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134 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Marktvorschriften"


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Drucksache 96/11

... Das IMI ist als ein flexibles System konzipiert, das leicht zur Unterstützung verschiedener Bereiche der Binnenmarktvorschriften herangezogen werden kann, die auf dem Gebiet der Verwaltungszusammenarbeit erlassen wurden (für weitere Informationen siehe Abschnitt I des begleitenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen).



Drucksache 582/11

... Beispiel: Die EU-Bestimmungen zum Finanzmarktverhalten sind ein konkreter Fall, in dem das Strafrecht ein nützliches zusätzliches Mittel darstellen könnte, um eine wirksame Durchführung der Bestimmungen sicherzustellen. Wie die Finanzkrise gezeigt hat, werden die Finanzmarktvorschriften nicht immer eingehalten und ordnungsgemäß angewandt. Das kann das Vertrauen in den Finanzsektor erheblich untergraben. Stärkere Konvergenz der Rechtssysteme in den Mitgliedstaaten, auch beim Strafrecht, kann dazu beitragen, der Gefahr unzureichend funktionierender Finanzmärkte vorzubeugen, und die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen im Binnenmarkt unterstützen13.



Drucksache 306/10

... Es ist daher keine Überraschung, dass die EU auf Märkten wie dem der Mediendienste in Rückstand gerät, und zwar sowohl im Hinblick auf das Angebot für die Verbraucher als auch auf mögliche Geschäftsmodelle, die Arbeitskräfte in Europa schaffen können. Die meisten erfolgreichen Internet-Unternehmen der letzten Jahre (wie Google, eBay, Amazon und Facebook) haben ihren Ursprung außerhalb Europas3. Zweitens sind Transaktionen im digitalen Umfeld noch immer zu viel kompliziert obwohl wichtige Binnenmarktvorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr, die elektronische



Drucksache 738/10

... Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften



Drucksache 188/10

... Auch muss das EU-Recht unbedingt ordnungsgemäß umgesetzt werden, damit auch die EU-Politik verwirklicht wird und die Rechte der EU-Bürger und der Unternehmen gleichermaßen geschützt werden. Eine bessere Um- und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, darunter der Dienstleistungs-Richtlinie, ist daher ein wichtiges Ziel.



Drucksache 694/10

... Erstens muss dafür gesorgt werden, dass alle politischen Vorschläge mit erheblichen Auswirkungen auf die Industrie gründlich auf ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit analysiert werden. Bei solchen Maßnahmen kann es sich um neue Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt handeln, um wichtige Finanzmarktvorschriften, die sich auf den Zugang zu Finanzmitteln auswirken können, oder um neue Vorschriften in den Bereichen Klimawandel und Umweltschutz. Die Analyse der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit würde im Rahmen der bereits bestehenden Folgenabschätzungen durchgeführt, und zwar wie folgt:



Drucksache 732/10

... Mit diesem Bericht löst Kommissionspräsident Barroso seine Zusage ein, sich einen umfassenden Überblick über die Hindernisse zu verschaffen, mit denen die Bürger noch immer konfrontiert sind, und Vorschläge zu machen, wie diese am besten beseitigt werden können. Gleichzeitig mit dem Bericht wird die Mitteilung der Kommission über die Binnenmarktinitiative („Auf dem Weg zu einem Pakt für den Binnenmarkt: Für eine soziale Marktwirtschaft“ 13) vorgelegt, in der es um die Beseitigung der Hindernisse geht, denen sich EU-Bürger gegenübersehen, wenn sie als Wirtschaftsteilnehmer im Binnenmarkt – z. B. als Unternehmer, Verbraucher oder Arbeitnehmer – die Rechte wahrnehmen wollen, die ihnen aufgrund der Binnenmarktvorschriften zustehen.



