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"NATURA"


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Drucksache 54/06

... • EU und Mitgliedstaaten sollten ausreichende Mittel und Managementkapazitäten für das Natura-2000-Netz für geschützte Gebiete bereitstellen und die Anliegen der biologischen Vielfalt besser in die internen und externen Politikbereiche integrieren. um dem Verlust an biologischer Vielfalt entgegen zu wirken.



Drucksache 414/2/06

... Natura 2000



Drucksache 113/3/06

... Der Preisabschlag für Generika in Höhe von 10 Prozent ist als Folgeregelung des Verbots von Zuwendungen, insbesondere von Naturalrabatten, gedacht.



Drucksache 138/06 (Beschluss)

... 13. Dem Treibstoffpfad mit SNG (Substitute Natural Gas) ist bei der Forschung und der Entwicklung und somit in der zukünftigen Umsetzung einer EU-Biokraftstoffstrategie ein hoher Stellenwert einzuräumen. Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich die Aussagen der Kommission zu dieser Option, da diese auch die grundsätzliche Möglichkeit einer gleichzeitigen Erzeugung von Kraftstoff, Strom und Wärme in dezentralen SNG-Anlagen eröffnet. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Februar 2006 zur Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan für



Drucksache 455/06

... ) dem Problem der Brände keine besondere Aufmerksamkeit zuteil wird, womit die Tatsache ignoriert wird, dass sie die Hauptursache für den Niedergang der Wälder sind; fordert daher die Mitgliedstaaten auf diesem Mangel abzuhelfen und ersucht die Kommission, die erforderlichen Maßnahmen in dem in Kürze vorzulegenden Aktionsplan für die Forstwirtschaft vorzusehen und in dem ein europäischer Fonds für Brandbekämpfung oder ein Fonds für den europäischen Waldbestand zur Unterstützung der Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollte, die darauf gerichtet sind, die Erhaltung und Wiederherstellung der in das Natura 2000-Netz aufgenommenen Berg- und Waldgebiete zu gewährleisten



Drucksache 414/06 (Beschluss)

... Ergänzend weist der Bundesrat darauf hin, dass insbesondere auf Grund der Mittelkürzungen im Rahmen der finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 in den für den Biodiversitätsschutz wichtigen Politikbereichen, noch nicht einmal die EU-Kofinanzierung von Natura-2000-Maßnahmen sichergestellt werden kann. Deshalb sehen die Länder keinen Spielraum für die Umschichtung von Mitteln zur Finanzierung der umfangreichen Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität, die der Mitteilung und ihren Anhängen 1 und 2 zu entnehmen sind.



Drucksache 456/06

... 9. betont, dass ausreichende Mittel für die Erhaltung des Netzes Natura 2000 bereitgestellt werden müssen;



Drucksache 924/06

... 11. stellt fest, dass die Mitgliedstaaten die Einhaltung der geltenden Meereskomponenten des Netzes Natura 2000 aufgeschoben haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, in Übereinstimmung mit der Habitat- und der



Drucksache 253/06

... " bringt dabei zum Ausdruck, dass das Kind Anspruch auf die Auszahlung des Kindergelds oder die Erbringung entsprechender Naturalleistungen gegenüber demjenigen hat, der das Kindergeld ausgezahlt erhält.



Drucksache 494/06

... " hin, einem geschützten Küstenstreifen auf Sardinien, der von Italien als Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse für die Aufnahme in das Natura-2000-Netz gemäß Richtlinie 92/43/EWG über die natürlichen Lebensräume vorgeschlagen wurde. Außerdem ist das Gebiet auch als Feuchtgebiet im Rahmen des Ramsar-Übereinkommens ausgewiesen. Die Regionalbehörden erteilten die Genehmigung für einen Golfplatz mit neun Löchern, ohne eine



Drucksache 138/1/06

... 17. Dem Treibstoffpfad mit SNG (Substitute Natural Gas) ist bei der Forschung und der Entwicklung und somit in der zukünftigen Umsetzung einer EU-Biokraftstoffstrategie ein hoher Stellenwert einzuräumen. Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich die Aussagen der Kommission zu dieser Option, da diese auch die grundsätzliche Möglichkeit einer gleichzeitigen Erzeugung von Kraftstoff, Strom und Wärme in dezentralen SNG-Anlagen eröffnet. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Februar 2006 zur Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan für



