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29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mittelansatzes"


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Drucksache 295/1/20

... 5. Der Bundesrat fordert unter Verweis auf seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte" (vergleiche BR-Drucksache 231/18(B)), den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte sowie die Förderung des demokratischen Lebens in der Union und die Stärkung der Funktionsfähigkeit unabhängiger Justizsysteme durch eine deutliche Steigerung des Mittelansatzes der Rubrik "Justiz, Rechte und Werte" sowie durch die Ermöglichung entsprechender Maßnahmen in den dafür vorgesehenen Programmen zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/1/20




I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20

3 Allgemeines

3 Ausgaben

3 Einnahmen

3 Verfahren

II. Zu BR-Drucksache 295/20


 
 
 


Drucksache 295/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert ferner unter Verweis auf seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "Rechte und Werte" (vergleiche BR-Drucksache 231/18(B)), den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte sowie die Förderung des demokratischen Lebens in der Union und die Stärkung der Funktionsfähigkeit unabhängiger Justizsysteme durch eine deutliche Steigerung des Mittelansatzes der Rubrik "Justiz, Rechte und Werte" sowie durch die Ermöglichung entsprechender Maßnahmen in den dafür vorgesehenen Programmen zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20 (Beschluss)




I. Zu BR-Drucksachen 295/20, 297/20 und 316/20

3 Allgemeines

3 Ausgaben

3 Einnahmen

3 Verfahren

II. Zu BR-Drucksache 295/20


 
 
 


Drucksache 231/18 (Beschluss)

... 13. Hinsichtlich der Mittelausstattung vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass angesichts der gegenwärtigen Lage in vielen Mitgliedstaaten der EU die vorgeschlagene Mittelausstattung nicht ausreicht. Es bedarf einer deutlichen Steigerung des Mittelansatzes, insbesondere im Bereich des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe b) des Verordnungsvorschlags.



Drucksache 231/1/18

... 13. Hinsichtlich der Mittelausstattung vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass angesichts der gegenwärtigen Lage in vielen Mitgliedstaaten der die vorgeschlagene Mittelausstattung nicht ausreicht. Es bedarf einer deutlichen Steigerung des Mittelansatzes, insbesondere im Bereich des Artikels 2 Absatz 2 Buchstabe b) des Verordnungsvorschlags.



Drucksache 742/13 (Beschluss)

... Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Änderung des § 1 in der vorgeschlagenen Form abgelehnt (siehe auch Bundestagsdrucksache 17/10334). Zur Begründung hat die Bundesregierung u.a. angeführt, dass die Bundesregierung den betroffenen Kommunen bereits Erwerbserleichterungen in Form der sog. "Erstzugriffsoption" zugestehe, welche den Kommunen die Möglichkeit einräume, im Falle eines öffentlichen Bedarfs die Konversionsliegenschaft zum Verkehrswert ohne Bieterverfahren zu erwerben. Des Weiteren habe der Bund den Mittelansatz der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) für alle Bundesländer im Jahr 2013 um 33,3 Mio. Euro erhöht.

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Drucksache 742/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)


 
 
 


Drucksache 742/13

... ). Zur Begründung hat die Bundesregierung u.a. angeführt, dass die Bundesregierung den betroffenen Kommunen bereits Erwerbserleichterungen in Form der sog. "Erstzugriffsoption" zugesteht, welche den Kommunen die Möglichkeit einräumt, im Falle eines öffentlichen Bedarfs die Konversionsliegenschaft zum Verkehrswert ohne Bieterverfahren zu erwerben. Des weiteren hat der Bund den Mittelansatz der GRW für alle Bundesländer im Jahr 2013 um 33,3 Mio. € erhöht.



Drucksache 561/12

... Um Maßnahmen der integrierten Stadtentwicklung effektiv umsetzen zu können, ist es wichtig, einen Mittelansatz hierfür in einem gemeinsamen Topf zu reservieren. Die Kommission schlägt vor, hierfür mindestens 5% der EFRE-Mittel in jedem Mitgliedstaat vorzusehen. Wir sind uns bewusst, dass in einigen Staaten - so auch in Deutschland - dieser Minimalansatz bereits in der aktuellen Förderperiode überschritten wird. Auf europäischer Ebene liegt der Durchschnitt jedoch lediglich bei 3%, so dass eine weitere Schwerpunktsetzung notwendig ist. Zur vorgesehenen Aufgabendelegation an die Städte in diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass Art und Umfang der Delegation je nach Verwaltungsorganisation und Verwaltungskapazität unterschiedlich ausgestaltet werden können.



