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0709/04
0666/04
0431/04
0441/04
0818/04
0872/04
0269/1/04
0269/04B
0774/03
0774/03B
0325/03B
Drucksache 385/13

... "Die Anordnungen der Bundesstelle für Chemikalien nach Satz 1 werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt."



Drucksache 384/13

... "Rechtsbehelfe gegen Anordnungen nach Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnungen nach Satz 1 werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt." ‘



Drucksache 98/13

... vorläufig untersagen oder von der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen. Rechtsbehelfe gegen Anordnungen nach Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnungen der Bundesstelle für Chemikalien nach Satz 1 werden von der für die Überwachung jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. § 23 Absatz 2 bleibt unberührt.



Drucksache 686/13

... Die Grundbuchamtsreform beseitigt nun die landesrechtlichen Besonderheiten in Baden-Württemberg und gleicht die gerichtlichen Strukturen im Grundbuchbereich denen im übrigen Bundesgebiet an. In Baden-Württemberg gab es bis zum Beginn der Grundbuchamtsreform 2012 654 Grundbuchämter, die nun schrittweise bis 2018 in 13 Amtsgerichte eingegliedert werden. Die bisher bei den Gemeinden beschäftigten Ratschreiber verlieren damit einen Großteil ihrer bisherigen Aufgaben. Zugleich steigt der Personalbedarf bei den Amtsgerichten ganz erheblich. Um das grundbuchrechtliche Fachwissen dieser Ratschreiber weiter zu nutzen, soll es ermöglicht werden, den zahlenmäßig begrenzten bisherigen Ratschreibern als Landesbeamte in den Amtsgerichten die Aufgaben eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen zu übertragen.



Drucksache 395/13

... "(5) Eine für den Bereich der Landeswasserstraßen von der zuständigen Behörde eines Landes nach landesrechtlichen Vorschriften ausgestellte Bescheinigung nach Absatz 1 oder ein Ölkontrollbuch nach Absatz 2 sowie eine Bescheinigung einer anerkannten Klasse nach Absatz 3 stehen einer Bescheinigung oder einem Ölkontrollbuch nach diesem Gesetz gleich, soweit



Drucksache 418/1/13

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere insofern hinter der Empfehlung der Kommission vom 18. Juli 2011 über den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen ("Basiskonto"), ABl. L 190 vom 21. Juli 2011, S. 87, zurückbleibt, als lediglich vereinzelt landesrechtliche Sparkassengesetze entsprechende Rechtsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Zugang zu einem Basiskonto vorsehen, im Übrigen die Kreditinstitute lediglich über Selbstverpflichtungen zur Einräumung und Führung solcher Konten angehalten werden.



Drucksache 101/13

... "(5) Auf die für Rechnung des Bundes geleisteten Ausgaben und die mit ihnen zusammenhängenden Einnahmen ist das Haushaltsrecht des Bundes anzuwenden. Die für die Durchführung des Haushalts verantwortlichen Bundesbehörden können ihre Befugnisse auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen. In diesem Fall können sie zulassen, dass auf die für Rechnung des Bundes zu leistenden Ausgaben und auf die mit ihnen zusammenhängenden Einnahmen die landesrechtlichen Vorschriften über die Kassen- und Buchführung der zuständigen Landesbehörden angewendet werden."



Drucksache 206/13

... sollen die Länder ermächtigt werden, durch eine landesrechtliche Regelung die Anwendung der Privilegierungsvorschrift auf Windenergieanlagen auszuschließen. Dabei sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Anlagenbetreiber und Grundstückseigentümer die bestehenden Planungen unberührt bleiben.