Drucksache 623/06

... Dieser Grundsatz soll künftig weitgehend uneingeschränkt gelten. Eine Einschränkung der Postulationsfähigkeit für Naturalparteien, die nicht in der Lage sind, den Prozess sachgerecht selbst zu führen, ist im Parteiprozess nicht erforderlich. Von der im geltenden Recht bestehenden Möglichkeit, einer Partei gemäß § 157 Abs. 2 in der mündlichen Verhandlung den weiteren Vortrag zu untersagen, wird in der Praxis – auch angesichts des hiermit einhergehenden erheblichen Eingriffs in die Grundrechte der Partei – zu Recht kaum Gebrauch gemacht. Die bestehenden Prozessleitungspflichten und die ordnungspolizeilichen Befugnisse des Gerichts reichen aus, um künftig einerseits die Interessen der Partei an einem ordnungsgemäßen Sachvortrag zu wahren und andererseits extreme Störungen des Verfahrensablaufs zu unterbinden.



Drucksache 678/06 (Beschluss)

... Aus dem Text der Umwelthaftungsrichtlinie selbst wird nicht klar, ob die natürlichen Lebensräume und Arten innerhalb der FFH- und EG-Vogelschutz-Richtlinie (Natura 2000-Richtlinien) gemeint sind. Bei einer systematischen Auslegung des Europarechts ist davon auszugehen, dass es sich nur um die natürlichen Lebensräume und Arten innerhalb der Natura 2000-Gebiete handeln kann. So ergibt sich z.B. aus dem dritten Erwägungsgrund der Umwelthaftungsrichtlinie eine Verflechtung der Umwelthaftungsrichtlinie mit den Natura 2000-Richtlinien. Die Natura 2000-Richtlinien sehen außerhalb der Natura 2000-Gebiete keine Schutzvorschriften für die Arten und Lebensraumtypen, für die Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden sollen, vor. Es wäre völlig systemwidrig, wenn die Haftung (nach dem Umweltschadensgesetz) weiter gehen würde als der Schutz (nach den Natura 2000-Richtlinien). Daher ist bei der Auslegung und Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht auch der schutzgebietsbezogene Ansatz der Natura 2000-Richtlinien zu berücksichtigen.



Drucksache 743/06

... Net migration rate vs. natural population growth



Drucksache 873/06

... Der Vorschlag basiert auf den Artikeln 95 und 133 des Vertrages. Bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags hat die Kommission der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Voraussetzungen des Rückgriffs auf Artikel 95 Rechnung getragen (Urteile Arnold André vom 14. Dezember 2004, C-434/02, Randnr. 34, und Swedish Match, C-210/03, Randnr. 33; British American Tobacco und Imperial Tobacco, C-491/01 vom 10. Dezember 2002, Randnrn. 60 und 61; C-66/04 vom Dezember 2005, Randnr. 41, sowie C-154/04 und C155/04 (Alliance for Natural Health), Randnr. 32).



Drucksache 527/06

... (12) In sehr empfindlichen Gebieten - z.B. Natura-2000-Schutzgebieten gemäß der Richtlinie



Drucksache 194/1/05

... Die Länder verfügen über Fachbehörden (Landesämter oder -anstalten), die Fachdaten zum Naturschutz, insbesondere zu Natura 2000, bündeln. Daher ist im Hinblick auf die Erhebung von Natura 2000-Daten ein Zusammenwirken des Bundesamts für Naturschutz mit diesen Landesfachbehörden aus fachlichen und arbeitsökonomischen Gründen erforderlich. Dies wird auch in der Begründung zu § 12 anerkannt, ohne hieraus für den Gesetzentwurf Konsequenzen zu ziehen. Die in § 18 Abs. 2 Nr. 9 genannten Vollzugsbehörden sind mit den genannten Landesfachbehörden für Naturschutz nicht identisch.



Drucksache 618/05 (Beschluss)

... gewahrt. Um die vollstreckungsrechtliche Gleichstellung der privaten Altersvorsorge mit Rentenansprüchen abzurunden, sollte die Bezugnahme zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten, namentlich bei Selbständigen, auch § 850e Nr. 3 ZPO umfassen (Berücksichtigung von Naturalleistungen).



Drucksache 588/1/05

... 57. Die Strategischen Leitlinien berücksichtigen nicht die nach Artikel 5 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (BR-Drucksache 574/04 (Beschluss)) mögliche Förderung von Infrastrukturen zur Umsetzung von NATURA 2000. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, in den Verhandlungen mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten darauf zu dringen, dass die Strategischen Leitlinien so verändert werden, dass sie auch diesen Fördertatbestand abbilden.



