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"Marktsegmentierung"
Drucksache 60/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel COM(2013) 36 final
... Faire B2B-Beziehungen gewährleisten ein reibungsloses Funktionieren der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel. Es ist davon auszugehen, dass die Innovations- und Investitionsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, durch die negativen Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken beeinträchtigt wird. Ein Beispiel für eine unlautere Handelspraxis ist etwa die Möglichkeit für Einzelhändler, einen Teil des geschäftlichen Risikos auf die Lieferanten abzuwälzen. Dies kann im Zusammenhang mit geringen Umsätzen, Preisnachlässen, Schlussverkaufs-Ware usw. vorkommen. Ein weiteres Beispiel wäre der Fall, dass von bestimmten multinationalen Lieferanten durchgesetzte regionale Angebotsbeschränkungen Einzelhändler davon abhalten, identische Waren zentral grenzüberschreitend einzukaufen und in anderen Mitgliedstaaten zu vertreiben. Solche Einschränkungen führen zur Marktsegmentierung und können erhebliche Unterschiede bei den Großhandelspreisen zwischen den einzelnen Ländern nach sich ziehen. Durch die Beseitigung dieser Probleme könnten derartige Unterschiede verringert und die Einzelhändler dabei unterstützt werden, die Vorteile des Binnenmarkts an die Verbraucher weiterzugeben.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen
2.1 Der Einzelhandel im Wandel
2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber
2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten
3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen
3.1 Stärkung der Verbraucher
3.1.1 Verbraucherinformation
3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten
3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels
3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen
3.2.2 Elektronischer Handel
3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel
3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken
3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel
3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch
3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung
3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen
3.5.1 Produktkennzeichnung
3.5.2 Elektronische Zahlungen
3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds
3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen
3.6.2 Informelle Wirtschaft
3.7 Internationale Dimension
4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor
Drucksache 721/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion COM(2013) 690 final
... Die Verbreitung bewährter Verfahren durch eine stärkere politische Koordinierung könnte Bereiche wie die Qualität aktiver Arbeitsmarktpolitik, Reformen zur Bekämpfung der Arbeitsmarktsegmentierung und die Entwicklung von Humankapital umfassen. Im Bereich der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) werden bewährte Verfahren über das ÖAV-Netz verbreitet. In ihrem kürzlich vorgelegten Vorschlag über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV)13 hat die Kommission einen allgemeinen Rahmen für Benchmarking und wechselseitiges Lernen vorgeschlagen, der einen aussagekräftigen Leistungsvergleich der öffentlichen Arbeitsverwaltungen erlauben würde.
Drucksache 223/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... - Beiderseitige Verantwortung für den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit: Aufgrund der derzeit hohen Arbeitslosenquoten müssen die Systeme der Arbeitslosenleistungen, die den Übergang von der Arbeitslosigkeit zurück in die Erwerbstätigkeit unterstützen, ausreichend flexibel sein, um eine rasche Rückkehr in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu fördern. Während der Krise wurde der Bezug von Arbeitslosenleistungen auf einige davor nicht abgesicherte Gruppen, vor allem Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen ausgeweitet; auch in anderen Situationen wurden Ansprüche ausgedehnt. Selbst unter Berücksichtigung der angespannten Budgetlage in den meisten Mitgliedstaaten müssen diese Leistungen und Ansprüche beibehalten werden, solange die Auswirkungen der Krise spürbar sind. In Bereichen, in denen die Nachfrage nach Arbeitskräften gering ist, könnten Leistungskürzungen das Armutsrisiko erhöhen, ohne dass es zu höheren Abflüssen aus der Arbeitslosigkeit kommt. Aktivierungsanforderungen sollten Bestandteil eines Ansatzes mit beiderseitiger Verantwortung sein, der gleichzeitig Einkommen sichert und Beschäftigungsanreize aufrecht erhält, der individuelle Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche bietet und Schutz vor dem Risiko, in die Armut zu rutschen. - Geeignete vertragliche Vereinbarungen zum Abbau der Arbeitsmarktsegmentierung: Vertraglich festgelegte Ansprüche sind ein weiterer Faktor, der die Qualität von Übergängen gefährdet. Die Fakten belegen, dass die meisten in den vergangenen Jahren (auch schon vor der Krise) neu geschaffenen Arbeitsplätze auf befristeten Verträgen und anderen atypischen Beschäftigungsformen24 beruhten. Das hat zu höherer Fluktuation am Arbeitsmarkt geführt und es für Unternehmen leichter gemacht, den Arbeitsinput an neue Formen der Produktion und der Arbeitsorganisation anzupassen. Zwei Richtlinien 25 regeln Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge auf der Grundlage des Gleichbehandlungsgrundsatzes, und eine neuere Richtlinie26 soll Leiharbeit in ähnlicher Weise regeln. Die ausgeprägte Vorliebe von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für diese Form von Verträgen könnte auf die deutlich höheren Kosten für Abfindungen bei unbefristeten und Standardarbeitsverträgen zurückzuführen sein. Darüber hinaus dienen diese Arbeitsplätze in vielen Fällen nicht als Sprungbrett für dauerhaftere Formen der Beschäftigung. Daher sind maßvolle und ausgewogene Reformen der Bestimmungen zum Kündigungsschutz nötig, um die Segmentierung zu beseitigen oder die exzessive Nutzung atypischer Arbeitsverträge und den Missbrauch in Form von Scheinselbstständigkeit zu stoppen. Allgemeiner gesagt sollten alle Arten von vertraglichen Vereinbarungen den Beschäftigten ab Vertragsunterzeichnung Zugang zu einem harten Kern an Ansprüchen (einschließlich Ruhestandsansprüchen) geben, u.a. Zugang zum lebenslangen Lernen, zu Sozialschutz und in Fällen der Kündigung ohne Verschulden auch zu finanziellem Schutz.