Drucksache 390/06

... f) Die Kommission braucht in den letzten drei Monaten des Haushaltsjahres einen gewissen Spielraum für Mittelübertragungen im Zusammenhang mit den Personalausgaben. So sollte sie eigenständig über derartige Mittelübertragungen entscheiden können, die 10 % des Mittelansatzes nicht übersteigen, und die Haushaltsbehörde im folgenden Monat von dieser Mittelübertragung in Kenntnis setzen (Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2). Diese Änderung berücksichtigt zum Teil die Abänderungen 39, 41 and 42 des Parlaments. Für den Fall, dass ein Basisrechtsakt zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans nicht existierte und die entsprechenden Mittel in die Reserve eingestellt wurden, sollte es der Kommission außerdem aus Effizienzgründen (Vermeidung von Verzögerungen) möglich sein, nach der Annahme des betreffenden Basisrechtsakts automatisch die Übertragung von Reservemitteln zu beschließen (Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe d). Allerdings soll sie die Haushaltsbehörde nachträglich von diesen Mittelübertragungen in Kenntnis setzen (Abänderung 40 des Parlaments). In Absatz 2 werden die Verweise angepasst.

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Drucksache 390/06




Begründung

1. Hintergrund

2. der geänderte Vorschlag der Kommission zur Änderung der Haushaltsordnung

3. Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen

3.1. Haushaltsgrundsätze

3.2. Aufstellung und Gliederung des Haushaltsplans

3.3. Haushaltsvollzug - Methoden der Mittelverwaltung Artikel 48-57

3.4. Finanzakteure Artikel 58-68

3.5. Einnahmen- und Ausgabenvorgänge Artikel 69-83

3.6. Öffentliche Auftragsvergabe

3.7. Finanzhilfen

3.8. Rechnungsführung

3.9. Verwaltungsmittel

3.10. Einstellung von Sachverständigen für die Bewertung von Vorschlägen sowie für die Begleitung und Bewertung von Projekten

3.11. Übergangs - und Schlussbestimmungen

Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung EG, Euratom Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften

Artikel 1
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 572/05

... "In ordnungsgemäß begründeten Sonderfällen können Mittel für Hilfen in Notstandssituationen und humanitäre Maßnahmen ab dem 15. Dezember eines Haushaltsjahres aus den Mitteln des folgenden Haushaltsjahres gebunden werden. Diese Mittelbindungen dürfen ein Viertel des Mittelansatzes der entsprechenden Haushaltslinie im letzten festgestellten Haushaltsplan nicht überschreiten.“

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Drucksache 572/05




Begründung

1. Hintergrund

2. HAUPT Ziele der Überprüfung

3. ALLGEMEINER Ansatz für die Überprüfung

3.1. Geltungsbereich

3.2. Zeitplan

4. Überprüfung: METHODEN und Kriterien

5. ERFORDERLICHE Änderungen

5.1. Haushaltsgrundsätze

5.2. Methoden der Mittelverwaltung Artikel 53 bis 57

5.3. Finanzakteure

5.4. Einziehung von Forderungen Artikel 72 bis 73b

5.5. Öffentliche Auftragsvergabe

5.6. Finanzhilfen

5.7. Rechnungsführung

5.8. Besondere Politikbereiche Zweiter Teil der Haushaltsordnung

5.9. Ämter

5.10. Der Verfassungsvertrag

Vorschlag

Artikel 1

1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

3. Artikel 5 Absatz 4 erhält folgende Fassung:

4. In Kapitel I von Titel II des ersten Teils wird folgender Artikel angefügt:

5. In Artikel 8 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

6. In Artikel 12 wird folgender Absatz angefügt:

7. Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 18 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

9. Artikel 19 Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

10. Artikel 22 erhält folgende Fassung:

11. Artikel 23 wird wie folgt geändert:

12. Artikel 26 Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

13. Artikel 29 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

14. Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d erhält folgende Fassung:

15. Artikel 40 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

16. Artikel 43 wird wie folgt geändert:

17. In Artikel 44 Absatz 2 wird die Angabe

18. Artikel 45 erhält folgende Fassung:

19. Artikel 46 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

20. In Artikel 47 Absatz 1 Unterabsatz 2

21. Artikel 52 erhält folgende Fassung:

22. Artikel 53 wird wie folgt geändert:

23. Artikel 54 wird wie folgt geändert:

24. Die Artikel 55 und 56 erhalten folgende Fassung:

25. Artikel 57 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

26. Artikel 59 wird wie folgt geändert:

27. Artikel 60 Absatz 7 Satz 1 erhält folgende Fassung:

28. Artikel 61 wird wie folgt geändert:

29. Artikel 62 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

30. Artikel 63 erhält folgende Fassung:

31. Artikel 65 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

32. Artikel 66 wird wie folgt geändert:

33. In Artikel 72 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

34. In Artikel 73 Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt:

35. Die folgenden Artikel 73a und 73b werden eingefügt:

36. In Artikel 75 Absatz 2 wird die Angabe

37. Artikel 77 Absatz 3 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:

38. Absatz 87 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

39. Artikel 88 wird wie folgt geändert:

40. Artikel 90 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

41. Artikel 91 wird wie folgt geändert:

42. Die Artikel 93 und 94 erhalten folgende Fassung:

43. In Artikel 95 wird folgender Absatz angefügt:

44. Artikel 96 erhält folgende Fassung:

45. Artikel 97 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

46. Artikel 98 wird wie folgt geändert:

47. Artikel 103 erhält folgende Fassung:

48. In Artikel 104 wird folgender Satz angefügt:

49. Artikel 105 erhält folgende Fassung:

50. Artikel 108 wird wie folgt geändert:

51. Die Überschriften von Kapitel 2 in Titel VI des Ersten Teils erhält folgende Fassung:

52. Artikel 109 erhält folgende Fassung:

53. Artikel 110 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

54. Artikel 111 erhält folgende Fassung:

55. Artikel 112 wird wie folgt geändert:

56. Folgender Artikel 113a wird eingefügt:

57. Artikel 114 erhält folgende Fassung:

58. Artikel 116 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

59. Artikel 120 erhält folgende Fassung:

60. Artikel 121 wird wie folgt geändert:

61. In Artikel 122 wird die Angabe

62. Artikel 128 erhält folgende Fassung:

63. Artikel 129 wird wie folgt geändert:

64. Artikel 130 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

65. Artikel 131 wird wie folgt geändert:

66. In Artikel 133 Absatz 1 wird die Angabe

67. In Artikel 134 wird die Angabe

68. In Artikel 138 Absatz 1 wird die Angabe

69. Die Überschrift von Titel I im zweiten Teil erhält folgende Fassung:

70. Artikel 148 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

71. Artikel 149 wird wie folgt geändert:

72. In Artikel 150 erhalten die Absätze 2 und 3 folgende Fassung:

73. Artikel 151 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung:

74. Artikel 152 erhält folgende Fassung:

75. Artikel 153 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

76. Artikel 154 erhält folgende Fassung:

77. Die Überschrift von Titel II des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

78. Artikel 155 wird wie folgt geändert:

79. Artikel 157 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

80. Artikel 158 erhält folgende Fassung:

81. In Artikel 160 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

82. Folgender Artikel 160a wird eingefügt:

83. Artikel 164 wird gestrichen.

84. Artikel 166 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

85. Artikel 167 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

86. Die Überschrift von Kapitel 4 in Titel IV des zweiten Teils erhält folgende Fassung:

87. Folgender Artikel 169a wird eingefügt:

88. Artikel 171 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

89. Artikel 173 erhält folgende Fassung:

90. Artikel 174 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

91. Folgender Artikel 174a wird eingefügt:

92. Artikel 175 wird wie folgt geändert:

93. Artikel 176 wird gestrichen.

94. Artikel 178 wird wie folgt geändert:

95. In Artikel 185 erhalten die Absätze 3 und 4 folgende Fassung:

Artikel 2

Bericht

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 673/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.