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"Nachfolge"
Drucksache 1/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... Die nachfolgenden Angaben beruhen auf einer vorläufigen Einschätzung zum Erfüllungsaufwand.
Drucksache 105/20
Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI
... Trotz der skizzierten Potenziale zeigt sich hierzulande eine Diskrepanz zwischen dem, was technisch möglich und sinnvoll ist und dem, was als technische Unterstützung bei den Menschen ankommt. Ursache für diese Diskrepanz ist das Fehlen grundlegender rechtlicher, finanzieller und struktureller Rahmenbedingungen. Da all diese Aspekte sich gegenseitig bedingen, braucht es rechtliche Vorgaben, mit denen die Verkettung der zentralen Hemmnis-Faktoren durchbrochen wird. Die wesentlichen Hemmnisse werden nachfolgend skizziert.
Drucksache 392/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... (3) Soweit sich aus diesem Gesetz Rechte, Pflichten oder Verbote für den Anlagenbetreiber ergeben, sind diese auch für und gegen den Rechtsnachfolger des Anlagenbetreibers anzuwenden.
Drucksache 7/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW -Gesetzes A. Problem und Ziel
... Die Änderung erfolgt auf Grund des Erlöschens der Deutschen Postbank AG durch Verschmelzung. Die Deutsche Postbank AG ist zum 25. Mai 2018 durch Umwandlung (Verschmelzung) erloschen und damit auch als Postnachfolgeunternehmen untergegangen. Durch die Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen vom 18. Mai 2018 (BGBl. I S. 618) ist die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen bestimmt worden. Das Unternehmen ist am 25. Mai 2018 in DB Privat- und Firmenkundenbank AG umfirmiert worden. Als Postnachfolgeunternehmen ist die Gesellschaft zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Dienstherrn Bund gegenüber den zuvor bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten ermächtigt und verpflichtet. Dies gilt auch bei Umfirmierung des Unternehmens.
Drucksache 510/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Der zeitliche Ablauf wird dadurch optimiert, dass in der öffentlichen Bekanntmachung neben den bisherigen Informationen zur Auslegung zunächst darauf hingewiesen wird, dass eine Entscheidung zum Erörterungstermin innerhalb eines Monats nach Ablauf der Einwendungsfrist erfolgt. Im Hinblick auf die Verfahrensbeschleunigung ergeht diese zeitlich nachfolgende konkrete Mitteilung, anders als die Ankündigung einer Entscheidung, nicht in Form einer öffentlichen Bekanntmachung. Zudem wird der Hinweis auf den Umstand, dass es sich um eine Ermessensentscheidung nach § 10 Absatz 6 BImSchG handelt zusammen mit den übrigen Vorgaben (§ 10 Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4) öffentlich bekannt gemacht. Die Mitteilung über die konkrete Entscheidung sowie die Terminierung des Erörterungstermins sind jeweils gesondert voneinander bekannt zu geben.
Drucksache 75/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... gilt für Krankenkassen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze.
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Frage, wie FIU.net, das derzeit von Europol verwaltet wird, tragfähig bleibt. Es ist dringend notwendig, in die Entwicklung von FIU.net zu investieren, um die Probleme anzugehen, die den Informationsaustausch und Datenabgleich derzeit hemmen. Hinsichtlich der geplanten Übertragung der technischen Verwaltung des Systems von Europol auf eine andere Stelle sollte eine angemessene und finanziell tragfähige Lösung gefunden werden. Kurzfristig wird die Kommission die Verwaltung von FIU.net übernehmen, um sicherzustellen, dass das System kontinuierlich und unterbrechungsfrei weiterfunktioniert. 27 Längerfristig könnte der EU-Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus mit dem Hosting von FIU.net oder dessen Nachfolger befasst werden. Es könnten auch andere geeignete Lösungen in Betracht gezogen werden.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 553/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung
... 2. an die die Erhebungen gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 995/2012 der Kommission vom 26. Oktober 2012 mit Durchführungsvorschriften zur Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Wissenschaft und Technologie (bzw. nachfolgende EU-Verordnung) durchführenden Stellen, zum Zweck der Evaluierung, weiterer wissenschaftlichen Forschung und zur Qualitätssicherung der genannten Erhebungen übermittelt werden. Diese Empfänger der Daten dürfen die Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihnen übermittelt worden sind. Sie sind nach Abschluss der Evaluierung und der wissenschaftlichen Forschung zu löschen.
