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177 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marktorientierung"


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Drucksache 341/11 (Beschluss)

... Ansätze zu einer stärkeren Marktorientierung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/11 (Beschluss)




9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG

33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG

36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG

41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG

45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG

46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG

47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG

48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG

49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG

51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG

52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG

53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG

54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG

55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG

56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g

57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG

58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG

59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG

60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG

61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG

62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.

63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung

66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung

67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung

68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG


 
 
 


Drucksache 636/11

... Im Zuge der aufeinander folgenden Reformen hat die GAP für mehr Marktorientierung der Landwirtschaft gesorgt und die Erzeugereinkommen gestützt, die Einbeziehung von Umweltauflagen verbessert und die Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums als integrierte Politik zur Entwicklung der ländlichen Gebiete in der gesamten EU verstärkt. Derselbe Reformvorgang hat jedoch auch dazu geführt, dass eine gerechtere Aufteilung der Unterstützung auf die und innerhalb der Mitgliedstaaten sowie eine stärkere Zielgerichtetheit der Maßnahmen verlangt wurden, mit denen den Herausforderungen im Umweltbereich begegnet sowie der verstärkten Marktvolatilität besser entgegengewirkt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Beihilfefür die Abgabe von Milcherzeugnissen an Kinder

Artikel 3
Festsetzung der Ausfuhrerstattungen

Artikel 4
Spezifische Maßnahmen für Ausfuhrerstattungen für Getreide und Reis

Artikel 5
Aufhebungen

Artikel 6
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang
Entsprechungstabelle gemäss Artikel 5


 
 
 


Drucksache 37/11 (Beschluss)

... Auch die Festlegung des Kriteriums der "geringen Marktorientierung" ist bei organisatorischen Zuständigkeitsübertragungen differenziert zu betrachten. Der Bundesrat stimmt den Darlegungen im Grünbuch zu, wonach die konkrete öffentliche Stelle, der eine Aufgabe übertragen wird, nicht zusätzlich auf dem Markt tätig sein darf. Dagegen kann kein Kriterium für die Anwendung des Vergaberechts sein, ob für die betreffende Aufgabe ein Markt existiert. Andernfalls würde der in der Rechtsprechung des EuGH gefestigte Grundsatz konterkariert, wonach dem öffentlichen Auftraggeber freistehen muss, ob er sich auf dem Markt an externe Einrichtungen wendet oder die Aufgabe selbst bzw. in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/11 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Ziffer 1.2. Öffentliche Aufträge

Zu Ziffer 2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Zu Ziffer 2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

Zu Ziffer 2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Zu Ziffer 3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Zu Ziffer 4.1. Beschaffungstechnik - Erreichung der Ziele von Europa 2020

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 635/11

... Im Zuge der aufeinander folgenden Reformen hat die GAP für mehr Marktorientierung der Landwirtschaft gesorgt und die Erzeugereinkommen gestützt, die Einbeziehung von Umweltauflagen verbessert und die Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums als integrierte Politik zur Entwicklung der ländlichen Gebiete in der gesamten EU verstärkt. Derselbe Reformvorgang hat jedoch auch dazu geführt, dass eine gerechtere Aufteilung der Unterstützung auf die und innerhalb der Mitgliedstaaten sowie eine stärkere Zielgerichtetheit der Maßnahmen verlangt wurden, mit denen den Herausforderungen im Umweltbereich begegnet sowie der verstärkten Marktvolatilität besser entgegengewirkt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... 35. Der Bundesrat unterstützt eine Steigerung der Marktorientierung und der Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Sektors in der EU. Inwieweit die Vorschläge der Kommission dieser Zielsetzung entsprechen, muss im Einzelfall geprüft werden. Das gegenwärtig vorhandene Sicherheitsnetz muss weiterentwickelt und sollte mit dem Ziel der Vereinfachung, Flexibilisierung und Steigerung der Effizienz der Maßnahmen überprüft werden. In Bezug auf die Marktinstrumente muss ein konsistenter Ansatz sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 37/11

