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Drucksache 113/13

... 2.1.8 Abweichend von DIN V 18599-10: 2011-12 darf bei Zonen der Nutzungen 5 bis 7, 18 bis 20 und 24 von einer "Raum-Solltemperatur Heizung" von 17 Grad Celsius ausgegangen werden, soweit die tatsächlichen Nutzungsbedingungen dies nahelegen. Zonen der Nutzungen 32 und 33 (Parkhäuser) sind als unbeheizt und ungekühlt anzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 418/13

... 2. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Zahlungsdienstleister den Verbrauchern Informationen über die spezifischen Merkmale der angebotenen Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen sowie die damit verbundenen Gebühren und Nutzungsbedingungen zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten sorgen ferner dafür, dass der Verbraucher über die Tatsache informiert ist, dass der Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen nicht mit dem obligatorischen Erwerb zusätzlicher Dienste verbunden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 418/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren

Artikel 3
Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie

Artikel 4
Gebühreninformation und Glossar

Artikel 5
Gebührenaufstellung

Artikel 6
Vertrags- und Geschäftsinformationen

Artikel 7
Vergleichswebsites

Artikel 8
Kontopakete

Kapitel III
Kontowechsel

Artikel 9
Bereitstellung eines Kontowechsel-Service

Artikel 10
Kontowechsel-Service

Artikel 11
Gebühren für den Kontowechsel-Service

Artikel 12
Finanzielle Verluste für Verbraucher

Artikel 13
Informationen zum Kontowechsel-Service

Kapitel IV
Zugang zu Zahlungskonten

Artikel 14
Nichtdiskriminierung

Artikel 15
Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen

Artikel 16
Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen

Artikel 17
Gebühren

Artikel 18
Rahmenverträge und Kündigung

Artikel 19
Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Kapitel V
Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung

Artikel 20
Zuständige Behörden

Artikel 21
Alternative Streitbeilegung

Kapitel VI
Sanktionen

Artikel 22
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 23
Delegierte Rechtsakte

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Durchführungsrechtsakte

Artikel 26
Bewertung

Artikel 27
Überprüfungsklausel

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 665/1/13

... Die Errichtung einer "gemeinsamen Einrichtung" durch die Länder, die Träger von Rechten und Pflichten ist, geht über die Bereitstellung eines bundesweit einheitlichen informationstechnischen Systems und elektronischen Registers, dessen Einrichtung und Nutzungsbedingungen die Länder durch Vereinbarung regeln, hinaus. Während ein bundesweit einheitliches informationstechnisches System und ein bundesweit einheitliches elektronisches Register eine Abstimmung der Länder über die in eigener Hoheit verbleibenden Vollzugsaktivitäten erfordert, würde sich die Errichtung einer "gemeinsamen Einrichtung" der Länder mit eigenen Rechten und Pflichten erheblich aufwändiger gestalten. Die Errichtung einer "gemeinsamen Einrichtung" als Träger von Rechten und Pflichten dürfte allein aus Zeitgründen die vorgesehene Bereitstellung des informationstechnischen Systems bis Anfang 2014 unmöglich machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/1/13




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

14. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 4, 5, 6 AbfAEV

15. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

16. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

17. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

18. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

19. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

21. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

23. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

24. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

25. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

27. Zur Verordnung allgemein

28. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 529/1/13

... 7. Die in Artikel 16 Nummer 2 vorgeschlagene Ermächtigung der Kommission, Lizenzen für die Verwendung von Daten und von Informationen Dritter festzulegen, ist in der vorgeschlagenen Form abzulehnen. Entweder muss das Recht der Ländereinrichtungen, über ihre Daten und Informationen zu verfügen sowie entsprechende Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen festzulegen, in diesem Artikel eindeutig festgestellt oder die Wörter "und von Dritten" müssen ersatzlos gestrichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/1/13




2 Allgemeines

Eingriff in das Kosten- und Haushaltsrecht der Länder

Definition der Insitu-Daten

Kommerzielle Weiterverwendung von Daten

Überarbeitung von Artikel 12


 
 
