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"Offenheit"


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0361/05
0104/04B
0098/04B
0929/04
0983/04
0576/04
0232/04
0722/04
0894/04
0025/04B
0687/04
1013/04
0715/03
0849/03
Drucksache 629/1/17

... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Bedeutung der Automobilindustrie für die Wirtschaft der EU anerkennt. Bei den angekündigten Vorschlägen zur "emissionsarmen Mobilität" ist darauf zu achten, dass eine ausgewogene Balance zwischen Klimaschutz sowie Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Automobilindustrie hergestellt wird. Der Bundesrat hält es für erforderlich, angesichts der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf alternative Antriebe auf Technologieoffenheit zu achten. Im Hinblick auf den Markt für alternative Antriebe ist dafür Sorge zu tragen, dass europaweit Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe aufgebaut werden, die für alle zugänglich sind.



Drucksache 196/16

... Die Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes in Europa bildet eine Voraussetzung für die Attraktivität digitaler Innovationen für Investoren sowie für ein schnelleres Wachstum der Unternehmen in der digitalen Wirtschaft. Im Jahr 2015 hat die Europäische Kommission eine ehrgeizige Strategie für einen digitalen Binnenmarkt gestartet. Ein wichtiger Erfolgsfaktor dafür, in vollem Umfang von den Vorteilen eines digitalen Binnenmarktes profitieren zu können, ist eine in hohem Maße wettbewerbsfähige digitale Wirtschaft in Europa und die Integration digitaler Innovationen in allen Bereichen. Die digitalen Technologien werden Unternehmen helfen, auch jenseits des EU-Binnenmarktes zu wachsen und die EU zu einem noch attraktiveren Standort für weltweite Investitionen machen. Digitale Kompetenzen sind von entscheidender Bedeutung. Die Offenheit des europäischen Marktes sollte bewahrt und im digitalen Bereich weiterentwickelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/16




1. Kontext

2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch

3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?

4. Das weitere Vorgehen

4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie

4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren

4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa

4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien

4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung

4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen

4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 407/16 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht die vollständige Neukonzeption eines Sicherungsverfahrens nur für Registrierkassen vor, obwohl Manipulationen derzeit in allen bargeldintensiven Branchen vorgenommen werden. Zudem wird ein bereits erfolgreich erprobtes System im Taxenbereich der Freien und Hansestadt Hamburg, das auf einem Schutzsystem mit standardisierten Signaturerstellungseinheiten basiert, als marktgängige sichere Alternative vom Gesetzentwurf nicht umfasst. Aus diesem Mangel an Technologieoffenheit folgt, dass erst ein langwieriger Prozess der Entwicklung, Erprobung und Integration eines Sicherheitssystems durchlaufen werden muss. Eine Einführung des Schutzsystems zum 1. Januar 2020 und damit eine zeitnahe wirksame Bekämpfung des Steuerbetrugs im Bargeldbereich erscheinen daher unrealistisch.



Drucksache 608/16

... /EU (sog. RoHS-Richtlinie) durch die ElektroStoffV orientiert. Zudem wurden die einschlägigen Fachverbände (Spectaris, ZVEI und VDGH) um Übermittlung von Angaben zur Betroffenheit der jeweiligen Mitgliedsunternehmen gebeten.



Drucksache 789/1/16

... Die hiesige Betroffenheit dieser Bundesvorschrift ergibt sich aus ihrer möglichen Abstrahlwirkung im Falle von Änderungen des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes.



Drucksache 407/1/16

... Der Gesetzentwurf sieht die vollständige Neukonzeption eines Sicherungsverfahrens nur für Registrierkassen vor, obwohl Manipulationen derzeit in allen bargeldintensiven Branchen vorgenommen werden. Zudem wird ein bereits erfolgreich erprobtes System im Taxenbereich der Freien und Hansestadt Hamburg, das auf einem Schutzsystem mit standardisierten Signaturerstellungseinheiten basiert, als marktgängige sichere Alternative vom Gesetzentwurf nicht umfasst. Aus diesem Mangel an Technologieoffenheit folgt, dass erst ein langwieriger Prozess der Entwicklung, Erprobung und Integration eines Sicherheitssystems durchlaufen werden muss. Eine Einführung des Schutzsystems zum 01.01.2020 und damit eine zeitnahe wirksame Bekämpfung des Steuerbetrugs im Bargeldbereich erscheinen daher unrealistisch.



Drucksache 811/16

... -Emissionen erfordert Systemoffenheit. Die Unternehmen und Industriezweige sind sich zunehmend der Tatsache bewusst, dass angesichts der Komplexität der modernen Welt keiner allein eine komplette Lösung anbieten kann. Zudem entstehen die interessantesten marktbildenden Innovationen an den Schnittstellen unterschiedlicher Branchen, Fachrichtungen und Konzepte7.



Drucksache 93/16

... Der Bundesrat begrüßt und unterstützt ausdrücklich alle Aktivitäten zum Aufbau gesellschaftlicher Initiativen, Bündnisse und Allianzen, die sich für die erfolgreiche Eingliederung von Schutzbedürftigen, für Solidarität und Weltoffenheit, für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Gemeinsam werden wir die vor uns liegenden Aufgaben meistern, gemeinsam werden wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland gewährleisten. Der Bundesrat wird hierzu seinen konstruktiven Beitrag leisten.