... Ein weiteres Element, das von Bedeutung sein dürfte, ist das Kriterium der „geringen Marktorientierung“ der besagten Einrichtungen, das unlängst vom EuGH53 weiterentwickelt wurde. Wenn die besagten Einrichtungen marktorientiert sind, stehen sie aktiv auf dem Markt in direktem Wettbewerb mit privaten Unternehmen, die das gleiche oder ähnliche kommerzielle Ziele verfolgen und auf die gleichen Instrumente zurückgreifen. Eine Zusammenarbeit, die von den Verfahrensvorschriften für öffentliche Aufträge ausgenommen ist und der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient, sollte derlei Einrichtungen vom Grundsatz her nicht einschließen. In-House-Lieferer, die marktorientiert sind, können im Hinblick auf den Wettbewerb und die staatlichen Beihilferegeln ebenfalls Bedenken aufwerfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 323/11

... Für die Produktgruppe Haushaltslampen war den befragten Unternehmen eine Bezifferung der mit den Informationspflichten verbundenen Kosten nicht möglich. Zwar entstehen finanzielle Belastungen, insbesondere durch das Bedrucken von Verpackungen und Produkten, die Bereitstellung von Informationen im Internet sowie durch Messungen und Prüfungen von Produkten im Rahmen der Konformitätsbewertung. Diese Kosten sind in den Unternehmen aber eng verknüpft mit dem Bereich Forschung und Entwicklung. Die Weiterentwicklung von Produkten ist zum einen durch Wirtschaftlichkeit und Marktorientierung und zum anderen durch die Einhaltung verschiedenster technischer Normen bezüglich der Beschaffenheit der Produkte bestimmt. Eine Trennung nach einzelnen Vorschriften und Informationspflichten ist daher nicht möglich, so dass nicht zu beziffern ist, welche Kosten durch die Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Problem und Ziel

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten- und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

2.3 Preiswirkungen

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1 Nr. 1

Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a

Zu Art. 1 Nr. 3a

Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f

Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b

Zu Art. 1 Nr. 3h

Zu Art. 1 Nr. 5b

Zu Art. 1 Nr. 5h

Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c

Zu Art. 1 Nr. 8b dd

Zu Art. 1 Nr. 8d cc

Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f

Zu Art. 1 Nr. 8g

Zu Art. 1 Nr. 11b

Zu Art. 1 Nr. 12

Zu Art. 2

Zu Art. 3

Zu Art. 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 41/1/10

... Ideologiefreiheit, Technologieoffenheit, Marktorientierung



Drucksache 771/10 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat ist wie die Kommission der Auffassung, dass sich das europäische Landwirtschaftsmodell und die marktorientierten Reformen der GAP bewährt haben. Die GAP trägt heute maßgeblich zu einer territorial ausgewogenen und umweltfreundlichen Landwirtschaft in der EU bei. Die Förderung ist an erhebliche rechtliche Auflagen im Verbraucher-, Tier-, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gebunden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Deutschland bei der Modernisierung der Agrarpolitik weiter vorangeschritten ist als alle anderen Mitgliedstaaten. Bis 2013 werden die Direktzahlungen vollständig entkoppelt und auf regional gleich hohe Zahlungen für Ackerflächen und Grünland umgestellt. Dies verbessert die Umweltwirkungen der GAP nachhaltig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/10 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

I. Einleitung

II. Der Finanzrahmen

III. Der eingeschlagene Reformweg

IV. Die künftigen Herausforderungen

V. Gründe für eine Reform

VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP

VII. Zukunft der Direktzahlungen

VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen

IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung

X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP

XI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 771/10

... Damit dies erreicht wird, sollte die künftige GAP im Einklang mit der Mitteilung über die Überprüfung des EU-Haushalts3 und ihrer Marktorientierung eine „grünere“ erste Säule, die auch eine gerechtere Verteilung gewährleistet, sowie eine zweite Säule umfassen, die den Schwerpunkt verstärkt auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, Klimawandel und Umwelt legt. Auf diese Weise könnte die Landwirtschaft der EU ihr latentes Produktivitätspotenzial insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten erschließen und zu den Zielen der Europa2020-Strategie beitragen. Eine Ausrichtung der Unterstützung ausschließlich auf aktive Landwirte und eine Vergütung der kollektiven Dienstleistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen, würde die Wirksamkeit und Effizienz der Unterstützung steigern und die GAP noch stärker legitimieren. Als weitere wesentliche Voraussetzungen zur Verwirklichung dieser Ziele müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen kontrolliert werden können, und die Politik muss weiter vereinfacht werden. All dies muss im Rahmen knapper Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung der gravierenden Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Landwirtschaft erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Der Reformpfad der GAP

