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"Marktvorschriften"
Drucksache 96/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine bessere Governance für den Binnenmarkt mittels verstärkter administrativer Zusammenarbeit - Eine Strategie für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Binnenmarkt-Informationssystems (Internal Market Information System/IMI) KOM (2011) 75 endg.
... Das IMI ist als ein flexibles System konzipiert, das leicht zur Unterstützung verschiedener Bereiche der Binnenmarktvorschriften herangezogen werden kann, die auf dem Gebiet der Verwaltungszusammenarbeit erlassen wurden (für weitere Informationen siehe Abschnitt I des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen).
Drucksache 582/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht KOM (2011) 573 endg.
... Beispiel: Die EU-Bestimmungen zum Finanzmarktverhalten sind ein konkreter Fall, in dem das Strafrecht ein nützliches zusätzliches Mittel darstellen könnte, um eine wirksame Durchführung der Bestimmungen sicherzustellen. Wie die Finanzkrise gezeigt hat, werden die Finanzmarktvorschriften nicht immer eingehalten und ordnungsgemäß angewandt. Das kann das Vertrauen in den Finanzsektor erheblich untergraben. Stärkere Konvergenz der Rechtssysteme in den Mitgliedstaaten, auch beim Strafrecht, kann dazu beitragen, der Gefahr unzureichend funktionierender Finanzmärkte vorzubeugen, und die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen im Binnenmarkt unterstützen13.
Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Es ist daher keine Überraschung, dass die EU auf Märkten wie dem der Mediendienste in Rückstand gerät, und zwar sowohl im Hinblick auf das Angebot für die Verbraucher als auch auf mögliche Geschäftsmodelle, die Arbeitskräfte in Europa schaffen können. Die meisten erfolgreichen Internet-Unternehmen der letzten Jahre (wie Google, eBay, Amazon und Facebook) haben ihren Ursprung außerhalb Europas3. Zweitens sind Transaktionen im digitalen Umfeld noch immer zu viel kompliziert obwohl wichtige Binnenmarktvorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr, die elektronische
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Drucksache 188/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... Auch muss das EU-Recht unbedingt ordnungsgemäß umgesetzt werden, damit auch die EU-Politik verwirklicht wird und die Rechte der EU-Bürger und der Unternehmen gleichermaßen geschützt werden. Eine bessere Um- und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, darunter der Dienstleistungs-Richtlinie, ist daher ein wichtiges Ziel.
Drucksache 694/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung - Vorrang für Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit KOM (2010) 614 endg.
... Erstens muss dafür gesorgt werden, dass alle politischen Vorschläge mit erheblichen Auswirkungen auf die Industrie gründlich auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit analysiert werden. Bei solchen Maßnahmen kann es sich um neue Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt handeln, um wichtige Finanzmarktvorschriften, die sich auf den Zugang zu Finanzmitteln auswirken können, oder um neue Vorschriften in den Bereichen Klimawandel und Umweltschutz. Die Analyse der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit würde im Rahmen der bereits bestehenden Folgenabschätzungen durchgeführt, und zwar wie folgt:
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Mit diesem Bericht löst Kommissionspräsident Barroso seine Zusage ein, sich einen umfassenden Überblick über die Hindernisse zu verschaffen, mit denen die Bürger noch immer konfrontiert sind, und Vorschläge zu machen, wie diese am besten beseitigt werden können. Gleichzeitig mit dem Bericht wird die Mitteilung der Kommission über die Binnenmarktinitiative („Auf dem Weg zu einem Pakt für den Binnenmarkt: Für eine soziale Marktwirtschaft“ 13) vorgelegt, in der es um die Beseitigung der Hindernisse geht, denen sich EU-Bürger gegenübersehen, wenn sie als Wirtschaftsteilnehmer im Binnenmarkt – z. B. als Unternehmer, Verbraucher oder Arbeitnehmer – die Rechte wahrnehmen wollen, die ihnen aufgrund der Binnenmarktvorschriften zustehen.
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Der Binnenmarkt muss auch ein Anziehungspol bleiben für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer, die der Europäischen Union beitreten möchten, wie auch für die Nachbarländer der EU. Die Kommission wird in Betracht ziehen, den Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften weiter auszudehnen unter Berücksichtung des Grads an Regelungskonvergenz und der Fähigkeit der betreffenden Länder, die einschlägigen Vorschriften wirksam umzusetzen.
Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... Die Finanzkrise hat Zweifel daran aufkommen lassen, ob die Finanzmarktvorschriften stets eingehalten und EU-weit ordnungsgemäß angewandt werden. Mangelnde Durchsetzung von EU-Vorschriften in einem Mitgliedstaat kann sich erheblich auf die Stabilität und Funktionsweise des Finanzsystems in einem anderen Mitgliedstaat auswirken. Aus diesem Grund muss eine kohärente und wirksame Anwendung der EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden.
Drucksache 812/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiemarkts KOM (2010) 726 endg.
... Zu einer solchen Information gehört eine Information, die die Kapazität von Anlagen zur Produktion, zur Speicherung, zum Verbrauch und zum Transport von Strom oder Erdgas betrifft, sowie eine Information, die aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf Unionsebene oder nationaler Ebene, Marktvorschriften, Verträgen oder Gebräuchen auf dem relevanten Energiegroßhandelsmarkt bekannt gegeben werden muss.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung interessierter Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
4.2.1. Subsidiaritätsprinzip
4.2.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.3. Einzelerläuterung
4.3.1. Eindeutige und kohärente Regeln
4.3.2. Flexible und kompatibel Regeln
4.3.3. Maßnahmen, um Marktmissbrauch wirksam aufzudecken und davor abzuschrecken Marktüberwachung
Meldung von Daten
Untersuchung und Durchsetzung
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verbot von Insider-Handel und Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider- Informationen
Artikel 4 Verbot der Marktmanipulation
Artikel 5 Spezifizierung der Begriffsbestimmungen von Insider-Informationen und Marktmanipulation
Artikel 6 Marktüberwachung
Artikel 7 Datenerhebung
Artikel 8 Informationsaustausch zwischen der Agentur und anderen Einrichtungen
Artikel 9 Datenschutz und Betriebszuverlässigkeit
Artikel 10 Umsetzung der Verbote von Marktmissbrauch
Artikel 11 Zusammenarbeit auf Unionsebene
Artikel 12 Berufsgeheimnis
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Beziehungen zu Drittländern
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 17 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 18 Inkrafttreten
Drucksache 134/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie 2005/29 /EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und der Richtlinie 2006/114 /EG über irreführende und vergleichende Werbung
... ") als ersten Schritt hin zu einer besseren Überwachung der Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften; betont, dass regelmäßig weitreichende derartige Kontrollen durchgeführt werden sollten; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden ähnliche Daten über die Anwendung der Binnenmarktvorschriften in anderen Schlüsselbereichen des Binnenmarkts zu erheben;
Drucksache 828/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Verknüpfung von Unternehmensregistern KOM (2009) 614 endg.; Ratsdok. 15801/09
... Durch das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) soll die administrative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefördert und somit das Funktionieren der Binnenmarktvorschriften verbessert werden. Im März 2006 haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag unterstützt, das IMI zu entwickeln, das zurzeit für die Durchsetzung der Richtlinie über Berufsqualifikationen25 verwendet wird. Ab Ende 2009 soll es auch dazu beitragen, die Richtlinie über Dienstleistungen26 durchzusetzen (siehe Kasten 3)27.
Drucksache 250/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Sozialwirtschaft (2008/2250(INI))
... I. in der Erwägung, dass es notwendig ist, das Statut einiger sozialwirtschaftlicher Organisationstypen auf EU-Ebene unter Berücksichtigung der Binnenmarktvorschriften anzuerkennen, um bürokratische Hindernisse bei der Beschaffung von Gemeinschaftsmitteln zu reduzieren,
Drucksache 620/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum KOM (2009) 248 endg.; Ratsdok. 11308/09
... Wichtige Punkte zum Thema Wohlstand Beseitigung von Handelshemmnissen: Aufgrund der kleinen nationalen Märkte im Ostseeraum muss das Unternehmensumfeld modernisiert werden, um die Entwicklung lokaler Unternehmen zu fördern und ausländische Investoren anzulocken. Trotz des Binnenmarktes existieren auch weiterhin praktische Hindernisse für den freien Verkehr von Gütern und Dienstleistungen. Im Rahmen der Erstellung des Binnenmarktberichts 2007 durchgeführte Konsultationen und Analysen zeigen, dass in einigen Bereichen und Sektoren die Binnenmarktvorschriften noch nicht so gut funktionieren, wie sie eigentlich sollten.
