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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marktstände"


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Drucksache 208/13

... Zu nennen sind hier in erster Linie Hofläden und Marktstände, die selbst hergestellte Limonaden anbieten. Diese Vertreiber üben ihre Tätigkeit vielfach nebenberuflich und überwiegend ohne besondere technische Unterstützung aus. Die mit der Hinweispflicht verbundenen Belastungen stehen hier ganz überwiegend außer Verhältnis zur erzielbaren Mehrwegförderung und wären mithin nicht angemessen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Hinweispflichten

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Weitere Kosten

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2468: Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

a Wirtschaft

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 259/10 (Beschluss)

... Von der Möglichkeit, nach Absatz 3 der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, können Betroffene auch dann Gebrauch machen, wenn es sich hierbei nicht um persönliche, sondern um sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person handelt. Insoweit können Betroffene unter anderem Widerspruch einlegen gegen die weitere Speicherung und Übermittlung von fotografischen oder filmischen Aufnahmen, die die Hausnummer eines Gebäudes sowie Beschriftungen an Hauswänden, Marktständen oder Fahrzeugen erkennen lassen. Auch in diesen Fällen ist ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen anzuerkennen, selbst darüber zu entscheiden, welche ihrer persönlichen Daten sie Dritten über das Internet zugänglich machen wollen oder nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 259/1/10

... Von der Möglichkeit, nach Absatz 3 der weiteren Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, können Betroffene auch dann Gebrauch machen, wenn es sich hierbei nicht um persönliche, sondern um sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person handelt. Insoweit können Betroffene unter anderem Widerspruch einlegen gegen die weitere Speicherung und Übermittlung von fotografischen oder filmischen Aufnahmen, die die Hausnummer eines Gebäudes sowie Beschriftungen an Hauswänden, Marktständen oder Fahrzeugen erkennen lassen. Auch in diesen Fällen ist ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen anzuerkennen, selbst darüber zu entscheiden, welche ihrer persönlichen Daten sie Dritten über das Internet zugänglich machen wollen oder nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/1/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 30a folgende Angabe eingefügt:

2. Nach § 30a wird folgender § 30b eingefügt:

§ 30b
Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann

3. § 43 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

4. Der Wirtschaftsausschuss

2 C.


 
 
 


Drucksache 540/05

... Darunter fallen alle Arten von Einzelhandelsbetrieben, die Lebensmittel in der Einzelhandelsstufe vertreiben (Verkauf an den Endverbraucher), insbesondere Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Obst- und Gemüsegeschäfte, Kioske, Tankstellen mit Lebensmittelverkauf, Verkaufsautomaten, Versand, Marktstände in Gebäuden oder im Freien (mit Ausnahme von Geschäften, die Mahlzeiten zum Mitnehmen verkaufen, z.B. Imbisse) und der ambulante Verkauf von Lebensmitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Zweck der Verwaltungsvorschrift

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Meldestelle

§ 4
Grundsätze der Datenübermittlung

§ 5
Einzelheiten der Datenübermittlung

§ 6
Berichtswesen

§ 7
Änderung und Pflege der Kodierkataloge

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
zu § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1

Schnittstelle für die Übermittlung von Daten aus dem Bereich „Inspektion“

1. Allgemeine Erläuterungen:

2. Schnittstelle „Inspektion“

3. Legende zur Schnittstelle „Inspektion“

4. Feldbeschreibung der Schnittstelle „Inspektion“

Anlage 2
zu § 4, § 5 Abs. 2 und 3

1. Allgemeine Erläuterungen:

2. Schnittstelle „ Probenahme und -untersuchung“

3. Legende zur Schnittstelle „Probenahme und -untersuchung“

4. Feldbeschreibung der Schnittstelle „Probenahme und -untersuchung“

Anlage 3
zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2

Leitlinien zur Angleichung der im Rahmen der jährlichen Überwachungsprogramme von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Angaben

1. Anwendungsbereich der Erhebungsergebnisse, die gemäß Artikel 14 der Richtlinie 89/397/EWG über die amtliche Lebensmittelüberwachung mitzuteilen sind

2. Hinweise zum Ausfüllen der Erhebungsbögen zur Übermittlung der Kontrollergebnisse

Art der Verstöße

- Hygiene

- Hygiene allgemein

- Zusammensetzung

- Kennzeichnung und Aufmachung

- Andere

- Mikrobiologische Verunreinigung

- Andere Verunreinigungen

- Zusammensetzung

- Kennzeichnung und Aufmachung

4 Produktgruppe

Allgemeine Anmerkungen

3. Bericht


 
 
 


Drucksache 169/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.