3. Welches sind die Herrausforderungen

3.1. Ernährungssicherheit

3.2. Umwelt und Klimawandel

3.3. Räumliche Ausgewogenheit

4. Warum brauchen wir eine Reform

5. Ziele der künftigen GAP

Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen

Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung

6. Ausrichtung der Reform

6.1. Künftige Instrumente

5 Direktzahlungen

Marktbezogene Maßnahmen

Entwicklung des ländlichen Raums

6.2. Breite Politikoptionen

Option 1

Option 2

Option 3

7. Fazit

Anhang
Beschreibung der drei breiten Politikoptionen


 
 
 


Drucksache 771/1/10

... 12. Der Bundesrat ist wie die Kommission der Auffassung, dass sich das europäische Landwirtschaftsmodell und die marktorientierten Reformen der GAP bewährt haben. Die GAP trägt heute maßgeblich zu einer territorial ausgewogenen und umweltfreundlichen Landwirtschaft in der EU bei. Die Förderung ist an erhebliche rechtliche Auflagen im Verbraucher-, Tier-, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gebunden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass Deutschland bei der Modernisierung der Agrarpolitik weiter vorangeschritten ist als alle anderen Mitgliedstaaten. Bis 2013 werden die Direktzahlungen vollständig entkoppelt und auf regional gleich hohe Zahlungen für Ackerflächen und Grünland umgestellt. Dies verbessert die Umweltwirkungen der GAP nachhaltig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/1/10




I. Einleitung

II. Der Finanzrahmen

III. Der eingeschlagene Reformweg

IV. Die künftigen Herausforderungen

V. Gründe für eine Reform

VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP

VII. Zukunft der Direktzahlungen

VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen

IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung

X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP

XI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 813/10

... Nach den Beschlüssen im Rahmen des Gesundheitschecks im November 2008 durchlief der Milchsektor eine schwere Krise, da außergewöhnlich hohe Preise im Jahr 2007 zu einer Verlagerung der Nachfrage zulasten von Milchprodukten führten. Sicherheitsnetzinstrumente erwiesen sich hier als wirksames Mittel zur Überwindung solcher schwierigen Situationen. In der Krise wurden darüber hinaus einige Mängel bei der Marktorientierung des Milchsektors deutlich. Der Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung beschloss daher, eine hochrangige Expertengruppe "Milch" (HLG) einzusetzen, die einen mittel- und langfristigen Regulierungsrahmen erarbeiten sollte, der unter Beachtung der Ergebnisse des Gesundheitschecks zur Stabilisierung des Marktes und des Einkommens der Erzeuger beitragen und mehr Transparenz schaffen kann. Die HLG kam von Oktober 2009 bis Juni 2010 zehnmal zusammen und legte am 15. Juni 2010 einen Bericht mit sieben Empfehlungen vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/10




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Artikel 4a
Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten

Abschnitt IIa
Erzeugerorganisationen im Sektor Milch Milcherzeugnisse

Artikel 126a
Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 177a
Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 179
Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen

Artikel 185e
Obligatorische Angaben im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 185f
Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 196a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 196b
Durchführungsrechtsakte

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 382/09 (Beschluss)

... Mit der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 des Rates vom 26. September 2007 (ABl. L 273 vom 17.10.2007, S. 1) mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor erfolgte eine umfassende Reform dieses Sektors mit dem Ziel, Wettbewerbsfähigkeit und Marktorientierung zu fördern und den Sektor stärker mit den anderen Bereichen der reformierten gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Einklang zu bringen. Eines der Hauptziele der reformierten gemeinsamen Marktordnung besteht darin, den Rückgang des Obst- und Gemüseverbrauchs umzukehren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anwendbare Rechtsvorschriften

