854 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Landesrechtliche"
Drucksache 118/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob in Anlehnung an § 23 Abs. 8 und 9 AbgG eine gesetzliche Ermächtigung zu Gunsten der Länder aufgenommen werden muss, wenn für die Mitglieder der Regierung eines Landes, die bei Ausscheiden aus dem Amtsverhältnis weder eine Anwartschaft noch einen Anspruch auf Altersversorgung nach den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften haben, die Möglichkeit eingeräumt werden soll, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetz-buch über die Nachversicherung für die Dauer seiner Amtszeit nachversichert zu werden.
Drucksache 63/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
... (1) Die Rechtsvorschriften im Sinn des § 1 bleiben bis zum Erlass landesrechtlicher Regelungen auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind.
Drucksache 720/07C
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... oder nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften
Drucksache 538/07
... § 4 regelt die Anforderungen an die Befähigung und Zulassung von Klassifizierern. Damit sollen die bislang in landesrechtlichen Vorschriften enthaltenen Anforderungen an die Befähigung von Klassifizierern, die derzeit den Status eines vereidigten Sachverständigen haben, bundeseinheitlich geregelt werden. Klassifizierer werden nach Absatz 1 auf Antrag zugelassen, wenn sie sachkundig sind, mindestens drei Monate in einem Klassifizierungsunternehmen tätig gewesen sind und dort für die Tätigkeit als Klassifizierer ausgebildet worden sind und über die für die Tätigkeit erforderliche Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die Sachkunde ist in einer staatlichen Prüfung nachzuweisen (Absatz 2). Inhalt der Prüfung sind die für die jeweilige Tierart geltenden Handelsklassensysteme, die Klassifizierungs- und Verwiegungstechniken und Klassifizierungsgeräte sowie die maßgeblichen Rechtsvorschriften. Ein Bewerber wird nur dann zur Sachkundeprüfung zugelassen, wenn er zuvor an einem mindestens einwöchigen Ausbildungskurs teilgenommen hat (Absatz 3). Dies entspricht der derzeit geltenden Zulassungspraxis in den meisten Bundesländern, in denen Klassifizierer vor der Zulassung einen einwöchigen Klassifizierungskurs besuchen müssen, der vom Land selbst oder von der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel, Standort Kulmbach, durchgeführt wird. Die Prüfung kann im Anschluss an den Ausbildungskurs durchgeführt werden.
Drucksache 120/2/07
... "Ein Masterstudiengang gilt im Verhältnis zu dem Studiengang, auf dem er aufbaut, dann als eigener Ausbildungsabschnitt, wenn nicht entsprechend landesrechtlichen Bestimmungen festgelegt ist, dass es sich um inhaltlich und zeitlich gestufte und aufeinander bezogene Studiengänge handelt, bei denen im Rahmen eines gemeinsamen Curriculums ein erster Studienabschluss neben einer Berufsqualifikation zugleich die Zugangsberechtigung für den Masterstudiengang vermittelt.""
Drucksache 792/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... Die derzeit praktizierte und durch ständige Rechtsprechung bestätigte Unterscheidung im Zulassungsrecht zwischen Bewerbern mit einem Rechtsanspruch auf einen Studienplatz (vgl. § 27 Abs. 1 HRG und entsprechende landesrechtliche Bestimmungen) und Studienplatzbewerbern aus Drittstaaten ohne einen solchen Rechtsanspruch wäre mit der vorgeschlagenen Regelung nicht vereinbar. Durch die Erhöhung der Bewerberzahl zumindest um die bereits eingereisten Drittstaatsangehörigen ohne entsprechende Möglichkeit der Kapazitätserweiterung würden sich die Zulassungschancen für deutsche, EU- und Bildungsinländer-Bewerber verschlechtern.
Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
Nach Art. 10 RL müssen die Energieausweise "in unabhängiger Weise von qualifizierten und/oder zugelassenen Fachleuten" ausgestellt werden. Für die Errichtung und die bauliche Änderung von Gebäuden soll es bei den bisherigen landesrechtlichen Regelungen über die Ausstellungsberechtigung bleiben. Dies ist wegen des engen Sachzusammenhangs mit dem bauaufsichtlichen Verfahren geboten. Bundesrechtliche Regelungen zur Ausstellungsberechtigung sind hingegen für die Fälle des Verkaufs und der Vermietung zu treffen. Die Einführung behördlicher Zulassungsverfahren ist nicht angezeigt. Europarechtlich ist auch ein Zertifizierungsverfahren nicht vorgesehen. Statt dessen sollen unmittelbar in der Verordnung Mindestanforderungen an die Ausbildung der Fachleute und weitere sachbezogene Anforderungen (z.B. spezielle Ausbildungsschwerpunkte, Berufserfahrung, Fortbildung, z.T. Bauvorlageberechtigung) gestellt werden.
