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168 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nachfolgerin"


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Drucksache 344/1/15

... Die Hofabgabeklausel - zumal in ihrer gegenwärtigen Form - ist nicht mehr zeitgemäß, strukturpolitisch weitgehend entbehrlich und sozial ungerecht. Angesichts des demografischen Wandels, weit fortgeschrittenem Strukturwandel in der Landwirtschaft und vielfach fehlenden Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolgern ist es zunehmend weniger berechtigt und gerecht, Landwirte bei Eintritt ins Rentenalter zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit auf dem eigenen Hof zu drängen und die Einkommensbasis und Kaufkraft in den ländlichen Räumen, die ohnehin benachteiligt sind, zu schmälern.



Drucksache 204/15

... in Anerkennung der Tatsache, dass infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europä - ischen Gemeinschaft am 1. Dezember 2009 die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten ist, deren Rechtsnachfolgerin sie ist, dass sie von diesem Zeitpunkt an alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft ausübt und all ihre Verpflichtungen übernimmt, und dass sämtliche Bezugnahmen auf die Europäische Gemeinschaft in dem Abkommen als Bezugnahmen auf die Europäische Union gelten,



Drucksache 13/15

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und die Thüringer Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Anja Siegesmund, als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a. D. Jochen Staschewski als stellvertretendes Mitglied des Beirats bei der



Drucksache 13/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 beschlossen, gemäß § 5 BEGTPG Herrn Minister Wolfgang Tiefensee (Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft) als Nachfolger von Herrn Minister a. D. Uwe Höhn als Mitglied und Frau Ministerin Anja Siegesmund (Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz) als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär a. D. Jochen Staschewski als stellvertretendes Mitglied für den Beirat der



Drucksache 85/15

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Minister a. D. Christian Carius.



Drucksache 147/15

... die Landesregierung Thüringen hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Thomas Deufel die für Kultur zuständige Staatssekretärin, Frau Dr. Babette Winter, in der Thüringer Staatskanzlei als ordentliches Mitglied des Kuratoriums zu benennen.



Drucksache 454/14

... es Frau Staatsministerin Ulrike Scharf (Bayern) als Nachfolgerin des ausscheidenden Herrn Staatsministers Dr. Marcel Huber (Bayern) zu wählen.



Drucksache 454/14 (Beschluss)

... es Staatsministerin Ulrike Scharf (Bayern) als Nachfolgerin des ausscheidenden Staatsministers Dr. Marcel Huber (Bayern) zum Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gewählt.



Drucksache 623/14

... es Frau Ministerin Anja Siegesmund (Thüringen) als Nachfolgerin des ausscheidenden Herrn Minister a.D. Jürgen Reinholz (Thüringen) zum stellvertretenden Mitglied zu wählen.



Drucksache 97/14

... die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Dr. Margret Seemann, Frau Staatssekretärin Dr. Pirko Kristin Zinnow als Mitglied des Kuratoriums zu benennen.



Drucksache 632/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Matthias Puhle Frau Dr. Christine Blaschczok (Sachsen-Anhalt) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 306/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Dr. Enoch Lemcke Frau Dr. Kristina Süße, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern, als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 46/14

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr a. D. Heiko Maas.



Drucksache 623/14 (Beschluss)

... es Senator Andreas Geisel (Berlin) als Nachfolger des ausscheidenden Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (Berlin) und Ministerin Anja Siegesmund (Thüringen) als Nachfolgerin des ausscheidenden Ministers a.D. Jürgen Reinholz (Thüringen) zu stellvertretenden Mitgliedern der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gewählt.



Drucksache 94/14 (Beschluss)

... Der systematische Entzug von Eigentum, darunter Kulturgüter in großer Zahl bei jüdischen Bürgerinnen und Bürgern, war integraler Bestandteil der Shoah. Angesichts der Einzigartigkeit der Shoah, in deren Verlauf über sechs Millionen Juden in Europa ermordet wurden, haben die Opfer und ihre Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger Anspruch auf eine Rechtslage, die die nachstehend formulierten Aspekte berücksichtigt und aus denen sich Handlungsbedarf ergibt.



Drucksache 620/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 929. Sitzung am 19. Dezember 2014 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Ministerin Kathrin Schneider (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg) als Nachfolgerin für Herrn Minister Jörg Vogelsänger als Mitglied und Frau Staatssekretärin Katrin Lange (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg) als Nachfolgerin für Frau Ministerin Kathrin Schneider als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.