Drucksache 618/1/05

... gewahrt. Um die vollstreckungsrechtliche Gleichstellung der privaten Altersvorsorge mit Rentenansprüchen abzurunden, sollte die Bezugnahme zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten, namentlich bei Selbständigen, auch § 850e Nr. 3 ZPO umfassen (Berücksichtigung von Naturalleistungen).



Drucksache 286/1/05

... Das Verschlechterungsverbot für ausgewiesene FFH-Gebiete geht im Zweifel dem im EGV verankerten Bestandsschutz für vorhandene Nutzungen vor. Zeitlich verzögerte Ausgleichsmaßnahmen werden durch das Verschlechterungsverbot ausgeschlossen. Der Vorrang der Kohärenz des Netzes "Natura 2000" vor wirtschaftlichen Aspekten und das darauf basierende vorrangige Verschlechterungsverbot widersprechen der Nachhaltigkeitsstrategie.



Drucksache 896/05

... Immigration and Naturalisation Service, Information and Analysis Centre (INDIAC) Dr. H. Colijnlaan 341



Drucksache 780/05

... 51. Förderprogramme und -maßnahmen für den Naturschutz, insbesondere Umsetzung von Natura 2000



Drucksache 479/05 (Beschluss)

... Die Steuerentstehung wird an das Erbringen der Gegenleistung geknüpft (sog. Ist-besteuerung). Der Spieleinsatz kann z.B. durch Zahlung in Geld, durch Zahlung in Naturalien oder durch Aufrechnung erbracht werden. Durch Aufgabe der bisher teilweise bestehenden sog. Sollbesteuerung (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 2 RennwLottG, wonach die Steuer bereits mit Genehmigung der Lotterie entsteht) wird der Verwaltungsaufwand gemindert und die Finanzkraft der Steuerpflichtigen angemessen berücksichtigt. Der Satz 2 betrifft die sog. Lospakete, die an einen Zwischenhändler verkauft werden (meist "



Drucksache 3/05

... Für den Fall, dass die Anfechtungsklage Erfolg hat, nachdem das Prozessgericht die Eintragung freigegeben hat, gewährt § 246a Satz 8 dem erfolgreichen Anfechtungskläger einen Schadensersatzanspruch. Der Schadensersatz umfasst denjenigen Schaden, der ihm durch die Eintragung entstanden ist. Allerdings kann gemäß § 246a Satz 9 nicht die Rückgängigmachung der Folgen der Eintragung verlangt werden, wenn das Gericht die Bestandskraft der Eintragung ausgesprochen hat. Diese Einschränkung in Satz 9 ist erforderlich, da grundsätzlich der erfolgreiche Anfechtungskläger auch Naturalrestitution, d.h. die Bezeichnung des Hauptversammlungsbeschlusses als nichtig im Handelsregister verlangen kann. Insoweit ist der Schadensersatzanspruch des Anfechtungsklägers mit der Rechtsfolge des § 248 Abs. 1 Satz 3 identisch. In jedem Fall kann der Kläger den Ersatz der ihm persönlich durch die Eintragung entstandenen Schäden gegen Nachweis verlangen. Wie bei § 319 Abs. 6



Drucksache 616/05

... Die Kosten pro Arbeitsplatz für die Signaturanwendungskomponente, Kartenleser, Signaturkarte und Zertifikat für die qualifizierte Signatur können nach Schätzung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik einmalig mit 60,- € und jährlich mit 20,- bis 40,- € kalkuliert werden. In den ersten Jahren kann insoweit von durchschnittlich rd. 50,- € p.a. ausgegangen werden.



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Der Vorrang der Kohärenz des Netzes "Natura 2000" vor wirtschaftlichen Aspekten und das darauf basierende vorrangige Verschlechterungsverbot widersprechen der Nachhaltigkeitsstrategie.



Drucksache 479/2/05

... Die Steuerentstehung wird an das Erbringen der Gegenleistung geknüpft (sog. Ist-besteuerung). Der Spieleinsatz kann z.B. durch Zahlung in Geld, durch Zahlung in Naturalien oder durch Aufrechnung erbracht werden. Durch Aufgabe der bisher teilweise bestehenden sog. Sollbesteuerung (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 2 RennwLottG, wonach die Steuer bereits mit Genehmigung der Lotterie entsteht) wird der Verwaltungsaufwand gemindert und die Finanzkraft der Steuerpflichtigen angemessen berücksichtigt. Der Satz 2 betrifft die sog. Lospakete, die an einen Zwischenhändler verkauft werden (meist "



Drucksache 271/05

... 20. unterstreicht, dass eine wirksame Umsetzung sowohl des Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt als auch der Strategie für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen entsprechende finanzielle Mittel erfordert, auch für das Natura-2000-Netz;



Drucksache 569/05 (Beschluss)

... Die ELER-Verordnung ermöglicht in der dritten Achse in Artikel 55 die Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert sowie andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen und des kulturellen Erbes.



