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134 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marktvorschriften"


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Drucksache 295/20

... Diese Maßnahmen trugen dazu bei, die grundlegende Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten, der Wiederaufbau bedeutet aber, alle vier Grundfreiheiten in vollem Umfang wiederherzustellen. Wir müssen damit fortfahren, die regulatorische Last zu verringern, unsere Binnenmarktvorschriften weiter zu vereinfachen und dafür zu sorgen, dass sie vollständig durchgesetzt und umgesetzt werden. Die neue Taskforce für die Durchsetzung des Binnenmarkts wird das entscheidende Instrument zur Ermittlung und Beseitigung von Hindernissen darstellen, die durch eine nicht ordnungsgemäße Anwendung oder Durchsetzung entstehen. Sie wird die vollständige Umsetzung des im März angenommenen Aktionsplans zur Durchsetzung des Binnenmarkts gewährleisten.



Drucksache 134/1/20

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften - COM(2020) 94 final



Drucksache 355/20

... Mit ihren im Anschluss an die Krise von 2008-2009 erlassenen Finanzmarktvorschriften hat die EU den Bankensektor sowie die Resilienz der einzelnen Banken gegenüber Krisensituationen erheblich gestärkt und u.a. deren Kapitalausstattung, Liquidität sowie die Stabilität ihrer Finanzierungsquellen verbessert. Auch trifft zu, dass die Finanzmarktregulierung nach der Krise die Befolgungskosten für die Banken in der EU erhöht hat. Dies wird in einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2019 bestätigt. Bei kleinen Banken stiegen die einmaligen Kosten von 2 % auf 3 %, während sich die laufenden Kosten von 0,9 % auf 2,4 % erhöht haben. Bei Großbanken haben sich die einmaligen Kosten von 2,2 % auf 2,8 % und die laufenden Kosten von 0,3 % auf 2,9 % erhöht. Dieser Kostenanstieg ist größtenteils gerechtfertigt, da die neuen Vorschriften den Bankensektor in der EU besser auf Stresssituationen wie die gegenwärtige vorbereitet haben.



Drucksache 452/20 (Beschluss)

... 7. Die Anpassung und Vereinheitlichung des regulatorischen Rahmens entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette ist unabdingbar für einen zügigen Hochlauf einer marktfähigen Wasserstoffwirtschaft. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Entwicklung unterstützender Marktvorschriften für die Einführung von grünen Wasserstofftechnologien, insbesondere die zügige Etablierung eines Ausschreibungssystems für "Carbon Contracts for Difference" (CCfD) zur Substitution der konventionellen Wasserstoffproduktion.



Drucksache 452/1/20

... 13. Die Anpassung und Vereinheitlichung des regulatorischen Rahmens entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette ist unabdingbar für einen zügigen Hochlauf einer marktfähigen Wasserstoffwirtschaft. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Entwicklung unterstützender Marktvorschriften für die Einführung von grünen Wasserstofftechnologien, insbesondere die zügige Etablierung eines Ausschreibungssystems für "Carbon Contracts for Difference" (CCfD) zur Substitution der konventionellen Wasserstoffproduktion.



Drucksache 97/20

... Im digitalen Zeitalter ist die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für große und kleine Unternehmen wichtiger denn je. Dies legt nahe, dass Vorschriften, die offline gelten - von Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften über Verbraucherschutzregelungen bis hin zu Bestimmungen über geistiges Eigentum, Steuern und Arbeitnehmerrechte - auch online gelten sollten. Die Verbraucher müssen in der Lage sein, digitalen Produkten und Dienstleistungen ebenso zu vertrauen wie allen anderen. Dabei ist es erforderlich, besonders schutzbedürftige Verbraucher nicht außer Acht zu lassen und die Durchsetzung der Sicherheitsvorschriften auch in Bezug auf Waren aus Drittländern sicherzustellen. Einige Plattformen haben eine so beträchtliche Größenordnung erreicht, dass sie als private Torwächter für Märkte, Kunden und Informationen fungieren können. Wir müssen sicherstellen, dass die systemische Rolle bestimmter Online-Plattformen und die von ihnen erworbene Marktmacht die Fairness und Offenheit unserer Märkte nicht gefährden.



Drucksache 139/20

... Mit Anhang 2 werden den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand gegeben, in denen erläutert wird, wie geeignete Kontrollmechanismen einzurichten sind, um die Versorgungssicherheit in Europa zu gewährleisten2. Der Vertrag gestattet es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten eng gefassten Voraussetzungen von den Binnenmarktvorschriften abzuweichen. Sämtliche restriktiven nationalen Maßnahmen, die nach Artikel 36 AEUV zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen getroffen werden, müssen gerechtfertigt sein, d.h. sie müssen für solche Ziele geeignet, notwendig und angemessen sein, indem sie eine angemessene Versorgung betreffender Personen sicherstellen und gleichzeitig jegliche Entstehung oder Verschärfung von Engpässen bei als wesentlich erachteten Waren wie persönlichen Schutzausrüstungen, Medizinprodukten oder Arzneimitteln verhindern. Jede geplante nationale Maßnahme, mit der der Zugang zu medizinischen Ausrüstungen und Schutzausrüstungen beschränkt wird, ist der Kommission zu notifizieren; diese unterrichtet dann die anderen Mitgliedstaaten.



