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"Lastenteilung"
Drucksache 116/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2018/1999
(Europäisches Klimagesetz) - COM(2020) 80 final; Ratsdok. 6547/20
... 10. Für den Fall, dass die Kommission die Verantwortung für die Erreichung eines höheren Klimaschutzziels durch den europäischen Emissionshandel und die EU-Lastenteilung auf die in den Emissionshandel einbezogenen Unternehmen und die Mitgliedstaaten überträgt, müssen aus Sicht des Bundesrates mögliche Auswirkungen einer Erhöhung des Minderungsziels auf die verschiedenen Sektoren und die Mitgliedstaaten in einer umfassenden Folgenabschätzung detailliert dargestellt werden. Hierbei ist insbesondere auch die Rolle innovativer klimaverträglicher Technologien zu berücksichtigen. Es gilt zudem darauf zu achten, dass die dabei entstehenden Anforderungen gleichmäßig auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt und keine Ziele festgelegt werden, die trotz großer Anstrengungen nicht erreichbar sind.
Drucksache 456/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
... b) Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, möglichst rasch ein Finanztableau vorzulegen und darin darzulegen, in welchem Umfang sich aus dem geplanten Maßnahmenpaket im Einzelnen finanzielle Belastungen für die Haushalte von Ländern und Kommunen ergeben werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Beschlussvorschlag zur Ergänzung des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2020 Einzelplan 10 BMEL, S. 4 Tgr. 01 Titel 632 93-521
4. Beschlussvorschlag zur Ergänzung des Entwurfes des Bundeshaushaltes 2020 Öffnung des GAK-Rahmenplanes für den Landes-/Staatswald
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... (ABl. L 156 vom 19.06.2018, S. 26) - teilweise auch Effort-Sharing-Verordnung oder Lastenteilungsverordnung genannt - als "Europäische Klimaschutzverordnung".
Drucksache 456/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
... 2. Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, möglichst rasch ein Finanztableau vorzulegen und darin darzulegen, in welchem Umfang sich aus dem geplanten Maßnahmenpaket im Einzelnen finanzielle Belastungen für die Haushalte von Ländern und Kommunen ergeben werden.
Drucksache 608/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... bb) Die Bundesregierung hat in ihrem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Der Bund verfügt über erhebliche Einnahmepotenziale unter anderem aus der vorgesehenen CO
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
b Erhöhung der Entfernungspauschale
c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld
f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zur Mobilitätsprämie:
Drucksache 514/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... b) Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm 2030 angekündigt, dass im Rahmen des Bundesratsverfahrens zu den finanzwirksamen Gesetzen über eine faire Lastenteilung zwischen den föderalen Ebenen gesprochen werden soll. Der Bundesrat stellt fest, dass der Bund über erhebliche Einnahmepotenziale unter anderem aus der vorgesehenen CO
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG
a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts
b bestehende Heizungsanlagen
c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen
d Nutzungsvoraussetzungen
e Miteigentum
f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 76/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Klimaschutzbericht 2018
... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die nationalen Klimaschutzak-tivitäten zu verstärken, um das für 2020 angestrebte Treibhausgasminderungs-ziel zumindest zeitnah und das Ziel für 2030 mit Sicherheit zu erreichen. Der Bundesrat weist auf die anstehenden Haushaltsrisiken hin, die sich nach der EU-Lastenteilung (Effort Sharing Decision und Effort Sharing Regulation) durch nicht ausreichenden Klimaschutz auf nationaler Ebene ergeben.
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 68. Der Bundesrat sieht das Erfordernis, die europäische Klimapolitik an einem ambitionierten Zielhorizont auszurichten. Er hält es darüber hinaus für wichtig, dass Zielvorgaben realistisch und erreichbar sind. Vor diesem Hintergrund bittet er, die vorgesehene Anhebung des Klimaziels der EU bis 2030 auf 50 bis 55 Prozent kritisch zu überprüfen. Letztlich wird die EU die Verantwortung für die Erreichung der Ziele im Rahmen der EU-Lastenteilung auf die Mitgliedstaaten übertragen. Es sollten keine Ziele festgelegt werden, die trotz großer Anstrengungen nicht erreicht werden können.
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 422/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO2 -Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr
... system (EU-ETS) geregelten Sektoren seine ihm durch die Effort Sharing Regulation (Lastenteilung) der EU rechtsverbindlich auferlegten Ziele für 2020 und 2030 zu verfehlen droht. Der Ausstieg aus der Kohleverstromung betrifft nur den Bereich des
Drucksache 533/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... h) Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Nichterreichen der nationalen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Lastenteilung Emissionszuweisungen von anderen EU-Mitgliedstaaten zugekauft werden. Aus Sicht des Bundesrates sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Verpflichtungen Deutschlands aus eigener Kraft zu erfüllen, da es auch für andere EU-Länder eine zunehmende Herausforderung wird, die Ziele der Lastenteilungsverordnung einzuhalten. Dies gilt umso mehr, wenn im weiteren Verfahren der Vorschlag der designierten Präsidentin der EU-Kommission angenommen wird, das EU-Ziel 2030 in Richtung 55 Prozent THG-Minderung zu erhöhen. Überdies wären mit einem möglichen Zukauf von Zertifikaten unabsehbar hohe Kostenrisiken verbunden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
5. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEHG
6. Zu § 7 Absatz 5 BEHG
7. Zu § 8a - neu - BEHG
§ 8a Anlagen im Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels
8. Zu § 11 Absatz 3 BEHG**
9. Zu Anlage 1 zu § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 1 BEHG
Drucksache 76/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Klimaschutzbericht 2018
... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die nationalen Klimaschutzaktivitäten zu verstärken, um das für 2020 angestrebte Treibhausgasminderungsziel zumindest zeitnah und das Ziel für 2030 mit Sicherheit zu erreichen. Der Bundesrat weist auf die anstehenden Haushaltsrisiken hin, die sich nach der EU-Lastenteilung (Effort Sharing Decision und Effort Sharing Regulation) durch nicht ausreichenden Klimaschutz auf nationaler Ebene ergeben.
