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0569/05
0498/05
0914/05
0744/05
0817/05
0037/05
0726/05
0600/05
0364/05B
0913/05
0211/05
0520/05
0423/05
0174/05B
0942/05B
0219/05
0246/05B
0210/1/05
0513/05
0618/05
0107/05
0846/05
0033/2/05
0033/05B
0320/05
0917/04B
0697/1/04
0905/1/04
0994/04
0959/04
0919/04
0799/04
0883/04
0917/04
0905/04B
0697/04B
0983/04
0466/04
0457/04
0576/04
0891/04
0012/04
0408/04
0874/04
0917/3/04
0917/2/04
0571/04
0128/04B
0870/04B
0891/1/04
0664/04
0891/04B
0870/04
0702/04
0955/04
0917/1/04
0821/04
0613/04
0441/04
0707/04
0959/04B
0934/03
0450/03
0715/03
0061/5/03
0856/03
Drucksache 133/20

... Aufgrund der extrem angespannten Marktsituation war ein Zuwarten auf die vorherige Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nicht möglich. Daher hat das BMF die Einwilligung gegenüber dem BMG erteilt, um unverzüglich die dringend notwendigen Beschaffungsmaßnahmen einleiten zu können.



Drucksache 295/20

... Das vierte Element ist die Notwendigkeit eines faireren und unkomplizierteren Geschäftsumfelds. Die lange Abrieglung verlieh dem Internetshopping und Online-Geschäftsmodellen Auftrieb. Dieser Trend wird sich in den kommenden Monaten und Jahren noch verstärken, und mehr Unternehmen werden ihren Geschäftsbetrieb auf digital umstellen. Allerdings wird das Onlineumfeld derzeit von einer Reihe großer Plattformen dominiert. Ihre Position und ihr besserer Zugang zu wichtigen Datenquellen beeinträchtigen kleinere europäische Unternehmen in ihrer Anfangsphase, bei der Geschäftsausweitung und der vollen Nutzung des Potenzials des Binnenmarkts.



Drucksache 95/1/20

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission zu einem europäischen Konzept für Exzellenz und Vertrauen bezüglich Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI). Der Bundesrat stimmt mit den Zielen der Kommission überein, eine Fragmentierung des Binnenmarkts durch eine rein nationale Regulierung von KI-Anwendungen zu vermeiden und stattdessen einheitliche europäische Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen.



Drucksache 95/20 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Überlegungen der Kommission zu einem europäischen Konzept für Exzellenz und Vertrauen bezüglich Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI). Der Bundesrat stimmt mit den Zielen der Kommission überein, eine Fragmentierung des Binnenmarkts durch eine rein nationale Regulierung von KI-Anwendungen zu vermeiden und stattdessen einheitliche europäische Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen.



Drucksache 59/20

... Die deutschen Werften sind heute meist Generalunternehmen für den Besteller eines Schiffes. Dabei sichern sie die Anzahlungen des Bestellers ab und finanzieren die Bauzeit bis zur Ablieferung vor. Sie sehen sich hierbei sehr hohen Finanzierungsvolumina, langen Projekt- und Kreditlaufzeiten, bei Spezialschiffen begrenzten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sowie verschärften Anforderungen aus der Bankenregulierung und einem Rückzug vieler Geschäftsbanken aus dem Bereich Schiffbaufinanzierung gegenüber. Die wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich tätig sind, gehen jedoch als Folge der Schifffahrtskrise und den prominenten Werftinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil im Schiffbaubereich aus. Darüberhinaus führen punktuell noch bestehende Altlasten dazu, dass die Banken Neugeschäft nur in engen Grenzen zulassen. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere, wenn diese sich in neuen Marktsegmenten positionieren.



Drucksache 59/20 (Beschluss)

... Die deutschen Werften sind heute meist Generalunternehmen für den Besteller eines Schiffes. Dabei sichern sie die Anzahlungen des Bestellers ab und finanzieren die Bauzeit bis zur Ablieferung vor. Sie sehen sich hierbei sehr hohen Finanzierungsvolumina, langen Projekt- und Kreditlaufzeiten, bei Spezialschiffen begrenzten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sowie verschärften Anforderungen aus der Bankenregulierung und einem Rückzug vieler Geschäftsbanken aus dem Bereich Schiffbaufinanzierung gegenüber. Die wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich tätig sind, gehen jedoch als Folge der Schifffahrtskrise und den prominenten Werftinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil im Schiffbaubereich aus. Darüber hinaus führen punktuell noch bestehende Altlasten dazu, dass die Banken Neugeschäfte nur in engen Grenzen zulassen. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere, wenn diese sich in neuen Marktsegmenten positionieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/ Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich


 
 
 


Drucksache 144/20

... Das effektive Funktionieren des Binnenmarkts für den Luftverkehr und der damit verbundenen Dienstleistungen hängt von der Wirtschaftsleistung der Luftfahrtunternehmen ab. Die negativen wirtschaftlichen Folgen des SARS-CoV-2-Ausbruchs für die Luftfahrtunternehmen könnten deren finanzielle Solidität gefährden und schwerwiegende negative Auswirkungen auf das Verkehrssystem und die Wirtschaft insgesamt haben. Daher ist es von größter Bedeutung, die Zeitnischenverordnung zu ändern und so dem derzeitigen Hauptanliegen der Luftfahrtunternehmen Rechnung zu tragen.



Drucksache 286/20

... sowie die dazugehörige Richtlinie zur Weiterentwicklung des Elektrizitätsbinnenmarkts (2019/944/EU), mit denen dessen Flexibilisierung und die Partizipationschancen der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende vorangetrieben werden sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze und eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens erreicht werden sollen. Die für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie



Drucksache 343/20

... Marktstammdatenregisterverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/20




§ 6a
Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte

‚Artikel 2 Änderung des Baugesetzbuches

‚Artikel 8 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 9
Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung


 
 
 


Drucksache 9/20

... über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr.



