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0621/1/07
0119/07
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0040/07
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0777/07
0377/07
0666/07
0040/07B
0533/07
0861/1/07
0230/07
0488/07
0066/07
0681/07
0075/07
0824/07
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0417/07B
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0469/07
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0080/07
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0496/07
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0278/07
0275/07
0731/1/07
0673/07
0022/07
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0295/07
0629/07
0591/07
0016/07
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0256/06
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0910/1/06
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0928/06
0735/06
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0004/06
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0258/06
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0507/06
0427/06
0827/06
0800/06
0005/06
0456/06
0261/06
0306/1/06
0509/06
0804/06
0947/06
0910/06
0320/06
0680/06
0512/06B
0512/06
0058/1/06
0128/06
0764/06B
0654/06
0305/06
0452/06
0058/06B
0924/06
0009/06
0257/06
0793/06
0448/06
0556/06B
0413/06
0387/06
0545/1/06
0623/06
0512/1/06
0796/06
0359/1/06
0499/06B
0030/06
0102/06
0363/06
0030/06B
0207/06
0556/1/06
0141/06
0176/06
0894/06
0143/06
0754/06B
0745/06
0755/06
0367/06
0306/06
0485/06
0886/06B
0705/06
0219/06
0948/05
0852/05
0606/05
0588/1/05
0431/05
0900/05
0351/05
0025/05
0765/05
0350/05
0870/05
0093/05
0396/05
0142/05
0605/05
0582/05
0213/05B
0807/05
0252/05
0849/05
0408/05
0829/05
0006/05
0247/1/05
0438/05
0248/05
0909/05
0518/05
0285/05
0263/05
0286/1/05
0580/05
0796/05
0896/05
0267/05
0244/05B
0706/05
0275/1/05
0312/05
0932/05
0246/05
0261/05
0464/05
0710/1/05
0288/05
0202/05
0733/05
0022/05
0364/05
0091/05
0872/05
0851/05
0911/05
0783/05
0286/05B
0210/05
0247/05
0519/1/05
0249/05
0729/05
0727/05
0914/1/05
0428/05
0746/05
0273/1/05
0594/05
0873/05
0725/05
0213/05
0640/05
0896/05B
0273/05B
0318/05
0946/05
0642/05
0245/05
0244/05
0670/05
0728/05
0519/05B
0271/05
0218/05
0244/1/05
0245/05B
0110/05
0054/05
0588/05
0354/05
0275/05B
0572/05
0723/05
0896/1/05
0352/05
0287/05
0168/05
0246/1/05
0914/05B
0836/05
0788/05
0363/05
0332/05
0595/05
0509/05
0769/05
0884/05
0316/05
0820/05
0569/05
0568/05
0498/05
0914/05
0817/05
0726/05
0631/05
0092/05
0248/05B
0575/05
0567/05
0692/05
0674/05
0137/05
0731/05
0898/05
0082/05
0913/05
0622/05
0211/05
0423/05
0270/05
0154/05
0221/05
0588/05B
0052/05
0883/05
0246/05B
0210/1/05
0723/1/05
0576/05
0910/05
0107/05
0245/1/05
0846/05
0723/05B
0275/05
0247/05B
0581/05
0508/05
0607/05
0764/05
0621/04
0269/04
0569/04
0955/1/04
0571/04B
0618/04
0269/3/04
0525/04
0994/04
0662/04
0803/04
0807/04
0361/04
0929/04
0724/1/04
0983/04
0806/04
0406/04
0466/04
0622/04
0912/04
0805/04
0576/04
0720/04
0891/04
0860/04
0892/04
0280/04
0408/04
0232/04
0907/04
0578/04
0907/1/04
0918/04
0571/04
0380/04
0783/04
0269/2/04
0891/1/04
0891/04B
0955/04
0955/04B
0955/2/04
0068/1/04
0725/04
0709/04
0283/04
0613/04
0441/04
0724/04
0068/04B
0915/04
1013/04
0269/1/04
0269/04B
0907/04B
0244/03
0450/03
0332/03B
0649/03
0715/03
0849/03
Drucksache 563/18 (Beschluss)

... d) Er bedauert jedoch, dass nach wie vor die langfristige Perspektive fehlt, wie das Ziel realisiert werden soll, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern und somit die Voraussetzung zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu schaffen. Er fordert die Bundesregierung daher auf, dieses Ziel umgehend - und nicht erst im Herbst 2019 - mit neuen Ausbaupfaden für alle erneuerbaren Technologien zu unterfüttern. Damit werden den zuständigen Bundes- und Landes behörden wichtige rechtliche Planungsgrundlagen - insbesondere für die weiteren Festlegungen in der Netzentwicklungsplanung und für die Flächenentwicklungsplanung - an die Hand gegeben, da diese bereits im Frühjahr 2019 festgelegt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1 und § 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d § 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - § 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - § 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 §§ 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d § 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c und § 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 § 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 § 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - § 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b § 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 145/18

Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 145/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Abschnitt 2a
Bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte

§ 14a
Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14b
Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte

§ 14c
Ausgleich der Mehr- und Mindereinnahmen auf Grund bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 14d
Datenaustausch zur Bildung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte

§ 21
Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung

§ 32a
Übergangsregelung zur schrittweisen Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte

Artikel 2
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 626/18

... werden einige Anpassungen und Änderungen vorgenommen. Diese betreffen: eine Erhöhung der Bruttoraumzahl für Fischereifahrzeuge in der Ostsee und der östlichen Nordsee, Änderungen der Zuständigkeit zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die Konkretisierung von Überprüfungsvorschriften für technische Ausrüstung, Änderungen der Logbuchvorschriften für bestimmte Fischereifahrzeuge in der Ostsee, die Einführung von Monatsmeldungen, Änderungen der Ausnahmeregelungen für die küstennahe Fischerei und die Tagesfischerei, Bestimmungen zur Fischerei auf Nordseekrabben mit Grundschleppnetzen, eine Anpassung der Ordnungswidrigkeitstatbestände und der Anlagen sowie weitere Änderungen redaktioneller Art.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung

Artikel 1
Änderung der Seefischereiverordnung

§ 9
Überprüfung von Satellitenortungsanlagen und elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen

Abschnitt 3
Technische Beschreibung eines Siebnetzes/Trichternetzes und eines Sortiergitternetzeinsatzes, eines Trichternetzes und eines Netzes mit Sortiergittern

Anlage 5
(zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 27/1/18

... an Land möglich und attraktiv für Investoren bleiben. Es fördert die Akzeptanz der Energiewende, wenn alle Regionen die Chance haben, ihren Beitrag dazu zu leisten, das volle Potenzial der erneuerbaren Energien zu erschließen und an der Wertschöpfung hieraus teilzuhaben. Hierzu wurde beispielsweise bereits Ende 2015 ein Regionenmodell vorgeschlagen. Die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungen zeigen ein deutliches Ungleichgewicht für die Windenergie an Land im Vergleich zur Zubauentwicklung im bisherigen Jahrzehnt. Ein bundesweiter Ausbau kann substanziell dazu beitragen, wegfallende Erzeugungskapazitäten zu ersetzen, die Netze zu entlasten und zusätzlichen Netzausbaubedarf zu verringern.‘

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/1/18




1. Zu Nummer 1, 3 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu -


 
 
 


Drucksache 252/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes



Drucksache 173/18

... i) durch die Einführung neuer Bestimmungen zum Hinweisgeberschutz zwecks Stärkung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts, der ordnungsgemäßen Umsetzung der Unionspolitik in den Bereichen Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit und Wohlergehen der Tiere, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzen und Informationssystemen, Wettbewerb und finanzielle Interessen der Union

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 371/1/18

... Der Gesetzentwurf sieht vor, die Förderung des Breitbandausbaus und die Umsetzung des Digitalpakts Schule durch Errichtung eines Fonds als Sondervermögen des Bundes zu finanzieren. Das Sondervermögen soll aus Einnahmen des Bundes finanziert werden. Angesichts des nur schwer planbaren zeitlichen Verlaufs der Förderprojekte für den Breitbandausbau sollen so die Fördermittel außerhalb des Bundeshaushalts gebunden und verausgabt werden. Das Förderprogramm des Bundes unterstützt den Breitbandausbau in den Ländern, wobei der Finanzierungsanteil des Bundes derzeit je Projekt nur 50 bis 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt und im Regelfall eine Beteiligung der Kommunen an den förderfähigen Ausgaben in Höhe von 10 Prozent verlangt wird. Der Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis erhöht die Förderbedarfe auf das Vierfache gegenüber der bisherigen Förderstrategie. Eine Mitfinanzierung von Ländern und Kommunen im bisherigen Umfang ist kaum leistbar. Mit Blick auf die föderale Aufgabenverteilung soll der Finanzierungsanteil des Bundes erhöht werden, was aufgrund der Refinanzierungsmöglichkeit für den Bund aus Einnahmen aus der Vergabe von Frequenzen darstellbar ist.



Drucksache 145/18 (Beschluss)

Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte



Drucksache 16/18

... Die Sicherung des Vollzugs des Umweltrechts mindert das Risiko, dass bestimmte Adressaten umweltrechtlicher Verpflichtungen diesen nicht nachkommen und sich der Zustand von Gewässern, der Luft und der biologischen Vielfalt, der menschlichen Gesundheit und der Wirtschaft verschlechtert. Sie umfasst eine Prüfung der Ursachen und Folgen der Rechtsverstöße und eine flexible Kombination der drei Maßnahmenarten und sollte das Verhalten der Adressaten beeinflussen. Das Konzept12 hat sich im Austausch mit Sachverständigen, z.B. aus den Mitgliedstaaten, und Praktikernetzen13 im Laufe der Zeit weiterentwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 228/18 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat begrüßt, dass der EFRE mit der Förderung entsprechender Investitionen zur Entwicklung eines umfassenden digitalen Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturnetzes beitragen soll. Den Mitgliedstaaten wird damit ermöglicht, die Grundlagen für die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung zu schaffen. Allerdings kann zu den Erwägungsgründen der Kommission keine klare Entsprechung im Verordnungstext erkannt werden. Ansätze zur Digitalisierung finden sich in PZ 1 und PZ 3 wieder. Der Bundesrat bittet, durch eine eindeutige Regelung im Verordnungstext sicherzustellen, dass der Ausbau der digitalen Hochgeschwindigkeitsnetze vor allem unter das umfassend in allen Regionen umzusetzende PZ 1 fällt. Die Ertüchtigung der Breitbandnetze ist für alle Regionen ein bedeutendes Zukunftsthema.



Drucksache 70/18

... Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien werden vermutlich einen großen Durchbruch bringen, der die Art und Weise, wie Informationen oder Vermögenswerte über digitale Netze ausgetauscht, validiert, weitergegeben und genutzt werden, fundamental verändern wird. Diese Technologien dürften sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln und zu einer Schlüsselkomponente der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 27/2/18

... an Land möglich und attraktiv für Investoren bleiben. Es fördert die Akzeptanz der Energiewende, wenn alle Regionen die Chance haben, ihren Beitrag dazu zu leisten, das volle Potenzial der Erneuerbaren Energien zu erschließen und an der Wertschöpfung hieraus teilzuhaben. Hierzu wurde beispielsweise bereits Ende 2015 ein Regionenmodell vorgeschlagen. Die Ergebnisse der bisherigen Ausschreibungen zeigen ein deutliches Ungleichgewicht für die Windenergie an Land im Vergleich zur Zubauentwicklung im bisherigen Jahrzehnt. Ein bundesweiter Ausbau kann substanziell dazu beitragen, wegfallende Erzeugungskapazitäten zu ersetzen, die Netze zu entlasten und zusätzlichen Netzausbaubedarf zu verringern."