Drucksache 514/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... -Emissionsreduktion mitzufinanzieren. Der Bundesrat betont jedoch, dass die Belastung der Haushalte der Länder nach dem Prinzip der fairen Lastenteilung erfolgen muss.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften*
3. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
4. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG
a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts
b bestehende Heizungsanlagen
c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen
d Nutzungsvoraussetzungen
e Miteigentum
f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E
6. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des EStG - Erhöhung der Entfernungspauschale und Einführung einer Mobilitätsprämie
7. Zur Mobilitätsprämie
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG
9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 3 insgesamt
11. Zu Artikel 3 Änderung des UStG - Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
12. Zu Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 2 Nummer 10 Doppelbuchstabe aa und bb UStG
14. Zu Artikel 5 Änderung des Grundsteuergesetzes - Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
15. Zu Artikel 7 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 28/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
(Neufassung) - COM(2017) 676 final; Ratsdok. 14217/17
... -Minderung von Kraftstoffen und Stromerzeugung wird durch andere EU-Richtlinien reguliert. Aus Sicht des Bundesrates gilt dabei: Je geringer die Wirkung des Flottengrenzwertes, desto schärfer müssen die Bereiche Kraftstoff und Energiequellen reguliert werden. Der Bundesrat hält eine ausgewogene Lastenteilung bei den Reduktionspflichten im Klimaschutz zwischen den Sektoren für notwendig.
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... Für aus Fanggeräten entstandene Abfälle gelten verschiedene EU-Instrumente. Jedoch bestehen nach wie vor erhebliche Lücken. Insbesondere gibt es derzeit keine spezifischen Anreize für Fischer, möglichst viele Fanggeräte-Abfälle an Land zurückzubringen, und auch keine Lastenteilungsmechanismen. Daher geht die laufende Überarbeitung der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen mit dem vorliegenden Vorschlag zur Regelung der Fanggerätefrage Hand in Hand, denn sie soll die Hemmnisse beseitigen, die Schiffe bisher davon abgehalten haben, ihre eigenen und aufgesammelte Abfälle an Land zu bringen. Darüber hinaus sieht die überarbeitete Fischereikontrollverordnung vor, dass Fanggeräte dahingehend zu kennzeichnen sind, dass an Bord Ausrüstungen mitzuführen sind, mit denen verloren gegangenes Fanggerät geborgen werden kann, oder, falls dies nicht möglich ist, dass Verluste täglich elektronisch zu melden sind. Der derzeitige Rechtsrahmen kann jedoch noch weiter verstärkt werden, indem Anreize dafür geschaffen werden, dass Fanggeräte-Abfall als spezifischer Abfallbewirtschaftungs- und Recyclingstrom effizienter bewirtschaftet wird. Dieser neue Legislativvorschlag zielt darauf ab, dies durch eine erweiterte Herstellerverantwortung zu erreichen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Der Klimawandel und der Druck auf die natürlichen Ressourcen werden die Landwirtschaft auch künftig beeinträchtigen und bezüglich der gesicherten Versorgung mit Lebensmitteln vor große Herausforderungen stellen. Die Klima- und Energieziele der EU für 2030 sind ehrgeizig. Wie alle anderen Sektoren sollte auch die Landwirtschaft angemessen zu diesen Zielen beitragen, wie es in den Kommissionsvorschlägen zur Lastenteilung sowie zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft dargelegt ist. Gleichzeitig ist die Landwirtschaft einer der Sektoren, der dem Klimawandel am stärksten ausgesetzt ist. Wasserknappheit, veränderte
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
Drucksache 533/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union COM(2016) 615 final
... - Durch die vorgeschlagene Entscheidung über eine Lastenteilung mit verbindlichen Jahreszielen für die Reduktion der Treibhausgasemissionen durch die Mitgliedstaaten zwischen 2021 und 2030 werden die durch die Überwachung und Berichtspflichten verursachten Verwaltungskosten um ca. 345 000 bis 460 000 EUR jährlich verringert. Hinzu kommen weitere Vereinfachungen bei der Überwachung und den Berichtspflichten im Bereich Klima und Energie im weiteren Verlauf dieses Jahres.
Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final
2 Einleitung
Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen
Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015
Großes bei den großen Themen leisten
Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten
Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse
Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten
Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission
Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung
Blick in die Zukunft
2 Kommission
2 Zusammenarbeiten:
Europäisches Parlament/Rat:
Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren
2 Mitgliedstaaten:
Vorrangige Maßnahmen
Drucksache 386/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 - 2030 zwecks Schaffung einer krisenfesten Energieunion und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 482 final; Ratsdok. 11483/16
... Durch die Anwendung beider Kriterien kann gewährleistet werden, dass Mitgliedstaaten, die ihre Minderungsverpflichtungen für das Jahr 2020 übererfüllen, weiterhin Minderungen erbringen müssen, während Mitgliedstaaten, die ihre Minderungsziele 2020 nicht erreicht haben, dafür nicht honoriert werden. Dies steht im Einklang mit den Beschlüssen des Europäischen Rates von Oktober 2014, wonach die Lastenteilungsentscheidung mit allen ihren Elementen fortgeführt werden soll.