Drucksache 788/05

... (10) Diese Richtlinie dürfte ferner die starke Position untermauern, die die Gemeinschaft im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt6, im Hinblick auf die Bekämpfung der Verluste an biologischer Vielfalt, auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere und auf die Schaffung eines weltweiten Netzes geschützter Meeresgebiete bis zum Jahr 2012 eingenommen hat. Zudem dürfte sie zur Erfüllung der Ziele der siebten Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD/COP7) beitragen, auf der ein umfassendes Arbeitsprogramm zum Thema der biologischen Vielfalt des Meeres und der Küstenzone verabschiedet wurde, in dem mehrere Ziele und Tätigkeiten beschrieben wurden, die darauf abzielen, den Verlusten an biologischer Vielfalt auf nationaler, regionaler und globaler Ebene Einhalt zu gebieten und die Kapazität des Meeresökosystems zur Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zu sichern; ferner wurde auf der Konferenz ein Arbeitsprogramm für geschützte Gebiete verabschiedet, das dem Ziel dient, bis zum Jahr 2012 aus ökologischer Sicht repräsentative nationale und regionale Systeme für geschützte Meeresgebiete einzurichten und weiterzuführen. Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten Natura 2000 Örtlichkeiten unter der Habitats-Direktive zu bestimmen wird einen wichtigen Beitrag zu diesem Prozess leisten.



Drucksache 569/1/05

... Die ELER-Verordnung ermöglicht in der dritten Achse in Artikel 55 die Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen für Natura-2000-Gebiete und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert sowie andere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen und des kulturellen Erbes.



Drucksache 479/1/05

... Die Steuerentstehung wird an das Erbringen der Gegenleistung geknüpft (sog. Ist-besteuerung). Der Spieleinsatz kann z.B. durch Zahlung in Geld, durch Zahlung in Naturalien oder durch Aufrechnung erbracht werden. Durch Aufgabe der bisher teilweise bestehenden sog. Sollbesteuerung (vgl. § 19 Abs. 1 Satz 2 RennwLottG, wonach die Steuer bereits mit Genehmigung der Lotterie entsteht) wird der Verwaltungsaufwand gemindert und die Finanzkraft der Steuerpflichtigen angemessen berücksichtigt. Der Satz 2 betrifft die sog. Lospakete, die an einen Zwischenhändler verkauft werden (meist "



Drucksache 569/05

... 77 % der Flächen in den EU-25 werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die Umweltleistung der Landwirtschaft bei der Erhaltung und Verbesserung natürlicher Ressourcen war in den letzten Jahren uneinheitlich. Im Bereich der Wasserqualität gab es hinsichtlich des Stickstoffüberschusses in den alten Mitgliedstaaten seit 1990 keine wesentlichen Änderungen. Ammoniakemissionen, die Eutrophierung, die Verschlechterung der Böden und der Rückgang der Artenvielfalt sind Probleme, mit denen viele Gebiete nach wie vor zu kämpfen haben. Ein immer größerer Teil der landwirtschaftlichen Flächen ist jedoch dem ökologischen Landbau (5,4 Mio. ha in den EU-25) und erneuerbaren Ressourcen (0,9 Mio. ha in den EU-15) gewidmet. Die langfristigen Tendenzen des Klimawandels werden die land- und forstwirtschaftlichen Strukturen zunehmend prägen. Beim Schutz der Artenvielfalt wurden mit der Umsetzung von Natura 2000 einige Fortschritte gemacht - etwa 12-13 % der Agrar- und Forstflächen wurden als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Bewirtschaftungssysteme mit hohem Naturschutzwert spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt und der Lebensräume sowie beim Landschaftsschutz und bei der Bodenqualität. In den meisten Mitgliedstaaten werden diese Bewirtschaftungssysteme auf 10 bis 30 % der Agrarflächen angewandt11. In einigen Gebieten könnte die Aufgabe der Landwirtschaft ernsthafte Gefahren für die Umwelt mit sich bringen12.



Drucksache 914/05

... 36 Wälder in Schutzgebieten wie Natura 2000 nicht mitgerechnet.