Drucksache 544/13

... "(3) Für Verbindlichkeiten und Zahlungsverpflichtungen einer landesrechtlichen Abwicklungsanstalt im Sinne des Absatzes 1 kann das Land eine § 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1b Satz 1 entsprechende Haftung vorsehen." ’



Drucksache 27/13

... Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Ausbildung einer Vollzeitbeschäftigung von mindestens zwei Jahren entspricht. Zur Ausbildung gehören neben der praktischen Ausbildung in den genannten Einrichtungen auch der theoretische und praktische Unterricht einschließlich der nach den landesrechtlichen Vorschriften zur Ausbildung gehörenden Zeiträume. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich der Zeitraum der erforderlichen Beschäftigungszeit entsprechend.



Drucksache 99/13 (Beschluss)

... "Die Anordnungen nach Satz 1 werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt."



Drucksache 611/13

... es in Verbindung mit den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften erzeugt worden ist. Die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen betreffen daher Waldbesitzer im Sinne des § 4 des



Drucksache 234/1/13

... h) Die Bundesregierung wird nunmehr gebeten, zu der ausgestalteten Wahrnehmung der landesrechtlichen Zuständigkeiten durch die Novellierung der Spieleverordnung zu einem verbesserten Spieler- und Jugendschutz und zu einem Manipulationsschutz zur Verhinderung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung beizutragen.



Drucksache 190/13

... (6) Für Leistungen nach Absatz 1 trägt die Krankenkasse die Kosten nach Maßgabe der Rettungsdienstgesetze der Länder und § 133. Dies gilt auch für notärztliche Leistungen, soweit diese nicht aufgrund landesrechtlicher Regelungen Teil der vertragsärztlichen Versorgung sind. Die Kosten der Ausbildung nach dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters] trägt die Krankenkasse im Rahmen der Leistungen nach Satz 1. § 61 Satz 1 findet für die Leistungen des Rettungsdienstes entsprechende Anwendung; die Krankenkasse zieht die Zuzahlung von den Versicherten ein.



Drucksache 498/13

... oder nach entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften gefördert werden, solange das Belegungsrecht besteht."



Drucksache 158/13

... Über Satz 1 hinausgehende, landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt. Die Länder können durch Landesrecht das Nähere zu den Mindestanforderungen nach Satz 1 bestimmen.



Drucksache 99/13

... "Rechtsbehelfe gegen Anordnungen nach Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnungen nach Satz 1 werden von der für die Überwachung jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt."



Drucksache 612/13

... es und Verstöße gegen landesrechtliche Vorschriften, die aufgrund der Regelungsaufträge des § 31b des



Drucksache 686/13 (Beschluss)

... Die Grundbuchamtsreform beseitigt nun die landesrechtlichen Besonderheiten in Baden-Württemberg und gleicht die gerichtlichen Strukturen im Grundbuchbereich denen im übrigen Bundesgebiet an. In Baden-Württemberg gab es bis zum Beginn der Grundbuchamtsreform 2012 654 Grundbuchämter, die nun schrittweise bis 2018 in 13 Amtsgerichte eingegliedert werden. Die bisher bei den Gemeinden beschäftigten Ratschreiber verlieren damit einen Großteil ihrer bisherigen Aufgaben. Zugleich steigt der Personalbedarf bei den Amtsgerichten ganz erheblich. Um das grundbuchrechtliche Fachwissen dieser Ratschreiber weiter zu nutzen, soll es ermöglicht werden, den zahlenmäßig begrenzten bisherigen Ratschreibern als Landesbeamte in den Amtsgerichten die Aufgaben eines Rechtspflegers in Grundbuchsachen zu übertragen.



Drucksache 444/13

... Bei der Ausgestaltung der Prüfungsordnung für die Lebensmittelkontrollpersonen in Anlage 3 wurde in weiten Teilen auf bestehende Regelungen der Länder zurückgegriffen. Ergänzende landesrechtliche Regelungen, die nicht im Widerspruch zu den bundesrechtlichen Vorgaben stehen, sind jedoch weiterhin möglich.



