[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

298 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nutzungsbeschränkungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0013/20
0292/20
0164/1/20
0442/3/20
0164/20
0426/20B
0582/19
0360/19B
0363/1/19
0150/19
0557/19
0363/19B
0584/19
0257/18
0385/18
0399/18
0548/18
0192/1/18
0258/18
0614/2/18
0590/17
0184/1/17
0501/17
0243/17
0039/17
0535/17
0366/17
0062/17
0184/17B
0371/16
0073/16B
0073/16
0290/16
0073/1/16
0258/16
0240/1/16
0060/1/16
0544/16
0167/16B
0240/16B
0583/16
0335/16
0167/16
0060/16B
0058/15B
0211/15
0051/15
0439/1/15
0059/1/15
0059/15B
0507/15
0059/15
0136/15
0058/15
0439/15B
0058/1/15
0440/15
0295/15
0432/14
0592/14
0208/14
0208/14B
0447/14
0113/13
0150/13
0418/13
0665/1/13
0183/13
0529/1/13
0529/13B
0055/13
0665/13B
0109/13
0063/13
0474/1/12
0557/12
0508/12
0472/1/12
0799/12
0475/12
0470/12
0559/1/12
0557/12B
0478/12
0175/12
0181/12
0441/12B
0559/2/12
0263/1/12
0615/12
0661/12
0263/12
0474/12B
0527/12
0468/12
0021/12
0265/12
0557/1/12
0072/12
0263/12B
0170/12B
0441/12
0657/11
0342/11
0343/11B
0325/11
0820/11
0129/11
0685/11B
0080/11
0129/11B
0214/11
0156/11B
0528/11
0214/11B
0258/11
0216/11
0216/11X
0214/1/11
0156/11
0143/11
0685/2/11
0785/11
0129/1/11
0343/1/11
0259/11
0808/11
0685/1/11
0323/10
0306/10
0553/10B
0553/10
0565/10
0712/10
0259/10B
0500/10B
0329/10
0259/1/10
0100/10
0861/10
0665/10
0725/10
0500/1/10
0158/10
0825/1/09
0394/09
0280/1/09
0457/09
0604/09
0280/09
0175/09
0280/09B
0282/09
0603/09B
0130/1/09
0190/09
0278/09A
0175/1/09
0003/09
0825/09B
0204/1/09
0804/09
0730/1/09
0816/09
0167/09
0683/09
0003/09B
0003/1/09
0278/09
0280/09A
0889/09
0184/09
0603/1/09
0185/09
0825/09
0175/09B
0204/09
0768/08A
0173/08
0116/08
0047/08
0641/08
0104/08
0004/08
0004/1/08
0010/08A
0846/08
0052/3/08
0716/08
0037/08
0010/08B
0111/08
0284/08
0968/08
0036/08
0550/1/08
0550/08B
0010/08C
0298/08
0827/08
0562/08
0783/08
0997/08
0713/08
0010/1/08
0951/07
0861/07
0154/07
0724/07
0018/07
0128/1/07
0861/1/07
0247/07
0227/07
0861/07B
0064/07
0936/07
0197/07
0863/07
0929/07
0535/07B
0023/07
0701/07
0535/1/07
0282/07
0065/07
0559/07
0555/07
0275/07
0022/07
0420/07
0751/06
0612/06
0499/06
0366/06
0359/06B
0359/06
0208/06
0764/06
0549/06
0108/1/06
0171/06
0260/06
0081/06
0668/06
0282/06
0680/06
0305/06
0359/1/06
0629/06
0935/06
0362/06
0358/06
0153/05B
0189/1/05
0162/1/05
0355/05
0396/05
0194/05
0162/05B
0248/05
0631/1/05
0397/05
0153/05
0616/05
0637/1/05
0337/05
0249/05
0401/05
0761/05
0186/05
0363/05
0631/05
0924/05
0197/05
0637/05B
0220/05
0162/05
0189/05B
0196/05
0637/05
0269/04
0618/04
0487/04B
0590/04
0892/1/04
0891/04
0327/04
0892/04B
0955/04B
0955/2/04
0487/1/04
0613/04
0269/1/04
0269/04B
0061/03B
0061/2/03
0061/1/03
Drucksache 81/06