 


Drucksache 529/13 (Beschluss)

... 5. Die in Artikel 16 Nummer 2 vorgeschlagene Ermächtigung der Kommission, Lizenzen für die Verwendung von Daten und von Informationen Dritter festzulegen, ist in der vorgeschlagenen Form abzulehnen. Entweder muss das Recht der Ländereinrichtungen, über ihre Daten und Informationen zu verfügen sowie entsprechende Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen festzulegen, in diesem Artikel eindeutig festgestellt oder die Wörter "und von Dritten" müssen ersatzlos gestrichen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/13 (Beschluss)




2 Allgemeines

Eingriff in das Kosten- und Haushaltsrecht der Länder

Definition der Insitu-Daten

Kommerzielle Weiterverwendung von Daten

Überarbeitung von Artikel 12


 
 
 


Drucksache 665/13 (Beschluss)

... Die Errichtung einer "gemeinsamen Einrichtung" durch die Länder, die Träger von Rechten und Pflichten ist, geht über die Bereitstellung eines bundesweit einheitlichen informationstechnischen Systems und elektronischen Registers, dessen Einrichtung und Nutzungsbedingungen die Länder durch Vereinbarung regeln, hinaus. Während ein bundesweit einheitliches informationstechnisches System und ein bundesweit einheitliches elektronisches Register eine Abstimmung der Länder über die in eigener Hoheit verbleibenden Vollzugsaktivitäten erfordert, würde sich die Errichtung einer "gemeinsamen Einrichtung" der Länder mit eigenen Rechten und Pflichten erheblich aufwändiger gestalten. Die Errichtung einer "gemeinsamen Einrichtung" als Träger von Rechten und Pflichten dürfte allein aus Zeitgründen die vorgesehene Bereitstellung des informationstechnischen Systems bis Anfang 2014 unmöglich machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung

1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 - neu - AbfAEV

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 1 AbfAEV

Zu Artikel 1

Zur Folgeänderung:

Zu Artikel 2 Nummer 1

Zu Artikel 2 Nummer 2

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 AbfAEV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 4 - neu - AbfAEV

5. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu -, 3 - neu - AbfAEV

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 9 - neu - AbfAEV

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1, § 11 Absatz 1 Satz 1 AbfAEV

8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b AbfAEV

9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 AbfAEV

10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 3 Satz 1, 2 - neu - AbfAEV

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Nummer 5 AbfAEV

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 4 - neu - AbfAEV

13. Zu Artikel 1 § 13a - neu - AbfAEV

§ 13a
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht

14. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 1.5 - neu - AbfAEV

15. Zu Artikel 1 Anlage 3 Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG Nummer 7.1 AbfAEV

16. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 10 Absatz 2 Satz 4 NachwV

17. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 16b NachwV

§ 16b
Mitführungspflicht

18. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 NachwV

19. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe c § 19 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 NachwV

20. Zu Artikel 4 Nummer 13 § 23 NachwV

21. Zu Artikel 4 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 24 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 NachwV

22. Zu Artikel 4 Nummer 16 § 25a Absatz 1 NachwV

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zu Artikel 1 §§ 13, 15 AbfAEV


 
 
 


Drucksache 109/13

... -Benutzungsverordnung kann ein Betreiber der Schienenwege, sofern mehrere geeignete Schienenwege vorhanden sind, in den Schienennetz-Benutzungsbedingungen bestimmte Schienenwege für die Nutzung durch bestimmte Arten von Verkehrsleistungen ausweisen und diesen darin bei der Zuweisung von Zugtrassen Vorrang einräumen. Eine derartige Nutzungsbeschränkung darf zwar andere Verkehrsleistungen nicht von der Nutzung der betreffenden Schienenwege ausschließen, könnte aber den Zweck des Gesetzes, den Schienengüterfernverkehr zu fördern, beeinträchtigen. Daher soll Fördervoraussetzung sein, dass die betreffenden Schienenwege nicht für die Nutzung durch andere Arten von Verkehrsleistungen als Schienengüterfernverkehr ausgewiesen sind.