§ 3
Teilnahme am Schulobstprogramm, Fristen

§ 4
Verteilung der Gemeinschaftsmittel auf die Länder

§ 5
Mitteilungspflichten

§ 6
Verordnungsermächtigung

§ 7
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalt und Maßnahme des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten- und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 296/09

... l. I S. 2209) durch neue stadtentwicklungs- und allgemeinpolitische Rahmenbedingungen wie z.B. den Beitritt der neuen Länder, den Stadtumbau, die Soziale Stadt sowie den demographischen und wirtschaftlichen Wandel tiefgreifend verändert. Auch die zunehmende Internationalisierung der Immobilienwirtschaft und vor allem die stärkere Kapitalmarktorientierung der immobilienwirtschaftlichen Akteure beeinflusst das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt immer mehr und führt z.B. zu früher so nicht wahrgenommenen Wertschwankungen beim Grundvermögen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Grundlagen der Wertermittlung

§ 3
Wertermittlungsstichtag und allgemeine Wertverhältnisse

§ 4
Qualitätsstichtag und Grundstückszustand

§ 5
Entwicklungszustand

§ 6
Weitere Grundstücksmerkmale

§ 7
Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse

§ 8
Ermittlung des Verkehrswerts

Abschnitt 2
Bodenrichtwerte und sonstige erforderliche Daten

§ 9
Grundlagen der Ermittlung

§ 10
Bodenrichtwerte

§ 11
Indexreihen

§ 12
Umrechnungskoeffizienten

§ 13
Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke

§ 14
Marktanpassungsfaktoren, Liegenschaftszinssätze

Abschnitt 3
Wertermittlungsverfahren

Unterabschnitt 1
Vergleichswertverfahren, Bodenwertermittlung

§ 15
Ermittlung des Vergleichswerts

§ 16
Ermittlung des Bodenwerts

Unterabschnitt 2
Ertragswertverfahren

§ 17
Ermittlung des Ertragswerts

§ 18
Reinertrag, Rohertrag

§ 19
Bewirtschaftungskosten

§ 20
Kapitalisierung und Abzinsung

Unterabschnitt 3
Sachwertverfahren

§ 21
Ermittlung des Sachwerts

§ 22
Herstellungskosten

§ 23
Wertminderung wegen Alters

Abschnitt 4
Schlussvorschrift

§ 24
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 20) Barwertfaktoren für die Kapitalisierung

Anlage 2
(zu § 20) Barwertfaktoren für die Abzinsung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung

III. Maßnahmen

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Verordnungsermächtigung

V. Alternativen

VI. Verordnungsfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Verordnungsfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preis- und Kostenwirkungen

4. Evaluierung

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Bezeichnung der Verordnung

3 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
(Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Verfahrensgrundsätze)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu den Änderungen des § 5 gegenüber dem § 4 WertV im Einzelnen:

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Abschnitt 2
(Bodenrichtwerte und sonstige erforderliche Daten)

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Abschnitt 3
(Wertermittlungsverfahren)

Unterabschnitt 1
(Vergleichswertverfahren, Bodenwertermittlung)

Zu § 15

Zu § 16

Unterabschnitt 2
(Ertragswertverfahren)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Unterabschnitt 3
(Sachwertverfahren)

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Abschnitt 4
(Schlussvorschrift)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 611: Entwurf einer Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)


 
 
 


