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154 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Melderegister"


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Drucksache 568/07

... (1) Die Gemeinde hat die Lohnsteuerkarten auf Grund ihrer melderechtlichen Unterlagen, z.B. Melderegister oder Einwohnerkartei, auszustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008)

4 Abkürzungsverzeichnis

4 Einführung1

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Unterstützungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Begünstigte Tätigkeiten

5 Nebenberuflichkeit

5 Arbeitgeber/Auftraggeber

Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Gemischte Tätigkeiten

5 Höchstbetrag

Werbungskosten - bzw. Betriebsausgabenabzug

5 Lohnsteuerverfahren

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen

Den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellte Zuschüsse

Höhe der steuerfreien Zuschüsse, Nachweis

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3b

5 Allgemeines

5 Grundlohn

Nachtarbeit an Sonntagen und Feiertagen

Feiertagsarbeit an Sonntagen

Zusammentreffen mit Mehrarbeitszuschlägen

Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

Pauschale Zuschläge

Zeitversetzte Auszahlung

Zu § 8

5 Allgemeines

Einzelbewertung von Sachbezügen

Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Amtliche Sachbezugswerte

Unterkunft oder Wohnung

Kantinenmahlzeiten und Essenmarken

Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Gestellung von Kraftfahrzeugen

Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer

R 8.2 Bezug von Waren und Dienstleistungen § 8 Abs. 3 EStG

Zu § 9

R 9.2 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung

R 9.3 Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden

R 9.4 Reisekosten

5 Reisekostenbegriff

Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Regelmäßige Arbeitsstätte

R 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten

5 Allgemeines

Erstattung durch den Arbeitgeber

Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten R 9.6

5 Allgemeines

5 Konkurrenzregelung

Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland

5 Dreimonatsfrist

R 9.7 Übernachtungskosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.8 Reisenebenkosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen

R 9.9 Umzugskosten

5 Allgemeines

Höhe der Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Maßgebliche Wohnung

Fahrten mit einem zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug

Behinderte Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG

R 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung Doppelte Haushaltsführung

Berufliche Veranlassung

Eigener Hausstand

Ort der Zweitwohnung

Notwendige Mehraufwendungen

Notwendige Fahrtkosten

Notwendige Verpflegungsmehraufwendungen

Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

5 Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber oder Werbungskostenabzug

R 9.12 Arbeitsmittel

R 9.13 Werbungskosten bei Heimarbeitern

Zu § 19

R 19.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

R 19.3 Arbeitslohn

R 19.4 Vermittlungsprovisionen

R 19.5 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

5 Allgemeines

Begriff der Betriebsveranstaltung

Herkömmlichkeit Üblichkeit der Betriebsveranstaltung

Übliche Zuwendungen

Besteuerung der Zuwendungen

R 19.6 Aufmerksamkeiten

R 19.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

R 19.8 Versorgungsbezüge

R 19.9 Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers

Zu § 19a

R 19a Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

5 Allgemeines

Umwandlung von Arbeitslohn

Begriff der Vermögensbeteiligungen

Wert der Vermögensbeteiligung

Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Zu § 38

R 38.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn

R 38.2 Zufluss von Arbeitslohn

R 38.3 Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers

R 38.4 Lohnzahlung durch Dritte

Unechte Lohnzahlung durch Dritte

Echte Lohnzahlung durch Dritte

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

Zu § 39

R 39.1 Verfahren bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte

Grundlagen und Abschluss des allgemeinen Ausstellungsverfahrens

Antrag auf Änderung

Bescheinigung von Kindern

Bescheinigung der Religionsgemeinschaft

Eintragung des Gemeindeschlüssels und der Nummer des Finanzamts

Eintragung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene

Ausstellung von Lohnsteuerkarten mit den Steuerklassen V und VI

Ausstellung von Lohnsteuerkarten für Gefangene und Haftentlassene

Verpflichtung der Gemeinde und des Arbeitnehmers

Verzeichnis der ausgestellten Lohnsteuerkarten

5 Sicherheitsmaßnahmen

R 39.2 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerkarte Änderung unrichtiger Eintragungen