Drucksache 698/10

... Der Binnenmarkt muss auch ein Anziehungspol bleiben für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer, die der Europäischen Union beitreten möchten, wie auch für die Nachbarländer der EU. Die Kommission wird in Betracht ziehen, den Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften weiter auszudehnen unter Berücksichtung des Grads an Regelungskonvergenz und der Fähigkeit der betreffenden Länder, die einschlägigen Vorschriften wirksam umzusetzen.



Drucksache 811/10

... Die Finanzkrise hat Zweifel daran aufkommen lassen, ob die Finanzmarktvorschriften stets eingehalten und EU-weit ordnungsgemäß angewandt werden. Mangelnde Durchsetzung von EU-Vorschriften in einem Mitgliedstaat kann sich erheblich auf die Stabilität und Funktionsweise des Finanzsystems in einem anderen Mitgliedstaat auswirken. Aus diesem Grund muss eine kohärente und wirksame Anwendung der EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten sichergestellt werden.



Drucksache 812/10

... Zu einer solchen Information gehört eine Information, die die Kapazität von Anlagen zur Produktion, zur Speicherung, zum Verbrauch und zum Transport von Strom oder Erdgas betrifft, sowie eine Information, die aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf Unionsebene oder nationaler Ebene, Marktvorschriften, Verträgen oder Gebräuchen auf dem relevanten Energiegroßhandelsmarkt bekannt gegeben werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.2.1. Subsidiaritätsprinzip

4.2.2. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4.3. Einzelerläuterung

4.3.1. Eindeutige und kohärente Regeln

4.3.2. Flexible und kompatibel Regeln

4.3.3. Maßnahmen, um Marktmissbrauch wirksam aufzudecken und davor abzuschrecken Marktüberwachung

Meldung von Daten

Untersuchung und Durchsetzung

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand, Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot von Insider-Handel und Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider- Informationen

Artikel 4
Verbot der Marktmanipulation

Artikel 5
Spezifizierung der Begriffsbestimmungen von Insider-Informationen und Marktmanipulation

Artikel 6
Marktüberwachung

Artikel 7
Datenerhebung

Artikel 8
Informationsaustausch zwischen der Agentur und anderen Einrichtungen

Artikel 9
Datenschutz und Betriebszuverlässigkeit

Artikel 10
Umsetzung der Verbote von Marktmissbrauch

Artikel 11
Zusammenarbeit auf Unionsebene

Artikel 12
Berufsgeheimnis

Artikel 13
Sanktionen

Artikel 14
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 17
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 134/09

... ") als ersten Schritt hin zu einer besseren Überwachung der Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften; betont, dass regelmäßig weitreichende derartige Kontrollen durchgeführt werden sollten; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden ähnliche Daten über die Anwendung der Binnenmarktvorschriften in anderen Schlüsselbereichen des Binnenmarkts zu erheben;



Drucksache 828/09

... Durch das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) soll die administrative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten gefördert und somit das Funktionieren der Binnenmarktvorschriften verbessert werden. Im März 2006 haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag unterstützt, das IMI zu entwickeln, das zurzeit für die Durchsetzung der Richtlinie über Berufsqualifikationen25 verwendet wird. Ab Ende 2009 soll es auch dazu beitragen, die Richtlinie über Dienstleistungen26 durchzusetzen (siehe Kasten 3)27.



Drucksache 250/09

... I. in der Erwägung, dass es notwendig ist, das Statut einiger sozialwirtschaftlicher Organisationstypen auf EU-Ebene unter Berücksichtigung der Binnenmarktvorschriften anzuerkennen, um bürokratische Hindernisse bei der Beschaffung von Gemeinschaftsmitteln zu reduzieren,



Drucksache 620/09

... Wichtige Punkte zum Thema Wohlstand Beseitigung von Handelshemmnissen: Aufgrund der kleinen nationalen Märkte im Ostseeraum muss das Unternehmensumfeld modernisiert werden, um die Entwicklung lokaler Unternehmen zu fördern und ausländische Investoren anzulocken. Trotz des Binnenmarktes existieren auch weiterhin praktische Hindernisse für den freien Verkehr von Gütern und Dienstleistungen. Im Rahmen der Erstellung des Binnenmarktberichts 2007 durchgeführte Konsultationen und Analysen zeigen, dass in einigen Bereichen und Sektoren die Binnenmarktvorschriften noch nicht so gut funktionieren, wie sie eigentlich sollten.