Drucksache 496/16

... KMU-Betroffenheit



Drucksache 244/16

... Nach Angaben des Ressorts ist ein Großteil der genannten Weichmacher bereits substituiert. Betroffen von einer Umstellung sind nur wenige Hersteller, vor allem solche, die medizinische Geräte produzieren. Hier schätzt das Ressort, dass etwa 25 der 903 Hersteller der medizinischen Geräte von den neuen Vorgaben betroffen sind. Bei den übrigen Elektro- und Elektronikgeräten wird nur ein geringer Teil betroffen sein. Hier schätzt das Ressort eine Betroffenheit bei 14 der 12.272 Hersteller in Deutschland. Dies basiert auf der Einschätzung, dass nur die Hersteller Umstellung- oder Mehraufwände haben, die Weichmacher selbst verarbeiten. Diejenigen, die sich fertige Kunststoffbauteile liefern lassen, haben keinen Mehraufwand.



Drucksache 432/16

... Wichtigstes Kriterium für die Einstufung der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorie VB/VB-E ist das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Innerhalb dieser vordringlichen Projekte sind Vorhaben mit VB-E gekennzeichnet, die aus fachlicher Sicht eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung haben und deshalb möglichst frühzeitig umgesetzt werden sollen. Voraussetzung dafür ist ein besonders hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis sowie keine hohe Umweltbetroffenheit. Berücksichtigt werden zudem Synergien zwischen Erhaltungs- beziehungsweis Ersatz- und Ausbauplanung. Ausbauprojekte mit einem hohen NutzenKosten-Verhältnis, die gleichzeitig zur Beseitigung eines akuten Erhaltungs- bzw. Ersatzbedarfs beitragen, werden ebenfalls vorrangig umgesetzt. Die Einstufung von Vorhaben in den VB erfolgt jedoch nicht ausschließlich auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Vielmehr werden auch vier Wasserstraßenprojekte aus übergeordneten Überlegungen (Lage im Kernnetz, Reduzierung des Ausfallrisikos, Verbesserung der Qualität der Seehafenhinterlandanbindung) in den VB eingestuft, obwohl aufgrund ihres Nutzen-KostenVerhältnisses kein Bedarf nachgewiesen ist.



Drucksache 430/1/16

... Dessen ungeachtet setzt sich der Gesetzentwurf nicht mit der räumlichen Reichweite des Artikels 10 Absatz 1 GG und seiner Bindungswirkung im Rahmen einer "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" auseinander. Eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob die im Gesetzentwurf getroffene rechtliche Unterscheidung und die daran anknüpfende Unterscheidung der gesetzlichen Anforderungen je nach Ort der Datenerhebung (Inland oder Ausland) und Betroffenheit bestimmter Personengruppen (deutsche Staatsangehörige, Unionsbürger oder EU-Ausländer) mit Artikel 10 Absatz 1 GG vereinbar ist, scheint jedoch geboten.



Drucksache 194/16

... - Offenheit und Transparenz: Öffentliche Verwaltungen sollten Informationen und Daten untereinander austauschen. Sie sollten den Menschen und Unternehmen aber auch Zugang zu ihren Daten sowie die Kontrolle über ihre Daten und deren Berichtigung ermöglichen, den Nutzern Einblick in die sie betreffenden Verwaltungsverfahren gestatten und sich bei der Entwicklung und Erbringung ihrer Dienste gegenüber den einzelnen Interessengruppen (wie z.B. Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie gemeinnützigen Organisationen) öffnen und diese mit einbeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/16




1. Einleitung

2. Ziele und Grundsätze

3. Politische SCHWERPUNKTE

3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien

3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste

3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste

4. Umsetzung des Aktionsplans


 
 
 


Drucksache 570/16

... 2) Diese Offenheit ermöglicht allen Interessenträgern, ihre Ansichten zu Beschlüssen, die sich auf sie auswirken können, vorzubringen und damit zu der Faktengrundlage beizutragen, auf der Vorschläge für politische Maßnahmen erarbeitet werden. Durch die Zusammenarbeit mit den Interessenträgern, über die Auffassungen und Fachwissen von außen einfließen können, wird die Qualität der Entscheidungsfindung verbessert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 570/16




Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich der interinstitutionellen Vereinbarung

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Von der interinstitutionellen Vereinbarung erfasste und nicht erfasste Tätigkeiten

Artikel 4
Von der interinstitutionellen Vereinbarung nicht erfasste Einrichtungen

Artikel 5
An die vorherige Registrierung geknüpfte Formen der Zusammenarbeit

Beim Europäischen Parlament

Beim Rat der Europäischen Union

Artikel 6
Registrierungsvoraussetzungen und Registrierung von Antragstellern

Artikel 7
Verbänden, NRO, Gewerkschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen (Mitglieder des Typs C) im Sinne des Kommissionsbeschlusses C(2016) 3301 vom 30.5.2016.