Änderung der Steuerklassen

5 Steuerklassenwechsel

Änderung der Eintragungen für Kinder durch die Gemeinde; steuerliche Lebensbescheinigung

Änderung der Eintragungen für Kinder durch das Finanzamt

Vereinfachte Eintragung

Übertragung eines Kinderfreibetrags

Mitteilung

Zeitliche Wirkung der Eintragung

Örtliche Zuständigkeit

R 39.3 Nachträgliche Ausstellung von Lohnsteuerkarten

5 Allgemeines

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Eheschließung

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für den Ehegatten

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Auflösung der Ehe

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Tod des Ehegatten

Ersatz -Lohnsteuerkarte

Zu § 39a

R39a.1 Verfahren bei der Eintragung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte

5 Allgemeines

5 Antragsgrenze

Freibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung

Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs.1 Nr. 7 EStG

Umrechnung des Jahresfreibetrags oder des Jahreshinzurechnungsbetrags

Änderung eines eingetragenen Freibetrags oder Hinzurechnungsbetrags

R 39a.2 Freibetrag wegen negativer Einkünfte

R 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten

5 Werbungskosten

5 Sonderausgaben

Außergewöhnliche Belastungen

Behinderten -Pauschbetrag

Aufteilung des Freibetrags

Zu § 39b

Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte R 39b.1

R 39b.2 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

R 39b.3 Freibeträge für Versorgungsbezüge

R 39b.4 Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug

R 39b.5 Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn

5 Allgemeines

Nachzahlungen, Vorauszahlungen

5 Abschlagszahlungen

R 39b.6 Einbehaltung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen

5 Allgemeines

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn

Sonstige Bezüge nach Ende des Dienstverhältnisses

Zusammentreffen regulär und ermäßigt besteuerter sonstiger Bezüge

R 39b.7 Berücksichtigung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug

5 Allgemeines

Ungekürzte Vorsorgepauschale

Gekürzte Vorsorgepauschale

R 39b.8 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 39b.9 Besteuerung des Nettolohns

R 39b.10 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Zu § 39c

R 39c Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte

Zu § 39d

R 39d Durchführung des Lohnsteuerabzugs für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

Ausübung oder Verwertung § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG

Befreiung von der beschränkten Einkommensteuerpflicht

Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalisten, Bildberichterstatter und Artisten