Drucksache 97/09

... im Kontext aktueller und künftiger Binnenmarktvorschriften zum Schutz von Verbrauchern und KMU



Drucksache 389/08

... Wo dies möglich war, schaffen die neuen Definitionen auch mehr Kohärenz mit den Binnenmarktvorschriften (z.B. bei Investmentfonds, Kredit-Rating, Derivaten).



Drucksache 400/08 (Beschluss)

... " ist für Bauprodukte deren Übereinstimmung mit den geltenden harmonisierten Spezifikationen (Normen) maßgebend. Für bestimmte Bauprodukte (z.B. Rolltore) gelten neben den bautechnischen Spezifikationen aber auch Anforderungen aus anderen Binnenmarktvorschriften, die ebenfalls die



Drucksache 933/08

... 25. fordert alle Mitgliedstaaten zur ordnungsgemäßen Durchsetzung der Entsenderichtlinie auf betont ferner, dass die Arbeitsmarktvorschriften und die Vorschriften betreffend Verhandlungen und Tarifverträge in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner fallen; weist diesbezüglich darauf hin, dass es Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die Präventiv-, Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen in vollem Maße auszuschöpfen und zu verbessern;



Drucksache 398/08

... I. in der Erwägung, dass der Profisport ständig an Bedeutung gewinnt und zur Stärkung der Rolle des Sports in der Gesellschaft beiträgt; in der Erwägung, dass das Wettbewerbsrecht und die einschlägigen Binnenmarktvorschriften insofern auf den Sport Anwendung finden müssen, als dieser eine Wirtschaftstätigkeit darstellt,



Drucksache 883/08

... " festzustellen und Empfehlungen für Maßnahmen auszusprechen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen der verschiedenen Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften umzusetzen sind. Die empfohlenen Maßnahmen und "



Drucksache 400/1/08

... " ist für Bauprodukte deren Übereinstimmung mit den geltenden harmo-nisierten Spezifikationen (Normen) maßgebend. Für bestimmte Bauprodukte (z.B. Rolltore) gelten neben den bautechnischen Spezifikationen aber auch Anforderungen aus anderen Binnenmarktvorschriften, die ebenfalls die



Drucksache 957/08

... Eine wirksame Interoperabilität ist aber auch notwendig, damit die Mitgliedstaaten ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen können, die sich aus dem EU-Recht und vor allem aus den besonderen Binnenmarktvorschriften ergeben. Mehrere Binnenmarktinitiativen sehen vor dass Unternehmen in der Lage sein sollten, auf elektronischem Wege mit öffentlichen Stellen zu kommunizieren, ihre Rechte wahrzunehmen und grenzüberschreitend Geschäfte zu tätigen.



