[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Naturalentschädigung"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 873/04

... Hat der Berechtigte ein Unternehmen verloren (hierzu zählen auch landwirtschaftliche Betriebe) und kann dieses Unternehmen heute als solches nicht mehr zurückgegeben werden, so kann er die Rückgabe noch vorhandener Vermögenswerte verlangen. Dies sind regelmäßig die Grundstücke. In diesen Fällen ist für untergegangene Grundpfandrechte kein Ablösebetrag festzusetzen. Die betreffenden Verbindlichkeiten sind vielmehr von der Bemessungsgrundlage der Entschädigung abzuziehen. In vielen Fällen schlägt hier die an sich vom Gesetzgeber vorgesehene Anrechnung der Verbindlichkeiten tatsächlich fehl. Die Grundstücke sind gem. § 3 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 4 EntschG mit ihrem Verkehrswert im Zeitpunkt der Rückgabe von der Bemessungsgrundlage der Entschädigung abzuziehen. Sie stellen damit gewissermaßen eine Art Naturalentschädigung dar. Der Wert dieser Grundstücke ist im Vergleich zum Zeitpunkt der Begründung der Verbindlichkeiten regelmäßig erheblich gestiegen. Dem gegenüber ist die ehemalige Belastung durch die Währungsunion halbiert worden. Der Verschuldungsgrad ist entsprechend gesunken. Da der Wert der zurückübertragenen Grundstücke die Bemessungsgrundlage oft bereits bei weitem übersteigt, kommt es aber entgegen der gesetzlichen Vorstellungen tatsächlich nicht zu einer entschädigungsmindernden Anrechnung der Verbindlichkeiten. Die Anrechnung schlägt in der Praxis fehl. Personen, die ausschließlich auf eine Entschädigung verwiesen sind oder die bei der Rückgabe gem. § 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen

§ 1
Forderungsberechtigung

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Umrechnung, Tilgungsleistungen

Artikel 2
Änderung des Entschädigungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen Artikel 1

II. Änderung des Entschädigungsgesetzes Artikel 2

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.