Drucksache 137/05

... 2003 wurde in der Kommission als ein Instrument, das zur Verbesserung der politischen Kohärenz beitragen soll, ein neuer Folgeabschätzungsmechanismus eingeführt. Mit ihm sollen die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen wichtiger politischer Vorlagen integriert bewertet und Kompromisse zwischen konkurrierenden Zielen offen gelegt werden. Bislang hat die Kommission in einer breiten Palette von Politikfeldern über 50 Folgeabschätzungen durchgeführt, welche von Vorschlägen für die Rückversicherungsrichtlinie bis hin zu strategischen Leitlinien über die Marktorganisation für Zucker und zur die Finanzierung von Natura 2000 reicht. In den Außenbeziehungen wurden in Bezug auf alle großen Handelsgespräche Nachhaltigkeitsprüfungen eingeleitet.



Drucksache 694/05

... 12. empfiehlt der EIB eine Ausweitung ihres Strategiepapiers "Funding of Reconstruction and Restoration Projects following Natural Disasters" auf Regionen außerhalb der Union und ihrer Beitrittskandidaten und empfiehlt dem Rat und der Kommission die Erarbeitung eines Nothilfemandats für die EIB, das es ihr erlaubt, beispielsweise in der ALA-Region unabhängig von den heute durch Außenwirtschaftshilfe bestimmten Kriterien effizient und regionalfördernd Aufbauförderung zu leisten;



Drucksache 588/05 (Beschluss)

... 43. Die Strategischen Leitlinien berücksichtigen nicht die nach Artikel 5 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (BR-Drucksache 574/04 (Beschluss)) mögliche Förderung von Infrastrukturen zur Umsetzung von NATURA 2000. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, in den Verhandlungen mit der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten darauf zu dringen, dass die Strategischen Leitlinien so verändert werden, dass sie auch diesen Fördertatbestand abbilden.



Drucksache 576/05

... 22. begrüßt den Ansatz der Kommission, Natura 2000 in den Fonds für ländliche Entwicklung und die Strukturfonds einzubinden, die neben einem erheblich gestärkten Life+-Programm die wichtigsten Finanzierungsquellen sein sollten; besteht in diesem Kontext auf einem rechtsverbindlichen Mechanismus, der eine angemessene Umsetzung und EU-Finanzierung für Natura 2000 auf der Ebene des geschätzten Beitrags der Union zum vorgesehenen Gesamtbetrag sicherstellt, der sich auf etwa 6,1 Mrd. EUR jährlich für die EU-25 beläuft; besteht darauf, dass deshalb ein Betrag von 21 Mrd. EUR für Natura 2000 in der Finanziellen Vorausschau innerhalb der entsprechenden Bereiche zweckbestimmt wird; fordert, dass die Einordnung der Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung von Natura 2000 in Rubrik 2 der Finanziellen Vorausschau erfolgt; fordert die Finanzierung von Natura 2000-Aktivitäten und -Bewirtschaftungsmaßnahmen, die nicht durch andere Instrumente finanziert werden können, im Rahmen des Programms Life+; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die mögliche Einbeziehung von Natura 2000 in andere Fonds zu prüfen;



Drucksache 237/05

... Die Änderung in Buchstabe a dient der Klarstellung im Hinblick auf die Gewährung von Bar - und Naturalrabatten bei Medizinprodukten. Die bestehende Regelung für den Arzneimittelbereich wurde in ihrer Lesbarkeit verbessert, ohne inhaltliche Änderungen vorzunehmen.



Drucksache 936/05

... „Sie umfasst Schätzungen der voraussichtlichen und endgültigen Naturalerträge des laufenden Jahres, bei Feldfrüchten, Grünland, Obst und Gemüse außerdem Schätzungen des Wachstumsstands und wachstumsbeeinflussender Faktoren.“