Drucksache 674/07

... Weder beim Elektrizitäts- noch beim Gasmarkt kann bisher von einem europäischen Endkundenmarkt (Privathaushalte und kleine Unternehmen) die Rede sein, da die Kunden selbst im Falle von Wahlmöglichkeiten noch immer verpflichtet sind, einen Versorger aus dem gleichen Land zu wählen. Die Schaffung eines echten europäischen Endkundenmarktes ist das eigentliche Ziel für Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: sie ist unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und optimale Effizienz. Die Liberalisierung des Endkundenmarktes ist wichtig, damit der Wettbewerb wirklich allen Bürgern der EU zugute kommt. Fände die Liberalisierung nur bei den Großkunden statt, würden die europäischen Privathaushalte letztendlich die Industrie subventionieren und die Investitionssignale für neue Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten würden verfälscht. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden noch immer an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil der erforderliche Rechtsrahmen noch nicht geschaffen wurde. Ein europäischer Endkundenmarkt kann nur schrittweise aufgebaut werden. Um den Prozess voranzutreiben, erwägt die Kommission die Einrichtung eines Endkundenforums – analog zum Florenzer und zum Madrider Forum und in Anknüpfung an die in diesem Kontext gewonnenen positiven Erfahrungen. Schwerpunkt eines solchen Forums wären spezifische Fragen von Bedeutung für die Endkunden, und das Forum sollte allen Interessengruppen als Plattform dienen, um die Schaffung eines EU-weiten Endkundenmarktes zu unterstützen. Das Forum sollte auch Leitlinien zu dem vorgeschlagenen Auftrag der Mitgliedstaaten und der Regulierungsbehörden bereitstellen, klare Vorschriften für den Wettbewerb im Endkundenmarkt mit Blick auf eine schrittweise Harmonisierung der Marktvorschriften und die Entstehung grenzüberschreitender Endkundenmärkte zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 674/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/55/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 675/07

... Weder beim Elektrizitäts- noch beim Gasmarkt kann bisher von einem europäischen Endkundenmarkt (Privathaushalte und kleine Unternehmen) die Rede sein, da die Kunden selbst im Falle von Wahlmöglichkeiten noch immer verpflichtet sind, einen Versorger aus dem gleichen Land zu wählen. Die Schaffung eines echten europäischen Endkundenmarktes ist das eigentliche Ziel für Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: sie ist unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und optimale Effizienz. Die Liberalisierung des Endkundenmarktes ist wichtig, damit der Wettbewerb wirklich allen Bürgern der EU zugute kommt. Fände die Liberalisierung nur bei den Großkunden statt, würden die europäischen Privathaushalte letztendlich die Industrie subventionieren und die Investitionssignale für neue Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten würden verfälscht. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden noch immer an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil der erforderliche Rechtsrahmen noch nicht geschaffen wurde. Ein europäischer Endkundenmarkt kann nur schrittweise aufgebaut werden. Um den Prozess voranzutreiben, erwägt die Kommission die Einrichtung eines Endkundenforums – analog zum Florenzer und zum Madrider Forum und in Anknüpfung an die in diesem Kontext gewonnenen positiven Erfahrungen. Schwerpunkt eines solchen Forums wären spezifische Fragen von Bedeutung für die Endkunden, und das Forum sollte allen Interessengruppen als Plattform dienen, um die Schaffung eines EU-weiten Endkundenmarktes zu unterstützen. Das Forum sollte auch Leitlinien zu dem vorgeschlagenen Auftrag der Mitgliedstaaten und der Regulierungsbehörden bereitstellen, klare Vorschriften für den Wettbewerb im Endkundenmarkt mit Blick auf eine schrittweise Harmonisierung der Marktvorschriften und die Entstehung grenzüberschreitender Endkundenmärkte zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Finanzielle Aspekte

3.4. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbessern des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 253/07

... – vorbehaltlich einer angemessenen Folgenabschätzung und unter Achtung der EG-Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften in Zusammenarbeit mit Industrie, Mitgliedstaaten und anderen Finanzierungseinrichtungen Programme zur Finanzierung/Förderung der Einrichtung multifunktionaler Pilotanlagen auf den Weg bringen, um das Potenzial von Bio-Anwendungen nachzuweisen und die Marktdurchdringung zu erleichtern