Drucksache 554/18

... Die regionalen und nationalen Parlamente sollten prüfen, wie sie ihre Plattformen für den Informationsaustausch (REGPEX und IPEX) wirksamer vernetzen können, um sicherzustellen, dass das Gesetzgebungsverfahren und der Subsidiaritätskontrollmechanismus ihre Anliegen besser widerspiegeln.



Drucksache 245/18

... (12) Die Feststellung eines generellen Mangels bedarf einer qualitativen Prüfung seitens der Kommission. Diese Bewertung könnte auf Informationen aus allen verfügbaren Quellen und von anerkannten Institutionen fußen, darunter Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union, Berichte des Rechnungshofes und Schlussfolgerungen und Empfehlungen einschlägiger internationaler Organisationen und Netze wie des Europarats oder der Europäischen Netze oberster Gerichtshöfe und Justizräte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/18




1. Kontext des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der NACHTRÄGLICHEN Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Nachträgliche Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Externes Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand der Verordnung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Maßnahmen

Artikel 4
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 5
Verfahren

Artikel 6
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 7
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 402/18 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass Mieterstrom- und Quartierskonzepte einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des lokalen Stromnetzes in urbanen Räumen leisten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 402/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende


 
 
 


Drucksache 442/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 81. Der Bundesrat begrüßt die vorgesehene höhere finanzielle Ausstattung der "Connecting Europe Facility". Der europäische Mehrwert wird im Ausbau der transeuropäischen Netze in allen drei Bereichen - Verkehr, Energie und Digitales - besonders sichtbar. Dies gilt auch für die Investitionen in Verkehrssysteme und die grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur, für welche durch den Ko-häsionsfonds zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 205/18 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass es der Vermeidung von Netzengpässen und einer raschen Energiewende insgesamt zuwiderliefe, wenn sich die Bemühungen nach § 7f Absatz 1 Satz 3 AtG-E auch auf Strom-mengenübertragungen auf Kernkraftwerke im Netzausbaugebiet beziehen würden: Angesichts der bereits begrenzten Aufnahmefähigkeit der Netze würde eine Strommengenübertragung ins Netzausbaugebiet zu einer noch stärkeren Belastung der Netze und einer entsprechenden Zunahme von Netzengpassmanagement-Maßnahmen führen, welche die Stromverbraucher über die Netzentgelte erheblich belasten. Schon heute schlagen die Kosten für Netzengpassmanagement-Maßnahmen mit mehr als 1 Mrd. Euro zu Buche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 7f Absatz 3 Nummer 3 AtG


 
 
 


Drucksache 5/18

... Öffentlich-öffentliche Partnerschaften nach Artikel 185, wie beispielsweise "Eurostars2" und das "Joint Baltic Sea Research Programme" (BONUS), haben langfristige FuI-Partnerschaften und -Netze zwischen der Forschungsförderung und Regierungen gegründet und tragen so zum Europäischen Forschungsraum (European Research Area, ERA) bei. Vor dem Hintergrund eines zunehmend globalen Handlungsauftrags mobilisieren sie erhebliche Investitionen in transnationale Forschungsprojekte in wichtigen politischen Bereichen. Die Stärke aller öffentlich-privaten Partnerschaften nach Artikel 187, wie etwa "CleanSky2" und "Bio-Based Industries" (BBI), liegt vor allem in ihrer Fähigkeit, über Grenzen und Wirtschaftssektoren hinweg strategische Partner aus prioritären Industriebereichen für Maßnahmen der Union zu gewinnen und zu mobilisieren, sowie in ihrem direkten Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zu den politischen Zielen der EU. Sie verknüpfen Tätigkeiten über den gesamten Innovationszyklus hinweg und helfen so, die Fragmentierung in ihren jeweiligen Sektoren zu überwinden, indem sie langfristig bestehende vorwettbewerbliche Verbundnetze schaffen, die bis dahin einzeln handelnde Interessenträger zusammenbringen. Vertragliche PPP, z.B. "Factories of the Future" (FoF) und "Energy-efficient Buildings" (EeB), haben offenbar ihre Ziele im Großen und Ganzen erreicht, sie sind flexibel, werden effizient verwaltet und bringen im Rahmen der von der EU gesteuerten Strategien große Industriepartner zusammen, die sich durch ein gemeinsames Verständnis der von der Industrie erwarteten Ergebnisse und ein hohes Maß an Transparenz sowie durch eine offene Beteiligung auszeichnen, die auch KMU einschließt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/18




1. Einleitung

2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020

3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME

3.1. Ambitioniertere Investitionen

3.2. Weitere Vereinfachung

3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation

3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung

3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien

3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

3.7. Mehr Offenheit

3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft

4. AUSBLICK


 
 
 


Drucksache 626/18 (Beschluss)

... Der Einsatz von Trichter-, Siebnetzen und Sortiergittern in der Krabbenfischerei reduziert den Beifang und dient damit der nachhaltigen Ausrichtung der Fischerei. Der Einsatz kann dann Probleme verursachen und die Fischerei behindern, wenn viele Algen oder Seegras im Wasser auftreten und die Sortiereinrichtungen dichtsetzen. Da die Probleme meist beschränkt auf bestimmte Monate im Sommerhalbjahr im nordfriesischen Wattenmeer zwischen den Inseln auftreten und sich die Krabbenfischerei im Rahmen des MSC-Verfahrens zu einem ganzjährigen Einsatz der Siebnetze verpflichtet hat, sollte von einem generellen Ausnahmezeitraum für die gesamte Flotte im deutschen Küstenmeer abgesehen werden. Die große Mehrzahl der deutschen Krabbenfischer nimmt am MSC-Verfahren teil. Es reicht für die vermutlich wenigen Einzelfälle aus, wenn die BLE im Bedarfsfall eine Ausnahmeentscheidung treffen kann.



