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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Oberflächengestaltung"


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Drucksache 607/14 (Beschluss)

... -Emissionen im Gebäudebereich beitragen kann. Bei der Klimafreundlichkeit von Gebäuden sind über die Effizienz des Energieverbrauchs während der Nutzung hinaus auch die bei ihrer Herstellung entstehenden THG-Emissionen zu beachten. Die Einsatzmöglichkeiten nachwachsender Rohstoffe zur Gebäudeherstellung beschränken sich nicht nur auf Konstruktion (z.B. Holzbau) und Dämmung, sondern erstrecken sich darüber hinaus auch auf den Innenausbau (Böden, Wandaufbauten, Oberflächengestaltung etc.). Die Kaskadennutzung der nachwachsenden Rohstoffe, d.h. die Mehrfachnutzung über mehrere Stufen hinweg, steigert ihren Beitrag zur Minderung der THG-Emission nochmals.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/14 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 313/1/14

... 8. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Verwendung nachwachsender Rohstoffe maßgeblich zur Ressourcenschonung im Gebäudebereich beitragen kann, wobei sich die dortigen Einsatzmöglichkeiten nicht nur auf Konstruktion (z.B. Holzbau) und Dämmung beschränken, sondern sich darüber hinaus auch auf den Innenausbau (Böden, Wandaufbauten, Oberflächengestaltung) etc. erstrecken. Dies gilt insbesondere für den Fall der Kaskadennutzung der nachwachsenden Rohstoffe, d.h. der Mehrfachnutzung über mehrere Stufen hinweg. Ebenfalls können nachwachsende Rohstoffe bei der Beheizung von Gebäuden fossile Energieträger ersetzen und auf diese Weise Umweltauswirkungen verringern.



Drucksache 313/14 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Verwendung nachwachsender Rohstoffe maßgeblich zur Ressourcenschonung im Gebäudebereich beitragen kann, wobei sich die dortigen Einsatzmöglichkeiten nicht nur auf Konstruktion (z.B. Holzbau) und Dämmung beschränken, sondern sich darüber hinaus auch auf den Innenausbau (Böden, Wandaufbauten, Oberflächengestaltung) etc. erstrecken. Dies gilt insbesondere für den Fall der Kaskadennutzung der nachwachsenden Rohstoffe, d.h. der Mehrfachnutzung über mehrere Stufen hinweg. Ebenfalls können nachwachsende Rohstoffe bei der Beheizung von Gebäuden fossile Energieträger ersetzen und auf diese Weise Umweltauswirkungen verringern.



Drucksache 607/1/14

... -Emissionen im Gebäudebereich beitragen kann. Bei der Klimafreundlichkeit von Gebäuden sind über die Effizienz des Energieverbrauchs während der Nutzung hinaus auch die bei ihrer Herstellung entstehenden THG-Emissionen zu beachten. Die Einsatzmöglichkeiten nachwachsender Rohstoffe zur Gebäudeherstellung beschränken sich nicht nur auf Konstruktion (z.B. Holzbau) und Dämmung, sondern erstrecken sich darüber hinaus auch auf den Innenausbau (Böden, Wandaufbauten, Oberflächengestaltung) etc.. Die Kaskadennutzung der nachwachsenden Rohstoffe, d.h. die Mehrfachnutzung über mehrere Stufen hinweg, steigert ihren Beitrag zur Minderung der THG-Emission nochmals.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/1/14




Zur Vorlage insgesamt

Zum Sektor Energiewirtschaft

Zum Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz

Zur Energieeffizienz im Gebäudebereich

Zum Sektor Verkehr

Zum Sektor Land- und Forstwirtschaft

Zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

Zu Bildungsaktivitäten im Bereich des Klimaschutzes

Zu den Folgen von Klimaschutzaktivitäten für Kommunen

Zu weiteren Klimaschutzaktivitäten


 
 
 


Drucksache 325/13

... Absatz 1 übernimmt inhaltlich die Anforderungen nach § 11 Absatz 1 sowie Anhang II Nummer 5 und 8 der bisherigen Verordnung zu Anforderungen an Desinfektion und Oberflächengestaltung für Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 768/08

... 8. das zulässige Deponievolumen sowie bei oberirdischen Deponien die zulässige Größe der Ablagerungsfläche und die Oberflächengestaltung und Endhöhen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien

§ 3
Errichtung

§ 4
Organisation und Personal

§ 5
Inbetriebnahme

§ 6
Voraussetzungen für die Ablagerung

§ 7
Nicht zugelassene Abfälle

§ 8
Annahmeverfahren

§ 9
Handhabung der Abfälle

§ 10
Stilllegung

§ 11
Nachsorge

§ 12
Maßnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Vermeidung von Emissionen, Immissionen, Belästigungen und Gefährdungen

§ 13
Information und Dokumentation

Teil 3
Verwertung von Deponieersatzbaustoffen

§ 14
Grundsätze

§ 15
Einsatzbereiche und Zuordnung

§ 16
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 17
Annahmeverfahren und Dokumentation