Verhaltenskodex für registrierte Interessenvertreter und Sanktionen

Artikel 8
Verwaltungsrat des Registers

Artikel 9
Das Sekretariat des Registers

Artikel 10
Gründungsrechtsakt

Artikel 11
Ressourcen

Artikel 12
Freiwillige Beteiligung anderer Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU

Artikel 13
Freiwillige Beteiligung der Ständigen Vertretungen von Mitgliedstaaten der EU

Artikel 14
Schluss- und Übergangsbestimmungen

ANHÄNGE zum Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister

Anhang I
Klassifizierung der REGISTRIERTEN INTERESSENVERTRETER

Kategorien REGISTRIERTER INTERESSENVERTRETER

Anhang II
von den SICH REGISTRIERENDEN Organisationen und EINZELPERSONEN BEREITZUSTELLENDE Informationen

I. Allgemeine Angaben

II. spezifische Angaben

A. Vom Register erfasste Tätigkeiten

B. Verbindungen zu EU-Organen

C. Finanzielle Auskünfte in Bezug auf die vom Register erfassten Tätigkeiten

3 Kosten

3 Einnahmen

Spezifische Informationspflichten

3 Durchführung

Anhang III
VERHALTENSKODEX

Anhang IV
UNTERSUCHUNGEN und Massnahmen

1. Allgemeines

2. Beschwerden und die Einleitung von Untersuchungen

3. Ersuchen um Klarstellung

4. Untersuchungsbefugnisse

5. Untersuchungen

6. Bemühen um eine Lösung

7. Ausbleiben einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sekretariat

8. Recht auf Anhörung

9. Beschluss

10. Maßnahmen

11. Überprüfung

12. Rechtsbehelfe


 
 
 


Drucksache 373/16

... Der erste Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren und effektiveren Besteuerung war die transparentere Gestaltung der Besteuerung in ganz Europa. Nach Vorlage zweier ehrgeiziger Transparenzvorschläge der Kommission haben sich die Mitgliedstaaten kürzlich auf mehr Offenheit und Zusammenarbeit zwischen ihren Steuerbehörden sowie die verstärkte Kontrolle der grenzüberschreitenden Steuerpraktiken von Unternehmen geeinigt. Ab 2017 werden alle Mitgliedstaaten automatisch und systematisch Informationen über Steuervorbescheide mit grenzübergreifender Wirkung untereinander austauschen. Im März 2016 einigten sich die Mitgliedstaaten zudem darauf, dass ihre Steuerbehörden automatisch die länderbezogene Berichterstattung über steuerlich relevante Tätigkeiten multinationaler Konzerne austauschen werden. Durch diese neuen Rechtsvorschriften werden die Mitgliedstaaten wesentlich besser in der Lage sein, ihre Steuergrundlagen zu schützen und gegen Steuervermeidungsstrategien vorzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/16




2 Einleitung

Mehr Steuertransparenz

Gerechtere Besteuerung

Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen

1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften

2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum

3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung

4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit

5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 317/16 (Beschluss)

... - Angesichts der oben genannten Defizite ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kommission den in der Mitteilung der Kommission zur besseren Rechtsetzung gesteckten Zielen, Offenheit und Transparenz zu schaffen sowie mehr konsultieren und besser zuhören zu wollen (COM(2015) 215 final,



Drucksache 494/16

... Sperrmüll wird nach Angaben des Ressorts weitgehend durch öffentlichrechtliche Entsorgungsträger über verschiedene Wege wie Wertstoffhöfe oder Straßensammlung erfasst und entsorgt. Für etwa 300 Träger schätzt das Ressort die Betroffenheit für diese wirtschaftliche Tätigkeit, die im Einzelfall etwa 60 Stunden aufwenden müssen, um die beste Umweltoption zu ermitteln (rund 826.000 Euro).



Drucksache 601/16

... Mit diesem Gesetz wird in § 129 Absatz 5 die Möglichkeit der Krankenkassen, die Versorgung mit individuell in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten auch durch Verträge mit Apotheken sicherzustellen, gestrichen. Die Ergänzung dient der Klarstellung der Geltung der Apothekenwahlfreiheit der Versicherten auch bei Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 3 in der bis zur Verkündung dieses Gesetzes geltenden Fassung. Die Versorgung wird ab Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Artikel 7 Absatz 1 somit trotz geschlossener Verträge nicht mehr ausschließlich durch die Apotheken sichergestellt, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag nach § 129 Absatz 5 Satz 3 in der bis zur Verkündung dieses Gesetzes geltenden Fassung geschlossen hat. Vielmehr können auch andere Apotheken Vergütungsansprüche gegenüber der jeweiligen Krankenkasse geltend machen, wenn sie die Versorgung mit von ihnen hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten für Versicherte dieser Krankenkasse vorgenommen haben. Auch bei Annahme der exklusiven Geltung der bislang geschlossenen Verträge (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. November 2015, Az. B 3 KR 16/15 R) rechtfertigen überragende Gründe des Gemeinwohls die Regelung hinsichtlich der laufenden Verträge. Die Versorgung von krebskranken Patientinnen und Patienten baut auf einem besonders engen Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und dem behandelnden Arzt auf. Patienten müssen darauf vertrauen können, dass die an ihrer Versorgung beteiligten Heilberufe gut zusammenwirken, damit die ihnen zu verabreichenden parenteralen Zubereitungen therapiegerecht in der Arztpraxis zu Verfügung stehen. Eine möglichst friktionsfreie Versorgung der Arztpraxis mit in einer Apotheke hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren Anwendung beim Patienten hat eine hohe Bedeutung für die Versorgung der Versicherten, deren Gesundheit als hohes Gut zu schützen ist. Dem dient die Regelung. Angesichts der Betroffenheit des hohen Gutes der Gesundheit ist es nicht hinreichend, wenn nur künftig keine entsprechenden Verträge mehr geschlossen werden können. Ein milderes Mittel war nicht ersichtlich. Wirtschaftliche Aspekte müssen in der Abwägung zum Gesundheitsschutz zurückstehen; zumal die Einschränkung der Verträge auch nicht etwa einen Ausschluss der betroffenen Apotheken von der Versorgung bedeutet. Das deutliche Bekenntnis des Gesetzgebers zur Apothekenwahlfreiheit, das sich aus der Gesetzesbegründung bei Einführung des nun gestrichenen § 129 Absatz 5 Satz 3 ergab, führte im Übrigen zu Unklarheiten, was sich schon daran zeigt, dass die Regelung erst nach dem genannten Urteil praktische Bedeutung entfaltete. Inwieweit diese gesetzliche Änderung dazu führt, dass sich in den bereits geschlossenen Verträgen wegen des unter einer anderen Ausgangslage vereinbarten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung Anpassungsbedarf ergibt, ist von den Vertragspartnern zu beurteilen.



