1063 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Migration"
Drucksache 350/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)
... 5. Die wachsende Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland stellt Bund, Länder und Kommunen vor finanzielle, organisatorische und personelle Herausforderungen, denen nur durch ein eng abgestimmtes und koordiniertes Vorgehen begegnet werden kann. Der Bundesrat begrüßt, dass im Bundeshaushalt 2016 zur Bewältigung der steigenden Asylbewerberzahlen weitere Festlegungen hinsichtlich personeller und organisatorischer Maßnahmen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und bei der Bundespolizei, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Personalausstattung sowie der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Integrationskurse, getroffen wurden. Die Bewältigung der anhaltend hohen Asylsuchenden- und Flüchtlingszahlen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe von allerdings dauerhafter Natur, bei der der Bund die Länder in vielfältiger Weise unterstützen kann und muss, insbesondere durch zusätzliche Bundesmittel für die Versorgung der Asylbewerber. Aber auch die kurzfristige Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums im bezahlbaren Mietsegment zur Unterbringung anerkannter Flüchtlinge stellt eine gesamtstaatliche Aufgabe dar, die besonders in den Regionen mit ohnehin schon angespannten Wohnungsmärkten zusätzlicher Anstrengungen bedarf.
Finanzplan des Bundes 2015 bis 2019
Zum Gesetzentwurf und Finanzplan allgemein
Drucksache 407/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes und zur Änderung der Richtlinie 2013/32 /EU - COM(2015) 452 final
... Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2015 eine umfassende Europäische Migrationsagenda1 vorgelegt, die über die von der Kommission als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeer kurz danach vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen hinaus weitere Initiativen enthält, die strukturell erforderlich sind, um die Migration in all ihren Aspekten besser in den Griff zu bekommen. Im Rahmen der erwogenen strukturellen Maßnahmen und vor dem Hintergrund des gegenwärtigen beispiellosen Drucks auf die Asylsysteme der Mitgliedstaaten betonte die Kommission die Notwendigkeit eines wirksameren Vorgehens gegen Missbrauch. Sie äußerte in diesem Zusammenhang ihre Absicht, die in der Richtlinie
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
• Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten
• In die gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmende Drittstaaten
1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Konsultation der Beteiligten
3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Grundrechte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
3.3. Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten
Artikel 3 Streichung eines Drittstaats von der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten im Falle einer plötzlichen Änderung der Lage
Artikel 4 Änderungen der Richtlinie 2013/32/EU
Artikel 5
Annex 1 Anhang zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen
Anhang Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten gemäß Artikel 2
Drucksache 540/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetz es und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
... Absatz 2 bestimmt als geeigneten Übermittlungsweg eine Nachricht mittels der vom DPMA zur Verfügung gestellten Zugangs- und Übertragungssoftware. Dadurch wird die VPS des DPMA als sicherer Übermittlungsweg für eine Zustellung in Verfahren vor dem DPMA etabliert. Von Seiten des DPMA ist geplant, diesen sicheren Übermittlungsweg auch für formlose elektronische Übermittlungen zu nutzen; Rechtsgrundlage ist insoweit § 21 Absatz 2 Satz 2 DPMAV. Zusätzlich wird das DPMA im Rahmen seiner Migration in den Informationsverbund Berlin-Bonn (IVBB) die Möglichkeit eröffnen, gegen Abholbestätigung über De-Mail-Dienste nach § 5a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Designgesetzes
§ 19 Führung des Registers, Eintragung und Designinformation.
§ 57a Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 66 Anwendung dieses Gesetzes
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
§ 142b Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 142a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
§ 25b Für das Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gilt § 25a Absatz 5 und 6 entsprechend, soweit die Verordnung keine Bestimmungen enthält, die dem entgegenstehen.
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
§ 41 Eintragung, Veröffentlichung und Markeninformation.
§ 94 Zustellungen; Verordnungsermächtigung.
§ 130 Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt; nationales Einspruchsverfahren.
§ 131 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren.
§ 139 Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1151/2012; Verordnungsermächtigung.
§ 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
§ 156 Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
Artikel 5 Änderungen der Markenverordnung
§ 54 Akteneinsicht
Artikel 6 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 111c Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
§ 40b Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
Artikel 9 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 10 Änderung der DPMA-Verordnung
§ 20 Form der Ausfertigungen und Abschriften; formlose Mitteilungen
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof
§ 6 Form der Ausfertigungen und Abschriften
Artikel 12 Änderung der Verordnung über den elektronischen
§ 5 Zustellung elektronischer Dokumente
Artikel 13 Änderung des Patentkostengesetzes
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Die wesentlichen Regelungen im Überblick
1. Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs beim DPMA
2. Verbesserung des Nichtigkeitsverfahrens vor dem DPMA in Designsachen
3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 608/2013
4. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung EU Nr. 1151/2012
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 27
Zu Nummer 30
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 13
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3404: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Inhalte des Regelungsvorhabens
2.2 Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
3. Weitere Kosten
Drucksache 228/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start
... Darüber hinaus begrüßt die Kommission, dass der Bundesrat die zentralen Initiativen des Arbeitsprogramms zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Investitionen sowie die Vorhaben in den Bereichen Steuerrecht, Energie- und Klimapolitik, Umwelt und Migration unterstützt. Die Stellungnahmen der nationalen Parlamente sind ein wertvoller Beitrag zur Debatte über die politischen Prioritäten der Europäischen Union. Die Kommission ermutigt die nationalen Parlamente, das Arbeitsprogramm als strategisches Instrument zu betrachten, das einen frühzeitigen Austausch über Prioritäten ermöglicht.
Drucksache 87/15
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates "Anstrengungen im Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen verstärken"
... Gesetzgeberische Schritte allein reichen nach Auffassung des Bundesrates aber nicht aus, um den zum Teil völlig hilflosen Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten vor Ort und direkt erfahrbar zu helfen. Der Bundesrat erachtet daher die sowohl in Niedersachsen als auch einigen anderen Ländern durch eigens eingerichtete Beratungsstellen geschaffenen Beratungskapazitäten für mobile ausländische Beschäftigte für einen weiteren, wesentlichen und wirksamen Schritt zur Abmilderung der mit der Arbeitsmigration nach Deutschland verbundenen Problematik.
