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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mineralölkonzerne"


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Drucksache 253/12 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung hinter den Notwendigkeiten und den vom Bundesrat in seiner Entschließung vom 30. März 2012 (BR-Drucksache 870/11(B)) erhobenen Forderungen zurück bleibt. Die Beobachtung des Handels mit Kraftstoffen durch die Markttransparenzstelle mit dem Ziel, Verdrängungsstrategien oder missbräuchlich überhöhte Preise leichter und schneller als bisher aufdecken und verfolgen zu können, ist lediglich ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz auf den Kraftstoffmärkten. Dies entspricht jedoch nicht der Forderung des Bundesrates nach der Einrichtung einer für Jedermann im Internet zugänglichen Datenbank, in die die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber jede Preisänderung unverzüglich einstellen müssen. Ein solches System ist notwendig, um eine bessere Vergleichbarkeit der Kraftstoffpreise zu ermöglichen.

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Drucksache 253/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

9. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG

10. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG


 
 
 


Drucksache 253/1/12

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung hinter den Notwendigkeiten und den vom Bundesrat in seiner Entschließung vom 30. März 2012 (BR-Drucksache 870/11(B)) erhobenen Forderungen zurück bleibt. Die Beobachtung des Handels mit Kraftstoffen durch die Markttransparenzstelle mit dem Ziel, Verdrängungsstrategien oder missbräuchlich überhöhte Preise leichter und schneller als bisher aufdecken und verfolgen zu können, ist lediglich ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz auf den Kraftstoffmärkten. Dies entspricht jedoch nicht der Forderung des Bundesrates nach der Einrichtung einer für Jedermann im Internet zugänglichen Datenbank, in die die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber jede Preisänderung unverzüglich einstellen müssen. Ein solches System ist notwendig, um eine bessere Vergleichbarkeit der Kraftstoffpreise zu ermöglichen.

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Drucksache 253/1/12




Zu Artikel 1

Zu Ziffern 1, 2 und 4:

Zu Ziffern 3 und 4:

Zu Ziffern 4 und 5:

Zu Ziffern 6, 7, 8 und 10:

Zu Ziffer 11:

Zu Artikel 2

12. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 68a Satz 2 und 3 EnWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 95a Absatz 1 EnWG


 
 
 


Drucksache 870/11 (Beschluss)

... 3. die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber zu verpflichten, ihre nach Nummer 1 sich ergebenden Kraftstoffpreise in diese Datenbank einzustellen,

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Drucksache 870/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen


 
 
 


Drucksache 870/1/11

... "Die Nummer 1 zielt auf ein System ab, das derzeit in West-Australien praktiziert wird und nach dem die Tankstellenbetreiber dem dortigen Handelsministerium ihren Preis für den nächsten Tag bis 14 Uhr melden müssen; diese Preise gelten dann ab 6 Uhr des Folgetages für 24 Stunden. Dadurch, dass die Mineralölkonzerne ihre Meldungen gleichzeitig und unabhängig voneinander abgeben müssen, wird auch die hierzulande zu beobachtende Praxis unterbunden, nach der ein oder zwei Anbieter vorpreschen und die anderen im Abstand von einer oder mehreren Stunden folgen. Die vom Autofahrer als frustrierend empfundenen häufigen untertägigen Preisveränderungen können nur so reduziert werden."

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Drucksache 870/1/11




1. Zu Nummer 1

2. Zu Nummer 1

3. Zu Nummer 1a - neu - und 2


 
 
 


Drucksache 870/11

... 2. die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber zu verpflichten, ihre aktuellen Preise für Benzin und Diesel in eine eigens hierfür zu schaffende Datenbank im Internet einzustellen,



Drucksache 870/2/11

... "Die Nummer 1 zielt auf ein System ab, das derzeit in West-Australien praktiziert wird und nach dem die Tankstellenbetreiber dem dortigen Handelsministerium ihren Preis für den nächsten Tag bis 14 Uhr melden müssen; diese Preise gelten dann ab 6 Uhr des Folgetages für 24 Stunden. Dadurch, dass die Mineralölkonzerne ihre Meldungen gleichzeitig und unabhängig voneinander abgeben müssen, wird auch die hierzulande zu beobachtende Praxis unterbunden, nach der ein oder zwei Anbieter vorpreschen und die anderen im Abstand von einer oder mehreren Stunden folgen. Die vom Autofahrer als frustrierend empfundenen häufigen untertägigen Preisveränderung können nur so reduziert werden."

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Drucksache 870/2/11




Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 469/05

... Wenngleich die Art der angebotenen Dienstleistungen somit für den Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, so fehlt es an Angaben über die konkret am Ort der Leistung vorgehaltenen Dienstleistungen. So ist es z.B. nicht erkennbar, welche gastronomischen Betriebe oder Mineralölkonzerne dort vorhanden sind oder zu welcher Kette ein Autobahnhotel gehört.

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Drucksache 469/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

1. Wesentlicher Inhalt

2. Kosten; Auswirkungen auf das Preisgefüge

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 470/05

... Wenngleich die Art der angebotenen Dienstleistungen somit für den Verkehrsteilnehmer erkennbar ist, so fehlt es an Angaben über die konkret am Ort der Leistung vorgehaltenen Dienstleistungen. So ist es z.B. nicht erkennbar, welche gastronomischen Betriebe oder Mineralölkonzerne dort vorhanden sind oder zu welcher Kette ein Autobahnhotel gehört.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Ziffer I.:

Zu Ziffer II.:

Zu Ziffer III.:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.