Drucksache 97/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Dr. Margret Seeman Frau Staatssekretärin Dr. Pirko Kristin Zinnow, Bevollmächtigte des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund, als Mitglied zu benennen.



Drucksache 620/14

... gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG hat die Brandenburgische Landesregierung in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2014 beschlossen, Frau Kathrin Schneider, Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg als Nachfolgerin für Herrn Minister Jörg Vogelsänger als Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der



Drucksache 274/13

... die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 26. März 2013 beschlossen, als Nachfolgerin für Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Josef Lange Frau Staatssekretärin Andrea Hoops als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" zu benennen.



Drucksache 747/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 917. Sitzung am 29. November 2013 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Hajo Cornel Frau Nicola-Maria Brückmann, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 274/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin für Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Josef Lange Frau Staatssekretärin Andrea Hoops, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur als Mitglied zu benennen.



Drucksache 205/13

... der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 5. März 2013 beschlossen, Frau Dr. Christine Regus, Referatsleiterin für Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Museen und Bildende Kunst beim Regierenden Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten, als Nachfolgerin für Herrn Volker Heller als Mitglied für das Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" zu benennen.



Drucksache 444/13

... d) Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied aus dem Prüfungsausschuss aus, beruft die zuständige Landesbehörde für den Rest der Zeit, für die der Prüfungsausschuss bestellt worden ist, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Anforderungen an die Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 2
Nachweis der Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 3
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 4
Lebensmittelkontrollassistenten, Anforderungen an die Befähigung

§ 5
Nachweis der Befähigung für Lebensmittelkontrollassistenten

§ 6
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

§ 7
Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen

§ 8
Fortbildung der Lebensmittelkontrollpersonen und Lebensmittelkontrollassistenten

§ 9
Fortbildung der in amtlichen Prüflaboratorien tätigen Personen

§ 10
Ausnahmen für die Bundeswehr

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Nummer 3) Tätigkeitsbeschreibung der Lebensmittelkontrollpersonen

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung für Lebensmittelkontrollpersonen

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 3
(zu § 3 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

1. Zweck der Prüfung

2. Durchführung der Prüfung

3. Prüfungsausschuss

4. Antrag auf Zulassung zur Prüfung

5. Entscheidung über die Zulassung

6. Durchführung der Prüfung

7. Schriftliche Prüfung

8. Praktische Prüfung

9. Mündliche Prüfung

10. Rücktritt, Nichtteilnahme

11. Bewertungsschlüssel

12. Feststellung des Prüfungsergebnisses

13. Prüfungszeugnis, Befähigungsnachweis

14. Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung

15. Rücknahme der Prüfungsentscheidung

Anlage 4
(zu § 4 Absatz 1) Tätigkeitsbeschreibung für Lebensmittelkontrollassistenten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 6
(zu § 6 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

1. Qualifikationsanforderungen an Lebensmittelkontrollpersonen

2. Einbeziehung der Tabakkontrolleure

3. Vollständige Regelung der fachlichen Zusatzausbildung einschließlich Prüfung

4. Lebensmittelkontrollassistenten als neue Gruppe des Kontrollpersonals

5. Einbeziehung des Laborpersonals in die Fortbildungspflicht

6. Verhältnis zum Landesbeamtenrecht

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Nachhaltigkeit

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2095: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittel- und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Darstellung des Erfüllungsaufwands:

2. Bewertung:


 
 
 


Drucksache 747/13

... Frau Nicola-Maria Bückmann, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg als Nachfolgerin für Herrn Hajo Cornel als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.



Drucksache 593/12

... die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Ilka Lochner-Borst Frau Dr. Margret Seemann, Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern als Mitglied des Kuratoriums zu benennen.



Drucksache 603/12

... Die Änderungen berücksichtigen, dass nach Artikel 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) in der Fassung des Vertrags von Lissabon die Europäische Union als Rechtsnachfolgerin an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten ist.



Drucksache 593/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 902. Sitzung am 2. November 2012 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Ilka Lochner-Borst Frau Dr. Margret Seemann, Mitglied des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, als Mitglied zu benennen.