Drucksache 663/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
... Um eine effektive Verwertung auch der Sachen zu ermöglichen, die in landesrechtlicher Zuständigkeit zu verwerten sind, werden länderübergreifende Systeme zugelassen. Damit kann ein größeres Angebot an zur Versteigerung anstehenden Sachen erzielt werden. Dies wiederum hat einen größeren Interessentenkreis und bessere Angebote zur Folge.
Drucksache 663/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
... Um eine effektive Verwertung auch der Sachen zu ermöglichen, die in landesrechtlicher Zuständigkeit zu verwerten sind, werden länderübergreifende Systeme zugelassen. Damit kann ein größeres Angebot an zur Versteigerung anstehenden Sachen erzielt werden. Dies wiederum hat einen größeren Interessentenkreis und bessere Angebote zur Folge.
Drucksache 718/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ergänzung zu § 9 SGB XI ist lediglich auf die Variante 1 fokussiert. Die Änderung dient dem Zweck, die unterschiedlichen landesrechtlichen Verfahren bei den Regelungen zur Förderung und Refinanzierung der Investitionskosten zu erhalten. Sie ermöglicht deshalb die Beibehaltung unterschiedlicher Regelungen zum Pflegewohngeld in den Ländern und dient darüber hinaus der Vermeidung von Rechtsunsicherheiten.
Drucksache 554/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG )
... Soweit die Länder für ihren Bereich Bedarf sehen, bleibt es der landesrechtlichen Regelung vorbehalten entsprechende Regelungen zu schaffen.
Drucksache 559/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... 1. der zuständigen Behörde für die Erhebung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen und den hierzu erlassenen landesrechtlichen Vorschriften und
Drucksache 930/07
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
... Über die die Bestimmungen zu einem Regelvorrang in der Bundesnotarordnung sonst rechtfertigenden Gesichtspunkte – besondere Kenntnis landesrechtlicher Vorschriften, längere Bewährung unter unmittelbarer staatlicher Kontrolle (dazu BVerfG, Beschluss vom 28. April 2005, 1 BvR 2231/ 02 u.a., Rz. 25; BGH, Beschluss vom 1. August 2005, NotZ 11/ 05, S. 5 f.; Beschluss vom 22. Oktober 1979, NotZ 1/79, DNotZ 1980, 490, 495) – spielt hier eine Rolle, dass aufgrund der großen Zahl der beamteten Berufsträger nicht alle wechselbereiten Notare im Landesdienst und Notarvertreter zum Stichtag den Statuswechsel werden mit vollziehen können, bei dieser Personengruppe aber ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde. Aus Gründen der Fürsorge muss dann zumindest gewährleistet sein dass sie mittels eines Regelvorrangs die Chance bekommen, sich bevorzugt auf mit der Zeit frei werdende Stellen für Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung zu bewerben. Dieses Anliegen ist um so beachtlicher, als zugunsten der Notare im Landesdienst und Notarvertreter, die die Voraussetzungen des § 5 Halbsatz 2 nicht erfüllen, die Gesichtspunkte, die die Einführung eines § 117b Abs. 1 mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 866) rechtfertigten (dazu BVerfG, Beschluss vom 26. September 2001, 1 BvR 1740/ 98 u.a., NJW-RR 2002, 492 ff., und die amtliche Begründung, BT-Drs. 16/47, S. 56), nicht eingreifen: Die Bundesnotarordnung stellte und stellt traditionell nur die im württembergischen Rechtsgebiet bestellten Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung von den Anforderungen des § 5 Halbsatz 2 frei. Deshalb ergibt sich weder aus Artikel 3 Abs. 1 des
Drucksache 550/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
... Neben dieser zivilrechtlichen Unterbringung sind Unterbringungen wegen psychischer Krankheiten in psychiatrischen Krankenhäusern auch aufgrund landesrechtlicher Unterbringungsgesetze auf Veranlassung der örtlichen Ordnungsbehörden durch die Vormundschaftsgerichte möglich. Im Unterschied zu § 1631b
Drucksache 568/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008 (Lohnsteuer-Richtlinien 2008 - LStR 2008 -)
... Ob ein Kind schulpflichtig ist, richtet sich nach dem jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetz.