Drucksache 4/09

... nur dann, wenn die dabei verwendeten Daten z.B. aufgrund der Firmierung oder geringen Größe eines Unternehmens einer bestimmten oder bestimmbaren Person zuordenbar sind und nach § 3 Absatz 1 personenbezogene Daten sind. Für weite Bereiche der geschäftlichen Werbung trifft dies nicht zu. Insoweit besteht eine unterschiedliche Behandlung zum Teil vergleichbarer Unternehmen in Bezug auf geschäftliche Werbung. Sie rechtfertigt, bei solchen freiberuflich oder gewerblich Tätigen keine Einwilligung vorzusehen und damit die unterschiedliche Behandlung gegenüber den Unternehmen zu erweitern, die bezüglich geschäftlicher Werbung keinen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes unterliegen, sondern weiterhin eine gesetzliche Erlaubnis vorzusehen. Auf diese Weise wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen freiberuflich oder gewerblich Tätigen auch nicht übermäßig eingeschränkt, da ihnen weiterhin das Widerspruchsrecht erhalten bleibt. Eine gesetzliche Erlaubnis ist auch gerechtfertigt, weil Werbung, Marktund Meinungsforschung im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen mit Verbraucherwerbung nicht vergleichbar ist. Sie wird von den betroffenen gewerblich oder freiberuflich Tätigen weniger als ein Eingriff in ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht wahrgenommen als - im Übermaß - ein Eingriff in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Werbung, Markt- und Meinungsforschung verfolgt insoweit einen anderen Zweck als bei Verbrauchern. Bei gewerblich oder freiberuflich Tätigen erleichtert sie die Marktorientierung, z.B. hinsichtlich der Angebote und Preise von Wettbewerbern, und eröffnet Marktchancen und Investitionsanreize, z.B. bei neuen Entwicklungen. Daher ist bei gewerblich oder freiberuflich Tätigen potentiell von einem größeren Interesse am Erhalt der mit der Werbung verbundenen Informationen auszugehen als allgemein bei Verbrauchern, die zueinander nicht in Konkurrenz stehen. Vor dem Hintergrund der andersartigen Qualifikation und dem damit verbundenen geringeren Interesse gewerblich oder freiberuflich Tätiger, die Herkunft auf ihre - in aller Regel allgemein zugängliche -Geschäftsadresse bezogene Werbung zurückzuverfolgen, kann von einer Kennzeichnung der Herkunft abgesehen werden. Die Regelung zielt auf eine Entlastung der in diesem Bereich besonders stark vertretenen spezialisierter kleinerer und mittlerer Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Datenschutzauditgesetz (DSAG)1

§ 1
Datenschutzaudit

§ 2
Zuständigkeit

§ 3
Kontrollen

§ 4
Zulassung der Kontrollstelle und Entziehung der Zulassung

§ 5
Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle

§ 6
Pflichten der Kontrollstelle

§ 7
Pflichten der zuständigen Behörde

§ 8
Überwachung

§ 9
Datenschutzauditsiegel, Verzeichnisse

§ 10
Gebühren und Auslagen

§ 11
Datenschutzauditausschuss

§ 12
Mitglieder des Datenschutzauditausschusses

§ 13
Geschäftsordnung, Vorsitz und Beschlussfassung des Datenschutzauditausschusses

§ 14
Geschäftsstelle des Datenschutzauditausschusses

§ 15
Rechtsaufsicht

§ 16
Verordnungsermächtigungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Strafvorschriften

§ 19
Einziehung

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 28
Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

§ 42a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

§ 47
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes1

§ 15a
Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

Artikel 4
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Kosten

VI. Auswirkungen

1. Bürokratiebelastungen für die Wirtschaft

2. Bürokratiebelastungen für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiebelastungen für die Verwaltung

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 14

Zu § 15

Absatz 1

Absätze 2 bis 4

Zu § 16

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 781: Gesetz zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 130/09

... ", die vorstehend genannt wurden, zu einem TEN-V-Kernnetz zusammengefügt werden. Ein solches Netz könnte sowohl ein vorrangiges Netz als auch eine konzeptionelle Säule umfassen und folglich die Notwendigkeit von Flexibilität und Marktorientierung widerspiegeln. Es könnte auch mit der Zeit weiterentwickelt werden, die optimale Integration der gesamten (materiellen wie intelligenten) Infrastruktur sowie die Verbindung zwischen den Verkehrsträgern sicherstellen und als Motor für technologische wie auch organisatorische Innovation wirken. Es könnte auch die Grundlage für die Entfaltung verschiedener innovativer Ansätze, beispielsweise bei der Preisgestaltung im Verkehr, bilden. Ein Kernnetz mit klaren europäischen Zielen und höchster Priorität im Bereich Verkehr und anderen Politikbereichen der EU (Binnenmarkt, Zusammenhalt, nachhaltige Entwicklung/Klimawandel usw.) könnte somit das Herzstück der Anstrengungen der Gemeinschaft in der TEN-V-Politik sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/09




Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik

1. Einführung

2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik

EG-Vertrag

Besonderheiten

Bislang erzielte Erfolge

Stärken und Schwächen

5 Netzplanung

Realisierung des Netzes

Erwartete Verkehrsnachfrage

3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V

3.1 Netzplanung

Die Zukunft des Gesamtnetzes

Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?

Eine konzeptionelle Säule

Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau

Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr

Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt

Verkehr auf Wasserwegen in der EU

5 Güterverkehrslogistik

Intelligente Verkehrssysteme

Innovation

Ein TEN-V-Kernnetz?

3.2. Durchführungsebene

In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung

Methode der offenen Koordinierung

4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau

5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch


 
 
 


Drucksache 382/09

... Mit der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 des Rates vom 26. September 2007 (ABl. L 273 vom 17.10.2007, S. 1) mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor erfolgte eine umfassende Reform dieses Sektors mit dem Ziel, Wettbewerbsfähigkeit und Marktorientierung zu fördern und den Sektor stärker mit den anderen Bereichen der reformierten gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Einklang zu bringen. Eines der Hauptziele der reformierten gemeinsamen Marktordnung besteht darin, den Rückgang des Obst- und Gemüseverbrauchs umzukehren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anwendbare Rechtsvorschriften

§ 3
Teilnahme am Schulobstprogramm, Fristen

§ 4
Verteilung der Gemeinschaftsmittel auf die Länder

§ 5
Mitteilungspflichten

§ 6
Verordnungsermächtigung

§ 7
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalt und Maßnahme des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten- und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 508/08

... Mit der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor erfolgte eine umfassende Reform des Obst- und Gemüsesektors mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Marktorientierung dieses Sektors zu fördern und ihn stärker mit den anderen Bereichen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Einklang zu bringen. Eines der Hauptziele der reformierten gemeinsamen Marktorganisation besteht darin, den Rückgang des Obst- und Gemüseverbrauchs umzukehren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 508/08




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Unterabschnitt IIa
Schulobstprogramm

Artikel 103ga
Beihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse sowie von Bananen an Schüler

Unterabschnitt III
Verfahrensvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 917/08

... " hinreichend anspruchsvoll sein kann, um eine Marktorientierung in Richtung kraftstoffeffizienter Reifen zu bewirken, aber gleichzeitig gewährleistet ist, dass diese für die Verbraucher kosteneffizient sind, d. h., dass die Einsparungen beim Kraftstoffverbrauch die höheren Anschaffungskosten kompensieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 917/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Option 6:

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Artikel 1
Ziel und Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verantwortlichkeiten von Reifenlieferanten

Artikel 5
Verantwortlichkeiten von Reifenhändlern

Artikel 6
Verantwortlichkeiten von Kraftfahrzeuglieferanten und -händlern

Artikel 7
Harmonisierte Prüfmethoden

Artikel 8
Prüfverfahren

Artikel 9
Binnenmarkt

Artikel 10
Anreize

Artikel 11
Änderung und Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 12
Sanktionen

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16

Artikel 17
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Abstufung von Reifenparametern

Teil
A Kraftstoffeffizienzklassen

Teil
B Nasshaftungsklassen

Teil
C Externes Rollgeräusch

Anhang II
Format der Kennzeichnung

1. Gestaltung des Kennzeichens

2. Markenfeld

Anhang III
Angaben in technischem Werbematerial

Anhang IV
Prüfverfahren


 
 
 