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... 18. COM(2016) 0482 final - 2016/0231: Lastenteilungsverordnung.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 172/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... 3. Aus Sicht des Bundesrates muss Ziel aller Anstrengungen der Mitgliedstaaten sein, im Sinne einer EU-weiten Solidarität zu einer [fairen] und {gleichmäßigen} Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu gelangen.
Zur Mitteilung allgemein
Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Um diese Ziele zu erreichen, die uneingeschränkt mit der globalen EU-Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik 13 und der überarbeiteten europäischen Nachbarschaftspolitik14 im Einklang stehen, legt die Kommission nunmehr erstmals eine ehrgeizige Investitionsoffensive vor, die zunächst Afrika und die EU-Nachbarschaft abdeckt. Diesen wichtigen Beitrag wird die EU ihren Partnern bei der bevorstehenden Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York vorstellen, bei der die weltweite Lastenteilung beim Umgang mit den langfristigen Entwicklungen im Bereich Migration im Zentrum der Beratungen stehen wird.
I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0
II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer
1. Mobilisierung von Investitionen
1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?
1.2 Steigerung der Wirkung
1.3 Wer entscheidet?
2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern
3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
III. Nächste Schritte
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Das Dublin-System war nicht dazu bestimmt, EU-weit eine nachhaltige Lastenteilung zu gewährleisten - ein Mangel, den die gegenwärtige Krise sichtbar gemacht hat. Die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrags in der EU hängt in erster Linie davon ab, in welchen Mitgliedstaat der Antragsteller zuerst irregulär eingereist ist. Diesem Kriterium liegt die Überzeugung zugrunde, dass zwischen der Zuständigkeitszuweisung in Asylfragen und der Pflichterfüllung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Sicherung der Schengen-Außengrenzen ein Zusammenhang hergestellt werden sollte. Die Fähigkeit zur wirksamen Kontrolle der Außengrenzen im Falle eines irregulären Zustroms von Migranten hängt jedoch in gewissem Maße auch von der Zusammenarbeit mit Drittstaaten ab. Wie die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, weist unser jetziges Asylsystem insbesondere im Falle eines Massenzustroms über bestimmte Migrationsrouten die rechtliche Verantwortung für den größten Teil der Asylbewerber einigen wenigen Mitgliedstaaten zu. Eine solche Situation würde jeden Mitgliedstaat in Schwierigkeiten bringen. Darin liegen auch zum Teil die Ursachen für die zunehmende Missachtung von EU-Vorschriften in den letzten Jahren. Auch Migranten missachten oft EU-Recht und weigern sich, ihren Asylantrag in dem Mitgliedstaat ihrer Einreise zu stellen oder sich dort erkennungsdienstlich behandeln zu lassen, und reisen stattdessen in den Staat weiter, in dem sie sich niederlassen wollen, und beantragen dort Asyl. Diese Sekundärmigration hat dazu geführt, dass viele Asylanträge in anderen Mitgliedstaaten gestellt worden sind als denen, in die die Betreffenden erstmals EU-Boden betreten haben. Mehrere dieser Mitgliedstaaten haben daraufhin wieder Grenzkontrollen eingeführt, um den Zustrom zu bewältigen.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 390/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16
... 6. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass wesentliches Ziel der vorgeschlagenen Verordnung eine faire Lastenteilung und die Berücksichtigung der unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Kapazitäten der Mitgliedstaaten sein muss. Die EU muss auf die permanente Überforderung der Mitgliedstaaten an ihren Außengrenzen eine angemessene Antwort finden, die dieser Herausforderung gerecht wird.
Drucksache 386/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 - 2030 zwecks Schaffung einer krisenfesten Energieunion und Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen - COM(2016) 482 final; Ratsdok. 11483/16
... 10. Der Verordnungsvorschlag sieht eine Reihe von Flexibilitätsregelungen vor. Die Mitgliedstaaten können überschüssige Emissionszuteilungen auf die nachfolgenden Jahre bis 2030 übertragen sowie unter bestimmten Umständen an andere Mitgliedstaaten übertragen. Zusätzlich wurde als weitere Möglichkeit vorgeschlagen, dass einige Mitgliedstaaten Zertifikate des EU-Emissionshandelssystems löschen und dieses als Beitrag zur Lastenteilung anrechnen lassen können. Diese verschiedenen Flexibilitätsregelungen drohen einer wirksamen Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen entgegenzustehen und die Zielsetzung aufzuweichen.
Drucksache 172/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... 3. Aus Sicht des Bundesrates muss Ziel aller Anstrengungen der Mitgliedstaaten sein, im Sinne einer EU-weiten Solidarität zu einer fairen und gleichmäßigen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten zu gelangen. Zugleich muss schutzsuchenden Menschen aus Drittstaaten die Möglichkeit eröffnet werden, auf geordneten, sicheren Wegen in die EU zu gelangen. Gemeinsam mit den Anstrengungen zur Verbesserung der sozioökonomischen Situation in den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge wird dies mittelfristig auch zur Reduzierung der irregulären Migration beitragen.