Drucksache 97/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 über irreführende Werbung durch Adressbuchfirmen (Petitionen 0045/2006, 1476/2006, 0079/2003, 0819/2003, 1010/2005, 0052/2007, 0306/2007, 0444/2007, 0562/2007 u.a.) (2008/2126(INI))
... im Kontext aktueller und künftiger Binnenmarktvorschriften zum Schutz von Verbrauchern und KMU
Drucksache 389/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen KOM (2007) 746 endg.; Ratsdok. 16209/1/07
... Wo dies möglich war, schaffen die neuen Definitionen auch mehr Kohärenz mit den Binnenmarktvorschriften (z.B. bei Investmentfonds, Kredit-Rating, Derivaten).
Drucksache 400/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten KOM (2008) 311 endg.; Ratsdok. 10037/08
... " ist für Bauprodukte deren Übereinstimmung mit den geltenden harmonisierten Spezifikationen (Normen) maßgebend. Für bestimmte Bauprodukte (z.B. Rolltore) gelten neben den bautechnischen Spezifikationen aber auch Anforderungen aus anderen Binnenmarktvorschriften, die ebenfalls die
Drucksache 933/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2008 zu den Herausforderungen für Tarifverträge in der EU (2008/2085(INI))
... 25. fordert alle Mitgliedstaaten zur ordnungsgemäßen Durchsetzung der Entsenderichtlinie auf betont ferner, dass die Arbeitsmarktvorschriften und die Vorschriften betreffend Verhandlungen und Tarifverträge in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner fallen; weist diesbezüglich darauf hin, dass es Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die Präventiv-, Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen in vollem Maße auszuschöpfen und zu verbessern;
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... I. in der Erwägung, dass der Profisport ständig an Bedeutung gewinnt und zur Stärkung der Rolle des Sports in der Gesellschaft beiträgt; in der Erwägung, dass das Wettbewerbsrecht und die einschlägigen Binnenmarktvorschriften insofern auf den Sport Anwendung finden müssen, als dieser eine Wirtschaftstätigkeit darstellt,
Drucksache 883/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2009 - Jetzt für ein besseres Europa handeln KOM (2008) 712 endg.; Ratsdok. 15256/08
... " festzustellen und Empfehlungen für Maßnahmen auszusprechen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen der verschiedenen Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften umzusetzen sind. Die empfohlenen Maßnahmen und "
Drucksache 400/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermark-tung von Bauprodukten KOM (2008) 311 endg.; Ratsdok. 10037/08
... " ist für Bauprodukte deren Übereinstimmung mit den geltenden harmo-nisierten Spezifikationen (Normen) maßgebend. Für bestimmte Bauprodukte (z.B. Rolltore) gelten neben den bautechnischen Spezifikationen aber auch Anforderungen aus anderen Binnenmarktvorschriften, die ebenfalls die
Drucksache 957/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzübergreifender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt KOM (2008) 798 endg.; Ratsdok. 16836/08
... Eine wirksame Interoperabilität ist aber auch notwendig, damit die Mitgliedstaaten ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen können, die sich aus dem EU-Recht und vor allem aus den besonderen Binnenmarktvorschriften ergeben. Mehrere Binnenmarktinitiativen sehen vor dass Unternehmen in der Lage sein sollten, auf elektronischem Wege mit öffentlichen Stellen zu kommunizieren, ihre Rechte wahrzunehmen und grenzüberschreitend Geschäfte zu tätigen.
