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0003/05B
0901/04
0905/1/04
0901/1/04
0905/04B
0622/04
0852/04
0905/04
0901/04B
Drucksache 291/09

... Gleichzeitig dient die Verordnung der Aufhebung von überholten Vorschriften bezüglich von Marktnotierungen und Werbung.



Drucksache 441/09

... • Fehlende Transparenz beim Aufbau von Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften (z.B. durch Aktienleihe oder Differenzgeschäfte) oder bei abgestimmtem Vorgehen im Rahmen von "



Drucksache 30/09

... Zur Ermittlung des Börsenpreises ist der niedrigste am Vortag der Übertragung im regulierten Markt notierte Kurs anzusetzen; liegt am Vortag eine Notierung nicht vor, so werden die Wirtschafsgüter mit dem letzen innerhalb von 30 Tagen vor dem Übertragungstag im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt; entsprechendes gilt für Wertpapiere, die im Inland in den Freiverkehr einbezogen sind oder in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zum Handel an einem geregelten Markt im Sinne des Artikels 1 Nr. 13 der Richtlinie 93/22/EWG des Rates vom 10. Mai 1993 über Wertpapierdienstleistungen (ABl. EG (Nr.) L 141 S. 27) zugelassen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Investmentgesetzes

Abschnitt 7a
Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen

§ 90l
Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen

§ 90m
Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen

§ 90n
Anlaufzeit

§ 90o
Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

§ 90p
Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen

§ 90q
Verbot von Laufzeitfonds

§ 90r
Erklärungspflicht

Artikel 4
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 634/09

... 2. Ist eine Übernahme einer Verlustausgleichspflicht nach Nummer 1 auf Grund der nicht geschlossenen Anteilsinhaberschaft oder Mitgliedschaft der übertragenden Gesellschaft, etwa bei dessen Börsennotierung, nicht praktikabel, ist von der übertragenden Gesellschaft die Pflicht zu übernehmen, die Verluste aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag auszugleichen. Ist die übertragende Gesellschaft eine Zweckgesellschaft, ist auf das Kreditinstitut abzustellen, dessen Risikopositionen sie übernommen hat; entsprechendes gilt für Tochterunternehmen als übertragende Gesellschaften. Für die Pflicht der übertragenden Gesellschaft, die Verluste aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag auszugleichen gelten die §§ 6b und 6c entsprechend.



Drucksache 740/09

... (11) Rechtsakte, die Aufgaben der nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten festschreiben, d.h. einschließlich der Zusammenarbeit untereinander und mit der Kommission, sind: Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für die Entschädigung der Anleger16, Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen17, Richtlinie 2001/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen18, Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten 19, Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats20, Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) 21, Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG 22, Richtlinie



Drucksache 160/09

... Die Neufassung von Absatz 1 dient der Klarstellung, dass die in § 7 statuierten Erleichterungen nicht nur für Rekapitalisierungen unter ausschließlicher Beteiligung des Fonds gelten, sondern auch bzw. erst recht, wenn Aktionäre oder Dritte die Möglichkeit erhalten, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Zudem wird klargestellt, dass mit Ablauf der Umsetzungsfrist für die Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 1007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) am 3. August 2009 eine Einberufungsfrist von 21 Tagen eingehalten werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS

§ 1
Anwendungsbereich

§ 7
Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung

§ 7a
Bedingtes Kapital

§ 7b
Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung

§ 7c
Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen

§ 7d
Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen

§ 12
Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote

§ 18
Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage

§ 19
Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung

Artikel 3
Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)

§ 1
Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität

§ 2
Enteignungsakt

§ 3
Verfahren

§ 4
Entschädigung

§ 5
Rechtsschutz

§ 6
Befristung und Reprivatisierung

§ 7
Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu § 7c

Zu § 7d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 868: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 291/1/09

... Daher soll unter Nutzung der im Handelsklassengesetz bestehenden Ermächtigungen eine Nachfolgeregelung nahtlos in Kraft treten, damit sowohl eine Grundlage für eine freiwillige Qualitätsprüfung bei der erstaufnehmenden Hand geschaffen wird als auch ein Beitrag zum fairen Handel und zur Vermeidung von Verbrauchertäuschungen durch marketingorientierte, nicht vergleichbare Bezeichnungen im LEH geleistet wird. Preisnotierungen und –feststellungen können nur auf Basis vergleichbarer Qualitäten objektiv erfolgen. Für diese Markttransparenz über alle Stufen ist eine einheitliche Qualitätsregelung unerlässlich. Auf der Handelsebene stehen dafür die (nationalen) Berliner Vereinbarungen zur Verfügung.