Drucksache 74/13

... Die Maßnahmen nach Satz 2 Nummer 4 beinhalten auch einen Abgleich der Daten, die nach § 299 zum Zwecke der Qualitätssicherung an eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmte Stelle übermittelt werden, mit Daten der epidemiologischen oder der klinischen Krebsregister, soweit dies insbesondere für die Erfassung des Auftretens von Intervallkarzinomen und der Sterblichkeit an der betreffenden Krebserkrankung unter den Programmteilnehmern erforderlich ist und landesrechtliche Vorschriften die Übermittlung von Krebsregisterdaten erlauben. Die entstehenden Kosten für den Datenabgleich werden von den Krankenkassen getragen.



Drucksache 418/13 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere insofern hinter der Empfehlung der Kommission vom 18. Juli 2011 über den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen ("Basiskonto"), ABl. L 190 vom 21. Juli 2011, S. 87, zurückbleibt, als lediglich vereinzelt landesrechtliche Sparkassengesetze entsprechende Rechtsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Zugang zu einem Basiskonto vorsehen, im Übrigen die Kreditinstitute lediglich über Selbstverpflichtungen zur Einräumung und Führung solcher Konten angehalten werden.



Drucksache 99/1/13

... "Die Anordnungen nach Satz 1 werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt."



Drucksache 234/13 (Beschluss)

... h) Die Bundesregierung wird nunmehr gebeten, zu der ausgestalteten Wahrnehmung der landesrechtlichen Zuständigkeiten durch die Novellierung der Spieleverordnung zu einem verbesserten Spieler- und Jugendschutz und zu einem Manipulationsschutz zur Verhinderung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung beizutragen.



Drucksache 112/13

... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die Übergangszeit, bis die Einrichtung der Behörden im jeweiligen Land landesrechtlich geregelt ist, die Übertragung von Aufgaben zur Erfassung und Kontrolle von Energieausweisen und von Inspektionsberichten über Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 3 Absatz 1 auf bestehende Behörden der Länder zu regeln. Regelungen nach Satz 1 zur Übertragung von Kontrollaufgaben können sich nur auf solche Aufgaben beziehen, die elektronisch durchgeführt werden können.



Drucksache 358/13

... "(5) Inwieweit die Notare zur Anlegung und Abnahme von Siegeln im Rahmen eines Nachlasssicherungsverfahrens zuständig sind, bestimmt sich nach den landesrechtlichen Vorschriften."



Drucksache 92/12

... es oder vergleichbarer landesrechtlicher oder tarifvertraglicher Regelungen gewährt wird.



Drucksache 305/1/12

... [Diese Verständnisschwierigkeiten führen in anderen Rechtsgebieten, in denen landesrechtliche Gebührenregelungen bestehen, vor allem in den grenznahen Regionen immer wieder zu intensiven und für die Verwaltungen aufwändigen Diskussionen, die durch eine bundeseinheitliche Regelung vermieden werden können.]



Drucksache 460/12 (Beschluss)

... XI, welche die Berechnung von Pauschalen im Rahmen der landesrechtlichen Befugnisse zur näheren Ausgestaltung der Umlage nach § 82 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 2 SGB XI (weiterhin) ermöglicht und so der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gerecht wird.



Drucksache 632/12

... Soweit in diesem Gesetz die Bezeichnung gehobener und höherer Dienst verwendet wird, richtet sich die Zuordnung der Beamten zu einer dieser Laufbahngruppen in den Ländern, die durch landesrechtliche Regelungen die zuvor bezeichneten Laufbahngruppen zusammengefasst oder abweichend bezeichnet haben, nach den Zugangsvoraussetzungen für die Einstellung als Inspektor oder Regierungsrat. Beamte, die durch eine Qualifizierungsmaßnahme die Voraussetzungen für die Verleihung des Amtes eines Oberinspektors erfüllen oder denen auf Grund einer Qualifizierungsmaßnahme ein Amt verliehen worden ist, das vor Verleihung des Amtes eines Oberinspektors durchlaufen werden muss, sind dem gehobenen Dienst, Beamte, die durch eine Qualifizierungsmaßnahme die Voraussetzungen für die Verleihung des Amtes eines Oberregierungsrates erfüllen, sind dem höheren Dienst zuzuordnen."



