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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Meldeausfällen"


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Drucksache 18/10

... mit Vordruck Z 12 Karten-Umsätze zu melden. Auf Grund der unterschiedlichen Ausgestaltungen der Kredit- und Debitkartenabrechnungen kann mehr als ein Kreditinstitut an der Abwicklung beteiligt sein. Um Doppelmeldungen zu vermeiden und Meldeausfällen vorzubeugen, wird eine Fußnote beim Feld "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Neunundachtzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
LV zur Außenwirtschaftsverordnung Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

A. Dienstleistungen und unentgeltliche Leistungen

B. Kapitalverkehr und Kapitalerträge

I. Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten

II. Vermögensanlagen Gebietsfremder in Deutschland

III. Finanzderivate

IV. Kapitalerträge Einnahmen und Ausgaben

C. Warenverkehr

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 8

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1095: Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 882/04

... Die Mitgliedstaaten sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31. März 2004 berechtigt, diese Schwellenwerte unter Beachtung einer Mindestabdeckung des Wertes des gesamten Warenhandels des Mitgliedstaates eigenständig festzulegen. Dieser Mindestabdeckungsgrad ist in der o.g neuen EG-Verordnung, die beginnend ab 2005 gilt, mit 97 % festgelegt. Für Deutschland ergibt sich daraus die Möglichkeit, bei sehr geringen Meldeausfällen (0,5 % bei den Versendungen; 0,8 % bei den Eingängen) die Anmeldeschwelle von bisher 200 000 Euro auf 300 000 Euro pro Jahr und Lieferrichtung anzuheben. Damit können rund 12 500 Unternehmen, das sind rund 18 % der jetzt meldenden Unternehmen, von der Meldepflicht befreit werden. Weitere 3 300

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 882/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

A. Allgemeiner Teil

3 Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

.2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 420/17 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.