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"Landes- und Bundesverbände"


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Drucksache 755/10/06

... Die Ansprüche der DO-Angestellten und der DO-Pensionäre müssen insolvenzsicher abgesichert sein. Fraglich ist, ob zukünftig eine insolvenzsichere Absicherung im Rahmen der eingeschränkten Finanzhoheit und aufgrund der verkürzten Haftungskette (der Haftungsverbund über Landes- und Bundesverbände entfällt) überhaupt erreicht werden kann. In Anbetracht dieser eingeschränkten Finanzhoheit der Krankenkassen können diese Lasten höchstwahrscheinlich nicht getragen werden, mit der Folge, dass dadurch die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit der betroffenen Krankenkasse entsteht. Die Problematik der DO-Versorgung kann demnach der Auslöser dafür sein, dass eine Krankenkasse zahlungsunfähig wird und andere Krankenkassen derselben Kassenart mitreißt. Die notwendigen gesetzlichen Änderungen könnten jedoch auch in einem anderen Gesetzesvorhaben im Jahr 2007 vorgenommen werden.

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Drucksache 755/10/06




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