Drucksache 317/1/16

... - Angesichts der oben genannten Defizite ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Kommission den in der Mitteilung der Kommission zur besseren Rechtsetzung gesteckten Zielen, Offenheit und Transparenz zu schaffen sowie mehr konsultieren und besser zuhören zu wollen (COM(2015) 215 final,



Drucksache 789/16 (Beschluss)

... Die hiesige Betroffenheit dieser Bundesvorschrift ergibt sich aus ihrer möglichen Abstrahlwirkung im Falle von Änderungen des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes.



Drucksache 433/16

... Wichtigstes Kriterium für die Einstufung der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorie VB/VB-E ist das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Innerhalb dieser vordringlichen Projekte sind Vorhaben mit VB-E gekennzeichnet, die in besonderem Maße zur Beseitigung von Engpässen beitragen und gleichzeitig keine hohe Umweltbetroffenheit aufweisen. Dabei handelt es sich um fünf Ausbauprojekte sowie die Großknoten. Wegen ihrer besonders hohen verkehrlichen Bedeutung sollen bei diesen Projekten Planung bzw. Umsetzung zeitnah erfolgen.



Drucksache 71/1/16

... Die Formulierung in § 77a Absatz 4 Satz 1 TKG könnte dazu führen, dass über kritische Infrastrukturen in Gänze lediglich die nach § 77a Absatz 4 Satz 2 TKG reduzierten Informationen in den Infrastrukturatlas aufgenommen werden können. In § 77a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 und 4 TKG wird die Begrifflichkeit "Teile einer Infrastruktur" oder eines "Versorgungsnetzes" ohne nähere Bestimmung eingeführt. Es bleibt offen, wie sich diese Begrifflichkeiten zum Begriff der passiven Netzinfrastrukturen (Komponenten) im Sinne des § 3 Nummer 17b TKG verhalten und welche eigenständige Bedeutung ihnen zukommt. Aus der gewählten Formulierung wird zudem nicht deutlich, ob im Fall der Betroffenheit von "Teilen" auch nur diese auszunehmen sind oder das ganze Versorgungsnetz. Daher ist zu prüfen, ob die Formulierung dergestalt angepasst werden muss, dass sich die Ausnahmeregelung auch nur auf die tatsächlich schützenswerten passiven Netzinfrastrukturen (Netzkomponenten) im Sinne des § 3 Nummer 17b TKG bezieht, nicht aber auf eine Infrastruktur in Gänze (vgl. auch die Begründung zum Gesetzentwurf (Seite 60, erster Absatz)).



Drucksache 422/16

... und in § 74 Absatz 4 VwVfG ein Hinweis zu den Auflagen. Eine zwingende Veröffentlichung aller Nebenbestimmungen nach Satz 1 wäre gerade bei umfangreichen Nebenbestimmungen nicht sinnvoll. Wie das BVerwG ausgeführt hat (Urteil vom 27.5.1983 - 4 C 40, 44, 45/81, NJW 1984, 188, 190), würde insbesondere bei umfangreichen Vorhaben der Informationszweck durch eine wörtliche Wiedergabe aller "verfügenden Regelungen" sogar verfehlt, da die Gefahr bestehe, dass der Bürger dadurch eher verwirrt würde. Das Vorhaben und die dazu getroffenen Regelungen müssen aber wie in den entsprechenden Regelungen zur Planfeststellung so bekanntgemacht werden, dass die Bekanntmachung eine Anstoßwirkung entfalten kann und die Betroffenen die Möglichkeit ihrer Betroffenheit erkennen können und gegebenenfalls veranlasst werden, weitere Informationen einzuholen (siehe BVerwG Urteil vom 31. 7. 2012 - 4 A 5000/10, 4 A 5001/10, 4 A 5002/10, 4 A 7000/11, NVwZ 2013, 284, Rn. 32).



Drucksache 295/16

... Der Zweck der Datei sowie die Einzelheiten der gemeinsamen Datenhaltung und Datenverwendung sind gemäß Absatz 5 vorab zwischen den teilnehmenden Staaten in einer schriftlichen Erklärung niederzulegen. Im Interesse der Kooperationsoffenheit trifft das Gesetz keine einseitigen Vorgaben zur Formenwahl (etwa als völkerrechtlicher Vertrag). Erforderlich ist aber eine effektive Bindung, die durch verbindliche Zusicherung begründet wird, da das Vertrauen in die Beachtung getroffener Absprachen für nachrichtendienstliche Zusammenarbeit grundlegend ist und ein Verstoß danach gravierende Zusammenarbeitsfolgen - gegebenenfalls über den Ausschluss aus der gemeinsamen Datei hinaus - hätte. Ist dagegen trotz Zusicherung - mangels Verlässlichkeit des Partners - deren tatsächliche Beachtung nicht gewährleistet, scheidet eine Beteiligung dieser Behörde aus (Absatz 1 Nummer 3).