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Das Umweltbundesamt berichtet jährlich im März eines Jahres die Emissionsdaten des letzten Jahres. Auf Grundlage der Emissionsdaten werden bei Über- oder Unterschreiten der Jahresbudgets die nachfolgenden Emissionsbudgets angepasst und gegebenenfalls erforderliche, zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Im Falle der Überschreitung des Emissionsbudgets eines Sektors besteht eine Initiativpflicht der Bundesregierung zum Beschluss von zusätzlichen Maßnahmen. Das für den Sektor verantwortliche Bundesministerium legt diese Maßnahmen vor.
Drucksache 269/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Gesetzbuche für die Fälle, in denen ein Annahmeverhältnis vor dem Wirksamwerden des Beitritts ohne bzw. ohne wirksame Einwilligung des Kindes oder eines Elternteils begründet worden ist, einen Anspruch des Kindes oder des betroffenen Elternteils auf Auskunft und Akteneinsicht, insbesondere in die Adoptions-, Adoptionsvermittlungs-, Sorgerechts- und Jugendamtsakten sowie Krankenhausakten. Über die Auskunft und den Umfang der Akteneinsicht entscheidet die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts nach Anhörung des Kindes, des betroffenen Elternteils und der Adoptiveltern unter Einbeziehung der dem Annahmeverhältnis zu Grunde liegenden Akten. Alle die mit der Adoption unmittelbar oder mittelbar befassten Behörden und deren Rechtsnachfolger, insbesondere Jugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen, Standesämter, Familiengerichte und Krankenhäuser sowie diejenigen Behörden, bei denen sich die betreffenden Akten zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs befinden, sind auf Anforderung der Adoptionsvermittlungsstelle zur Herausgabe der Akten an die Adoptionsvermittlungsstelle verpflichtet. Ist ein Annahmeverhältnis vor dem Wirksamwerden des Beitritts begründet worden und ist die Einwilligung eines Elternteils ersetzt worden oder war die Einwilligung eines Elternteils nach dem bisherigen Recht nicht erforderlich, weil
Drucksache 122/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. März 2019 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Herrn Staatssekretär Jens Deutschendorf (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) als Nachfolger von Herrn Staatssekretär a. D. Mathias Samson als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... 2. den nachfolgenden Maßnahmengesetzen Rechtswirkung in Bezug auf
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... es findet einmal jährlich statt. Der Prüfer legt den Beginn der Prüfung und den Berichtszeitraum vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen nach pflichtgemäßem Ermessen fest.
Drucksache 335/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... (6) Darüber hinaus sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle fünf Jahre an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird, bei einem [fachkundigen]* Tierarzt oder einer [fachkundigen]* Tierärztin teilzunehmen. Die sachkundige Person erhält einen Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildungsschulung. Die Teilnahme ist der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen."
