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"Nichtregulierung"
Drucksache 242/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... 21. Der Bundesrat bittet die Kommission, neben den Kosten der Regulierung ebenso die Kosten bzw. Auswirkung einer etwaigen Nichtregulierung einzubeziehen. Insbesondere im Bereich des Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzes ist der direkte ökonomische Nutzen einer Regulierung nicht immer klar zu benennen. Gleichwohl ist es unstrittig, dass beispielsweise der Verlust oder die Einschränkung von Ökosystemdienstleistungen schwerwiegende, negative Folgen hat. Diese Folgen sind zu einem späteren Zeitpunkt nur mit hohem Aufwand abzuwenden, wenn aufgrund mangelnder Regulierung Gleichgewichte gestört oder unwiederbringliche Verluste riskiert werden. Beim Interessensausgleich insgesamt ist deshalb zu berücksichtigen, dass der gesamtgesellschaftliche Nutzen größer sein kann als die direkten kurzfristigen Kosten für die Wirtschaft.
Drucksache 242/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... 34. Der Bundesrat bittet die Kommission, neben den Kosten der Regulierung ebenso die Kosten bzw. Auswirkung einer etwaigen Nichtregulierung einzubeziehen. Insbesondere im Bereich des Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzes ist der direkte ökonomische Nutzen einer Regulierung nicht immer klar zu benennen. Gleichwohl ist es unstrittig, dass beispielsweise der Verlust oder die Einschränkung von Ökosystemdienstleistungen schwerwiegende, negative Folgen hat. Diese Folgen sind zu einem späteren Zeitpunkt nur mit hohem Aufwand abzuwenden, wenn aufgrund mangelnder Regulierung Gleichgewichte gestört oder unwiederbringliche Verluste riskiert werden. Beim Interessensausgleich insgesamt ist deshalb zu berücksichtigen, dass der gesamtgesellschaftliche Nutzen größer sein kann als die direkten kurzfristigen Kosten für die Wirtschaft.
Drucksache 581/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung " und "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln "
... Die mit dem Ansatz im Detail verbundenen Schwierigkeiten werden deutlich, wenn die Monopolkommission etwa in der Gesamtheit der Märkte für Festnetzverbindungen einen solchen deregulierungsbedürftigen Funktionsbereich erkennt (s. Tz. 143) und gleichzeitig an anderer Stelle die bisherige Nichtregulierung eines darin enthaltenen Teilmarktes (Verbindungen in inländische Mobilfunknetze, s. Tz. 79) kritisiert und im Übrigen Bündelprodukte aus Anschlüssen und Verbindungen (s. Tz. 68) generell für regulierungsbedürftig hält.
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung und Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation
Vorbemerkungen
Bewertung im Einzelnen
3 Wettbewerbsbeurteilung
3 Akteneinsicht
Übergang in das allgemeine Wettbewerbsrecht
Neue Märkte
3 Resale
Europäischer Rechtsrahmen
3 Wettbewerbskonzeption
3 Universaldienst
Next Generation Networks NGN
C. Stellungnahme zum Kapitel Post
Vorbemerkungen
3 Mindestlohn
3 Umsatzsteuerbefreiung
3 Universaldienst
Price -Cap-Verfahren
Anpassung des PostG
Drucksache 331/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und zu den Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2005: Dynamik unter neuen Rahmenbedingungen " sowie "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien "
... " der Regulierung zu entscheiden haben, kann die gesetzliche Regelung nur eine abstrakt formulierte Klarstellung bzgl. der Regulierung bzw. Nichtregulierung neuer Märkte beinhalten. Es ist deshalb sinnvoll und zu begrüßen, wenn seitens der zuständigen BNetzA und der EU-KOM Auslegungsgrundsätze zur regulatorischen Behandlung neuer Märkte erarbeitet werden.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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