Drucksache 63/13

... (c) Inhalt und Umsetzung der in Artikel 27 genannten Schienennetz-Nutzungsbedingungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2. Anstehende Probleme

1.2 Allgemeine Ziele

1.3. Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2

3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5

3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2

3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7

3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b

3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c

3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d

3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e

3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10

3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11

3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a

3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers

‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7b
Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7c
Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung

Artikel 7d
Koordinierungsausschuss

Artikel 7e
Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber

‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 557/12

... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bestimmungen für die Nutzung der Daten gemäß Absatz 1 festzulegen. Die Nutzungsbestimmungen sollen die kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung abdecken. Sie sollen insbesondere den Umfang der Nutzung, Nutzungsbedingungen, Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse regeln. Es können keine Regelungen zu Geldleistungen getroffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 475/12

... Die Regierung und der Treuhandfonds können, wenn dies erforderlich ist, Zusatzabkommen schließen, insbesondere zu Belegungs- und Nutzungsbedingungen für die Räumlichkeiten in Bonn sowie andere Belange betreffend die Unterstützung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt durch die Regierung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des Amtssitzes

Artikel 5
Recht und Autorität am Amtssitz

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente des Treuhandfonds

Artikel 7
Schutz des Amtssitzes und seiner Umgebung

Artikel 8
Vermögen des Treuhandfonds

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen am Amtssitz

Artikel 11
Nachrichtenverkehr und Beförderung

Artikel 12
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für die Amtsträger des Treuhandfonds

Artikel 13
Durchreise und Aufenthalt

Artikel 14
Vertreter bei Sitzungen des Treuhandfonds

Artikel 15
Sachverständige, die Aufträge durchführen oder in Nebenorganen des Treuhandfonds tätig sind, und Amtsträger von Organisationen

Artikel 16
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 17
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 18
Soziale Sicherheit

Artikel 19
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 20
Zusatzabkommen

Artikel 21
Auslegung

Artikel 22
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 23
Änderungen

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 557/12 (Beschluss)

... Die mit der hier vorgeschlagenen Einschränkung des § 12 Absatz 2 EGovG-E stellt sicher, dass die vorgesehene Rechtsverordnung nicht in einen solchen Konflikt mit Nutzungsbestimmungen der Länder geraten kann. Berührt ist insbesondere das wirtschaftliche Interesse der Länder an der eigenverantwortlichen Entscheidung über ihre Einnahmen und Ausgaben. Eine freie Verfügbarkeit öffentlicher Daten (Open Data) wird derzeit intensiv diskutiert. Dabei muss klar sein, dass eine pauschale Umsetzung von Open Data nicht kontrollierbare Auswirkungen auf die Länderhaushalte nach sich ziehen könnte. Die Länder haben ihre öffentliche Verwaltung eigenverantwortlich zu finanzieren und somit auch die Entscheidung eigenverantwortlich zu treffen, ob und - wenn ja - welche Daten sie im Rahmen von Open Data zu welchen Konditionen der Öffentlichkeit anbieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

10. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

12. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

19. Zu Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I ,

20. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

22. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

23. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

24. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

25. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

26. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

27. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

28. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

29. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

30. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 175/12

... ) stehen die Geodaten der Bundesverwaltung über Geodatendienste und das Geoportal des Bundes für Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung. Auf Bundesebene existiert jedoch derzeit keine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage, um Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten festzulegen. Das GeoZG enthält zwar in § 14 i.V.m. § 13 Absatz 7 eine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, um die Bedingungen für den Zugang zu den Geodaten und ihre Nutzung zu regeln. Die Ermächtigung beschränkt jedoch den Anwendungsbereich hinsichtlich der Festlegung von Nutzungsbedingungen auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Durchführungsbestimmungen nach Artikel 17 Absatz 8 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geodatenzugangsgesetzes

§ 11
Allgemeine Nutzung

§ 14
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziele der Richtlinie 2007/2/EG und des GeoZG