Drucksache 134/20 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften - COM(2020) 94 final



Drucksache 158/18

... 9. KI kann öffentliche Dienstleistungen wesentlich verbessern und zur Erreichung der Ziele der Ministererklärung (Erklärung von Tallinn) zum Thema elektronische Behördendienste beitragen (Oktober 2017, https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/ministerial-declaration-egovernment-tallinn-declaration). So wird die Kommission beispielsweise Möglichkeiten prüfen, mithilfe der KI große Datenmengen zu analysieren und die Anwendung der Binnenmarktvorschriften zu bewerten.



Drucksache 173/18

... d) Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, d.h. gegen die Körperschaftsteuer-Vorschriften und -Regelungen gerichtete Verstöße, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.



Drucksache 70/18

... 2. Die Kommission fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden spätestens im 1. Quartal 2019 auf, eine Erhebung der derzeitigen Zulassungs- und Genehmigungsansätze für innovative FinTech-Geschäftsmodelle durchzuführen. Dabei sollten sie insbesondere prüfen, wie die nationalen Behörden die im Finanzmarktrecht vorgesehene Verhältnismäßigkeit und Flexibilität anwenden. Gegebenenfalls sollten die ESA Leitlinien für Ansätze und Verfahren herausgeben oder Empfehlungen an die Kommission richten, ob die EU-Finanzmarktvorschriften angepasst werden müssen.



Drucksache 96/18

... (27) Die Drittwirkung einer Übertragung von Forderungen aus Finanzinstrumenten sollte sich ebenfalls nach dem Recht bestimmen, das für den Vertrag gilt, aus dem die Forderung entstanden ist (z.B. einem Derivatkontrakt). Um die Stabilität und das reibungslose Funktionieren der Finanzmärkte zu wahren, ist es von wesentlicher Bedeutung, die Drittwirkung einer Übertragung von Forderungen aus Finanzinstrumenten nicht nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Zedenten, sondern nach dem Recht der übertragenen Forderung zu bestimmen. Dies wird dadurch erreicht, dass es sich bei dem Recht, das für das Finanzinstrument maßgebend ist, aus dem die Forderung entstanden ist, entweder um das von den Parteien selbst gewählte Recht handelt oder um das Recht, das sich aus nicht abdingbaren Finanzmarktvorschriften ergibt.



Drucksache 70/1/18

... 4. FinTech in Unternehmen sind regelmäßig sehr individuelle technische Ansätze. Aufgrund dieser Vielfalt und den technischen Unterschieden innerhalb der EU sind die finanzaufsichtsrechtlichen Fragen, die sich bei FinTech in Unternehmen stellen, sehr einzelfallspezifisch. Der Bundesrat begrüßt die Durchführung einer Erhebung der derzeitigen nationalen Zulassungs- und Genehmigungsansätze in den Mitgliedstaaten durch die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden. Darauf aufbauend soll eine Anpassung der EU-Finanzmarktvorschriften geprüft werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sofern eine Vereinheitlichung erforderlich sein sollte, darauf zu achten, dass alle wesentlichen Entscheidungen vom europäischen Gesetzgeber selbst getroffen werden. Leitlinien durch die EU-Aufsichtsbehörden sind nicht sinnvoll und sollten daher nicht eingeführt werden.



Drucksache 70/18 (Beschluss)

... 4. FinTech in Unternehmen sind regelmäßig sehr individuelle technische Ansätze. Aufgrund dieser Vielfalt und den technischen Unterschieden innerhalb der EU sind die finanzaufsichtsrechtlichen Fragen, die sich bei FinTech in Unternehmen stellen, sehr einzelfallspezifisch. Der Bundesrat begrüßt die Durchführung einer Erhebung der derzeitigen nationalen Zulassungs- und Genehmigungsansätze in den Mitgliedstaaten durch die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden. Darauf aufbauend soll eine Anpassung der EU-Finanzmarktvorschriften geprüft werden. Er bittet die Bundesregierung, sofern eine Vereinheitlichung erforderlich sein sollte, darauf zu achten, dass alle wesentlichen Entscheidungen vom europäischen Gesetzgeber selbst getroffen werden. Leitlinien durch die EU-Aufsichtsbehörden sind nicht sinnvoll und sollten daher nicht eingeführt werden.