Drucksache 45/1/18

... 4. In diesem Zusammenhang unterstreicht der Bundesrat die hohe Bedeutung, die die Kommission der Achtung der Grundrechte, insbesondere dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten, beimisst. Nach Überzeugung des Bundesrates bilden die vorliegenden Verordnungsvorschläge eine gute Grundlage, um datenschutzrechtliche Belange einerseits und die angestrebte Gewährleistung eines raschen, systematischen und kontrollierten Informationszugangs für Grenzschutz- und Strafverfolgungsbeamte und -beamtinnen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einwanderungs- und Justizbehörden andererseits in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Die vorgeschlagenen Instrumente eröffnen die Möglichkeit, existierende Datenbestände intelligent zu vernetzen und Fehlbeurteilungen aufgrund zersplitterter Informationen zu vermeiden.



Drucksache 185/18

... Mit der Verabschiedung von Strategien zur Förderung der 5. Generation von Kommunikationsnetzen ("5G")21, der Einführung Kooperativer Intelligenter Verkehrssysteme22, und der Verabschiedung der Weltraumstrategie23 hat die Kommission bereits Maßnahmen ergriffen, um konnektivitätsbezogene Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Unterstützung automatisierter Fahrzeuge zu fördern. Darüber hinaus hat die Kommission vor kurzem eine Initiative zur künstlichen Intelligenz24 vorgeschlagen, mit der selbstfahrende Fahrzeuge unterstützt werden sollen.



Drucksache 77/1/18

Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen zur optimalen Auslastung bestehender Stromnetze - Antrag des Landes Hessen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/1/18




1. Zu Nummer 6 Satz 1 und 2

2. Zu Nummer 7 - neu -

3. Zu Nummer 8 - neu -


 
 
 


Drucksache 205/1/18

... c) Der Bundesrat stellt allerdings fest, dass es der Vermeidung von Netzengpässen und einer raschen Energiewende insgesamt zuwiderliefe, wenn sich die Bemühungen nach § 7f Absatz 1 Satz 3 AtG-E auch auf Strommengenübertragungen auf Kernkraftwerke im Netzausbaugebiet beziehen würden: Angesichts der bereits begrenzten Aufnahmefähigkeit der Netze würde eine Strommengenübertragung ins Netzausbaugebiet zu einer noch stärkeren Belastung der Netze und einer entsprechenden Zunahme von Netzengpassmanagement-Maßnahmen führen, welche die Stromverbraucher über die Netzentgelte erheblich belasten. Schon heute schlagen die Kosten für Netzengpassmanagement-Maßnahmen mit mehr als 1 Mrd. Euro zu Buche.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/1/18




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 7f Absatz 3 Nummer 3 AtG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 AtG


 
 
 


Drucksache 252/1/18

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes



Drucksache 362/18

... Die Kommission nimmt die vom Bundesrat geäußerten Bedenken in Bezug auf die Achtung des Subsidiaritätsprinzips und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ernst. Sie hebt hervor, dass die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen Netzen und Informationssystemen so groß sind, dass die Bedrohungen, die Risiken sowie die möglichen Auswirkungen von Cybersicherheitsvorfällen allein mit Einzelmaßnahmen der Mitgliedstaaten meist nicht bewältigt werden können. Die wichtigsten Zielsetzungen des Vorschlags - Erhöhung der Abwehrfähigkeit der Union gegenüber Cyberangriffen und Stärkung des Nutzervertrauens in den digitalen Binnenmarkt - sind zugleich Themen von gemeinsamem Interesse für die Union.



Drucksache 442/18 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren



Drucksache 504/1/18

... Für die Gründung von medizinischen Versorgungszentren im zahnärztlichen Bereich sollte daher deren Standortwahl einen räumlichen Bezug zum Krankenhaus aufweisen und vornehmlich in unterversorgten Gebieten erfolgen, so wie es der Gesetzentwurf auch bei den anerkannten Praxisnetzen vorsieht.



Drucksache 37/1/18

... gg) Der Bundesrat begrüßt die finanzielle Unterstützung des Breitbandausbaus durch die Bundesregierung. Mit den bisher bereitgestellten 4,4 Milliarden Euro wird ein wichtiger Beitrag zum flächendeckenden Auf- und Ausbau von Gigabitnetzen in Deutschland geleistet. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass insbesondere die finanzielle Belastung der Kommunen durch die bei geförderten Ausbauprojekten zu tragenden Eigenanteile ein unnötiges Verfahrenshemmnis darstellt, das im Zuge einer Neuausrichtung der Förderpolitik beseitigt werden sollte. Insbesondere sollte die Bundesregierung die Fördersätze erhöhen und es den Ländern gestatten, die Eigenanteile der Kommunen nach eigenem Ermessen vollständig zu übernehmen.