Drucksache 360/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 897. Sitzung am 15. Juni 2012 beschlossen, gemäß § 5 Absatz 1 BEGTPG als Mitglied Frau Staatssekretärin Ingrid Nestle (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein) als Nachfolgerin für Herrn Minister a. D. Jost de Jager und als stellvertretendes Mitglied Herrn Staatssekretär Ralph Müller-Beck (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein) als Nachfolger für Frau Staatssekretärin a. D. Dr. Cordelia Andreßen für den Beirat der



Drucksache 567/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 902. Sitzung am 2. November 2012 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Ministerialdirigentin Dr. Susanne Reichrath Frau Staatssekretärin Andrea Becker, Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes, als Mitglied zu benennen.



Drucksache 504/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen, gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" für das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Ministerialdirigenten Dr. Werner Trützschler von Falkenstein Frau Leitende Ministerialrätin Elke Harjes-Ecker, Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst, als stellvertretendes Mitglied zu benennen.



Drucksache 208/11 (Beschluss)

... Während des Zweiten Weltkrieges übernahm die Wehrmachtauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene die nach dem Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen aus dem Jahre 1929 vorgeschriebene Auskunftserteilung zu in deutschem Gewahrsam befindlichen ausländischen Kriegsgefangenen und verstorbenen Kriegsteilnehmern fremdländischer Verbände an die Schutzmächte und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf (IKRK). Die Deutsche Dienststelle (WASt) - Rechtsnachfolgerin der Wehrmachtauskunftstelle - führte diese Aufgabe nach Kriegsende fort und besitzt daher einen einmaligen Bestand an Unterlagen zu diesem Personenkreis, der eine Zuordnungsbestätigung zum Anwendungsbereich nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 GräbG ermöglicht.



Drucksache 421/11

... Weiter hat die Landesregierung beschlossen, Frau Staatssekretärin Dr. Gisela Splett, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, als stellvertretendes Mitglied für den Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen. Sie wird Nachfolgerin von Herrn Ministerialdirektor a.D. Bernhard Bauer.



Drucksache 208/1/11

... Während des Zweiten Weltkrieges übernahm die Wehrmachtauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene die nach dem Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen aus dem Jahre 1929 vorgeschriebene Auskunftserteilung zu in deutschem Gewahrsam befindlichen ausländischen Kriegsgefangenen und verstorbenen Kriegsteilnehmern fremdländischer Verbände an die Schutzmächte und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf (IKRK). Die Deutsche Dienststelle (WASt) - Rechtsnachfolgerin der Wehrmachtauskunftstelle - führte diese Aufgabe nach Kriegsende fort und besitzt daher einen einmaligen Bestand an Unterlagen zu diesem Personenkreis, der eine Zuordnungsbestätigung zum Anwendungsbereich nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 GräbG ermöglicht.



Drucksache 527/11

... Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Hiernach ist die Europäische Union als Rechtsnachfolgerin an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten. Aus diesem Grund sind die Bezugnahmen auf die Europäischen Gemeinschaften entsprechend anzupassen. Darüber hinaus dient das Änderungsgesetz der Rechtsbereinigung und der Klarstellung von Vorschriften.



Drucksache 821/11

... "Die Union tritt an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft, deren Rechtsnachfolgerin sie ist". Die zuvor in Titel VI des EU-Vertrags (der ehemaligen "dritten Säule") enthaltenen Bereiche befinden sich jetzt im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in den Kapiteln 4 ("Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen") und 5 ("Polizeiliche Zusammenarbeit") des Titels V ("Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts");



Drucksache 480/10

... Die Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind in hohem Maße von europäischen Vorgaben geprägt. Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Die Europäische Union ist danach an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist. Daran sind die Bezugnahmen auf die Europäische Gemeinschaft in den genannten Gesetzen - im Wesentlichen redaktionell - anzupassen. Im Hinblick auf Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Konkretisierung der nebenstrafrechtlichen Blankettvorschriften ist eine Anpassung wegen des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebots unabweislich.



Drucksache 295/10

... -Verordnung nicht nur der Durchführung der bis zum 1. Dezember 2009 auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene erlassenen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft dient, sondern auch solche Rechtsakte erfasst, die ab dem 1. Dezember 2009 von ihrer Rechtsnachfolgerin, der Europäischen Union, auf dem genannten Gebiet erlassen wurden.



Drucksache 827/10 (Beschluss)

... es in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Gabriele Britz als Nachfolgerin für Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt.