2. Anlass für die Änderung des GeoZG

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Erfüllungsaufwand

6. Weitere Kosten

7. Gender-Mainstreaming

8. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979 Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes


 
 
 


Drucksache 559/2/12

... wird gemäß Artikel 2 Nummer 10 des vorliegenden Gesetzentwurfs jedoch neu gefasst, wodurch die genannte Regelung wegfällt. § 4 Absatz 10 (neu) ERegG soll die Genehmigungsbehörde deshalb in die Lage versetzen, die EIU von der Zugangsregulierung unter bestimmten Voraussetzungen zu befreien. Es wäre unsinnig, wenn beispielsweise die Betreiber von Schmalspurnetzen Nutzungsbedingungen aufstellen müssten, obwohl ein Zugang Dritter praktisch nicht vorkommt. Die bisherige Befreiungsmöglichkeit ist zum Schutze der Betreiber von wettbewerblich unbedeutenden und abgetrennten Netzen daher beizubehalten. Neu einbezogen werden Schienenwege mit sonstigen Verkehren. Auch hier stellen die Regulierungspflichten für die EIU einen Aufwand dar, für den es keinen Grund gibt, wenn diese mangels interessierter Zugangsberechtigter niemandem zu Gute kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 ERegG

3. Zu Artikel 1 Inhaltsverzeichnis ERegG § 2 Absatz 2 ERegG § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG § 61 ERegG § 71 Absatz 1 Nummer 5 ERegG

§ 61
Missbräuchliches Verhalten von marktmächtigen Unternehmen beim Vertrieb von Fahrausweisen und Bahnstrom

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 ERegG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Nummer 10 ERegG § 15 Absatz 1 Nummer 1 ERegG § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Absatz 6 ERegG § 22 Absatz 5 ERegG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 10 - neu - ERegG

7. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 ERegG

8. Zu Artikel 1 § 31 Satz 2 ERegG

9. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 1 Satz 3 - neu - und § 38 Satz 2 - neu - ERegG , zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9 Absatz 2 AEG

10. Zu Artikel 1 § 37 ERegG

§ 37
Kapitalverzinsung

11. Zu Artikel 1 § 38 ERegG

12. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 1 Satz 4 - neu - ERegG

13. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 2 ERegG

14. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - ERegG

15. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 5 ERegG

16. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 ERegG

17. Zu Artikel 1 § 44 Absatz 5 - neu - ERegG

18. Zu Artikel 1 § 45 Absatz 3 ERegG

19. Zu Artikel 1 § 45a - neu -, § 70 Absatz 2a - neu -, § 71 Absatz 1a - neu - ERegb

§ 45a
Betrieb auf Schienenwegen im Bereich von empfindlichen Gebieten

20. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Satz 1 und 3 ERegG

21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 ERegG

22. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 4 ERegG

23. Zu Artikel 1 § 67 Absatz 1 ERegG

24. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - 5a Absatz 2a - neu - AEG , Nummer 12 Buchstabe 0a - neu -, 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AEG

25. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 9c AEG

§ 9c
Überwachung der Entflechtungsvorschriften

26. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 12 Absatz 3 Satz 2 AEG

27. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 AEG

28. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - AEG

29. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 14a AEG

§ 14a
Lärmmonitoring

30. Zu Artikel 2a - neu - § 25 DBGrG

'Artikel 2a Änderung des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft

Zu § 25

Zu § 25

31. Zu Artikel 3a - neu - Inhaltsübersicht § 7a - neu -,§§ 8a und b - neu - BSWAG

'Artikel 3a Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

§ 7a
Infrastruktur- und Zustandsbericht

§ 8a
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 8b
Übertragung regionaler Netze und neue Betreibermodelle

Zu § 7a

Zu § 7a

Zu § 8a

Zu § 8a

Zu § 8b

32. Zu Artikel 3b - neu - § 43 Absatz 1 Satz 2 BImSchG *

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

33. Zu Artikel 3b - neu - § 47e Absatz 4 - neu - BImSchG

'Artikel 3b Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

34. Zu Artikel 4a - neu - § 26 BEZNG

'Artikel 4a Änderung des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26

Zu § 26


 
 