Drucksache 136/1/19
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat - Antrag der Länder Thüringen und Bremen - Punkt 11 der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019
... Der Bundesrat möge die Entschließung in nachfolgender Fassung annehmen:
Drucksache 71/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch
... Nach § 13 Absatz 3 Satz 1 SchKG-E führt die Bundesärztekammer eine Liste der Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen, die ihr mitgeteilt haben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Diese Liste ist nach § 13 Absatz 3 Satz 3 SchKG-E monatlich zu aktualisieren, im Internet zu veröffentlichen und anderen Behörden zur Verfügung zu stellen. Dafür entstehen schätzungsweise die nachfolgenden Kosten:
Drucksache 533/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... Innerhalb der Handelsperiode wird es bei den berichtspflichtigen Unternehmen zwar sicherlich eine Vielzahl von Veränderungen geben. Dies werden jedoch überwiegend Geschäftsübernahmen oder Umfirmierungen sein, die keinen Einfluss auf die Fallzahl haben. Fallzahlrelevante Veränderungen, beispielsweise durch Fusionen, Betriebsschließungen oder Unternehmensgründungen werden sich in ihren Auswirkungen teilweise gegeneinander aufheben und werden daher in der nachfolgenden Abschätzung nicht weiter differenziert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Jährliche Emissionsmengen
§ 5 Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung
Abschnitt 3 Grundpflichten der Verantwortlichen
§ 6 Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan
§ 7 Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen
§ 8 Abgabe von Emissionszertifikaten
Abschnitt 4 Emissionszertifikate, Veräußerung und Register
§ 9 Emissionszertifikate
§ 10 Veräußerung von Emissionszertifikaten
§ 11 Ausgleich indirekter Belastungen
§ 12 Nationales Emissionshandelsregister
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 13 Zuständigkeiten
§ 14 Überwachung, Datenübermittlung
§ 15 Prüfstellen
§ 16 Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
§ 17 Elektronische Kommunikation
§ 18 Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen
§ 19 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Abschnitt 6 Sanktionen
§ 20 Durchsetzung der Berichtspflicht
§ 21 Durchsetzung der Abgabepflicht
§ 22 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Evaluierung
§ 23 Erfahrungsbericht
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG
bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen
cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt
Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Initialisierung der Geschäftsprozesse
bb Laufende Geschäftsprozesse
cc Weiterer Erfüllungsaufwand
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
II.2. Weitere Kosten
II.4. ‚One in one out‘-Regel
II.5. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 363/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... Die mit einem unmittelbaren Inkrafttreten verbundene dezentrale Speicherung, die zudem unter dem Vorbehalt einer Realisierung durch die örtlichen Hersteller der Waffenverwaltungssoftware steht, beinhaltet auch das Risiko der Bildung von Dubletten, die zu einer Gefährdung der gesamten NWR-Datenqualität führen würde. Die Wahrscheinlichkeit nachfolgender Datenbereinigungsaufwände für die Waffenbehörden ist hoch.
Drucksache 530/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolger von Frau Ministerin Streichert-Clivot Herrn Staatssekretär Jan Benedyczuk (Saarland) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 139/19
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Frau Staatssekretärin Ayse Asar, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Nachfolger von Herrn Staatssekretär Patrick Burghardt als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" zu benennen.
Drucksache 121/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
... "Das Unternehmen hat für den Nachweis über den Beginn der Einrichtung eines Systems nach § 8 Absatz 3 durch den Geschäftsführer schriftlich oder elektronisch die nachfolgenden Punkte anzugeben:".
Drucksache 653/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Herrn Minister Guido Beermann (Brandenburg - Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung) als Nachfolger für Frau Ministerin Kathrin Schneider und
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... Die Bundesnotarkammer (BNotK) hat auf Grundlage ihrer Haushaltsplanungen und unterschiedlicher Annahmen die nachfolgenden Kostenhöhen ermittelt. Dabei handelt es sich um unverbindliche und auf diversen prognostischen, teilweise spekulativen Annahmen beruhende Zahlen, sodass nicht auszuschließen ist, dass die tatsächlich entstehenden Kosten letztlich deutlich davon abweichen.
Drucksache 491/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Die dynamischen Bedingungen umfassen den Einfluss der Straßenneigung, des Gegenwindes, der Fahrdynamik (Beschleunigungen, Verzögerungen) sowie von Nebenverbrauchern auf den Energieverbrauch und die Emissionen des Prüffahrzeugs. Die Nachprüfung der Normalität der dynamischen Bedingungen erfolgt nach Abschluss der Prüfung anhand der aufgezeichneten PEMS-Daten. Diese Nachprüfung folgt den Vorgaben des nachfolgenden Absatzes:
Drucksache 351/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... In Artikel 6 Nummer 4 des Gesetzentwurfs und nachfolgenden Übergangsregelungen ist eine Fortgeltung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) über das formelle Aufhebungsdatum des 31. Januar 2023 hinaus für solche Personen, die Teil 3 des
1. Zu Artikel 1 SGB XIV
2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV
3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV
4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV
5. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV
6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV
7. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV
8. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
9. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV
10. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV
§ 35 Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
11. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV
12. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV
13. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV
14. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV
15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV
16. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV
17. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV
18. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV
19. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
20. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV
21. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV
22. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV
23. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
24. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV
25. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV
26. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV
27. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
28. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV
29. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV
30. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV
31. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV
32. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV
33. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV
34. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV
35. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
37. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG
38. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG Artikel 13 Nummer 7 § 17 Satz 3 und 4 VwRehaG
§ 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
39. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV
Drucksache 517/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... gilt für Krankenkassen nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze.
