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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mittel- und Südosteuropa"


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Drucksache 79/16

... Was LNG betrifft, so ergeben sich aus dem in den nächsten Jahren erwarteten drastischen Anstieg des weltweiten Angebots (um 50 %) und den damit verbundenen Preissenkungen für die EU große Chancen, vor allem in Bezug auf die Sicherheit und Krisenfestigkeit der Gasversorgung. Auch wenn viele Mitgliedstaaten laut der EU-Strategie von 2014 zur Energieversorgungssicherheit3 und der Mitteilung über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems4 über voll entwickelte und liquide Gasmärkte verfügen, sind vier Mitgliedstaaten im Ostseeraum sowie in Mittel- und Südosteuropa stark von einem einzigen Lieferanten abhängig und damit anfällig für Versorgungsunterbrechungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/16




Mitteilung

Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt

1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur

4 Speicherinfrastruktur

Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte

4 Aktionslinien:

2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte

Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen

4 Aktionslinien:

Gasspeicherung im Binnenmarkt

4 Aktionslinien:

Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung

4 Aktionslinien:

3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN

4 Aktionslinien:

4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG

4 Aktionslinien:

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 71/15

... Insbesondere in Mittel- und Südosteuropa sollten Zusammenarbeit, Solidarität und gegenseitiges Vertrauen gestärkt werden, da diese Region eine besondere Anfälligkeit aufweist. Spezifische Kooperationsvereinbarungen würden dazu beitragen, die Integration dieser Märkte in den breiteren europäischen Energiemarkt zu beschleunigen; dies würde die Liquidität und Belastbarkeit des Energiesystems erhöhen und es ermöglichen, das Potenzial dieser Region in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien vollständig auszuschöpfen. In dieser Hinsicht wird die Kommission konkrete Initiativen einleiten, die sie als Angelegenheit von höchster Priorität betrachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 226/09

... 22. hält den Aufbau von Erdgas- und Elektrizitätsverbindungen durch Mittel- und Südosteuropa entlang einer Nord-Süd-Achse für wichtig und weist darauf hin, dass die Netze in der Ostseeregion ausgebaut und in die westeuropäischen Netze integriert werden sollten; betont, dass der Aufbau eines Ostsee-Verbundplans, der Erdgas, Strom und Speicherung umfasst, 2009 besonders wichtig genommen werden muss; befürwortet zudem die Schaffung von Verbünden mit Inselregionen sowie abgelegenen und isolierten Gebieten in der Europäischen Union;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/09




Europäische Energiepolitik

2 Versorgungssicherheit

2 Energiebinnenmarkt

Externe Energiepolitik

Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte

2 Energieeffizienz

Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien

Perspektiven für 2050


 
 
 


Drucksache 155/09

... Mittel- und Südosteuropa

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Haushalt

Kapitel II
Unterprogramme

Abschnitt 1
Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte

Artikel 4
Ziele

Artikel 5
Prioritäten

Artikel 6
Projektliste

Artikel 7
Gewährung von finanzieller Unterstützung der Gemeinschaft

Artikel 8
Förderfähigkeit

Artikel 9
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 10
Finanzierungsbedingungen

Artikel 11
Instrumente

Artikel 12
Pflichten der Mitgliedstaaten in finanzieller Hinsicht

Abschnitt 2
Offshore–Windenergieprojekte

Artikel 13
Gewährung der EEPR-Unterstützung

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 16
Finanzierungsbedingungen

Artikel 17
Instrumente

Abschnitt 3
Kohlenstoffabscheidung und –speicherung

Artikel 18
Gewährung von EEPR-Unterstützung

Artikel 19
Förderfähigkeit

Artikel 20
Auswahl- und Vergabekriterien

Artikel 21
Finanzierungsbedingungen

Artikel 22
Instrumente

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 23
Sonstige EEPR-Unterstützung und Instrumente

Artikel 24
Programmplanung und Durchführungsmodalitäten

Artikel 25
Reserve

Artikel 26
Allgemeine Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

Kapitel IV
Durchführungs- und Schlussbestimmungen

Artikel 28
Ausschüsse

Artikel 29
Bewertung

Artikel 30
Unterrichtung des Europäischen Parlaments und des Rates

Artikel 31
Inkrafttreten

Anhang
Förderfähige Projekte

A. Verbindungsleitungen

1. Gas-Verbindungsleitungen

2. Stromverbindungsleitungen

3. Projekte für kleine Inseln

B. Offshore-Windenergieprojekte

C. Projekte zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 913/08

... " (New Europe Transmission System, NETS) ist eine vielversprechende Initiative zur Integration der Gasfernleitungsnetzbetreiber in Mittel- und Südosteuropa, die den Rahmen für einen regionalen Gasmarkt schaffen könnte. Ein solcher Markt wäre ausreichend groß, um neue Investitionen anzuziehen, was bei den einzelnen nationalen Märkten nicht der Fall ist, und könnte die Betriebs- und Investitionskosten erheblich senken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/08




Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

2.3.2. Regulierungsrahmen

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013

3.1.3. Innovation und neue Technologien

3.1.4. Internationale Energienetze

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

3.2.2. Die interregionale Dimension

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 668/07

... Der bisherige Ableitungssatz in § 64e Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes, der für Deutsche und Personen, die die deutsche Volkszugehörigkeit besitzen, und dem deutschen Volke Zugehörige in Ost-, Mittel- und Südosteuropa gilt, ist seit 1. November 2000 unverändert geblieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Informationspflichten

G. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen des Gesetzes

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Finanzielle und weitere Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Auswirkungen auf das Preisgefüge

5. Informationspflichten

6. Relevanzprüfung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Auslandsversorgungsverordnung (3. AuslVersÄndV)


 
 
 


Drucksache 668/1/07

... Die Bundesregierung begründet die vorgesehene Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 1 AuslVersV damit, dass sich die für die Teilversorgung maßgebenden Verhältnisse bei einer Gesamtbetrachtung der Staaten Ost-, Mittel- und Südosteuropas im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland wesentlich geändert haben, was eine entsprechende Anhebung des Ableitungssatzes in § 64e Abs. 2 BVG erforderlich mache.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1 AuslVersV


 
 
 


Drucksache 762/03

... jetzt: Mittel- und Südosteuropa

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/03




A. Es werden benannt als Vertreter in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist:

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft Gremien des Rates

1. Gruppe Erweiterung

2. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum Binnenmarkt bisher: Horizontale Fragen des Binnenmarktes

3. Ständiger Ausschuss zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Aufzüge

4. Koordinierungsgremium Gasverbrauchseinrichtungen der Richtlinie 90/396/EWG

5. Koordinierungsgremium Persönliche Schutzausrüstung PSA der Richtlinie 89/686/EWG

6. Ad-hoc-Arbeitsgruppe Inspektion der klinischen Prüfung GCP der EMEA

7. Ad-hoc-Arbeitsgruppe GMP-Inspection-Services der EMEA

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates

8. Ausschuss für Bildungsfragen

9. Sozialschutzausschuss

10. Beschäftigungsausschuss

11. Verwaltungsrat Drogenbeobachtungsstelle

12. Beratender Ausschuss für die Berufsbildung

13. Vorstand der Europäischen Stiftung für Berufsbildung Berlin

14. Programmausschuss SOKRATES - Unterausschuss Hochschulbildung

15. Verwaltungsausschuss für das Programm Leonardo DA VINCI II

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich Gremien des Rates

16. Arbeitsgruppe Agrarstatistik jetzt: Gruppe Statistik Bereich Agrarstatistik

17. Ständiger Ausschuss für das landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstliche Saat- und Pflanzgutwesen

18. Expertengruppe Bedarfsgegenstände Lebensmittelbereich

19. Verwaltungsausschuss über die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen der Landwirtschaft

IV. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit Gremien der Kommission

20. Ausschuss für Produktsicherheitsnotfälle

21. Beratender Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz

22. Wasch- und Reinigungsmittel

V. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik Gremien der Kommission

23. Eurostat-Arbeitsgruppe Kulturstatistik

24. Ausschuss für statistische Geheimhaltung

VI. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation Gremien der Kommission

25. Media-Verwaltungsausschuss

26. Kontaktausschuss nach Artikel 23a der EG-Fernsehrichtlinie

27. Gruppe Satellitennavigationsdienste

VII. Bereich Steuerharmonisierung Gremien der Kommission

28. Ausschuss über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung - MwSt

B. Es werden benannt als Vertreter in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen die Teilnahmemöglichkeit von der jeweiligen Tagesordnung abhängt:

I. Bereich Auswärtige Beziehungen Gremien des Rates

29. Mitteleuropa

II. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates

30. Gruppe Sozialfragen

31. Gruppe Entwicklungszusammenarbeit

C. Es werden benannt als Vertreter in Ratstagungen in der Zusammensetzung der Minister, bei Vorhaben, die im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betreffen (gem. § 6 Abs. 2 EUZBLG):

32. Rat Justiz und Inneres einschl. Katastrophenschutz

D. Vertreter für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union

I. Die Weisungssitzungen werden von dem Ländervertreter nach Absprache im Einzelfall wahrgenommen.

II. Der Bundesrat benennt gemäß § 4 Abs. 1 EUZBLG als Vertreter für die Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland für:

33. Allgemeine Angelegenheiten

34. Wirtschaft und Finanzen

35. Haushalt Baden-Württemberg

37. Beschäftigung und Sozialpolitik

38. Verbraucherschutz

39. Binnenmarkt

40. Forschung

41. Verkehr

42. Telekommunikation

43. Energie

44. Landwirtschaft

45. Fischerei

46. Rat Umwelt

47. Bildung*

48. Jugend

49. Kultur*

50. Sonderausschuss Landwirtschaft

III. Die Benennungen gelten für drei Jahre. In den Fällen, in denen Tagungen des Rates von fachspezifischen Beratungsgremien des Rates vorbereitet werden und Ländervertreter für diese Gremien oder für Weisungssitzungen zu diesen Gremien benannt sind, enden die vorstehenden Benennungen jedoch zu dem gleichen Zeitpunkt, zu dem die Benennungen für das entsprechende Beratungsgremium des Rates enden.

IV. Bei künftigen Benennungen ist unter Beachtung des Konzentrationsprinzips darauf zu achten, dass die Aufgaben der Ländervertreter bei Weisungssitzungen und Gremien in Personalunion wahrgenommen werden.


 
 
 


Drucksache 73/15 PDF-Dokument



Drucksache 498/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.