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... Weder beim Elektrizitäts- noch beim Gasmarkt kann bisher von einem europäischen Endkundenmarkt (Privathaushalte und kleine Unternehmen) die Rede sein, da die Kunden selbst im Falle von Wahlmöglichkeiten noch immer verpflichtet sind, einen Versorger aus dem gleichen Land zu wählen. Die Schaffung eines echten europäischen Endkundenmarktes ist das eigentliche Ziel für Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: sie ist unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und optimale Effizienz. Die Liberalisierung des Endkundenmarktes ist wichtig, damit der Wettbewerb wirklich allen Bürgern der EU zugute kommt. Fände die Liberalisierung nur bei den Großkunden statt, würden die europäischen Privathaushalte letztendlich die Industrie subventionieren und die Investitionssignale für neue Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten würden verfälscht. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden noch immer an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil der erforderliche Rechtsrahmen noch nicht geschaffen wurde. Ein europäischer Endkundenmarkt kann nur schrittweise aufgebaut werden. Um den Prozess voranzutreiben, erwägt die Kommission die Einrichtung eines Endkundenforums – analog zum Florenzer und zum Madrider Forum und in Anknüpfung an die in diesem Kontext gewonnenen positiven Erfahrungen. Schwerpunkt eines solchen Forums wären spezifische Fragen von Bedeutung für die Endkunden, und das Forum sollte allen Interessengruppen als Plattform dienen, um die Schaffung eines EU-weiten Endkundenmarktes zu unterstützen. Das Forum sollte auch Leitlinien zu dem vorgeschlagenen Auftrag der Mitgliedstaaten und der Regulierungsbehörden bereitstellen, klare Vorschriften für den Wettbewerb im Endkundenmarkt mit Blick auf eine schrittweise Harmonisierung der Marktvorschriften und die Entstehung grenzüberschreitender Endkundenmärkte zu entwickeln.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... Weder beim Elektrizitäts- noch beim Gasmarkt kann bisher von einem europäischen Endkundenmarkt (Privathaushalte und kleine Unternehmen) die Rede sein, da die Kunden selbst im Falle von Wahlmöglichkeiten noch immer verpflichtet sind, einen Versorger aus dem gleichen Land zu wählen. Die Schaffung eines echten europäischen Endkundenmarktes ist das eigentliche Ziel für Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: sie ist unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und optimale Effizienz. Die Liberalisierung des Endkundenmarktes ist wichtig, damit der Wettbewerb wirklich allen Bürgern der EU zugute kommt. Fände die Liberalisierung nur bei den Großkunden statt, würden die europäischen Privathaushalte letztendlich die Industrie subventionieren und die Investitionssignale für neue Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten würden verfälscht. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden noch immer an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil der erforderliche Rechtsrahmen noch nicht geschaffen wurde. Ein europäischer Endkundenmarkt kann nur schrittweise aufgebaut werden. Um den Prozess voranzutreiben, erwägt die Kommission die Einrichtung eines Endkundenforums – analog zum Florenzer und zum Madrider Forum und in Anknüpfung an die in diesem Kontext gewonnenen positiven Erfahrungen. Schwerpunkt eines solchen Forums wären spezifische Fragen von Bedeutung für die Endkunden, und das Forum sollte allen Interessengruppen als Plattform dienen, um die Schaffung eines EU-weiten Endkundenmarktes zu unterstützen. Das Forum sollte auch Leitlinien zu dem vorgeschlagenen Auftrag der Mitgliedstaaten und der Regulierungsbehörden bereitstellen, klare Vorschriften für den Wettbewerb im Endkundenmarkt mit Blick auf eine schrittweise Harmonisierung der Marktvorschriften und die Entstehung grenzüberschreitender Endkundenmärkte zu entwickeln.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 253/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie KOM (2007) 175 endg.; Ratsdok. 8343/07
... – vorbehaltlich einer angemessenen Folgenabschätzung und unter Achtung der EG-Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften in Zusammenarbeit mit Industrie, Mitgliedstaaten und anderen Finanzierungseinrichtungen Programme zur Finanzierung/Förderung der Einrichtung multifunktionaler Pilotanlagen auf den Weg bringen, um das Potenzial von Bio-Anwendungen nachzuweisen und die Marktdurchdringung zu erleichtern
Drucksache 678/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden KOM (2007) 530 endg.; Ratsdok. 13046/07