Drucksache 319/12 (Begründung)

... Absatz 4 entspricht den bisherigen landesrechtlichen Regelungen.



Drucksache 641/12 (Beschluss)

... ist die kartellrechtliche Entgeltkontrolle privater Unternehmen. Dies kann nicht auf eine landesrechtlich ausgestaltete kostenorientierte Gebührenerhebung übertragen werden. Gebühren und Beiträge sind nach den landesrechtlichen Vorschriften der Kommunalabgabengesetze kostendeckend zu erheben. Aus dem kommunalabgaben-rechtlichen Kostendeckungsprinzip ergeben sich Limitierungen hinsichtlich der Gebührenhöhe. Kalkulation und Abrechnung unterliegen der kommunalaufsichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Für eine kartellrechtliche Prüfung besteht daher kein Raum.



Drucksache 315/12

... -Kennzeichnungen angebracht wurden und wenn nach diesen Rechtsvorschriften zulässige Klassen und Leistungsstufen nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften eingehalten werden,".



Drucksache 557/12

... "(2) Unbeschadet anderer landesrechtlicher Regelungen können durch Landesrecht Aufgaben der Zulassung von Kraftfahrzeugen auf die für das Meldewesen zuständigen Behörden übertragen werden, sofern kein neues Kennzeichen erteilt werden muss oder sich die technischen Daten des Fahrzeugs nicht ändern."



Drucksache 170/12

... Die bisherige Pflicht der Landesverbände der Pflegekassen, bei der Festlegung des Umfangs der Regelprüfung vorliegende Ergebnisse von Prüfungen der Heimaufsicht und anderer landesrechtlicher Prüfinstanzen zu berücksichtigen, wird dahingehend konkretisiert, dass nunmehr vor einer Regelprüfung solche Prüfergebnisse aktiv zu erfragen und auszuwerten sind. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob und welche Ergebnisse einer Prüfung der Heimaufsicht oder eines nach Landesrecht durchgeführten Prüfverfahrens die Qualitätsanforderungen nach diesem Buch und den auf seiner Grundlage abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen zum Gegenstand hatten.



Drucksache 108/12 (Beschluss)

... Die Absätze 1 und 2 gelten für diejenigen weißen Karteikarten, die sich noch in der Testamentskartei befinden oder die noch zusammen mit Verwahrungsnachrichten aufbewahrt werden (auch wenn die weißen Karteikarten angesichts der Vorgaben der früheren Dienstanweisung und abhängig von landesrechtlichen Besonderheiten teilweise nicht als Bestandteil der eigentlichen Testamentskartei im Sinne des § 323 Absatz 2 Satz 1 der Dienstanweisung angesehen werden. Insbesondere soll keine Pflicht zur Nachholung einer Benachrichtigung begründet werden, wenn eine weiße Karteikarte nach Aufhebung der Dienstanweisung in die Sammelakte genommen wurde, ohne das Nachlassgericht oder den Absender einer ebenfalls vorhandenen Verwahrungsnachricht zu benachrichtigen. Gleichwohl bleibt in diesem Fall eine Nachholung der Benachrichtigung nach Absatz 2 Satz 3 möglich.



Drucksache 517/1/12

... Für die Anwendbarkeit der Vorschriften des Justizverwaltungskostengesetzes über das gerichtliche Verfahren (§ 22 JVKostG-E) auf Justizverwaltungsangelegenheiten (im weiteren Sinn) im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, wenn die Kosten hierfür nach landesrechtlichen Vorschriften erhoben werden (wie z.B. bei der Kostenerhebung für die Übermittlung einer Gerichtsentscheidung an einen Nichtbeteiligten), besteht kein Bedürfnis. Insoweit handelt es sich nämlich um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art im Sinne des § 40 Absatz 1



Drucksache 814/12 (Beschluss)

