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"Musterbestätigung"


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Drucksache 844/08

... Mit dem neuen Absatz 3 Satz 3 wird der Gewerbetreibende künftig verpflichtet, im Falle einer Tätigkeit für eine Personenhandelsgesellschaft einen Versicherungsvertrag für jede einzelne Personenhandelsgesellschaft abzuschließen. Mit dieser Regelung soll im Interesse der Versicherungsnehmer eine anderenfalls drohende Haftungslücke ausgeschlossen werden. Das Risiko einer Haftungslücke entsteht, weil nach zivilrechtlichen Grundsätzen die Personenhandelsgesellschaft im Haftungsfall primär Anspruchsgegner des Kunden des Gewerbetreibenden ist. Dies entspricht weitestgehend der Praxis der Berufshaftpflichtversicherer. Es reicht aus, wenn im Falle von mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern ein Geschäftsführer den Versicherungsvertrag für die Personenhandelsgesellschaft abschließt; anderenfalls könnte es zu einer Übersicherung der Personenhandelsgesellschaft kommen, was nicht gewollt ist. Es besteht sowohl die Möglichkeit, separate Versicherungsverträge für den Erlaubnisinhaber und die Personenhandelsgesellschaft abzuschließen als auch die Möglichkeit, den Erlaubnisinhaber in den Versicherungsvertrag der Personenhandelsgesellschaft als mitversicherte Person einzuschließen. Letztere Alternative wird durch den 2. Halbsatz des neuen § 9 Abs. 3 Satz 3 ausdrücklich zugelassen. Die IHKn und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft haben eine Musterbestätigung für diese Fallkonstellation entwickelt, die von den Berufshaftpflichtversicherern verwendet werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 844/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung

§ 4a
Anerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

V. Informationspflichten und Bürokratiekosten

1. Sachkundeprüfung als Bestandteil des Erlaubnisantrags

2. Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister

3. Pflicht zum Abschluss eines separaten Versicherungsvertrages für die Tätigkeit in einer Personenhandelsgesellschaft

4. Pflicht zur Information des Versicherungsnehmers

5. Anerkennung von Berufsqualifikationen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Artikel 2
Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 642: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.