... Weder beim Elektrizitäts- noch beim Gasmarkt kann bisher von einem europäischen Endkundenmarkt (Privathaushalte und kleine Unternehmen) die Rede sein, da die Kunden selbst im Falle von Wahlmöglichkeiten noch immer verpflichtet sind, einen Versorger aus dem gleichen Land zu wählen. Die Schaffung eines echten europäischen Endkundenmarktes ist das eigentliche Ziel für Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: sie ist unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und optimale Effizienz. Die Liberalisierung des Endkundenmarktes ist wichtig, damit der Wettbewerb wirklich allen Bürgern der EU zugute kommt. Fände die Liberalisierung nur bei den Großkunden statt, würden die europäischen Privathaushalte letztendlich die Industrie subventionieren und die Investitionssignale für neue Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten würden verfälscht. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden noch immer an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil der erforderliche Rechtsrahmen noch nicht geschaffen wurde. Ein europäischer Endkundenmarkt kann nur schrittweise aufgebaut werden. Um den Prozess voranzutreiben, erwägt die Kommission die Einrichtung eines Endkundenforums – analog zum Florenzer und zum Madrider Forum und in Anknüpfung an die in diesem Kontext gewonnenen positiven Erfahrungen. Schwerpunkt eines solchen Forums wären spezifische Fragen von Bedeutung für die Endkunden, und das Forum sollte allen Interessengruppen als Plattform dienen, um die Schaffung eines EU-weiten Endkundenmarktes zu unterstützen. Das Forum sollte auch Leitlinien zu dem vorgeschlagenen Auftrag der Mitgliedstaaten und der Regulierungsbehörden bereitstellen, klare Vorschriften für den Wettbewerb im Endkundenmarkt mit Blick auf eine schrittweise Harmonisierung der Marktvorschriften und die Entstehung grenzüberschreitender Endkundenmärkte zu entwickeln.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Gründung der Agentur
Artikel 2 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 3 Zusammensetzung
Artikel 4 Tätigkeiten der Agentur
Artikel 5 Allgemeine Aufgaben
Artikel 6 Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern
Artikel 7 Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden
Artikel 8 Sonstige Aufgaben
Artikel 9 Verwaltungsrat
Artikel 10 Aufgaben des Verwaltungsrates
Artikel 11 Regulierungsrat
Artikel 12 Aufgaben des Regulierungsrates
Artikel 13 Direktor
Artikel 14 Aufgaben des Direktors
Artikel 15 Beschwerdeausschuss
Artikel 16 Beschwerden
Artikel 17 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof
Artikel 18 Haushaltsplan der Agentur
Artikel 19 Gebühren
Artikel 20 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 21 Ausführung und Kontrolle des Finanzplans
Artikel 22 Finanzregelung
Artikel 23 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 24 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 25 Personal
Artikel 26 Haftung der Agentur
Artikel 27 Zugang zu Dokumenten
Artikel 28 Beteiligung von Drittländern
Artikel 29 Sprachenregelung
Artikel 30 Bewertung
Artikel 31 Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
Drucksache 865/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 67. Der Bundesrat stellt fest, dass auch nach dem zu erwartenden Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keine EU-Kompetenzen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse bestehen. Dies ergibt sich aus Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und aus Artikel 2 des Protokolls über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Daher ist in diesem Bereich nicht nur weiterhin die Geltung der Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften ausgeschlossen,
Drucksache 931/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit KOM (2007) 766 endg.; Ratsdok. 16488/07
... Auch wenn die Kommission untätig bliebe, würde sich an der verbreiteten Praxis der Freistellung öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit von den Binnenmarktvorschriften mit Sicherheit nichts ändern. Mit dem derzeitigen rechtlichen Rahmen würde die Mehrzahl der öffentlichen Aufträge in diesem Bereich also weder transparenter noch zugänglicher.
Drucksache 865/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg., Ratsdok. 15651/07
... Damit eine bestimmte Dienstleistung als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft wird, auf die die Binnenmarktvorschriften Anwendung finden (freier Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsfreiheit), muss sie gegen Entgelt erbracht werden. Das Entgelt muss jedoch nicht unbedingt von den Nutznießern der Tätigkeit entrichtet werden. Der wirtschaftliche Charakter einer Dienstleistung hängt nicht von der Rechtsstellung des Dienstleisters (der beispielsweise eine Einrichtung ohne Erwerbszweck sein kann) und auch nicht von der Art der Dienstleistung ab, sondern vielmehr davon, wie eine ganz bestimmte Tätigkeit ausgeführt, organisiert und finanziert wird. In der Praxis heißt dies, dass abgesehen von den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt, auf die gemäß Artikel 45 EGV die Binnenmarktvorschriften keine Anwendung finden, die überwiegende Mehrheit der Dienstleistungen als "
Drucksache 874/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen KOM (2007) 747 endg.; Ratsdok. 16210/07
... – wo dies möglich war, schaffen die neuen Begriffsdefinitionen auch mehr Kohärenz mit den Binnenmarktvorschriften (z.B. bei Investmentfonds).