Drucksache 709/10

... Die Regelungen zur gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse wurden in die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 aufgenommen. Daher sollte der Bezug zu den gemeinschaftlichen Marktordnungsregelungen redaktionell entsprechend angepasst werden. Außerdem sollte klargestellt werden, dass die Verordnung der Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft dient und auch Rechtsakte erfasst, die ab dem 1 Dezember 2009 von ihrer Rechtsnachfolgerin, der Europäischen Union, erlassen werden.



Drucksache 22/10

... die Brandenburgische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19. Januar 2010 beschlossen, Frau Jutta Lieske, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, als Nachfolgerin für Herrn Landesminister a.D. Reinhold Dellmann als stellvertretendes Mitglied für den



Drucksache 6/10

... Gemäß Artikel 1 des Vertrages über die Europäische Union tritt die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft, deren Rechtsnachfolgerin sie ist.



Drucksache 40/1/10

... Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Europäische Union (EU) Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft (EG). Das Wort EG ist daher durch das Wort EU zu ersetzen. Ferner erfolgt eine redaktionelle Änderung beim Wort "



Drucksache 39/2/10

... 1. Als Ordentliches Mitglied für das Land Baden-Württemberg wird Frau Ministerin Tanja Gönner (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg) als Nachfolgerin von Herrn Minister Heribert Rech benannt.



Drucksache 807/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, als Nachfolger von Herrn Staatsminister a. D. Michael Sagurna (Sachsen) Herrn Staatssekretär Johann-Adolf C o h a u s z (Sachsen), als ordentliches Mitglied sowie als Nachfolgerin für Herrn Staatssekretär Johann-Adolf Cohausz (Sachsen) Frau Sandra J ä s c h k e (Sachsen), als dessen Stellvertreterin gemäß § 28 Absatz 3 i.V.m. § 31 Absatz 2 und 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) in den Rundfunkrat der Anstalt des öffentlichen Rechts "Deutsche Welle" für die laufende Amtszeit zu wählen.



Drucksache 152/10

... Personen, die vom Anwendungsbereich der Vorschrift erfasst werden können, sind nicht mehr bei der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (Rechtsnachfolgerin der See-Berufsgenossenschaft) beschäftigt. Die Vorschrift kann daher aufgehoben werden.



Drucksache 827/10

... die Regierungschefs der Länder haben sich - koordiniert durch Herrn Kollegen Mappus und mich - darauf verständigt, dem Bundesrat vorzuschlagen, Frau Prof. Dr. Gabriele Britz als Nachfolgerin der Richterin am Bundesverfassungsgericht Frau Dr. Christine Hohmann - Dennhardt zur Richterin in den Ersten Senat zu wählen.



Drucksache 40/10 (Beschluss)

... Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Europäische Union (EU) Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft (EG). Das Wort EG ist daher durch das Wort EU zu ersetzen. Ferner erfolgt eine redaktionelle Änderung beim Wort "



Drucksache 248/10

... " vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Abteilungsleiter Dr. Veit Steinle.



Drucksache 807/1/10

... Der Ständige Beirat schlägt dem Bundesrat vor: als Nachfolger von Herrn Staatsminister a. D. Michael Sagurna (Sachsen) Herrn Staatssekretär Johann-Adolf C o h a u s z (Sachsen), als ordentliches Mitglied sowie als Nachfolgerin für Herrn Staatssekretär Johann-Adolf Cohausz Frau Sandra J ä s c h k e (Sachsen), als dessen Stellvertreterin gemäß § 28 Absatz 3 i.V.m. § 31 Absatz 2 und 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) in den Rundfunkrat der Anstalt des öffentlichen Rechts "Deutsche Welle" für die laufende Amtszeit zu wählen.



Drucksache 335/10

... 12 Die Europäische Union ist mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 nach Artikel 1 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten, deren Rechtsnachfolgerin sie ist (ABl. C 115 vom 9. Mai 2008, S. 13).