 


Drucksache 615/12

... - Durchführungsbefugnisse sind Gegenstand von Artikel 8 Absatz 3 (Bestimmung der Geräteklassen) und Artikel 10 Absatz 9 (Vorlage von Informationen zum geografischen Gebiet, in dem eine Funkanlage genutzt werden kann, und zu Nutzungsbeschränkungen).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Kontext und Ziele des Vorschlags und Gründe dafür

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultation der interessierten Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Elemente

Vereinfachung und Senkung von Verwaltungskosten

Überarbeitung

Informationen aus den Mitgliedstaaten

Europäischer Wirtschaftsraum

Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Grundlegende Anforderungen

Artikel 4
Bereitstellung von Informationen zur Konformität von Kombinationen aus Software und Funkanlagen

Artikel 5
Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien

Artikel 6
Inverkehrbringen

Artikel 7
Inbetriebnahme und Verwendung

Artikel 8
Mitteilung von Spezifikationen zu den Schnittstellen und Funkanlagenklassen

Artikel 9
Freier Verkehr von Funkanlagen

Kapitel II
Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure

Artikel 10
Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 11
Bevollmächtigte

Artikel 12
Verpflichtungen der Einführer

Artikel 13
Verpflichtungen der Händler

Artikel 14
Umstände, unter denen die Verpflichtungen des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten

Artikel 15
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Konformität von FUNKAnlageN

Artikel 16
Vermutung der Konformität und harmonisierte Normen

Artikel 17
Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 18
EU-Konformitätserklärung

Artikel 19
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 20
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Artikel 21
Technische Unterlagen

Kapitel IV
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 22
Notifizierung

Artikel 23
Notifizierende Behörden

Artikel 24
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 25
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 26
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 27
Vermutung der Konformität von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 28
Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 29
Anträge auf Notifizierung

Artikel 30
Notifizierungsverfahren

Artikel 31
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 32
Änderungen der Notifizierungen

Artikel 33
Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Artikel 34
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 35
Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

Artikel 36
Informationspflichten der notifizierten Stellen

Artikel 37
Erfahrungsaustausch

Artikel 38
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel V
Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte Schutzklauselverfahren

Artikel 39
Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte

Artikel 40
Verfahren zur Behandlung von Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 41
Schutzklauselverfahren der Union

Artikel 42
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit durch konforme Funkanlagen

Artikel 43
Formale Nichtkonformität

Kapitel VI
Der Ausschuss, Durchführungsrechtsakte, Delegierte Rechtsakte

Artikel 44
Ausschussverfahren

Artikel 45
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel VII
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 46
Sanktionen

Artikel 47
Überprüfung und Berichterstattung

Artikel 48
Übergangsbestimmungen

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Aufhebung

Artikel 51
Inkrafttreten

Artikel 52
Adressaten

Anhang I
nicht unter diese Richtlinie fallende Geräte

Anhang II
Produkte, die unter die Definition von Funkanlagen Fallen

Anhang III
Konformitätsbewertung

Modul A interne Fertigungskontrolle

Anhang IV
Konformitätsbewertungsmodule

Module B + C EU-Baumusterprüfung + Konformität mit der Bauart auf Grundlage der internen Fertigungskontrolle

Modul B EU-Baumusterprüfung

Modul C Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle

Anhang V
Konformitätsbewertung

Modul H Umfassende Qualitätssicherung

Anhang VI
Inhalt der technischen Unterlagen

Anhang VII
Konformitätserklärung

Anhang VIII
Vereinfachte Konformitätserklärung

Anhang IX
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 21/12

... Die sozialen, wirtschaftlichen, geografischen, meteorologischen und touristischen Informationen des öffentlichen Sektors werden in zunehmendem Maße zur Entwicklung innovativer gewerblicher Online-Anwendungen genutzt. Doch sind beispielsweise der Preis oder die Nutzungsbedingungen in den Mitgliedstaaten nach wie vor unterschiedlich geregelt. Die Kommission hat kürzlich einen Vorschlag zur Überarbeitung des derzeitigen rechtlichen Rahmens angenommen, um die Nutzung dieser Informationen für Anwendungen im digitalen Umfeld zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stärkung des Vertrauens in den Digitalen Binnenmarkt

