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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Meldern"


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Drucksache 402/1/19

... Diese Angaben können in der Regel nicht dem Kaufvertrag entnommen werden, da eine zwingende Nennung einer Berufsbezeichnung in einem Kaufvertrag normativ nicht gefordert wird. Darüber hinaus ist die Berufsbezeichnung nicht eindeutig festgelegt bzw. definiert und würde bei der Erfassung und Auswertung des Kaufvertrags für die Kaufpreissammlung in den Fällen, in denen eine Berufsbezeichnung dem Kaufvertrag nicht zu entnehmen ist, einen erheblichen Rechercheaufwand und rechtliche Unsicherheit bedeuten. Es ist den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte daher nicht möglich, bei jedem Kauffall eine gesicherte Zuordnung zu der Kategorie Landwirt/Nichtlandwirt vorzunehmen. Insofern ist die Aussage in der Gesetzesbegründung unzutreffend, dass die Angaben über den Status Landwirt/Nichtlandwirt bei den Meldern - hier den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte - bereits vorliegen.

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Drucksache 402/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 und Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 und § 7a Absatz 1 PreisStatG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 Nummer 3 PreisStatG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 7 Absatz 1 Nummer 4 PreisStatG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 8 Absatz 8 PreisStatG


 
 
 


Drucksache 423/18

... 8. Verwendung von Ionisationsrauchmeldern mit einer Bauartzulassung nach Anlage VI Nummer 1 der Strahlenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1989 (BGBl. I S.1321) in der bis zum 30. Juli 2001 geltenden Fassung.



Drucksache 176/18

... Dem stehen voraussichtlich jährlich 450 neue Musterfeststellungsklagen mit geschätzt im Schnitt 75 Anmeldern und einem Streitwert von geschätzt durchschnittlich 10 000 Euro gegenüber. Mithin ist von schätzungsweise 33 750 Anmeldungen zum Klageregister auszugehen. Die Gebühren landgerichtlicher Verfahren mit Rechtsanwaltszwang belaufen sich bei einem Streitwert von 10 000 Euro auf regelmäßig 4 090,70 Euro. Dabei wird auch hier davon ausgegangen, dass die Unternehmen in der Hälfte der 450 Fälle unterliegen.



Drucksache 540/15

... § 3 Absatz 2 Satz 2 bestimmt für den Fall, dass ein Gebrauchsmuster erst nach Beendigung der ersten oder einer folgenden Schutzfrist eingetragen wird, dass die Aufrechterhaltungsgebühr am letzten Tag des Monats fällig wird, in dem die Eintragung im Register bekannt gemacht ist. Nach derzeitiger Praxis des DPMA ist die Formulierung "Eintragung im Register bekannt gemacht" dahingehend zu verstehen, dass die Fälligkeit dann eintritt, wenn das Gebrauchsmuster in das Register eingetragen wird (§ 8 Absatz 1 Satz 1 GebrMG). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fälligkeit war und ist somit der Eintragungstag bzw. der letzte Tag des Monats, in den dieser fällt. Diese Auslegung ist jedoch nicht zwingend. Der Gesetzestext ist an dieser Stelle nicht eindeutig, da das Gebrauchsmustergesetz keine "Bekanntmachung im Register" kennt, sondern vielmehr eine "Eintragung im Register", die gemäß § 8 Absatz 3 GebrMG im Patentblatt bekanntzumachen ist. "Bekanntmachung" im Kontext des Gebrauchsmustergesetzes meint somit eigentlich die Veröffentlichung im Patentblatt. Die Erfahrungen aus der Praxis haben gezeigt, dass es aufgrund des ungenauen Wortlauts der Vorschrift immer wieder zu Irritationen über die Berechnung der Zahlungsfristen bei den Anmeldern kommt. Durch die Änderung erhält die Vorschrift eine eindeutige Formulierung, die die bewährte Praxis des DPMA klar widerspiegelt.



Drucksache 30/13

... Seitens der Datenmelder entsteht für die Durchführung des Gesetzes ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 10,67 Mio. Euro (vgl. Tabelle für die Aufteilung nach Datenmeldern). Sollten bei den Datenmeldern überhaupt einmalige Umstellungskosten anfallen, bewegen sich diese - basierend auf den vorliegenden Rechercheergebnissen - im Bagatellbereich.



Drucksache 330/13

... Für die Verwaltung wird für die Datenmelder ein Lohnsatz von 38,20 Euro pro Stunde angenommen, als Datenempfänger wird ein Stundenlohn von 35,70 Euro zugrunde gelegt. Für die Datenmeldung wird eine Anzahl von 800 öffentlich getragenen Pflegeeinrichtungen und eine Anzahl von 6 Datenmeldern aus dem Bereich der sozialen Pflegekassen angenommen.



Drucksache 490/12

... (1) Das Oberlandesgericht erlässt auf Grund mündlicher Verhandlung den Musterentscheid durch Beschluss. Die Beigeladenen müssen nicht im Rubrum des Musterentscheids bezeichnet werden. Der Musterentscheid wird den Beteiligten und den Anmeldern zugestellt. Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. § 11 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.



