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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestrente"


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Drucksache 780/10

... 39. betont, dass Vorschriften zur sozialen Sicherheit verabschiedet werden müssen, damit eine Verknüpfung zwischen der in dem jeweiligen Mitgliedstaat gewährten Mindestrente und der entsprechenden Armutsgrenze hergestellt wird;



Drucksache 724/08

... Zu Nr. 4: Durch das BBVAnpG 2000 ist auch eine Erhöhung der sog. Altersmindestrente § 32 Abs. 2 BEG notwendig geworden. Die Ermächtigung hierzu findet sich in § 42 Abs. 3 BEG.



Drucksache 200/08

... 38. schlägt vor, dass Unternehmen möglichst rasch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Traditionen, den Rückgriff auf Vorruhestandsregelungen im Rahmen der Tarifautonomie oder in Rücksprache mit den Betriebsräten verringern, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der älteren Arbeitnehmer zu stärken und ihre Beschäftigung zu fördern; räumt jedoch ein, dass für ältere Arbeitnehmer (jenseits des Mindestrentenalters), die keine Vollzeitbeschäftigung mehr wünschen, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, flexibler Arbeitszeiten, Telearbeit und Job-Sharing ausgelotet werden können, die eine neuartige Form des schrittweisen Eintritts in den Ruhestand darstellen können und durch die ein "

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Drucksache 200/08




Allgemeine Bemerkungen

Die demografische Erneuerung als Herausforderung

Humanressourcen als Herausforderung

Solidarität zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung

Integrierte Zuwanderung als Herausforderung


 
 
 


Drucksache 2/1/07

... VI führt in den Fällen zu erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, in denen die Mindestrentenregelung des § 262 SGB VI anzuwenden ist. Während bei anderen Vorschriften, so bei §§ 263a, 264b SGB VI, Verhältnisberechnungen vorzunehmen sind, stellt § 262 SGB VI auf den Kalendermonat ab, für den der Zuschlag zu gewähren ist. Wenn in einem solchen Kalendermonat Ost- und Westbeitragszeiten zusammentreffen so ist bei einer Streichung des § 254d Abs. 3 Satz 1

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Drucksache 2/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Nr. 28 § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI , Nr. 81 § 313 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Artikel 17 Nr. 12 Buchstabe b § 27a Abs. 2 Nr. 2 ALG

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 38 SGB VI und 17 Nr. 11 Buchstabe b § 23 Abs. 8 ALG

3. Zu Artikel 1 Nr. 53 § 228a SGB VI ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 65 § 254d Abs. 3 Satz 1 SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nr. 66 § 255a Abs. 4 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 17 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 ALG


 
 
 


Drucksache 2/07 (Beschluss)

... VI führt in den Fällen zu erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, in denen die Mindestrentenregelung des § 262 SGB VI anzuwenden ist. Während bei anderen Vorschriften, so bei §§ 263a, 264b SGB VI, Verhältnisberechnungen vorzunehmen sind, stellt § 262 SGB VI auf den Kalendermonat ab, für den der Zuschlag zu gewähren ist. Wenn in einem solchen Kalendermonat Ost- und Westbeitragszeiten zusammentreffen so ist bei einer Streichung des § 254d Abs. 3 Satz 1

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Drucksache 2/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Nr. 28 § 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI , Nr. 81 § 313 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI ,

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 38 SGB VI , Artikel 17 Nr. 11 Buchstabe b § 23 Abs. 8 ALG

3. Zu Artikel 1 Nr. 53 § 228a SGB VI ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 65 § 254d Abs. 3 Satz 1 SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nr. 66 § 255a Abs. 4 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 17 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 ALG


 
 
 


Drucksache 89/06

... 2. Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten gelten nicht für die Übergangsbestimmungen der schwedischen Rechtsvorschriften in Bezug auf den Anspruch auf Mindestrente für Personen, die 1937 und früher geboren wurden und vor dem Rentenantrag eine bestimmte Zeit lang in Schweden gewohnt haben (Gesetz 2000:798).

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Drucksache 89/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. In Anhang I Abschnitt II

2. Anhang VIII wird wie folgt geändert:

3. Anhang XI erhält folgende Fassung::

A. BELGIEN

B. TSCHECHISCHE Republik

C. DÄNEMARK

D. DEUTSCHLAND

E. ESTLAND

F. GRIECHENLAND

G. SPANIEN

H. FRANKREICH

I. IRLAND

J. ITALIEN

K. Zypern

L. LETTLAND

M. LITAUEN

N. LUXEMBURG

O. UNGARN

P. MALTA

Q. NIEDERLANDE

1. Krankenversicherung

2. Anwendung des Allgemeine Ouderdomswet AOW niederländisches Gesetz über die allgemeine Altersversorgung

3. Anwendung des Gesetzes über die allgemeine Hinterbliebenenversicherung Allgemeine nabestaandenwet ANW

4. Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

5. Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über Familienleistungen

R. ÖSTERREICH

S. POLEN

T. PORTUGAL

U. SLOWENIEN

V. SLOWAKEI

W. FINNLAND

X. SCHWEDEN

Y. VEREINIGTES Königreich


 
 
 


Drucksache 618/05

... bleibt möglich, sofern die Voraussetzungen des § 174 Abs. 1 VVG gegeben sind, also insbesondere die dafür vereinbarte Mindestversicherungssumme oder Mindestrente erreicht wird. Die Möglichkeit der Umwandlung berücksichtigt, dass sich die wirtschaftliche Situation eines Versicherungsnehmers deutlich verschlechtern kann. Diese Möglichkeit muss und kann beibehalten werden; es bleibt dabei, dass eine Altersvorsorge getroffen ist; die Rentenzahlungen fallen allerdings niedriger aus. Es bleibt auch bei der Anwendbarkeit von § 174 Abs. 1 Satz 2 VVG. Diese Regelung hat den Zweck, eine kostenintensive Verwaltung geringer Beträge zu vermeiden. Dieser Gesichtspunkt hat auch vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Regelung zum Pfändungsschutz Geltung. Es geht regelmäßig auch nur um geringe Beträge, die nach § 174 Abs. 1 Satz 2 VVG zur Auszahlung kommen könnten; dies kann hingenommen werden. Im Regelfall wird der Versicherungsvertrag wegen Erreichens dieser Beträge bestehen bleiben.

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Drucksache 618/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 851c
Pfändungsschutz bei Altersrenten

§ 851d
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 5
Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Pfändungsschutz der Altersvorsorge

1. Ziel der Erweiterung des Pfändungsschutzes auf Altersrenten

2. Grundkonzeption des Pfändungsschutzes

II. Anpassung der Insolvenzanfechtung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu § 851c

Zu § 851d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 39/15 PDF-Dokument



Drucksache 150/17 PDF-Dokument



Drucksache 513/16 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.