Drucksache 71/16 (Beschluss)

... Die Formulierung in § 77a Absatz 4 Satz 1 TKG könnte dazu führen, dass über kritische Infrastrukturen in Gänze lediglich die nach § 77a Absatz 4 Satz 2 TKG reduzierten Informationen in den Infrastrukturatlas aufgenommen werden können. In § 77a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 und 4 TKG wird die Begrifflichkeit "Teile einer Infrastruktur" oder eines "Versorgungsnetzes" ohne nähere Bestimmung eingeführt. Es bleibt offen, wie sich diese Begrifflichkeiten zum Begriff der passiven Netzinfrastrukturen (Komponenten) im Sinne des § 3 Nummer 17b TKG verhalten und welche eigenständige Bedeutung ihnen zukommt. Aus der gewählten Formulierung wird zudem nicht deutlich, ob im Fall der Betroffenheit von "Teilen" auch nur diese auszunehmen sind oder das ganze Versorgungsnetz. Daher ist zu prüfen, ob die Formulierung dergestalt angepasst werden muss, dass sich die Ausnahmeregelung auch nur auf die tatsächlich schützenswerten passiven Netzinfrastrukturen (Netzkomponenten) im Sinne des § 3 Nummer 17b TKG bezieht, nicht aber auf eine Infrastruktur in Gänze (vgl. auch die Begründung zum Gesetzentwurf (Seite 60, erster Absatz)).



Drucksache 205/16

... Die IKT-Normung wird weiterhin in erster Linie von den jeweiligen Branchen vorangetrieben, und zwar freiwillig und konsensorientiert sowie basierend auf den Grundsätzen der Transparenz, der Offenheit, der Unparteilichkeit, des Konsenses, der Effizienz und der Relevanz sowie der Kohärenz. Mit einer klareren Zusammenstellung von Prioritäten für die IKT-Normung sowie mit politischer Unterstützung auf hoher Ebene wird jedoch die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung der Ziele des digitalen Binnenmarkts geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 701/16

... Für die Entwicklungszusammenarbeit bevorzugt die EU einen rechtebasierten Ansatz, dessen Umsetzung eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele ist. Dieser Ansatz schließt die Wahrung aller Menschenrechte ein und stellt auf die Förderung von Integration und Teilhabe, Diskriminierungsfreiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit, Offenheit und Rechenschaftspflicht ab. Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein zentraler Teil des Wertekanons der EU und im rechtlichen wie auch im politischen Rahmen der EU verankert. Die EU misst der Verbesserung der Rechte der Frau, der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle von Frauen und Mädchen in sämtlichen Bereichen ihres auswärtigen Handelns vorrangige Bedeutung bei.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 93/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt und unterstützt ausdrücklich alle Aktivitäten zum Aufbau gesellschaftlicher Initiativen, Bündnisse und Allianzen, die sich für die erfolgreiche Eingliederung von Schutzbedürftigen, für Solidarität und Weltoffenheit sowie für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Gemeinsam werden wir die vor uns liegenden Aufgaben meistern, gemeinsam werden wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland gewährleisten. Der Bundesrat wird hierzu seinen konstruktiven Beitrag leisten.



Drucksache 228/16

... Die vorgesehene Gesetzesänderung zielt auf die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen ab. So können die neu aufgenommenen Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete nur dort durchgeführt werden, wo aufgrund demographischen Wandels und geographischer Abgelegenheit besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich sind. Ziel ist es, in Gebieten mit besonderer Betroffenheit durch den demographischen Wandel und die geographische Abgelegenheit die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen zu verbessern. Damit verbunden sind positive demographische Auswirkungen unter anderem auf die Geburtenentwicklung, Altersstruktur, Zuwanderung und die regionale Verteilung der Bevölkerung zu erwarten.



Drucksache 407/16

... Durch die Technologieoffenheit ermöglicht das Zertifizierungsverfahren auch den Einsatz der INSIKA-Smartcard als Sicherheitsmodul in einer technischen Sicherheitseinrichtung, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.



Drucksache 362/15 (Beschluss)

... Eine gegenseitige Information der Marktüberwachungsbehörden bei jeder Marktüberwachungsmaßnahme in ganz Deutschland wäre unnötig und unverhältnismäßig. Dazu besteht nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 auch kein Erfordernis. Eine gegenseitige Information und Unterstützung ist nur angebracht, wenn eine gegenseitige Betroffenheit besteht, z.B. wenn eine Behörde einen Verstoß in einem Einzelhandelsgeschäft festgestellt hat, der Sitz des Herstellers oder Importeurs des beanstandeten Produkts sich aber im Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde befindet.



Drucksache 379/15

... (3) Der Ausschuss besteht aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter eines jeden Landes, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium), des Bundesamtes und des Bundesinstituts für Risikobewertung (Bundesinstitut). Die zuständigen obersten Landesbehörden benennen für die Dauer von drei Jahren dem Bundesministerium bis zum 1. September des Jahres, in dem die Mitgliedschaft endet, jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter und bis zu drei Stellvertreterinnen oder drei Stellvertreter des Landes. Das Bundesministerium beruft diese. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit kann zu den Sitzungen des Ausschusses eine Vertreterin oder einen Vertreter entsenden. Ferner können Vertreterinnen oder Vertreter weiterer Bundesbehörden bei fachlicher Betroffenheit hinzugezogen werden. Den Vertreterinnen oder Vertretern nach Satz 4 oder 5 ist auf Verlangen das Wort zu erteilen. Sachverständige können zu den Beratungen hinzugezogen werden.



