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113 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Liberalisierte"


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Drucksache 865/1/07

... 64. Der Bundesrat stellt fest, dass der Blick der Kommission auf die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in einem hohen Maße geprägt ist von den Dienstleistungen, bei denen europäische sektorale Regelungen bestehen. Dies zeigt sich u. a. an der Feststellung, dass bisweilen eine unabhängige Regulierungsbehörde erforderlich sei. Außerhalb liberalisierter Märkte besteht jedoch kein Bedarf für unabhängige Regulierungsbehörden. Sofern die Erwähnung der Regulierungsbehörden als Hinweis auf weitere Liberalisierungsbestrebungen zu verstehen ist, ist dem für die in der Verantwortung von kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften organisierten und gut funktionierenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse entschieden entgegenzutreten.



Drucksache 612/07

... 43. verweist auf die Schwierigkeiten für die privaten Haushalte, aus den liberalisierten Märkten Nutzen zu ziehen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, konkrete Vorschläge darüber vorzulegen, wie die Transparenz für die Verbraucher erhöht werden kann, und fordert, dass die Verbraucherinformationen vollständig und eindeutig sind, einschließlich der verschiedenen verfügbaren Tarife, des Energiemixes des Unternehmens und anderer nützlicher Informationen, etwa der Kennzeichnung gemäß Richtlinie



Drucksache 865/07 (Beschluss)

... 46. Der Bundesrat stellt fest, dass der Blick der Kommission auf die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in einem hohen Maße geprägt ist von den Dienstleistungen, bei denen europäische sektorale Regelungen bestehen. Dies zeigt sich u. a. an der Feststellung, dass bisweilen eine unabhängige Regulierungsbehörde erforderlich sei. Außerhalb liberalisierter Märkte besteht jedoch kein Bedarf für unabhängige Regulierungsbehörden. Sofern die Erwähnung der Regulierungsbehörden als Hinweis auf weitere Liberalisierungsbestrebungen zu verstehen ist, ist dem für die in der Verantwortung von kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften organisierten und gut funktionierenden Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse entschieden entgegenzutreten.



Drucksache 331/06

... 32. Die Monopolkommission vertritt die Auffassung, dass funktionsfähiger Wettbewerb auf den Märkten des Postwesens erst dann entstehen kann, wenn die Briefmärkte vollständig liberalisiert sind. Die Monopolkommission empfiehlt daher der Bundesregierung, bereits jetzt einer abermaligen Verlängerung der Exklusivlizenz entschieden entgegen zu treten, auch um die Rechtssicherheit der Investoren zu erhöhen. Auch unabhängig davon, ob andere Länder ihre Märkte ebenfalls öffneten, liege die Aufhebung der Exklusivlizenz im deutschen Interesse. Die Exklusivlizenz belaste vor allem die deutschen Briefkunden und sowohl die privaten als auch die gewerblichen Postkunden würden von dem mit der Liberalisierung verbundenen Wettbewerbsdruck profitieren.



Drucksache 623/06 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die vorgesehenen Vertretungsregelungen für Verfahren vor dem Amtsgericht, Sozialgericht, Arbeitsgericht, Finanzgericht und Verwaltungsgericht dahin gehend liberalisiert werden können, dass jede Person bevollmächtigt werden kann, die prozessfähig bzw. zu sachgerechtem Vortrag fähig ist.



Drucksache 306/06 (Beschluss)

... Es ist das Recht des Kunden, einseitige Preiserhöhungen oder für ihn nachteilige Vertragsänderungen zum Anlass zu nehmen, den Vertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Insofern sollte es dem Kunden möglich sein, durch Nachweis der Einleitung eines Wechsels des Versorgers von den nachteiligen Änderungen des bisherigen Vertrages während der Restlaufzeit ausgenommen zu werden. Für diesen Nachweis ist dem Kunden eine angemessene Frist einzuräumen, da nach den ersten Praxiserfahrungen im liberalisierten Markt die tatsächliche Durchführung eines Versorgerwechsels mit zum Teil erheblichen Verzögerungen verbunden ist, die nicht dem Kunden angelastet werden können.