Drucksache 678/07

... Weder beim Elektrizitäts- noch beim Gasmarkt kann bisher von einem europäischen Endkundenmarkt (Privathaushalte und kleine Unternehmen) die Rede sein, da die Kunden selbst im Falle von Wahlmöglichkeiten noch immer verpflichtet sind, einen Versorger aus dem gleichen Land zu wählen. Die Schaffung eines echten europäischen Endkundenmarktes ist das eigentliche Ziel für Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: sie ist unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und optimale Effizienz. Die Liberalisierung des Endkundenmarktes ist wichtig, damit der Wettbewerb wirklich allen Bürgern der EU zugute kommt. Fände die Liberalisierung nur bei den Großkunden statt, würden die europäischen Privathaushalte letztendlich die Industrie subventionieren und die Investitionssignale für neue Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten würden verfälscht. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden noch immer an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil der erforderliche Rechtsrahmen noch nicht geschaffen wurde. Ein europäischer Endkundenmarkt kann nur schrittweise aufgebaut werden. Um den Prozess voranzutreiben, erwägt die Kommission die Einrichtung eines Endkundenforums – analog zum Florenzer und zum Madrider Forum und in Anknüpfung an die in diesem Kontext gewonnenen positiven Erfahrungen. Schwerpunkt eines solchen Forums wären spezifische Fragen von Bedeutung für die Endkunden, und das Forum sollte allen Interessengruppen als Plattform dienen, um die Schaffung eines EU-weiten Endkundenmarktes zu unterstützen. Das Forum sollte auch Leitlinien zu dem vorgeschlagenen Auftrag der Mitgliedstaaten und der Regulierungsbehörden bereitstellen, klare Vorschriften für den Wettbewerb im Endkundenmarkt mit Blick auf eine schrittweise Harmonisierung der Marktvorschriften und die Entstehung grenzüberschreitender Endkundenmärkte zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Gründung der Agentur

Artikel 2
Rechtsstellung und Sitz

Artikel 3
Zusammensetzung

Artikel 4
Tätigkeiten der Agentur

Artikel 5
Allgemeine Aufgaben

Artikel 6
Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern

Artikel 7
Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden

Artikel 8
Sonstige Aufgaben

Artikel 9
Verwaltungsrat

Artikel 10
Aufgaben des Verwaltungsrates

Artikel 11
Regulierungsrat

Artikel 12
Aufgaben des Regulierungsrates

Artikel 13
Direktor

Artikel 14
Aufgaben des Direktors

Artikel 15
Beschwerdeausschuss

Artikel 16
Beschwerden

Artikel 17
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Artikel 18
Haushaltsplan der Agentur

Artikel 19
Gebühren

Artikel 20
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 21
Ausführung und Kontrolle des Finanzplans

Artikel 22
Finanzregelung

Artikel 23
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 24
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 25
Personal

Artikel 26
Haftung der Agentur

Artikel 27
Zugang zu Dokumenten

Artikel 28
Beteiligung von Drittländern

Artikel 29
Sprachenregelung

Artikel 30
Bewertung

Artikel 31
Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen


 
 
 


Drucksache 865/1/07

... 67. Der Bundesrat stellt fest, dass auch nach dem zu erwartenden Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keine EU-Kompetenzen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse bestehen. Dies ergibt sich aus Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und aus Artikel 2 des Protokolls über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Daher ist in diesem Bereich nicht nur weiterhin die Geltung der Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften ausgeschlossen,



Drucksache 931/07

... Auch wenn die Kommission untätig bliebe, würde sich an der verbreiteten Praxis der Freistellung öffentlicher Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit von den Binnenmarktvorschriften mit Sicherheit nichts ändern. Mit dem derzeitigen rechtlichen Rahmen würde die Mehrzahl der öffentlichen Aufträge in diesem Bereich also weder transparenter noch zugänglicher.



Drucksache 865/07

... Damit eine bestimmte Dienstleistung als wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft wird, auf die die Binnenmarktvorschriften Anwendung finden (freier Dienstleistungsverkehr und Niederlassungsfreiheit), muss sie gegen Entgelt erbracht werden. Das Entgelt muss jedoch nicht unbedingt von den Nutznießern der Tätigkeit entrichtet werden. Der wirtschaftliche Charakter einer Dienstleistung hängt nicht von der Rechtsstellung des Dienstleisters (der beispielsweise eine Einrichtung ohne Erwerbszweck sein kann) und auch nicht von der Art der Dienstleistung ab, sondern vielmehr davon, wie eine ganz bestimmte Tätigkeit ausgeführt, organisiert und finanziert wird. In der Praxis heißt dies, dass abgesehen von den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt, auf die gemäß Artikel 45 EGV die Binnenmarktvorschriften keine Anwendung finden, die überwiegende Mehrheit der Dienstleistungen als "



Drucksache 874/07

... – wo dies möglich war, schaffen die neuen Begriffsdefinitionen auch mehr Kohärenz mit den Binnenmarktvorschriften (z.B. bei Investmentfonds).