Drucksache 765/08

... a) Geschäfte mit Wertpapieren, Finanzpapieren und anderen Erzeugnissen oder Dienstleistungen, bei denen der Preis von den Veränderungen einer Notierung oder eines Börsenindex oder von Kursschwankungen auf dem Kapitalmarkt abhängt, auf die der Gewerbetreibende keinen Einfluss hat;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Optionen liegt die vor kurzem erlassene Rom-I-Verordnung zugrunde.

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Konkordanztabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Vollständige Harmonisierung

Kapitel II
Information der Verbraucher

Artikel 5
Allgemeine Informationspflichten

Artikel 6
Verletzung der Informationspflicht

Artikel 7
Spezielle Informationspflichten von Vermittlern

Kapitel III
Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Artikel 8
Geltungsbereich

Artikel 9
Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Artikel 10
Formvorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Artikel 11
Formvorschriften bei Fernabsatzverträgen

Artikel 12
Dauer und Beginn der Widerrufsfrist

Artikel 13
Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht

Artikel 14
Ausübung des Widerrufsrechts

Artikel 15
Wirkungen des Widerrufs

Artikel 16
Pflichten des Gewerbetreibenden im Widerrufsfall

Artikel 17
Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall

Artikel 18
Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge

Artikel 19
Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Artikel 20
Ausgeschlossene Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

Kapitel IV
Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge

Artikel 21
Geltungsbereich

Artikel 22
Lieferung

Artikel 23
Risikoübergang

Artikel 24
Vertragsmäßigkeit

Artikel 25
Gewährleistung – Haftung für Vertragswidrigkeiten

Artikel 26
Abhilfe bei Vertragswidrigkeit

Artikel 27
Kosten und Schadensersatz

Artikel 28
Fristen und Beweislast

Artikel 29
Gewerbliche Garantien

Kapitel V
Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln

Artikel 30
Geltungsbereich

Artikel 31
Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln

Artikel 32
Allgemeine Grundsätze

Artikel 33
Beweislast

Artikel 34
Klauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten

Artikel 35
Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

Artikel 36
Auslegung von Vertragsklauseln

Artikel 37
Wirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln

Artikel 38
Durchsetzung der Rechte wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln

Artikel 39
Überprüfung der in den Anhängen II und III aufgeführten Klauseln

Kapitel VI
Allgemeine Vorschriften

Artikel 40
Ausschuss

Artikel 41
Rechtsdurchsetzung

Artikel 42
Sanktionen

Artikel 43
Unabdingbarkeit der Richtlinie

Artikel 44
Information

Artikel 45
Unbestellte Produkte

Artikel 46
Umsetzung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 48
Überprüfung

Artikel 49
Inkrafttreten

Artikel 50
Adressaten

Anhang I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

A. Informationen, die im Widerrufsformular enthalten sein müssen

B. Muster-Widerrufsformular

Anhang II
Vertragsklauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten

Anhang III
Verträge, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird

Anhang IV
Aufgehobene Richtlinien mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 47)

Anhang V
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 10/08A

... Strom und dem arithmetischen Mittelwert der Settlement-Notierungen des Produktes "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 625/08

... 1. die Schlachtvieh-Handelsklassen- und Notierungsverordnung vom 2. Mai 1951 (BAnz 1951, Nr. 90), zuletzt geändert durch Artikel 380 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 625/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 1. FlGDV)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Schlachtnummer

§ 2
Verwiegung, Schnittführung

§ 3
Protokoll

Abschnitt 2
Preismeldungen

§ 4
Preismeldepflicht

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Inhalt der Preismeldung

§ 7
Verfahren der Preismeldung

§ 8
Preisfeststellung

§ 9
Festlegung der Meldegebiete

§ 10
Muster

Abschnitt 3
Auskunftspflichten

§ 11
Auskunftspflichten

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung - 2. FlGDV)