Drucksache 656/19
Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte
... Es ist uns wichtig, dass die Sicht der Bundesländer auch weiterhin in die Diskussionen und Entscheidungen des Kuratoriums einfließt. Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie uns zeitnah eine Nachfolge als Vertreter_in des Bundesrates benennen könnten.
Drucksache 666/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten im Bußgeldverfahren (Bußgeldaktenübermittlungsverordnung - BußAktÜbV)
... - Bei seiner Stellungnahme zu Gesetzentwurf2 und Verordnungsermächtigung hat sich der NKR dieser Auffassung angeschlossen, dabei allerdings ausdrücklich die Erwartung formuliert, dass die nachfolgenden Rechtsverordnungen den Erfüllungsaufwand weiter transparent machen würden.
Drucksache 150/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschließung zu fassen:
Drucksache 343/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle - Antrag des Freistaates Bayern -
... Zudem ist die Nummer 4 aus den nachfolgenden weiteren Gründen abzulehnen:
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der Bundesrat begrüßt, dass eine Austauschbarkeit von im Wesentlichen gleichen biologischen Arzneimitteln (Biosimilars) eine vorherige, ergebnisoffene Evaluation durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und nachfolgende eventuelle Feststellung der Austauschbarkeit in seinen Richtlinien vorsieht. In diesem Zeitraum kann ein Austausch auf der Grundlage der Hinweise des G-BA nur auf Arztebene unter Verantwortung des behandelnden Arztes erfolgen. Eine Vorlaufzeit für die Substitution auf Apothekenebene von drei Jahren scheint angemessen.
Drucksache 196/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
... XII. Da das geschützte Vermögen des Leistungsberechtigten (§ 139 SGB IX) diesem endgültig verbleiben soll, entspräche es nicht der neuen Systematik der Eingliederungshilfe, wenn Erben hierfür Kostenersatz leisten müssten. Soweit das Vermögen über das geschützte Vermögen hinausgeht, ist es grundsätzlich einzusetzen, es sei denn der Verbrauch oder die Verwertung stellt eine Härte dar. Dann soll die Leistung als Darlehen bewilligt werden. Der Anspruch auf Rückzahlung geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Eine Anspruchsgrundlage für den Kostenersatz gegen die Erben ist daher nicht nötig, zumal der Rückzahlungsanspruch gesichert werden kann (§ 140 Absatz 2 Satz 2 SGB IX) .
Drucksache 336/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... von der Europäischen Kommission zentral zugelassen. Änderungen der Zulassung erfolgen gemäß der genannten Verordnung ebenfalls zentral. Die Verkaufsabgrenzung des zentral zugelassenen Wirkstoffes Indoxacarb wurde nachfolgend bereits national von "Verschreibungspflichtig" auf "Apothekenpflichtig" angepasst, weshalb insofern für eine nationale Änderungsanzeige des pharmazeutischen Unternehmers keine Notwendigkeit besteht. Demzufolge entsteht insofern kein Erfüllungsaufwand.
Drucksache 148/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung
... 3. Die vorgesehene generelle Verpflichtung, vor Sommerungen zwingend eine überwinternde Zwischenfrucht anzubauen, bedarf einer Überprüfung. Der Zwischenfruchtanbau ist beispielsweise nicht möglich nach spät gerodeten Zuckerrüben und nachfolgendem Sommergerstenanbau.
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der Bundesrat begrüßt, dass eine Austauschbarkeit von im Wesentlichen gleichen biologischen Arzneimitteln (Biosimilars) eine vorherige, ergebnisoffene Evaluation durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und nachfolgende eventuelle Feststellung der Austauschbarkeit in seinen Richtlinien vorsieht. In diesem Zeitraum kann ein Austausch auf der Grundlage der Hinweise des G-BA nur auf Arztebene unter Verantwortung des behandelnden Arztes erfolgen. Eine Vorlaufzeit für die Substitution auf Apothekenebene von drei Jahren scheint angemessen.