Drucksache 446/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Aktuellen Pressemeldungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zufolge halten sich derzeit bundesweit etwa 290 000 Asylsuchende auf, die auf einen Termin zur Stellung eines förmlichen Asylantrags beim BAMF warten. Die Erfassung erfolgt in vielen Fällen erst nach zwei bis drei Monaten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - AsylG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 47 Absatz 1a Satz 1 AsylG
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a - neu - § 61 Absatz 1 AsylG
4. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 63a Absatz 2, 3 Satz 2, 3, Absatz 4 Satz 1 AsylG
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:
Zu Artikel 1 Nummer 23
6. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 83a AsylG
7. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 90 Absatz 6 AsylG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 2 Satz 1 AsylbLG
9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG
10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG
11. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 6, 7 AsylbLG
12. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 23a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
13. Zu Artikel 3 Nummer 9 § 59 Absatz 1 Satz 8 AufenthG
14. Zu Artikel 7 Nummer 2 §§ 17, 18 VwGO
15. Zur Amtsvormundschaft für unbegleitete minderjährige Jugendliche
16. Zur Einrichtung von Wartezentren
Drucksache 447/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
... Ziel ist neben der Sicherstellung einer früh ansetzenden Integration der Asylbewerber mit Bleibeperspektive aber auch die Ermöglichung einer legalen Migration für Staatsangehörige aus den Staaten des Westbalkans, die kein Asylrecht in Anspruch nehmen können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 25a Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
Artikel 4 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Beschäftigungsverordnung
2. Integrationskursverordnung
3. Energieeinsparverordnung
4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Beschäftigungsverordnung
2. Integrationskursverordnung
3. Energieeinsparverordnung
4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3474: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Befristungen
Drucksache 508/15
Antrag des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Optimierung des Asylverfahrens
... 2. Die Beschleunigung der Asylverfahren ist aus mehreren Gründen unabdingbar. Insbesondere muss schnell Klarheit über eine Ausreisepflicht geschaffen werden, auch um die Länder und Kommunen zu entlasten. In Fällen, in denen ein Bleiberecht gegeben ist, bedarf es ebenfalls zügiger Entscheidungen. Denn nachhaltige Integrationsbemühungen setzen eine gesicherte Bleibeperspektive voraus. Nicht zuletzt bergen lange Verfahrensdauern die Gefahr, dass Antragsteller noch vor der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Untätigkeitsklagen nach § 75
Drucksache 386/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... In den meisten europäischen Ländern und OECD-Staaten ist die Ungleichheit auf dem höchsten Stand seit 30 Jahren; dies wirkt sich negativ auf die Bildungsergebnisse aus, da die Bildungssysteme tendenziell die Muster beim sozioökonomischen Status reproduzieren. Das Aufbrechen des durch geringe Qualifikationen verursachten generationsübergreifenden Teufelskreises muss daher Priorität haben. Zwar hat die Mehrheit der Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, um den Zugang benachteiligter Lernender zur Bildung zu verbessern, doch besteht weiterhin ein erhebliches Bildungsgefälle, und der Zugang zu einer hochwertigen, regulären Bildung bzw. Berufsbildung ist in vielen Teilen der EU nach wie vor eine Herausforderung. Es müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um allen Lernenden inklusive Bildung bzw. Berufsbildung anzubieten, wobei das Augenmerk insbesondere auf Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen, Migranten und Personen mit Migrationshintergrund sowie Roma gerichtet werden sollte. Die Jugendgarantie sollte in vollem Umfang mobilisiert werden.
Mitteilung
1. Hintergrund
2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten
2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen
2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung
2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse
3. Governance und ARBEITSMETHODEN
Anhang 1 PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung
Anhang 2 spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020
Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen
Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung
Drucksache 123/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein offenes und sicheres Europa - Praktische Umsetzung - COM(2014) 154 final
... Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU
2 Allgemeines
Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Innere Sicherheit
2 Katastrophenschutz
Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU
Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Das Projekt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit dem Titel "Jeder Mensch hat Potenzial" verfolgt die weiter zu fördernde Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vor dem Hintergrund, Potenziale dieser Menschen für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft stärker zu berücksichtigen und den frühzeitigen Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge zu verbessern. Zugleich soll verhindert werden, dass die Potenziale von Flüchtlingen verlorengehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG
36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG
38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV
40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
... Durch den zu erwartenden Rückgang bei den Asylbewerberzahlen aus den als sichere Herkunftsstaaten einzustufenden Staaten werden Bund, Länder und Kommunen um Aufwendungen für die Durchführung der Verfahren und für die Gewährung von Leistungen entlastet. Beim Bund betrifft dies in erster Linie die Aufwendungen für die Durchführung der Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bei den Ländern und Kommunen betrifft dies vor allem die Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 586/14
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2014: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO i.V.m. § 4 Absatz 2 HG
... Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
Drucksache 419/14
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
... Die Kommunen sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lassen vermuten, dass mindestens 200.000 Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik kommen werden. Die Bereitstellung von Unterkünften für diese Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Bauleitplanungsrechts und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern dringend geboten, mit deren Hilfe die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)
§ 1 Grundsätze der Bauleitplanung
§ 2 Verbindlicher Bauleitplan, vereinfachtes Verfahren, Bebauungspläne der Innenentwicklung
§ 3 Zulässigkeit von Vorhaben
Artikel 2 Sonderregelung der Länder