Drucksache 452/20 (Beschluss)

... 18. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, neben dem Ausbau der Erzeugung von grünem Wasserstoff vor allem auch Technologieentwicklung und -anwendungen zu unterstützen, die zentral für eine globale Wasserstoffwirtschaft sind. Hierfür sollte durch weitere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie eine Marktskalierung insbesondere die Industrialisierung der Elektrolyseur- und Brennstoffzellenproduktion in den nächsten Jahren erreicht werden. Die deutsche Technologieführerschaft im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Automobil- und Zuliefererindustrie können genutzt werden, um Komponentenherstellern die Entwicklung zu Leitanbietern von Wasserstofftechnologien zu ermöglichen. So können heimische Arbeitsplätze gesichert werden.



Drucksache 136/1/20

... 30. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass etablierte Industrieunternehmen von einer Zusammenarbeit mit jungen, technologisch versierten KMU (auch Startups) profitieren können. Soweit es die Plattformwirtschaft betrifft, ist angesichts der für Plattformen besonderen Dynamiken ("the winner takes it all") besonders darauf zu achten, dass auch kleinere Akteure oder Konsortien unter Beteiligung von KMU und Startups die Möglichkeit haben, wesentliche Marktanteile für sich zu gewinnen. Dies gilt insbesondere in Marktsegmenten, die noch nicht durch die Plattformwirtschaft erschlossen sind, wie etwa in sektorspezifischen B2B-Märkten.



Drucksache 286/20 (Beschluss)

... sowie die dazugehörige Richtlinie zur Weiterentwicklung des Elektrizitätsbinnenmarkts (2019/944/EU), mit denen dessen Flexibilisierung und die Partizipationschancen der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende vorangetrieben werden sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze und eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens erreicht werden sollen. Die für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie



Drucksache 177/20

... Der Fischerei- und Aquakultursektor wurde von den Marktstörungen, die durch einen erheblichen Nachfragerückgang verursacht wurden, besonders hart getroffen. Die Schließung von Verkaufsplätzen, Märkten, Verkaufsstellen und Vertriebskanälen hat zu einem erheblichen Rückgang der Preise und Mengen geführt. Der Rückgang der Nachfrage und der Preise in Verbindung mit der Anfälligkeit und Komplexität der Lieferkette (verderbliche Erzeugnisse, großer Bedarf an Arbeitskräften) führte zu Verlusten bei den Tätigkeiten der Fischereiflotten und der Produktion von Fisch und Meeresfrüchten. Folglich sind Fischer gezwungen, im Hafen zu bleiben, und Aquakulturproduzenten müssen Erzeugnisse innerhalb von Wochen zurückwerfen oder vernichten oder außergewöhnliche Kosten für die Bestandsbewirtschaftung tragen, einschließlich mehr Platz und Futtermittel für ausgewachsenen Fisch, der aufgrund eines Nachfragerückgangs nicht geschlachtet werden kann. Der rasche Rückgang betrifft insbesondere die Betreiber in der kleinen Küstenfischerei und die Fischerzeuger.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/20




1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Inhalt des Vorschlags

4. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014

Artikel 13
Haushaltsmittel in geteilter Mittelverwaltung

Artikel 55
Gesundheitspolitische Maßnahmen

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013

Artikel 30
Lagerhaltungsmechanismus

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 88/1/20

... Die Ausweitung der Verpflichtung zur grundsätzlichen Beachtung umweltbezogener Aspekte im Rahmen der Vergabe der öffentlichen Hand und deren Festlegung in § 45 KrWG ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Dem Bund kommt bei der Vergabe zum einen Vorbildfunktion zu, zum anderen kann er aufgrund des großen Markts der öffentlichen Hand eine entsprechende Lenkungswirkung entfalten. Die Regelungen und Kriterien des § 45 des Gesetzesentwurfs stellen hierfür eine grundsätzlich geeignete Grundlage dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/1/20




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 11 KrWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 3 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 5 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13.

Zu Artikel 1 Nummer 15a

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12.*

Zu Artikel 1 Nummer 15a

14. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 2 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23 und 24 KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 3 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 4 Buchstabe b KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 5a - neu - KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 24 Nummer 6a - neu - KrWG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2 KrWG

35. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 KrWG

36. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 4 Nummer 4 KrWG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

41. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

42. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

45. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2a - neu - KrWG

46. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 45 KrWG

47. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a

48. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

49. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

50. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

51. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

52. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

53. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 6/20

... Das Wohngeld soll für Haushalte mit niedrigem Einkommen die Wohnkostenbelastung mindern und angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Durch die geringere Belastung sind die begünstigten Haushalte nicht nur auf ein besonders mietgünstiges und deshalb enges Marktsegment im Wohnungsbestand beschränkt. Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit selbst erwirtschaftetem, eigenem Einkommen. Seine Höhe ist abhängig von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 6/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

§ 42c
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einführung einer CO2-Komponente im Wohngeld

2. Ausgestaltung der CO2-Komponente im Wohngeld

3. Wirkungen der Wohngelderhöhung

Tabelle

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Wohngelderhöhung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Bund

aaa Kinderzuschlag

bbb SGB II

bb Länder und Kommunen

aaa Wohngeld

bbb Bildung und Teilhabe

ccc SGB XII

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 5036, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 266/1/20

... (6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in der Einführungsphase nach § 10 Absatz 2 zur Verhinderung oder Behebung einer Störung der Energieversorgung oder einer schwerwiegenden Marktstörung über die nach den vorstehenden Absätzen festzulegenden Emissionsmengen hinausgehende zusätzliche Emissionsmengen festzulegen." ‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 6 - neu - BEHG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 10 Absatz 5 - neu - BEHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 3a - neu - BEHG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 11 Absatz 3 BEHG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Satz 1 Nummer 2 der Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 BEHG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Satz 3 der Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 BEHG

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 29/20

... /EG /EG des Europäischen Parlaments und des Rates14 liegen und wenn sie zum Schutz einer erheblichen Zahl von Arbeitsplätzen führen. Solche Investitionen sollten in dem jeweiligen territorialen Plan für einen gerechten Übergang entsprechend begründet werden. Zum Schutz der Integrität des Binnenmarkts und der Kohäsionspolitik sollte die Unterstützung von Unternehmen im Einklang mit den Unionsvorschriften für staatliche Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 AEUV stehen und insbesondere die Unterstützung produktiver Investitionen von anderen Unternehmen als KMU auf Unternehmen in Gebieten beschränkt sein, die für die Zwecke des Artikels 107 Absatz 3 Buchstaben a und c AEUV als Fördergebiete ausgewiesen sind.



