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"Markt"
Drucksache 271/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs)
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument für die Unternehmen sind und gleichzeitig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine wichtige Brücke (zurück) in den Arbeitsmarkt darstellen können. Er betont, dass einzelne Branchen auf eine hohe Flexibilität angewiesen seien.
Drucksache 340/1/19
... Die nach § 13 Absatz 1 und 2 FinVermV zu erteilenden Informationen sind eine wesentliche Grundlage für die Anlageentscheidung. Vor allem bei komplexeren oder hochriskanten Finanzanlagen ist es für durchschnittliche Anleger und ihr Informationsbedürfnis oftmals nicht ausreichend, wenn ihnen lediglich die vom Emittenten erstellten Informationsblätter oder Anlageprospekte übergeben werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nach aktuellen Untersuchungen des Marktwächters Finanzen der Verbraucherzentralen beispielsweise die Informationen in Vermögensanlage-Informationsblättern in hohem Maße unvollständig oder intransparent sind. Daher ist die gesetzliche Fiktion in § 13 Absatz 3 Satz 3 erster Halbsatz, dass der Finanzanlagenvermittler seine Informationspflichten durch die Emittenteninformationen erfüllt, zu streichen, zumal sie keine Grundlage in der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13 Absatz 3 Satz 2, Satz 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 13 Absatz 7 Satz 1, Satz 2, Satz 3
Drucksache 149/19
... Britische Staatsangehörige haben nach dem Brexit keine Arbeitnehmerfreizügigkeitsrechte mehr aus Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie verlieren, wenn kein Austrittsabkommen ratifiziert wird, den nach dem Freizügigkeitsrecht bestehenden freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und unterliegen dann den regulären, für Drittstaatsangehörige geltenden ausländerbeschäftigungsrechtlichen Vorschriften des
Drucksache 254/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... V gefordert. Die Vorschrift stellt eine nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise geringem Einsparpotenzial dar. Zugleich ist der durch sie beförderte Parallelimportmarkt ein Einfallstor für Arzneimittelfälschungen in den deutschen Markt.
a Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b:
b Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c:
c Zu Artikel 12 Nummer 8 Buchstabe a:
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Absatz 3a AMG *
Drucksache 152/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD )
... Nach § 1 Absatz 2 IRegG dient das Implantateregister unter anderem dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Patientinnen und Patienten, von Anwendern und Dritten sowie der Abwehr von Risiken durch Implantate (§ 1 Absatz 2 Nummer 1 IRegG) und der Marktüberwachung (§ 1 Absatz 2 Nummer 4 IRegG). Zugang zu den gespeicherten Daten des Registers haben nach § 27 IRegG auch öffentliche Stellen nur, soweit dieses Gesetz es vorsieht. Damit die zuständigen Behörden ihre Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Marktüberwachung erfüllen können, ist die Erweiterung in § 29 IRegG zwingend geboten.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 IRegG
2. Zu Artikel 1 §§ 9, 26 IRegG
3. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - IRegG
4. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 IRegG
5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 IRegG
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 91b SGB V
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 94 Absatz 1a und Absatz 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 137c Absatz 1 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 137c Absatz 1 Satz 7 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 137e Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 4 bis 7 SGB V
Drucksache 150/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... (1a) Der Bilanzkreisverantwortliche der betroffenen Einspeise- oder Entnahmestelle hat einen Anspruch auf einen bilanziellen Ausgleich der Maßnahme gegen den Übertragungsnetzbetreiber, der den Betreiber der Anlage nach Absatz 1 zur Anpassung aufgefordert oder die Anpassung durchgeführt hat. Der Übertragungsnetzbetreiber hat einen Anspruch gegen den Bilanzkreisverantwortlichen auf Abnahme des bilanziellen Ausgleichs. Ist der Strom nach § 59 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu vermarkten, erfolgt der bilanzielle Ausgleich abweichend von Satz 1 mit dem Bilanzkreis, über den der Übertragungsnetzbetreiber die Vermarktung durchführt. Der Übertragungsnetzbetreiber muss den Bilanzkreisverantwortlichen unverzüglich über den geplanten Zeitpunkt, den Umfang und die Dauer der Anpassung unterrichten. Der Übertragungsnetzbetreiber muss den Bilanzkreisverantwortlichen und den Betreiber der Anlage nach Absatz 1 unverzüglich über die tatsächlichen Zeitpunkte, den jeweiligen Umfang, die Dauer und die Gründe der Anpassung unterrichten.
Drucksache 349/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz)
... b) Der Bundesrat hebt jedoch die Notwendigkeit hervor, mit Augenmaß sowie Blick auf die Tarifautonomie (Artikel 9 Absatz 3 GG) und die besonderen Bedingungen der Pflegebranche vorzugehen. Einerseits muss sichergestellt sein, dass die verfassungsrechtlich geschützten Freiräume der Sozialpartner gewahrt bleiben. Andererseits gilt es, die Strukturen im Pflegemarkt angemessen zu berücksichtigen und insbesondere der Bedeutung privater Träger, die einen Großteil der Beschäftigten in der Pflege repräsentieren, hinreichend Rechnung zu tragen.
Drucksache 67/19
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft gehört. Mobilfunk ist ein Aspekt der Daseinsvorsorge. Wo ein Flächenbezug mit marktwirtschaftlichen Mitteln nicht zu erreichen ist, muss der Staat gegensteuern. Der Ausbau einer leistungsstarken und verfügbaren Mobilfunkinfrastruktur in den urbanen Gebieten sowie in den ländlichen Räumen ist maßgeblich für künftige Anwendungen der Gigabitgesellschaft.