Drucksache 865/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg.; Ratsdok. 15651/07
... 49. Der Bundesrat stellt fest, dass auch nach dem zu erwartenden Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keine EU-Kompetenzen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse bestehen. Dies ergibt sich aus Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und aus Artikel 2 des Protokolls über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Daher ist in diesem Bereich nicht nur weiterhin die Geltung der Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften ausgeschlossen, sondern werden auch künftig keine Anwendungsbereiche für allgemeine vertragliche Regelungen (wie z.B. das von der Kommission angesprochene Diskriminierungsverbot) gesehen.
Drucksache 489/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch Sport der Kommission der Europäischen Gemeinschaften KOM (2007) 391 endg.; Ratsdok. 11811/07
... Sportliche Aktivitäten unterliegen dem EU-Recht. Dies wird ausführlich im Arbeitspapier der Kommissionsstellen und in den zugehörigen Anhängen dargelegt. Die Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften gelten insofern für den Sport, als er eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Für den Sport gelten außerdem andere wichtige Aspekte des EU-Rechts wie das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, Bestimmungen hinsichtlich der Unionsbürgerschaft und der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Beschäftigung.
Drucksache 690/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung (2007/2024(INI))
... 20. betont, dass weder die Verbraucher noch die Dienstleister in jedem Fall wissen, welche Rechtsvorschriften für jeden Aspekt ihrer Tätigkeiten gelten; fordert daher die Kommission auf, eine Klarstellung der Interaktion zwischen den Vorschriften des internationalen Privatrechts und den Binnenmarktvorschriften vorzuschlagen, damit kein Zweifel mehr darüber besteht, ob die Vorschriften oder Regelungen des Herkunftslandes oder des Empfängerlandes gelten und keine Lücken in der Haftungsregelung für Dienstleister fortbestehen;
Drucksache 679/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen KOM (2007) 532 endg.; Ratsdok. 13049/07
... Weder beim Elektrizitäts- noch beim Gasmarkt kann bisher von einem europäischen Endkundenmarkt (Privathaushalte und kleine Unternehmen) die Rede sein, da die Kunden selbst im Falle von Wahlmöglichkeiten noch immer verpflichtet sind, einen Versorger aus dem gleichen Land zu wählen. Die Schaffung eines echten europäischen Endkundenmarktes ist das eigentliche Ziel für Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: sie ist unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und optimale Effizienz. Die Liberalisierung des Endkundenmarktes ist wichtig, damit der Wettbewerb wirklich allen Bürgern der EU zugute kommt. Fände die Liberalisierung nur bei den Großkunden statt, würden die europäischen Privathaushalte letztendlich die Industrie subventionieren und die Investitionssignale für neue Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten würden verfälscht. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden noch immer an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil der erforderliche Rechtsrahmen noch nicht geschaffen wurde. Ein europäischer Endkundenmarkt kann nur schrittweise aufgebaut werden. Um den Prozess voranzutreiben, erwägt die Kommission die Einrichtung eines Endkundenforums – analog zum Florenzer und zum Madrider Forum und in Anknüpfung an die in diesem Kontext gewonnenen positiven Erfahrungen. Schwerpunkt eines solchen Forums wären spezifische Fragen von Bedeutung für die Endkunden, und das Forum sollte allen Interessengruppen als Plattform dienen, um die Schaffung eines EU-weiten Endkundenmarktes zu unterstützen. Das Forum sollte auch Leitlinien zu dem vorgeschlagenen Auftrag der Mitgliedstaaten und der Regulierungsbehörden bereitstellen, klare Vorschriften für den Wettbewerb im Endkundenmarkt mit Blick auf eine schrittweise Harmonisierung der Marktvorschriften und die Entstehung grenzüberschreitender Endkundenmärkte zu entwickeln.