Drucksache 38/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen - Lehren aus den jüngsten Erfahrungen KOM (2012) 7 endg.
... Ab 2010 führte der einsetzende Aufschwung zusammen mit strengeren finanziellen Auflagen zu einer Neufestlegung der politischen Prioritäten. Die Reformen werden sich an den Gegebenheiten orientieren müssen, die durch ein allmählich anziehendes Wachstum, aber auch durch eine hohe und langfristige Arbeitslosigkeit bestimmt sind, wodurch der Faktor Arbeit noch nicht vollumfänglich zum Wachstumspotenzial beitragen kann. Der Schwerpunkt muss auf Steuer- und Leistungssystemen liegen, die gewährleisten, dass Arbeit sich lohnt, auf Aktivierungsmaßnahmen, die Arbeitslose, die wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, belohnen, auf Kündigungsschutzsystemen, die ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Flexibilität herstellen, sowie auf Lohnentwicklungen, die den Ausgleichs- und Anpassungsbedürfnissen der Wirtschaft entsprechen. Viele der Sofortmaßnahmen, die zu Beginn der Finanzkrise in Bezug auf den Arbeitsmarkt getroffen wurden, sind nach und nach ausgelaufen. Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Schulungsmaßnahmen wurden verstärkt; einige Länder begannen mit der Reform ihrer Kündigungsschutzbestimmungen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und der Arbeitsmarktsegmentierung entgegenzuwirken.
Drucksache 758/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Junge Menschen in Beschäftigung bringen - COM(2012) 727 final
... Viele Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Steigerung der Beschäftigungsquote junger Menschen ergriffen, Jugendbeschäftigungspläne aufgestellt und ihre Bildungs- und Ausbildungsprogramme ausgeweitet, womit sie auch auf Besuche des Aktionsteams25 und bilaterale Treffen reagiert haben, die nach dem Start der Initiative "Chancen für junge Menschen" organisiert wurden. Arbeitslose junge Menschen gehören im Allgemeinen zu den Hauptzielgruppen umfassender Beschäftigungsmaßnahmen. Das beiliegende Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen 26 enthält länderspezifische Fact Sheets, in denen die von allen 27 Mitgliedstaaten und von Kroatien ergriffenen Maßnahmen dargestellt werden. Dazu gehören in der Regel Lohnzuschüsse, Hilfen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, Praktika und Weiterbildung, mitunter auch Reformen zur Verringerung der Arbeitsmarktsegmentierung. Bei den Ausbildungsverhältnissen sind weniger klare Trends zu erkennen: Während einige Mitgliedstaaten über gut funktionierende duale Ausbildungssysteme verfügen, stehen andere mit deren Einführung noch am Anfang. Maßnahmen zur Förderung junger Unternehmer und von Unternehmensgründungen durch junge Menschen werden in den meisten Mitgliedstaaten verstärkt vorangetrieben27.
Drucksache 561/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Jugend in Bewegung" - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen KOM (2010) 477 endg.