Drucksache 352/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes
... Auf Basis der HRG-Regelungen zur Hochschulzulassung von 2004 haben die Länder erst vor wenigen Monaten einen neuen Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vereinbart und die erforderlichen landesrechtlichen Regelungen erlassen. Ausschließlich auf dieser landesrechtlichen Grundlage wird das Zulassungsverfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge ab dem Wintersemester 2006/07 angewandt werden.
Drucksache 256/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht
... Zur Wahrung der Rechtseinheit ist eine bundesrechtliche Regelung dann erforderlich, wenn andernfalls eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen zu besorgen wäre, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann (BVerfGE 106, 62, 145 f.). Dies ist im Bereich der Führungsaufsicht der Fall. Zum einen reichen strafrechtlich relevante Lebenssachverhalte häufig über Ländergrenzen hinweg. Deshalb wären unterschiedliche landesrechtliche Regelungen über die Reaktion auf strafbares Verhalten problematisch.
Drucksache 621/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... Die Wahrnehmung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich (Artikel 72 Abs. 2 GG), wenn unterschiedliche landesrechtliche Regelungen erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen, d.h. insbesondere Schranken oder Hindernisse für den wirtschaftlichen Verkehr im Bundesgebiet errichten (BVerfGE 106, 62, 146 f). Die Wahrung der Wirtschaftseinheit liegt im gesamtstaatlichen Interesse, wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik durch bundeseinheitliche Rechtsetzung geht. Der Erlass von Bundesgesetzen zur Wahrung der Wirtschaftseinheit steht dann im gesamtstaatlichen Interesse, wenn Landesregelungen erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen (BVerfGE 106, 62, LS 2 b) cc)). Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt:
Drucksache 353/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG )
... Nicht zuletzt die gleichheitsrechtlich gebotene bundesweite Regelung der Teilnahme der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung, der zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Bedarfsplanung und der Beschränkung von Zulassungen lässt sich mit unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen nicht erreichen. Divergierendes Landesrecht würde die Möglichkeit der Vertragsärzte aller Länder, im gesamten Bundesgebiet praktizieren zu können, erschweren.
Drucksache 780/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG )
... 3. wenn ihr Aufgabengebiet bei einer Behörde von der Auflösung dieser Behörde oder einer auf landesrechtlicher Vorschrift beruhenden wesentlichen Änderung des Aufbaus oder Verschmelzung dieser Behörde mit einer anderen oder von der Umbildung einer Körperschaft berührt wird und eine andere Verwendung nicht möglich ist.
Drucksache 850/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... § 23 Abweichende landesrechtliche Zuständigkeiten
Drucksache 552/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35 /EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)
... Soweit jedoch Verfahren betroffen sind, die ausschließlich nach Landesrecht durchgeführt werden, fehlt dem Bund die Kompetenz für eine entsprechende materielle Regelung. Bei landesrechtlichen Verfahren richtet sich die Aufhebbarkeit der in Frage stehenden Entscheidungen nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen zu § 46 VwVfG, der andere Rechtsfolgen vorsieht als § 4 URG-E. Als rein prozessuale Regelung kann § 4 URG-E diese (materielle) Rechtslage nicht ändern.
Drucksache 475/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten (Berufsförderungsverordnung - BföV )
... (3) Die Dauer der Maßnahmen ist angemessen, wenn sie sich auf den für das Erreichen des Bildungsziels erforderlichen Umfang beschränkt. Die Dauer einer Vollzeitmaßnahme, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt, ist grundsätzlich angemessen, wenn sie gegenüber einer entsprechenden Berufsausbildung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist, es sei denn, eine Verkürzung ist aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen ausgeschlossen.
Drucksache 205/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2006
... Klarstellung, dass landesrechtliche Regelungen nicht von den neuen Vorschriften überlagert werden, sondern dass diese ergänzend neben die landesrechtlichen Regelungen treten.