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... Weder beim Elektrizitäts- noch beim Gasmarkt kann bisher von einem europäischen Endkundenmarkt (Privathaushalte und kleine Unternehmen) die Rede sein, da die Kunden selbst im Falle von Wahlmöglichkeiten noch immer verpflichtet sind, einen Versorger aus dem gleichen Land zu wählen. Die Schaffung eines echten europäischen Endkundenmarktes ist das eigentliche Ziel für Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: sie ist unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und optimale Effizienz. Die Liberalisierung des Endkundenmarktes ist wichtig, damit der Wettbewerb wirklich allen Bürgern der EU zugute kommt. Fände die Liberalisierung nur bei den Großkunden statt, würden die europäischen Privathaushalte letztendlich die Industrie subventionieren und die Investitionssignale für neue Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten würden verfälscht. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden noch immer an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil der erforderliche Rechtsrahmen noch nicht geschaffen wurde. Ein europäischer Endkundenmarkt kann nur schrittweise aufgebaut werden. Um den Prozess voranzutreiben, erwägt die Kommission die Einrichtung eines Endkundenforums – analog zum Florenzer und zum Madrider Forum und in Anknüpfung an die in diesem Kontext gewonnenen positiven Erfahrungen. Schwerpunkt eines solchen Forums wären spezifische Fragen von Bedeutung für die Endkunden, und das Forum sollte allen Interessengruppen als Plattform dienen, um die Schaffung eines EU-weiten Endkundenmarktes zu unterstützen. Das Forum sollte auch Leitlinien zu dem vorgeschlagenen Auftrag der Mitgliedstaaten und der Regulierungsbehörden bereitstellen, klare Vorschriften für den Wettbewerb im Endkundenmarkt mit Blick auf eine schrittweise Harmonisierung der Marktvorschriften und die Entstehung grenzüberschreitender Endkundenmärkte zu entwickeln.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 701/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Internationalen Gesundheitsvorschriften KOM (2006) 552 endg.; Ratsdok. 13501/06
... Dies bedeutet beispielsweise Folgendes: Sollte die WHO Staaten empfehlen, die Einfuhr oder Ausfuhr bestimmter Waren im Rahmen der IGV zu verweigern (Artikel 18 Absatz 2), so müsste die EU auf Initiative der Kommission als Ganzes handeln da die Mitgliedstaaten nach den Binnenmarktvorschriften nicht einseitig handeln dürfen.
Drucksache 795/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur thematischen Strategie zur Luftreinhaltung (2006/2060(INI))
... U. in der Erwägung, dass Binnenmarktvorschriften die Erreichung von Umweltzielen und Grenzwerten in der Europäischen Union fördern, wenn sie in allen Mitgliedstaaten konsequent angewendet werden,
Drucksache 868/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts KOM (2006) 708 endg.; Ratsdok. 15725/06
... Auf Gemeinschaftsebene zeigt die Regelung der Arbeitsbedingungen selbstständiger Handelsvertreter, wie die Binnenmarktvorschriften bestimmten Aspekten des Arbeitsrechts sehr nahe kommen können. Um für selbstständige Handelsvertreter gegenüber ihren Unternehmern einen Mindestschutz sicherzustellen, wurden in der Richtlinie 86/653/EWG36 u. a. Bestimmungen über die Vergütung, über die Umwandlung von auf bestimmte Zeit geschlossenen Verträgen in unbefristete Verträge und über Ersatzansprüche bei einem durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmer entstandenen Schaden festgelegt.
Drucksache 320/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union
... 16. erklärt sich daher äußerst besorgt über die Störungen des Binnenmarktes infolge der protektionistischen Unterstützung von auf nationalen Märkten führenden Unternehmen und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die ordnungsgemäße Anwendung der Binnenmarktvorschriften sicherzustellen, damit ein fairer und diskriminierungsfreier Wettbewerb entsteht und die Bildung von Energiemärkten mit Oligopolcharakter unterbunden wird;
Drucksache 871/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2006) 689 endg.; Ratsdok. 15510/06
... 9 SOLVIT ist ein von der Kommission entwickeltes alternatives Problemlösungsinstrument für Bürger und Unternehmen, die ihre Rechte im Europäischen Binnenmarkt nicht wahrnehmen können, weil eine Behörde in einem anderen Mitgliedstaat die Binnenmarktvorschriften nicht ordnungsgemäß anwendet. http://europa.eu.int/solvit/site/index.htm .
Drucksache 364/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Finanzdienstleistungspolitik (2005 bis 2010) KOM (2005) 177 endg.; Ratsdok. 8823/05
29 S.: "Die Anwendung des Lamfalussy-Prozesses auf die europäischen Wertpapiermarktvorschriften" - Eine erste Bewertung der Kommissionsdienststellen - SEK(2004) 1459.