Drucksache 218/18

... In vielen Fällen werden die Daten nicht auf dem Gerät des Nutzers gespeichert, sondern in einer Cloud-Infrastruktur bereitgestellt, auf die grundsätzlich von jedem beliebigen Ort aus zugegriffen werden kann. Die Diensteanbieter müssen nicht mehr in jedem Hoheitsgebiet niedergelassen sein oder über Server verfügen, sondern können ihre Dienstleistungen über zentralisierte Systeme erbringen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, erfasst die Begriffsbestimmung Cloud-Dienste, die eine Vielzahl von Rechenressourcen wie Netze, Server oder sonstige Infrastrukturen, Speicher, Apps und Dienste bereitstellen, die es möglich machen, Daten für unterschiedliche Zwecke zu speichern. Die Richtlinie gilt auch für digitale Marktplätze, über die Verbraucher und/oder Händler im Wege von Online-Kauf- oder - Dienstverträgen Geschäfte mit Händlern abschließen können. Solche Geschäfte werden entweder auf der Website des Online-Marktplatzes oder auf der Website eines Händlers getätigt, die Rechendienste des Online-Marktplatzes nutzt. Elektronische Beweismittel, die im Rahmen eines Strafverfahrens benötigt werden könnten, befinden sich daher in der Regel im Besitz des Betreibers des Marktplatzes. Dienste, bei denen die Datenspeicherung keine bestimmende Komponente ist, fallen nicht unter den Vorschlag. Obwohl die meisten von Anbietern erbrachten Dienstleistungen heutzutage in irgendeiner Form mit der Speicherung von Daten verbunden sind, insbesondere wenn sie online im Fernabsatz erbracht werden, gibt es Dienstleistungen, bei denen die Datenspeicherung kein wesentliches Merkmal darstellt, sondern nur von untergeordneter Bedeutung ist, darunter Dienstleistungen in den Bereichen Recht, Architektur, Ingenieurwesen und Buchhaltung, die über das Internet angeboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit dem bestehenden EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Richtlinie inwieweit sie den derzeitigen Rahmen verbessert

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
: Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 3
: Vertreter

Artikel 4
: Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
: Sanktionen

Artikel 6
: Koordinierung

Artikel 7
, 8, 9 und 10

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertreter

Artikel 4
Mitteilungen und Sprachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Koordinierung

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bewertung

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 352/18

... "Dabei kann sie für bestimmte Haltungen oder Örtlichkeiten Ausnahmen vorsehen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen und sichergestellt ist, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise weitestgehend vermieden wird. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Geflügelpest-Verordnung

§ 13
Aufstallung.

§ 14
Weitere Anordnungen.

§ 14a
Abgabe im Reisegewerbe

§ 50
Schutzmaßregeln für weitere Bestände

§ 55
Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest

§ 56
Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Gebühren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 639/18

... Der Austausch von Informationen zwischen den Steuerbehörden würde ausschließlich im Rahmen des Eurofisc-Netzes erfolgen. Das zentrale elektronische System wird nur für die Eurofisc-Verbindungsbeamten zugänglich sein. Der Zugang zum CESOP würde durch die Verwendung einer Nutzer-Identifizierung erfolgen, das System würde jeden Zugang registrieren. Außerdem würden die Informationen im CESOP nur zwei Jahre lang gespeichert, um den Mitgliedstaaten einen angemessenen Zeitraum für die Durchführung von Mehrwertsteuerprüfungen zu geben. Die Informationen würden nach zwei Jahren gelöscht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

Artikel 24a

Artikel 24b

Artikel 24c

Artikel 24d

Artikel 24e

Artikel 24f

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 440/18 (Beschluss)

... Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaftsteilnehmer mit schnellen Internetzugängen ist mit Blick auf die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands essentiell. Der Ausbau des Breitbandnetzes wird daher von Bund, Ländern, Kommunen und Telekommunikationsanbietern vorangetrieben. Es genügen jedoch nicht allein Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur, sondern der Erfolg dieser Maßnahmen muss sich daran messen lassen, welche Breitband-Geschwindigkeit bei den Haushalten und Unternehmen tatsächlich ankommt.



Drucksache 506/2/18

... In Artikel 1 sind in § 77i Absatz 3 Satz 3 die Wörter "ein geplantes öffentlich gefördertes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde" durch die Wörter "ein in bislang mit Glasfasernetzen unversorgten Gebieten geplantes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde" zu ersetzen.

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Drucksache 506/2/18




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 667/17

... Sehr hilfreich wäre auch eine verstärkte Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber.54 Die gemeinsame grenzüberschreitende Auftragsvergabe, bei der öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Ländern ihre Vergabeverfahren gemeinsam organisieren, wird durch die neuen EU-Vorschriften erheblich erleichtert. Mehrere Beispiele aus jüngerer Zeit zeigen die Durchführbarkeit solcher Partnerschaften. Auch die Vergabe von Infrastruktur-Großprojekten, die über nationale Grenzen hinausgehen, erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den Vergabestellen und die Fähigkeit, eine "gemeinsame Sprache" zu sprechen. In bestimmten Bereichen, vor allem bei Infrastrukturprojekten im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetzes, wird eingehender analysiert werden, warum Aufträge bislang nur in beschränktem Maße grenzüberschreitend vergeben werden, und es können spezifische Maßnahmen in Erwägung gezogen werden.55



Drucksache 186/1/17

... 6. Soweit der Vorschlag auf eine Harmonisierung der Netzentgelte auf Verteiler-netzebene zielt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine solche Uniformisierung den Besonderheiten der vielen lokalen Verteilernetzbetreiber nicht gerecht werden kann. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Einfluss der Verteilnetzentgelte auf den Strompreis verhältnismäßig gering und im Übrigen örtlich begrenzt ist, so dass es im Regelfall bereits an jedweder grenzüberschreitenden Bedeutung fehlt. Die beschränkten Wirkungen der Verteilnetzentgelte auf die Strommärkte erfordern daher - auch zur Wahrung der Subsidiarität - kein europäisch koordiniertes Vorgehen. Besonders kritisch sieht der Bundesrat deshalb die geplante neue Ermächtigung der Kommission, verbindliche Leitlinien für die nationalen Verteilungstarifsysteme zu erlassen und insbesondere Netzkodizes für Verteilungstarifstrukturen vorzugeben. Gerade letztere lassen sich auf nationaler Ebene wesentlich besser schaffen als auf europäischer Ebene. Ihre Einführung stellt daher eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips (Artikel 5 EUV) dar. Beispielhaft für den Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip ist aus Sicht des Bundesrates auch Artikel 16 Absatz 9 des Verordnungsvorschlages zu nennen, der einen Bedarf an europäischer Harmonisierung zahlreicher Detailfragen suggeriert, der für die Verteilernetz-ebene in der Realität weder belegt ist noch besteht.