Drucksache 651/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung und das Gesetzgebungsverfahren
... Ggfs. bestehende landesrechtliche Regelungen bleiben als Landesrecht bestehen; sie können durch Bundesrecht ersetzt werden (Artikel 125a Abs. 3 GG - neu -). Ebenso wie neue Bundesgesetze unterfallen auch Änderungen bestehender Bundesgesetze auf diesen Gebieten nicht mehr der nur für die konkurrierende Gesetzgebung geltenden Erforderlichkeitsklausel des Artikels 72 Abs. 2 GG; entsprechende Ausführungen in der
Drucksache 675/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen
... Absatz 3 regelt die Anhörung der zuständigen inländischen Betreuungsbehörde und anderer Personen. Die Regelung des Satzes 1 über die Anhörung der Betreuungsbehörde entspricht § 68a Abs. 1 Satz 1 FGG. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach dem Betreuungsbehördengesetz, das durch landesrechtliche Regelungen ergänzt wird. Satz 2 stellt die Anhörung anderer Personen, wie beispielsweise des Ehegatten des Betroffenen, in das Ermessen des Gerichts. Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass das Gericht die ausländische Entscheidung in der Sache nicht mehr nachprüft, sondern nur zu prüfen hat, ob ein Anerkennungshindernis im Sinne des Übereinkommens vorliegt (vgl. Artikel 22 Abs. 2, Artikel 25 Abs. 3, Artikel 26 ErwSÜ). Aus diesem Grund erscheint eine Anhörungspflicht nicht sachgerecht. Das Gericht kann bei der Ermessensausübung insbesondere berücksichtigen, wie einschneidend die in Frage stehende Maßnahme ist.
Drucksache 895/06
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)
... Bundesnotarordnung). Da sie die Gesamtheit der Notarkammern und damit beide Notariatsformen vertritt kann sie besser als jede landesrechtliche Institution für die anzustrebende Gleichwertigkeit der fachlichen Qualifikation der Bewerber für das Anwaltsnotariat mit der der hauptberuflichen Notare Sorge tragen.
Drucksache 154/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... durch landesrechtliche Regelung auf bestimmte Gerichte konzentriert werden. Von dieser Konzentrationsermächtigung haben die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht. Damit ist gesichert, dass die entscheidenden Richter über ausreichende Spezialkenntnisse verfügen.
Drucksache 538/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
... In der Folge werden die Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen in die Lage versetzt, auf ein mögliches Ansteigen von Verstößen angemessen zu reagieren. Dies betrifft etwa die Verabschiedung weiter gehender Verbraucherschutzmaßnahmen auf landesrechtlicher Ebene.
Drucksache 288/06
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... 1. die Mitwirkung anerkannter Vereine auch in anderen Verfahren vorsehen, soweit die Mitwirkung auf landesrechtlichen Vorschriften beruht, sowie
Drucksache 764/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
... es oder nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 60 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind, (Vereinigungen) von der Auslegung des Planes und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Benachrichtigung erfolgt durch die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung nach § 73 Abs. 5 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in den Gemeinden nach Nummer 1. Unbeschadet davon bleibt die Beteiligung anderer Vereinigungen nach den allgemeinen Vorschriften.
Drucksache 296/06
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 1666 und weiterer Vorschriften
... oder öffentlich-rechtlich aufgrund landesrechtlicher Unterbringungsgesetze bzw. PsychKG - uneingeschränkt sinnvoll da es hier stets um die Feststellung einer psychischen Erkrankung bzw. einer gesitigen oder seelischen Behinderung geht. Für die Unterbringung Minderjähriger erscheint die gesetzliche Anforderung an die Qualifikation des Gutachters nur dann angemessen, wenn der Sachverständige jugendpsychiatrische Fragen zu klären hat.
Drucksache 94/06
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte
... Für das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Maßgaben gelten entsprechend, wenn das Verfahren landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist.
Drucksache 847/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
... sind, weil sie selbst in der Regel keine Überwachungsaufgaben wahrnehmen, sind diese zur Bewertung der Notwendigkeit weitergehender Verbraucherschutzmaßnahmen auf landesrechtlicher Ebene auf eine zurückhaltende Anwendung der Anonymisierung angewiesen, um aussagekräftige Informationen zu erhalten.
Drucksache 353/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄndG )
... soweit landesrechtliche Vorschriften über die Berufsausübung der Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten nicht entgegenstehen und
Drucksache 354/06
... ) angepasst und die Befugnisse der Länder beim landesrechtlichen Verfahren der Bestellung von Beamtenbeisitzerinnen und Beamtenbeisitzern erweitert. Die Regelung zur Zulässigkeit von Disziplinarmaßnahmen nach Straf- oder Bußgeldverfahren wird hinsichtlich der Zurückstufung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts modifiziert. Außerdem werden redaktionelle Klarstellungen vorgenommen und Gesetzeslücken geschlossen.