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 392/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Die Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Januar 2014 gingen von 140 000 neuen Erstasylanträgen für das gesamte Jahr aus. Die Prognose wurde zum Stichtag 18. September 2014 nach oben revidiert und "für die nächsten Monate" auf monatlich 25 000 Erstantragsteller bundesweit angehoben. Tatsächlich wurden nach der statistischen Auswertung des EASY-Verfahrens in diesem Jahr bis August mit 119 019 Asylsuchenden bereits mehr Asylsuchende registriert als im gesamten Jahr 2013 mit 118 853 Asylbewerbern und Asylbewerberinnen. Aufgrund der fortbestehenden und sich ausweitenden kriegerischen Konflikte und fortbestehender Verfolgung von politischen, religiösen und ethnischen Minderheiten ist mit einem Rückgang der Schutzsuchenden nicht zu rechnen, vielmehr machen die nach oben korrigierten Zahlen bis zum Jahresende deutlich, dass mit einem weiteren Anstieg der Zahlen auch im Jahr 2015 zu rechnen ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG , Nummer 2 § 1a AsylbLG , Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 AsylbLG , Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 AsylbLG , Buchstabe c § 3 Absatz 3, 4 - neu -, 5 und 6 AsylbLG , Artikel 2a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 SGB II
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 AsylbLG Nummer 4b - neu - § 6 Absatz 2 AsylbLG Artikel 2b - neu - § 264 Absatz 8 - neu - SGB V
§ 4 Hilfen zur Gesundheit
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
3. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 506/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... Die Bundesregierung evaluiert dieses Gesetz spätestens fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten. Es wird untersucht, ob und inwieweit die Ziele dieses Gesetzes erreicht worden sind und wie sich der Erfüllungsaufwand entwickelt hat. Es wird dabei auch über die Erfahrungen der mit den Regelungen verbundenen positiven als auch negativen Nebenfolgen, die Akzeptanz sowie die Praktikabilität der Regelungen bei den Mitarbeitern der Behörden, der Asylbewerber und Geduldeten als auch bei den Migrationsberatungsstellen berichtet. Hierfür kann eine vom Nationalen Normenkontrollrat in Auftrag gegebene Studie herangezogen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung
§ 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung
§ 60 Auflagen
§ 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Artikel 3 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3096: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 419/1/14
Antrag der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
... Viele Kommunen in Deutschland sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen konfrontiert. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lassen vermuten, dass mindestens 200 000 Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik kommen werden. Die Bereitstellung von Unterkünften für diese Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen dort im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Rechts der Bauleitplanung und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen dringend geboten, mit deren Hilfe die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert wird. Da die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen regional nicht in gleicher Weise auftreten, sondern sich vorwiegend auf die Ballungsräume und Wachstumszentren konzentrieren, können die Länder durch Gesetz bestimmen, ob von den erleichternden Regelungen des Maßnahmengesetzes Gebrauch gemacht werden soll.
Artikel 1 Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)
§ 1 Grundsätze der Bauleitplanung
§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Artikel 2 Sonderregelung der Länder
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 628/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start - COM(2014) 910 final
... 22. Der Bundesrat begrüßt, dass die Entwicklung einer europäischen Migrationsagenda Gegenstand einer eigenen Priorität des Arbeitsprogramms ist. Dies spiegelt auch die Bedeutung wider, die die Regionen und Kommunen in Europa dem Umgang mit den Herausforderungen der legalen und irregulären Migration beimessen.
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Das Projekt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mit dem Titel "Jeder Mensch hat Potenzial" verfolgt die weiter zu fördernde Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vor dem Hintergrund, Potenziale dieser Menschen für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft stärker zu berücksichtigen und den frühzeitigen Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge zu verbessern. Zugleich soll verhindert werden, dass die Potenziale von Flüchtlingen verlorengehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG
§ 25c Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 392/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Die Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Januar 2014 gingen von 140 000 neuen Erstasylanträgen für das gesamte Jahr aus. Die Prognose wurde zum Stichtag 18. September 2014 nach oben revidiert und "für die nächsten Monate" auf monatlich 25 000 Erstantragsteller bundesweit angehoben. Tatsächlich wurden nach der statistischen Auswertung des EASY-Verfahrens in diesem Jahr bis August mit 119 019 Asylsuchenden bereits mehr Asylsuchende registriert als im gesamten Jahr 2013 mit 118 853 Asylbewerbern und Asylbewerberinnen. Aufgrund der fortbestehenden und sich ausweitenden kriegerischen Konflikte und fortbestehender Verfolgung von politischen, religiösen und ethnischen Minderheiten ist mit einem Rückgang der Schutzsuchenden nicht zu rechnen, vielmehr machen die nach oben korrigierten Zahlen bis zum Jahresende deutlich, dass mit einem weiteren Anstieg der Zahlen auch im Jahr 2015 zu rechnen ist.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Artikel 1 Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2
Zu Artikel 1 Nummer 1
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 4a
§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 421/14
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates "Mehr Verbraucherschutz bei der amtlichen Fleischuntersuchung"
... 6. Die Aufnahme des modifizierten Larvenauswanderungsverfahren (Alaria alata mesocercariae migration technique, AMT) zur Untersuchung auf den Parasi-ten Duncker´scher Muskelegel, der Schweinefleisch infizieren kann, in Anlage 4 der
Drucksache 419/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
... Die Kommunen sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lassen vermuten, dass mindestens 200 000 Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik kommen werden. Die Bereitstellung von Unterkünften für diese Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Bauleitplanungsrechts und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern dringend geboten, mit deren Hilfe die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Anlage Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Artikel 1 Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)
§ 1 Grundsätze der Bauleitplanung
§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Artikel 2 Sonderregelung der Länder
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 628/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2015 - Ein neuer Start - COM(2014) 910 final
... 21. Der Bundesrat begrüßt, dass die Entwicklung einer europäischen Migrationsagenda Gegenstand einer eigenen Priorität des Arbeitsprogramms ist. Dies spiegelt auch die Bedeutung wider, die die Regionen und Kommunen in Europa dem Umgang mit den Herausforderungen der legalen und irregulären Migration beimessen.