Drucksache 539/19
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung
... 3. Die angesprochenen rechtlichen Maßnahmen müssen über rein datenschutzrechtliche Bestimmungen hinausgehen. Im Krankenversicherungswesen gilt es, das Grundprinzip von Versicherungen als eine Institution zur Übernahme von Risiken des Lebens durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig zu sichern. Diesem Grundprinzip läuft eine laufende automatisierte Übertragung hochsensibler Gesundheitsdaten an die Krankenversicherer oder deren Partnerunternehmen zur Tarifgestaltung zuwider, die beispielsweise durch Fitness-Tracker und die dazugehörigen Apps unproblematisch technisch möglich ist. Es besteht die Gefahr, dass sich mit der Einwilligung zur Datenübermittlung verbundene Self-Tracking-Tarife etablieren, die überwiegend von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern mit "guten" Risiken gewählt werden, wohingegen die anderen auf weniger günstige Tarife zurückgreifen müssen. Auch besteht die Gefahr der Kommerzialisierung der sensiblen Daten. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen sind nicht ausreichend. Es gilt zu verhindern, dass Self-Tracking-Tarife den Krankenversicherungsmarkt durchdringen und sich Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer aus ökonomischem Druck zur Preisgabe ihrer höchstpersönlichen Gesundheitsdaten veranlasst sehen.
Drucksache 376/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates: Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Investitionen in Abbiegeassistenzsysteme für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht beispielsweise im Rahmen des Deminimis-Programms verstärkt zu fördern, um die Marktdurchdringung der Systeme zu verbessern und damit die Verkehrssicherheit insbesondere in urbanen Räumen zu erhöhen.
Drucksache 397/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... (4) Für die Warnmitteilung ist das Binnenmarkt-Informationssystem zu verwenden, das eingerichtet worden ist durch die Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV )
... - Für Anlagen ab 10 kWel ist eine Informations- und Kommunikationstechnik vorhanden, die Signale des Strommarktes empfangen kann und technisch in der Lage ist, auf diese zu reagieren.
Drucksache 584/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... Mit der Ergänzung der Aufzählung der erneuerbaren Energien um synthetische Energieträger die treibhausgasneutral erzeugt werden, wird ein weiterer Anwendungsbereich und Markt für die Erzeugnisse der im Aufbau begriffenen Wasserstoffwirtschaft eröffnet. Mit der Öffnung des Wärmesektors für synthetische Energieträger werden Anreize geschaffen, die noch reichlich vorhandenen Innovations- und Kostensenkungspotenziale zu heben, die nicht zuletzt auch auf den Verkehrssektor ausstrahlen können.
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe b GEG
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 Nummer 18 GEG
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 und Nummer 7 - neu -, § 39 Überschrift und Absatz 1, § 40 Überschrift und Absatz 1, § 90 Absatz 1 Einleitender Satzteil und Nummer 2 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GEG
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 2 - neu - GEG
5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG
6. Zu Artikel 1 § 9 Satz 1 GEG
7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 GEG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 2 Satz 1 GEG
9. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3 - neu - GEG
10. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 GEG
11. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 1 GEG
12. Zu Artikel 1 § 27 Satz 1 GEG
13. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 - neu - GEG
14. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Nummer 2 GEG
15. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 GEG
16. Zu Artikel 1 § 36 Satz 2 GEG
17. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 - neu - GEG
18. Zu Artikel 1 § 45 GEG
19. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 1 GEG
20. Zu Artikel 1 § 57 Absatz 1 GEG
21. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 2 und § 108 Absatz 1 Nummer 5 GEG
22. Zu Artikel 1 § 65 Satz 2 GEG
23. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 - neu - GEG
24. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 4 Satz 1 GEG
25. Zu Artikel 1 § 75 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - GEG
26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 1 Satz 2 GEG
27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 Einleitungssatz, Nummer 2 und Nummer 3 bis 6 GEG
28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 - neu - GEG
29. Zu Artikel 1 § 78 Absatz 3 GEG
30. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 8 - neu - GEG
31. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 4 Satz 6 GEG
32. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 GEG
33. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 4 GEG
34. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 1 Nummer 17 GEG
35. Zu Artikel 1 § 87 Absatz 1 GEG
36. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 5 - neu - GEG
37. Zu Artikel 1 § 89 Satz 1 und Satz 2 GEG
38. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 GEG
39. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 2 Satz 1 GEG
40. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 6 Satz 2 GEG
41. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG
42. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 6 - neu - GEG
43. Zu Artikel 1 § 98 Absatz 3 - neu - GEG
44. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 4 Satz 1a - neu - und Absatz 6 Satz 1 GEG
45. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 7 Satz 1 GEG
46. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 4 Satz 3 - neu - GEG
47. Zu Artikel 1 § 102 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG
48. Zu Artikel 1 § 104 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GEG
49. Zu Artikel 1 § 107 Absatz 5 Satz 1 GEG
50. Zu Artikel 1 § 108 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GEG
51. Zu Artikel 1 § 114 Satz 3 GEG
Drucksache 486/2/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend im Zusammenwirken mit der Europäischen Union die Voraussetzung für die sortenreine Vermarktung von synthetischen Kraftstoffen aus regenerativen Quellen zu schaffen und in nationales Recht umzusetzen. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass palmölbasierte Kraftstoffe hiervon ausgeschlossen sind. Er weist darauf hin, dass nur dann ein positiver Klimabeitrag hiervon ausgehen kann, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Dies bedingt eine signifikante Erhöhung des Erneuerbare-Energien-Ausbaus bzw. den Import von synthetischen Kraftstoffen aus nachhaltigen regenerativen Quellen."
Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... Versicherte in Deutschland haben nach § 31 Absatz 1 Satz 5 SGB V im Rahmen der Arzneimittelversorgung in der GKV die freie Apothekenwahl. Eine Verpflichtung der Versorgung über eine festgelegte Apotheke besteht nicht. Gleichzeitig besteht für Apotheken in Deutschland Niederlassungsfreiheit, das heißt auch, dass eine unterstützende Finanzierung wirtschaftlich gefährdeter Apotheken durch die GKV nicht erfolgt. Apotheken erwirtschaften rund 80 Prozent des Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der GKV. Die Umlenkung relevanter Versichertengruppen durch Rabattanreize könnten viele Apotheken wirtschaftlich nicht kompensieren, sondern müssten zur Wahrung ihrer Umsatzstruktur ebenfalls Rabatte anbieten. Da Apotheken gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, an Versicherte in der GKV einen Festzuschlag von 3 Prozent zuzüglich 8,35 Euro pro Packung abzüglich des nach § 130 Absatz 1 SGB V vorgesehenen Apothekenabschlags von 1,77 Euro erhalten, bedeuten bereits (jedenfalls im europäischen Versandhandel marktübliche) Rabatte in der Größenordnung von 3 bis 5 Euro pro Packung eines Fertigarzneimittels Einbußen von 30 bis 60 Prozent des Ertrags in der GKV-Arzneimittelversorgung. Diese sind für den wirtschaftlichen Bestand der Apotheke als Unternehmen hoch relevant und müssten, gegebenenfalls durch Schließungen zu Lasten der flächendeckenden Versorgung, kompensiert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 132i Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken
Artikel 2 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 4 Änderung der Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 5 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 6 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 7 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 628/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
... (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Entnahmen aus Rücklagen, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und Münzeinnahmen)
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
A. Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
A. Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
C. Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten
Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht
D. Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 des Haushaltsgesetzes
Gesamtplan - Teil II
Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes
Gesamtplan - Teil III
3 Finanzierungsübersicht
Gesamtplan - Teil IV
3 Kreditfinanzierungsplan
Gesamtplan - Teil IV
3 Kreditfinanzierungsplan
Drucksache 412/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) - COM(2019) 397 final
... Entlassungen, die durch eine Verlagerung von Arbeitsplätzen in Drittländer, eine gravierende Verlagerung im Waren- oder Dienstleistungsverkehr der Union oder einen raschen Rückgang des Marktanteils der Union in einem bestimmten Sektor verursacht werden. Dieser Vorschlag sieht vor, dass der Anwendungsbereich des EGF auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfasst, die in Bereichen, Sektoren, Gebieten oder Arbeitsmärkten arbeitslos geworden sind, die aufgrund des ungeregelten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union schwerwiegende wirtschaftliche Störungen erfahren. Ein solcher Austritt stellt eine bedeutende Veränderung der Handelsbeziehungen der EU und der Zusammensetzung des Binnenmarktes dar; daher ist mit erheblichen Auswirkungen auf Handelsströme, Wachstum und Beschäftigung zu rechnen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 212/1/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen" - Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin, Hamburg - Punkt 14 der 978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019
... Die soziale Marktwirtschaft ist eine der innovativsten Wirtschaftsformen der Welt. Flexibilität, Fairness und das selbstverständliche Miteinander von Wirtschaftsförderung und Sozialer Sicherung, sind die prägenden Parameter und Garanten des wirtschaftlichen Erfolgs der Bundesrepublik Deutschland.
Drucksache 404/19
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Gewerbemietpreisbremse in angespannten Gewerberaummärkten
... Diese exorbitanten Preissteigerungen führen insbesondere dazu, dass kleinere und mittlere Unternehmen in jenen Lagen nicht mehr Fuß fassen können oder - soweit sie über eine Verlängerung des befristeten Mietvertrages verhandeln - verdrängt werden. Den Unternehmen ist es häufig nicht mehr möglich, unter Berücksichtigung der vom Vermieter geforderten Mieten einen wirtschaftlichen Betrieb ihres Geschäfts sicherzustellen. Die Verdrängungswirkung verstärkt sich zusätzlich dadurch, dass auch im Büromarkt in vielen Städten bereits Vollvermietung besteht.
Drucksache 111/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erhöhung der Förderquoten im Bundesförderprogramm Breitband
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung seit mehreren Jahren den Breitbandausbau maßgeblich durch ein eigenständiges Förderprogramm unterstützt. Dieses Programm ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Breit-bandziele der Bundesregierung. Damit werden wichtige Impulse zur Unterstützung des Breitbandausbaus in den Regionen geleistet, die nicht marktgetrieben ausgebaut werden können.
Drucksache 67/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern -
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass die Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft gehört. Wo ein Flächenbezug mit marktwirtschaftlichen Mitteln nicht zu erreichen ist, muss der Staat gegensteuern. Der Ausbau einer leistungsstarken und verfügbaren Mobilfunkinfrastruktur in den urbanen Gebieten sowie in den ländlichen Räumen ist maßgeblich für künftige Anwendungen der Gigabitgesellschaft und entscheidend für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.
1. Zur Entschließung insgesamt
‚Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
2. Zur Entschließung insgesamt
‚Entschließung des Bundesrates für eine Gesamtstrategie und eine ergänzende Förderung mit dem Ziel einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung in Deutschland
4. Zu Nummer ... - neu -*
5. Zu Nummer ... - neu -**
Drucksache 521/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... -Differenzierung der Lkw-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe und die notwendige Novelle der Eurovignetten-Richtlinie voranzutreiben, insgesamt zeitnah ein größerer Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erreicht werden. Hierzu muss u.a. die Entwicklung marktreifer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert sowie der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur in Deutschland durch ein Bundesprogramm gefördert werden.