Drucksache 564/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschließung zu fassen.
Drucksache 196/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
... XII. Da das geschützte Vermögen des Leistungsberechtigten (§ 139 SGB IX) diesem endgültig verbleiben soll, entspräche es nicht der neuen Systematik der Eingliederungshilfe, wenn Erben hierfür Kostenersatz leisten müssten. Soweit das Vermögen über das geschützte Vermögen hinausgeht, ist es grundsätzlich einzusetzen, es sei denn der Verbrauch oder die Verwertung stellt eine Härte dar. Dann soll die Leistung als Darlehen bewilligt werden. Der Anspruch auf Rückzahlung geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Eine Anspruchsgrundlage für den Kostenersatz gegen die Erben ist daher nicht nötig, zumal der Rückzahlungsanspruch gesichert werden kann (§ 140 Absatz 2 Satz 2 SGB IX) .
Drucksache 542/19
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur zulässigen Miethöhe bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum
... (1) Bei einem geringen Angebot an vergleichbarem Wohnraum, der nicht in einem durch Rechtsverordnung nach § 556d Absatz 2 bestimmten Gebiet liegt, darf die Miete über eine entsprechende Wohnung im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung oder einer nachfolgenden Anpassung der vereinbarten Miete die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Absatz 2) höchstens um 20 Prozent übersteigen.
Drucksache 635/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren (Strafakteneinsichtsverordnung - StrafAktEinV )
... - Bei seiner Stellungnahme zu Gesetzentwurf2 und Verordnungsermächtigung hat sich der NKR dieser Auffassung angeschlossen, dabei allerdings ausdrücklich die Erwartung formuliert, dass die nachfolgenden Rechtsverordnungen den Erfüllungsaufwand weiter transparent machen würden.
Drucksache 139/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 977. Sitzung am 17. Mai 2019 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Patrick Burghardt Frau Staatssekretärin Ayse Asar (Hessen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 239/1/19
... Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Auschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschließung zu fassen:
Drucksache 97/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... Da die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Ermittlungsverfahrens - auf gegebenenfalls unsicherer Tatsachenbasis - entscheiden muss, ob ein einfach gelagerter Sachverhalt vorliegt, der zur "Abgabe" an die FKS geeignet ist, muss sich die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall mit dem Verfahren befassen, so dass mit der nachfolgenden eigenständigen Erledigung durch die FKS keine große Arbeitserleichterung für die Staatsanwaltschaft verbunden ist. Die nach § 14a Absatz 2 SchwarzArbG-E zu prüfenden Kriterien können in diesem frühen Verfahrensstadium in der Regel noch gar nicht vorliegen bzw. beurteilt werden. Im Übrigen entspricht es ohnehin schon der geltenden Sach- und Rechtslage, dass die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft - zu denen auch die FKS gehört - die Ermittlungen faktisch eigenständig führen und erst den ausermittelten Vorgang der Staatsanwaltschaft vorlegen, damit diese die Abschlussverfügung trifft. Eine frühzeitige Vorlage an die Staatsanwaltschaft, damit diese das Verfahren wieder an die FKS abgeben (genauer: zurückgeben) kann, verzögert und verkompliziert das Verfahren unnötig.
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... 15. zur Hofnachfolge:
Drucksache 296/19
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" Herrn Staatssekretär Dr. Denis Alt, Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, in Nachfolge von Herrn Staatssekretär a. D. Prof. Dr. Salvatore Barbaro als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung zu benennen.
Drucksache 586/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
... Nach Absatz 1 besitzt die Deutsche Bundesbahn die Konzession als Eisenbahninfrastrukturunternehmen und die für den Betrieb der Infrastruktur erforderliche Sicherheitsgenehmigung nach Schweizer Recht. Aufgrund der fehlenden Anerkennung der Bahnreform durch die Schweiz ist das BEV in diesem Bereich insoweit als Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn eingetreten.
Drucksache 74/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds für den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Herrn Staatssekretär Ingmar Streese (Berlin - Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) als Nachfolger von Herrn Staatssekretär a. D. Jens-Holger Kirchner als Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 538/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz )
... 2. Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschließung zu fassen:
Drucksache 150/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... In § 15 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort "Landesplanungen" durch die Wörter "nachfolgenden Landesplanungen und Bauleitplanungen" ersetzt.