Drucksache 576/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz und zur Änderung der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz
... Die Klinika waren bis zum Stichtag der Aufnahme in das Hochschulverzeichnis landesrechtlich als unselbstständige Einrichtungen der Universitäten organisiert. Als solche sind sie als Teil ihrer Trägerhochschule vom sachlichen Geltungsbereich der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau umfasst und werden nach dem HBFG gefördert. Die landesrechtliche Umwandlung der Klinika in selbstständige Anstalten hätte zum 1. Januar 2006 bzw. 1. Juni 2006 ihr Ausscheiden aus der Gemeinschaftsaufgabe und damit den Verlust ihrer Förderfähigkeit nach dem HBFG zur Folge. Mit der gesonderten Aufnahme in das Hochschulverzeichnis wird die Förderfähigkeit der Klinika ohne zeitliche Unterbrechung dadurch dass sie zu den betreffenden Stichtagen in die Gemeinschaftsaufgabe wieder einbezogen werden, erhalten. Dies bewirkt, dass der Bund die nach dem HBFG erstattungsfähigen Ausgaben der Sitzländer für die betreffenden Einrichtungen weiterhin zur Hälfte mitfinanzieren kann.
Drucksache 179/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes
... „1. Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften für den Hochschulbau gefördert werden; dies gilt für Krankenhäuser, die Aufgaben der Ausbildung von Ärzten nach der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (
Drucksache 538/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
... In der Folge werden die Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen in die Lage versetzt, auf ein mögliches Ansteigen von Verstößen angemessen zu reagieren. Dies betrifft etwa die Verabschiedung weiter gehender Verbraucherschutzmaßnahmen auf landesrechtlicher Ebene.
Drucksache 841/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35 /EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)
... bergbaulicher Vorhaben oder nach entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften
Drucksache 780/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG )
... Der Gesetzentwurf sieht den Vorbehalt landesrechtlicher Regelungen vor. Voneinander abweichendes Landesrecht kann jedoch die Mobilität der Beamten bei einem länderübergreifenden Dienstherrnwechsel behindern. Um diese Mobilitätseinschränkung zu begrenzen wird eine an § 107b BeamtVG angelehnte Detailregelung vorgeschlagen. Ziel ist die Sicherung der Einheitlichkeit bei der Versorgungslastenverteilung. Bund und Länder sollen nicht die Möglichkeit haben, die Einzelheiten bzw. Voraussetzungen einer Verteilung selbst unterschiedlich zu regeln.
Drucksache 872/06
... Unterschiedliche landesrechtliche Regelungen für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen provozieren hier besonders leicht zu realisierende Umgehungs- und Ausweichreaktionen der Betroffenen und verzerren die Verteilung des wirtschaftlichen (personellen und sachlichen) Potentials. Nur eine bundesgesetzliche Regelung zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen stellt demgegenüber die Einheitlichkeit der Förderung sicher, vermeidet im deutschen Wirtschaftsgebiet störende Grenzen und verhindert eine Ballung oder Ausdünnung von zugelassenen zu fördernden Personenkraftwagen in bestimmten Regionen. Die bundesgesetzliche Regelung zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen dient damit der Wahrung der Wirtschaftseinheit. Sie ist im gesamtstaatlichen, d.h. im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern erforderlich, weil die im gesamtstaatlichen Interesse stehende Wahrung der Wirtschaftseinheit nicht anders erreicht werden kann. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung wäre bei jeweiliger Einzelregelung durch Ländergesetze, selbst bei Unterstellung einer nämlichen Zielsetzung, nicht mehr gewährleistet.
Drucksache 205/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2006
... Klarstellung, dass landesrechtliche Regelungen nicht von den neuen Vorschriften überlagert werden, sondern dass diese ergänzend neben die landesrechtlichen Regelungen treten.
Drucksache 552/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35 /EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)
... Soweit jedoch Verfahren betroffen sind, die ausschließlich nach Landesrecht durchgeführt werden, fehlt dem Bund die Kompetenz für eine entsprechende materielle Regelung. Bei landesrechtlichen Verfahren richtet sich die Aufhebbarkeit der in Frage stehenden Entscheidungen nach den entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen zu § 46 VwVfG, der andere Rechtsfolgen vorsieht als § 4 URG-E. Als rein prozessuale Regelung kann § 4 URG-E diese (materielle) Rechtslage nicht ändern.