Drucksache 97/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... "(1a) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge leitet von Amts wegen Auskunftsersuchen der Ausländerbehörden über das Fortbestehen des internationalen Schutzes im Sinne von § 2 Absatz 13 in einem anderen Mitgliedstaat an die zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaates der Europäischen Union weiter. Hierzu übermittelt die jeweils zuständige Ausländerbehörde dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die erforderlichen Angaben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge leitet die auf die Anfragen eingehenden Antworten an die jeweils zuständige Ausländerbehörde weiter."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 317a Neufeststellung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland
Artikel 5 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG
Artikel 6 Änderungen von Verordnungen
§ 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Richtlinienumsetzung
3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer n
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 556/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
... In Deutschland führen Bildungsferne, fehlende soziale oder ökonomische Grundlagen und ein Migrationshintergrund bei zu vielen jungen Menschen auch heute noch zu strukturellen Benachteiligungen im Bildungssystem.
Entschließung
1. Bildungschancen in Deutschland
2. Finanzielle Verantwortung
3. Kita-Ausbauprogramm
4. Ganztagsschulprogramm
5. Inklusion
6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
7. Änderung des Grundgesetzes
Drucksache 207/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2013
... (111) Über diese Regelinstrumente hinaus werden in Deutschland auf allen staatlichen Ebenen neue und innovative Ansätze zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen entwickelt. Vielfach werden dabei zielgruppenspezifische Ansätze zum Beispiel für Alleinerziehende, Jugendliche und Ältere, Personen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erprobt (vgl. Tabelle II lfd. Nr. 60, 61, 62, 63 und 64). Dazu dienen auf Bundesebene zum Beispiel das Programm Perspektive 50plus, der ESF-geförderte Ideenwettbewerb Gute Arbeit für Alleinerziehende und das ESF-Modellprojekt Bürgerarbeit.
Nationales Reformprogramm 2013
3 Einführung
I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung
Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt
II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland
1. Öffentliche Finanzen
Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel
Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates
Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege
Effizienz des Steuersystems
2. Finanzmärkte
Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor
5 Landesbanken
3. Erwerbsbeteiligung
Steuern und Abgabenlast senken
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
Lohnentwicklung in Deutschland
Anreize für Zweitverdiener
Kindertagesbetreuung ausbauen
4. Infrastruktur und Wettbewerb
Den Wettbewerb stärken
Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wettbewerb bei Dienstleistungen
III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen
Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren
1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan
Allgemeine Rahmenbedingungen
Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland
Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren
Qualifizierte Zuwanderung erleichtern
2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern
Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011
3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen
Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+
4. Bildungsniveau verbessern
5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern
Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
5 Armutsgefährdung
IV. Der Euro-Plus-Pakt
1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt
2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt
Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit
5 Beschäftigung
Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
5 Finanzstabilität
V. Verwendung der EU-Strukturmittel
Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:
VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure
Tabelle
Tabelle
Drucksache 218/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... In den letzten zwei Jahren mehren sich Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, in denen sie sich in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Abschiebungsanordnungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in verfassungskonformer Auslegung des § 34a Absatz 2
2. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 72 Absatz 2 AufenthG , Nummer 9 § 79 Absatz 1 Satz 2 AufenthG
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... Zudem sollte grundlegender geprüft werden, wie die Erbringung von Bildungs- und Ausbildungsleistungen transparenter und wirksamer gestaltet werden kann, wie Qualifikationen besser an das Arbeitsplatzangebot angeglichen werden können und wie die Synergien zwischen verschiedenen Anbietern von Ausbildungsmaßnahmen verstärkt werden können. Der Anteil der Schulabbrecher ist in einigen Mitgliedstaaten- insbesondere bei benachteiligten Bevölkerungsgruppen und Menschen mit Migrationshintergrund- noch immer inakzeptabel hoch, und es werden noch nicht genügend Möglichkeiten für das lebenslange Lernen angeboten. Die Zahl der Schulabbrecher liegt in MT, ES, PT, IT, RO und UK10 über dem EU-Durchschnitt, und BG, RO, EL, HU und SK weisen die geringste Teilnahme am lebenslangen Lernen auf11. Diese Probleme bestanden schon vor Krise, haben sich jedoch angesichts der laufenden umfangreichen wirtschaftlichen Anpassungen und der voraussichtlich zunehmenden Dauer des Erwerbslebens verschärft. Weitere Beispiele für die Unzulänglichkeiten einiger Bildungs- und Ausbildungssysteme sind eine fehlende Übereinstimmung zwischen vorhandenen Qualifikationen und Anforderungen des Arbeitsmarktes und der Fachkräftemangel in vielen Regionen und Sektoren.
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
Drucksache 716/13
Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse
... Die Sprachmodule des Integrationskurses umfassen mindestens 600 Stunden. Für die Integrationskurse erstattet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Kursträgern pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer 2,94 Euro. Hinzu kommen Kosten für den Einstufungs- und Durchführungstest und ggf. Kinderbetreuungsund Fahrtkosten.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 43a Sprachkursmodule der Integrationskurse
Artikel 2 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 495/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... ) unabhängig von einem Asylverfahren auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) zu übertragen.