Zu § 40

R 40.1 Größere Zahl von Fällen

Beachtung der Pauschalierungsgrenze

Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes

R 40.2 Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz § 40 Abs. 2 EStG

5 Allgemeines

Verhältnis zur Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

5 Erholungsbeihilfen

5 Reisekosten

Personalcomputer und Internet

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Zu § 40a

5 Allgemeines

Gelegentliche Beschäftigung

Unvorhersehbarer Zeitpunkt

Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenzen

Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

R 40a.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Zu § 40b

zu R 40b.1 Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

5 Direktversicherung

5 Rückdeckungsversicherung

5 Pensionskasse

5 Barlohnkürzung

Voraussetzungen der Pauschalierung

Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenze

5 Durchschnittsberechnung

5 Vervielfältigungsregelung

Rückzahlung pauschal besteuerbarer Leistungen

R40b.2 Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung

Zu § 41

R41.1 Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft

R 41.2 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

R 41.3 Betriebsstätte

Zu § 41a

R 41a.1 Lohnsteuer-Anmeldung

R 41a.2 Abführung der Lohnsteuer

Zu § 41b

R 41b. Abschluss des Lohnsteuerabzugs

5 Lohnsteuerbescheinigungen

Verbleib der Lohnsteuerkarten

Lohnsteuerbescheinigungen von öffentlichen Kassen

Zu § 41c

R 41c.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

R 41c.2 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

R 41c.3 Nachforderung von Lohnsteuer

Zu § 42b

R42b Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber

Zu § 42d

R 42d.1 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

5 Allgemeines

Haftung anderer Personen

5 Gesamtschuldner

5 Ermessensprüfung

5 Haftungsbescheid

5 Nachforderungsbescheid

5 Zahlungsfrist

R 42d.2 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

5 Allgemeines

Inanspruchnahme des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG

Inanspruchnahme des Verleihers nach § 42d Abs. 7 EStG

Sicherungsverfahren nach § 42d Abs. 8 EStG

5 Haftungsverfahren

5 Zuständigkeit

R 42d.3 Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

Zu § 42e

Zu § 42f

R 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Anwendung der Lohnsteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008)


 
 
 


Drucksache 374/07

... 5. Unabhängig vom Ergebnis der oben erwähnten Überprüfung des Kinderfrüherkennungsprogramms durch den Gemeinsamen Bundesausschuss können Informationen über die Teilnahme bzw. Nicht-Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen bei der Identifizierung gefährdeter Familien nützlich sein. So kann die Nicht-Teilnahme ein Indiz - neben anderen - sein, dass die Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkommen. In diesen Fällen - auch das hat die Bundesregierung bereits in ihrer Stellungnahme zur Entschließung des Bundesrates (BR-Drs. 864/06) betont - kann die Einführung eines um Rückmeldemechanismen ergänzten Einladungswesens Anhaltspunkte für helfende Interventionen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. des öffentlichen Gesundheitsdienstes liefern. Ein solches Einladungswesen sollte aber in der Zuständigkeit der kommunalen Behörden unter Nutzung der Melderegisterdaten organisiert werden. Dafür spricht, dass dadurch alle Kinder unabhängig von ihrem Versichertenstatus erfasst werden. Bei fehlender Rückmeldung über eine durchgeführte Untersuchung kann von der gleichen Stelle, also den zuständigen Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Kinder- und Jugendhilfe, zeitnah nachgeforscht und ggf. bedarfsgerecht mit aufsuchenden Hilfen und/oder Einleitung von familiengerichtlichen Schritten reagiert werden. Solche Modelle werden in einigen Regionen bereits erfolgreich praktiziert. Die Eltern des Kindes erhalten ein Informations- und Einladungsschreiben zusammen mit einem Rückmeldeschein, der nach erfolgter Untersuchung (z.B. mit Arztstempel) an die kommunale Behörde zurückgesandt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/07




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates für eine Ausweitung und Qualifizierung der Früherkennungsuntersuchungen im Sinne des Kindeswohls 3. Mai 2007

I. Allgemeines

II. Zu den geforderten Gesetzesänderungen im Einzelnen

III. Maßnahmen zum Kinderschutz aus Sicht der Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 16/07

... Über die Änderungen hinaus, die unmittelbar auf das Erfordernis der Aufnahme biometrischer Merkmale in Pässe zurückzuführen sind, bedarf es weiterer Änderungen, die dem Potenzial moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und der zunehmenden internationalen Mobilität Rechnung tragen. Hierzu gehört zum einen die Zulassung eines Online-Abrufs der in den dezentralen Pass- und Personalausweisregistern gespeicherten Lichtbilder durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten. Zum anderen sind die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden dadurch zu entlasten, dass die Eintragung eines Doktorgrades sowie Ordens- und Künstlernamens in den Pass und den Personalausweis sowie in die jeweiligen Register, einschließlich des Melderegisters, abgeschafft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Passgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Personalausweise

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes / EU

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Neufassung des Passgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Option Rechnung, indem der Begriff Bundesdruckerei GmbH durch einen neutralen Begriff ersetzt wird.