Drucksache 367/08D

... (3) Die Regelung für Getreide sollte geändert werden, um Wettbewerbsfähigkeit und Marktorientierung in diesem Sektor zu gewährleisten, während die Intervention als Sicherheitsnetz im Fall von Marktstörungen und zur Erleichterung der Anpassung der landwirtschaftlichen Betriebsinhaber an die Marktbedingungen erhalten bleibt. Die Schlussfolgerungen des Rates zur Reform der Interventionsregelung für Mais sahen eine Überprüfung des gesamten Interventionssystems für Getreide im Rahmen des Gesundheitschecks vor. Sie stützten sich auf die Analyse, wonach bei niedrigen Marktpreisen ein gewisses Risiko für zusätzliche Interventionen von Gerste besteht. Die Aussichten für Getreide haben sich seither jedoch spürbar verändert und sind nunmehr durch ein günstigeres Preisklima auf dem Weltmarkt aufgrund global wachsender Nachfrage und niedriger Bestände gekennzeichnet. Unter diesen Gegebenheiten sind gleichzeitig zur Maisreform die Interventionen für anderes Futtergetreide auszusetzen, um Interventionsmaßnahmen ohne negative Auswirkungen für den Getreidemarkt insgesamt zu erlauben. Die Aussichten auf dem Getreidesektor gelten auch für Hartweizen, so dass Interventionskäufe überflüssig werden, da die Marktpreise stets deutlich über dem Interventionspreis liegen. Wenn die Intervention für Getreide ein Sicherheitsnetz sein soll und nicht mehr preisbildend wirkt, sind die unterschiedlichen Erntezeiten in den Mitgliedstaaten, mit denen die Wirtschaftsjahre beginnen nicht länger relevant, da die Preise nicht mehr den Interventionsniveaus mit monatlichen Zuschlägen entsprechen. Im Interesse der Vereinfachung sollten daher die Interventionszeiträume für Getreide innerhalb der Gemeinschaft harmonisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08D




Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 320/2006

Artikel 13a
Staatliche Beihilfen

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006

Artikel 4
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Unterabschnitt II
Eröffnung und Aussetzung des Ankaufs

Artikel 11
Zeiträume der öffentlichen Intervention

Artikel 12
Eröffnung der öffentlichen Intervention

Artikel 13
Interventionshöchstmengen

Unterabschnitt III
Interventionspreise

Artikel 18
Interventionspreise

Artikel 34a
Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Butter

Artikel 55
Quotensysteme

Abschnitt III
A Quoten für Kartoffelstärke

Artikel 84a
Quoten für die Kartoffelstärkeerzeugung

Unterabschnitt III
Kartoffelstärke

Artikel 95a
Prämie für Kartoffelstärke

Artikel 99
Beihilfe zur Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver als Futtermittel

Artikel 100
Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinat

Artikel 119
Verwendung von Kasein und Kaseinat zur Käseherstellung

Artikel 180
Anwendung der Artikel 87, 88 und 89 EG-Vertrag

Artikel 5
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. [...]/2008 [GMO Wein]

Artikel 7
Aufhebungen

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang Xa
Quoten für Kartoffelstärke gemäß Artikel 84a

Anhang III

Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird wie folgt geändert:

Artikel 12a
Revision

Artikel 16a
Spezifische Vorhaben für bestimmte Prioritäten

Artikel 2

Anhang

Anhang II
Exemplarische Liste von Vorhabensarten für die Prioritäten nach Artikel 16a

Vorschlag

Einziger Artikel

Anhang

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 72/07

... Andererseits stützt sich die derzeitige GMO für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse auf Grundsätze, die bei anderen gemeinsamen Marktorganisationen tiefgreifend reformiert worden sind. Die derzeitige Regelung, die im Wesentlichen eine Unterstützung für Erzeugnismengen bietet, entspricht nicht mehr der GAP. Die Reform schlägt die Einbeziehung des Obst- und Gemüsesektors in die Betriebsprämienregelung und die Flächenzahlungsregelung vor. Die Umstellung von produktionsbezogenen Beihilfen auf Direktbeihilfen für die Erzeuger durch Einführung einer Regelung für eine entkoppelte Einkommensstützung zugunsten der einzelnen Betriebe wird zur Förderung einer marktorientierteren und nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/07