Drucksache 500/15 (Beschluss)

... Die weiterhin zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft, der globale Wettbewerb der Standorte und Regionen und die damit verbundene Gefahr eines Wettlaufs sozialer und ökologischer Standards nach unten sowie die noch immer unzureichende Perspektive weniger entwickelter Staaten und Gesellschaften machen einen Ordnungsrahmen für eine neue Welthandelspolitik nötig. Technologischer Wandel und Digitalisierung, globale Wertschöpfungsketten und Lieferketten sowie grenzüberschreitende Arbeitsmigration s i.d.R. alität und prägen das Handeln von Gesellschaft und Unternehmen. Die europäische Handelspolitik muss sich in den Dienst der Verwirklichung einer fairen Welthandelsordnung stellen, die allen Menschen nutzt. Die EU hat sich dabei zu den Prinzipien zu bekennen, von denen sie sich auch im Inneren leiten lässt. Sie muss ihr politisches und wirtschaftliches Gewicht in die Waagschale legen, damit das multilaterale System der Welthandelsorganisation (WTO) revitalisiert und so eine faire Welthandelsordnung durch eine handlungsfähige institutionelle Struktur möglich und getragen wird. Die Handelspolitik der EU muss im Inneren dazu beitragen, dass die Bürgerinnen und Bürger an den veränderten ökonomischen Realitäten teilhaben und von ihnen profitieren. Die Kommission muss sich der Herausforderung stellen, verlorengegangenes Vertrauen in die Ziele und Absichten der europäischen Handelspolitik durch eine Politik der Offenheit und des Dialoges wiederzugewinnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 123/1/15

... d) Der Bundesrat lehnt allerdings die vorgesehene Erweiterung operativer Zuständigkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz für sämtliche, auch nicht länderübergreifende gewaltorientierte Bestrebungen ab. Aus dem schlichten Gewaltbezug allein kann noch nicht auf eine generelle Betroffenheit des Bundes geschlossen werden. Die politische Verantwortlichkeit für die darauf gestützten Maßnahmen ist nicht mehr klar zuzuordnen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene bloße Kenntnisgabe ("Benehmen") reicht nicht aus; der Bundesrat erachtet eine Änderung durch Einführung eines echten Zustimmungsvorbehalts ("Einvernehmen") im Sinne der föderalen Sicherheitsarchitektur für zwingend geboten.



Drucksache 542/15 (Beschluss)

... Nach § 3 Absatz 2 Satz 3 der NetzResV-E werden die Übertragungsnetzbetreiber beauftragt, für das Winterhalbjahr 2021/2022 ebenfalls eine auf fachlichen Kriterien beruhende Systemanalyse durchzuführen. Die Regelung des § 13d Absatz 2 Satz 3 des EnWG trifft jedoch eine Vorfestlegung auf Standorte für Kraftwerksneubauten ab dem Winterhalbjahr 2021/2022 ausschließlich in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg. Die Objektivität und Ergebnisoffenheit der in der Netzreserveverordnung geregelten Systemanalyse würde durch eine regionale Vorfestlegung auf einen begrenzten Teil des süddeutschen Raumes durch den Bundesgesetzgeber in erheblichem Maße entwertet.



Drucksache 129/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält eine weniger restriktive Kriterienbestimmung für eine mögliche Teilerdverkabelung aufgrund von naturschutz- bzw. artenschutzfachlichen Aspekten für erforderlich, die es ermöglicht, bei - Betroffenheit von Nationalparken, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder Natura 2000-Gebieten oder



Drucksache 242/15 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat hält es daher für einen wichtigen Schritt, dass die Kommission im Sinne von mehr Offenheit und Transparenz die Konsultationsmöglichkeiten ausweiten will, um Betroffene und Interessenträger bereits im Entwurfstadium von Gesetzgebungsvorschlägen und delegierten Rechtsakten zu erreichen. Insbesondere im Bereich der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte sind mehr Transparenz und Rechenschaft seitens der Kommission erforderlich. Die geplante Internetplattform kann den Betroffenen ermöglichen, sich frühzeitig bzw. während des gesamten Gesetzgebungsprozesses einzubringen und jede Gesetzgebungsinitiative zu verfolgen. Wichtig sind dabei für die Betroffenen in der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten stets auch angemessene Beteiligungsfristen.



Drucksache 389/15

... Die gleichstellungspolitischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen wurden geprüft. Es ergaben sich keine Hinweise auf eine unterschiedliche Betroffenheit von Frauen und Männern.



Drucksache 129/1/15

... Der Bundesrat hält eine weniger restriktive Kriterienbestimmung für eine mögliche Teilerdverkabelung aufgrund von naturschutz- bzw. artenschutzfachlichen Aspekten für erforderlich, die es ermöglicht, bei - Betroffenheit von Nationalparken, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten oder Natura 2000-Gebieten oder



Drucksache 382/1/15

... Der Bundesrat lehnt die vorgesehene Erweiterung operativer Zuständigkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz für sämtliche, auch nicht länderübergreifende gewaltorientierte Bestrebungen ab. Aus dem schlichten Gewaltbezug allein kann noch nicht auf eine generelle Betroffenheit des Bundes geschlossen werden. Die politische Verantwortlichkeit für die darauf gestützten Maßnahmen ist nicht mehr klar zuzuordnen. Die im Gesetz vorgesehene bloße Kenntnisgabe ("Benehmen") reicht nicht aus; der Bundesrat erachtet eine Änderung durch Einführung eines echten Zustimmungsvorbehalts ("Einvernehmen") im Sinne der föderalen Sicherheitsarchitektur für zwingend geboten.