Drucksache 708/17

... Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie sind notwendig, um das Ziel eines integrierten europäischen Gasmarktes zu verwirklichen, das auf nationaler Ebene mit fragmentierten nationalen Vorschriften nicht auf ebenso effiziente Weise erreicht werden kann. Es hat sich gezeigt, dass isolierte nationale Ansätze zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Energiebinnenmarktvorschriften und damit zu suboptimalen und widersprüchlichen Regulierungsmaßnahmen, zu unnötigen redundanten Eingriffen sowie zu Verzögerungen bei der Behebung von Marktineffizienzen geführt haben2. Außerdem haben Rohrleitungen aus und nach Drittländern in den meisten Fällen eine Kapazität, die sich auf den Gasbinnenmarkt und auf die Versorgungssicherheit in mehreren Mitgliedstaaten auswirken kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 708/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 291/17 (Beschluss)

Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)



Drucksache 4/17

... (27) Durch die Transparenzanforderungen sollte sichergestellt werden, dass alle Maßnahmen zur Verhinderung oder Bewältigung von Krisensituationen mit den Binnenmarktvorschriften im Einklang stehen und den der Energieunion zugrunde liegenden Prinzipien der Zusammenarbeit und Solidarität entsprechen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 4/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2. Wer ist auf welche Weise betroffen?

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörde

Kapitel II
Risikobewertung

Artikel 4
Bewertung der Versorgungssicherheit

Artikel 5
Methode zur Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 6
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf regionaler Ebene

Artikel 7
Bestimmung von Szenarien für Stromversorgungskrisen auf nationaler Ebene

Artikel 8
Methode für kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Artikel 9
Kurzfristige Abschätzungen der Leistungsbilanz

Kapitel III
Risikovorsorgeplan

Artikel 10
Erstellung der Risikovorsorgepläne

Artikel 11
Inhalt der Risikovorsorgepläne - nationale Maßnahmen

Artikel 12
Inhalt der Risikovorsorgepläne - regional abgestimmte Maßnahmen

Kapitel IV
Bewältigung von Stromversorgungskrisen

Artikel 13
Frühwarnung und Erklärung des Eintritts einer Krise

Artikel 14
Zusammenarbeit und Unterstützung

Artikel 15
Einhaltung von Marktvorschriften

Kapitel V
Bewertung und Überwachung

Artikel 16
Nachträgliche Analyse

Artikel 17
Überwachung durch die Koordinierungsgruppe Strom

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien der Energiegemeinschaft

Artikel 19
Befugnisübertragung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

ANNEX 1 Anhang der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie2005/89/EG

Anhang
Muster für den Risikovorsorgeplan

Allgemeine Informationen

1. Zusammenfassung der SZENARIEN für STROMVERSORGUNGSKRISEN

2. AUFGABEN und ZUSTÄNDIGKEITEN der zuständigen BEHÖRDE

3. Verfahren und Massnahmen in einer STROMVERSORGUNGSKRISE

3.1. Nationale Verfahren und Maßnahmen

3.2. Regionale Verfahren und Maßnahmen

4. KRISENMANAGER ODER KRISENMANAGEMENTTEAM

5. Konsultation der Interessenträger

6. NOTFALLTESTS


 
 
 


Drucksache 400/1/17

... 3. Der Bundesrat bezweifelt, dass mitgliedstaatliche Kontroll- und Auskunftsrechte nicht ausreichend sind. Die Kommission verschafft sich durch diesen Verordnungsvorschlag ein sehr weitgefasstes Informationsrecht gegenüber Unternehmen, um vermeintliche Verstöße gegen EU-Vorschriften prüfen und belegen zu können. Die Kommission möchte auf Informationen bei Unternehmen zugreifen können, um sie etwa im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren et cetera gegen Mitgliedstaaten einsetzen zu können. Die Kommission argumentiert, dass Durchsetzungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten oder regulatorische Maßnahmen speziell in grenzüberschreitenden Fällen zu unkoordiniert bzw. heterogen sind, um die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften zu gewährleisten, ohne allerdings Beispiele zu nennen. Es bestehen vielmehr im nationalen (Verwaltungs-)Recht zahlreiche Auskunftsansprüche der nationalen Behörden gegenüber den Marktteilnehmern.



Drucksache 187/17 (Beschluss)

... 2. Er unterstützt die Kommission darin, bei der wettbewerblichen Öffnung der Energiemärkte die stetig zunehmende Stromerzeugung aus erneuerbaren, volatil einspeisenden Stromerzeugungen durch Anpassung der Marktvorschriften noch stärker in den Blick zu nehmen, ohne dabei die Sicherheit der Stromversorgung aus den Augen zu verlieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/17 (Beschluss)




Zum Richtlinienvorschlag insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 187/1/17

... 2. Der Bundesrat unterstützt die Kommission darin, bei der wettbewerblichen Öffnung der Energiemärkte die stetig zunehmende Stromerzeugung aus erneuerbaren, volatil einspeisenden Stromerzeugungen durch Anpassung der Marktvorschriften noch stärker in den Blick zu nehmen, ohne dabei die Sicherheit der Stromversorgung aus den Augen zu verlieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 187/1/17