Teil 4
Sonstige Vorschriften

§ 18
Sicherheitsleistung

§ 19
Antrag, Anzeige

§ 20
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 21
Behördliche Entscheidungen

§ 22
Überprüfung behördlicher Entscheidungen

Teil 5
Langzeitlager

§ 23
Errichtung und Betrieb

§ 24
Stilllegung und Nachsorge

§ 25
Befreiung

Teil 6
Schlussvorschriften

§ 26
In der Ablagerungsphase befindliche Altdeponien

§ 27
In der Stilllegungsphase befindliche Altdeponien

§ 28
Betriebene Langzeitlager

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsvorschriften

Anhang 1
: Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III (zu § 2 Nr. 4, § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 1, § 23, § 30 Abs. 1 und 2)

1. Standort und geologische Barriere

1.1 Eignung des Standortes

1.2 Untergrund einer Deponie

2. Abdichtungssysteme

2.1 Allgemeine Anforderungen

2.1.1 Anforderungen zum Stand der Technik

2.2 Besondere Anforderungen an die geologische Barriere und das Basisabdichtungssystem

Tabelle

2.3 Besondere Anforderungen an das Oberflächenabdichtungssystem

2.3.1 Rekultivierungsschicht

2.3.1.1 Wasserhaushaltsschicht

2.3.1.2 Methanoxidationsschicht

2.3.2 Technische Funktionsschicht

Tabelle

2.4 Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen

2.4.1 Zuständigkeiten und Aufgaben

2.4.2 Zulassung

2.4.3 Antrag

2.4.4 Fachbeirat

2.4.5 Veröffentlichung

3. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Anhang 2
Anforderungen an den Standort, geologische Barriere, Langzeitsicherheitsnachweis und Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein (zu § 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2)

1. Standort und geologische Barriere

2. Standortbezogene Sicherheitsbeurteilung

2.1. Hinweise zur Durchführung des Langzeitsicherheitsnachweises

2.1.1 Umfang und Anforderungen

2.1.2 Notwendige Basisinformationen

2.1.2.1 Geologische Verhältnisse

2.1.2.2 Angaben zum Grubengebäude

2.1.2.3 Hydrogeologische Verhältnisse

2.1.2.4 Abfalleinbringung

2.1.3 Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes

2.1.4 Geotechnischer Standsicherheitsnachweis

2.1.5 Nachweis der Langzeitsicherheit

3. Stilllegung

3.1 Allgemeines

3.2 Bergwerke

3.3 Kavernen

4. Dokumentation der Verwahrung der Tageszugänge

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Anhang 3
Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien (zu § 2 Nr. 6 bis 10, 21 bis 24, 34, § 6 Abs. 2 bis 5, § 8 Abs. 1, 3, 5 und 7, § 14 Abs. 3, § 15, § 23, § 26 Abs. 1, § 30 Abs. 3)

1. Verwendung von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff bei Deponien der Klasse 0, I, II oder III

Tabelle

2. Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III

Tabelle

Anhang 4
Vorgaben zur Beprobung (Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen) (zu § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 1, 3 und 5, § 23)

1. Fachkunde und Akkreditierung

2. Probenahme

3. Bestimmung der Gesamtgehalte im Feststoff sowie des eluierbaren Anteils

3.1 Bestimmung der Gesamtgehalte im Feststoff

3.1.1 Probenvorbereitung

3.1.2 Aufschlussverfahren

3.1.3 Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz

3.1.3.1 Glühverlust

3.1.3.2 TOC Total organic carbon – gesamter organischer Kohlenstoff

3.1.4 BTEX Benzol, Toluol, Ethylbenzol, o-,m-,p-Xylol, Styrol, Cumol

3.1.5 PCB Polychlorierte Biphenyle - Summe der 6 PCB-Kongenere nach Ballschmiter, PCB-28, -52, -101, -138, -153, -180

3.1.6 Mineralölkohlenwasserstoffe C 10 bis C 40

3.1.7 PAK Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

3.1.8 Dichte

3.1.9 Brennwert

3.2 Bestimmung der Gehalte im Eluat

3.2.1 Eluatherstellung

3.2.1.1 Eluatherstellung mit Flüssigkeits-/Feststoffverhältnis 10/1

3.2.1.2 Eluatherstellung mit jeweils konstantem pH-Wert 4 und 11 / Säureneutralisationskapazität

3.2.2 Perkolationsprüfung im Aufwärtsstrom

3.2.3 pH-Wert

3.2.4 DOC Gelöster organischer Kohlenstoff

3.2.4.1 DOC

3.2.4.2 DOC bei einem pH-Wert zwischen 7,5 und 8

3.2.5 Phenole

3.2.6 Arsen

3.2.7 Blei

3.2.8 Cadmium

3.2.9 Kupfer

3.2.10 Nickel

3.2.11 Quecksilber

3.2.12 Zink

3.2.13 Chlorid

3.2.14 Sulfat

3.2.15 Cyanide, leicht freisetzbar

3.2.16 Fluorid

3.2.17 Barium

3.2.18 Chrom, gesamt

3.2.19 Molybdän

3.2.20 Antimon

3.2.21 Selen

3.2.2.2 Wasserlöslicher Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz bestimmt über Filtrattrockenrückstand des Eluats