Drucksache 865/07 (Beschluss)

... 49. Der Bundesrat stellt fest, dass auch nach dem zu erwartenden Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon keine EU-Kompetenzen im Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem nichtwirtschaftlichen Interesse bestehen. Dies ergibt sich aus Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und aus Artikel 2 des Protokolls über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Daher ist in diesem Bereich nicht nur weiterhin die Geltung der Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften ausgeschlossen, sondern werden auch künftig keine Anwendungsbereiche für allgemeine vertragliche Regelungen (wie z.B. das von der Kommission angesprochene Diskriminierungsverbot) gesehen.



Drucksache 489/07

... Sportliche Aktivitäten unterliegen dem EU-Recht. Dies wird ausführlich im Arbeitspapier der Kommissionsstellen und in den zugehörigen Anhängen dargelegt. Die Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften gelten insofern für den Sport, als er eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Für den Sport gelten außerdem andere wichtige Aspekte des EU-Rechts wie das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, Bestimmungen hinsichtlich der Unionsbürgerschaft und der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Beschäftigung.



Drucksache 690/07

... 20. betont, dass weder die Verbraucher noch die Dienstleister in jedem Fall wissen, welche Rechtsvorschriften für jeden Aspekt ihrer Tätigkeiten gelten; fordert daher die Kommission auf, eine Klarstellung der Interaktion zwischen den Vorschriften des internationalen Privatrechts und den Binnenmarktvorschriften vorzuschlagen, damit kein Zweifel mehr darüber besteht, ob die Vorschriften oder Regelungen des Herkunftslandes oder des Empfängerlandes gelten und keine Lücken in der Haftungsregelung für Dienstleister fortbestehen;



Drucksache 679/07

... Weder beim Elektrizitäts- noch beim Gasmarkt kann bisher von einem europäischen Endkundenmarkt (Privathaushalte und kleine Unternehmen) die Rede sein, da die Kunden selbst im Falle von Wahlmöglichkeiten noch immer verpflichtet sind, einen Versorger aus dem gleichen Land zu wählen. Die Schaffung eines echten europäischen Endkundenmarktes ist das eigentliche Ziel für Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: sie ist unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und optimale Effizienz. Die Liberalisierung des Endkundenmarktes ist wichtig, damit der Wettbewerb wirklich allen Bürgern der EU zugute kommt. Fände die Liberalisierung nur bei den Großkunden statt, würden die europäischen Privathaushalte letztendlich die Industrie subventionieren und die Investitionssignale für neue Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten würden verfälscht. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden noch immer an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil der erforderliche Rechtsrahmen noch nicht geschaffen wurde. Ein europäischer Endkundenmarkt kann nur schrittweise aufgebaut werden. Um den Prozess voranzutreiben, erwägt die Kommission die Einrichtung eines Endkundenforums – analog zum Florenzer und zum Madrider Forum und in Anknüpfung an die in diesem Kontext gewonnenen positiven Erfahrungen. Schwerpunkt eines solchen Forums wären spezifische Fragen von Bedeutung für die Endkunden, und das Forum sollte allen Interessengruppen als Plattform dienen, um die Schaffung eines EU-weiten Endkundenmarktes zu unterstützen. Das Forum sollte auch Leitlinien zu dem vorgeschlagenen Auftrag der Mitgliedstaaten und der Regulierungsbehörden bereitstellen, klare Vorschriften für den Wettbewerb im Endkundenmarkt mit Blick auf eine schrittweise Harmonisierung der Marktvorschriften und die Entstehung grenzüberschreitender Endkundenmärkte zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 673/07

