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"Monatsbezügen"


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Drucksache 840/07

... (1) Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an den Monatsbezügen - eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6), - eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Besoldungsgruppe B 6) orientiert. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 7 339 Euro und vom 1. Januar 2009 7 668 Euro. Für spätere Anpassungen gilt das in § 30 geregelte Verfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/07




Siebenundzwanzigstes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Abgeordnetengesetzes

Artikel 2
Änderung des Europaabgeordnetengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


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