Drucksache 873/04

... Hat der Berechtigte ein Unternehmen verloren (hierzu zählen auch landwirtschaftliche Betriebe) und kann dieses Unternehmen heute als solches nicht mehr zurückgegeben werden, so kann er die Rückgabe noch vorhandener Vermögenswerte verlangen. Dies sind regelmäßig die Grundstücke. In diesen Fällen ist für untergegangene Grundpfandrechte kein Ablösebetrag festzusetzen. Die betreffenden Verbindlichkeiten sind vielmehr von der Bemessungsgrundlage der Entschädigung abzuziehen. In vielen Fällen schlägt hier die an sich vom Gesetzgeber vorgesehene Anrechnung der Verbindlichkeiten tatsächlich fehl. Die Grundstücke sind gem. § 3 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 4 EntschG mit ihrem Verkehrswert im Zeitpunkt der Rückgabe von der Bemessungsgrundlage der Entschädigung abzuziehen. Sie stellen damit gewissermaßen eine Art Naturalentschädigung dar. Der Wert dieser Grundstücke ist im Vergleich zum Zeitpunkt der Begründung der Verbindlichkeiten regelmäßig erheblich gestiegen. Dem gegenüber ist die ehemalige Belastung durch die Währungsunion halbiert worden. Der Verschuldungsgrad ist entsprechend gesunken. Da der Wert der zurückübertragenen Grundstücke die Bemessungsgrundlage oft bereits bei weitem übersteigt, kommt es aber entgegen der gesetzlichen Vorstellungen tatsächlich nicht zu einer entschädigungsmindernden Anrechnung der Verbindlichkeiten. Die Anrechnung schlägt in der Praxis fehl. Personen, die ausschließlich auf eine Entschädigung verwiesen sind oder die bei der Rückgabe gem. § 3



Drucksache 565/04 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat begrüßt darüber hinaus die von der Kommission vorgeschlagene über den landwirtschaftlichen Bereich hinausgehende Aufnahme von Ansatzpunkten von Maßnahmen zur Finanzierung der Umsetzung von NATURA 2000 sowie regionalisierter und integrierter Förderansätze (in der Schwerpunktachse 3 und in der Schwerpunktachse LEADER). Diese stärken die Eigenständigkeit und Verantwortung der Regionen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Die Einbindung des LEADER-Ansatzes bzw. die erweiterten Fördermöglichkeiten zur integrierten ländlichen Entwicklung können auch zur besseren Verzahnung der landwirtschaftlichen Maßnahmen mit dem außerlandwirtschaftlichen Bereich führen.



Drucksache 728/04 (Beschluss)

... -Richtlinie 92/43/EWG erst dann erfolgen muss, wenn im Rahmen der Umsetzung von "NATURA 2000" Managementpläne (Pflege- und Entwicklungspläne) für die jeweiligen FFH-Gebiete vorliegen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV)

A Änderungen

1. Zu § 9 Abs. 2 Satz 1

2. Zu § 13 Abs. 2 Satz 4 - neu -

3. Zu § 14 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 17 Abs. 2 Satz 1

4. Zu § 14 Abs. 9 Satz 2 und § 17 Abs. 5 Satz 2

5. Zu § 15 Abs. 2 Satz 3

6. Zu § 15 Abs. 4

7. Zu § 16 Abs. 2 Satz 5

8. Zu § 16 Abs. 6 Nr. 1 und 2

9. Zu § 18 Abs. 1 Satz 1

10. Zu § 18 Abs. 1 Satz 4

11. Zu § 20

B Entschließung

1. Die Bundesregierung wird gebeten, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,


 
 
 


Drucksache 565/04

... – Schutz von Umwelt und Landschaft durch Unterstützung der Landmanagement (einschließlich Kofinanzierung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung im Zusammenhang mit Natura 2000-Gebieten),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/04




Begründung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundregeln für Förderinterventionen

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Auftrag und Instrumente

Artikel 4
Ziele

Kapitel III
Grundsätze der Förderinterventionen

Artikel 5
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 6
Partnerschaft

Artikel 7
Subsidiarität

Artikel 8
Gleichstellung von Männern und Frauen

Titel II
Der strategische Ansatz für die Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft

Artikel 9
Inhalt und Beschlussfassung

Artikel 10
Revision

Kapitel II
Einzelstaatlicher Strategieplan

Artikel 11
Inhalt

Artikel 11a
Vorbereitung

Kapitel III
Strategiebegleitung

Artikel 12
Jährliche zusammenfassende Berichte der Mitgliedstaaten

Artikel 13
Jahresbericht der Kommission

Titel III
Programmplanung

Kapitel I
Inhalt der Programmplanung

Artikel 14
Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 15
Inhalt der Programme

Artikel 16
Gleichgewicht der Schwerpunkte

Kapitel II
Vorbereitung, Genehmigung und Revision

Artikel 17
Vorbereitung und Genehmigung

Artikel 18
Revision

Titel IV
Schwerpunkte der Entwicklung des ländlichen Raums

Kapitel I
Schwerpunkte

Abschnitt 1
Schwerpunktachse 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

Artikel 19
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur stärkung der Humanressourcen