... § 34h Absatz 2 Satz 1 GewO-E verbietet eine parallele Ausübung des Gewerbes des Finanzanlagenvermittlers nach § 34f und des Honorar-Finanzanlagenberaters nach § 34h aus Gründen des Anlegerschutzes. Dieses Trennungsgebot stellt Personen, die bereits ein Gewerbe nach § 34f ausüben und in diesem Zusammenhang erhebliche Investitionen getätigt haben, vor ganz besondere Entscheidungsschwierigkeiten. Der Gesetzentwurf erkennt diesen Umstand mit einer Übergangsfrist an, die jedoch nicht ausreichend erscheint und deshalb verlängert werden sollte. Dies würde auch dem weiteren landesrechtlichen Umsetzungsbedarf Rechnung tragen, da zu § 34h GewO-E erst noch entsprechende Zuständigkeitsregelungen getroffen werden müssen. Auch müssen die Industrie- und Handelskammern weitere Rahmenbedingungen wie z.B. Gebühren- und Prüfungsordnungen schaffen. Die bisher vorgesehene Jahresfrist zum Inkrafttreten ist daher zu kurz und sollte um ein weiteres Jahr verlängert werden.



Drucksache 799/12

... Soweit aufgrund landesrechtlicher Zuständigkeitsregelungen Gemeinden oder Gemeindeverbände zuständige Behörden sind, fallen auf kommunaler Ebene einmalig zu Schulungs- und Prozessanpassungszwecken bei den zuständigen Behörden Kosten i.H.v. ca. 1,94 Mio. Euro und bei den Bußgeldbehörden i.H.v. ca. 97 000 Euro an.



Drucksache 818/12 (Beschluss)

... in der derzeitigen Fassung erlassenen) landesrechtlichen Bestimmungen hieran anpassen können, ist es unerlässlich, dass die vorgesehenen Rechtsverordnungen der Bundesregierung bereits frühzeitig, und nicht erst am oder nach dem 1. Januar 2018, verabschiedet werden. Dies setzt wiederum voraus, dass die diesbezüglichen Ermächtigungsgrundlagen frühzeitig und nicht erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Denn eine Rechtsverordnung muss grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt ihrer Ausfertigung und Verkündung eine gültige Ermächtigungsgrundlage haben (vgl. BVerfGE 34, 9, 36).



Drucksache 460/1/12

... XI, welche die Berechnung von Pauschalen im Rahmen der landesrechtlichen Befugnisse zur näheren Ausgestaltung der Umlage nach § 82 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 2 SGB XI (weiterhin) ermöglicht und so der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gerecht wird.



Drucksache 428/1/12

... soll der derzeitige Satz 2 mit der Begründung entfallen, dass sich das Weisungsrecht nach den landesrechtlichen Vorschriften richtet. Ein solcher Rückzug des Bundesrechts ist aber angesichts der besonderen Anforderungen an das Straßenverkehrsrecht nicht sachgerecht. Im Straßenverkehrsrecht muss das Weisungsrecht und das Selbsteintrittsrecht der obersten Landesbehörden und der höheren Verwaltungsbehörden bundeseinheitlich erhalten bleiben. Die umfassende Eingriffsbefugnis dieser Behörden ist zur effektiven Sicherstellung der straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen geboten und darf deshalb nicht zur Disposition der einzelnen Landesgesetzgeber gestellt werden. Aus diesem Grunde ist die Beibehaltung des gegenwärtigen § 44 Absatz 1 Satz 2 zur Wahrung der Rechtseinheitlichkeit bei der Anwendung des Straßenverkehrsrechts in den Ländern erforderlich.