Drucksache 178/2/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... bestehen jedoch verschiedene andere Voraussetzungen, die die Betroffenen oft nicht erfüllen können. Durch den ersatzlosen Wegfall von Unterstützungsleistungen können diese Geflüchteten bei Aufnahme oder Fortführung einer Ausbildung oder eines Studiums ihren Lebensunterhalt nicht mehr sicherstellen. Dies führt regelmäßig dazu, dass sie ihre Ausbildung abbrechen müssen oder erst gar keine Ausbildung beginnen. Das schadet einer erfolgreichen Integration in Gesellschaft und Arbeitsmarkt und läuft einer notwendigen Fachkräftesicherung entgegen. Sowohl bei den betroffenen Geflüchteten als auch bei ausbildenden Betrieben und Bildungseinrichtungen führt die Förderlücke zu Rechts- und Planungsunsicherheit.
Drucksache 180/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... 10. Der Bundesrat erkennt das Bestreben an, auf eine soziale und wirtschaftliche Aufwärtskonvergenz in der EU hinzuarbeiten. Der Einsatz für eine vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion wird hierfür ebenso als Voraussetzung gesehen wie das Bemühen um die Vollendung des Binnenmarktes oder das Hinwirken auf eine wettbewerbsfähige, sich auf eine starke industrielle Basis stützende Union.
Drucksache 649/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... § 138h Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen
Drucksache 655/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der europäische Grüne Deal - COM(2019) 640 final
... 6. Der Bundesrat hebt hervor, dass der von der Kommission angestrebte Übergang zu einer unter ökologischen Gesichtspunkten wirtschaftenden, prosperierenden Gesellschaft in Europa nur dann nachhaltig gelingt, wenn er von den Bürgerinnen und Bürgern unterstützt und mitverantwortet werden kann. Besondere soziale Härten infolge der ökologischen Umgestaltung von Wirtschaft und Arbeitswelt müssen daher berücksichtigt und abgefedert werden. Dies folgt nicht zuletzt auch aus der sozialen Verantwortung des Wirtschaftens im europäischen Binnenmarkt.
2 Grundsätzliches
Im Einzelnen
3 Allgemeines
3 Wachstumsstrategie
Zu einzelnen Maßnahmen und Politikbereichen
Allgemein zu den Arbeitspaketen
3 Emissionshandelssystem
3 Finanzierungsfragen
3 Nachhaltigkeit
3 Klimagesetzgebung
Gemeinsame Agrarpolitik
3 Biodiversität
3 Forstwirtschaft
Meere und Ozeane
Wasser - und Bodenschutz
3 Bioökonomie
Kreislaufwirtschaft und Verbraucherbelange
3 Verkehrssektor
Wohnen und Bauen
Überarbeitung der Århus-Verordnung und Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsinfrastrukturprojekten
3 Bürgerbeteiligung/Partizipationsverfahren
2 Weiteres
2 Sonstiges
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 299/19 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV )
... Die fortschreitende Globalisierung trägt zu einem steigenden Bewusstsein für traditionelle und hochqualitative Produkte wie Uhren aus Glashütte bei, denn gerade für Uhren mit höchsten Qualitätsanforderungen gibt es weltweit eine überschaubare Marktlage. Das ist sowohl für die Produktion und Vermarktung dieser Uhren als auch für die Stärkung einer lokalen Identität im Herkunftsgebiet positiv. Es birgt aber gleichzeitig auch die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung dieses Namens. Bei missbräuchlicher Verwendung kann die Herkunftsangabe Glashütte erheblichen Schaden nehmen. Das gilt es zu verhindern, damit diese Uhren weiterhin dem weltweiten Vergleich standhalten und die bestehende Infrastruktur sowie die vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten im sächsischen Osterzgebirge erhalten bleiben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV)
§ 1 Grundsatz
§ 2 Herkunftsgebiet
§ 3 Begriff der Uhr
§ 4 Herstellung im Herkunftsgebiet
§ 5 Begriff der Herstellung
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
d Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 23. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Verordnungsvorschlag für die Einführung eines EU-weit einheitlichen Klassifikationssystems ("Taxonomie") und hält dieses für elementar für die weitere Umsetzung des Aktionsplans. Denn mit einer einheitlichen Bestimmung des Begriffs der "ökologischen Nachhaltigkeit" schafft die Taxonomie Klarheit und Sicherheit und damit Vertrauen der Marktteilnehmenden in nachhaltige Finanzierungen. Dies ist zur Erreichung des Ziels, Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten - auch grenzüberschreitend - zu fördern, erforderlich.
COM 2019 22 final
2 Allgemeines
2 Verkehrssektor
Nachhaltiges Finanzwesen
SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 481/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Transnationale Zusammenarbeit verbessern
... Die Arbeitnehmerfreizügigkeit hat in Europa eine wachsende Bedeutung im Hinblick auf die Deckung des Fachkräftemangels gewonnen. Gleichzeitig werden auf dem Arbeitsmarkt neue Formen von Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bekannt. Oft resultiert die Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland aus fehlender Kenntnis des deutschen Arbeitsrechts. Die Beratungspraxis und die Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zeigen Unzulänglichkeiten in der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Hier kommt es zu Friktionen bei der Aufklärung und Bekämpfung von auf Ausbeutung angelegten Strukturen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit missbrauchen.
Drucksache 138/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass es zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit in Deutschland eines übergreifenden Blicks auf das Zusammenspiel aller am Gasversorgungssystem beteiligten Marktakteure bedarf. Dabei kommt insbesondere auch den in Deutschland vorhandenen Gasspeichern für die Gasversorgungssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Im Winter stellen sie regional einen wesentlichen Teil des benötigten Erdgases zur Verfügung und sind somit ein Garant für eine sichere Gasversorgung. Ohne Gasspeicher wäre zudem ein erheblicher Netzausbau für die Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland notwendig, der wesentlich höhere Kosten verursachen würde als die Gasspeicherung.