Artikel 20
Berufsbildung und Informationsmaßnahmen

Artikel 21
Niederlassung von Junglandwirten

Artikel 22
Vorruhestand

Artikel 23
Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten

Artikel 24
Aufbau von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Umstrukturierung und Anpassung des physischen Potenzials

Artikel 25
Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe

Artikel 26
Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder

Artikel 27
Erhöhung der Wertschöpfung der land- und forstwirtschaftlichen Primärerzeugung

Artikel 28
Verbesserung und Ausbau der mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Infrastruktur

Unterabschnitt 3
Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der landwirtschaftlichen Produktion und der landwirtschaftlichen Erzeugnisse

Artikel 29
Einhaltung von Normen, die auf Gemeinschaftsvorschriften beruhen

Artikel 30
Teilnahme der Landwirte an Lebensmittelqualitätsregelungen

Artikel 31
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen

Unterabschnitt 4
Bedingungen für Übergangsmaßnahmen

Artikel 32
Semi-Subsistenzbetriebe

Artikel 33
Erzeugergemeinschaften

Abschnitt 2
Schwerpunkt 2: Landmanagement

Artikel 34
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 35
Zahlungen für naturbedingte Nachteile in Berggebieten und Zahlungen in anderen Gebieten mit Benachteiligungen

Artikel 36
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 37
Zahlungen für Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen

Artikel 38
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen bewirtschaftung bewaldeter Flächen

Artikel 39
Allgemeine Bedingungen

Artikel 40
Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen

Artikel 41
Ersteinrichtung von Agroforst-Systemen auf landwirtschaftlichen Flächen

Artikel 42
Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen

Artikel 43
Zahlungen im Rahmen von NATURA 2000

Artikel 44
Zahlungen für Wald-Umweltmaßnahmen

Artikel 45
Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Produktionspotenzials und Einführung vorbeugender Aktionen

Artikel 46
Beihilfen für nichtproduktive Investitionen

Unterabschnitt 3
Gebietsausweisung

Artikel 47
Beihilfefähige Gebiete

Unterabschnitt 4
Einhaltung von Normen

Artikel 48
Kürzung oder Ausschluss von Zahlungen

Abschnitt 3
Schwerpunktachse 3: Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 49
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen für Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Artikel 50
Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Artikel 51
Förderung von Unternehmensgründung und -entwicklung

Artikel 52
Förderung des Fremdenverkehrs

Artikel 53
Schutz, Aufwertung und Bewirtschaftung des natürlichen Erbes

Unterabschnitt 2
Bedingungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum

Artikel 54
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

Artikel 55
Dorferneuerung und –entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes

Unterabschnitt 3
Berufsbildung, Kompetenzentwicklung und Animation

Artikel 56
Berufsbildung

Artikel 57
Kompetenzentwicklung und Animation

Unterabschnitt 4
Umsetzung der Schwerpunktachse

Artikel 58
Lokale Entwicklungsstrategien

Artikel 59
Abgrenzung

Kapitel II
Schwerpunktachse LEADER

Abschnitt I
Das LEADER-Konzept

Artikel 60
Definitionen

Artikel 61
Lokale Aktionsgruppen

Abschnitt 2
Interventionsbereiche

Artikel 62
Maßnahmen

Unterabschnitt 1
Bedingungen

Artikel 63
Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien

Artikel 64
Zusammenarbeit

Artikel 65
Kompetenzentwicklung

Unterabschnitt 2
Umsetzung des Schwerpunkts

Artikel 66
Förderbetrag für die Schwerpunktachse

Kapitel III
Technische Hilfe

Artikel 67
Finanzmittel für technische Hilfe

Artikel 68
Europäisches Netzwerk für ländliche Entwicklung

Artikel 69
Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

Titel V
Finanzielle Beteiligung des Fonds

Artikel 70
Haushaltsmittel und ihre Aufteilung

Artikel 71
Beteiligung des Fonds

Artikel 72
Zuschussfähigkeit der Ausgaben

Artikel 73
Dauerhaftigkeit investitionsbezogener Operationen

Titel VI
Verwaltung, Kontrolle und Information

Kapitel I
Verwaltung und Kontrolle

Artikel 74
Aufgaben der Kommission

Artikel 75
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 76
Benennung der Behörden

Artikel 77
Verwaltungsbehörde

Artikel 78
Zahlstelle

Artikel 79
Bescheinigende Stelle

Kapitel II
Information und Publizität

Artikel 80
Information und Publizität

Titel VII
Begleitung, Bewertung und Reserve

Kapitel I
Begleitung

Artikel 81
Begleitausschuss

Artikel 82
Aufgaben des Begleitausschusses

Artikel 83
Modalitäten der Begleitung

Artikel 84
Gemeinsamer Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Artikel 85
Indikatoren