§ 1
Antrag auf Zulassung als

§ 2
Antragsinhalt

§ 3
Unabhängigkeit von Klassifizierungsunternehmen

§ 4
Beschränkungen der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen

§ 5
Zulassung von Klassifizierern

§ 6
Zulassungsantrag

§ 7
Ausbildung und Sachkundeprüfung der Klassifizierer

§ 8
Prüfungskommission

§ 9
Prüfungstermine und Anmeldung zur Prüfung

§ 10
Durchführung der Sachkundeprüfung

§ 11
Rücktritt, Nichtteilnahme

§ 12
Prüfungsergebnis und Prüfungszeugnis

§ 13
Wiederholung der Sachkundeprüfung

§ 14
Zulassungsurkunde, Klassifiziererausweis, personenbezogener Stempel, Belehrung

§ 15
Fortbildungskurs, Fortbildungsprüfung

§ 16
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1) Sachkundeprüfung

Abschnitt 1
: Theoretische Prüfung

Abschnitt 2
: Praktische Prüfung

Teil 1
Rinder- und Schafschlachtkörper

A. Klassifizierung

B. Verwiegung / Schnittführung

Teil 2
Schweineschlachtkörper

A. Klassifizierung

I. Klassifizierung mit Choirometern

1. Klassifizierung mit Sondengeräten

2. Klassifizierung mit Ultraschallgeräten

II. Klassifizierung mit einer AutoFOM-Anlage

III. Klassifizierung mit dem ZP-Verfahren

B. Verwiegung / Schnittführung

Anlage 2
(zu § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 1)

1. Praktischer Teil

2. Theoretischer Teil

Artikel 3
Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung - RindHKlV)

§ 1
Gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper

§ 2
Einstufung in Handelsklassen

§ 3
Kennzeichnung

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Anlage
(zu § 1 Abs. 1)

Artikel 4
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften

§ 1
Gesetzliche Handelsklassen

§ 2
Einstufung in Handelsklassen

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 5
Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch

Artikel 6
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 7
Neubekanntmachung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

B. Besonderer Teil:

Artikel 1
(Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung (1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 1. FlGDV))

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 6

Zu §§ 7

Zu § 11

Zu § 12

Artikel 2
(Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rinder, Schweinen und Schafen (2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung – 2. FlGDV))

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu §§ 9

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Artikel 3
(Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper (Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung – RindHKlV)):

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Artikel 4
(Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schweinehälften):

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Artikel 5
(Änderung der Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Schaffleisch)

Artikel 6
(Aufhebung von Verordnungen):

Artikel 7
(Neufassung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung):

Artikel 8
(Inkrafttreten):

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 589: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen


 
 
 


Drucksache 367/08D

... (1) Der Interventionspreise und die zur Intervention angenommenen Mengen für die Erzeugnisse nach Artikel 10 Buchstaben a, d, e und f werden von der Kommission im Rahmen von Ausschreibungsverfahren festgesetzt. Unter besonderen Umständen können die Ausschreibungen auf bestimmte Mitgliedstaaten oder Regionen eines Mitgliedstaats begrenzt und die Interventionspreise und die zur Intervention angenommenen Mengen nach Mitgliedstaaten oder Regionen eines Mitgliedstaats auf der Grundlage der durchschnittlichen Marktpreisnotierungen festgesetzt werden.



Drucksache 30/08

... 1. Hängt die Anwendung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs vom Einfuhrpreis der eingeführten Partie ab, so wird die Richtigkeit dieses Preises anhand eines pauschalen Einfuhrwertes überprüft, der von der Kommission für jedes Erzeugnis entsprechend seinem Ursprung auf der Grundlage des gewichteten Mittels der Notierungen der betreffenden Erzeugnisse auf den repräsentativen Einfuhrmärkten der Mitgliedstaaten oder gegebenenfalls auf anderen Märkten berechnet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 30/08




Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags:

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO

Rechtsgrundlage

Inhalt des Vorschlags

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:

Artikel 29
Bedingungen und Beihilfesatz für Butter

Artikel 52
Marktrücknahme von Zucker

Artikel 52a
Marktrücknahme von Zucker in den Wirtschaftsjahren 2008/09 und 2009/10

Artikel 59
Verwaltung der Quoten

Artikel 60
Neuzuteilung der nationalen Quote und Quotenkürzung.