Zum Richtlinienvorschlag insgesamt

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 533/16

... - Auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen ehrgeizige Vereinfachungsmaßnahmen auf der Tagesordnung: Mehr als 20 Aktionen sind bereits abgeschlossen, von denen die Landwirte, aber auch die nationalen Verwaltungen unmittelbar profitieren. Weitere Vorschläge zur Ökologisierung im Rahmen des REFIT-Programms sind in Arbeit. Darüber hinaus wird an einem Aktionsplan zu den Agrarmarktvorschriften gearbeitet, dessen Ziel es ist, die



Drucksache 813/16 (Beschluss)

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)



Drucksache 180/16

Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG)



Drucksache 194/16

... Bei der Überarbeitung der vorhandenen Binnenmarktvorschriften bzw. der Erarbeitung neuer Vorschläge wird die Kommission im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT-Programm) besonderes Augenmerk auf die Interoperabilität und die mit einer effektiven Nutzung digitaler Technologien verbundenen Vorteile legen. Ziel ist es, unnötig komplexe, papiergestützte oder mit Doppelarbeit verbundene Verfahren zu vermeiden (etwa aufgrund mehrerer Ansprechpartner, Meldeverfahren sowie Anforderungen an den Datenaustausch oder Datensysteme).



Drucksache 534/16

... Zu diesem Zweck werden weitere Änderungen an Solvency II in Zusammenhang mit Investitionen von Versicherungsgesellschaften in Infrastrukturunternehmen und mit dem Regelungsrahmen für Risikokapital erwogen. Als Teil der bevorstehenden Überarbeitung des Bankenrechts, die noch vor Jahresende verabschiedet werden soll, wird die Kommission eine Senkung der Eigenkapitalanforderungen für Banken vorschlagen, die in Infrastruktur-Vermögenswerte investieren. Initiativen zur weiteren Stärkung des Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen sind ebenfalls unerlässlich, um das Investitionspotenzial in Europa vollständig zu erschließen. Die Binnenmarktstrategie wird dazu beitragen, neue Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen und bestehende regulatorische und verwaltungstechnische Hindernisse zu beseitigen - vor allem für Dienstleister, die in ganz Europa tätig werden wollen. Die Arbeit an konkreten Vorschlägen im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Binnenmarktvorschriften sowie mit Maßnahmen im Bereich



Drucksache 19/16 (Beschluss)

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FimanoG)



Drucksache 677/16

... Die Mitgliedstaaten sollten die auf EU-Ebene verfügbaren Instrumente in vollem Umfang nutzen, um das gesamte Potenzial, das Investitionen und Produktivität in Europa bieten, freizusetzen. Der Produktivitätszuwachs hat sich in den vergangenen Jahren verlangsamt, wovon jedoch nicht alle Unternehmen in gleichem Maße betroffen sind. In vielen Fällen verzeichneten die weniger produktiven Unternehmen einen negativen Produktivitätszuwachs. Die Mitgliedstaaten müssen Reformen und Maßnahmen einleiten, die die Verbreitung neuer Technologien erleichtern, um sicherzustellen, dass eine Vielzahl an Unternehmen von den Vorteilen dieser Technologien profitieren. Vor allem für Dienstleister, die in ganz Europa tätig werden wollen, wird die Umsetzung der Binnenmarktstrategie neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und bestehende regulatorische und administrative Hindernisse beseitigen. Derzeit wird an konkreten Vorschlägen im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Binnenmarktvorschriften sowie mit Maßnahmen im Bereich der Unternehmensdienstleistungen (insbesondere deren grenzüberschreitende Erbringung), der Umstrukturierungen und Insolvenzen von Unternehmen und der Schaffung eines einfachen, modernen und betrugssicheren Mehrwertsteuersystems gearbeitet. Die Strategie für den digitalen Binnenmarkt wird die Rechtssicherheit im digitalen Sektor verbessern. Eine bessere



Drucksache 180/16 (Beschluss)

Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FiMaNoG)



Drucksache 114/16

... Bei den vorbereitenden Konsultationen, die die Kommission mit ca. 300 Interessenträgern, hauptsächlich KMU, durchgeführt hat, meldeten 30 % der grenzüberschreitend tätigen Dienstleistungsunternehmen Probleme mit den bestehenden Entsendevorschriften für Arbeitnehmer, wie etwa belastende administrative und dokumentarische Auflagen, Gebühren und Registrierungspflichten. Nicht ausreichend klare Arbeitsmarktvorschriften in den Zielländern werden ebenso als großes Hindernis für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung angesehen, insbesondere von KMU.



Drucksache 813/1/16

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG)



Drucksache 19/1/16

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz - 1. FimanoG)



Drucksache 453/1/15

... 14. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission eine umfassende Überprüfung der kumulativen Wirkung und Kohärenz der Finanzmarktvorschriften, die als Reaktion auf die Finanzkrise verabschiedet wurden, eingeleitet hat. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Methodik der Überprüfung offengelegt wird, um gegebenenfalls auf nationale Besonderheiten frühzeitig hinweisen zu können. Bei der Überprüfung sollten, wie vom Bundesrat gefordert (BR-Drucksache 63/15(B)), die Auswirkungen der Finanzmarktvorschriften auf kleine und regional tätige Banken sowie Förderinstitute besonders berücksichtigt werden.