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 30/06

... c) Einwohnermelderegister,



Drucksache 864/06

... 7. Die Bundesregierung hält es für sinnvoll und zweckmäßig, in Zuständigkeit der Kommunen bzw. der Länder, ein solches mit Rückmeldemechanismen ausgestattetes Einladungswesen insbesondere ausgehend vom öffentlichen Gesundheitsdienst zu organisieren, weil nur von dort im Sinne aufsuchender Hilfe gehandelt werden kann. Ein Einladungsverfahren sollte bereits zum Zeitpunkt der Geburt einsetzen. Nur so ist ein frühzeitig entwickelter und kontinuierlicher Schutz des Kindeswohls auch bei besonders gefährdeten Gruppen zu erreichen. Erfolgreiche derzeit bereits durchgeführte Beispiele bestätigen dies. Als Grundlage für die Einladungen sind die Daten der Melderegister zu nutzen. Eine Datenweitergabe durch die Krankenkassen kann aus Gründen des Sozialdatenschutzes nur mit dem Einverständnis des Erziehungsberechtigten erfolgen. Dies gilt sowohl für Daten über die Geburt als auch die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen. Für eine Beteiligung der Krankenkassen an einem Einladungssystem bedürfte es nach erster Prüfung keiner rechtlichen Änderungen.



Drucksache 705/06

... (1) Jede Meldebehörde übermittelt dem Bundeszentralamt für Steuern für jeden zum Ablauf des 30. Juni 2007 in ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung im Melderegister registrierten Einwohner folgende Daten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV)

§ 1
Zeitpunkt der Einführung, Aufbau

§ 2
Form und Verfahren der Datenübermittlungen

§ 3
Erstmalige Zuteilung der Identifikationsnummer nach § 139b Abs. 6 der Abgabenordnung

§ 4
Löschungsfrist

§ 5
Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses

§ 6
Benachrichtigung des Betroffenen, Berichtigung unrichtiger Daten

§ 7
Erprobung des Verfahrens

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Verordnung zur Vergabe steuerlicher Identifikationsnummern (Steueridentifikationsnummerverordnung - StIdV)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 2

Artikel 2
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 796/05

... Dem Bund entstehen nicht quantifizierbare Kosten in geringer Höhe durch Einführung eines bei den kommunalen Meldebehörden noch im Aufbau befindlichen standardisierten Verfahrens zum elektronischen Abgleich von Datenbeständen anderer Behörden mit den Melderegistern. Demgegenüber stehen Einsparungen durch den Wegfall des Datenabgleichs in papiergebundener Form oder auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 796/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

3 Personenkreis

3 Erfassungsbehörden

Geschäftsverkehr mit der Bundeswehrverwaltung

Geschäftsverkehr mit Vertretungen, Behörden und Angehörigen anderer Staaten

3 Erfassungsstichtage

3 Wehrerfassungsliste

3 Erfassungsdaten

Mitteilung

Prüfung der Erfassungsdaten

Übermittlung des Erfassungsergebnisses

Öffentliche Bekanntmachung

Verfahren bei Wohnungsstatuswechsel

3 Nacherfassung

3 Einzelerfassung

Vorzeitige Erfassung nach Bewerbung oder Antrag

Vorzeitige Erfassung auf Ersuchen des Kreiswehrersatzamtes

3 Aufenthaltsfeststellung

3 Übergangsvorschrift

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20


 
 
 


Drucksache 770/05 (Beschluss)

... Hinsichtlich der Auskünfte aus den Personenstandsregistern ist nicht ersichtlich, welche Daten als Minimum zur Identifizierung anzusehen sind. Vermutlich ließen sich die erforderlichen Angaben in Deutschland den Melderegistern entnehmen, so dass die Möglichkeit eröffnet werden sollte, an Stelle der Angaben aus den Personenstandsregistern Melderegisterdaten zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/05 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Anhang II


 
 
 


Drucksache 770/1/05

... Hinsichtlich der Auskünfte aus den Personenstandsregistern ist nicht ersichtlich, welche Daten als Minimum zur Identifizierung anzusehen sind. Vermutlich ließen sich die erforderlichen Angaben in Deutschland den Melderegistern entnehmen, so dass die Möglichkeit eröffnet werden sollte, an Stelle der Angaben aus den Personenstandsregistern Melderegisterdaten zu verwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/1/05