Abschnitt IV
A Beihilfen im Sektor Obst und Gemüse

Unterabschnitt I
Erzeugergruppierungen

Artikel 103a
Beihilfen für Erzeugergruppierungen

Unterabschnitt II
Betriebsfonds und operationelle Programme

Artikel 103b
Betriebsfonds

Artikel 103c
Operationelle Programme

Artikel 103d
Finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft

Artikel 103e
Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe

Artikel 103f
Nationaler Rahmen und nationale Strategie für operationelle Programme

Artikel 103g
Genehmigung der operationellen Programme

Artikel 103h
Durchführungsbestimmungen

Artikel 113a
Zusätzliche Anforderungen für die Vermarktung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse

Artikel 113b
Vermarktung des Fleisches von höchstens zwölf Monate alten Rindern

Abschnitt I
A Regeln für Marktteilnehmerorganisationen und Branchenverbände im Sektor Obst und Gemüse

Unterabschnitt I
Satzung und Anerkennung der Erzeugerorganisationen

Artikel 125a
Satzung der Erzeugerorganisationen

Artikel 125b
Anerkennung

Unterabschnitt II
Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen

Artikel 125c
Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse

Artikel 125d
Auslagerung

Artikel 125e
Erzeugergruppierungen im Sektor Obst und Gemüse

Unterabschnitt III
Ausdehnung der Regeln auf die Erzeuger eines Wirtschaftsbezirks

Artikel 125f
Ausdehnung der Regeln

Artikel 125g
Mitteilung

Artikel 125h
Aufhebung der Ausdehnung der Regeln

Artikel 125i
Finanzbeiträge nicht angeschlossener Erzeuger

Artikel 125j
Ausdehnung der Regeln von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen

Unterabschnitt IV
Branchenverbände im Obst- und Gemüsesektor

Artikel 125k
Anerkennung und Entzug der Anerkennung

Artikel 125l
Ausdehnung der Regeln

Artikel 125m
Mitteilung und Aufhebung der Ausdehnung der Regeln

Artikel 125n
Finanzbeiträge nicht angeschlossener Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 140a
Einfuhrpreissystem für Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse

Artikel 176a
Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Obst und Gemüse

Artikel 179
Durchführungsbestimmungen zu Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen in den Sektoren Obst und Gemüse sowie Tabak

Artikel 203a
Übergangsbestimmungen für Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse

Artikel 2
Aufhebungen

Artikel 3

Anhang I

Anhang VIIa
Berechnung des Prozentsatzes nach Artikel 59 Absatz 2 Unterabsatz 2

Anhang VIIb
Berechnung des auf Unternehmen anzuwendenden Prozentsatzes nach Artikel 59 Absatz 2 Unterabsatz 2

Anhang VIIc
Berechnung des Koeffizienten nach Artikel 52a Absatz 1

Anhang II

Anhang XIa
Vermarktung von Fleisch von bis zu 12 Monate alten Rindern gemäß Artikel 113b

I. Begriffsbestimmung

II. Einstufung der bis zu 12 Monate alten Rinder im Schlachthof

III. Verkehrsbezeichnungen

IV. Obligatorische Angaben auf dem Etikett

V. Freiwillige Angaben auf dem Etikett

VI. Registrierung

VII. Amtliche Kontrollen

VIII. Einfuhr von Fleisch aus Drittländern

IX. Sanktionen

Anhang III

Anhang XVIa
Vollständiges Verzeichnis der Regeln, die nach Artikel 125f und Artikel 125l auf nicht angeschlossene Erzeuger ausgedehnt werden können

Anhang IV
Änderungen von Anhang XXII der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007


 
 
 


Drucksache 10/08C

... -Energien-Gesetzes ist derzeit und in absehbarer Zukunft, dass die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gewährten Vergütungen über dem Preis konventionell erzeugten Stroms liegen. Wird dieser anhand von Börsennotierungen nährungsweise bestimmt verteuerte sich die Strombeschaffung der Energieversorgungsunternehmen im Jahr 2006 um zunächst etwa 3,3 Milliarden Euro. Bei einer – fiktiven – Gleichverteilung der Differenzkosten ergab sich im Jahr 2006 für alle nicht besonders begünstigten (s. u.) Stromabnehmer eine EEG-Umlage von etwa 0,75 Cent pro Kilowattstunde. Als weitere, allerdings deutlich niedrigere Kostenwirkungen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sind insbes. der zusätzliche Bedarf an Regel- und Ausgleichsenergie, der