Drucksache 814/2/16
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
... "Versorgungslastenteilung und Beteiligungsvereinbarung mit der Versorgungsanstalt Bund"
Drucksache 223/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Migrationsagenda - COM(2015) 240 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist). Der Bundesrat fordert, das Dublin-System mit dem Ziel einer fairen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln.
Drucksache 223/2/15
Antrag des Landes Brandenburg
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Migrationsagenda - COM(2015) 240 final
... Der Bundesrat fordert, das Dublin-System mit dem Ziel einer fairen Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln.
Drucksache 33/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Makrofinanzhilfe für die Ukraine - COM(2015) 5 final; Ratsdok. 5093/15
... (13) Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Ukraine festgesetzt, wobei ihre Möglichkeiten, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, sowie insbesondere die ihr zur Verfügung stehenden Währungsreserven berücksichtigt werden. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die vom IWF und der Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel ergänzen. Bei der Festsetzung der Höhe der Makrofinanzhilfe wird außerdem der zu erwartende Finanzbeitrag multilateraler Geber berücksichtigt und darauf geachtet, dass eine faire Lastenteilung zwischen der Union und den übrigen Gebern bestehen muss, dass bereits zuvor andere Außenfinanzierungsinstrumente der Union in der Ukraine eingesetzt wurden und dass das Engagement der Union insgesamt einen zusätzlichen Nutzen bringt.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
1 Der Zeitraum vom 1. bis 31. August wird bei der Berechnung des Acht-Wochen-Zeitraums nicht berücksichtigt.
Vorschlag
2 Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele
- Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
- Konsultation der interessierten Kreise
• Heranziehen von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
- Überprüfungs-/Revisions-/Auslaufklausel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Finanzbogen
Drucksache 122/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
... ). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene (inklusive Kommunen) mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab dem 01.01.2015 und dem 01.01.2016 die Lastenteilung von 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ergeben sich 2015 aus der Kindergelderhöhung um 48 Euro je Kind Steuermindereinnahmen in Höhe von 820 Mio. Euro und ab dem Jahr 2016 aus der weiteren Kindergelderhöhung um 24 Euro je Kind weitere Steuerausfälle in Höhe von 420 Mio. Euro pro Jahr. In Bezug auf diese zwei Erhöhungen ergeben sich Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 Höhe von 258,3 Mio. Euro und ab 2016 kumulativ in Höhe von 387,45 Mio. Euro.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 24b Absatz 1 EStG Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zur Entlastung Alleinerziehender
7. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG
8. Zu Artikel 7a - neu - § 1 FAG
Artikel 7a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Drucksache 510/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 85. Der Bundesrat erachtet [die Ankündigung] eines Vorschlags zur Lastenteilung für nicht unter das
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
86. Hauptempfehlung des U:
87. Hilfsempfehlung des U:
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 510/15 (Beschluss)
des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual" - COM(2015) 610 final
... 54. Der Bundesrat erachtet die Ankündigung eines Vorschlags zur Lastenteilung für nicht unter das
Zur Vorlage insgesamt
REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten
EU -Haushalt
Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung
2 Geschlechtergleichstellung
Gemeinsame Agrarpolitik
2 Tierschutzstrategie
2 Milchmarkt
2 Gentechnik
Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt
Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Nachhaltigkeitsstrategie für Europa
Natura 2000
Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
2 Kreislaufwirtschaftsstrategie
2 Energieunion
Horizont 2020
Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis
Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion
Ein vernünftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten
Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte
Hin zu einer neuen Migrationspolitik
Eine Union des demokratischen Wandels
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 122/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
... ). Infolge der Einbindung der Leistungen in das Einkommensteuerrecht ergeben sich jedoch davon abweichende Belastungsanteile des Bundes von 42,5 v.H. und der Länderebene (inklusive Kommunen) mit 57,5 v.H. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass bezogen auf die Leistungsverbesserungen ab dem 01.01.2015 und dem 01.01.2016 die Lastenteilung von 74 v.H. zu 26 v.H. erreicht wird. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ergeben sich 2015 aus der Kindergelderhöhung um 48 Euro je Kind Steuermindereinnahmen in Höhe von 820 Mio. Euro und ab dem Jahr 2016 aus der weiteren Kindergelderhöhung um 24 Euro je Kind weitere Steuerausfälle in Höhe von 420 Mio. Euro pro Jahr. In Bezug auf diese zwei Erhöhungen ergeben sich Ausgleichsansprüche der Länder im Jahr 2015 Höhe von 258,3 Mio. Euro und ab 2016 kumulativ in Höhe von 387,45 Mio. Euro.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zur Entlastung Alleinerziehender
3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 7a - neu - § 1 FAG
Artikel 7a Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Drucksache 71/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie - COM(2015) 80 final
... Legislativvorschläge für die Entscheidung über die Lastenteilung und die Einbeziehung von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030
1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN
2. Weiteres Vorgehen
2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit
Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten
Mehr Transparenz bei der Gasversorgung
2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt
Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen
Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes
Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens
Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher
Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher
2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs
Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor
Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen
2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien
2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
3. Lenkung der Energieunion
4. Verwirklichung der Energieunion
15 Maßnahmen für die Energieunion
ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION
Anhang Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie
Drucksache 433/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetz es und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