Artikel 86
Jährlicher Fortschrittsbericht

Artikel 87
Jährliche Überprüfung der Programme

Kapitel II
Bewertung

Artikel 88
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 89
Ex-ante-Bewertung

Artikel 90
Laufende Bewertung

Artikel 91
Synthesedarstellung über die Ex-post-Bewertungen

Kapitel III
Reserve

Artikel 92
Gemeinschaftsreserve für die Schwerpunktachse LEADER

Titel VIII
Staatliche Beihilfen

Artikel 93
Anwendung der Regeln staatliche Beihilfen

Artikel 94
Einzelstaatliche zusätzliche Förderung

Titel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 95
Ausschuss für die Entwicklung des ländlichen Raums

Artikel 96
Durchführungsbestimmungen

Artikel 97
Übergangsbestimmungen

Artikel 98
Aufhebung

Artikel 99
Inkrafttreten

Anhang I
Förderbeträge und -prozentsätze

Anhang II
Jährliche Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen über den Zeitraum 2007–2013 (gemäß Artikel 70, Absatz 1)


 
 
 


Drucksache 565/1/04

... 15. Der Bundesrat begrüßt darüber hinaus die von der Kommission vorgeschlagene über den landwirtschaftlichen Bereich hinausgehende Aufnahme von Ansatzpunkten von Maßnahmen zur Finanzierung der Umsetzung von NATURA 2000 sowie regionalisierter und integrierter Förderansätze (in der Schwerpunktachse 3 und in der Schwerpunktachse LEADER). Diese stärken die Eigenständigkeit und Verantwortung der Regionen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Die Einbindung des LEADER-Ansatzes bzw. die erweiterten Fördermöglichkeiten zur integrierten ländlichen Entwicklung können auch zur besseren Verzahnung der landwirtschaftlichen Maßnahmen mit dem außerlandwirtschaftlichen Bereich führen.



Drucksache 327/04

Signaturanwendungskomponenten eine entsprechende



Drucksache 571/04

... - Verbesserung des Zustands von Umwelt und Landschaft durch die Förderung von Raumordnungsmaßnahmen. Dazu zählt auch die Kofinanzierung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Zusammenhang mit den Natura-2000-Schutzgebieten.



Drucksache 728/1/04

... -Richtlinie 92/43/EWG erst dann erfolgen muss, wenn im Rahmen der Umsetzung von"NATURA 2000" Managementpläne (Pflege- und Entwicklungspläne) für die jeweiligen FFH-Gebiete vorliegen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 728/1/04




1. Zu § 9 Abs. 2 Satz 1

2. Zu § 13 Abs. 2 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 4 - neu -

4. Zu § 14 Abs. 2 Satz 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 17 Abs. 2 Satz 1

5. Zu § 14 Abs. 9 Satz 2 und § 17 Abs. 5 Satz 2

6. Zu § 15 Abs. 2 Satz 3

7. Zu § 15 Abs. 4

8. Zu § 15 Abs. 5

9. Zu § 16 Abs. 2 Satz 5

10. Zu § 16 Abs. 6 Nr. 1 und 2

11. Zu § 18 Abs. 1 Satz 1

12. Zu § 18 Abs. 1 Satz 4

13. Der Finanzausschuss und

14. Der federführende Agrarausschuss

I. Die Bundesregierung wird gebeten, auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass

II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung,


 
 
 


Drucksache 709/04

... Die in Anlage 1a aufgeführten Änderungs- und Erweiterungsvorhaben im Straßenbereich verursachen wegen ihrer Geringfügigkeit typischerweise keine erheblichen Umweltauswirkungen. Eine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht ist in diesen Fällen in der Regel entbehrlich. Nur wenn sensible Gebiete (z.B. Natura 2000-Gebiete) beeinträchtigt sein können, bleibt es in diesen Fällen bei der Vorprüfungspflicht. Im Einzelnen wird auf die Begründung zu Anlage 1a verwiesen.



Drucksache 81/16 PDF-Dokument



Drucksache 82/17 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 133/16 PDF-Dokument



Drucksache 157/17 PDF-Dokument



Drucksache 164/17 PDF-Dokument



Drucksache 168/17 PDF-Dokument



Drucksache 170/17 PDF-Dokument



Drucksache 171/17 PDF-Dokument



Drucksache 174/17 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.