2.1. Erwarteter Nutzen

2.2. Strategie zur Erreichung dieser Ziele bis 2015

3. Die fünf Prioritäten

3.1. Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots

4 Hauptmassnahmen

3.2. Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung des Verbraucherschutzes

4 Hauptmassnahmen

3.3. Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme

4 Hauptmassnahmen

3.4. Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Steitbeilegung

4 Hauptmassnahmen

3.5. Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen

4 Hauptmassnahmen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 557/1/12

... Die mit der hier vorgeschlagenen Einschränkung des § 12 Absatz 2 EGovG-E stellt sicher, dass die vorgesehene Rechtsverordnung nicht in einen solchen Konflikt mit Nutzungsbestimmungen der Länder geraten kann. Berührt ist insbesondere das wirtschaftliche Interesse der Länder an der eigenverantwortlichen Entscheidung über ihre Einnahmen und Ausgaben. Eine freie Verfügbarkeit öffentlicher Daten (Open Data) wird derzeit intensiv diskutiert. Dabei muss klar sein, dass eine pauschale Umsetzung von Open Data nicht kontrollierbare Auswirkungen auf die Länderhaushalte nach sich ziehen könnte. Die Länder haben ihre öffentliche Verwaltung eigenverantwortlich zu finanzieren und somit auch die Entscheidung eigenverantwortlich zu treffen, ob und - wenn ja - welche Daten sie im Rahmen von Open Data zu welchen Konditionen der Öffentlichkeit anbieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 EGovG

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 EGovG Artikel 7 Änderung der Abgabenordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG und zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 EGovG

11. Zu Artikel 1 § 12 EGovG

12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 - neu - EGovG

13. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 EGovG

14. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 - neu - EGovG

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 6 - neu - EGovG

16. Zu Artikel 2 Änderung des De-Mail-Gesetzes

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 VwVfG

18. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 Satz 5 VwVfG ^

19. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG

20. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3a Absatz 2 VwVfG *, Artikel 4 § 36a Absatz 2 SGB I , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe b § 87a Absatz 3 und 4 AO

21. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a VwVfG

22. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 und 4 VwVfG

23. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 27a Absatz 1 Satz 3 VwVfG

24. Zu Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe a § 10 Absatz 1 PAuswG , Nummer 3 Buchstabe b § 11 Absatz 4 PAuswG

25. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a - neu - PAuswG

26. Zu Artikel 20a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1, § 2 Satz 1 der 3. SprengV

'Artikel 20a Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

27. Zu Artikel 25 § 28 Absatz 2 Satz 3 WaStrG

28. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 1 Satz 2 LuftVG

29. Zu Artikel 26 § 32d Absatz 2 LuftVG

30. Zu Artikel 26 § 32d LuftVG , Artikel 1 § 15 EGovG

31. Zu Artikel 26a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 4, Absatz 7 Satz 1, § 15 Absatz 1 Satz 1, Satz 3 BImSchG , Artikel 26b - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, § 6 der 9. BImSchV

'Artikel 26a Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 26b
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