Drucksache 186/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Lebenslagen in Deutschland - Vierter Armuts- und Reichtumsbericht
... ee) Länder und Kommunen durch eine aufgabengerechte Verteilung der Steuereinnahmen in die Lage zu versetzen, den Herausforderungen der Zukunft entsprechen zu können, insbesondere in den Bereichen der Bildung, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der allgemeinen Daseinsvorsorge,
Drucksache 110/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... Die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf an Bundeswasserstraßen gelegene Häfen in Nummer 3 ist erforderlich, um Verkehrsvorgänge nicht an Verwaltungsgrenzen enden zu lassen und damit umfassende Schlussfolgerungen aus dem Unfallgeschehen ziehen zu können. Absatz 2 definiert Bereichsausnahmen für Wasserfahrzeuge der Bundeswehr und sonstiger mit Vollzugsaufgaben betrauter Bundesbehörden, wie z.B. Bundespolizei oder Zoll. Fahrten von Fahrzeugen der Bundeswehr unterliegen, insbesondere im Rahmen von Einsätzen, Übungen sowie Entwicklungs-, Rüstungs- und Erprobungsvorhaben, der militärischen Geheimhaltung. Eine, auch nachträgliche, Offenlegung von Einzelheiten dieser Einsätze bzw. der Einheiten und ihrer Besatzungen, wie sie durch die Datenerhebungen in § 4 des Gesetzes vorgesehen sind, können zu einer Gefährdung von Einheiten und Besatzungen sowie zu Rückschlüssen auf geheimhaltungsbedürftige, militärische Einsatzverfahren und Fähigkeiten führen. Bei Einsatzfahrten anderer Vollzugsbehörden des Bundes ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Einsätze zum Teil auch verdeckt durchgeführt werden (z.B. Einsätze der Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei, verdeckte Aufklärungen gegen die irreguläre Migration auf dem Seewege oder im Zusammenhang mit
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Länder und Gemeinden
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Errichtung
§ 4 Datenerhebung
§ 5 Datenspeicherung und Datennutzung
§ 6 Datenübermittlung
§ 7 Löschung
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Zustimmungsbedürftigkeit
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Länder und Gemeinden
VI. Weitere Kosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
Drucksache 495/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... ) unabhängig von einem Asylverfahren auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) zu übertragen.
Drucksache 28/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... b) Eine unbeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus Kroatien führt voraussichtlich zu keinen erheblichen Störungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, gerade weil keine größeren Migrationsströme aus Kroatien zu erwarten sind. Zum einen ist die Bevölkerungszahl Kroatiens im Vergleich zur Größe des europäischen Arbeitsmarktes gering. Zum anderen sind das erreichte Niveau der kroatischen Wirtschaft sowie die Entwicklungsperspektiven des Landes gerade aufgrund des EU-Beitritts positiv, was in der Folge die Motivation, Arbeit und Beschäftigung in anderen EU-Mitgliedsländern zu suchen, einschränken dürfte.
Drucksache 556/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland"
... In Deutschland führen Bildungsferne, fehlende soziale oder ökonomische Grundlagen und ein Migrationshintergrund bei zu vielen jungen Menschen auch heute noch zu strukturellen Benachteiligungen im Bildungssystem.
Anlage Entschließung des Bundesrates Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland
1. Bildungschancen in Deutschland
2. Finanzielle Verantwortung
3. Kita-Ausbauprogramm
4. Ganztagsschulprogramm
5. Inklusion
6. Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
7. Änderung des Grundgesetzes
Drucksache 461/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
... Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist bislang der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit verankert. Dieser Grundsatz wird bereits nach geltender Rechtslage durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen durchbrochen. Sie führen zu einer beständigen Zunahme von Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Nach dem Migrationsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2011 erfolgten seinerzeit 50,4 Prozent aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (2005: 47,2 Prozent, 2006: 51,0 Prozent; 2007: 52,4 Prozent; 2008: 52,9 Prozent; 2009: 53,7 Prozent; 2010: 53,1 Prozent). Von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird zum Beispiel bei Staatsangehörigen aus dem Iran, aus Marokko, Afghanistan, dem Libanon, Tunesien, Algerien und Syrien abgesehen, da diese Länder in der Regel eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern. Auch bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen, erfolgen die Einbürgerungen unter Beibehaltung der früheren Staatsangehörigkeit. Ein insoweit überdurchschnittlich hoher Anteil ist außerdem bei Personen aus Brasilien (98,9 Prozent), Israel (95,6 Prozent), Nigeria (93,7 Prozent), den Vereinigten Staaten von Amerika (90,4 Prozent) und Togo (80,2 Prozent) festzustellen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 9 Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern
Artikel 2 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 3 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 4 Änderung des Passgesetzes
Artikel 5 Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Drucksache 562/13
Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration
Drucksache 204/13
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 3. Aus Kroatien sind keine größeren Migrationsströme zu erwarten. Daher würde eine unbeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Bürgerinnen und - Bürger aus Kroatien zu keinen erheblichen Störungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt führen. Denn die Bevölkerungszahl Kroatiens ist im Vergleich zur Größe des europäischen Arbeitsmarktes gering. Zudem sind das erreichte Niveau der kroatischen Wirtschaft sowie die Entwicklungsperspektiven des Landes gerade aufgrund des EU-Beitritts positiv, sodass eine geringe Motivation besteht, Arbeit und Beschäftigung in anderen EU-Mitgliedsländern zu suchen.
Drucksache 93/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... bb) In Nummer 2 wird das Wort "Staatsangehörigkeit" durch das Wort "Migrationshintergrund" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für den Bund:
Für die Länder:
Für die Kommunen:
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes
1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe
2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund
3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe
4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang
5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Für den Bund
bb Für die Länder
cc Für die Kommunen
3. Weitere Kosten
aa Für den Bund
bb Für die Länder
cc Für die Kommunen
V. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
a Erfüllungsaufwand für Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Für den Bund:
Für die Länder:
Für die Kommunen:
Drucksache 427/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten hinsichtlich bestimmter Bedingungen für den Zugang zum Markt COM(2013) 288 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen4 festzulegen sind, um spezifische Migrationsgrenzwerte handelt.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien und der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Artikel 1
Artikel 86 Wirkstoffe, die in Anhang I der Richtlinie 98/8/EG aufgeführt sind
Artikel 94 Übergangsmaßnahmen für behandelte Waren
Artikel 95 Übergangsmaßnahmen für den Zugang zum Wirkstoffdossier
Artikel 2
Drucksache 562/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration
Drucksache 756/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
... Für die Integrationskurse erstattet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Kursträgern pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer 2,94 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Einstufungs- und Durchführungstests und gegebenenfalls Kinderbetreuungs- und Fahrtkosten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Die §§ 42 und 43 der bisherigen BeschV sind in Zukunft ebenfalls entbehrlich, weil die wesentlichen Normen, für die das Verbot privater Arbeitsvermittlung galt, aufgehoben werden. Bei den noch vorhandenen Regelungen (Ferienbeschäftigungen im neuen § 14 Absatz 2, Gastarbeitnehmerabkommen im neuen § 28 Absatz 2, Pflegekräfte als Teil des neuen § 7 Absatz 2 Nummer 1) ist die Vermittlung der Bundesagentur beziehungsweise das Vorliegen einer Gastarbeitnehmer-Vereinbarung weiter Voraussetzung des Zulassungstatbestandes. Die Einbindung der Bundesagentur für Arbeit ist damit zwingende Voraussetzung für die Erfüllung des Zulassungstatbestandes. Wenn diese Bedingung nicht eingehalten wird, ist keine Erteilung des Aufenthaltstitels möglich. Das Verbot der privaten Arbeitsvermittlung ist also nicht erforderlich, um eine gesteuerte Arbeitsmigration im Bereich der Ferienbeschäftigungen, der Gastarbeitnehmerabkommen und der Pflegekräfte zu gewährleisten.