Drucksache 202/10

... (2) Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden für einen Zeitraum von drei Jahren benannt. Die erste Benennung erfolgt für den Zeitraum bis 31. Dezember 2012. Eine erneute Benennung ist möglich. Nach dem Ende des Zeitraums, für den ein Mitglied benannt ist bleibt es bis zur Benennung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf des Zeitraums aus, für den es benannt wurde, so hat die Stelle, die das ausscheidende Mitglied benannt hat, für die restliche Dauer der Amtszeit unverzüglich eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu benennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer

§ 1
Leitung des Prüfungsamtes

§ 2
Verwaltungsrat

§ 3
Aufgabenkommission

§ 4
Prüferinnen und Prüfer

Teil 2
Notarielle Fachprüfung

§ 5
Prüfungsgebiete

§ 6
Prüfungstermine

§ 7
Prüfungsorte

§ 8
Zulassung zur Prüfung

§ 9
Rücktritt und Versäumnis

§ 10
Vorbereitung der schriftlichen Prüfung

§ 11
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten

§ 12
Bewertung der Aufsichtsarbeiten

§ 13
Ladung zur mündlichen Prüfung

§ 14
Mündliche Prüfung

§ 15
Bewertung der mündlichen Prüfung

§ 16
Nachteilsausgleich

§ 17
Einsicht in Prüfungsunterlagen

§ 18
Mängel im Prüfungsverfahren

§ 19
Wiederholungsprüfung

§ 20
Widerspruchsverfahren

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 21
Aufbewahrungsfristen

§ 22
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

5. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Teil 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Teil 3

Zu § 21

Zu § 22

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1149: Verordnung über die notarielle Fachprüfung


 
 
 


Drucksache 47/10

... für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen, Herrn Dr. Christoph Hartmann, Minister für Wirtschaft und Wissenschaft, als Nachfolger für Herrn Minister a. D. Joachim Rippel als Mitglied und Frau Dr. Simone Peter, Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr, als Nachfolgerin für Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Christian Ege als stellvertretendes Mitglied für den Beirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen.



Drucksache 22/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 866. Sitzung am 12. Februar 2010 beschlossen, gemäß § 4 Absatz 4 BEVVG Frau Ministerin Jutta Lieske (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg) als Nachfolgerin von Herrn Minister a. D. Reinhold Dellmann als stellvertretendes Mitglied für den



Drucksache 47/10 (Beschluss)

... Herrn Minister Dr. Christoph Hartmann (Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft des Saarlandes) als Nachfolger für Herrn Minister a. D. Joachim Rippel als Mitglied und Frau Ministerin Dr. Simone Peter (Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes) als Nachfolgerin für Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Christian Ege als stellvertretendes Mitglied für den Beirat der



Drucksache 200/09

... Ich bitte Sie, mir möglichst umgehend eine Nachfolgerin/einen Nachfolger unter Beachtung der Voraussetzungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zu benennen.



Drucksache 900/09 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Vertreterin aus dem Kreis der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung für den Beirat für Ausbildungsförderung Frau RD'in Dr. Maria Pia Verheggen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen) als Nachfolgerin von Herrn MR Friedrich Zempel vorzuschlagen.



Drucksache 211/09

... (2a) Mitglieder des Vorstands einer börsennotierten Gesellschaft können innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats dieser Gesellschaft, ihrer Rechtsnachfolgerin oder eines herrschenden Unternehmens bestellt werden.



Drucksache 817/09

... " Akkreditierungen insbesondere durch die Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA) bzw. deren Rechtsnachfolgerin (DGA mbH) stattfinden. Die Anerkennung von Prüfstellen nach § 9 BSIG ist keine Akkreditierung im Sinne des Akkreditierungsstellengesetzes. Zwischen TGA und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits in der Vergangenheit auf dem Gebiet der IT-Sicherheit eine Zusammenarbeit bestanden, bei der z.B. Begutachtungen von Konformitätsbewertungsstellen gemeinsam durchgeführt wurden. Des Weiteren besteht ein gemeinsames Sektorkomitee "



Drucksache 138/09

... 39. bringt seine Wertschätzung für die Arbeit von Frau Louise Arbour als Vorsitzende des OHCHR sowie für ihr Engagement und ihre Integrität zum Ausdruck und ist überzeugt, dass ihre Nachfolgerin, Frau Navanethem Pillay, mit ähnlichem Enthusiasmus vorgehen und den Herausforderungen dieser Stelle gerecht werden wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/09




Gesamtbewertung der ersten drei Tätigkeitsjahre des UNHRC

2 Sonderverfahren

Allgemeine regelmäßige Überprüfung

Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Arbeit des UNHRC

Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Die Rolle der Europäischen Union im UNHRC


 
 
 


Drucksache 900/1/09

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Vertreterin aus dem Kreis der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung für den Beirat für Ausbildungsförderung Frau RD"in Dr. Maria Pia Verheggen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen) als Nachfolgerin von Herrn MR Friedrich Zempel vorzuschlagen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.