugehen. Eine parallele Kontrolle durch behördliche Stellen kann aus Sicht des Bundesrates sinnvoll sein. Eine Anknüpfung an die Marktüberwachung nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates wird jedoch abgelehnt.
Drucksache 233/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung kosmetikrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
... b) In Buchstabe i werden aa) nach der Angabe "(ABl. EG 2002 Nr. L 11 S. 4)," die Wörter "auch in Verbindung mit Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.08.2008, S. 30) in der jeweils geltenden Fassung," eingefügt und bb) die Wörter "kosmetische Mittel im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" durch die Wörter "Mittel zum Tätowieren einschließlich vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, zur Beeinflussung des Aussehens in oder unter die menschliche Haut eingebracht zu werden und dort, auch vorübergehend, zu verbleiben" ersetzt.
Drucksache 172/14
Gesetzesantrag des Freistaats Thüringen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
... III) bedürfen Träger von entsprechenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um solche Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen zu können. Dies betrifft auch staatliche und staatlich anerkannte Schulen, die entsprechend den Regelungen der Länder unterschiedliche Bezeichnungen haben. Das Zulassungsverfahren nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung vom 2. April 2012 (BGBl. I S. 504) in der jeweils geltenden Fassung dient dazu, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen sicherzustellen.
Drucksache 32/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
... § 11 Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
Drucksache 758/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Durchführung der Energieeffizienzrichtlinie - Leitlinien der Kommission COM(2013) 762 final
... Artikel 8 sieht zwei wesentliche Verpflichtungen der Mitgliedstaaten vor: Sie müssen die Verfügbarkeit von Energieaudits bei Endkunden aller Sektoren fördern und gewährleisten, dass alle Unternehmen mit Ausnahme von KMU solche Audits mindestens alle vier Jahre durchführen. Die Audits müssen kostenwirksam sein und von qualifizierten/akkreditierten Sachverständigen durchgeführt oder von unabhängigen Behörden überwacht werden.
Drucksache 418/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... Unterschiedliche oder fehlende Regulierungsrahmen erschweren den grenzüberschreitenden Marktzutritt. Eine EU-Initiative bietet bessere Voraussetzungen, um Faktoren in den Griff zu bekommen, die Geschäfte in einem anderen Mitgliedstaat verhindern oder diese im Vergleich zu den Kosten einheimischer Anbieter verteuern. Kreditinstitute, die grenzüberschreitend tätig werden wollen, müssen nicht nur unterschiedliche Anforderungen erfüllen, sondern werden zudem daran gehindert, bei Verfahren und Maßnahmen beispielsweise im Back-Office-Bereich Skaleneffekte in vollem Umfang zu nutzen.
Drucksache 717/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs - COM(2013) 676 final
... Mitgliedstaaten, die derartige Systeme anwenden, werden aufgefordert, schriftlich darzulegen, wie die obligatorischen und in einigen Fällen sogar freiwilligen Zertifizierungssysteme in der Praxis funktionieren. Dabei sollten sie sich auf die Durchführung der Akkreditierung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 als hoheitliche Tätigkeit beziehen, und zwar sowohl in dem Bereich, in dem sie freiwillig ist als auch in dem Bereich, in dem sie obligatorisch ist und die zur Anerkennung akkreditierter Zertifikate führt.
Drucksache 623/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Änderung der Gegenproben-Verordnung und der Gegenprobensachverständigen -Prüflaboratorienverordnung
... Seit dem 1. Januar 2010 werden Akkreditierungen als hoheitliche Aufgabe des Bundes von einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle durchgeführt (Akkreditierungsstellengesetz vom 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2625). Durch Verordnung ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) mit den Aufgaben der nationalen Akkreditierungsstelle beliehen worden (AkkStelleGBeleihungsverordnung vom 21. Dezember 2009, BGBl. I S. 3962).
Drucksache 175/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
... Bei der Akkreditierung von Prüflaboratorien wird die Einhaltung der einschlägigen Normen, also das technische Können, durch die nationale Akkreditierungsstelle nach § 2 Absatz 1 AkkStelleG in Verbindung mit Artikel 5 der Verordnung (EG) Nummer 765/2008 geprüft. Eine zusätzliche Anerkennung der amtlichen Prüflaboratorien durch die Landesbehörden ist daher nicht mehr erforderlich. Dies soll durch die in § 4 Absatz 3 vorgenommene Streichung klargestellt werden. Die staatlichen/kommunalen Prüflaboratorien wurden bzw. werden nach wie vor von den Ländern benannt. Für die privaten Gegenprobensachverständigen ist in den Ländern ein Zulassungsverfahren nach der Gegenproben-Verordnung (GPV) eingerichtet. Dort wird für die privaten Prüflaboratorien als eine Zulassungsvoraussetzung auch eine Akkreditierung verlangt.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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