3.3 Biologische Abbaubarkeit des Trockenrückstandes der Originalsubstanz

3.3.1 Atmungsaktivität, bestimmt über 4 Tage im Laborversuch AT4 :

3.3.1.1 Testgerät:

3.3.1.2 Temperatur:

3.3.1.3 Probenlagerung:

3.3.1.4 Probenaufbereitung:

3.3.1.5 Einstellung des Wassergehaltes:

3.3.1.6 Probemenge:

3.3.1.7 Anzahl der Parallelansätze:

3.3.1.8 Versuchsdauer und Auswertung:

3.3.1.9 Angabe des Ergebnisses:

3.3.2 Gasbildung, bestimmt über 21 Tage im Laborversuch GB21 :

3.3.2.1 Allgemeines:

3.3.2.2 Versuchsaufbau und Gasmessung:

3.3.2.3 Temperatur:

3.3.2.4 Probenlagerung:

3.3.2.5 Probenaufbereitung:

3.3.2.6 Impfschlamm:

3.3.2.7 Probenmasse:

3.3.2.8 Referenzansatz:

3.3.2.9 pH-Wert:

3.3.2.10 Anzahl der Parallelansätze:

3.3.2.11 Versuchsdauer und Auswertung:

Tabelle

Tabelle

3.3.2.12 Angabe des Ergebnisses:

4. Bewertung der Messergebnisse

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Anhang 5
Information, Dokumentation, Kontrollen, Betrieb (zu § 4 Satz 1 Nr. 2, § 9, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 1 bis 3, § 13 Abs. 1 bis 3 und 5, § 17 Abs. 2, § 23 Satz 1)

1. Information und Dokumentation

1.1 Betriebsordnung

1.2 Betriebshandbuch

1.3 Abfallkataster

1.4 Betriebstagebuch

2. Jahresbericht

2.1 Stammdaten

2.2 Auswertung der Messungen und Kontrollen sowie Darstellung der Ergebnisse

2.3 Erklärung zum Deponieverhalten

3. Messeinrichtungen, Messungen und Kontrollen

3.1 Messeinrichtungen

3.2 Mess- und Kontrollprogramm

Tabelle

4. Abfallablagerung in einer Deponie der Klasse 0, I, II oder III

5. Abfallablagerung in einer Deponie der Klasse IV

6. Sickerwasser

7. Deponiegas

8. Belästigungen und Gefährdungen

9. Lehrgänge zur Weiterbildung des Leitungspersonals

11. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

_______ Seite 2 _________

Artikel 2
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung - GewinnungsAbfV)

Artikel 3
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 312; Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts


 
 
 


Drucksache 768/08A

... abgelaufen sind, ist davon auszugehen, dass bei allen Altdeponien zwischenzeitlich durch den Deponiebetreiber entschieden ist, ob die Deponie insgesamt stillgelegt oder nur einzelne Deponieabschnitte stillgelegt werden. Durch die Öffnung der Profilierung auf einzelne Deponieabschnitte erhält der Deponiebetreiber die Möglichkeit, die für den Aufbau des Oberflächenbarrieresystem erforderliche Oberflächengestaltung zügiger als ausschließlich mit geeigneten Beseitigungsabfällen bzw. ohne Inanspruchnahme von Rohstoffen herzurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/08A




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

2 Anschreiben

Artikel 1
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Artikel 2
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung – GewinnungsAbfV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge

§ 4
Stabilitätsnachweis

§ 5
Abfallbewirtschaftungsplan

§ 6
Vermeidung schwerer Unfälle und Information

§ 7
Sicherheitsleistung

§ 8
Antrag, Anzeige

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

E.1 Verwaltungskosten:

E.2 Preiswirkungen:

F. Bürokratiekosten

F.1 Artikel 1 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.2 Artikel 2 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.3 Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Im Einzelnen:

Zu § 2

Nummer 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer n

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer n

Nummer 26

Nummer n

Nummer 29

Nummer 31

Nummer 34

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Teil 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Teil 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 6

Zu den §§ 26

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anhang 1 - Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Anhang 2

Zu Anhang 3 - Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Anhang 4 - Vorgaben zur Beprobung Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 312: Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts


 
 
 


Drucksache 14/05

... ergaben. In den letzten Jahren werden Abfälle vermehrt auch bei der Oberflächengestaltung von Deponien verwertet. Dieser Trend hat sich deutlich verstärkt, seitdem absehbar ist, dass infolge der Vorgaben der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.