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"Mineralölkonzerne"
Drucksache 253/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenz-stelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung hinter den Notwendigkeiten und den vom Bundesrat in seiner Entschließung vom 30. März 2012 (BR-Drucksache 870/11(B)) erhobenen Forderungen zurück bleibt. Die Beobachtung des Handels mit Kraftstoffen durch die Markttransparenzstelle mit dem Ziel, Verdrängungsstrategien oder missbräuchlich überhöhte Preise leichter und schneller als bisher aufdecken und verfolgen zu können, ist lediglich ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz auf den Kraftstoffmärkten. Dies entspricht jedoch nicht der Forderung des Bundesrates nach der Einrichtung einer für Jedermann im Internet zugänglichen Datenbank, in die die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber jede Preisänderung unverzüglich einstellen müssen. Ein solches System ist notwendig, um eine bessere Vergleichbarkeit der Kraftstoffpreise zu ermöglichen.
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
9. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG
10. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG
Drucksache 253/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung hinter den Notwendigkeiten und den vom Bundesrat in seiner Entschließung vom 30. März 2012 (BR-Drucksache 870/11(B)) erhobenen Forderungen zurück bleibt. Die Beobachtung des Handels mit Kraftstoffen durch die Markttransparenzstelle mit dem Ziel, Verdrängungsstrategien oder missbräuchlich überhöhte Preise leichter und schneller als bisher aufdecken und verfolgen zu können, ist lediglich ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz auf den Kraftstoffmärkten. Dies entspricht jedoch nicht der Forderung des Bundesrates nach der Einrichtung einer für Jedermann im Internet zugänglichen Datenbank, in die die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber jede Preisänderung unverzüglich einstellen müssen. Ein solches System ist notwendig, um eine bessere Vergleichbarkeit der Kraftstoffpreise zu ermöglichen.
Zu Artikel 1
Zu Ziffern 1, 2 und 4:
Zu Ziffern 3 und 4:
Zu Ziffern 4 und 5:
Zu Ziffern 6, 7, 8 und 10:
Zu Ziffer 11:
Zu Artikel 2
12. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG
13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG
Drucksache 870/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen
... 3. die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber zu verpflichten, ihre nach Nummer 1 sich ergebenden Kraftstoffpreise in diese Datenbank einzustellen,
Anlage Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen
Drucksache 870/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen - Antrag des Freistaats Thüringen -
... "Die Nummer 1 zielt auf ein System ab, das derzeit in West-Australien praktiziert wird und nach dem die Tankstellenbetreiber dem dortigen Handelsministerium ihren Preis für den nächsten Tag bis 14 Uhr melden müssen; diese Preise gelten dann ab 6 Uhr des Folgetages für 24 Stunden. Dadurch, dass die Mineralölkonzerne ihre Meldungen gleichzeitig und unabhängig voneinander abgeben müssen, wird auch die hierzulande zu beobachtende Praxis unterbunden, nach der ein oder zwei Anbieter vorpreschen und die anderen im Abstand von einer oder mehreren Stunden folgen. Die vom Autofahrer als frustrierend empfundenen häufigen untertägigen Preisveränderungen können nur so reduziert werden."
1. Zu Nummer 1
2. Zu Nummer 1
3. Zu Nummer 1a - neu - und 2
Drucksache 870/11
Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen
... 2. die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber zu verpflichten, ihre aktuellen Preise für Benzin und Diesel in eine eigens hierfür zu schaffende Datenbank im Internet einzustellen,
Drucksache 870/2/11
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen - Antrag des Freistaats Thüringen -
... "Die Nummer 1 zielt auf ein System ab, das derzeit in West-Australien praktiziert wird und nach dem die Tankstellenbetreiber dem dortigen Handelsministerium ihren Preis für den nächsten Tag bis 14 Uhr melden müssen; diese Preise gelten dann ab 6 Uhr des Folgetages für 24 Stunden. Dadurch, dass die Mineralölkonzerne ihre Meldungen gleichzeitig und unabhängig voneinander abgeben müssen, wird auch die hierzulande zu beobachtende Praxis unterbunden, nach der ein oder zwei Anbieter vorpreschen und die anderen im Abstand von einer oder mehreren Stunden folgen. Die vom Autofahrer als frustrierend empfundenen häufigen untertägigen Preisveränderung können nur so reduziert werden."
Drucksache 469/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... Wenngleich die Art der angebotenen Dienstleistungen somit für den Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, so fehlt es an Angaben über die konkret am Ort der Leistung vorgehaltenen Dienstleistungen. So ist es z.B. nicht erkennbar, welche gastronomischen Betriebe oder Mineralölkonzerne dort vorhanden sind oder zu welcher Kette ein Autobahnhotel gehört.
Drucksache 470/05
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... Wenngleich die Art der angebotenen Dienstleistungen somit für den Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, so fehlt es an Angaben über die konkret am Ort der Leistung vorgehaltenen Dienstleistungen. So ist es z.B. nicht erkennbar, welche gastronomischen Betriebe oder Mineralölkonzerne dort vorhanden sind oder zu welcher Kette ein Autobahnhotel gehört.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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