Drucksache 152/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD )
... Nach § 1 Absatz 2 IRegG dient das Implantateregister unter anderem dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Patientinnen und Patienten, von Anwendern und Dritten sowie der Abwehr von Risiken durch Implantate (§ 1 Absatz 2 Nummer 1 IRegG) und der Marktüberwachung (§ 1 Absatz 2 Nummer 4 IRegG). Zugang zu den gespeicherten Daten des Registers haben nach § 27 IRegG auch öffentliche Stellen nur, soweit dieses Gesetz es vorsieht. Damit die zuständigen Behörden ihre Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Marktüberwachung erfüllen können, ist die Erweiterung in § 29 IRegG zwingend geboten.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 IRegG
2. Zu Artikel 1 § 9 und § 26 IRegG
3. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - IRegG
4. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 IRegG
5. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 IRegG
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 91b SGB V
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 94 Absatz 1a und Absatz 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 137c Absatz 1 Satz 1 SGB V und Buchstabe b - neu - § 137c Absatz 1 Satz 7 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 137e Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 4 bis 7 SGB V
Drucksache 8/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
... Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in seinen "Aktuellen Entwicklungen zur Zeitarbeit (Stand Juli 2018)" festgestellt, dass Zeitarbeit für geflüchtete Menschen offenbar eine gute Einstiegsmöglichkeit in den deutschen Arbeitsmarkt bietet. Nach Untersuchungen des IAB hatten im vierten Quartal 2016 rund 13 Prozent der Betriebe aus der Zeitarbeitsbranche schon einen der seit 2014 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten eingestellt. Der Durchschnittswert für die Gesamtwirtschaft lag zu diesem Zeitpunkt bei etwa 3,5 Prozent. Im Zeitraum Mai 2017 bis April 2018 erfolgte ein gutes Drittel aller Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen aus den acht Haupt-asylherkunftsländern in der Arbeitnehmerüberlassung.
Drucksache 322/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Eisenbahnen 2017/2018
... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes in den Jahren, in denen ein Gutachten der Monopolkommission nach § 78 ERegG erstellt wird, einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie über die Lage und Entwicklung auf ihrem Aufgabengebiet Eisenbahnen vor, der eine Darstellung der Entwicklung des Eisenbahnmarktes mit den wesentlichen Marktdaten enthält.
Drucksache 47/4/19
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich - Antrag des Landes Schleswig-Holstein - Punkt 23 der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019
Entschließung des Bundesrates: Klimaschutz in der Marktwirtschaft - Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich - Antrag des Landes Schleswig-Holstein - Punkt 23 der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019
Drucksache 58/19
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
... I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
Drucksache 288/2/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates: Einführung eines verpflichtenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes - Antrag des Landes Niedersachsen - Punkt 13 der 980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019
... "Entschließung des Bundesrates: Einführung eines marktabdeckenden Labels sowie einer Herkunftskennzeichnung im Rahmen des Tierwohlkennzeichengesetzes
Drucksache 210/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG des Rates vom 28. November 2006 in Bezug auf Vorschriften für Fernverkäufe von Gegenständen und bestimmte inländische Lieferungen von Gegenständen
... Die vom Bundesrat angesprochenen Punkte beziehen sich auf den ursprünglichen Vorschlag der Kommission hinsichtlich der Arten von Aktivitäten zur Bestimmung der elektronischen Schnittstellen (Marktplätze oder Plattformen), die für die Zwecke der Mehrwertsteuer zu Lieferern werden. Der Wortlaut des Kommissionsvorschlags wurde vom Rat geringfügig geändert, wobei jedoch dafür Sorge getragen wurde, dass die gegenwärtig wichtigsten Marktplätze und Plattformen für Online-Verkäufe in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuervorschriften fallen, und gewährleistet ist, dass die Bestimmung auch bei verschiedensten technischen Entwicklungen zukunftssicher bleibt.
Drucksache 180/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration
... 10. Er erkennt das Bestreben an, auf eine soziale und wirtschaftliche Aufwärtskonvergenz in der EU hinzuarbeiten. Der Einsatz für eine vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion wird hierfür ebenso als Voraussetzung gesehen wie das Bemühen um die Vollendung des Binnenmarktes oder das Hinwirken auf eine wettbewerbsfähige, sich auf eine starke industrielle Basis stützende Union.