Drucksache 509/15

... Dafür muss ein ganzheitliches Konzept verfolgt werden, das alle Phasen der Politikgestaltung von der Konzipierung über die Durchführung bis hin zur Information umfasst, so wie es auch dem Konzept für eine bessere Rechtsetzung entspricht. Dies umfasst die bessere Integration von Bewertungs- und Durchsetzungsaspekten in die Konzipierung von politischen Maßnahmen, die stärkere Unterstützung und Anleitung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Binnenmarktvorschriften und eine kohärentere und effizientere Durchsetzungspolitik, mit der die generelle Einhaltung der Binnenmarktvorschriften und des EU-Rechts im Allgemeinen verbessert werden soll. Die Kommission ist fest entschlossen, diese Ziele zu verwirklichen.



Drucksache 453/15 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission eine umfassende Überprüfung der kumulativen Wirkung und Kohärenz der Finanzmarktvorschriften, die als Reaktion auf die Finanzkrise verabschiedet wurden, eingeleitet hat. Er spricht sich dafür aus, dass die Methodik der Überprüfung offengelegt wird, um gegebenenfalls auf nationale Besonderheiten frühzeitig hinweisen zu können. Bei der Überprüfung sollten, wie vom Bundesrat gefordert (BR-Drucksache 63/15(B)), die Auswirkungen der Finanzmarktvorschriften auf kleine und regional tätige Banken sowie Förderinstitute besonders berücksichtigt werden.



Drucksache 63/15

... Die Kommission führt derzeit eine breit angelegte Konsultation über die Art der Probleme, mögliche Maßnahmen und die Prioritätensetzung durch. Rechtsvorschriften sind womöglich nicht immer eine geeignete politische Antwort auf diese Herausforderungen, und in vielen Fällen wird es Sache des Marktes sein, Lösungen zu finden. In bestimmten Bereichen werden nichtlegislative Schritte und die wirksame Umsetzung des Wettbewerbsrechts und der Binnenmarktvorschriften am ehesten zu Fortschritten führen. Die Kommission wird erfolgversprechende Lösungen der Märkte unterstützen und Regeländerungen nur dort befürworten, wo sie notwendig sind.



Drucksache 71/15

... Ein wichtiges Element bei der Sicherstellung der Energieversorgung (insbesondere der Gasversorgung) ist die vollständige Übereinstimmung der Abkommen, die den Kauf von Energie aus Drittländern betreffen, mit dem EU-Recht. Prüfungen der zwischenstaatlichen Abkommen und der entsprechenden kommerziellen Vereinbarungen im Hinblick auf die Einhaltung des EU-Rechts auf der Grundlage des entsprechenden Beschlusses14 werden derzeit durchgeführt, nachdem ein Mitgliedstaat ein Abkommen mit einem Drittland geschlossen hat. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Neuverhandlung derartiger Übereinkünfte sehr schwierig ist. Die Positionen der Unterzeichner sind bereits festgelegt, was politischen Druck erzeugt, keinen der Aspekte der Abkommen anzutasten. In Zukunft sollte die Kommission über die Aushandlung von zwischenstaatlichen Abkommen von einem frühen Zeitpunkt an unterrichtet werden, so dass eine bessere Ex-ante-Bewertung der Vereinbarkeit dieser Abkommen mit den Binnenmarktvorschriften und den Kriterien für die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Die Beteiligung der Kommission an solchen Verhandlungen mit Drittländern und eine Umstellung auf Standardvertragsklauseln könnten auch dazu beitragen, unangemessenen Druck wirksamer zu vermeiden, und die Einhaltung der europäischen Vorschriften sicherstellen. Daher wird die Kommission den Beschluss über zwischenstaatliche Energieabkommen überprüfen und Optionen vorschlagen, die gewährleisten, dass die EU in Verhandlungen mit Drittländern mit einer Stimme spricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 400/14

... Nach dem ProdSG dürfen nur noch sichere Produkte auf dem Binnenmarkt sein. Damit ist sichergestellt, dass die zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel, welche die in den Binnenmarktvorschriften und den nationalen Umsetzungen (insbesondere Produktsicherheitsgesetz, aber auch z. B