... Zahl solcher aufeinanderfolgender Arbeitsverhältnisse sollte begrenzt werden, da sich eine solche Reihung negativ auf Wachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit auswirkt: 35 Sie belastet langfristig die Humankapitalakkumulation und die Erwerbsfähigkeit, da junge Arbeitnehmer mit Zeitverträgen in der Regel weniger verdienen und weniger Weiterbildungsmöglichkeiten haben. Abhilfe geschaffen werden könnte hier u.a. durch die Einführung steuerlicher Vorteile für Unternehmen, die unbefristete Arbeitsverhältnisse anbieten, oder für den Fall der Umwandlung einer befristeten in eine unbefristete Anstellung. Zur weiteren Untersuchung dieses speziellen Zusammenhangs legt die Kommission 2010 eine umfassende Analyse der die Arbeitsmarktverhältnisse junger Menschen beeinflussenden Faktoren vor, die auch die Gefahr der Arbeitsmarktsegmentierung im Hinblick auf junge Menschen einschließen wird.
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 189. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % bei Männern und Frauen zu erreichen, und zwar durch eine Verringerung der Arbeitsmarktsegmentierung und verstärkte Bemühungen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beruf, Betreuungsaufgaben und Familienleben zu erleichtern;
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten zeigt Wege auf, wie mehr Menschen in Beschäftigung gebracht werden können – der Schwerpunkt liegt auf besser funktionierenden und weniger segmentierten Arbeitsmärkten, besser qualifizierten Arbeitskräften, hochwertigeren Arbeitsplätzen und besseren Arbeitsbedingungen und auf der Förderung sowohl der Schaffung von Arbeitsplätzen als auch der Nachfrage nach Arbeitskräften. Für die Armutsreduktion sind alle vier Aspekte relevant, ganz besonders allerdings folgende der vorgeschlagenen Maßnahmen: der Flexicurity neue Impulse verleihen und neue Methoden suchen, um die Arbeitsmarktsegmentierung aufzuheben und gleichzeitig für moderne und integrative Leistungen und Systeme der sozialen Sicherheit zu sorgen; die Menschen mit den richtigen Qualifikationen ausstatten, einschließlich digitaler Kompetenzen; die Einstellung von Arbeitskräften durch den selektiven Abbau von Lohnnebenkosten fördern, und zwar vor allem für gering qualifizierte Personen. Diese Leitinitiative betrachtet das Beschäftigungswachstum durch die „soziale Brille“ und unterstreicht, wie wichtig es ist, sowohl die quantitative wie auch die qualitative Dimension von Beschäftigung im Auge zu behalten. Sie betont die Notwendigkeit, Menschen in Armut zu den Qualifikationen zu verhelfen, mit deren Hilfe sie jede Zunahme des Beschäftigungspotenzials, z.B. bei „grünen“ Arbeitsplätzen, in vollem Umfang nutzen können, da es einen eindeutigen Synergieeffekt zwischen der Schaffung von Arbeitsplätzen und „grünem“ Wachstum gibt.
Drucksache 267/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 KOM (2010) 193 endg.
... (10) Die Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus ein integratives Wachstum anstreben. Integratives Wachstum bedeutet, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schaffen, in dessen Rahmen die Menschen befähigt werden, Veränderungen zu antizipieren und zu bewältigen und dergestalt aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Daher sollten die Reformen der Mitgliedstaaten darauf ausgerichtet sein, allen lebenslang Zugangsmöglichkeiten und Chancen zu bieten und somit Armut und soziale Ausgrenzung dadurch zu verringern, dass Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen, älteren Arbeitnehmern, jungen Menschen, Behinderten und legalen Migranten abgebaut werden. Außerdem sollten sie sicherstellen, dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgern und allen Regionen zugute kommen. Den Kern der Reformprogramme der Mitgliedstaaten sollte daher die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Arbeitsmarkts bilden; dazu soll in erfolgreiche Übergänge, eine angemessene Qualifikationsentwicklung und die Verbesserung der Arbeitsplatzqualität investiert, die Arbeitsmarktsegmentierung, strukturelle Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit abgebaut sowie ein angemessener, nachhaltiger Sozialschutz und eine aktive Eingliederung sichergestellt werden.
Drucksache 950/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz (2007/2209(INI))
... K. in der Erwägung, dass hohe Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktsegmentierung überwunden werden müssen, indem die rechtlichen Ungleichheiten, von denen bestimmte Gruppen von unzureichend geschützten Arbeitnehmern betroffen sind, beseitigt, die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert und alle Beschäftigten einen Grundbestand an Rechten und den Zugang zum lebenslangen Lernen erhalten,
Drucksache 574/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/112 /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM(2010) 490 endg. Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Drucksache 679/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates (Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2017) COM(2016) 729 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.