[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

64 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Meldedatenübermittlung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 495/19

... ), an der Verordnung zur Durchführung des Nationalen-Waffenregister-Gesetz (NWRG-DV) und an der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV) vorzunehmen. Betroffen sind insbesondere die Regelungen über die Kennzeichnung von Schusswaffen und ihren wesentlichen Teilen sowie über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen. In der NWRG-DV (künftig: Verordnung zur Durchführung des Waffenregistergesetzes - WaffRGDV) sind die technischen Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung der Waffenhersteller und der Waffenhändler an die Waffenbehörden und der Waffenbehörden an die Registerbehörde unter Nutzung des automatisierten Fachverfahrens zu regeln.



Drucksache 41/19

... In der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV) und der



Drucksache 183/17

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 398/16

... Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (1. BMeldDÜV) zur Übernahme der Klarstellung zur Speicherung des bedingten Sperrvermerks zur Anschrift der betroffenen Person sowie Anpassung der



Drucksache 201/16

... "(1) Für die Datenübermittlungen der Meldebehörden an das Bundeszentralamt für Steuern nach § 139b Absatz 6 Satz 1, 3, Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8 der Abgabenordnung gelten die §§ 2 und 9 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung."



Drucksache 175/15 (Beschluss)

Erste Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 219/15 (Beschluss)

... , der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 219/15

... , der Personalausweisgebührenverordnung und der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 238/14

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 2. BMeldDÜV)



Drucksache 238/14 (Beschluss)

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 2. BMeldDÜV)



Drucksache 238/1/14

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 2. BMeldDÜV)



Drucksache 237/14 (Beschluss)

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 1. BMeldDÜV)



Drucksache 237/1/14

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 1. BMeldDÜV)



Drucksache 238/2/14

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes sowie zur Durchführung des automatisierten Abrufs von Daten durch das Bundesverwaltungsamt gemäß § 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 2. BMeldDÜV)



Drucksache 322/1/13

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 322/13 (Beschluss)

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 796/12

... (1) In § 2a Satz 1 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. April 2012 (BGBl. I S. 609) geändert worden ist, werden die Wörter "§ 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes" durch die Wörter "§ 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes" ersetzt.



Drucksache 79/12

... Die Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung wurde am 11. November 2011 verkündet und tritt mit dem hier relevanten Teil am 1. November 2012 in Kraft. Sie beinhaltet in der Anlage auch eine Änderung der Satzbeschreibung zur Datenübermittlung der Meldebehörden an das Kraftfahrt-Bundesamt. Die dort vorgesehene Ausweitung der Feldlängen für Namen von 45 auf 120 Stellen ist gegenwärtig nicht möglich, da der zugrundeliegende Datensatz für das Meldewesen (Einheitlicher Bundes-/Länderteil [DSMeld]) hier lediglich 45 Stellen vorsieht und eine entsprechende Änderung des DSMeld nicht umgesetzt werden konnte.



Drucksache 351/12

... 3. der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung,



Drucksache 523/11

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 320/11

... (4) In § 6 Absatz 2a Satz 4 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) geändert worden ist, werden die Wörter "elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de)" durch das Wort "Bundesanzeiger" ersetzt.



Drucksache 170/11

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 747/11

... In § 6 Absatz 2a Satz 4 der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) geändert worden ist, werden die Wörter "elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de)" durch das Wort "Bundesanzeiger" ersetzt.



Drucksache 824/10 (Beschluss)

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 679/10

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 859/10

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 824/10

Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 545/10 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 545/10

Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 695/09

Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 695/09 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 670/09

... 5.3.3 Die Meldebehörde leitet die Angaben zu den Freizügigkeitsvoraussetzungen außerhalb der Meldedatenübermittlung an die Ausländerbehörde weiter. Die Festlegung des Verfahrensablaufs im Einzelnen bleibt den Ländern überlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0 Vorbemerkung