Drucksache 111/14

... Die EU-Binnenmarktvorschriften respektieren in vollem Umfang, dass es Sache der öffentlichen Behörden ist, dafür zu sorgen, dass Dienstleistungen den erforderlichen Qualitätsstandards entsprechen, die geltenden Tarife festzulegen und relevante Vorgaben für öffentliche Dienstleistungen zu machen (z.B. Schutz benachteiligter Nutzer). Diese Vorschriften sollen die Transparenz steigern, Gleichbehandlung gewährleisten und es den Bürgern ermöglichen, den bestmöglichen Gegenwert für das Geld zu erhalten, das sie in Form von Gebühren oder Steuern zahlen. So sorgen beispielsweise die EU-Vergabevorschriften dafür, dass öffentliche Behörden, die ein externes Unternehmen mit der Erbringung von wasserwirtschaftlichen Dienstleistungen betrauen wollen, ein transparentes Auswahlverfahren durchführen, das den Nutzern das vorteilhafteste Angebot sichert. Beschließen die öffentlichen Behörden hingegen, diese Dienstleistungen im Wege einer öffentlichöffentlichen Zusammenarbeit zu erbringen, so bietet das EU-Vergaberecht ebenfalls einen sicheren und flexiblen Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit.



Drucksache 363/12

... 5. Funktionierende Binnenmarktvorschriften in der Praxis



Drucksache 277/12

... 15. Auch für das einwandfreie Funktionieren des Binnenmarktes ist eine solide Beihilfenkontrolle von großer Bedeutung. Sie geht Hand in Hand mit der wirksamen Umsetzung der EU-Binnenmarktvorschriften; besonders wichtig ist sie für all jene Märkte, die erst vor kurzem liberalisiert wurden und auf denen große etablierte Unternehmen, die u.a. in den Bereichen Transport, Postdienste oder in beschränkterem Umfang Energie tätig sind, bislang staatliche Unterstützung erhalten haben, weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts kann das Marktgeschehen auf dem Binnenmarkt verbessern, indem sie noch wirksamer dafür sorgt, dass



Drucksache 356/12

... (6) Diese Hindernisse sollten beseitigt und es sollten Vorschriften angenommen werden, die eine Unterminierung der Binnenmarktvorschriften verhindern. Zu diesem Zweck sollten Bestimmungen zur Abwicklung von Instituten gemeinsamen Mindestharmonisierungsregeln unterworfen werden.



Drucksache 113/12

... Die im Rahmen der Krankenversicherungssysteme getroffenen nationalen Maßnahmen zur Kontrolle der Kostenerstattung von Arzneimitteln und zur Steuerung ihres Verbrauchs können den Handel behindern, weil sie die Möglichkeit der Pharmaunternehmen beeinträchtigen, ihre Arzneimittel im Inland zu verkaufen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seiner ständigen Rechtsprechung das Recht der Mitgliedstaaten anerkannt, solche Maßnahmen zur Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts ihrer Krankenversicherungssysteme zu treffen2. Es müssen jedoch grundlegende Bedingungen für die Transparenz der Verfahren eingehalten werden, damit die Maßnahmen mit den Binnenmarktvorschriften des Vertrags im Einklang stehen. Insbesondere dürfen die Maßnahmen betreffend die Preisfestsetzung und Kostenerstattung zu keinerlei Diskriminierung von Einfuhrarzneimitteln führen, und sie müssen auf objektiven und überprüfbaren Kriterien beruhen, die von der Herkunft der Arzneimittel unabhängig sind.



Drucksache 581/12

... Der Erfolg unserer Bemühungen wird davon abhängen, ob die Binnenmarktvorschriften in der Praxis auf effiziente, vorhersagbare und zuverlässige Weise angewandt werden. Daher sind die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften und ihre Anwendung in der täglichen Praxis durch die Behörden der Mitgliedstaaten von fundamentaler Bedeutung. Der Bewältigung dieser Herausforderung wird die Kommission all ihre Aufmerksamkeit widmen, wie sie dies in ihrer einschlägigen Mitteilung vom Juni 20126 angekündigt hat. So fordert sie insbesondere zusätzliche Anstrengungen in denjenigen Wirtschaftsbereichen, die das größte Wachstumspotenzial bergen, also im Dienstleistungssektor und in den Netzindustrien. Außerdem wird sie dafür sorgen, dass das Funktionieren des Binnenmarkts besser überwacht wird, indem das Verfahren des Europäischen Semesters genutzt wird. Ziel ist es, den Gruppendruck ("Peer Pressure") zu erhöhen und Maßnahmen zur Beseitigung der noch bestehenden Hindernisse sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auszuarbeiten.