Drucksache 306/1/06

... Es ist das Recht des Kunden, einseitige Preiserhöhungen oder für ihn nachteilige Vertragsänderungen zum Anlass zu nehmen, den Vertrag zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Insofern sollte es dem Kunden möglich sein, durch Nachweis der Einleitung eines Wechsels des Versorgers von den nachteiligen Änderungen des bisherigen Vertrages während der Restlaufzeit ausgenommen zu werden. Für diesen Nachweis ist dem Kunden eine angemessene Frist einzuräumen, da nach den ersten Praxiserfahrungen im liberalisierten Markt die tatsächliche Durchführung eines Versorgerwechsels mit zum Teil erheblichen Verzögerungen verbunden ist, die nicht dem Kunden angelastet werden können. Nach den Erkenntnissen der Verbraucherzentralen betragen Wechselzeiten z. T. mehrere Monate; die Gründe hierfür liegen in der Abwicklung zwischen dem alten Versorger, dem neuen Anbieter und dem Netzbetreiber. Es wäre unbillig, angesichts dieser Verzögerungen dem Kunden die geänderten, nachteiligen Bedingungen des bisherigen Vertrages bis zu dessen Beendigung aufzuzwingen.



Drucksache 207/06

... (i) Verbesserung der Versorgungssicherheit im Binnenmarkt Liberalisierte und vom Wettbewerb geprägte Märkte tragen zur Versorgungssicherheit dadurch bei, dass sie die richtigen Investitionssignale für die Branchenbeteiligten setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/06




Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie Text von Bedeutung für den EWR

1. eine Energiestrategie für Europa: AUSGEWOGENES Verhältnis zwischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

2. SECHS vorrangige Bereiche

2.1. Energie für Wachstum und Beschäftigung in Europa:

2.2. Ein Energiebinnenmarkt, der die Versorgungssicherheit gewährleistet:

2.3. Sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung:

2.4. Ein integrierter Ansatz für den Klimaschutz

2.5. Innovation fördern: ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien

2.6. Auf dem Weg zu einer kohärenten Energieaußenpolitik

3. Schlussfolgerungen

Nachhaltigkeit:

Wettbewerbsfähigkeit:

Versorgungssicherheit:


 
 
 


Drucksache 486/06

... " eine Gruppe sehr verschiedenartiger Staaten sind, deren sozioökonomische Situation, Produktionsstrukturen und Ausfuhrkapazitäten äußerst unterschiedlich sind, und dass in einer liberalisierten Umgebung die Fähigkeit dieser Länder, neue Märkte auf Weltebene zu erobern, folglich zugunsten der Schwellenländer und zu Lasten der sensibelsten Länder, namentlich der Länder Afrikas südlich der Sahara verzerrt wird,



Drucksache 153/06

... "Mit der Vorschrift des § 20c (Befreiung von den Verpflichtungen nach den §§ 13 Abs. 3, 13a Abs. 3 bis 5, 13b Abs. 1) wird Artikel 45a der Kapitaladäquanzrichtlinie umgesetzt. Der wesentliche Erwägungsgrund des Europäischen Gesetzgebers für die Einführung dieser Ausnahmeregelung besteht darin, das sowohl wirtschaftlich als auch politisch wichtige Ziel der Liberalisierung des Gas- und Elektrizitätsmarktes nicht in unangemessener Weise zu konterkarieren, indem für Institute, die insbesondere auf diesem Markt tätig sind, unangemessene Kapitalanforderungen und andere Risikobegrenzungsnormen gelten. Wenn Händler in der Phase der Etablierung eines liberalisierten Elektrizitäts- und Gasmarktes aufgrund ökonomisch unangemessener Kapitalanforderungen für den spezifischen Bereich des Elektrizitäts- und Gasmarktes aus diesem Markt ausschieden, würde die Handelskette zwischen Erzeuger und Verbraucher um die entsprechenden Glieder verkleinert, und das gewünschte Unbundling zur Erzeugung ausreichenden Wettbewerbs würde vereitelt.



Drucksache 33/05

... Durch die Erhöhung der Wettbewerbsintensität in einem weitergehend liberalisierten Postmarkt ist insgesamt eine zunehmende Orientierung des Angebots an den Verbraucherbedürfnissen zu erwarten. Dadurch können sich kurzfristig auch positive Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau ergeben.



Drucksache 19/05

... Im Unterschied zur sog. Hush-Kit-Verordnung, die den generellen Ausschluss von bestimmtem lauten Fluggerät aus dem EG-Luftraum festgelegt hat, beruht die umzusetzende EG-Richtlinie auf der Konzeption, dass dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechend das behördliche Verfahren zugunsten besonders vom Lärm betroffener Flughäfen differenziert eingesetzt wird, um übermäßig Lärm verursachendes Fluggerät zu beschränken oder gar auszuschließen, ohne den liberalisierten Zugang unangemessen zu beschränken. Demgemäß wird in Absatz 4 klargestellt, dass die Betriebsbeschränkungen diskriminierungsfrei vorgenommen werden müssen und diese deshalb kein Instrument zu Maßnahmen darstellen, die den Wettbewerb beschränken. Allerdings ändert dies nichts am generellen Rahmen von Verkehrsrechten, der aufgrund eines geltenden bilateralen Luftverkehrsabkommens restriktiver Art sein kann und dabei nicht unter Berufung auf das Nichtdiskriminierungsgebot überwunden wird.