... Die Notwendigkeit des Einvernehmens des aufnehmenden Dienstherrn mit der Fortdauer des bisherigen Beamtenverhältnisses hat den Sinn, dass sich die beteiligten Dienstherren über die dienstrechtlichen und finanziellen Folgen einer derartigen beamtenrechtlichen Ausnahmeregelung eines Doppelbeamtenverhältnisses vor einer entsprechenden Anordnung verständigen sollen. Dies betrifft insbesondere die Versorgungslastenteilung, die nach dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag einen Dienstherrenwechsel voraussetzt, der bei einem Doppeldienstverhältnis erst mit Beendigung des Dienstverhältnisses beim Bund vollendet ist. Tritt der Beamte aus beiden Dienstverhältnissen in den Ruhestand, führt die geplante Änderung insbesondere für Länder und Kommunen zu Nachteilen, die als Versorgungsdienstherren auch die Dienstzeit beim Bund berücksichtigen müssen, ohne hierfür eine Abfindung zu erhalten. Der gleichzeitige Versorgungsanspruch gegen den Bund entlastet den späteren Dienstherrn nicht, weil der Anspruch nach Maßgabe des
Drucksache 433/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetz es und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
... Die Notwendigkeit des Einvernehmens des aufnehmenden Dienstherrn mit der Fortdauer des bisherigen Beamtenverhältnisses hat den Sinn, dass sich die beteiligten Dienstherren über die dienstrechtlichen und finanziellen Folgen einer derartigen beamtenrechtlichen Ausnahmeregelung eines Doppelbeamtenverhältnisses vor einer entsprechenden Anordnung verständigen sollen. Dies betrifft insbesondere die Versorgungslastenteilung, die nach dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag einen Dienstherrenwechsel voraussetzt, der bei einem Doppeldienstverhältnis erst mit Beendigung des Dienstverhältnisses beim Bund vollendet ist. Tritt der Beamte aus beiden Dienstverhältnissen in den Ruhestand, führt die geplante Änderung insbesondere für Länder und Kommunen zu Nachteilen, die als Versorgungsdienstherren auch die Dienstzeit beim Bund berücksichtigen müssen, ohne hierfür eine Abfindung zu erhalten. Der gleichzeitige Versorgungsanspruch gegen den Bund entlastet den späteren Dienstherrn nicht, weil der Anspruch nach Maßgabe des
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... /EG (Lastenteilungsentscheidung") gelten für Emissionen, die nicht unter das
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
Drucksache 737/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 20. ist der Ansicht, dass der überarbeitete Athena-Mechanismus zur Finanzierung gemeinsamer Militäroperationen die Besonderheiten der Gefechtsverbände noch immer nicht ausreichend berücksichtigt, und fordert eine bedeutende Erhöhung der gemeinsamen Kosten für Einsätze im Rahmen der Krisenintervention, wobei im Falle der Gefechtsverbände die Kosten komplett getragen werden sollten; ist der Ansicht, dass die Anwendung des Grundsatzes, der besagt, dass Kosten dort übernommen werden sollen, wo sie anfallen ("costs lie where they fall"), auf Gefechtsverbände, die auf freiwilliger und rotierender Basis bereit stehen, im Widerspruch zum Grundsatz der fairen Lastenteilung steht;
Entschließung
Entschließung
Allgemeine Erwägungen
Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen
Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union
Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen
Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten
Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen
Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO
Eine neue Ebene der GSVP
Entschließung
Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen
Entschließung
Drucksache 354/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
... Es ist klarzustellen, dass sich § 16 AltGG-E nur auf bundesinterne Fälle beziehen kann und sich die Verpflichtung zur Zahlung von Abfindungen bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln ausschließlich nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag richtet, der für diese Fälle § 107b
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... Erreicht werden soll das Ziel, die THG-Emissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um 20 % zu verringern, mithilfe des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) und der Entscheidung über die Lastenteilung, in der Minderungsziele für die Sektoren, die nicht unter das EU-EHS fallen, festgelegt sind. Die politischen Konzepte der EU und der Mitgliedstaaten zur Emissionsminderung tragen zum Erreichen dieses Ziels bei. Im Jahr 2011 lagen die vom Klima- und Energiepaket erfassten THG-Emissionen Schätzungen zufolge um 16 % unter dem Stand von 1990.
1. Einleitung
2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte
2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen
2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt
3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation
3.1. Zielvorgaben
3.2. Kohärenz der politischen Instrumente
3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
4. Fragen
4.1. Allgemeine Fragen
4.2. Zielvorgaben
4.3. Instrumente
4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
4.5. Kapazitäten und Lastenteilung
5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation
Anhang Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik
1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung
2. Weiterführende Informationen
Drucksache 348/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... Das EU-Emissionshandelssystem und die Lastenteilungsentscheidung haben den Preis für Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) zu einem Faktor bei den Betriebs- und Investitionsentscheidungen der Unternehmen in der EU gemacht und zu erheblichen Emissionsminderungen beigetragen. Allerdings wird derzeit die Rolle des Systems als wichtige Triebkraft für langfristige Investitionen in CO
1. Einleitung
2. Was hat die EU erreicht?
2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen
2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation
2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU
2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE
2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen
2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik
2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich
3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus
3.1. Zentrale Grundsätze
3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen
Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen
4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie
5. Fazit
Drucksache 354/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten
... Es ist klarzustellen, dass sich § 16 AltGG-E nur auf bundesinterne Fälle beziehen kann und sich die Verpflichtung zur Zahlung von Abfindungen bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln ausschließlich nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag richtet, der für diese Fälle § 107b
Drucksache 92/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... Diese Regelung dient der Erhöhung der Aufnahmebereitschaft anderer Dienstherren. Das Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26.Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln vom 5. September 2010 (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) wird von dieser Regelung nicht berührt.