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... Sobald die neuen Systeme betriebsbereit wären, könnten die Folgekosten in den Mitgliedstaaten aus Mitteln ihrer nationalen Programme bestritten werden. Es wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten 50 % der Mittel ihrer nationalen Programme zur Deckung der Betriebskosten von IT-Systemen zur Steuerung der Migrationsströme an den Außengrenzen der Union aufwenden. Dazu können die Verwaltungskosten für das VIS, das SIS und während der Laufzeit eingeführte neue Systeme gehören, d.h. Personalkosten, Betriebskosten, Kosten für die Anmietung sicherer Gebäude usw. Das künftige Instrument würde somit, wo nötig, eine kontinuierliche Finanzierung gewährleisten.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstiges
• Beteiligung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des RTP
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung
Artikel 4 Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten
Artikel 5 Antragstellung
Artikel 6 Antragsformular
Artikel 7 Reisedokument
Artikel 8 Biometrische Daten
Artikel 9 Belege
Artikel 10 Gebühr
Kapitel III Prüfung und Bescheidung des Antrags
Artikel 11 Zulässigkeit
Artikel 12 Prüfung des Antrags
Artikel 13 Entscheidung über den Antrag
Kapitel IV Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 14 Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Artikel 15 Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 16 Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Kapitel V Verwaltung und Organisation
Artikel 17 Verwaltung
Artikel 18 Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken
Artikel 19 Verhalten des Personals
Artikel 20 Information der Öffentlichkeit
Kapitel VI Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden
Artikel 21 Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems
Artikel 22 Datenkategorien
Artikel 23 Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand
Artikel 24 Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag
Artikel 25 Eingabe von Daten nach Antragstellung
Artikel 26 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags
Artikel 27 Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP
Artikel 28 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 29 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 30 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Kapitel VII Datenabfrage
Artikel 31 Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender
Artikel 32 Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken
Artikel 33 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Kapitel VIII Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token
Artikel 34 Speicherfrist
Artikel 35 Änderung der Daten und vorzeitige Löschung
Artikel 36 Verloren gegangene oder gestohlene Token
Kapitel IX Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 37 Durchführungsmaßnahmen der Kommission
Artikel 38 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 39 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 40 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 41 Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien
Artikel 42 Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen
Artikel 43 Datensicherheit
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 46 Eigenkontrolle
Artikel 47 Sanktionen
Kapitel X Rechte der betroffenen Person und Kontrolle
Artikel 48 Recht auf Information
Artikel 49 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 50 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 51 Rechtsbehelfe
Artikel 52 Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde
Artikel 53 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 54 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel XI Schlussbestimmungen
Artikel 55 Beginn der Übermittlung
Artikel 56 Aufnahme des Betriebs
Artikel 57 Ausschuss
Artikel 58 Änderung der Anhänge
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Mitteilung
Artikel 61 Beratergruppe
Artikel 62 Schulung
Artikel 63 Monitoring und Evaluierung
Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Einheitliches Antragsformular40
Anhang II nicht erschöpfende Liste von belegen
1. Belege über den Zweck der Reisen
2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt
3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
Anhang III Antragsgebühr
Anhang IV Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41
Anhang V Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende
Drucksache 182/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... In den vergangenen Jahren wurde der Arbeitsmarkt für Geduldete - auch aufgrund der Debatten um den demographischen Wandel sowie den daraus folgenden Fachkräftemangel - geöffnet. So heißt es im Nationalen Aktionsplan Integration (Punkt 2.4.3 "Erschließen der Potenziale von Personen mit Migrationshintergrund einschließlich Bleibeberechtigte und Flüchtlinge", Seite 115):
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV
9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV
Drucksache 218/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... "Über das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Absatz 2 bis 5 oder Absatz 7 und das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 25 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 4 entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf der Grundlage der ihm vorliegenden und im Bundesgebiet zugänglichen Erkenntnisse und, soweit es im Einzelfall erforderlich ist, der den Behörden des Bundes außerhalb des Bundesgebietes zugänglichen Erkenntnisse."'
1. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 72 Absatz 2 AufenthG , Nummer 9 § 79 Absatz 1 Satz 2 AufenthG
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Drucksache 141/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... Abgesehen von jungen Menschen sind auch (ältere) Frauen, Erwerbslose, behinderte Menschen sowie in Europa lebende Migrantinnen und Migranten mit Härten konfrontiert. In diesen Bevölkerungsgruppen herrscht eine sehr hohe Arbeitslosigkeit (19,6 % im Jahr 2011 gegenüber 9,7 % beim Bevölkerungsdurchschnitt). Die Beschäftigungsquote behinderter Menschen liegt etwa 25 % unter derjenigen von Menschen ohne Behinderungen. Des Weiteren übersteigt das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung der im Ausland geborenen 25- bis 54-Jährigen das entsprechende Risiko anderer Personen EU-weit durchschnittlich um mehr als zehn Prozentpunkte21. Die Kluft beim Armutsrisiko nach Sozialtransfer zwischen Migrantinnen und Migranten einerseits und EU-Bürgerinnen und -Bürgern andererseits ist mit acht Prozentpunkten ebenfalls beträchtlich22. Darüber hinaus besteht für Kinder mit Migrationshintergrund ein höheres Schulabbruchrisiko.