Drucksache 242/1/15

... 7. Der Bundesrat hält es daher für einen wichtigen Schritt, dass die Kommission im Sinne von mehr Offenheit und Transparenz die Konsultationsmöglichkeiten ausweiten will, um Betroffene und Interessenträger bereits im Entwurfstadium von Gesetzgebungsvorschlägen und delegierten Rechtsakten zu erreichen. Insbesondere im Bereich der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte sind mehr Transparenz und Rechenschaft seitens der Kommission erforderlich. Die geplante Internetplattform kann den Betroffenen ermöglichen, sich frühzeitig bzw. während des gesamten Gesetzgebungsprozesses einzubringen und jede Gesetzgebungsinitiative zu verfolgen. Wichtig sind dabei für die Betroffenen in der Zivilgesellschaft und den nationalen Parlamenten stets auch angemessene Beteiligungsfristen.



Drucksache 362/1/15

... Eine gegenseitige Information der Marktüberwachungsbehörden bei jeder Marktüberwachungsmaßnahme in ganz Deutschland wäre unnötig und unverhältnismäßig. Dazu besteht nach Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 auch kein Erfordernis. Eine gegenseitige Information und Unterstützung ist nur angebracht, wenn eine gegenseitige Betroffenheit besteht, z.B. wenn eine Behörde einen Verstoß in einem Einzelhandelsgeschäft festgestellt hat, der Sitz des Herstellers oder Importeurs des beanstandeten Produkts sich aber im Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde befindet.



Drucksache 123/15 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat lehnt allerdings die vorgesehene Erweiterung operativer Zuständigkeiten des Bundesamts für Verfassungsschutz für sämtliche, auch nicht länderübergreifende gewaltorientierte Bestrebungen ab. Aus dem schlichten Gewaltbezug allein kann noch nicht auf eine generelle Betroffenheit des Bundes geschlossen werden. Die politische Verantwortlichkeit für die darauf gestützten Maßnahmen ist nicht mehr klar zuzuordnen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene bloße Kenntnisgabe ("Benehmen") reicht nicht aus; der Bundesrat erachtet eine Änderung durch Einführung eines echten Zustimmungsvorbehalts ("Einvernehmen") im Sinne der föderalen Sicherheitsarchitektur für zwingend geboten.



Drucksache 500/15

... Die Erleichterung des Handels mit Dienstleistungen erfordert auch Offenheit gegenüber ausländischen Direktinvestitionen. Über 60 % der Direktinvestitionen der EU im Ausland stehen mit dem Dienstleistungshandel in Verbindung. Der internationale Handel mit Dienstleistungen erfordert, dass Unternehmen auf ausländischen Märkten Fuß fassen, um für neue lokale Kunden Dienstleistungen zu erbringen. Die WTO schätzt, dass zwei Drittel der Dienstleistungen von Unternehmen erbracht werden, die im jeweiligen Land niedergelassen sind. Investitionen in aller Welt ermöglichen es Dienstleistungsunternehmen auch, den heimischen Kunden globale Lösungen anzubieten, und fördern damit die Einbindung der EU-Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes sowie des Dienstleistungssektors in globale Wertschöpfungsketten. Die Verhandlungen der EU über internationale Investitionen sowie die internationale Dimension der Investitionsoffensive für Europa werden diese Verbindungen erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 228/15

... Das Arbeitsprogramm 2015 spiegelt einen Neubeginn und ein starkes Engagement für Offenheit und Transparenz sowie die Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen und den nationalen Parlamenten wider.



Drucksache 641/14 (Beschluss)

... Nach der derzeitigen Normfassung steht allein den Patienten- und Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ein Antrags- und Mitberatungsrecht im Innovationsausschuss zu. Gleichwohl werden die Interessen der Länder durch die Entscheidungen des Innovationsausschusses, welche der vorliegenden Anträge durch den Fonds gefördert werden, maßgeblich berührt. Zudem verfügen die Länder über eine deutlich bessere Kenntnis der regionalen Versorgungsstrukturen und strukturellen Besonderheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich als die bislang ausschließlich am Innovationsausschuss beteiligten Bundesinstitutionen und -behörden. Sie können damit nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Bewertung von Innovationspotentialen und Umsetzungs- bzw. Erfolgswahrscheinlichkeiten von Förderprojekten in ihrem Bereich leisten. Gerade auch für die Festlegung der Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung in Förderbekanntmachungen (§ 92b Absatz 2 Satz 1 SGB V) sind die lokale Perspektive, die Kenntnisse der Versorgung vor Ort und die Erfahrungen der Länder unabdingbar; keines der bisher für den Innovationsausschuss vorgesehenen Mitglieder kann dies einbringen. Ein Antrags- und Mitberatungsrecht entsprechend der Regelung des § 92 Absatz 7e SGB V erscheint daher sachgerecht. Das dort verankerte Antrags- und Mitberatungsrecht der Länder im Rahmen der Bedarfsplanung hat sich bewährt. Auf Grund der Betroffenheit der Länderinteressen durch die Entscheidungen des Innovationsausschusses sollte es auch für diesen vorgesehen werden.