Drucksache 337/20

... "Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds "Finanzmarktstabilisierungsfonds - FMS" und der Realwirtschaft durch den Fonds "Wirtschaftsstabilisierungsfonds - WSF"(Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz - WStBG)".



Drucksache 306/1/20

... Die Neuformulierung aufgrund des Kommissionsvorschlags entfernt sich von der Planung der Maßnahmen, die im Fall einer Katastrophe zur konkreten Bewältigung ergriffen werden sollen, und will stattdessen ein System etablieren, das den Rahmen für sektorspezifische Vorsorgemaßnahmen über Gebühr in den Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes verschiebt. Eine beabsichtigte "sektorübergreifende Resilienzplanung" soll sogenannte "Unionsziele für Katastrophenresilienz" gemäß Artikel 6 Absatz 5 des Beschlussvorschlags berücksichtigen, die von der Kommission festgelegt werden sollen, um "eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Aufrechterhaltung systemrelevanter Funktionsbereiche der Gesellschaft angesichts der Kaskadeneffekte einer Katastrophe mit schwerwiegenden Auswirkungen und für die Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarkts" zu gewährleisten. Dazu soll der Kommission die Befugnis übertragen werden, erforderlichenfalls delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Unionsziele für Katastrophenresilienz festzulegen.



Drucksache 452/1/20

... 30. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, neben dem Ausbau der Erzeugung von grünem Wasserstoff vor allem auch Technologieentwicklung und -anwendungen zu unterstützen, die zentral für eine globale Wasserstoffwirtschaft sind. Hierfür sollte durch weitere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie eine Marktskalierung insbesondere die Industrialisierung der Elektrolyseur- und Brennstoffzellenproduktion in den nächsten Jahren erreicht werden. Die deutsche Technologieführerschaft im Maschinen- und Anlagenbau sowie in der Automobil- und Zuliefererindustrie können genutzt werden, um Komponentenherstellern die Entwicklung zu Leitanbietern von Wasserstofftechnologien zu ermöglichen. So können heimische Arbeitsplätze gesichert werden.



Drucksache 97/20

... - eine europäische Cybersicherheitsstrategie‚ einschließlich der Einrichtung eines gemeinsamen Referats für Cybersicherheit, einer Überprüfung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie)13 und der Förderung des Binnenmarkts für Cybersicherheit;



Drucksache 277/20

... Die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ist auf 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres begrenzt. Daher werden ab 2021 ältere Anlagen sukzessive aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz herausfallen. Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien muss daher auch der Weiterbetrieb von Anlagen in der Post-EEG-Phase verstärkt in den Fokus genommen werden. Dieser Weiterbetrieb ist gerade in der anstehenden Umbruchphase im Bereich der Stromversorgung, in der der Kernenergieausstieg abgeschlossen und auch der Kohleausstieg schrittweise vollzogen wird, von erheblicher Bedeutung für eine sichere und preisgünstige Stromversorgung. Der Weiterbetrieb der Anlagen in der Post-EEG-Phase kann zudem eine große Chance für die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien werden, da auf diese Weise das Marktsegment der Grünstromvermarktung von in Deutschland produziertem Grünstrom z.B. in Form langfristiger Lieferverträge für erneuerbare Energien deutlich anwachsen kann. Hierfür bedarf es zugleich adäquater Rahmenbedingungen für die Direktvermarktung des Stroms der entsprechenden Anlagen.



Drucksache 139/20

... Die Kommission wird alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente in vollem Umfang nutzen, um dieser Krise zu trotzen. Neben ihren Koordinierungsanstrengungen, ihren Bemühungen, Orientierungshilfen bereitzustellen, und ihren Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus wird die Kommission auch tätig, um die sozioökonomischen Folgen der Pandemie zu bewältigen und abzumildern. Dabei geht es um die Integrität des Binnenmarkts und ganz allgemein um die Erhaltung der Wertschöpfungsketten in den Bereichen Produktion und Vertrieb, damit die notwendige Versorgung unserer Gesundheitssysteme gewährleistet ist. Es geht darum, die Menschen zu unterstützen, um dafür zu sorgen, dass sich die Pandemie nicht unverhältnismäßig stark auf Einkommen und Arbeitsplätze auswirkt. Es geht darum, Unternehmen - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - zu unterstützen. Außerdem geht es darum, die Liquidität unseres Finanzsektors sicherzustellen und einer drohenden Rezession durch Maßnahmen auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Schließlich geht es darum, einen Rahmen zu gewährleisten, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, in koordinierter Weise entschlossen zu handeln. Das letztendliche Ziel besteht darin, auf eine rasche Erholung von diesem wirtschaftlichen Schock hinzuarbeiten.



Drucksache 264/20

... Das SURE-Gewährleistungsgesetz geht auf die Verordnung (EU) Nr. 2020/672 des Rates vom 19. Mai 2020 zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID-19-Ausbruch zurück. Das Instrument SURE der Europäischen Union zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Abbau von Arbeitslosigkeitsrisiken bildet die Arbeitsmarktsäule der Beschlüsse der Eurogruppe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise. Das Instrument wird Mitgliedstaaten mit günstigen Krediten der Union insbesondere bei Maßnahmen im Bereich der Kurzarbeit oder damit vergleichbaren Instrumenten unterstützen.