Begründung

1. Einleitung

2. Gründe und Ziele der Reform

3. Vorgeschlagene Massnahmen für die Reform der GMO für Obst und Gemüse

1. Erzeugerorganisationen

2. Krisenmanagement

3. Einbeziehung von Obst und Gemüse in die Betriebsprämienregelung

4. Ökologische Belange

5. Absatzförderung

6. Handel mit Drittländern

7. Vereinfachung

8. Vermarktungsnormen

4. Haushaltsauswirkungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Titel II
Einstufung der Erzeugnisse

Artikel 2
Vermarktungsnormen

Titel III
Erzeugerorganisationen

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Anerkennung

Artikel 3
Begriffsbestimmung

Artikel 4
Anerkennung

Artikel 5
Befugnisübertragung

Artikel 6
Neue Mitgliedstaaten

Kapitel II
Betriebsfonds und operationelle Programme

Artikel 7
Betriebsfonds

Artikel 8
Ziele der operationellen Programme

Artikel 9
Finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft

Artikel 10
Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe

Artikel 11
Planung der operationellen Programme

Artikel 12
Genehmigung der operationellen Programme

Kapitel III
Ausdehnung der Vorschriften auf die Erzeuger eines Wirtschaftsbezirks

Artikel 13
Ausdehnung der Regeln

Artikel 14
Mitteilung und Aufhebung

Artikel 15
Finanzbeiträge der nichtangeschlossenen Erzeuger

Titel IV
Branchenverbände und -vereinbarungen

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Anerkennung

Artikel 16
Begriffsbestimmung

Artikel 17
Anerkennung

Kapitel II
Wettbewerbsregeln

Artikel 18
Anwendung der Wettbewerbsregeln

Kapitel III
Ausdehnung der Vorschriften

Artikel 19
Ausdehnung der Vorschriften

Artikel 20
Mitteilung und Aufhebung

Artikel 21
Finanzielle Beiträge von Ni.htm .tgliedern

Titel V
Handel mit Drittländern

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 22
Allgemeine Grundsätze

Artikel 23
Kombinierte Nomenklatur

Kapitel II
Einfuhren

Abschnitt I
Einfuhrlizenzen

Artikel 24
Fakultative Einfuhrlizenzregelungen

Artikel 25
Lizenzerteilung

Artikel 26
Gültigkeit

Artikel 27
Sicherheit

Artikel 28
Durchführungsbestimmungen

Abschnitt II
Einfuhrzölle und Einfuhrpreissystem

Artikel 29
Einfuhrzölle

Artikel 30
Einfuhrpreissystem

Artikel 31
Zusätzliche Einfuhrzölle

Abschnitt III
Verwaltung von Einfuhrkontingenten

Artikel 32
Zollkontingente

Artikel 33
Eröffnung von Zollkontingenten

Abschnitt IV
Schutzmassnahmen und Aussetzung des aktiven Veredelungsverkehrs

Artikel 34
Schutzmaßnahmen

Artikel 35
Aussetzung von Vereinbarungen über den aktiven Veredelungsverkehr

Kapitel III
Ausfuhren

Abschnitt I
Ausfuhrlizenzen

Artikel 36
Fakultative Ausfuhrlizenzregelungen

Abschnitt II
Aussetzung des passiven Veredelungsverkehr

Artikel 37
Aussetzung von Vereinbarungen über den passiven Veredelungsverkehr

Titel VI
Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Durchführungsbestimmungen

Artikel 38
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Änderungen, Aufhebung und Schlussbestimmungen

Artikel 39
Staatliche Beihilfen

Artikel 40
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2200/96

Artikel 41
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2201/96

Artikel 42
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000

Artikel 43
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Artikel 44
Aufhebung

Anhang I
Erschöpfendes Verzeichnis der von den Erzeugerorganisationen aufgestellten Regeln, die gemäß Artikel 13 Absatz 1 auf nichtangeschlossene Erzeuger ausgedehnt werden können

Anhang II
Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 werden wie folgt geändert:


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.