... Waffenrechtliche Erlaubnisse können zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung inhaltlich beschränkt, befristet oder mit Auflagen versehen werden (§ 9 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2). Derartige Maßnahmen geben die Möglichkeit, durch individuelle Regelung hinsichtlich einer für den Betroffenen nachteiligen Entscheidung (Versagung oder Entzug einer Rechtsposition) dem Übermaßverbot und hinsichtlich einer für den Betroffenen vorteilhaften Entscheidung (Gewährung einer Erlaubnis, Ausnahmebewilligung usw.) dem Untermaßverbot Rechnung zu tragen Wiederholungen gesetzlicher Regelungen ohne individuelle Modifikation sind keine Nebenbestimmungen und sollen daher im Grundsatz unterbleiben. Denkbare Maßnahmen, die auch nachträglich ausgesprochen werden können (§ 9 Abs. 1 Satz 2), sind örtliche oder zweckgebundene Nutzungsbeschränkungen sowie besondere Anforderungen an die sichere Aufbewahrung. Befristungen kommen u. a. in Betracht für Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, oder wenn für den Erwerb der Waffe nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 81/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Ausführungen zu §§ 1- 58 Waffengesetz

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Vorbemerkungen

I. Verbringen nach Deutschland endgültig

II. Mitnahme nach Deutschland vorübergehend

III. Verbringen aus Deutschland endgültig

IV. Mitnahme aus Deutschland vorübergehend

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Abschnitt 2
Ausführungen zu Anlagen 1 und 2 Waffengesetz

Zu Anlage 1:

Zu Abschnitt 1:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.I -A1-UA1-1.1

Anl.I -A1-UA1-1.2

Anl.I -A1-UA1-1.2.1

Anl.I -A1-UA1-1.2.2

Anl.I -A1-UA1-1.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.1

Anl.I -A1-UA1-1.3.3

Anl.I -A1-UA1-1.3.4

Anl.I -A1-UA1-1.3.5

Anl.I -A1-UA1-1.3.6

Anl.I -A1-UA1-1.4

Anl.I -A1-UA1-1.4.6

Anl.I -A1-UA1-1.5

Anl.I -A1-UA1-2.

Anl.I -A1-UA1-2.1

Anl.I -A1-UA1-2.2

Anl.I -A1-UA1-2.3

Anl.I -A1-UA1-2.5

Anl.I -A1-UA1-2.7

Anl.I -A1-UA1-2.8

Anl.I -A1-UA1-2.9

Anl.I -A1-UA1-3.1

Anl.I -A1-UA1-3.2

Anl.I -A1-UA1-3.3

Anl.I -A1-UA1-3.6

Anl.I -A1-UA1-3.7

Anl.I -A1-UA1-4

Anl.I -A1-UA1-4.1

Anl.I -A1-UA1-4.2

Anl.I -A1-UA1-5

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.I -A1-UA2-1.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.1

Anl.I -A1-UA2-1.2.3

Anl.I -A1-UA2-1.2.4

Anl.I -A1-UA2-1.2.5

Anl.I -A1-UA2-1.2.6

Anl.I -A1-UA2-1.3

Anl.I -A1-UA2-2.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.1

Anl.I -A1-UA2-2.1.4

Anl.I -A1-UA2-2.2

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.I -A1-UA3

Anl.I -A1-UA3-1.1

Anl.I -A1-UA3-1.4

Anl.I -A1-UA3-1.4.1

Anl.I -A1-UA3-1.4.2

Anl.I -A1-UA3-1.4.3

Anl.I -A1-UA3-2

Anl.I -A1-UA3-3

Anl.I -A1-UA3-3.1

Anl.I -A1-UA3-3.2

Zu Abschnitt 2:

Anl.I -A2-1

Anl.I -A2-2

Anl.I -A2-3

Anl.I -A2-4

Anl.I -A2-5

Anl.I -A2-6

Anl.I -A2-7

Anl.I -A2-8.1

Anl.I -A2-8.2

Zu Abschnitt 3:

Anl.I -A3

Zu Anlage 2:

Zu Abschnitt 1

Anl.II -A1-1.1

Anl.II -A1-1.2.1

Anl.II -A1-1.2.2

Anl.II -A1-1.2.3

Anl.II -A1-1.2.4

Anl.II -A1-1.3.1

Anl.II -A1-1.3.2

Anl.II -A1-1.3.3

Anl.II -A1-1.3.5

Anl.II -A1-1.3.6

Anl.II -A1-1.4

Anl.II -A1-1.4.1

Anl.II -A1-1.4.2

Anl.II -A1-1.4.3

Anl.II -A1-1.4.4

Anl.II -A1-1.5.1

Anl.II -A1-1.5.2

Anl.II -A1-1.5.3

Anl.II -A1-1.5.4

Anl.II -A1-1.5.5

Anl.II -A1-1.5.6

Zu Abschnitt 2:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A2-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A2-UA2-1.1

Anl.II -A2-UA2-1.3

Anl.II -A2-UA2-1.4

Anl.II -A2-UA2-1.5

Anl.II -A2-UA2-1.7

Anl.II -A2-UA2-1.8 und 1.9

Anl.II -A2-UA2-1.11

Anl.II -A2-UA2-1.12

Anl.II -A2-UA2-2

Anl.II -A2-UA2-3.1

Anl.II -A2-UA2-3.3

Anl.II -A2-UA2-4.1, 5.1 und 5.2

Anl.II -A2-UA2-6.1

Anl.II -A2-UA2-7.5

Anl.II -A2-UA2-7.6 und 7.7

Zu Unterabschnitt 3:

Anl.II -A2-UA3-1

Anl.II -A2-UA3-1.1

Anl.II -A2-UA3-1.2

Anl.II -A2-UA3-2

Anl.II -A2-UA3-2.1

Zu Abschnitt 3:

Zu Unterabschnitt 1:

Anl.II -A3-UA1

Zu Unterabschnitt 2:

Anl.II -A3-UA2

Anl.II -A3-UA2-1

Anl.II -A3-UA2-2

Anl.II -A3-UA2-3

Anl.II -A3-UA2-4

Abschnitt 3
Bestimmungen zu den Anlagen der WaffVwV

1. Verzeichnis der Anlagen

2. Beschaffung der Vordrucke:

Abschnitt 4
Übergangsregelungen für die Anlagen

Abschnitt 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 935/06

... (3) Wird ein Gesellschaftsanteil einer Gesellschaft, die über eine Referenzmenge verfügt, übertragen und bis zum Ende des zweiten auf die Übertragung folgenden Zwölfmonatszeitraums der Betriebssitz der Gesellschaft in einen anderen Übertragungsbereich im Sinne des § 15 Abs. 2 verlagert, darf die Referenzmenge der Gesellschaft bis zum Ende des in Halbsatz 1 genannten Zeitraums nur auf Produktionsstätten der Gesellschaft, die in dem Übertragungsbereich des vormaligen Betriebssitzes belegen sind, genutzt werden. Satz 1 gilt entsprechend, wenn der Betriebssitz im Sinne des Satzes 1 verlagert und bis zum Ende des zweiten auf die Verlagerung folgenden Zwölfmonatszeitraums ein Gesellschaftsanteil übertragen wird. Auf die Übertragung eines Gesellschaftsanteils entsprechend § 21 oder eine Rückverlagerung des Betriebssitzes in den vormaligen Übertragungsbereich finden die Sätze 1 und 2 keine Anwendung. In Fällen besonderer Härte kann von der Nutzungsbeschränkung ganz oder teilweise abgesehen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Abgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Referenzmengen

§ 33
Umwandlung von Referenzmengen

§ 34
Saldierung nicht genutzter Referenzmengen

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Aufzeichnungen bei Direktverkäufen

§ 45
Mitwirkungspflichten

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Referenzmengen

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58


 
 
 