3 Einleitung
1. die Herausforderungen
Demografischer Wandel
Mehr Effizienz in der Sozialpolitik
Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen
Die geschlechtsspezifische Dimension
2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020
4. Gezielte Initiativen
4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
• Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum
• Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente
• Social Impact Bonds
4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte
• Sicherung eines angemessenen Auskommens
• Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen
• Förderung der finanziellen Inklusion
• Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten
• Energieeffizienz
• Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger
4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung
• Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung
• Senkung der Schulabbrecherquote
5. Schlussfolgerung - AUSBLICK
1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters
2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen
3. Straffung von Governance und Berichterstattung
Drucksache 433/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
... Bereits heute haben rund 19,5 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen einen Migrationshintergrund. Besonders in den jüngeren Altersgruppen sind Migrantinnen und Migranten stark vertreten, sodass sie künftig einen wachsenden Anteil an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter stellen werden. Angesichts des demografiebedingten Rückgangs der Zahl der potenziellen Erwerbspersonen in den kommenden Jahrzehnten wird Deutschland zudem künftig bei der Sicherung der Fachkräftebasis verstärkt auch auf die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Die Bundesregierung trägt diesen Entwicklungen Rechnung und hat in ihrem Konzept zur Sicherung der Fachkräftebasis, unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeiteten worden ist, das Handlungsfeld "Integration und qualifizierte Zuwanderung" als einen von fünf Sicherungspfaden definiert. In dem Sicherungspfad geht es vorrangig um die Nutzung und Förderung inländischer Potenziale sowie um qualifizierte Zuwanderung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck, Art und Umfang der Erhebung
§ 2 Erhebungseinheiten
§ 3 Erhebungsmerkmale
§ 4 Auskunftserteilung
§ 5 Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt der Regelung
II. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
III. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2565: Entwurf einer Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 182/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... trägt auch wesentlich zur Vereinfachung des Arbeitsmigrationsrechts bei, zumal durch die Aufhebung der
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... die Anstrengungen zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit verstärkt, indem die Ausgestaltung und die Überwachung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen verbessert werden; die allgemeine und berufliche Bildung vor allem von Menschen mit Migrationshintergrund fördert, damit die Qualifikationen junger Menschen besser auf die Arbeitsmarktbedürfnisse abgestimmt sind;
1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen
2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren
3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben
3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen
3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben
4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF
5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern
5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren
5.2 Praktika hoher Qualität anbieten
5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten
5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen
6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen
7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen
Anhang 1 : Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Anhang 2 : Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen
Drucksache 756/13
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
... Für die Integrationskurse erstattet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Kursträgern pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer 2,94 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Einstufung- und Durchführungstests und ggf. Kinderbetreuungsund Fahrtkosten.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 97/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt zur Begründung an, dass das BAMF in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) das Bund-Länder-Rückkehrförderprogramm REAG/GARP durchführe und es zur Klarstellung dieser Aufgabe erforderlich sei, in § 75 AufenthG den Aufgaben des BAMF die "Durchführung der Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr" hinzuzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 28 Absatz 2 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:
Zu Artikel 1 Nummer 26
7. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG Nach Nummer 27 ist folgende Nummer einzufügen:
8. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
9. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV
Drucksache 562/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Die Welt hat in den letzten Jahren tiefgreifende Veränderungen erlebt. Dazu zählen u.a. große Verschiebungen des globalen wirtschaftlichen und politischen Gleichgewichts, Zunahme des Welthandels, Klimawandel und Verknappung der natürlichen Ressourcen, technologischer Wandel, Wirtschafts- und Finanzkrisen, zunehmender Verbrauch und Volatilität der Nahrungsmittel- und Energiepreise, demographische Veränderungen und Migration, Gewalt und bewaffnete Konflikte, natürliche und von Menschen verursachte Katastrophen sowie wachsende Ungleichheiten. Neue Akteure, darunter private und weitere nichtstaatliche Akteure, haben die internationale Bühne betreten.