Drucksache 692/12

... - die Überwachung/Überprüfung von Restrukturierungsaktivitäten im Hinblick auf ihre strenge Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften fortsetzen, insbesondere in Bezug auf staatliche Beihilfen und Binnenmarktvorschriften; - in Konsultation mit Vertretern von Regionen, in denen die Automobilindustrie stark vertreten ist, Arbeitsverwaltungen und den Interessenträgern der Branche bewährte Verfahren ermitteln und ein vorausschauendes Konzept für die Umstrukturierung fördern;



Drucksache 573/12

... Da das Cloud-Computing von Natur aus frei von örtlichen Beschränkungen ist, könnte es den digitalen Binnenmarkt auf eine neue Stufe heben. Dies wird aber nur dann möglich sein, wenn es zuvor gelingt, die bestehenden Binnenmarktvorschriften wirksam umzusetzen. Die möglichen Vorteile sind gewaltig. In der für die Kommission angefertigten Vorbereitungsstudie wird geschätzt, dass die öffentliche Cloud unter Cloud-freundlichen Rahmenbedingungen einen BIP-Zuwachs von 250 Milliarden EUR im Jahr 2020 bewirken würde. Dieser Zahl stehen 88 Milliarden EUR für den Fall des "Nichthandelns" gegenüber. Für den Zeitraum von 2015 bis 2020 ergäbe dies kumulierte Auswirkungen in Höhe von 600 Milliarden EUR und ginge einher mit der Schaffung von 2,5 Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen12.



Drucksache 345/12

... • konkrete Maßnahmen, um den Governance-Zyklus des Binnenmarkts weiter zu verbessern, d.h. wie die Binnenmarktvorschriften entwickelt, umgesetzt, angewendet und durchgesetzt werden (Teil II).



Drucksache 652/12

... Verbesserung der Qualität und der Wirksamkeit der Binnenmarktvorschriften für Industrieerzeugnisse, Abbau der verbliebenen Handelsschranken (insbesondere bei Erzeugnissen mit hohem Wachstumspotenzial), einheitlichere Anwendung der Vorschriften und Vereinfachung ihrer Verwaltung und Umsetzung. (3. Quartal 2013)



Drucksache 721/12

... Auch für EU-Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Durch die Binnenmarktvorschriften und den Handel über liquide Strombörsen steht der Energiemarkt der EU Betreibern aus Drittländern offen. Sind diese in der EU tätig, haben sie dieselben Rechte und Pflichten wie EU-Unternehmen. Da die Gas- und Stromimporte keinen Beschränkungen oder Abgaben unterliegen, ist der europäische Markt einer der offensten Energiemärkte weltweit mit Vorbildfunktion für weitere Erleichterungen des internationalen Energiehandels. Die Handelspolitik der EU verfolgt das Ziel, dass EU-Unternehmen außerhalb der EU in den Heimatmärkten ihrer Wettbewerber mit diesen auf gleicher Basis konkurrieren können. Ein Energiebinnenmarkt mit 500 Millionen Verbrauchern verschafft der EU und ihren Unternehmen im internationalen Handel Gewicht.



Drucksache 610/12

... Die Abstimmung der Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit den Bemühungen der Interessenträger ließe sich durch eine eigene Taskforce für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion noch ausgewogener gestalten. Auf diese Weise würde der Kurs vorgegeben und die Koordination gewährleistet sowie die weitere Verbreitung und Vermarktung der Ergebnisse der öffentlich-privaten Partnerschaften sichergestellt werden. Dieser Ansatz könnte auch zur Förderung nachfrageorientierter Innovationsmaßnahmen15 (etwa zeitnahe Binnenmarktvorschriften und Normung) und eines innovativen öffentlichen Beschaffungswesens beitragen.



Drucksache 820/12

... Erstens ist diese Rechtsgrundlage geeignet, um - angesichts der wissenschaftlichen und internationalen Entwicklungen - den bestehenden Grad der Harmonisierung bezüglich der Angabe der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalte, bezüglich der Größe der Warnhinweise und bezüglich bestimmter Aspekte im Zusammenhang mit den Merkmalen für die Rückverfolgbarkeit zu aktualisieren27. Zweitens ist eine Angleichung einzelstaatlicher Vorschriften für Tabakerzeugnisse gemäß Artikel 114 gerechtfertigt, wenn Behinderungen des freien Warenverkehrs beseitigt werden müssen28. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen betreffend die Frage, welche Produkte geregelt werden, sowie für die Kennzeichnung und die Inhaltsstoffe. Drittens ist eine Harmonisierung gerechtfertigt, damit bestimmte Binnenmarktvorschriften nicht umgangen werden29. Besonders relevant ist dies für die Fragen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Fernabsatz, mit der Rückverfolgbarkeit und mit den Sicherheitsmerkmalen. Die hier vorgesehenen Maßnahmen werden legales Handeln einfacher machen und den Verkauf von nicht richtlinienkonformen Tabakerzeugnissen eindämmen (dies betrifft u.a. die richtige Sprache für die gesundheitsbezogenen Warnhinweise und die Regelung der Inhaltsstoffe).



