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15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Meldeauflage"


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Drucksache 179/19 (Beschluss)

... Die Möglichkeit, dass der betroffene Ausländer neben der zuständigen Ausländerbehörde auch eine Polizeibehörde aufsuchen kann, um seinen Meldeauflagen nachzukommen, stellt einen geringeren grundrechtsrelevanten Eingriff für den betroffenen Ausländer dar. Die zuständige Polizeibehörde ist rund um die Uhr erreichbar und der Betroffene müsste sich nicht nach den Dienstzeiten der Ausländerbehörde richten. Darüber hinaus gibt es auch in anderen - insbesondere justiziellen - Verfahren Auflagen, bei denen sich der Betroffene bei der zuständigen Polizeibehörde zu melden hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 11 Absatz 5a Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 54 Absatz 2 Nummer 1a AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 56a Überschrift, Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 3 Satz 3, 4, Absatz 6, 6a - neu -, 9 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c - neu - § 56 Absatz 5 Satz 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 60b Absatz 5 Satz 1 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 61 Absatz 1e Satz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 62 AufenthG , Nummer 22 § 62a AufenthG , Nummer 23 § 62b AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe e § 62 Absatz 6 Satz 4 AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 2 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 62b Absatz 3 Satz 2 - neu -, 3 - neu - AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b - neu - § 84 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 29a - neu - § 87 Absatz 4 Satz 1 AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 98 Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

19. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 33 Absatz 5 Satz 8 - neu - AsylG


 
 
 


Drucksache 473/1/18

... Die Kriterien, wann eine Abschiebung "umgangen oder behindert" wird, eröffnet einen großen Interpretationsspielraum. So ist gerade das Kriterium des "Umgehens" häufig schwer nachweisbar, wenn der Drittstaatsangehörige bei einer geplanten Abschiebung nicht angetroffen wird. Gegen den Vorwurf des Untertauchens lässt sich der Einwand entgegenhalten, dass zumindest nicht ohne weiteres eine Präsenzpflicht in der Wohnung besteht. Eine solche müsste gegebenenfalls zusätzlich angeordnet oder mit Meldeauflagen oder Ähnlichen hilfsweise konstruiert werden. Ziel sollte es aber zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands und im Interesse einer zügigen Rückführung sein, allein auf die - im Zweifel bereits gerichtlich bestätigte - vollziehbare Ausreisepflicht abzustellen. Da den Drittstaatsangehörigen nach dem Vorschlag der Kommission auch künftig in der Regel eine Ausreisefrist gewährt und damit die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise eröffnet wird, ist es auch nicht unbillig, wenn sie nach Verstreichen dieser Frist mit einer Inhaftierung rechnen müssen. Eine Ausnahme ist für die Fälle vorgesehen, in denen eine Duldung aufgrund von Rückführungshindernissen zu erteilen ist, beispielsweise aus Krankheitsgründen oder wegen fehlender oder nicht zu beschaffender Pass(ersatz)papiere (siehe Libyen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 473/1/18




Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Zu Artikel 22

3 Weiteres


 
 
 


Drucksache 513/1/16

... 6. Der Bundesrat spricht sich gegen die in Artikel 7 Absatz 3 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Erlass von Meldeauflagen bei Fluchtgefahr im Sinne des Artikels 2 Absatz 11 aus. Mit einer Pflicht des Antragstellenden zur regelmäßigen Vorsprache bei einer zuständigen Behörde kann der Gefahr, dass ein Antragstellender sich seinem laufenden Verfahren entzieht oder untertaucht, nicht wirksam begegnet werden. Zudem führt die Meldepflicht zu einem unvertretbaren Aufwand für die Behörden und die für eine rechtliche Überprüfung zuständigen Gerichte.



Drucksache 21/15

... - Andere Maßnahmen wie Meldeauflagen oder die Speicherung im Grenzfahndungsbestand sind nicht gleich effektiv.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Personalausweisgesetzes

§ 6a
Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis

Artikel 2
Änderung des Passgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2814: Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der AnlagenregisterVerordnung


 
 
 


Drucksache 329/10

... 22. Angaben zu bestehenden Auflagen oder Verboten wie Hausverbot, Kontaktverbot, Meldeauflage, Betretens- und Aufenthaltsverbot, Ausreiseuntersagung, Pass- und Personalausweisbeschränkung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)

§ 1
Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale

§ 2
Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind

§ 3
Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 4
Personenbezogene Daten sonstiger Personen