Drucksache 501/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... § 20 Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte
Drucksache 668/19
Verordnung der Bundesregierung
Neunte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung A. Problem und Ziel
... (AbwV). Nach dem neuen Bauordnungsrecht werden für europäisch harmonisierte Bauprodukte keine allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) mehr durch das Deutsche Institut für Bautechnik erteilt. Dies gilt auch für europäisch harmonisierte Kleinkläranlagen. Hintergrund hierfür ist, dass nach dem EuGH-Urteil vom 16. Oktober 2014 zusätzliche Anforderungen an den Marktzugang und an die Verwendung von Bauprodukten, die von harmonisierten europäischen Normen erfasst werden und mit der
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Abwasserverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4706, BMU: Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung (BMU)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 386/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Marktorganisationsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 528/19
... Britische Staatsangehörige haben nach dem Brexit keine Arbeitnehmerfreizügigkeitsrechte mehr aus Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Sie verlieren, wenn kein Austrittsabkommen ratifiziert wird, den nach dem Freizügigkeitsrecht bestehenden freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und unterliegen dann den regulären, für Drittstaatsangehörige geltenden ausländerbeschäftigungsrechtlichen Vorschriften des
Drucksache 157/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2370
vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU
/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
... /EU /EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG
Drucksache 517/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... In Bezug auf die neu einzuführende Regionalkomponente im Morbi-RSA gibt § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV den Rahmen der möglichen regionalen Merkmale (Variablen) vor. Die genannten Bereiche (Morbiditäts- und Mortalitätsstruktur, Demografiestruktur, Sozialstruktur, Markt- und Wirtschaftsstruktur sowie Siedlungsstruktur) entsprechen exakt und vollständig den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats aus dem Gutachten zu den regionalen Verteilungswirkungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs vom 28. Juni 2018 (Tabelle 6.1 Variablenübersicht, Seite 129 f.). Für diese Variablenbereiche wurde in dem angegebenen Gutachten eine Anwendbarkeit bestätigt sowie eine mögliche Verteilungswirkung wissenschaftlich untersucht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V
2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV
3. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V
4. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V
5. Zu Artikel 5 Nummer 3
§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
6. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V
7. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c – neu – § 71 Absatz 5 Satz 2 – neu – SGB V
8. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V
9. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
10. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V
11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V
12. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V
13. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V
§ 164a Freiwillige finanzielle Hilfen
14. Zu Artikel 5 Nummer 12 §§ 166 ff. SGB V
15. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V
16. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V
17. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V
18. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV
19. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V
20. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V
21. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V
22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV
24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV
25. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV
26. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV
27. Zu Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG
‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
28. Zu Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG
29. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG
‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
30. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 489/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... (1) Wer eine innerstaatliche Steuergestaltung vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet (Intermediär), hat die innerstaatliche Steuergestaltung mitzuteilen.
Drucksache 402/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... Die Verfügbarkeit der geforderten Daten, die Leistbarkeit der geforderten Bereitstellungsverfahren und die Kosten für entsprechende Anpassungen der Datenerhebung und zugrundeliegenden Verfahren für Datenerhebung und Datenbereitstellung durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind bisher ungeklärt. Geforderte Informationen sind in den Datenbanken der amtlichen Grundstückswertermittlung nicht überall enthalten. Die Kostenkalkulation für eine Anpassung gemäß der Begründung zum Entwurf ist zudem nicht realistisch: Die Kostenansätze (etwa 2 000 Euro für eine entsprechende Verfahrensanpassung) sind nicht marktgängig. Beispielsweise führen in Nordrhein-Westfalen 75 Gutachterausschüsse, die von den Kommunen finanziert werden (Konnexitätsfall), und ein Oberer Gutachterausschuss entsprechende Datensammlungen, so dass Verfahrensanpassungen nicht bei vier Dienstleistern, sondern bei bis zu 76 Stellen durchgeführt werden müssen. Entsprechende Anpassungen aller Datenbanken (Auftragsformulierungen an externe Anbieter, haushaltsrechtliche Festlegungen und vieles mehr) wären zudem nicht bis zum ersten Quartal nach Inkrafttreten des Gesetzes leistbar.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 und Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 und § 7a Absatz 1 PreisStatG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 8 PreisStatG
Drucksache 4/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... Ab diesem Zeitpunkt ist das Vereinigte Königreich, das mit dem Austritt aus der EU auch aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausscheidet, auch für steuerliche und finanzmarktrechtliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln. Sollten die laufenden Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den verbleibenden Mitgliedstaaten der EU über ein Austrittsabkommen erfolgreich sein, wäre das Vereinigte Königreich nach dem Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist auch für steuerliche und finanzmarktrechtliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln. Für diesen Fall sieht der am 29. Oktober 2018 von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung.
§ 25n Einstufung als bedeutendes Institut
§ 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 66a Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Artikel 9 Änderung der Anlageverordnung
Artikel 10 Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
§ 25n Die eingefügte Vorschrift entspricht dem § 17 InstVergV.
Zu Nummer 5
§ 49 Maßnahmen nach dem neuen § 53b Absatz 12 KWG (siehe Begründung zu Nummer 2.) werden nur dann immer die gewünschte Wirkung haben, wenn sie von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sind. In diesem Sinne ist § 49 KWG zu ergänzen.
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 25/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und
Drucksache 138/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
... c) Der Bundesrat stellt fest, dass es zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit in Deutschland eines übergreifenden Blicks auf das Zusammenspiel aller am Gasversorgungssystem beteiligten Marktakteure bedarf. Dabei kommt insbesondere auch den in Deutschland vorhandenen Gasspeichern für die Gasversorgungssicherheit eine besondere Bedeutung zu. Im Winter stellen sie regional einen wesentlichen Teil des benötigten Erdgases zur Verfügung und sind somit ein Garant für eine sichere Gasversorgung. Ohne Gasspeicher wäre zudem ein erheblicher Netzausbau für die Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland notwendig, der wesentlich höhere Kosten verursachen würde als die Gasspeicherung.
Drucksache 346/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht - Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern -
... "Aus industriepolitischer Sicht bieten die noch jungen, zum Teil noch im fortgeschrittenen Forschungsstadium befindlichen Wasserstofftechnologien erhebliche Exportchancen für heimische Technologieunternehmen auf einem potenziell stark wachsenden globalen Markt."