0.1 Allgemeines

0.2 Gemeinschaftsrecht

1 Zu § 1 Anwendungsbereich

2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

2.1 Freizügigkeitsrecht

2.2 Freizügigkeitsberechtigte

2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige

2.4 Einreise und Aufenthalt

2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten

2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums

3 Zu § 3 Familienangehörige

3.0 Allgemeines

3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen

3.2 Begriff des Familienangehörigen

3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers

3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers

3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe

3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers

4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts

4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern

4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht

4a.0 Allgemeines

4a.1 Allgemeine Voraussetzungen

4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit

4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger

4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger

4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5

4a.6 Abwesenheitszeiten

4a.7 Verlust

5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten

5.0 Allgemeines

5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht

5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen

5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen

5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts

5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts

5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten

5a.0 Allgemeines

5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann

5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann

6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

6.0 Allgemeines

6.1 Verlustgründe

6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung

6.3 Ermessenserwägungen

6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts

6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen

6.6 Nicht belegt.

6.7 Nicht belegt.

6.8 Anhörung

7 Zu § 7 Ausreisepflicht

7.1 Allgemeines

7.2 Wiedereinreisesperre

8 Zu § 8 Ausweispflicht

8.1 Ausweispflichten

8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten

9 Zu § 9 Strafvorschriften

10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften

11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes

11.0 Allgemeines

11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG

11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts

11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten

13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten

13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht

13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit

13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit

14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

15 Zu § 15 Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 897/08

... Für die Datenübermittlung gilt § 6 Abs. 2a Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S.



Drucksache 544/08 (Beschluss)

... Auf Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 2 der geltenden Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung übermitteln die Meldebehörden schon heute die Anzahl der geborenen Kinder bei Mehrlingsgeburten im Wege regelmäßiger Datenübermittlungen. Für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist es erforderlich, dass – wie in der Vergangenheit – bei der Meldung durch die Meldebehörden auf evtl. Mehrlingsgeburten hingewiesen wird. Aufgrund der maschinellen Verwertung der Daten kann es sonst zu einer unvollständigen Erfassung der Erziehungszeiten kommen. Zudem sieht auch Artikel 4 Nr. 8 des Entwurfs (§ 196 Abs. 2 des



Drucksache 544/08

... Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 544/1/08

... Auf Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 2 der geltenden Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung übermitteln die Meldebehörden schon heute die Anzahl der geborenen Kinder bei Mehrlingsgeburten im Wege regelmäßiger Datenübermittlungen. Für die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist es erforderlich, dass – wie in der Vergangenheit – bei der Meldung durch die Meldebehörden auf evtl. Mehrlingsgeburten hingewiesen wird. Aufgrund der maschinellen Verwertung der Daten kann es sonst zu einer unvollständigen Erfassung der Erziehungszeiten kommen. Zudem sieht auch Artikel 4 Nr. 8 des Entwurfs (§ 196 Abs. 2 des



Drucksache 307/07 (Beschluss)

... und der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 373/07

... Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 418/07

... Mit der vorliegenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird einem aktuellen Änderungsbedarf Rechnung getragen. Das Wehrrechtsänderungsgesetz 2007 und die Änderungen der Form- und Verfahrensvorschriften der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV), die sich derzeit noch im Normgebungsverfahren befinden, sowie Änderungen des Datensatzes für das Meldewesen – Einheitlicher Bundes-/Länderteil (DSMeld) – haben unmittelbare Auswirkungen auf die zu ändernde Allgemeine Verwaltungsvorschrift.



Drucksache 307/07

... und der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 372/07 (Beschluss)

Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Passdaten sowie zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 238/07 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Ersten und Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 705/1/06

Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 258/06

... (2) Die Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:



Drucksache 705/06 (Beschluss)

Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 705/06

... Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 796/05

... Die Übermittlung erfolgt durch Datenübertragung oder auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern an das zuständige Rechenzentrum der Bundeswehr. Dabei ist das Verfahren anzuwenden, das zwischen der Meldebehörde und dem zuständigen Kreiswehrersatzamt aufgrund der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. November 2004 (BGBl. I S.



Drucksache 545/05 (Beschluss)

Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 110/05

Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Länder (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 1.BMeldDÜV)



Drucksache 15/05

... Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 235/05

... (7) Die Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung vom 31. Juli 1995 (BGBl. I S. 1011), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. November 2004 (BGBl. I S.



Drucksache 110/05 (Beschluss)

... Beschluss des Bundesrates: Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden verschiedener Länder (Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 1. BMeldDÜV)



Drucksache 545/05

Erste Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung



Drucksache 117/16 PDF-Dokument



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Drucksache 253/11 PDF-Dokument



Drucksache 255/16 PDF-Dokument



Drucksache 266/17 PDF-Dokument



Drucksache 372/07 PDF-Dokument



Drucksache 418/15 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.