Drucksache 73/2/17

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/2/17




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 728/17

... 3. Der Bundesrat lehnt eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf sämtliche Online-Dienste im offenen Internet ab. Dies gilt insbesondere für die Ausweitung der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf Over-the-Top-Weiterverbreitungsdienste und andere Dienste jenseits geschlossener Netze (Artikel 3 des Vorschlags). Bestehende Online-Rechte würden ausgehöhlt, bewährte Vertriebsstrategien in Frage gestellt und die erforderlichen Erträge der Inhalteanbieter zurückgehen. Diese Nachteile für die Rechteinhaber müssen zur Erhaltung von Qualität und Vielfalt vermieden werden.



Drucksache 757/17

... Dies ebnet auch den Weg für die Entwicklung eines speziellen europäischen Wissensnetzes für Katastrophenschutz; hierbei wird eine Zusammenarbeit mit Initiativen wie denjenigen des DRMKC angestrebt, wodurch die Schulungskomponente des Katastrophenschutzverfahrens der Union gestärkt werden dürfte, gestützt auf eine enge Kooperation mit den zuständigen nationalen Strukturen in diesem Bereich. Ziel des Wissensnetzes wäre die Verbesserung der Effizienz des gemeinsamen Katastrophenmanagements in der EU. Es sollte als europaweites Netz von spezialisierten Schulungs-und Übungszentren konzipiert werden, über das die bewährten europäischen und internationalen Verfahren weiterverbreitet, die Interoperabilität und die Unterstützungsmaßnahmen des Gastgeberlandes gestärkt und gemeinsame Übungen durchgeführt werden könnten. Letztlich wird dieses europäische Wissensnetz für Katastrophenschutz zur Förderung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Verständnisses sowie zur Schaffung einer gemeinsamen Kultur der Union im Bereich Katastrophenvorsorge beitragen. Durch mehr Zusammenarbeit, gemeinsame Schulungen und Übungen zu bestimmten Szenarien wird die Effizienz der gemeinsamen Katastrophenvorsorge und -bewältigung der EU gesteigert.



Drucksache 145/17 (Beschluss)

... /EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vom 12. Juli 2002 (eDatenschutz-Richtlinie) neben der ab 25. Mai 2018 unmittelbar anzuwendenden Datenschutz-Grundverordnung vorsieht und dadurch vielfältige Rechtsunsicherheiten für die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste und deren Nutzerinnen und Nutzer begründet.



Drucksache 374/17

... (5) Bis zur Einrichtung des Datenübermittlungsverfahrens nach Absatz 4, längstens bis zum 30. Juni 2020, dürfen die Daten über verwaltungsinterne Kommunikationsnetze oder in Papierform übermittelt werden.



Drucksache 73/3/17

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/3/17




Zu Artikel 1 Nummer 3

Artikel 3a
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 71/17 (Beschluss)

... Die A 45 ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung zur Entlastung der Rheinschiene und eine wichtige Verbindung des östlichen Ruhrgebiets zum RheinMain-Gebiet. Hier ist wegen vieler abgängiger Bauwerke die Funktion bzw. der Bestand der Verbindung gefährdet, so dass die Verfahren zum Ersatz der Bauwerke und zum Ausbau möglichst schnell und effizient betrieben werden sollten. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 und im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf und teilweise (vom AK Hagen bis zur AS Lüdenscheid-Nord und von der AS Haiger-Burbach bis zur AS Wilnsdorf) im Vordringlichen Bedarf - Engpassbeseitigung eingestuft. Der Ausbau hat eine besondere Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe und zur Sicherung der Funktion unseres Verkehrsnetzes.



Drucksache 394/17

... 3. die Daten bereits über öffentlich zugängliche Netze entgeltfrei bereitgestellt werden."

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Drucksache 394/17




,Artikel 3 Änderung des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes


 
 
 


Drucksache 709/17

... ➢ 10 Jahre hat es gedauert, bis die Erweiterung des Streckennetzes der Tram im französischen Straßburg über die Grenze ins benachbarte deutsche Kehl fertiggestellt war, u.a. wegen unterschiedlicher Standards und komplexer Probleme bei Preisgestaltung und Fahrscheinausstellung.



Drucksache 719/17

... Der Netzzugang in Deutschland und die Bedingungen für den Netzzugang werden ganz wesentlich durch die Stromgebotszone in Deutschland definiert. Die Größe und Aufteilung der Stromgebotszone haben erheblichen Einfluss auf die Bedingungen für den Netzzugang, denn sie bestimmen das Marktgebiet und damit jeweils die aggregierte Stromnachfrage und das aggregierte Stromangebot, aus denen sich die Großhandelsstrompreise ergeben. Ferner beeinflussen die Größe und Aufteilung der Stromgebotszone die Handelsströme mit angrenzenden Stromgebotszonen und die Liquidität der Großhandelsmärkte und insbesondere die Liquidität des für den "Strommarkt 2.0" wichtigen untertägigen Stromhandels. In Deutschland gibt es bislang keine gesetzliche Festschreibung der deutschen Stromgebotszone. Die deutsche Stromgebotszone ist historisch gewachsen und zeichnet sich durch ihre Einheitlichkeit aus, die für gleiche Bedingungen für den Netzzugang, für die Stromerzeugung und für den Strombezug im gesamten Bundesgebiet sorgt. Die stetige Zunahme grenzüberschreitender Stromflüsse und der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien, die die bestehenden Übertragungsnetze stark beanspruchen und erhebliche Anstrengungen beim Netzausbau verlangen, unterstreichen die Bedeutung der Einheitlichkeit der deutschen Stromgebotszone als Basis für gleiche Bedingungen zum Netzzugang. In einer einheitlichen Stromgebotszone ist der Austausch von Energie ohne Kapazitätsvergabe vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass die Grundbedingung für den Netzzugang in ganz Deutschland einheitlich ist. Die Festschreibung der tatsächlich bereits bestehenden einheitlichen Stromgebotszone ist somit die erste Bedingung für einen einheitlichen Netzzugang im gesamten Bundesgebiet.