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 186/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Lebenslagen in Deutschland - Vierter Armuts- und Reichtumsbericht
... e) Länder und Kommunen durch eine aufgabengerechte Verteilung der Steuereinnahmen in die Lage zu versetzen, den Herausforderungen der Zukunft entsprechen zu können, insbesondere in den Bereichen der Bildung, der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben, der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und der allgemeinen Daseinsvorsorge,
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 1. Juni 2011 zu ihrer einhundertsten Tagung zusammengetreten ist, ist sich der Verpflichtung der Internationalen Arbeitsorganisation bewusst, menschenwürdige Arbeit für alle durch die Verwirklichung der Ziele der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und der Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung zu fördern; anerkennt den bedeutenden Beitrag von Hausangestellten zur globalen Wirtschaft, der die Verbesserung der Erwerbschancen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Familienpflichten, mehr Möglichkeiten zur Betreuung von alternden Bevölkerungen, von Kindern und von Menschen mit Behinderungen sowie erhebliche Einkommenstransfers innerhalb und zwischen Ländern einschließt; ist der Auffassung, dass hauswirtschaftliche Arbeit nach wie vor unterbewertet und unsichtbar ist und hauptsächlich von Frauen und Mädchen durchgeführt wird, von denen viele Migrantinnen oder Angehörige benachteiligter Gemeinschaften sind und die besonders anfällig für Diskriminierung in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und andere Verletzungen der Menschenrechte sind; ist ferner der Auffassung, dass in Entwicklungsländern mit historisch geringen Chancen auf eine formale Beschäftigung Hausangestellte einen bedeutenden Anteil der einheimischen Erwerbsbevölkerung darstellen und weiterhin zu den am stärksten ausgegrenzten Personen gehören; weist darauf hin, dass die internationalen Arbeitsübereinkommen und -empfehlungen für alle Arbeitnehmer gelten, einschließlich der Hausangestellten, soweit nichts anderes bestimmt ist; verweist auf die besondere Relevanz für Hausangestellte des Übereinkommens (Nr. 97) über Wanderarbeiter (Neufassung), 1949, des Übereinkommens (Nr. 143) über Wanderarbeitnehmer (ergänzende Bestimmungen), 1975, des Übereinkommens (Nr. 156) über Arbeitnehmer mit Familienpflichten, 1981, des Übereinkommens (Nr. 181) über private Arbeitsvermittler, 1997, und der Empfehlung (Nr. 198) betreffend das Arbeitsverhältnis, 2006, sowie des Multilateralen Rahmens der IAO für Arbeitsmigration: Nichtverbindliche Grundsätze und Leitlinien für einen rechtebasierten Ansatz für die Arbeitsmigration (2006); anerkennt die besonderen Bedingungen, unter denen hauswirtschaftliche Arbeit durchgeführt wird, die es wünschenswert erscheinen lassen, die allgemeinen Normen durch spezifische Normen für Hausangestellte zu ergänzen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen; verweist auf andere einschlägige internationale Instrumente wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und insbesondere dessen Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, und dessen Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg, das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen; hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, eine Frage, die den vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und dabei bestimmt, dass diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Drucksache 218/2/13
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... In den letzten zwei Jahren mehren sich Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, in denen sie sich in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Abschiebungsanordnungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in verfassungskonformer Auslegung des § 34a Absatz 2
Drucksache 461/13
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
... Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist bislang der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit verankert. Dieser Grundsatz wird bereits nach geltender Rechtslage durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen durchbrochen. Sie führen zu einer beständigen Zunahme von Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Nach dem Migrationsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2011 erfolgten seinerzeit 50,4 % aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (2005: 47,2%; 2006: 51,0%; 2007: 52,4%; 2008: 52,9%; 2009: 53,7%; 2010: 53,1 %). Von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird zum Beispiel bei Staatsangehörigen aus dem Iran, aus Marokko, Afghanistan, dem Libanon, Tunesien, Algerien und Syrien abgesehen, da diese Länder in der Regel eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern. Auch bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen, erfolgen die Einbürgerungen unter Beibehaltung der früheren Staatsangehörigkeit. Ein insoweit überdurchschnittlich hoher Anteil ist außerdem bei Personen aus Brasilien (98,9%), Israel (95,6%), Nigeria (93,7%), den Vereinigten Staaten von Amerika (90,4%) und Togo (80,2%%) festzustellen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 9 Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern
Artikel 2 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 3 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 4 Änderung des Passgesetzes
Artikel 5 Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Drucksache 624/13
... Die Bundesagentur für Arbeit wird in den Fällen, in denen die Ausländerbehörde einem Visum zur Arbeitsmigration nicht mehr zustimmen muss, die Zustimmung zur Erteilung des Aufenthaltstitels über das Bundesverwaltungsamt der zuständigen Auslandsvertretung mitteilen. Die in § 75 bestehende Regelung sieht nur die Erteilung der Zustimmung an die Ausländerbehörden vor.
Drucksache 180/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union COM(2013) 95 final
... Das EES dient der Verbesserung des Außengrenzenmanagements und der Bekämpfung der irregulären Migration und soll zu diesem Zweck
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. SONSTIGES
• Beteiligung
Vorschlag
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des EES
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Zweck
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Technische Architektur des EES
Artikel 7 Zugang zum EES zwecks Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten
Artikel 8 Allgemeine Grundsätze
Artikel 9 Automatisches Berechnungssystem
Artikel 10 Informationsmechanismus
Kapitel II Eingabe und Verwendung der Daten durch Grenzbehörden
Artikel 11 Personenbezogene Daten der Visuminhaber
Artikel 12 Personenbezogene Daten von Drittstaatsangehörigen, die nicht der Visumpflicht unterliegen
Artikel 13 Verfahren zur Eingabe von Daten an Grenzübergangsstellen, an denen ein Dossier angelegt wurde
Artikel 14 Hinzufügung von Daten bei Widerruf oder Verlängerung einer Aufenthaltsberechtigung
Artikel 15 Verwendung der Daten zum Zweck der Überprüfung an den Außengrenzen
Kapitel III Dateneingabe und Verwendung des EES durch andere Behörden
Artikel 16 Verwendung des EES zur Prüfung von Visumanträgen und zur Entscheidung darüber
Artikel 17 Verwendung des EES zur Prüfung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP
Artikel 18 Zugang zu Daten zwecks Überprüfung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
Artikel 19 Zugang zu Daten zwecks Identifizierung
Kapitel IV Speicherung und Änderung der Daten
Artikel 20 Speicherfrist
Artikel 21 Änderung von Daten
Artikel 22 Vorzeitige Löschung von Daten
Kapitel V Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 23 Durchführungsmaßnahmen der Kommission im Hinblick auf die Entwicklung des Systems
Artikel 24 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 25 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 26 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 27 Übermittlung von Daten an Drittstaaten, internationale Organisationen und private Stellen
Artikel 28 Datensicherheit
Artikel 29 Haftung
Artikel 30 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 31 Eigenkontrolle
Artikel 32 Sanktionen
Kapitel VI Datenschutzrechte und Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes
Artikel 33 Recht auf Information
Artikel 34 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 35 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 36 Rechtsbehelfe
Artikel 37 Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde
Artikel 38 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 40 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Artikel 41 Aufnahme des Betriebs
Artikel 42 Ausschuss
Artikel 43 Mitteilungen
Artikel 44 Beratergruppe
Artikel 45 Schulung
Artikel 46 Monitoring und Evaluierung
Artikel 47 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang Liste der in Artikel 27 Absatz 2 genannten internationalen Organisationen
Finanzbogen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.