Drucksache 94/12 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt die mehrfachen Hinweise der Kommission, dass die Verantwortung für die Gestaltung der Renten- und Pensionssysteme allein bei den Mitgliedstaaten liegt und der EU in diesem Bereich keine Legislativbefugnisse zustehen. Er bedauert in diesem Zusammenhang jedoch, dass in Bezug auf die in Anhang 1 genannten Rechtsetzungsvorhaben zum Ausbau der privaten Zusatz-Altersvorsorge nicht hinreichend deutlich wird, auf welche Rechtsgrundlagen diese gestützt werden sollen und inwieweit hier ohne entsprechende Legislativbefugnisse in die nationalen Gestaltungsspielräume eingegriffen werden soll. Insbesondere lässt sich schwerlich unterscheiden, welche der Maßnahmen auf die sozialpolitischen Ermächtigungsgrundlagen und welche auf die Binnenmarktvorschriften gestützt werden sollen und ob es der EU demzufolge überhaupt möglich ist, über lediglich unterstützende und ergänzende Tätigkeiten hinauszugehen. Der Bundesrat sieht in diesem Bereich einen erheblichen Präzisierungsbedarf.



Drucksache 94/1/12

... 4. Der Bundesrat begrüßt die mehrfachen Hinweise der Kommission, dass die Verantwortung für die Gestaltung der Renten- und Pensionssysteme allein bei den Mitgliedstaaten liegt und der EU in diesem Bereich keine Legislativbefugnisse zustehen. Er bedauert [in diesem Zusammenhang jedoch], dass in Bezug auf die in Anhang 1 genannten Rechtsetzungsvorhaben {zum Ausbau der privaten Zusatz-Altersvorsorge} nicht hinreichend deutlich wird, auf welche Rechtsgrundlagen diese gestützt werden sollen und inwieweit hier ohne entsprechende Legislativbefugnisse in die nationalen Gestaltungsspielräume eingegriffen werden soll. Insbesondere lässt sich schwerlich unterscheiden, welche der Maßnahmen auf die sozialpolitischen Ermächtigungsgrundlagen und welche auf die Binnenmarktvorschriften gestützt werden sollen und ob es der EU demzufolge überhaupt möglich ist, über lediglich unterstützende und ergänzende Tätigkeiten hinauszugehen. Der Bundesrat sieht in diesem Bereich einen erheblichen Präzisierungsbedarf.



Drucksache 314/11 (Beschluss)

... Die neuen Obergrenzen sollen auch in anderen Rechtsvorschriften, die EU-Binnenmarktvorschriften betreffen, Anwendung finden.



Drucksache 314/1/11

... Die neuen Obergrenzen sollen auch in anderen Rechtsvorschriften, die EU-Binnenmarktvorschriften betreffen, Anwendung finden.



Drucksache 665/11

... Die Sozialunternehmen müssen jedoch in gleichem Maße wie andere Unternehmen von den Vorteilen des Binnenmarktes profitieren können. Dies gilt selbstverständlich für die großen Betriebe, die länderübergreifend oder sogar europaweit expandieren können. Doch auch kleine Sozialunternehmen, die nur lokal tätig sind, sind direkt von den Binnenmarktvorschriften betroffen, insbesondere was die Bestimmungen im Bankwesen, den Zugang zu den Strukturfonds oder die Umsetzung der Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anbelangt.



Drucksache 877/11

... - Wie lassen sich die Binnenmarktvorschriften und insbesondere die



Drucksache 232/11

... In den Binnenmarktvorschriften ist den Artikeln 8 und 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die dem AEUV nunmehr rechtlich gleichgestellt ist, angemessen Rechnung zu tragen. Die Kommission wird deshalb eine horizontale Rechtsvorschrift vorschlagen, mit der die Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den sozialen Rechten klargestellt werden soll, wie dem Recht, den nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken entsprechend und unter Einhaltung des EU-Rechts kollektive Maßnahmen durchzuführen. 56



Drucksache 655/11

... Bei der Folgenabschätzung wurden eine Reihe potenzieller regulatorischer Hemmnisse im Beschaffungswesen und bei den Kapitalmarktvorschriften festgestellt. Die Kommission wird sich mit diesen Fragen weiter beschäftigen, um gegebenenfalls geeignete Lösungen zu finden. Allerdings herrscht der Eindruck, dass diese Faktoren die Pilotphase zwar verlangsamen könnten, aber nicht beeinträchtigen werden. Da in Europa kein wirklicher Markt für projektgebundene Anleihen besteht, muss nach Auffassung der Akteure so rasch wie möglich mit der Initiative begonnen werden.



Drucksache 27/11

... Die Kommission ist der Auffassung, dass der wirksame Schutz dieser Einkommensquellen – bei voller Einhaltung des EU-Wettbewerbsrechts und der Binnenmarktregeln – wichtig ist, damit eine unabhängige Finanzierung sportlicher Aktivitäten in Europa gesichert werden kann. Bei der Übertragung von Sportmedienrechten sollten die unterschiedliche Marktnachfrage und die verschiedenen kulturellen Vorlieben berücksichtigt und gleichzeitig die Einhaltung der Binnenmarktvorschriften und des Wettbewerbsrechts sichergestellt werden.



Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Die neuen Obergrenzen sollen auch in anderen Rechtsvorschriften, die EU-Binnenmarktvorschriften betreffen, so z.B. im geplanten neuen Produktsicherheitsgesetz, Anwendung finden.



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.