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Drucksache 719/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 3a
Gewährleistung des Netzzugangs in der einheitlichen Stromgebotszone

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 429/17

... 18. die Arbeit des Eurydice-Netzes und die Zusammenarbeit der Kommission mit der OECD und deren Mitgliedstaaten in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation verstärken, um Doppelarbeit zu vermeiden und aus der gemeinsamen Arbeit Nutzen zu ziehen.... um sicherzustellen, dass die verfügbaren Ressourcen für strategische Investitionen in die Hochschulbildung eingesetzt werden,

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Drucksache 429/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU

2. VORRANGIGE Massnahmen

2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen

2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme

2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen

2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme

3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung

4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 89/17 (Beschluss)

... 12. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Deutschland zu einem Spitzenreiter der digitalen Infrastruktur zu machen. Der Bundesrat unterstützt dieses Ziel. Er begrüßt die Bereitstellung von Bundesmitteln im Rahmen des Förderprogramms für den Breitbandausbau und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Schaffung eines zukunftsfähigen Breitbandnetzes in Deutschland, z.B. im Rahmen des Förderbeirats. Der nächste Schritt muss auf den Ausbau von Gigabitnetzen ausgerichtet sein. Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist vor allem der Ausbau solcher Netze in Wirtschafts- und Außenhandelszentren von großer Bedeutung. Der Sonderaufruf für die Gigabit-Anbindung von Gewerbegebieten sowie die Verabschiedung des

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Drucksache 89/17 (Beschluss)




Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft

Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten

Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten

Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern

Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln


 
 
 


Drucksache 721/17

... e. Es gibt in der EU also zu wenig Fahrzeuge, die alternative Energien4 nutzen; dies gilt auch für Wasserfahrzeuge. Es bestehen weiter Schwierigkeiten, die die Wirkung von Marktbarrieren haben. Dazu gehört, dass es an Infrastrukturen für das Laden und Betanken von Fahrzeugen und Schiffen mangelt, intelligente Stromnetze nur unzureichend entwickelt sind und die Verbraucher die Infrastruktur nicht leicht nutzen können. Damit die EU den Umstieg auf die emissionsarme und emissionsfreie Mobilität erfolgreich bewältigen kann, ist ein integrierter Ansatz erforderlich. Gebraucht wird ein einheitlicher Strategierahmen für Fahrzeuge, Infrastrukturen, Stromnetze, digitale Dienste sowie wirtschaftliche Anreize auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

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Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 107/17

... In den letzten Jahren haben sich immer mehr Personen in so genannten Freifunk-Initiativen engagiert. Ziel der Initiativen ist es, ein kostenloses freies Kommunikationsnetzwerk aufzubauen, zu unterhalten und zu erweitern. Freifunk-Netze können von allen möglichen Nutzerinnen und Nutzern frei genutzt werden. Im Freifunk-Netz verbinden sich die Router direkt miteinander, wenn andere Router in Funkreichweite sind. So entstehen lokale Bürgernetze, in denen der Datenverkehr über alle beliebigen Stationen wandern kann. Durch von den Initiativen bereitgestellte Leitungen oder indem Nutzerinnen und Nutzer einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse zur Verfügung stellen, entstehen auch Zugänge ins Internet. Freifunk-Netze stehen dabei nicht in Konkurrenz zu den Internetanschlüssen der Telekommunikationsanbieter: Auch für die Verbindung der Freifunk-Netze ins Internet sind solche Anschlüsse erforderlich. Zudem verfügen Freifunk-Netze meist über eher geringe Bandbreiten und dienen mithin einer Grundversorgung, aber nicht als Alternative zu leistungsfähigen Internetanschlüssen. Durch den Aufbau von Freifunk-Netzen werden Nutzerinnen und Nutzern zugleich Kompetenzen über IT-Infrastrukturen vermittelt. Zudem werden hierbei neue Technologien erprobt und entwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 708/17

... Die Verwirklichung eines integrierten Gasmarktes ist ein Eckpfeiler des EU-Projekts zur Schaffung einer Energieunion. Von einem guten Funktionieren des Gasbinnenmarktes wird ausgegangen, wenn das Gas ungehindert und zu einem fairen Preis zwischen den Mitgliedstaaten dorthin fließen kann, wo es am dringendsten benötigt wird. Ein funktionierender Gasmarkt ist eine Voraussetzung für die Verbesserung der Gasversorgungssicherheit in der Europäischen Union. Da Gas hauptsächlich durch Rohrleitungen transportiert wird, bilden vor allem die Verbindung zwischen den Gasnetzen der Mitgliedstaaten und der diskriminierungsfreie Zugang zu diesen Netzen die Grundlage für ein effizientes Funktionieren des Marktes. Sie sind auch eine Voraussetzung dafür, dass in Notsituationen Gas sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zu benachbarten Drittländern geliefert wird. Die EU ist in hohem Maße von Gaseinfuhren aus Drittländern abhängig, und es ist im besten Interesse der EU und der Gaskunden, dass ein möglichst hoher Grad an Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit auch hinsichtlich der Rohrleitungen aus diesen Ländern herrscht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 708/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 90/17