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Anhang II


 
 
 


Drucksache 110/05

... Mit der Verordnung soll das Verfahren der meldebehördlichen Rückmeldung entsprechend den im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes und anderer Gesetze vom 25.03.2002 (BGBl. I S. 1186) - MRRG-Novelle 2002 - und des Vierten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes vom 25.08.2004 (BGBl. I S. 2210) getroffenen Regelungen effektiver als bisher gestaltet werden. Dies soll im Wesentlichen durch die Zulassung und Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Verfahren der Datenübermittlung erreicht werden. Damit soll die Qualität, insbesondere die Aktualität der Melderegister nachhaltig verbessert und gleichzeitig gewährleistet werden, dass die im Rahmen der MRRG-Novelle 2002 erfolgte Abschaffung der Abmeldung für Inlandsumzüge ohne spürbare Informationsverluste erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

§ 1
Allgemeines

§ 2
Form und Verfahren der Datenübermittlungen

§ 3
Rückmeldung

§ 4
Auswertung der Rückmeldung

§ 5
Fortschreibung der Daten

§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 15/05

... Mit der Einfügung des neuen § 39a soll verhindert werden, dass den Erlaubnisbehörden oft erst bei einer Regelüberprüfung von Erlaubnisvoraussetzungen der Wegzug oder der Tod eines Erlaubnisinhabers zur Kenntnis gelangt. Eine zeitnahe Information der Erlaubnisbehörden über die wichtigen Tatsachen des Wohnorts oder des Todes eines Erlaubnisinhabers ist aber nur über das Melderegister zu gewährleisten. Die Meldebehörden können die Informationen aber nur dann übermitteln, wenn ihnen zuvor selbst Mitteilung über die sprengstoffrechtliche Erlaubnis durch die Erlaubnisbehörden gemacht wurde. Diese Mitteilung bezieht sich dabei lediglich auf die Tatsache, dass ein Einwohner eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis innehat. Die Regelung gilt gleichermaßen für Inhaber von Befähigungsscheinen, denn diese sind Erlaubnisinhaber im Rechtssinne. Auch sie haben unmittelbar Zugang zu explosionsgefährlichen Stoffen und üben ihre Tätigkeit stellvertretend für den Erlaubnisinhaber aus, dem in einer Vielzahl von Fällen die fachliche Qualifikation zum Umgang mit den erlaubnispflichtigen Stoffen oder Gegenständen fehlt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 545/05

... ) wurde der Katalog der im Melderegister zu speichernden und im Rückmeldeverfahren zwischen den Meldebehörden zu übermittelnden Daten (vgl. § 2 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 des Melderechtsrahmengesetzes) um sprengstoffrechtliche Daten erweitert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 545/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Allgemeines

B. Zu den Einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 12/04

... Die Vorschrift bestimmt, dass die Meldebehörden einige Grunddaten aus dem Melderegister an die zuständigen statistischen Ämter der Länder übermitteln. Die Daten sind für die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen, insbesondere für die Vollzähligkeitsprüfung, zur Feststellung der Auskunftspflicht sowie für eine bürgernahe und zweckdienliche Information der zu Befragenden erforderlich und ermöglichen den Erhebungsbeauftragten, die in den Auswahlbezirken zu Befragenden besser aufzufinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Art und Zweck der Erhebung

§ 2
Erhebungseinheiten und Stichprobenauswahl

§ 3
Periodizität

§ 4
Erhebungsmerkmale

§ 5
Hilfsmerkmale

§ 6
Erhebungsbeauftragte

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Trennung und Löschung

§ 9
Nichtanwendung der Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes

§ 10
Datenübermittlung

§ 11
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

§ 12
Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte in der Europäischen Union

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummern 8 bis 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

C. Kosten


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.