Drucksache 251/20

... Die vorliegenden Regelungen sind im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 dauerhaft tragfähig, da sie das mit der Strategie verfolgte globale Ziel 3. "Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern." unterstützen. Insbesondere werden dem Indikator "Vorzeitige Sterblichkeit" und den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung Nr. 3b) "Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Natur sind zu vermeiden." und Nr. 4c) "Eine nachhaltige Landwirtschaft muss (...) die Anforderungen an den vorsorgenden, insbesondere gesundheitlichen Verbraucherschutz beachten." Rechnung getragen. Wirkstoffe von Schädlingsbekämpfungsmitteln sind in Lebensmitteln unerwünschte Substanzen. Dadurch, dass durch die nationale Ausnahmeregelung nun die europäischen Referenzwerte mehr Beachtung erlangen, werden die Wirtschaftsbeteiligten dazu angehalten, für alle Lebensmittel des europäischen Markts den gleichen Standard einzuhalten. So wird der europäische Verbraucherschutz gestärkt. Die nationalen Lebensmittelüberwachungsbehörden werden durch die Regelung in ihrer Aufgabe, die Einhaltung von Vorschriften für den gesundheitlichen Verbraucherschutz risikoorientiert zu kontrollieren, unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dreiundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 55/20

... Aufgrund der Abhängigkeit vieler kritischer Dienste von 5G-Netzen wären die Folgen systemischer und weitverbreiteter Störungen besonders schwerwiegend und können angesichts der Vernetzung der digitalen Ökosysteme auch erhebliche Auswirkungen über nationale Grenzen hinaus haben. Die Gewährleistung der Cybersicherheit der 5G-Netze ist daher ein Thema von strategischer Bedeutung für die Union in einer Zeit, in der Cyberangriffe zunehmen, immer komplexer werden und von einem breiten Spektrum von Akteuren ausgehen, insbesondere Akteuren, die von Nicht-EU-Staaten geführt oder unterstützt werden. Für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen wie 5G besteht der gewählte Ansatz darin, erstmals ein gemeinsames europäisches Vorgehen festzulegen. Bei diesem Vorgehen bleibt die Offenheit des EU-Binnenmarkts in vollem Umfang gewahrt, solange die risikobasierten Sicherheitsanforderungen der EU eingehalten werden.



Drucksache 2/20

... "§ 281 Arbeitsmarktstatistiken, Verordnungsermächtigung".



Drucksache 136/20 (Beschluss)

... 15. Er teilt die Auffassung der Kommission, dass etablierte Industrieunternehmen von einer Zusammenarbeit mit jungen, technologisch versierten KMU (auch Startups) profitieren können. Soweit es die Plattformwirtschaft betrifft, ist angesichts der für Plattformen besonderen Dynamiken ("the winner takes it all") besonders darauf zu achten, dass auch kleinere Akteure oder Konsortien unter Beteiligung von KMU und Startups die Möglichkeit haben, wesentliche Marktanteile für sich zu gewinnen. Dies gilt insbesondere in Marktsegmenten, die noch nicht durch die Plattformwirtschaft erschlossen sind, wie etwa in sektorspezifischen B2B-Märkten.



Drucksache 434/1/20

... Der Gesetzentwurf sieht für Abwicklungsanstalten in dem neu einzufügenden § 8a Absatz 5a StFG eine Regelung vor, nach der unter bestimmten Voraussetzungen Abwicklungsanstalten auf eigenen Antrag und nach Genehmigung der Rechtsaufsicht (Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung bei Anstalten nach § 8a StFG) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ganz oder teilweise von der für sie geltenden Regulatorik ausgenommen werden können. Diese Regelung dient der Wahrung der Verhältnismäßigkeit und ermöglicht es der BaFin, mit Blick auf den weiter fortschreitenden Abbau der übertragenen Portfolien, der damit verbundenen Reduzierung des Geschäftsbetriebs und der damit einhergehenden Reduzierung von Risiken, die Erforderlichkeit der Anwendung der in Absatz 5 Satz 2 genannten Vorschriften zu überprüfen.



Drucksache 145/20

... Aufgrund der extrem angespannten Marktsituation war ein Zuwarten auf die vorherige Kenntnisnahme des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nicht möglich. Daher hat BMF die Einwilligung gegenüber BMG erteilt, um unverzüglich die dringend notwendigen Maßnahmen einleiten zu können.



Drucksache 392/20

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2015 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/20




Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG)

3 Inhaltsübersicht

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion Anlage 2 (zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zweck und Ziele des Gesetzes

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung

§ 4
Zielniveau und Zieldaten

§ 5
Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung

§ 6
Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung

§ 7
Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur

§ 8
Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen

§ 9
Verbindliche Stilllegungsanzeige und verbindliche Kohleverfeuerungsverbotsanzeige

Teil 3
Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 10
Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine

§ 11
Bekanntmachung der Ausschreibung

§ 12
Teilnahmeberechtigung

§ 13
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen

§ 14
Anforderungen an Gebote

§ 15
Rücknahme von Geboten

§ 16
Ausschluss von Bietern

§ 17
Ausschluss von Geboten

§ 18
Zuschlagsverfahren

§ 19
Höchstpreis

§ 20
Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung

§ 21
Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge

§ 22
Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden

§ 23
Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit

§ 24
Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge

§ 25
Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve

§ 26
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung

Teil 4
Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung

§ 27
Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine

§ 28
Gesetzliche Reduktionsmenge

§ 29
Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur

§ 30
Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung

§ 31
Investitionen in Steinkohleanlagen

§ 32
Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 33
Anordnungsverfahren

§ 34
Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung

§ 35
Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung

§ 36
Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve

§ 37
Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung

§ 38
Steinkohle-Kleinanlagen

§ 39
Härtefälle

Teil 5
Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung

§ 40
Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 41
Wahlrechte im Stilllegungspfad

§ 42
Netzreserve

§ 43
Braunkohle-Kleinanlagen

§ 44
Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen

§ 45
Auszahlungsmodalitäten

§ 46
Ausschluss Kohleersatzbonus

§ 47
Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung

§ 48
Energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II

§ 49
Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrags

§ 50
Sicherheitsbereitschaft

Teil 6
Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot

§ 51
Verbot der Kohleverfeuerung

§ 52
Vermarktungsverbot

§ 53
Verbot der Errichtung und der Inbetriebnahme neuer Stein- und Braunkohleanlagen

Teil 7
Überprüfungen

§ 54
Regelmäßige Überprüfungen der Maßnahme

§ 55
Überprüfung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Preisgünstigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems; Zuschüsse für stromkostenintensive Unternehmen

§ 56
Überprüfung des Abschlussdatums

Teil 8
Anpassungsgeld

§ 57
Anpassungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 9
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

§ 58
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme

Teil 10
Sonstige Bestimmungen

§ 59
Bestehende Genehmigungen

§ 60
Verordnungsermächtigungen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur

§ 63
Gebühren und Auslagen

§ 64
Rechtsschutz

§ 65
Bußgeldvorschriften

§ 66
Fristen und Termine

Anlage 1
(zu § 12 Absatz 3) Südregion

Anlage 2
(zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen

Anlage n

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 24a
Schrittweise Angleichung der Übertragungsnetzentgelte, Bundeszuschüsse.