§ 5
Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind

§ 6
Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung

§ 7
Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen

§ 8
Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten

§ 9
Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 10
Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle

§ 11
Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle

Artikel 2
Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummern 6 bis 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Satz 2:

Zu Absatz 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Satz 2:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 2:

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Satz 1:

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Satz 2:

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen


 
 
 


Drucksache 696/09

... 7.0.5 Passrechtliche Maßnahmen können durch polizeirechtliche Vorkehrungen nach Landesrecht ergänzt werden, sofern dies für die Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich erscheint. Als solche Maßnahmen kommen insbesondere die Erteilung von Meldeauflagen und die Ingewahrsamnahme (z.B. zur wirksamen Unterbindung der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland) in Betracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 654/06

... EU-Bürger, die einer Straftat im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verdächtigt werden, in dem sie nicht wohnhaft sind, werden jedoch derzeit in manchen Fällen – in der Regel wegen Fluchtgefahr und fehlender Bindung zu dem betreffenden Mitgliedstaat – in einer (für sie) fremden Umgebung in Untersuchungshaft genommen oder mitunter einer langfristigen Überwachungsmaßnahme ohne Freiheitsentzug unterstellt. Eine beschuldigte Person, die in dem Land wohnhaft ist, in dem sie einer Straftat beschuldigt wird, würde in einer vergleichbaren Situation häufig einer weniger einschneidenden Überwachungsmaßnahme wie einer Meldeauflage oder einer Aufenthaltsbeschränkung unterworfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/06




Begründung

1. Kontext

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Pflicht zur Vollstreckung der Europäischen Überwachungsanordnung

Artikel 4
Zuständige Behörden

Kapitel 2
Die europäische Überwachungsverordnung

Artikel 5
Belehrung des Beschuldigten

Artikel 6
Anordnung von Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und Pflichten der beschuldigten Person

Artikel 7
Form und Inhalt der Europäischen Überwachungsanordnung

Kapitel 3
Verfahren

Artikel 8
Übermittlung

Artikel 9
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 10
Ablehnungsgründe

Artikel 11
Vom Anordnungsstaat in bestimmten Fällen zu gewährende Garantien

Artikel 12
Entscheidung über die Vollstreckung

Artikel 13
Überprüfung

Artikel 14
Aufhebung

Kapitel 4
Sonderfälle

Artikel 15
Konkurrierende Überstellungs- oder Auslieferungspflichten des Vollstreckungsstaats

Kapitel 5
Verstoss gegen eine europäische Überwachungsanordnung

Artikel 16
Meldepflicht

Artikel 17
Folgen des Verstoßes

Artikel 18
Voraussetzungen für die Festnahme und Überstellung des Beschuldigten

Artikel 19
Mitteilung von Entscheidungen

Artikel 20
Fristen für die Überstellung

Artikel 21
Durchbeförderung

Artikel 22
Anrechnung des Freiheitsentzugs

Kapitel 6
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 23
Kontrolle der Wirksamkeit des Rahmenbeschlusses

Artikel 24
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Bericht

Artikel 27
Inkrafttreten

Anhang

Formblatt A

Teil
A Angaben zur Identität der unter die Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren zu unterstellenden Person

Teil
B Angaben zur Anordnungsbehörde

Teil
C Straftat(en), die der Europäischen Überwachungsanordnung zugrunde liegt/liegen

Teil
D Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren

Teil
E Belehrung

Formblatt B Meldung eines Verstosses gegen eine europäische Überwachugsanordnung

Teil
A Angaben zur Identität der der Europäischen Überwachungsanordnung unterstellten Person (die vollständigen Angaben sind der beigefügten Europäischen Überwachungsanordnung zu entnehmen)

Teil
B Angaben zur Vollstreckungsbehörde

Teil
C Überwachungsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren


 
 
 


Drucksache 654/06 (Beschluss)

... - Im umgekehrten Fall, in dem ein nichtdeutsches Gericht eine Überwachungsanordnung gegen einen Deutschen oder in Deutschland lebenden EU-Ausländer erlässt, obliegt die Einhaltung der mit der Anordnung verbundenen Pflichten (insbesondere Meldeauflagen) deutschen Strafverfolgungsbehörden, in der Praxis regelmäßig der Polizei. Es bedeutet für die deutschen Länderpolizeien im Vergleich zu einer ausschließlich im Staat des Tatorts vorgenommenen Sachverhaltsbearbeitung einen erheblichen Mehraufwand, wenn sie die Einhaltung der von ausländischen Justizbehörden erlassenen Anordnung überwachen müssen. Die Möglichkeit, die Anordnungsbehörde um Überprüfung der Überwachungsanordnung zu ersuchen (Artikel 13 Abs. 2), erscheint nicht ausreichend und dürfte im Übrigen wohl nur auf dem justiziellen Weg zu initiieren sein.