Drucksache 677/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch - und Reinigungsmittelgesetz - WRMG )
... Die Wahrnehmung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich (Artikel 72 Abs. 2 GG), wenn unterschiedliche landesrechtliche Regelungen erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen, d.h. insbesondere Schranken oder Hindernisse für den wirtschaftlichen Verkehr im Bundesgebiet errichten und insbesondere die Verteilung des wirtschaftlichen Potenzials verzerren (BVerfGE 106, 62, 146 f). Die Wahrung der Wirtschaftseinheit liegt im gesamtstaatlichen Interesse, wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik durch bundeseinheitliche Rechtsetzung geht. Der Erlass von Bundesgesetzen zur Wahrung der Wirtschaftseinheit steht dann im gesamtstaatlichen Interesse, wenn Landesregelungen erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen (BVerfGE 106, 62, LS 2 b) cc)). Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt:
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Die Antragsfrist nach § 20 Satz 1 ist keine Ausschlussfrist. Bei nicht schuldhaftem Versäumen ist Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 32 VwVfG bzw. entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften zu gewähren. Liegt ein schuldhaftes Verhalten vor, kann der Erbe die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis unter den erleichterten Voraussetzungen des § 20 Satz 2 nicht mehr verlangen. Stattdessen ist je nach Würdigung des Einzelfalles die (Neu-) Erteilung einer Erlaubnis nur unter Erfüllung der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen möglich.
Drucksache 94/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte - Antrag des Landes Hessen -
... ist nicht dargetan und auch im Übrigen nicht ersichtlich. Die Begründung, die Regelung beruhe darauf, dass erstinstanzlich für Klagen gegen die landesrechtlichen Planfeststellungsbeschlüsse in der Regel die Verwaltungsgerichte zuständig seien steht nicht in Einklang mit der Erweiterung der erstinstanzlichen Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte in Artikel 13 des Antrags. Abgesehen davon reichen die vorhandenen Instrumente zur Beschleunigung von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten aus.
Drucksache 155/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des UNESCO - Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG )
... (6) Das angehaltene Kulturgut ist nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften sicherzustellen sofern zu befürchten ist, dass seine Rückgabe an den ersuchenden Staat verhindert werden soll oder dass es Schaden erleidet.
Drucksache 253/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
... Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes folgt aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG. Eine bundeseinheitliche Regelung ist im Sinne von Art. 72 Abs. 2 GG zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich da andernfalls eine Rechtszersplitterung zu befürchten wäre, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann. So würden von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen zur Rangfolge oder zur Begrenzung von Unterhaltsansprüchen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen und damit die unterhaltsrechtliche Beurteilung eines länderübergreifenden Falles in einer für die Betroffenen unzumutbaren Weise behindern. Dies wird bei der Änderung der Rangfolge besonders deutlich: Bestünden hier unterschiedliche landesrechtliche Regelungen, wäre eine allen Beteiligten gerecht werdende Lösung länderübergreifender Mangelfälle praktisch unmöglich.
Drucksache 154/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz)
... durch landesrechtliche Regelung auf bestimmte Gerichte konzentriert werden. Von dieser Konzentrationsermächtigung haben die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht. Damit ist gesichert, dass die entscheidenden Richter über ausreichende Spezialkenntnisse verfügen.
Drucksache 623/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... Die zuständige Behörde widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher Vorschriften,
Drucksache 243/06
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung der Pflege
... § 72 Abs. 2 Satz 1 sieht vor, dass der Versorgungsvertrag zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung oder einer vertretungsberechtigten Vereinigung gleicher Träger und den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe im Land abgeschlossen wird, soweit nicht nach Landesrecht der örtliche Träger für die Pflegeeinrichtung zuständig ist. Werden die Inhalte eines Versorgungsvertrages dagegen durch die Schiedsstelle nach § 76 SGB XI festgesetzt, so ist einem nach Landesrecht zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe die Mitwirkung hierbei verwehrt, da § 76 Abs. 2 Satz 2 SGB XI als Mitglied der Schiedsstelle nur einen Vertreter der überörtlichen Träger der Sozialhilfe vorsieht. Durch die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit eines nach Landesrecht zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe auch in der Schiedsstelle wird die in § 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI vorgesehene Möglichkeit der landesrechtlichen Zuweisung der Zuständigkeit auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe entscheidend beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung wird mit der Änderung beseitigt.
Drucksache 94/06 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
... Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Für das Planfeststellungsverfahren gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Maßgaben gelten entsprechend, wenn das Verfahren landesrechtlich durch ein Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt ist.
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