§ 54b
Zuständigkeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/941 , Verordnungsermächtigung

Anlage 2
(zu § 13g) Vergütung Sicherheitsbereitschaft

Artikel 5
Änderung der Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 7a
Bonus für innovative erneuerbare Wärme

§ 7b
Bonus für elektrische Wärmeerzeuger

§ 7c
Kohleersatzbonus

§ 7d
Südbonus

§ 7e
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Boni

§ 8c
Ausschreibungsvolumen

Anlage
(zu den §§ 7b und 7d) Südregion

Artikel 8
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 274a
Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit dem Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes

§ 291
Erstattungen für Anrechnungszeiten für den Bezug von Anpassungsgeld

Artikel 10
Beihilferechtlicher Vorbehalt

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 21/20

... Für europäische Bürgerinnen und Bürger, die derzeit in einem anderen EU-Land leben oder arbeiten, stehen faire Arbeitsbedingungen für eine faire Mobilität. Heute leben oder arbeiten doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger in einem anderen EU-Land wie noch vor zehn Jahren. Millionen von Unternehmen, insbesondere KMU, sind grenzüberschreitend tätig. Sie profitieren vom Binnenmarkt, einem wichtigen Motor für Wachstum und Beschäftigung. Die EU-Vorschriften müssen sicherstellen können, dass alles fair und transparent abläuft, ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen möglich ist, die Arbeitnehmerrechte geschützt und doppelte Beiträge und Sozialdumping vermieden werden. Die neu geschaffene Europäische Arbeitsbehörde (ELA) wird ein wichtiges Instrument sein, um die Anwendung und Durchsetzung der EU-Vorschriften in diesem Bereich zu erleichtern und so das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern. Sie wird den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern und Arbeitgebern zu Informationen über die Arbeit oder Tätigkeit in einem anderen EU-Land erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden unterstützen, unter anderem bei der Verstärkung der Kontrollen, der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und der Betrugsbekämpfung.



Drucksache 325/20

... Die EU darf nicht warten, bis weitere Probleme auftreten, bevor sie ein wirksames Aufsichtssystem zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufbaut, das zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und der Bankenunion beiträgt. Eine Aufsicht von hoher Qualität zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der gesamten EU ist für das Vertrauen ihrer Bürgerinnen und Bürger und der gesamten internationalen Gemeinschaft unabdingbar.



Drucksache 434/20 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht für Abwicklungsanstalten in dem neu einzufügenden § 8a Absatz 5a StFG eine Regelung vor, nach der unter bestimmten Voraussetzungen Abwicklungsanstalten auf eigenen Antrag und nach Genehmigung der Rechtsaufsicht (Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung bei Anstalten nach § 8a StFG) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ganz oder teilweise von der für sie geltenden Regulatorik ausgenommen werden können. Diese Regelung dient der Wahrung der Verhältnismäßigkeit und ermöglicht es der BaFin, mit Blick auf den weiter fortschreitenden Abbau der übertragenen Portfolien, der damit verbundenen Reduzierung des Geschäftsbetriebs und der damit einhergehenden Reduzierung von Risiken, die Erforderlichkeit der Anwendung der in Absatz 5 Satz 2 genannten Vorschriften zu überprüfen.



Drucksache 393/20

... "Dabei sind insbesondere die Wirkungen der Maßnahmen nach den Kapiteln 1, 2 und 5 sowie nach Kapitel 3 mit Ausnahme der §§ 18 und 19 auf die Wertschöpfung, die Arbeitsmarktsituation und das kommunale Steueraufkommen zu untersuchen."



Drucksache 552/1/19

... Der Bundesrat begrüßt das Ziel des vorliegenden Gesetzes, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern, um den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Ebenso ist zu begrüßen, dass entlastende Maßnahmen u.a. für Arbeitnehmer, Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber, unterstützende Maßnahmen für die Entspannung des Wohnungsmarkts und Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens vorgesehen sind.



Drucksache 283/19

... Im Einklang mit anderen Rechtsvorschriften über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen stützen sich die in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Artikel 114 AEUV, der das Funktionieren des Binnenmarkts sicherstellt.



Drucksache 170/19

... − Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/19




Mitteilung

1. Einführung

2. Möglichkeiten für eine verstärkte Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

2.1 Das geltende Beschlussfassungsverfahren in der Energie- und Klimapolitik

2.2 Die Notwendigkeit effizienterer Beschlussfassungsverfahren bei Steuermaßnahmen

2.3 Der Status quo und die Zukunft der Energiebesteuerung

2.4 Die Überleitungsklauseln als Werkzeug zur Anpassung des Beschlussfassungsverfahrens

3. Beschlussfassung im Rahmen des Euratom-Vertrags

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 352/19 (Beschluss)

... Dementsprechend sollte die Tendenz dazu, dass bei erlaubnispflichtigen Geschäftsmodellen um Kryptowerte oft auf externe Anbieter für die Verwahrung, Verwaltung oder Sicherung zurückgegriffen wird (so in der Gesetzesbegründung zu § 32 KWG ausgeführt), in einem so jungen, dynamischen Marktsegment kein Maßstab sein. Zudem liegen dem Bundesrat keine Hinweise für die Ausführungen in der Gesetzesbegründung vor, nach denen das Kryptoverwahrgeschäft für Kreditinstitute und Finanzdienstleister mit stark erhöhten IT-Risiken verbunden wäre, die auf andere Geschäftsfelder übergreifen könnten. Vielmehr ist der Umgang mit sensiblen Daten Alltagsgeschäft für Finanzinstitute. Vor diesem Hintergrund bedarf die vorgesehene, separate Erlaubnispflicht für Kryptoverwahrgeschäfte (§ 32 Absatz 1g KWG) einer Überprüfung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe J § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 9 Absatz 5 und 6 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 15b GWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

25. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

26. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

27. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

Zu Artikel 1 Nummer 36

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

29. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

30. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

31. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu-

33. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

35. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

36. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

37. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 7/19 (Beschluss)

... b) Die in § 20 Absatz 1 Satz 1 AufenthG-E enthaltene Regelung, wonach eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden kann, wenn die Fachkraft über "der angestrebten Tätigkeit entsprechende deutsche Sprachkenntnisse verfügt", erscheint so nicht praktikabel. Die Entscheidung hierüber ist von den zuständigen Ausländerbehörden zu treffen, die in aller Regel nicht über vertiefte Kenntnisse des Arbeitsmarkts und der Anforderungen der unterschiedlichen Berufsbilder verfügen. Es steht daher zu befürchten, dass generell auf die in der Begründung des Gesetzentwurfs als Regelfall genannten Kenntnisse auf dem Niveau B1 zurückgegriffen wird. In einer Vielzahl von praktischen Tätigkeiten sind jedoch deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 ausreichend, in vielen Branchen und internationalen Unternehmen ist Verkehrssprache mittlerweile Englisch. Dies sollte im Gesetzentwurf in geeigneter Weise klargestellt werden. Gegebenenfalls sollte eine entsprechende Klarstellung zeitnah in Anwendungshinweisen erfolgen, da mit einer Rechtspraxis, die regelmäßig Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 verlangt, eine Vielzahl aussichtsreicher Bewerber und Bewerberinnen von der Arbeitsplatzsuche ausgeschlossen bliebe.



Drucksache 520/19

... Unangemessen ist jedoch die Überbürdung der vollständigen Maklerprovision oder eines mehr als hälftigen Anteils auf die Partei, die den Makler ursprünglich nicht beauftragt hat. Dies wird der tatsächlichen Interessenlage nicht gerecht und widerspricht dem allgemeinen Grundsatz, wonach derjenige die Kosten einer Leistung trägt, auf dessen Veranlassung sie erbracht wird. Auch unter Berücksichtigung des Interesses der anderen Partei am Zustandekommen des Kaufvertrags wird der Makler mindestens im gleichen Umfang weiterhin für seinen ursprünglichen Auftraggeber tätig, der sich eigene Bemühungen um den Vertragsschluss erspart. Hinzu kommt, dass die Übernahme der vollständigen Maklerkosten häufig auf einer faktischen Zwangslage beruht. Insbesondere Kaufinteressenten sehen sich häufig der Situation ausgesetzt, dass sie schon keine näheren Informationen zu dem möglichen Kaufobjekt erhalten, wenn sie sich nicht frühzeitig zur Übernahme der Maklerprovision bereit erklären. Dem können sich Käufer aufgrund der Marktsituation in der Regel nicht widersetzen, zumal auch der Zugang zu anderen in Betracht kommenden Objekten sehr wahrscheinlich nur über einen vom Verkäufer eingeschalteten Makler möglich sein wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 520/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Untertitel 4 Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

§ 656a
Textform

§ 656b
Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d

§ 656c
Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien

§ 656d
Vereinbarungen über die Maklerkosten

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächste bei der Verkündung freie Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz über die Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Beschreibung der aktuellen Situation

2. Regelungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Senkung sonstiger Kaufnebenkosten

2. Regionale Begrenzung der Kostenteilung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils

- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

- Begrenzung des auf die Käufer entfallenden Provisionsanteils

- Nachweis der gezahlten Maklerprovision, § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB-E

- Abschluss eines Maklervertrags in Textform, § 656a BGB-E

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu § 656a

Zu § 656b

Zu § 656c

Zu § 656d

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Halbteilungsprinzip

4 Textform

4 Verbraucherschutz

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Verkäufer

5 Käufer

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten

II.3. ‚One in one out‘-Regel

II.4. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 527/19 (Beschluss)

... Der Tatbestand des § 5 Absatz 1 WiStrG 1954 ist erfüllt, wenn eine Person für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Unter welchen Umständen ein Entgelt als unangemessen hoch anzusehen ist, wird in Absatz 2 der Vorschrift näher definiert. Nach der bisherigen Fassung fallen darunter Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigen. Anstatt auf das subjektiv geprägte Merkmal "infolge der Ausnutzung" soll künftig allein das objektive Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen für die Erfüllung des Tatbestands genügen. Denn bei einer derartigen Sachlage kann generell davon ausgegangen werden, dass die Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent auf das geringe Wohnraumangebot zurückzuführen ist und der Vermieter gerade die angespannte Marktsituation zu seinen Gunsten ausnutzt. Im Einzelfall entfällt dadurch zukünftig der kaum zu führende Nachweis einer individuellen Ausnutzungssituation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher

Artikel 1
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 611/19

... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (sog. Single Digital Gateway) sind allgemeine Regeln für die Online-Bereitstellung von Informationen, Verfahren und Hilfsdiensten, die für das Funktionieren des Binnenmarkts maßgeblich sind, festgelegt. Mit der Richtlinie werden spezifische Vorschriften im Zusammenhang mit der Online-Gründung von Kapitalgesellschaften, der Eintragung von Zweigniederlassungen und der Einreichung von Urkunden und Informationen durch Gesellschaften und Zweigniederlassungen eingeführt, die nicht von der genannten Verordnung erfasst werden.