Drucksache 396/05

... Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 4 des noch geltenden Gesetzes. Die darin enthaltene Bestimmung, dass die Bestände der Bibliothek nur an „Ort und Stelle“ zur Verfügung gestellt werden, soll künftig in der vom Verwaltungsrat der Bibliothek im Einklang mit den Schranken des Urheberrechts zu erlassenden Benutzungsordnung nach § 4 Abs. 2 dieses Gesetzes geregelt werden. Die Benutzungseinschränkung ist aus Gründen des Bestandsschutzes für körperliche Medienwerke auch weiterhin in vollem Umfang erforderlich. Bei gewerblichen Publikationen sind Benutzungsbeschränkungen aus Rechtsgründen auch für unkörperliche Medienwerke nötig. Der Zugriff auf freie Netzpublikationen ist im Übrigen für Nutzer häufig technisch von jedem beliebigen Ort aus möglich und setzt nicht den Besuch in der Bibliothek voraus. Dies eröffnet Möglichkeiten für Benutzerdienstleistungen der Bibliothek, deren Komfort für Endnutzer im Einklang mit den urheberechtlichen Befugnissen der Rechteinhaber gestaltet werden muss. Hierzu sind gesonderte Vereinbarungen mit den Rechteinhabern zu treffen, soweit das



Drucksache 637/1/05

... Anlage 2 der Verordnung umfasst Rassen mit einem ARR-Allel-Anteil von unter 25 % und im Fortbestand gefährdete regionale Rassen. Zum Schutz dieser Rassen eröffnet § 5 Abs. 2 für Tiere mit einem VRQ-Allel die Möglichkeit der Ausnahme von den vorgesehenen Nutzungsbeschränkungen.



Drucksache 401/05

... Zweck dieses Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicher zu stellen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

4. § 3 wird wie folgt geändert:

5. § 4 wird wie folgt geändert:

6. § 5 wird wie folgt geändert:

7. In § 6

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird wie folgt geändert:

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:

§ 13
Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften

§ 14
Schutzziele für die Lärmminderungsplanung

§ 15
Anhörung beteiligter Kreise

14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Fortgeltung von Vorschriften

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Ermittlungsverfahren und Resultate

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 637/05 (Beschluss)

... Anlage 2 der Verordnung umfasst Rassen mit einem ARR-Allel-Anteil von unter 25 % und im Fortbestand gefährdete regionale Rassen. Zum Schutz dieser Rassen eröffnet § 5 Abs. 2 für Tiere mit einem VRQ-Allel die Möglichkeit der Ausnahme von den vorgesehenen Nutzungsbeschränkungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/05 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen an die Züchtung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien bei Schafen (TSE-Resistenzzuchtverordnung)

1. Zu § 1 Abs. 2

2. Zu § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu -

3. Zu § 5 Abs. 1 Nr. 2

4. Zu § 5 Abs. 1 Nr. 3

5. Zu § 5 Abs. 2

6. Zu § 6 Abs. 1

7. Zu Anlage 1, Anlage 2


 
 
 


Drucksache 637/05

... Zum Schutz von Rassen ermöglicht die Entscheidung der Kommission bei Rassen, bei denen die Erhebung der Prionprotein-Genotypen ergeben hat, dass weniger als 25 % der Schafe Träger eines ARR-Allel sind, Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen für Tiere, die ein VRQ-Allel tragen, zuzulassen. Diese Rassen sind in Anlage 2 aufgelistet. Diese Liste umfasst auch die Rassen, die nur in bestimmten Gebieten vorkommen und von der Aufgabe der Nutzung bedroht sind (Absatz 2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Untersuchungen

§ 3
Mitteilungspflicht

§ 4
Kennzeichnung

§ 5
Beschränkungen

§ 6
Anerkennung

§ 7
Untersuchungen nach Anerkennung

§ 8
Mitteilungen

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 327/04

... a) Nach Anhang II Buchstabe k) EGSRL ist der Zertifizierungsdiensteanbieter verpflichtet, den Antragsteller über die genauen Bedingungen für die Verwendung des Zertifikats zu unterrichten. Dazu gehören Hinweise über Nutzungsbeschränkungen für das Zertifikat, über die Existenz eines freiwilligen Akkreditierungssystems und über das Vorgehen in Beschwerde- und



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.