... Der Studie der Europäischen Umweltagentur zufolge bestehen in der EU als Ganzes derzeit keine Verbrennungsüberkapazitäten. Die Statistiken20 zeigen jedoch, dass einige Mitgliedstaaten in zu hohem Maße auf die Verbrennung von Siedlungsabfällen zurückgreifen. Diese Situation erklärt sich zum Teil durch die starke Nachfrage nach Wärme durch Fernwärmenetze, die höhere Effizienz ihrer Verfahren zur energetischen Verwertung von Abfällen und ein hohes Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz. Solche hohen Verbrennungsquoten sind jedoch mit ehrgeizigeren Recyclingzielen nicht vereinbar. Um diesem Problem zu begegnen, können auf nationaler Ebene eine Reihe von Maßnahmen getroffen werden, was in einigen Mitgliedstaaten bereits geschehen ist, insbesondere:



Drucksache 419/1/17

... Die Einführung untertägiger Kapazitäten auch an Nichtkopplungspunkten kann zu einem geänderten Buchungsverhalten führen. Sofern wirtschaftlich von Vorteil und technisch möglich, wird der jeweilige Transportkunde von lang-auf kurzfristige Kapazitätsbuchungen umstellen und zunehmend eine strukturierte Beschaffung vornehmen. Daraus können Netzentgelterhöhungen für die Kunden resultieren, die weiterhin auf langfristige Kapazitätsbuchungen angewiesen sind. Damit es nicht zu einer nachhaltigen, nicht verursachungsgerechten Umverteilung der Transportkosten kommt, erfolgt eine Evaluierung durch die Fernleitungsnetzbetreiber nach § 11 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 11 Absatz 3 Satz 1 GasNZV

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 21 Absatz 1, 2 Satz 1, 3 GasNZV


 
 
 


Drucksache 189/1/17

... 25. Der Bundesrat begrüßt die europäische Zielsetzung, den diskriminierungsfreien Zugang zu Fernwärme- und Kältesystemen aus erneuerbaren Quellen für Dritte zu eröffnen. Dies entspricht § 19 Absatz 1 in Verbindung mit 2 Nummer 4 Kartellgesetz, der auf einfachgesetzlicher Ebene bereits einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch Dritter auf Mitbenutzung der Netze zur Belieferung eigener Kunden vorsieht. Die Durchleitungsrechte Dritter sollten dabei unter dem Vorbehalt der technischen Machbarkeit, der energetischen Effizienz und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit sowohl für den Netzbetreiber als auch für die Energieverbraucher stehen.



Drucksache 419/17 (Beschluss)

... Die Einführung untertägiger Kapazitäten auch an Nichtkopplungspunkten kann zu einem geänderten Buchungsverhalten führen. Sofern wirtschaftlich von Vorteil und technisch möglich, wird der jeweilige Transportkunde von lang-auf kurzfristige Kapazitätsbuchungen umstellen und zunehmend eine strukturierte Beschaffung vornehmen. Daraus können Netzentgelterhöhungen für die Kunden resultieren, die weiterhin auf langfristige Kapazitätsbuchungen angewiesen sind. Damit es nicht zu einer nachhaltigen, nicht verursachungsgerechten Umverteilung der Transportkosten kommt, erfolgt eine Evaluierung durch die Fernleitungsnetzbetreiber nach § 11 Absatz 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 419/17 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 6


 
 
 


Drucksache 70/1/17

... 11. Das vorliegende Änderungsgesetz berücksichtigt nicht, dass infolge der Einführung der Infrastrukturabgabe erhebliche wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen zu befürchten sind. Zwar sollen im Ausland zugelassene Fahrzeuge nur auf den Bundesautobahnen mautpflichtig sein. Damit wird aber der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass viele grenznahe deutsche Kommunen aus dem Ausland nur im Autobahnnetz günstig erreichbar sind. Die Abgabepflicht auf diesen Autobahnen, insbesondere der verhältnismäßig hohe Preis für Kurzzeitvignetten, wird einen erheblichen Teil der europäischen Nachbarn davon abhalten, grenznahe Unternehmen beispielsweise des Einzelhandels und des Gastgewerbes aufzusuchen. Auch besteht die Gefahr, dass durch Ausweichverkehre in den grenznahen Regionen eine erhebliche Mehrbelastung der nachgeordneten Bundes-, Landes- und Kreisstraßennetze entsteht.



Drucksache 538/17

... "(1d) Der Betreiber des Energieversorgungsnetzes, an das eine Kundenanlage oder eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung angeschlossen ist, hat den Zählpunkt zur Erfassung der durch die Kundenanlage aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommenen und in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten Strommenge (Summenzähler) sowie alle Zählpunkte bereitzustellen, die für die Gewährung des Netzzugangs für Unterzähler innerhalb der Kundenanlage im Wege der Durchleitung (bilanzierungsrelevante Unterzähler) erforderlich sind. Bei der Belieferung der Letztverbraucher durch Dritte findet im erforderlichen Umfang eine Verrechnung der Zählwerte über Unterzähler statt. Bei nicht an ein SmartMeter-Gateway angebundenen Unterzählern ist eine Verrechnung von Leistungswerten, die durch standardisierte Lastprofile nach § 12 Absatz 1 der



Drucksache 430/17

... "(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."



Drucksache 152/17

... 3. Aus dem Datensatz für jede hydrogeochemische Einheit werden mittels eines statistischen Auswertungsverfahrens zunächst die Anomalien entfernt. Hierbei sind Wahrscheinlichkeitsnetze nach der DIN 53804-1, Ausgabe 2002, anzuwenden, die bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt ist. Im Anschluss daran sind die Verteilungsparameter (Mittelwert, Standardabweichung) für die verbleibende Normalpopulation zu ermitteln.



Drucksache 371/17

... ,(5) In Artikel 15 Absatz 2 des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2473) werden die Wörter "am 14. August 2018" durch die Wörter "am 1. Oktober 2021" ersetzt.`



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.