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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Lastenausgleichs- und Entschädigungsverwaltungen"


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Drucksache 852/10

... Die Berechnung beruht auf folgenden Erkenntnissen und Prognosen der Lastenausgleichs- und Entschädigungsverwaltungen: Bei rd. 15.000 derzeit noch offenen und zu erwartenden Rückforderungsfällen zur Verrechnung und einer durchschnittlichen Nettoentschädigung von 36.500 € für das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz und 182.000 € für das NS-VEntschG ergibt sich ein Entschädigungsvolumen von rd. 710 Mio. €. Den Berechtigten wird ein großer Teil ihrer Entschädigung auf Schätzbasis vorab ausgezahlt, so dass der Zinslauf insoweit endet. Bei einer Verfahrensdauer bis 2018/2019, einer durchschnittlichen Verkürzung der Zinslaufzeit um zwei Jahre und unter Berücksichtigung der Vorfinanzierung ergeben sich Einsparungen von rd. 50 Mio. € gegenüber der bisherigen Regelung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Entschädigungsgesetzes

§ 8
Entschädigung bei Abzug von Lastenausgleich

Artikel 2
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Vermögensgesetzes

Artikel 4
Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes

Artikel 5
Aufhebung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen des Entschädigungsgesetzes (Artikel 1) und des Lastenausgleichsgesetzes (Artikel 2)

II. Änderung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Artikel 3)

III. Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Artikel 4)

IV. Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (1. BFDV) (Artikel 5)

V. Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (Artikel 6)

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1374: Gesetz zur Beschleunigung der Zahlungen von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung von Lastenausgleich

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1538: Drittes Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.