Drucksache 338/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... /EG ("Lastenteilungsentscheidung") gelten für Emissionen, die nicht unter das
1. Einleitung
2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative
2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion
2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts
2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials
2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen
2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas
3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative
3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012
3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
Modernisierung der Verwaltungen
4. Fazit
Anhang 1 das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung
Der Euro-Plus-Pakt
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen
Drucksache 136/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 20205 ("die "Lastenteilungsentscheidung, LTE) sollten jedoch alle Wirtschaftssektoren dazu beitragen, dass die EU ihr THG-Emissionsreduktionsziel für 2020 erreicht. Darüber hinaus untersucht die Kommission gemäß Artikel 9 der Entscheidung Nr.
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
Unmittelbarer Handlungsbedarf
Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel
Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Anhörungen von Interessenträgern
4 Folgenabschätzung
Zusammenfassung des Vorschlags
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten
Artikel 4 Allgemeine Anrechnungsvorschriften
Artikel 5 Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung
Artikel 6 Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung
Artikel 7 Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte
Artikel 8 Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen
Artikel 9 Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen
Artikel 10 LULUCF-Aktionspläne
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 13
Artikel 14
Anhang I Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1
Anhang II Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten
Anhang III Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7
Anhang IV Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen
Drucksache 340/4/11
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... ab. Die Länder sind bereit mit der Bundesregierung zu Vereinbarungen zu kommen, wie die Planungsverfahren deutlich beschleunigt werden können – ohne die Beteiligungsrechte der Bürger oder die Planungskompetenzen der Länder einzuschränken. Der Einsatz z.B. von Erdkabeln und innovativen Netzentwicklungen soll der Akzeptanz und damit der Beschleunigung des Netzausbaus dienen. Die Kosten des Netzausbaues erfordern eine faire Lastenteilung.
Zu den Gesetzentwürfen allgemein:
Drucksache 402/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für Makrofinanzhilfen an Drittländer KOM (2011) 396 endg.
... - Komplementarität und Lastenteilung: Vorbedingung für Makrofinanzhilfeoperationen sind die Existenz und zufriedenstellende Umsetzung eines IWF-Programms im Empfängerland, das die Verwendung von IWF-Mitteln nach sich zieht. Mit Blick auf eine angemessene finanzielle Lastenteilung zwischen der EU und anderen Gebern darf die EU nach den Genval-Kriterien bei Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern nicht mehr als 60 % und bei anderen Ländern nicht mehr als ein Drittel zur Schließung der (nach der voraussichtlichen Unterstützung durch die IFI) verbleibenden Außenfinanzierungslücke beitragen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Vergleich mit bestehenden Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Art der Finanzhilfe
Artikel 2 Für eine Finanzhilfe in Betracht kommende Länder
Artikel 3 Form der Finanzhilfe
Artikel 4 Finanzbestimmungen
Artikel 5 Höhe der Finanzhilfe
Artikel 6 Konditionalität
Artikel 7 Verfahren
Artikel 8 Durchführung und Finanzverwaltung
Artikel 9 Auszahlung der Finanzhilfe
Artikel 10 Unterstützende Maßnahmen
Artikel 11 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 12 Bewertung
Artikel 13 Jahresbericht
Artikel 14 Ausschuss
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I für eine Makrofinanzhilfe in Betracht kommende Länder Gebiete Gemäss Artikel 2 Buchstaben a b
1. Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer
2. Unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallende Länder und Gebiete
Anhang II Referenzbeträge im Sinne von Artikel 4 Absatz 3
Finanzbogen
Drucksache 143/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2 -armen Wirtschaft bis 2050 KOM (2011) 112 endg.
... /EG) und der Entscheidung über die Lastenteilung (Entscheidung Nr.
Mitteilung
1. Die wesentlichen Herausforderungen für Europa
2. Etappenziele bis 2050
Modellierungskonzept für den Fahrplan bis 2050
Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um 80 % 100 % = 1990
3. CO2–sparende Innovation: Ein Überblick über die Sektoren
Tabelle
Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO2-Ausstoß
Nachhaltige Mobilität durch Kraftstoffeffizienz, Elektrifizierung und geeignete Preisgestaltung
Bebaute Umwelt
Industriesektoren, einschließlich energieintensiver Industriezweige
Nachhaltige Produktivitätssteigerung bei der Landnutzung
4. In eine CO2-arme Zukunft investieren
Ein erheblicher Anstieg von Kapitalinvestitionen
Verringerung der Energieausgaben der EU und ihrer Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe
Neue Arbeitsplätze
Verbesserung der Luftqualität und der Gesundheit
5. Die internationale Dimension
6. Fazit
Drucksache 533/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG )
... Ziel des Gesetzes ist es, eine angemessene Lastenteilung zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Rüstungsaltlasten zu regeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
2. Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Finanzierungsprogramm
§ 5 Kosten
§ 6 Finanzierung
§ 7 Verwaltungsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Allgemeine Vorbemerkungen
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 533/11
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG )
... Ziel des Gesetzes ist es, eine angemessene Lastenteilung zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung von Rüstungsaltlasten zu regeln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
2. Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Finanzierungsprogramm
§ 5 Kosten
§ 6 Finanzierung
§ 7 Verwaltungsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Allgemeine Vorbemerkungen
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 763/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU KOM (2011) 789 endg.