Drucksache 287/05

... Darüber hinaus dürften die bereits vereinbarten Maßnahmen zur Öffnung der Netzindustrien für den Wettbewerb eine generelle Preissenkung bewirken und die Auswahlmöglichkeiten vergrößern bei gleichzeitiger Garantie der Bereitstellung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für alle Bürger. Die Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden sollten für einen ausreichenden Wettbewerb auf den liberalisierten



Drucksache 913/05

... - Vereinbarkeit mit dem Elektrizitätsbinnenmarkt Die EU-Mitgliedstaaten befinden sich mitten in einem Liberalisierungsprozess ihrer Energiemärkte. Dieser Gesichtspunkt bezieht sich darauf, wie leicht sich eine Förderregelung in einen liberalisierten Energiemarkt integrieren lässt und wie effizient sie mit bestehenden und neuen politischen Instrumenten zusammen wirkt.



Drucksache 33/2/05

... Durch die Erhöhung der Wettbewerbsintensität in einem weitergehend liberalisierten Postmarkt ist insgesamt eine zunehmende Orientierung des Angebots an den Verbraucherbedürfnissen zu erwarten. Dadurch können sich kurzfristig auch positive Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau ergeben.



Drucksache 33/05 (Beschluss)

... Durch die Erhöhung der Wettbewerbsintensität in einem weitergehend liberalisierten Postmarkt ist insgesamt eine zunehmende Orientierung des Angebots an den Verbraucherbedürfnissen zu erwarten. Dadurch können sich kurzfristig auch positive Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau ergeben.



Drucksache 413/04 (Beschluss)

... Mit der Regelung soll auch der Übergang zum neuen liberalisierten Prüfsystem erreicht werden.



Drucksache 702/04

... Unter Binnenmarktgesichtspunkten ist die gegenwärtige Situation, die durch unterschiedliche, sich entgegen stehende Regelungen zum Geschmacksmusterschutz von Ersatzteilen gekennzeichnet ist, gänzlich unbefriedigend. 9 Mitgliedstaaten haben liberalisiert, während die anderen 16 Mitgliedstaaten Geschmacksmusterschutz auf Ersatzteile erstrecken. Im Automobilsektor, der am stärksten betroffen ist, gibt es einen Binnenmarkt für Neuwagen, aber keinen solchen für Ersatzteile. Ersatzteile für Kraftfahrzeuge können derzeit in der Gemeinschaft nicht frei hergestellt und gehandelt werden. Aufgrund dieser Fragmentierung und wegen Unklarheiten in Bezug auf die geltenden Geschmacksmusterregelungen in der Gemeinschaft besteht bei den Bürgern Unklarheit darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Mitgliedstaat der Kauf gewisser Ersatzteile rechtmäßig ist. Darüber hinaus ist ihnen in Teilen der Gemeinschaft die Wahl zwischen konkurrierenden Ersatzteilen verwehrt. Aus dem gleichen Grund können Ersatzteilhersteller, einschließlich KMU, die in einem Binnenmarkt bestehenden Skaleneffekte nicht nutzen und werden von andernfalls möglichen Investitionen sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen abgehalten.



Drucksache 915/04

... anwenden. Die bisherige Formulierung in § 27 Abs. 3 kann so verstanden werden, dass diese Betreiber lediglich die Verpflichtungen nach § 15 Abs. 1 und 2 zu erfüllen haben, nicht aber die sonstigen Betriebsvorschriften, zum Beispiel nach den §§ 18 und 19. Dies war so nicht bezweckt, vielmehr sollten die Verpflichtungen nach § 15 Abs. 1 und 2 besonders hervorgehoben werden. Durch die Änderung wird das Gewollte klargestellt, dass die Betreiber alle Betriebsvorschriften mit Ausnahme von § 15 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 zu erfüllen haben. Danach haben die Betreiber unter anderem die Fristen der wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Nicht erforderlich sind jedoch die Überprüfungen dieser Prüffristermittlung durch eine zugelassene Überwachungsstelle und die Übermittlung der Prüffrist und der anlagenspezifischen Daten an die zuständige Behörde. Mit der Regelung soll auch der Übergang zum neuen liberalisierten Prüfsystem erreicht werden.



Drucksache 57/06 PDF-Dokument



Drucksache 58/20 PDF-Dokument



Drucksache 130/16 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



Drucksache 228/18 PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 440/14 PDF-Dokument



Drucksache 542/15 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 551/14 PDF-Dokument



Drucksache 578/06 PDF-Dokument



Drucksache 612/16 PDF-Dokument



Drucksache 658/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.