32. Zu Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 Evaluierung

33. Zu Artikel 30 Absatz 1 Inkrafttreten

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 820/11

... Die Daten müssen freigegeben, auffindbar gemacht und effektiv zur Weiternutzung bereitgestellt werden. Die finanziellen und nichtfinanziellen Transaktionskosten müssen so niedrig wie möglich sein. Den Weiterverwendern muss ein effizienter und wirksamer Rechtsweg offenstehen, damit sie ihre Rechte auch durchsetzen können. Die ursprüngliche Richtlinie muss verstärkt werden, um die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen, z.B. den Mangel an Informationen darüber, welche Daten tatsächlich zur Verfügung stehen, beschränkende oder unklare Vorschriften über Zugangs- und Weiternutzungsbedingungen, abschreckende, unklare und uneinheitliche Preise bei gebührenpflichtiger Weiterverwendung der Informationen und insgesamt die übermäßige Komplexität der Genehmigungsverfahren für die Weiternutzung von Informationen des öffentlichen Sektors, insbesondere für KMU. Darüber hinaus müssen zwischen Weiterverwendern und "hybriden" öffentlichen Stellen (die sowohl öffentliche Aufgaben wahrnehmen als auch Daten gewerblich verwerten) gleiche Voraussetzungen und Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden, die nicht durch eine diskriminierende Behandlung und ungerechtfertigte Ausschließlichkeitsvereinbarungen für die Verwertung von Informationen des öffentlichen Sektors beschränkt werden. Schließlich wird der Binnenmarkt für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors nur dann in Gang kommen, wenn unionsweit die regulatorischen und praktischen Grenzen fallen und gleiche Datentypen unabhängig von ihrer nationalen Herkunft unter ähnlichen, wenn nicht sogar gleichen Bedingungen zugänglich gemacht werden.



Drucksache 129/11

... a) In Absatz 1 werden nach dem Wort "Nutzungsbedingungen" die Wörter ", einschließlich aller Bedingungen, die den Zugang zu und die Nutzung von Diensten und Anwendungen beschränken," eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 214/11

... 1. die Zustimmung des Grundstückseigentümers und der sonstigen Nutzungsberechtigten und,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung

§ 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Verordnungsermächtigungen

§ 25
Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Regelung von Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Kapitel 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung

Kapitel 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 33
Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung

§ 34
Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung

§ 35
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung

Kapitel 6
Forschungsspeicher

§ 36
Geltung von Vorschriften

§ 37
Genehmigung von Forschungsspeichern

§ 38
Anwendung von Vorschriften

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

§ 39
Zuständige Behörden

§ 40
Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung

§ 41
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 42
Landesrechtliche Speicherabgaben

§ 43
Bußgeldvorschriften

§ 44
Evaluierungsbericht

§ 45
Übergangsvorschrift

§ 46
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung

1. Datenerhebung Stufe 1 :

1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,

1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,

1.1.2 Es wird festgestellt,

1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)

Artikel 3
Änderung des Umweltschadensgesetzes3)

Artikel 4
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

3. Kosten für die Wirtschaft

4. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Europarechtskonformität

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 156/11 (Beschluss)

... Ein großes Problem ist dabei zum einen immer noch die für Nutzer mangelnde Transparenz bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung persönlicher Daten durch die Internet-Anbieter. Ein Internet-Unternehmen ist nach § 13 Absatz 1 TMG zwar verpflichtet, die Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie darüber zu informieren, wenn die Verarbeitung der Daten in bestimmten Staaten außerhalb der EU stattfindet. Nicht geregelt ist dagegen, wo diese Informationen platziert werden müssen. Viele Internet-Dienstleister verstecken ihre Hinweise daher irgendwo in ihren Nutzungsbedingungen, so dass die Nutzer - wenn überhaupt - erst zufällig nach vielen Klicks darauf stoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes

§ 13a
Zusätzliche Pflichten des Diensteanbieters von Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 156/11

... Ein großes Problem ist dabei zum einen immer noch die für Nutzer mangelnde Transparenz bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung persönlicher Daten durch die Internet-Anbieter. Ein Internet-Unternehmen ist nach § 13 Absatz 1 TMG zwar verpflichtet, die Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie darüber zu informieren, wenn die Verarbeitung der Daten in bestimmten Staaten außerhalb der EU stattfindet. Nicht geregelt ist dagegen, wo diese Informationen platziert werden müssen. Viele Internet-Dienstleister verstecken ihre Hinweise daher irgendwo in ihren Nutzungsbedingungen, so dass die Nutzer wenn überhaupt erst zufällig nach vielen Klicks darauf stoßen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telemediengesetzes

§ 13a
Zusätzliche Pflichten des Diensteanbieters von Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 2


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.