Drucksache 474/3/12

... Abweichend vom postulierten Grundsatz der landesrechtlichen Zuständigkeit in § 199 Absatz 2



Drucksache 511/12

... - Die Einrichtung klinischer Krebsregister erfolgt durch die Länder, wobei die Daten flächendeckend und möglichst vollzählig erfasst sowie jährlich landesbezogen ausgewertet werden. Die notwendigen rechtlichen Regelungen für die Einrichtung und den Betrieb klinischer Krebsregister einschließlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen bleiben landesrechtlicher Regelung vorbehalten. - Das Aufgabenprofil der klinischen Krebsregister, das zur Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung erforderlich und von der gesetzlichen Krankenversicherung zu fördern ist, wird festgelegt und notwendige Grundanforderungen an eine bundeseinheitliche Arbeitsweise werden verankert, insbesondere durch die Vorgabe einer behandlungsortbezogenen Erfassung auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Tumordatensatzes (Datensatz der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland).



Drucksache 302/3/12

... Soweit in diesem Gesetz die Bezeichnung gehobener und höherer Dienst verwendet wird, richtet sich die Zuordnung der Beamten zu einer dieser Laufbahngruppen in den Ländern, die durch landesrechtliche Regelungen die zuvor bezeichneten Laufbahngruppen zusammengefasst oder abweichend bezeichnet haben, nach den Zugangsvoraussetzungen für die Einstellung als Inspektor oder Regierungsrat." "



Drucksache 816/12

... Um der Bestimmung in Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2010/64/EU, welche die Mitgliedstaaten zur Sicherstellung eines vertraulichen Umgangs der zur Dolmetschung und Übersetzung herangezogenen Personen mit den hierbei erlangten Informationen anhält, jedoch vollständig - insbesondere auch in den Fällen der Heranziehung nicht berufsmäßig tätiger Dolmetscher - Rechnung zu tragen, bestimmt § 189 Absatz 4 GVG-E, dass eine als Dolmetscher oder Übersetzer hinzugezogene Person auch dann Verschwiegenheit wahren soll, wenn sie nicht bereits aufgrund einer anderen Rechtsvorschrift zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Neben den bereits erwähnten landesrechtlichen Vorschriften kommen als Grundlage für solche Verschwiegenheitspflichten auch bundesrechtliche Regelungen oder europäische Rechtsakte in Betracht. Mit der Regelung in Absatz 4 ist weder die Einräumung einer Rechtsstellung als Berufsgeheimnisträger noch eines Zeugnisverweigerungsrechts verbunden. Ebenso wenig zielt diese Vorschrift auf eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ab. Es handelt sich vielmehr um eine reine Ordnungsvorschrift, auf deren Einhaltung das Gericht den Dolmetscher oder Übersetzer hinzuweisen hat.



Drucksache 176/12 (Beschluss)

... ist die kartellrechtliche Entgeltkontrolle privater Unternehmen. Dies kann nicht auf eine landesrechtlich ausgestaltete kostenorientierte Gebührenerhebung übertragen werden. Gebühren und Beiträge sind nach den landesrechtlichen Vorschriften kostendeckend zu erheben. Hieraus ergibt sich ein gesetzliches Kostenüberschreitungsverbot als Grenze der Gebührenhöhe. Kalkulation und Abrechnung unterliegen der kommunalaufsichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Einer ergänzenden kartellrechtlichen Prüfung bedarf es daher nicht.



Drucksache 489/12

... "(6) Datenübermittlungen und Auskünfte von Meldebehörden an andere öffentliche Stellen im Inland sind gebührenfrei. Landesrechtliche Regelungen zur Gebührenerhebung bei Datenübermittlungen aus zentralen Meldedatenbeständen oder Portalen auf Landesebene bleiben unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/12




‚Artikel 3 Änderung des Suchdienstedatenschutzgesetz


 
 
 


Drucksache 177/12 (Beschluss)

... recht bietet sich jedoch mit Blick auf den begrenzten Umfang zu erhebender Auslagen anstatt einer Öffnungsklausel für landesrechtliche Vorschriften eine schlanke, unmittelbare und bundesweit einheitliche Regelung im



Drucksache 717/1/12

... Die Umsetzung der Präimplantationsdiagnostikverordnung in landesrechtliche Regelungen und die damit einhergehende Errichtung neuer Strukturen ist mit einem hohen Abstimmungsaufwand verbunden, insbesondere weil bundeseinheitliche Regelungen angestrebt werden. Vor diesem Hintergrund wird der notwendige Zeitaufwand für die landesrechtliche Umsetzung die in der Präimplantationsdiagnostikverordnung vorgesehene Frist von sechs Monaten übersteigen. Es ist daher eine Verlängerung der Umsetzungsfrist auf zwölf Monate erforderlich.