... - EU-Überprüfungs- und -Erfüllungszyklus im Rahmen der Lastenteilungsentscheidung; - Berichtspflichten in Bezug auf Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr;
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
• Ergebnis der öffentlichen Online-Konsultation
• Konsultation der Mitgliedstaaten
• Folgenabschätzung
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Politiken für eine emissionsarme Entwicklung
Artikel 4 Politiken für eine emissionsarme Entwicklung
Kapitel 3 Berichterstattung über historische Emissionen von Treibhausgasen und deren Abbau
Artikel 5 Nationale Inventarsysteme
Artikel 6 Inventarsystem der Union
Artikel 7 Treibhausgasinventare
Artikel 8 Vorläufige Treibhausgasinventare
Artikel 9 Verfahren für die Vervollständigung der Emissionsschätzungen
Artikel 10 Berichterstattung über CO2-Emissionen aus dem Seeverkehr
Kapitel 4 Register
Artikel 11 Errichtung und Führung von Registern
Artikel 12 Ausbuchung von Einheiten im Rahmen des Kyoto-Protokolls
Kapitel 5 Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen sowie Prognosen für anthropogene Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und den Abbau dieser Gase durch Senken
Artikel 13 Nationale Systeme für Politiken, Maßnahmen und Prognosen
Artikel 14 Berichterstattung über Politiken und Maßnahmen
Artikel 15 Berichterstattung über Prognosen
Kapitel 6 Berichterstattung über andere klimaschutzrelevante Informationen
Artikel 16 Berichterstattung über nationale Anpassungsmaßnahmen
Artikel 17 Berichterstattung über die finanzielle und technologische Unterstützung von Entwicklungsländern
Artikel 18 Berichterstattung über die Verwendung von Versteigerungseinkünften und Projektgutschriften
Artikel 19 Zweijahresberichte und nationale Mitteilungen
Kapitel 7 Überprüfung von Treibhausgasemissionen durch EU-Experten
Artikel 20 Expertenprüfung der Inventare
Artikel 21 Auswirkungen von Neuberechnungen
Kapitel 8 Bewertung des Fortschritts bei der Erfüllung EU-interner und internationaler Verpflichtungen
Artikel 22 Fortschrittsbewertung
Artikel 23 Bericht über den zusätzlichen Zeitraum für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem KyotoProtokoll
Kapitel 9 Zusammenarbeit und Unterstützung
Artikel 24 Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Union
Artikel 25 Rolle der Europäischen Umweltagentur
Kapitel 10 Befugnisübertragung
Artikel 26 Ausführliche Berichterstattungsvorschriften
Artikel 27 Vorschriften für nationale Systeme
Artikel 28 Aufhebung und Änderung von Verpflichtungen
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Kapitel 11 Schlussbestimmungen
Artikel 30 Ausschussverfahren
Artikel 31 Überprüfung
Artikel 32 Aufhebung
Artikel 33 Inkrafttreten
Anhang I Treibhausgase
Anhang II Neuberechnung der Summe der Treibhausgasemissionen der einzelnen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 Absatz 1
Anhang II Entsprechungstabelle
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... - Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch Verringerung der Armut. Die Bundesregierung sieht in diesen fünf Zielen wichtige Prioritäten für die deutsche Politik und unterstützt die qualitativen Zielaussagen. Allerdings weist sie darauf hin, dass die Aussagekraft einzelner Indikatoren naturgemäß begrenzt ist. Nach Auffassung der Bundesregierung können Indikatoren immer nur Ausgangspunkt für eine Diskussion der jeweiligen Politiken sein. Die Beurteilung eines gesamten Politikbereichs allein auf Basis eines einzelnen Indikators birgt dagegen die Gefahr falscher Schlussfolgerungen. Für die Themenbereiche Bildung und Armutsbekämpfung hat der Europäische Rat die Souveränität der Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Umsetzung von Zielen ausdrücklich festgehalten. Damit haben die Staats- und Regierungschefs auch klargestellt, dass keine Lastenteilung der Mitgliedstaaten untereinander gefordert ist (so genanntes „burden sharing”) und dass der Bevölkerungsanteil in der EU nicht der Maßstab für die nationale Zielsetzung ist.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 340/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... ab. Die Länder sind bereit, mit der Bundesregierung zu Vereinbarungen zu kommen, wie die Planungsverfahren deutlich beschleunigt werden können – ohne die Beteiligungsrechte der Bürger oder die Planungskompetenzen der Länder einzuschränken. Der Einsatz z.B. von Erdkabeln und innovativen Netzentwicklungen soll der Akzeptanz und damit der Beschleunigung des Netzausbaus dienen. Die Kosten des Netzausbaues erfordern eine faire Lastenteilung.
1. Zu den Gesetzentwürfen allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d § 7 Absatz 1 e
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - § 7d und § 12a0 - neu -
§ 7d Dynamische Risikovorsorge
§ 12a0 Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)
4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9a Absatz 4 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 57c - neu -
§ 57c Kostentragung beim Umgang mit Kernbrennstoffen aus Forschungsreaktoren
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Nationales Forum Energiewende
Parlamentarischer Beauftragter für die Energiewende
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... Die Kommission achtet bei dem Vergabeverfahren für integrierte Projekte auf geografische Ausgewogenheit gemäß den Grundsätzen der Solidarität und der Lastenteilung. Die Kommission wird ermächtigt, gemäß Artikel 30 delegierte Rechtsakte über Kriterien für die Anwendung der geografischen Ausgewogenheit in jedem der thematischen Bereiche gemäß Artikel 18 Buchstabe d zu erlassen.