... Weder beim Elektrizitäts- noch beim Gasmarkt kann bisher von einem europäischen Endkundenmarkt (Privathaushalte und kleine Unternehmen) die Rede sein, da die Kunden selbst im Falle von Wahlmöglichkeiten noch immer verpflichtet sind, einen Versorger aus dem gleichen Land zu wählen. Die Schaffung eines echten europäischen Endkundenmarktes ist das eigentliche Ziel für Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: sie ist unabdingbare Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und optimale Effizienz. Die Liberalisierung des Endkundenmarktes ist wichtig, damit der Wettbewerb wirklich allen Bürgern der EU zugute kommt. Fände die Liberalisierung nur bei den Großkunden statt, würden die europäischen Privathaushalte letztendlich die Industrie subventionieren und die Investitionssignale für neue Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten würden verfälscht. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden noch immer an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil der erforderliche Rechtsrahmen noch nicht geschaffen wurde. Ein europäischer Endkundenmarkt kann nur schrittweise aufgebaut werden. Um den Prozess voranzutreiben, erwägt die Kommission die Einrichtung eines Endkundenforums – analog zum Florenzer und zum Madrider Forum und in Anknüpfung an die in diesem Kontext gewonnenen positiven Erfahrungen. Schwerpunkt eines solchen Forums wären spezifische Fragen von Bedeutung für die Endkunden, und das Forum sollte allen Interessengruppen als Plattform dienen, um die Schaffung eines EU-weiten Endkundenmarktes zu unterstützen. Das Forum sollte auch Leitlinien zu dem vorgeschlagenen Auftrag der Mitgliedstaaten und der Regulierungsbehörden bereitstellen, klare Vorschriften für den Wettbewerb im Endkundenmarkt mit Blick auf eine schrittweise Harmonisierung der Marktvorschriften und die Entstehung grenzüberschreitender Endkundenmärkte zu entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 673/07




Begründung

1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze

1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.

1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich

1.3. Aspekte betreffend Drittländer

2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden

2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen

2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden

3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden

3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

3.4. Finanzielle Aspekte

3.5. Rolle der Kommission

4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern

4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar

4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus

5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes

5.1. Ausnahmeregelung

5.2. Transparenz

5.3. Zugang zu Speicheranlagen

5.4. Zugang zu LNG-Terminals

5.5. Langfristige Liefervereinbarungen

5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes

6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit

6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber

6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2003/54/EG

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 701/06

... Dies bedeutet beispielsweise Folgendes: Sollte die WHO Staaten empfehlen, die Einfuhr oder Ausfuhr bestimmter Waren im Rahmen der IGV zu verweigern (Artikel 18 Absatz 2), so müsste die EU auf Initiative der Kommission als Ganzes handeln da die Mitgliedstaaten nach den Binnenmarktvorschriften nicht einseitig handeln dürfen.



Drucksache 795/06

... U. in der Erwägung, dass Binnenmarktvorschriften die Erreichung von Umweltzielen und Grenzwerten in der Europäischen Union fördern, wenn sie in allen Mitgliedstaaten konsequent angewendet werden,



Drucksache 868/06

... Auf Gemeinschaftsebene zeigt die Regelung der Arbeitsbedingungen selbstständiger Handelsvertreter, wie die Binnenmarktvorschriften bestimmten Aspekten des Arbeitsrechts sehr nahe kommen können. Um für selbstständige Handelsvertreter gegenüber ihren Unternehmern einen Mindestschutz sicherzustellen, wurden in der Richtlinie 86/653/EWG36 u. a. Bestimmungen über die Vergütung, über die Umwandlung von auf bestimmte Zeit geschlossenen Verträgen in unbefristete Verträge und über Ersatzansprüche bei einem durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmer entstandenen Schaden festgelegt.