Drucksache 307/12

... Das Gesetz bezweckt eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt und bei den Anmeldern gewerblicher Schutzrechte. Deren Kosten und bürokratischer Aufwand sollen gesenkt werden. Dazu werden das



Drucksache 233/11

... (2) Der einheitliche Patentschutz sollte durch einen leichteren, weniger kostspieligen und rechtlich gesicherten Zugang zum Patentsystem den wissenschaftlich-technischen Fortschritt und die Funktionsweise des Binnenmarkts fördern. Er sollte den Umfang des Patentschutzes verbessern, indem die Möglichkeit eröffnet wird, einen einheitlichen Patentschutz in den Hoheitsgebieten der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu erlangen, so dass sich Kosten und Aufwand für die Unternehmen in der gesamten Europäischen Union verringern. Er sollte Patentanmeldern sowohl aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten als auch aus anderen Staaten unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Ort der Niederlassung zur Verfügung stehen.



Drucksache 349/11

... Satz 2 ermöglicht die Aufnahme zusätzlicher Angaben in das Register. Es kann sich sowohl um von Meldern (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 1) übermittelte Hinweise als auch um Angaben handeln, die von der Registerbehörde anlässlich der Überführung vorhandener Verwahrungsnachrichten von Amts wegen aufgenommen werden. Die zusätzlichen Angaben müssen für das Auffinden der registrierten Urkunde erforderlich sein. Als entsprechende Angabe kann z.B. registriert werden, dass eine in notarielle Verwahrung genommene Urkunde bei einer anderen Urkunde aufbewahrt wird (§ 18 Absatz 2 der Dienstordnung für Notarinnen und Notare). Wenn sich der Geburtsname wegen einer Adoption oder aus sonstigen Gründen geändert hat, können auch ein früherer Geburtsname oder weitere Namensbestandteile angegeben werden. Satz 2 steht im Einklang mit der Definition des Begriffs der Verwahrangaben in § 78b Absatz 2 Satz 2 BNotO und dem in § 78 Absatz 2 Satz 3 BNotO registerspezifisch formulierten Grundsatz der Datensparsamkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 349/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inhalt des Registers

§ 2
Meldung zum Register

§ 3
Registrierungsverfahren

§ 4
Verfahren bei Änderungen der Verwahrstelle oder Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung

§ 5
Löschung, Berichtigung und Ergänzung Ein Verwahrdatensatz wird von der Registerbehörde

§ 6
Inhalt der Sterbefallmitteilungen

§ 7
Benachrichtigungen im Sterbefall

§ 8
Registerauskünfte

§ 9
Elektronische Kommunikation

§ 10
Elektronische Aufbewahrung und Löschung

§ 11
Nacherfassungen

§ 12
Datenschutz und Datensicherheit

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Bürokratiekosten

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1721: Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters


 
 
 


Drucksache 414/10

... Diese Anforderung deckt sich mit dem ursprünglichen Verordnungsvorschlag der Kommission für ein Gemeinschaftspatent vom August 2000 und stützt sich auf das bestehende System von Verfahrenssprachen beim EPA und die mehrheitlich von den Patentanmeldern verwendeten Sprachen



Drucksache 181/09

... Zum anderen ergibt sich weiterer Regelungsbedarf daraus, dass Anmeldern nach wie vor die Möglichkeit bleibt, ihre gewerblichen Muster oder Modelle nach den unterschiedlichen Fassungen des Haager Abkommens anzumelden. Um eine möglichst einheitliche Behandlung der internationalen Eintragungen zu gewährleisten, sollen daher Vorschriften eingefügt werden, die sich auf alle drei Akten beziehen. Sie betreffen vorrangig die Wirkung internationaler Eintragungen, die Erklärung der Schutzverweigerung und die Möglichkeit der Schutzentziehung.



Drucksache 537/08

... 41 Zum Beispiel die Subventionierung von Patenterstanmeldern (Beispiele: "



Drucksache 244/07

... 44 Berechnungen gehen davon aus, dass ein durchschnittliches Patent aus 16 Seiten Beschreibung und 4 Seiten Ansprüche besteht, wobei die Übersetzungskosten € 76 pro Seite Beschreibung und € 85 pro Seite Ansprüche betragen (basierend auf Zahlen zur Zeit der gemeinsamen politischen Übereinkunft vom März 2003; EPA Studie von August 2004, erstellt von Roland Berger Market Research, verfügbar unter ht tp: / / www.european-Patent-office.org/epo/new/cost_anaylsis_2005_study_en.pdf, siehe Seiten 141 bis 150). Dabei wird angenommen, dass ein durchschnittliches Europäisches Patent 13 Staaten benennt (die Staaten, die mehrheitlich von Anmeldern eines europäischen Patents benannt werden): DE (von 98% der EP benannt) FR (93 %), UK (92 %), IT (76 %), ES (61 %), NL (59 %), SW (57 %), CH (55 %), BE (54 %), AT (53 %), DK (51 %), IE und FIN (50 %), wobei die NL, SW und DK Englisch als bevorzugte Sprache nach dem Londoner Abkommen auswählen. Ein EP, das alle EU-Mitgliedstaaten abdeckt, würde die Übersetzung in 21 andere Sprachen erfordern, was 32.676 Euro kosten würde.



Drucksache 450/04

... c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.



Drucksache 89/20 PDF-Dokument



Drucksache 266/11 PDF-Dokument



Drucksache 314/17 PDF-Dokument



Drucksache 503/20 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.