Drucksache 488/14

... Grundlage für die Verteilung der Mittel auf die Länder ist die "Betroffenheit" der Jobcenter in den Ländern durch Leistungsbezieher aus den EU-2. Um diese Betroffenheit zu messen, wird der prozentuale Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus Bulgarien und Rumänien von 2012 auf 2013 mit der Anzahl dieser Personengruppe im Bestand 2013 gewichtet (multipliziert). Daraus ergibt sich ein Betroffenheitsindex, nach dem die Jobcenter in eine Reihenfolge gebracht werden. Da es die besondere Intention des Gesetzgebers ist, diejenigen Kommunen mit besonders gravierenden Herausforderungen aus dem verstärkten Zuzug aus den beiden genannten EU-Mitgliedstaaten in 2014 zusätzlich zu bereits beschlossenen Hilfen um weitere 25 Mio. Euro zu entlasten, wird der Index gezielt lediglich für die 15 am meisten betroffenen Jobcenter aufaddiert und sodann für die prozentuale Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in denjenigen Ländern zugrunde gelegt, in denen diese Jobcenter sich befinden. Es sind dies im Einzelnen das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen sowie das Land Rheinland-Pfalz.



Drucksache 222/14

... Die gleichstellungspolitischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen wurden geprüft. Die Regelungen sind geschlechtsneutral formuliert. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine unterschiedliche Betroffenheit von Männern und Frauen.



Drucksache 100/14 (Beschluss)

... Angesichts des großen Umfangs der Bundeswehrreform und des Abzugs der Gaststreitkräfte bittet der Bundesrat darüber hinaus, das Ausmaß der Betroffenheit der Kommunen und die erforderliche Unterstützung durch flankierende Hilfen des Bundes im weiteren Verlauf zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.



Drucksache 541/14

... Die gleichstellungspolitischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen wurden geprüft. Es ergaben sich keine Hinweise auf eine unterschiedliche Betroffenheit von Frauen und Männern.



Drucksache 101/14

... Die gleichstellungspolitischen Auswirkungen der vorgesehenen Gesetzesänderungen wurden geprüft. Die Regelungen sind geschlechtsneutral formuliert. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine unterschiedliche Betroffenheit von Männern und Frauen.



Drucksache 488/14 (Beschluss)

... 2. Schritt: Verteilung der übrigen Entlastung von 10 Millionen Euro anhand eines sachgerechten Betroffenheitsindexes



Drucksache 258/1/14

... 25. Der Bundesrat hebt die Bedeutung hervor, die Forschung und Entwicklung für eine dauerhaft sichere Energieversorgung leisten können. Dazu braucht es Offenheit gegenüber neuen Technologien und die Bereitschaft, sie in Forschungs- und Demonstrationsprojekten zu entwickeln und zu erproben.



Drucksache 100/1/14

... Angesichts des großen Umfangs der Bundeswehrreform und des Abzugs der Gaststreitkräfte bittet der Bundesrat darüber hinaus, das Ausmaß der Betroffenheit der Kommunen und die erforderliche Unterstützung durch flankierende Hilfen des Bundes im weiteren Verlauf zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.



Drucksache 217/14

... Die Kommission kann auch das Anliegen des Bundesrates nachvollziehen, dass Governance und Funktionsweise des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail" durch Offenheit gekennzeichnet sein sollten, so dass eine Beteiligung verschiedenster Akteure ermöglicht wird und die Mitgliedstaaten Einfluss nehmen können. Die Kommission hat sich darum bemüht, geeignete Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, dass diesem Anliegen gebührend Rechnung getragen und gleichzeitig eine effektive und effiziente Governance und Funktionsweise des Gemeinsamen Unternehmens "Shift2Rail" gewährleistet wird. Den Mitgliedstaaten würde auf mehreren Ebenen eine wichtige Rolle zufallen:



Drucksache 356/14

... Die gleichstellungspolitischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen wurden geprüft. Die Regelungen sind geschlechtsneutral formuliert. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine unterschiedliche Betroffenheit von Männern und Frauen.



Drucksache 258/14 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat hebt die Bedeutung hervor, die Forschung und Entwicklung für eine dauerhaft sichere Energieversorgung leisten können. Dazu braucht es Offenheit gegenüber neuen Technologien und die Bereitschaft, sie in Forschungs- und Demonstrationsprojekten zu entwickeln und zu erproben.



Drucksache 255/14

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Sanierungsrate von Bestandsgebäuden und damit die Energieeffizienz gesteigert werden muss, um die mittel- und langfristigen Ziele der Energiewende im Gebäudebestand zu erreichen. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz müssen sich an den Prinzipien Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit sowie am Prinzip der Freiwilligkeit orientieren, sofern sie nach den geltenden Gesetzen und Rechtsverordnungen nicht bereits verpflichtend vorgeschrieben sind. Um die angestrebte Erhöhung der Quote energetischer Sanierungsmaßnahmen insbesondere in Regionen, die vor besonderen demografischen Herausforderungen stehen, zu erreichen, sind zusätzliche Instrumente zur Erhöhung der Sanierungsbereitschaft von Privateigentümern, Investoren und Wohnungsunternehmen nötig.



Drucksache 488/1/14

... 2. Schritt: Verteilung der übrigen Entlastung von 10 Millionen Euro anhand eines sachgerechten Betroffenheitsindexes



Drucksache 146/14

... Die gleichstellungspolitischen Auswirkungen der Gesetzesänderungen wurden geprüft. Es ergaben sich keine Hinweise auf eine unterschiedliche Betroffenheit von Frauen und Männern.



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