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV )
... (1) Fachunternehmen gemäß § 35c Absatz 1 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes ist jedes Unternehmen, das in den nachfolgend aufgeführten Gewerken tätig ist:
Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... Die Maßnahmen dieses Gesetzes sind mit nachfolgenden Auswirkungen für Bund, Länder und Gemeinden sowie für die gesetzliche und private Krankenversicherung verbunden:
Drucksache 595/19
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschließenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am 6. November 2019 gebe ich nachfolgend zur Kenntnis:
Drucksache 430/19
Antrag des Präsidenten
Wahl einer Schriftführerin
... Frau Staatsrätin Ulrike Hiller (Bremen) ist aus dem Bundesrat ausgeschieden. Es ist deshalb über die Nachfolge im Amt des Schriftführers zu entscheiden.
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung - DokErstÜbV )
... - Bei seiner Stellungnahme zu Gesetzentwurf2 und Verordnungsermächtigung hat sich der NKR dieser Auffassung angeschlossen, dabei allerdings ausdrücklich die Erwartung formuliert, dass die nachfolgenden Rechtsverordnungen den Erfüllungsaufwand weiter transparent machen würden.
Drucksache 487/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik über das Deutsch-Griechische Jugendwerk
... (3) Die Amtsperiode der Mitglieder des Aufsichtsrates und ihrer Stellvertretungen beträgt vier Jahre. Scheidet ein Mitglied oder eine Stellvertretung vor Beendigung der Amtszeit aus, so wird eine Nachfolge für den Rest der Amtszeit ernannt.
Drucksache 383/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
... Der federführende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, nachfolgende Entschließung zu fassen:
Drucksache 649/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... (2) Die Angaben nach Absatz 3 sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Tages zu übermitteln, an dem das erste der nachfolgenden Ereignisse eintritt:
Drucksache 44/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Bereinigung der Eisenbahn -Verkehrsordnung
... a) In Satz 1 werden die Wörter "Bestimmungen der Abschnitte II bis IV" durch die Wörter "nachfolgenden Bestimmungen" ersetzt.
Drucksache 397/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Mit der Regelung im Gesetzentwurf wird eine zeitliche Abfolge des Erwerbs von Hauptschulabschluss und nachfolgender Berufsausbildung normiert. Die Regelung für die Zugangsvoraussetzung ist aber im Sinne der Durchlässigkeit und der Gleichbehandlung von Bewerbern mit unterschiedlichen Bildungsbiografien zu gestalten. So ist beispielsweise der Erwerb des Hauptschulabschlusses auch gleichzeitig mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung möglich.
Drucksache 299/19 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glashütte (Glashütteverordnung - GlashütteV )
... § 1 bestimmt die Voraussetzungen für die Benutzung der Herkunftsangabe Glashütte bei Uhren. Diese darf nur für solche Uhren benutzt werden, die im Herkunftsgebiet hergestellt worden sind. Die Anforderungen an die Herstellung im Herkunftsgebiet werden in § 4 beschrieben. Diese folgen der sogenannten "Glashütte Regel". Die "Glashütte Regel" bildet die herrschenden Gewohnheiten für die Benutzung der Herkunftsangabe Glashütte bei Uhren ab und sichert, dass Uhren aus Glashütte hohen qualitativen Anforderungen gerecht werden. Das Herkunftsgebiet wird nachfolgend in § 2, der Begriff der Uhr in § 3 und der Begriff der Herstellung in § 5 definiert.
Drucksache 564/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder im Rahmen des statistischen Verbundes eng in die Planungen und Abstimmungen zur Etablierung elektronischer Erhebungsverfahren mit Hilfe von Scannerdaten und Web Scraping-Verfahren einzubinden. Dies gilt sowohl für die zunächst vorgesehene Erprobungs- und Implementierungsphase, wie auch für die nachfolgenden Planungen, Weiterentwicklungen und möglicherweise vorgesehenen umfangreicheren Verwendungen von Transaktionsdaten für dezentral durchzuführende Preisstatistiken.
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