Drucksache 654/1/06

... 6. Im umgekehrten Fall, in dem ein nichtdeutsches Gericht eine Überwachungsanordnung gegen einen Deutschen oder in Deutschland lebenden EU-Ausländer erlässt, obliegt die Einhaltung der mit der Anordnung verbundenen Pflichten (insbesondere Meldeauflagen) deutschen Strafverfolgungsbehörden, in der Praxis regelmäßig der Polizei. Es bedeutet für die deutschen Länderpolizeien im Vergleich zu einer ausschließlich im Staat des Tatorts vorgenommenen Sachverhaltsbearbeitung einen erheblichen Mehraufwand, wenn sie die Einhaltung der von ausländischen Justizbehörden erlassenen Anordnung überwachen müssen. Die Möglichkeit, die Anordnungsbehörde um Überprüfung der Überwachungsanordnung zu ersuchen (Artikel 13 Abs. 2), erscheint nicht ausreichend und dürfte im Übrigen wohl nur auf dem justiziellen Weg zu initiieren sein.



Drucksache 238/04 (Beschluss)

... Der Katalog der erzieherischen Maßnahmen soll nunmehr auch die Meldepflicht enthalten. Den Jugendlichen anzuweisen, sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht oder einer anderen Stelle zu melden, kann als spürbare Einflussnahme auf sein Freizeitverhalten hohe erzieherische Wirkung haben. Die Einengung seines Freiheitsraums kann zudem eine effektive Präventionsmaßnahme darstellen. Im Sicherheitsrecht wird bereits seit längerem die Möglichkeit genutzt, durch eine auf die polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage Betroffenen eine Reise und/oder den Besuch einer Veranstaltung unmöglich zu machen, um zum Beispiel der Gefahr zu begegnen, dass diese sich bei Fußballspielen als "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

1. Adhäsionsverfahren

2. Nebenklage

3. Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu den Nummern 21 bis 27

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu den Nummer n

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Nummer 43

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 238/04

... Der Katalog der erzieherischen Maßnahmen soll nunmehr auch die Meldepflicht enthalten. Den Jugendlichen anzuweisen, sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht oder einer anderen Stelle zu melden, kann als spürbare Einflussnahme auf sein Freizeitverhalten hohe erzieherische Wirkung haben. Die Einengung seines Freiheitsraums kann zudem eine effektive Präventionsmaßnahme darstellen. Im Sicherheitsrecht wird bereits seit längerem die Möglichkeit genutzt, durch eine auf die polizeiliche Generalklausel gestützte Meldeauflage Betroffenen eine Reise und/oder den Besuch einer Veranstaltung unmöglich zu machen, um zum Beispiel der Gefahr zu begegnen, dass diese sich bei Fußballspielen als „Hooligans" betätigen oder sich bei militanten Veranstaltungen (wie z.B. „Chaostagen") an Ausschreitungen beteiligen. Es liegt nahe, dieses Instrument auch als strafrechtliche Reaktion auf einschlägige Taten zu nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 5
Änderung des Ausländergesetzes

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Erweiterung und Flexibilisierung des jugendstrafrechtlichen Handlungsinstrumentariums

1. Aufhebung der Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln

2. Fahrverbot

3. Warnschussarrest

4. Meldeweisung

II. Verbesserung und Erweiterung des vereinfachten Jugendverfahrens

III. Stärkung der Opferbelange

5 Adhäsionsverfahren

5 Nebenklage

Notwendige Verteidigung

IV. Ersetzung des Begriffs der schädlichen Neigungen als eine Voraussetzung der Verhängung von Jugendstrafe

V. Änderung der Vorschriften für Heranwachsende

1. Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht und Jugendstrafrecht

2. Erweiterung des Strafrahmens für schwerste Verbrechen Heranwachsender

3. Ermöglichung der Sicherungsverwahrung bei Anwendung des allgemeinen Strafrechts

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummern 24 bis 30

Zu Nummer 28

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer n

Zu Nummer 35

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu a

Zu b

Zu Nummer n

Zu Nummer 46

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 179/19 PDF-Dokument



Drucksache 179/1/19 PDF-Dokument



Drucksache 301/19 PDF-Dokument



Drucksache 513/16 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.