Drucksache 527/19

... Der Tatbestand des § 5 Abs. 1 WiStG ist erfüllt, wenn eine Person für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Unter welchen Umständen ein Entgelt als unangemessen hoch anzusehen ist, wird in Abs. 2 der Vorschrift näher definiert. Nach der bisherigen Fassung fallen darunter Entgelte, die infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die üblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent übersteigen. Anstatt auf das subjektiv geprägte Merkmal "infolge der Ausnutzung" soll künftig allein das objektive Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen für die Erfüllung des Tatbestands genügen. Denn bei einer derartigen Sachlage kann generell davon ausgegangen werden, dass die Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent auf das geringe Wohnraumangebot zurückzuführen ist und der Vermieter gerade die angespannte Marktsituation zu seinen Gunsten ausnutzt. Im Einzelfall entfällt dadurch zukünftig der kaum zu führende Nachweis einer individuellen Ausnutzungssituation. Der § 5 WiStG kann hierdurch seinen Schutzzweck sowohl als Ordnungswidrigkeitentatbestand als auch über § 134 BGB im Zivilrecht in der Praxis wieder erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 572/19

... Buches Sozialgesetzbuch abhängig Beschäftigte sind. Dadurch wird der bisherigen Abgrenzungsproblematik zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung in § 3 der alten Fassung begegnet, da künftig die Bundesagentur für Arbeit als sachlich nähere Behörde das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung prüfen wird. Außerdem wird einer unzweckmäßigen Nutzung entgegengewirkt, indem die Arbeitsbedingungen geprüft werden. Zur Feststellung der Vergleichbarkeit der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Führungskräfte führt die Bundesagentur für Arbeit eine Gesamtbetrachtung des Einzelfalls durch. In der Gesamtbetrachtung sind die Freiheit des Unternehmensinhabers, selbst die Führungskraft und ihre Entlohnungsbedingungen zu bestimmen, abzuwägen mit der Marktstellung und dem Alter des Unternehmens, der Seniorität und den Erfahrungen der Führungskraft und den in der jeweiligen Branche im jeweiligen Agenturbezirk gezahlten Gehältern vergleichbarer Führungskräfte. Jedenfalls kann bei einem Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die Führungskraft ein vergleichbares Arbeitsentgelt erhält. Eine besondere Qualifikation der Person ist - wie bisher - für die Erteilung des Aufenthaltstitels nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

a In Satz 1 werden nach den Wörtern in den Fällen des die Angabe § 24a und sowie nach dem Wort Lebensjahres die Wörter der Ausländerin oder eingefügt. b In Satz 2 werden nach dem Wort Beschäftigung die Wörter der Ausländerin oder eingefügt.

§ 3
Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten

§ 24a
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer

§ 32
Beschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung.

Artikel 2
Weitere Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 4
Weitere Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 5
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5 Beschäftigungsverordnung

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Ergänzung von § 19

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Beschäftigungsverordnung

Erweiterung des Zustimmungserfordernisses in § 3

Änderung von § 14

5 Aufenthaltsverordnung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4


 
 
 


Drucksache 232/19

... 3. Größe, Marktstärke und Wettbewerbsfähigkeit des Abgemahnten sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 8a
Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände

§ 8b
Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung

§ 12
Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung.

§ 13
Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung

§ 13a
Vertragsstrafe

§ 14
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 15a
Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 4
Liste der qualifizierten Einrichtungen

§ 4a
Überprüfung der Eintragung

§ 4b
Berichtspflichten und Mitteilungspflichten

§ 4c
Aufhebung der Eintragung

§ 4d
Verordnungsermächtigung

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Designgesetzes

§ 40a
Reparaturklausel

Artikel 6
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 8
Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG , im Unterlas-sungsklagengesetz UKlaG und im Gerichtskostengesetz GKG

2. Änderungen im Urheberrechtsgesetz UrhG

3. Änderungen im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design DesignG

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderungen in UWG, UKlaG und GKG

2. Änderungen im UrhG

3. Änderungen im DesignG

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Belastung

5 Entlastung

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4575; BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

II.3 Evaluierung

II.4 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 668/19

... Die Verordnung entspricht dem Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Verordnungsentwurf zielt auf eine nachhaltige Entwicklung ab, indem der Schutz der Gewässer im Hinblick auf Abwassereinleitungen aus Kleinkläranlagen unter Beachtung der Vorgaben der BauPVO gewahrt wird, die dem Funktionieren des europäischen Binnenmarkts dienen.



Drucksache 4/19

... Nachdem eine Gefahr für die Finanzstabilität nur von Instituten mit einem gewissen Geschäftsvolumen oder für den Finanzmarkt bedeutenden Funktionen ausgehen kann, beschränkt sich die vorgesehene Regelung auf bedeutende Institute i.S. des § 17 InstVergV bisheriger Fassung. Bedeutend sind hiernach alle Institute, die auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. L 287 vom 29.10.2013 S. 63) von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt werden. Auch Finanzhandelsinstitute im Sinne des § 25f Absatz 1 des Kreditwesengesetzes sowie potenziell systemgefährdende Institute im Sinne des § 47 Absatz 1 KWG, jeweils in der Fassung nach Umsetzung des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen, sind zwingend und ausnahmslos als bedeutende Institute einzustufen. Institute, die als potentiell systemgefährdend im Sinne des § 47 Absatz 1 KWG eingestuft werden, sind solche, deren Ausfall die Finanzmarktstabilität gefährden kann. Ferner werden die Institute, deren Bilanzsumme im Durchschnitt zu den jeweiligen Stichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 15 Milliarden Euro erreicht oder überschritten hat, als bedeutend angesehen. Letzteren steht jedoch die Möglichkeit offen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf der Grundlage einer plausiblen, umfassenden und für Dritte nachvollziehbaren Risikoanalyse nachzuweisen, dass sie nicht bedeutend sind. Die übrigen Institute sind grundsätzlich als nicht bedeutend einzustufen, allerdings darf die Bundesanstalt im Einzelfall selbst die Einstufung eines Instituts als bedeutend vornehmen, wenn ihr dies verhältnismäßig und geboten erscheint. Für Risikoträgerinnen bei nicht bedeutenden Instituten gilt die vorgesehene Regelung zur Flexibilisierung des Kündigungsschutzes auf Grund der fehlenden Bedeutung für die Finanzstabilität nicht.



Drucksache 523/19

... Dieses Vorgehen berücksichtigt nicht die Vielzahl von Motivationen, den Meistertitel im Jahr 2019 und in den folgenden Jahren zu erwerben (z.B. die Arbeitsmarktsituation). Da sich diese Motivationen in den einzelnen Handwerken deutlich unterscheiden können und entsprechende Prognosen eine große Anzahl von Annahmen erfordern, ist diese vereinfachte Methodik in diesem Fall nachvollziehbar.