Drucksache 287/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung des Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften Barroso im Einvernehmen mit Vizepräsident Verheugen und den Kommissaren Almunia und Spidla: "Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005 bis 2008)"
... Trotz des unstrittigen potenziellen Nutzens eines europäischen Binnenmarkts ist die Umsetzungsquote bei den Binnenmarktrichtlinien nach wie vor enttäuschend niedrig. Außerdem werden Richtlinien häufig nicht ordnungsgemäß umgesetzt oder angewandt, was die hohe Zahl der von der Kommission eingeleiteten Verstoßverfahren belegt. Die Mitgliedstaaten müssen positiver zusammenarbeiten und die Kommission muss sicherstellen, dass in den Mitgliedstaaten der volle Nutzen der Binnenmarktvorschriften an die Bürger und die Wirtschaft weitergegeben wird. Zum Beispiel besteht bei den Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen noch erheblicher Spielraum für Verbesserungen, die sich zum Beispiel niederschlagen würden in einer Zunahme der öffentlichen Ausschreibungen. Mehr öffentliche Ausschreibungen würden den Mitgliedstaaten massive Einsparungen im Haushalt ermöglichen.
Drucksache 525/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Elektronische Gesundheitsdienste - eine bessere Gesundheitsfürsorge für Europas Bürger: Aktionsplan für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste KOM (2004) 356 endg.; Ratsdok. 9185/04 (Text von Bedeutung für den EWR)
... endg.), SEK(2003) 900 über die Anwendung der Binnenmarktvorschriften im Bereich der Gesundheitsdienste.
Drucksache 301/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Festlegung von Regeln für die Überwachung des Handels mit bestimmten Stoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen verwendet werden KOM (2004) 244 endg.; Ratsdok. 8399/04
... (10) Unter Berücksichtung der Binnenmarktvorschriften und im Interesse der Wirksamkeit dieser Verordnung sollte eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen durch die Verabschiedung vergleichbarer und aufeinander abgestimmter Maßnahmen der Mitgliedstaaten sichergestellt werden.
Drucksache 687/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, im Namen der Gemeinschaft an den UNESCO-Verhandlungen über die Konvention zum Schutz der Vielfalt kultureller Inhalte und künstlerischer Ausdrucksformen teilzunehmen SEK(2004) 1062 endg.; Ratsdok. 12063/04
... Verpflichtungen in diesem Bereich können sich auf verschiedene Politikfelder auswirken, die weit über den rein kulturellen Kontext hinausgehen. Dies gilt beispielsweise für den freien Personenverkehr, insbesondere die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Sinne der EU-Binnenmarktvorschriften (Titel III, Kapitel 1 des Vertrages, insbesondere Artikel 39), Fragen der Einwanderung (Titel IV des Vertrages) und die Verhandlungen auf Ebene der Welthandelsorganisation (WTO) über die Öffnung der europäischen Märkte für den befristeten Aufenthalt von Arbeitnehmern, die spezifische kulturelle Dienstleistungen anbieten4 (Artikel 133 des Vertrages). Diese Bereiche fallen unter die Zuständigkeit oft die alleinige Zuständigkeit der Gemeinschaft.
Drucksache 18/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie - COM(2014) 14 final
Drucksache 19/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz -
Drucksache 32/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) - COM(2017) 753 final
Drucksache 37/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung) - COM(2016) 863 final
Drucksache 38/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/36 /EU
/EU im Hinblick auf von der Anwendung ausgenommene Unternehmen, Finanzholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Vergütung, Aufsichtsmaßnahmen und -befugnisse und Kapitalerhaltungsmaßnahmen - COM(2016) 854 final; Ratsdok. 14776/16
Drucksache 46/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 - Eine Union, die mehr erreichen will COM(2020) 37 final
Drucksache 49/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
Drucksache 87/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- COM(2016) 850 final
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Drucksache 158/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
Drucksache 166/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
Drucksache 186/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) - COM(2016) 861 final
Drucksache 187/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung) COM(2016) 864 final
Drucksache 213/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union COM(2016) 799 final
Drucksache 247/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts - COM(2017) 142 final
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.