Drucksache 349/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Für die Verteilung der Versorgungslasten hinsichtlich der auf Grund der Absätze 1 oder 2 übertretenden Beamten gilt § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend. Mit Inkrafttreten des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrags sind für die jeweils beteiligten Dienstherrn die im Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag bestimmten Regelungen entsprechend anzuwenden.
Drucksache 104/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... - Die Klimapolitik der EU sieht vor, dass zur Erreichung ihrer Gesamtziele alle Sektoren, darunter Flächennutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF), ihren Beitrag leisten müssen65. Die Lastenteilungsentscheidung66 und die EHS-Richtlinie67 sehen vor, dass die Kommission Optionen für die Einbeziehung von LULUCF in die THG-Reduktionsverpflichtung der EU prüft.
Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final
1. Einleitung
2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen
2.1. Was ist ein Wald?
2.2. Waldfläche
2.3. Waldfunktionen
2.3.1. Sozioökonomische Funktionen
2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.
2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege
2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen
2.3.2.1. Wälder schützen Böden
2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung
2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt
2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder
2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen
2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters
Frage 1:
3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder
3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden
3.2. Destruktive Stürme
3.3. Großbrände
3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen
Frage 2:
4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder
4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
Frage 3:
4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung
Frage 4:
4.4. Waldinformationen
Frage 5:
5. Perspektiven
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... Von unmittelbarer Relevanz für den einzelnen Bürger sind auch die Ausgaben für die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht. In diesen Politikbereichen besteht ein eindeutiges gemeinsames Interesse an sichtbaren Erfolgen. Hilfe bei der Grenzverwaltung, für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Justizbehörden im Interesse wirksamer Verfahren oder bei der Durchführung unserer Asyl- und Migrationspolitik kommen der gesamten Union zugute. Im kommenden Finanzierungszeitraum werden die Verwaltung der Außengrenzen (einschließlich SIS II/VIS und des künftigen Ein-/Ausreisesystem), die Rückkehrpolitik, die Asylpolitik und die Integration legaler Einwanderer im Mittelpunkt stehen. Dabei stehen die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten, die Unterstützung der nationalen Verwaltungen und die Bündelung der Ressourcen im EU-Haushalt an vorderster Stelle, damit diese Politik auf die kostengünstigste Weise durchgeführt werden kann.
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... - Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Infrastrukturentwicklung größtenteils kommerzieller Art ist, wird die Kommission eine Methodik zur Analyse des optimalen Gleichgewichts zwischen öffentlicher und privater Finanzierung auf Grundlage der folgenden, in der gesamten Union anzuwendenden Grundsätze festlegen: "Nutzerprinzip", "Begünstigten-Prinzip" (hinsichtlich der grenzüberschreitenden Kosten-Nutzen-Allokation) und "Steuerzahlerprinzip" (Lastenteilung für Infrastruktur, die wirtschaftlich nicht tragfähig und von "EU-weitem Nutzen" ist). Dies wird im Einklang mit den geltenden Regeln für staatliche Beihilfen festgelegt. Für Projekte von "europäischem Interesse", die unrentabel oder kaum rentabel sind, werden innovative Finanzierungsmechanismen vorgeschlagen werden, um eine maximale Hebelwirkung in Bezug auf die öffentlichen Fördermittel zu erzielen, so dass das Investitionsklima hinsichtlich der Deckung der Hauptrisiken verbessert wird, oder um die Projektrealisierung zu beschleunigen. Die Entwicklung zweckmäßiger Energieinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung und dringend erforderlich. Sie erfordert einen breiteren Ansatz im Hinblick auf neue (öffentliche wie private) Finanzierungsinstrumente sowie die Mobilisierung zusätzlicher Mittel innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
Drucksache 701/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Durch Lastenteilung und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen lassen sich erhebliche Effizienzgewinne erzielen. Dies gilt insbesondere für Ressourcen, die für horizontale Koordinierung, Lagebeurteilung und Logistik (z.B. Einsatz von Überwachungsflugzeugen zur Lagebeurteilung) benötigt werden, aber auch für bestimmte hochwertige Ressourcen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt
3. Leitprinzipien
4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr
4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne
4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr
4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung
4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik
4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport
4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr
5. Eine kohärentere Reaktion
5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums
5.2. Verstärkte Koordinierung
6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr
7. Schlussfolgerung
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Für die aufgrund der Absätze 1 oder 2 übertretenden Beamten findet eine Versorgungslastenteilung statt. Diese richtet sich nach dem am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag.
Drucksache 156/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln
... ) sind die Gesetzgebungszuständigkeiten für das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten neu geordnet worden. Daher ist es erforderlich die bisher in § 107b des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) bzw. § 92b des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) bundeseinheitlich geregelte Verteilung der Versorgungslasten in den Fällen eines bundes- oder länderübergreifenden Dienstherrenwechsels auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen die Bund und Länder auch künftig gleichermaßen bindet. Hierzu haben der Bund und die Länder einen Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) geschlossen. Mit diesem Gesetz soll die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu diesem Staatsvertrag erfolgen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.