Drucksache 571/08

... 1. Bei Traubensäften und -mosten der KN-Codes 2009 61, 2009 69 und 2204 30, bei denen die Anwendung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs vom Einfuhrpreis des Erzeugnisses abhängt, wird die Richtigkeit dieses Preises entweder durch eine für jede einzelne Sendung vorgenommene Kontrolle oder anhand eines pauschalen Einfuhrwertes überprüft, der von der Kommission auf der Grundlage der Preisnotierungen der betreffenden Erzeugnisse in den Ursprungsländern berechnet wird.



Drucksache 479/08

... ") für Kleinunternehmen bestimmt ist, sollte die Rechtsform gemeinschaftsweit so einheitlich wie möglich sein und sollten möglichst viele Punkte der Vertragsfreiheit der Anteilseigner überlassen bleiben, während gleichzeitig für Anteilseigner, Gläubiger, Beschäftigte und Dritte ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleistet wird. Da den Anteilseignern für die interne Organisation der SPE ein hohes Maß an Flexibilität und Freiheit einzuräumen ist, sollte der private Charakter der Gesellschaft auch dadurch zum Ausdruck gebracht werden, dass ihre Anteile weder öffentlich angeboten noch am Kapitalmarkt gehandelt werden dürfen, worunter auch die Zulassung zum Handel oder die Notierung an einem geregelten Markt fällt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/08




Begründung

1. Hintergrund

2. Ziele des Vorschlags

3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5. Anhörung interessierter Kreise

6. Folgenabschätzung

7. Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II
: Gründung

Kapitel III
: Anteile

Kapitel IV
: Kapital

Kapitel V
: Aufbau der SPE

Kapitel VI
: Arbeitnehmermitbestimmung

Kapitel VII
: Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE

Kapitel VIII
: Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit

Kapitel IX
: Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Kapitel X
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Voraussetzungen für die Gründung einer SPE

Artikel 4
Auf eine SPE anwendbare Bestimmungen

Kapitel II
Gründung

Artikel 5
Gründungsmöglichkeiten

Artikel 6
Name der Gesellschaft

Artikel 7
Gesellschaftssitz

Artikel 8
Satzung

Artikel 9
Eintragung

Artikel 10
Formalitäten für die Eintragung

Artikel 11
Publikationspflichten

Artikel 12
Haftung für Handlungen vor Eintragung einer SPE

Artikel 13
Zweigniederlassungen

Kapitel III
Anteile

Artikel 14
Anteile

Artikel 15
Verzeichnis der Anteilseigner

Artikel 16
Übertragung von Anteilen

Artikel 17
Ausschluss eines Anteilseigners

Artikel 18
Ausscheiden eines Anteilseigners

Kapitel IV
Kapital

Artikel 19
Gesellschaftskapital

Artikel 20
Für die Anteile zu entrichtendes Entgelt

Artikel 21
Ausschüttungen

Artikel 22
Rückforderung von Ausschüttungen

Artikel 23
Eigene Anteile

Artikel 24
Kapitalherabsetzung

Artikel 25
Abschlüsse

Kapitel V
Organisation der SPE

Artikel 26
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 27
Beschlüsse der Anteilseigner

Artikel 28
Informationsrechte der Anteilseigner

Artikel 29
Recht auf Beantragung eines Beschluss und auf Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen

Artikel 30
Mitglieder der Unternehmensleitung

Artikel 31
Allgemeine Pflichten und allgemeine Verantwortung von Mitgliedern der Unternehmensleitung

Artikel 32
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Artikel 33
Vertretung der SPE gegenüber Dritten

Kapitel VI
Arbeitnehmermitbestimmung

Artikel 34
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel VII
Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE

Artikel 35
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Verlegungsverfahren