Drucksache 320/06

... 16. erklärt sich daher äußerst besorgt über die Störungen des Binnenmarktes infolge der protektionistischen Unterstützung von auf nationalen Märkten führenden Unternehmen und fordert die Kommission nachdrücklich auf, die ordnungsgemäße Anwendung der Binnenmarktvorschriften sicherzustellen, damit ein fairer und diskriminierungsfreier Wettbewerb entsteht und die Bildung von Energiemärkten mit Oligopolcharakter unterbunden wird;



Drucksache 871/06

... 9 SOLVIT ist ein von der Kommission entwickeltes alternatives Problemlösungsinstrument für Bürger und Unternehmen, die ihre Rechte im Europäischen Binnenmarkt nicht wahrnehmen können, weil eine Behörde in einem anderen Mitgliedstaat die Binnenmarktvorschriften nicht ordnungsgemäß anwendet. http://europa.eu.int/solvit/site/index.htm .



Drucksache 364/05

29 S.: "Die Anwendung des Lamfalussy-Prozesses auf die europäischen Wertpapiermarktvorschriften" - Eine erste Bewertung der Kommissionsdienststellen - SEK(2004) 1459.



Drucksache 287/05

... Trotz des unstrittigen potenziellen Nutzens eines europäischen Binnenmarkts ist die Umsetzungsquote bei den Binnenmarktrichtlinien nach wie vor enttäuschend niedrig. Außerdem werden Richtlinien häufig nicht ordnungsgemäß umgesetzt oder angewandt, was die hohe Zahl der von der Kommission eingeleiteten Verstoßverfahren belegt. Die Mitgliedstaaten müssen positiver zusammenarbeiten und die Kommission muss sicherstellen, dass in den Mitgliedstaaten der volle Nutzen der Binnenmarktvorschriften an die Bürger und die Wirtschaft weitergegeben wird. Zum Beispiel besteht bei den Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen noch erheblicher Spielraum für Verbesserungen, die sich zum Beispiel niederschlagen würden in einer Zunahme der öffentlichen Ausschreibungen. Mehr öffentliche Ausschreibungen würden den Mitgliedstaaten massive Einsparungen im Haushalt ermöglichen.



Drucksache 525/04

... endg.), SEK(2003) 900 über die Anwendung der Binnenmarktvorschriften im Bereich der Gesundheitsdienste.



Drucksache 301/04

... (10) Unter Berücksichtung der Binnenmarktvorschriften und im Interesse der Wirksamkeit dieser Verordnung sollte eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen durch die Verabschiedung vergleichbarer und aufeinander abgestimmter Maßnahmen der Mitgliedstaaten sichergestellt werden.



Drucksache 687/04

... Verpflichtungen in diesem Bereich können sich auf verschiedene Politikfelder auswirken, die weit über den rein kulturellen Kontext hinausgehen. Dies gilt beispielsweise für den freien Personenverkehr, insbesondere die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Sinne der EU-Binnenmarktvorschriften (Titel III, Kapitel 1 des Vertrages, insbesondere Artikel 39), Fragen der Einwanderung (Titel IV des Vertrages) und die Verhandlungen auf Ebene der Welthandelsorganisation (WTO) über die Öffnung der europäischen Märkte für den befristeten Aufenthalt von Arbeitnehmern, die spezifische kulturelle Dienstleistungen anbieten4 (Artikel 133 des Vertrages). Diese Bereiche fallen unter die Zuständigkeit ­ oft die alleinige Zuständigkeit ­ der Gemeinschaft.



Drucksache 18/14 PDF-Dokument



Drucksache 19/16 PDF-Dokument



Drucksache 32/18 PDF-Dokument



Drucksache 37/17 PDF-Dokument



Drucksache 38/17 PDF-Dokument



Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 49/16 PDF-Dokument



Drucksache 87/17 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 158/16 PDF-Dokument



Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 186/17 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



Drucksache 213/17 PDF-Dokument



Drucksache 247/17 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


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