Drucksache 552/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt das Ziel des vorliegenden Gesetzes, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern, um den Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden. Ebenso ist zu begrüßen, dass entlastende Maßnahmen u.a. für Arbeitnehmer, Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber, unterstützende Maßnahmen für die Entspannung des Wohnungsmarkts und Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens vorgesehen sind.



Drucksache 184/1/19

... 11. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass die verstärkte Zusammenarbeit (Artikel 20 EUV, Artikel 326 fortfolgende AEUV) im sozialpolitischen Bereich keine zielführende Option darstellt. Diese würde den teilnehmenden Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich Gestaltungsräume eröffnen und zumindest eine teilweise voranschreitende Integration ermöglichen. Der Bundesrat sieht jedoch auch die Gefahr der Fragmentierung des Binnenmarkts und eines Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten. Eine solche Entwicklung würde zudem den Bestrebungen nach einer weiteren Umsetzung der Rechte und Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) und einer sozialen Aufwärtskonvergenz innerhalb der EU, die vom Bundesrat ausdrücklich unterstützt werden, entgegenstehen.



Drucksache 630/1/19

... Im Fach "Medizinproduktekunde", das um den Zusatz "einschließlich Information und Beratung" bereits im Gesetzentwurf des PTA-Reformgesetzes im August 2019 erweitert wurde und nun zusätzlich im Deutschen Bundestag um die zu erreichende Kompetenz "sowie Nutzung digitaler Technologien" nochmals inhaltlich bestückt wurde, ist der Stundenumfang unzureichend. Der Umfang der Unterrichtsstunden wurde jeweils nicht angepasst. Das Marktsegment erfährt zudem jährlich deutliche Zuwächse. Zur Begründung führt der Gesundheitsausschuss in der Ausschussdrucksache 19(14)116.1 am 12. November 2019 an:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/1/19




1. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 PTAG und Artikel 3 Nummer 23 Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Satz 1 und 3 und Absatz 4 Satz 1 Teil A PTA-APrV

Teil
A Stundenumfang des theoretischen und praktischen Unterrichts in der schulischen Ausbildung

2. Zu Artikel 1 § 16 PTAG

§ 16
Mindestanforderungen an die Schulen

3. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1 PTAG

4. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Nummer 1 PTAG


 
 
 


Drucksache 318/19

... Weiterer finanzieller Schaden für die Forstbetriebe entsteht u.a. durch Marktstörungen (erhebliche Preisrückgänge), unplanmäßige Betriebsführung (u.a. höhere Aufarbeitungskosten), außerordentlichen Verschleiß an Gerät und Wegen und Zuwachsverluste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 318/19




Zu Entschließungspunkt Nr. 1:

Zu Entschließungspunkten Nr. 2-4:

Zu Entschließungspunkt Nr. 5:

Zu Entschließungspunkt Nr. 6

Zu Entschließungspunkt Nr. 7


 
 
 


Drucksache 31/1/19

... 7. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Steuerpolitik erhebliche Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des EU-Binnenmarkts hat. Die Steuerpolitik ist der letzte Politikbereich in der EU, in dem die Beschlussfassung ausschließlich einstimmig erfolgt. Der Bundesrat hält es für sinnvoll, das bisher uneingeschränkt geltende Einstimmigkeitsprinzip in diesem Bereich zu überdenken. Aus Sicht des Bundesrates gilt dies insbesondere für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Steuervermeidung, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung betreffen.



Drucksache 352/1/19

... Dementsprechend sollte die Tendenz dazu, dass bei erlaubnispflichtigen Geschäftsmodellen um Kryptowerte oft auf externe Anbieter für die Verwahrung, Verwaltung oder Sicherung zurückgegriffen wird (so in der Gesetzesbegründung zu § 32 KWG ausgeführt), in einem so jungen, dynamischen Marktsegment kein Maßstab sein. Zudem liegen dem Bundesrat keine Hinweise für die Ausführungen in der Gesetzesbegründung vor, nach denen das Kryptoverwahrgeschäft für Kreditinstitute und Finanzdienstleister mit stark erhöhten IT-Risiken verbunden wäre, die auf andere Geschäftsfelder übergreifen könnten. Vielmehr ist der Umgang mit sensiblen Daten Alltagsgeschäft für Finanzinstitute. Vor diesem Hintergrund bedarf die vorgesehene, separate Erlaubnispflicht für Kryptoverwahrgeschäfte (§ 32 Absatz 1g KWG) einer Überprüfung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *

30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *

31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG

35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 66/19

... Der Vorschlag entspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da er nicht über das Maß hinausgeht, das zur Erreichung der Ziele der EU-MRV-Verordnung erforderlich ist, und gleichzeitig das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Schifffahrtsindustrie gewährleistet.



Drucksache 220/18

... Der Vorschlag deckt sich mit der Binnenmarktstrategie 20158, in der sich die Kommission vorgenommen hat, die Unterschiede auf nationaler Ebene zu beseitigen, um das Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten und zu verbessern.



Drucksache 339/18

... Zu diesem Zweck und zur Erleichterung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts hat die EU Rechtsvorschriften über die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher Schriftstücke1 und über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Beweisaufnahme2 erlassen. Diese Rechtsakte sind für die Regelung der Rechtshilfe in Zivil-und Handelssachen zwischen den Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung. Ihr gemeinsames Ziel ist die Schaffung eines effizienten Rahmens für die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit. Sie sind an die Stelle des schwerfälligeren völkerrechtlichen Systems der Haager Übereinkommen3 zwischen den Mitgliedstaaten4 getreten.



Drucksache 168/18

... - ein Anteil der erneut vorgeschlagenen gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (die mit der Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften Schritt für Schritt eingeführt werden soll); Damit wird die Finanzierung des EU-Haushalts direkt mit den Vorzügen des Binnenmarkts verknüpft, die den dort tätigen Unternehmen zugutekommen. - ein Anteil der Versteigerungseinnahmen aus dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.