Drucksache 305/12 (Beschluss)

... Diese Verständnisschwierigkeiten führen in anderen Rechtsgebieten, in denen landesrechtliche Gebührenregelungen bestehen, vor allem in den grenznahen Regionen immer wieder zu intensiven und für die Verwaltungen aufwändigen Diskussionen, die durch eine bundeseinheitliche Regelung vermieden werden können.



Drucksache 178/12

... landesrechtliche Vorschriften über automatisierte Datenabgleiche unberührt bleiben, die zusätzlich zu den in den §§ 16 bis 22 WoGV geregelten automatisierten Datenabgleichen vorgesehen sind. Es ist den Ländern also nicht verwehrt, automatisierte Datenabgleiche vorzusehen, die über die hier getroffene Regelung hinausgehen.



Drucksache 302/1/12

... 1. ob das Gebäude oder der Gebäudeteil nach den landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist,



Drucksache 309/12

... Voraussetzung dafür, dass für diese Verbindlichkeiten nur die Gesellschaft haftet, ist zunächst, dass durch Gesetz eine speziell auf den § 8 Absatz 4 zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung vorgesehen wird. Diese Berufshaftpflichtversicherung wird nicht durch das PartGG selbst begründet, dies soll den jeweiligen Berufsgesetzen vorbehalten bleiben. Dies können bundes- aber auch landesrechtliche Berufsgesetze sein. Konzeptionell steht die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung daher allen Freien Berufen zur Verfügung. Besteht für einen Berufszweig noch kein Berufsrecht oder enthält ein Berufsrecht keine Regelung zur speziellen Berufshaftpflichtversicherung, besteht die Möglichkeit, ein Berufsrecht mit einer entsprechenden Regelung zu schaffen. Wegen des Parlamentsvorbehalts bedarf es im PartGG keiner zusätzlichen Anordnung, dass eine solche Berufshaftpflichtversicherung der Höhe nach auch "angemessen" zu sein habe. Bei der erwähnten Berufshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung für die Haftpflicht wegen fehlerhafter Berufsausübung, nicht um eine Pflichtversicherung. Weitere Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Partnerschaft eine solche für sie berufsrechtlich vorgesehene Versicherung auch "unterhält", d.h. dass diese Versicherung abgeschlossen worden ist und im Moment der schädigenden Handlung Versicherungsschutz besteht.



Drucksache 176/1/12

... ist die kartellrechtliche Entgeltkontrolle privater Unternehmen. Dies kann nicht auf eine landesrechtlich ausgestaltete kostenorientierte Gebührenerhebung übertragen werden. Gebühren und Beiträge sind nach den landesrechtlichen Vorschriften kostendeckend zu erheben. Hieraus ergibt sich ein gesetzliches Kostenüberschreitungsverbot als Grenze der Gebührenhöhe. Kalkulation und Abrechnung unterliegen der kommunalaufsichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Einer ergänzenden kartellrechtlichen Prüfung bedarf es daher nicht.



Drucksache 661/12

... es sowie entsprechende landesrechtliche Regelungen bleiben mit der Maßgabe unberührt, dass eine Anzeige durch den Jagdausübungsberechtigten auch dann zu erfolgen hat, wenn sich Erscheinungen zeigen, die den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche befürchten lassen. Die Anzeigepflicht nach Absatz 1 gilt auch für Personen, die zur Jagdausübung befugt sind, ohne Jagdausübungsberechtigte zu sein.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.