Artikel 37
Überprüfung der Rechtsgültigkeit der Verlegung

Artikel 38
Vereinbarungen über die Mitbestimmung von Arbeitnehmern

Kapitel VIII
Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit

Artikel 39
Umstrukturierung

Artikel 40
Auflösung

Artikel 41
Ungültigkeit

Kapitel IX
Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Artikel 42
Verwendung der Landeswährung

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 43
Wirksame Anwendung

Artikel 44
Sanktionen

Artikel 45
Meldung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 46
Verpflichtungen der für die Register zuständigen Behörden

Artikel 47
Überprüfung

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I

Kapitel lI
- Gründung

Kapitel III
- Anteile

Kapitel IV
– Kapital

Kapitel V
- Organisation der SPE

Anhang II
Meldeformular für die Registrierung der Verlegung des eingetragenen Sitzes einer SPE

Mitteilung


 
 
 


Drucksache 338/08

... Aufgrund des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren werden durch Rechtsverordnung Meldepflichten geregelt, die sich auf Marktordnungswaren erstrecken. Der Kreis der möglichen Meldepflichtigen umfasst Unternehmen, Betriebe und andere Einrichtungen der Wirtschaft, die Marktordnungserzeugnisse erzeugen, verarbeiten oder mit ihnen Handel betreiben sowie Stellen, die Preisnotierungen oder –feststellungen vornehmen.



Drucksache 10/1/08

... (2) Bei der Ermittlung der Strombezugskosten nach § 53 Abs. 1 ist der arithmetische Mittelwert der Settlement-Notierungen des Produkts

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/08




1. Zu Artikel 1 § 3 Nr. 13 - neu -, § 33a - neu -, § 64 Abs. 1 Nr. 9 - neu - EEG

§ 33a
Virtuelle Kraftwerke

2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - EEG

3. Zu Artikel 1 § 12 EEG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 EEG

5. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 2 - neu - und 3 - neu - EEG *

6. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 EEG

7. Zu Artikel 1 §§ 16 ff. EEG

8. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 2 Satz 1 EEG

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 2 Nr. 6 EEG

12. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 2 EEG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 1 EEG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EEG

15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EEG

16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 - neu - und 4 - neu - EEG

17. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EEG

18. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG

19. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 3 Nr. 3 - neu - EEG *

20. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 4 Nr. 3, Anlage 2 Nr. VI.1 Buchstabe a und b EEG

21. Zu Artikel 1 § 27 EEG *

22. Zu Artikel 1 § 27, § 64, § 66, Anlage 2, Anlage 3 EEG

23. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 1 EEG

24. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 2 EEG

25. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 3 EEG

26. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 EEG

28. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 2a - neu - EEG

29. Zu Artikel 1 § 37 Abs. 6 Satz 2 - neu - EEG

30. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - EEG

31. Zu Artikel 1 § 52 Abs. 2 Satz 2 - neu - EEG

32. Zu Artikel 1 § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EEG

33. Zu Artikel 1 § 56 Abs. 3 EEG

34. Zu Artikel 1 § 57 EEG

35. Zu Artikel 1 § 58 EEG

36. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 1a - neu - EEG

37. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 1 Nr. 6 EEG

38. Zu Artikel 1 § 64 Abs. 2 Nr. 1 EEG

39. Zu Artikel 1 § 64 EEG

40. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 EEG

41. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 - neu - EEG

42. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 4 - neu - EEG

43. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 4 - neu - EEG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

57. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7, Nr. IV.9 EEG

58. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. III.7 EEG

59. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

60. Zu Artikel 1 Anlage 2 Nr. VI.2 EEG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

64. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.7 - neu -, Nr. IV.2 EEG

65. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3a - neu -, Nr. IV.2 EEG

66. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

67. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. III.3, Nr. IV.2, Anlage 4 Nr. III.3, Nr. IV.2 EEG

68. Zu Artikel 1 Anlage 3 Nr. IV.4 EEG

69. Zu Artikel 1 Anlage 4 Nr. III.4 - neu -, Nr. IV.2 EEG

70. Zu Artikel 3 Nr. 4 - neu - § 118 Abs. 7 EnWG

71. Zu Artikel 1 allgemein EEG

72. Zum Gesetzentwurf allgemein

73. Zur Verfügbarmachung aktueller Daten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien für die Länder

74. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.