1. Zu Nummer 1 Satz 2, 3 und 4, Nummer 3 Satz 1, Satz 4 und 4 a - neu -, Satz 5 Buchstabe a0 - neu -, Buchstabe a Satz 2, Buchstabe b, Buchstabe d erstes und zweites Tiret und Buchstabe e sowie Nummer 4 - neu -
2. Zu Nummer 3 Satz 5 Buchstabe e und Buchstabe f - neu -
Zu f:
Drucksache 453/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)
... Die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste), darunter insbesondere die Paketbranche, wächst vor dem Hintergrund des zunehmenden Onlinehandels stark an. Der Arbeitsmarkt in der Paketbranche ist zweigeteilt. Auf der einen Seite gibt es Paketdienste mit fest angestellten Mitarbeitern, auf der anderen Seite gibt es Paketdienste, die praktisch ausschließlich mit Nachunternehmern arbeiten. Hier kommt es häufig zu Verstößen gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten, im Speziellen gegen die Pflicht zur korrekten Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Nachunternehmer. Erkenntnisse der Zollverwaltung, unter anderem aus Schwerpunktprüfungen, lassen hier zum Teil auf kriminelle Strukturen schließen, auch unter der Verwendung von Nachunternehmerketten.
Drucksache 4/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... − Leidtragende wären allein die deutschen Pfandbriefbanken. Sie könnten ab dem Austrittstermin auf dem britischen Markt nur noch deutlich schlechtere Finanzierungskonditionen im Wettbewerb mit Instituten aus Großbritannien und anderen Staaten anbieten. Das attraktive britische Kreditgeschäft - seien es Finanzierungen von Gewerbeimmobilien oder großvolumige Exportfinanzierungen - würde also für die Pfandbriefbanken unwiederbringlich wegfallen.
1. Zu Artikel 4
Artikel 4a Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
2. Zu Artikel 5 Nummer 1 bis 3 - neu - und Nummer 4 § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, § 49 Absatz 3 und 4 PfandBG
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
3. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 66a Absatz 1 Satz 2 VAG
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 439/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... Die Bundesregierung bekennt sich weiterhin zum Global Forum als wichtigem multilateralen Ansatz zur Adressierung der Strukturprobleme im Weltstahlmarkt, und unterstützt dessen Arbeit aktiv. Nach der Verabschiedung des Ministerberichts unter argentinischer G20 Präsidentschaft am 20.09.2018, der weitere Impulse für die Arbeit gesetzt hat, fanden unter japanischer G20 Präsidentschaft zwischen Dezember 2018 und Mai 2019 drei weitere Sitzungen auf Arbeitseben statt. In diesen Sitzungen wurden der Informationsaustausch- und Review-Prozess im Global Forum fortgeführt und Wege zum Kapazitäts- und Subventionsabbau eruiert. Die Gipfelerklärung der G20 von Osaka beauftragt die zuständigen Minister, bis Herbst 2019 Wege zur Weiterführung der Arbeit des Forums zu erörtern und diesbezüglich einen Konsens zu erzielen.
Drucksache 466/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021
... Für die Verlängerung der Umsetzungsfristen im KInvFG um generell zwei Jahre sprechen folgende Gründe: Da es sich bei einer Reihe von KInvFG-Projekten teilweise um größere und kostenintensive Vorhaben, insbesondere der sozialen Infrastruktur, handelt, sind umfangreiche Planungsleistungen und ein entsprechender Planungsvorlauf vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn erforderlich. Gründe für die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung im derzeit geltenden Förderzeitraum und für den derzeit geringen Mittelabfluss sind insbesondere bei den größeren Maßnahmen die notwendigen europaweiten Ausschreibungen - in der Regel zunächst für die Planungsleistungen, anschließend für die Bauleistungen - und die aktuelle Baukonjunktur, welche dazu führt, dass es weniger Angebote von Planern, Handwerkern und Baubetrieben gab. Für die zu vergebenden Leistungen sind angesichts stark ausgelasteter Kapazitäten bei zahlreichen Vorhaben oftmals nur wenige oder unverhältnismäßig hohe Ausschreibungsergebnisse am Markt erzielbar. Die Folge davon ist die Aufhebung von Ausschreibungen bzw. neue Ausschreibungen sowie notwendige Anpassungen der Gesamtfinanzierung an die gestiegenen Baupreise, die von den finanzschwachen Kommunen in weiteren Abstimmungsprozessen bewältigt und von den Kommunalvertretungen bestätigt werden müssen. All dies führt zu länger währenden Klärungsbedarfen und letztendlich zu z.T. erheblichen
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 2 FAG
3. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe b § 46 Absatz 10 Satz 7 SGB II
4. Zu Artikel 3
5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe c und d § 46 Absatz 11 Satz 5 und 6 bis 8 SGB II
6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 6 SGB II
7. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe d § 46 Absatz 11 Satz 8 SGB II
8. Zu Artikel 6
Artikel 6a Änderung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
Artikel 6b Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 6a
Zu Artikel 6b
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... Der Entwurf führt mit dem neuen Absatz 2 auch für die Datenhehlerei eine Versuchsstrafbarkeit ein. Ferner schafft er mit den Absätzen 3 und 4 eine Strafzumessungsregel für besonders schwere Fälle und einen Qualifikationstatbestand, um auch Taten mit einem erhöhten Unrechtsgehalt in einer schuldangemessenen Weise bestrafen zu können. Ein praktisches Bedürfnis für erhöhte Strafdrohungen bei der Datenhehlerei besteht insbesondere mit Blick auf den lebhaften Handel mit "gestohlenen Daten" im Darknet. So stellt der Handel mit Kreditkartendaten oder Accounts bei Zahlungsdienstleistern und Verkaufsplattformen auf den universellen Marktplätzen im Darknet, gleich nach dem Angebot von Betäubungsmitteln, derzeit eine der größten Kategorien dar (z.B. Kategorie "Fraud" auf den Plattformen "Dream Market" oder "Wallstreet Market"). Im Einzelnen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 2/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Marktorgani-sationsgesetzes
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Marktorgani-sationsgesetzes
Drucksache 17/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG )
... Bei der außerschulischen Lernförderung hingegen ist die Klärung der Leistungsvoraussetzungen als auch die Art und Weise der Leistungserbringung derart komplex, dass eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem kommunalen Träger der Bildungs- und Teilhabeleistungen erforderlich ist. Insbesondere die Prüfung der Tatbestandsmerkmale der Geeignetheit (ist es möglich und erfolgsversprechend, mit der ausgewählten Lernförderung die bestehenden Defizite zu kompensieren) und der Angemessenheit (im Rahmen der örtlichen Angebotsstruktur wird auf kostengünstige Angebotsstrukturen zurückgegriffen) lassen eine gesonderte Antragstragstellung geboten erscheinen. Diese Tatbestandsmerkmale setzen mit Blick auf die regional unterschiedlichen Angebotsstrukturen und divergierenden Gebühren und Preise eine Markterkundung des zuständigen Leistungsträgers voraus, die in der Regel auch die Geeignetheit der Angebote einschließt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 3 Satz 3 BKGG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6a Absatz 3 Satz 3 BKGG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 9 Absatz 3 Satz 3 - neu -, 4 - neu - BKGG
4. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 28 Absatz 3 SGB II , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2, Satz 3 - neu - SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 28 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB II , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c § 34 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB XII
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 28 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB II , Nummer 3 Buchstabe d § 29 Absatz 6 SGB II , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe c § 34 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB XII , Nummer 3 Buchstabe d § 34a Absatz 7 SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
7. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb - neu - und Doppelbuchstabe cc - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 und Satz 3 SGB II , Nummer 8 - neu - § 77 Absatz 11 Satz 4 SGB II ,
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 8
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Artikel 9
8. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe e - neu - § 28 Absatz 7 Satz 1, 2 SGB II , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe f - neu - § 34 Absatz 7 Satz 1, 2 SGB XII
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu den Doppelbuchstabe n
9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe c § 29 Absatz 5 Satz 1 SGB II , Nummer 4 § 30 Satz 1 Nummer 1 SGB II , Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 34a Absatz 6 Satz 1 SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa § 37 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 SGB II , Nummer 7 § 41 Absatz 3 Satz 4 SGB II , Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 44 Absatz 1 Satz 2 SGB XII
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 40 Absatz 6 Satz 3 SGB II
12. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 27a Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB XII
13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 34a Absatz 1 Satz 1 SGB XII
14. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 5a Nummer 2 Alg II-V
15. Zu Artikel 8a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - UhVorschG
‚Artikel 8a Änderung des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfallleistungen Unterhaltsvorschussgesetz
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 518/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
... Absatz 2 präzisiert die Begriffe bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt. Im Sinne dieses Gesetzes ist bürgerschaftliches Engagement der freiwillige, unentgeltliche und am Gemeinwohl orientierte Einsatz einer oder mehrerer Personen auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Über die Kriterien der Freiwilligkeit, Unentgeltlichkeit und Gemeinwohlorientierung bestand bereits in der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" Einigkeit. Sie schließen die verschiedenen Erscheinungsformen des Engagements vom klassischen Ehrenamt bis zum kurzzeitigen ungebundenen Engagement ein (vgl. Bericht der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements", Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 333). Das Merkmal der Freiwilligkeit grenzt das bürgerschaftliche Engagement zum einen vom Beruf ab. Im Gegensatz zu diesem dient bürgerschaftliches Engagement nicht der Schaffung der Lebensgrundlage. Zum anderen ist bürgerschaftliches Engagement Ausdruck einer freien Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger und keine staatsbürgerliche Pflicht. Das Merkmal der Unentgeltlichkeit verdeutlicht, dass bürgerschaftliches Engagement nicht auf einen materiellen Gewinn gerichtet ist. Gleichzeitig soll bürgerschaftlich Engagierten durch ihre Tätigkeit kein finanzieller Nachteil entstehen, sodass finanzielle Zuwendungen in Form von Auslagenersatz keinen Einfluss auf die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit haben. Im Übrigen führt auch nicht jeder wirtschaftliche Vorteil zur Entgeltlichkeit einer Tätigkeit. Eine Tätigkeit kann auch bei Zuwendungen unentgeltlich sein, wenn diese offensichtlich keine markttypische Gegenleistung darstellen. Anknüpfungspunkte für die Bestimmung der Unentgeltlichkeit trotz Zuwendung bieten etwa aus dem Steuerrecht die "Übungsleiterpauschale" und "Ehrenamtspauschale" sowie die steuerrechtliche Behandlung von geringen Sachleistungen als bloße Aufmerksamkeiten. Das Merkmal der Gemeinwohlorientierung entspricht nicht der Gemeinnützigkeit aus dem Steuerrecht. Es grenzt vielmehr bürgerschaftliches Engagement zu selbstbezogenen Tätigkeiten wie etwa die Erziehung der eigenen Kinder ab. Schließlich findet bürgerschaftliches Engagement nur auf Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung und somit insbesondere unter Achtung der im
Drucksache 422/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO2 -Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr
Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO
Drucksache 26/1/19
... es (TabakerzG) sollen europarechtliche Vorgaben zur Einführung eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse umgesetzt werden. Ziel ist die Bekämpfung des Tabakschmuggels. Die vorgesehenen Regelungen führen dazu, dass für die Überwachung des Rückverfolgbarkeitssystems (insbesondere hinsichtlich Vorhandensein und Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen) die Marktüberwachungsbehörden, also die Tabaküberwachungsbehörden, zuständig sind, § 27 Absatz 1 Satz 1 TabakerzG. Dies ist nicht sachgerecht, denn es handelt sich um keine Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Das Rückverfolgbarkeitssystem dient der Unterbindung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen und soll Steuerbetrug aufdecken. Die Aufsicht über den Handel mit Tabakerzeugnissen obliegt nach § 33 Absatz 1 des
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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