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0410/07
0597/07B
0572/07
0656/07B
0353/07B
0541/07B
0419/07
0016/1/07
0387/07B
0406/07
0017/07
0720/07
0353/1/07
0309/2/07
0278/1/07
0932/07
0845/07
0705/07
0090/07
0275/1/07
0778/07
0299/07
0364/07
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0016/07B
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0408/07
0643/07
0414/07
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0559/07
0383/07
0166/07
0600/07
0275/07
0832/07
0224/07B
0309/07B
0905/07B
0551/07
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0550/1/06
0425/06B
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0533/06
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0187/1/06
0254/06
0487/06
0224/06
0707/06B
0239/06
0817/06B
0929/06
0500/06
0001/06
0281/06
0139/1/06
0187/06
0902/06
0151/06
0454/06
0926/06
0730/06
0927/06
0778/06
0296/06
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0039/06
0053/06
0676/1/06
0911/06
0729/06
0901/06
0626/06
0723/06
0817/06
0865/06
0139/06B
0678/06
0474/06
0455/06
0348/06B
0039/06B
0258/06
0183/06
0235/06
0519/06
0830/06
0187/06B
0261/06
0668/06
0230/06
0181/06
0947/06
0479/06B
0425/06
0600/06
0104/06
0051/06B
0257/06
0101/06
0132/06
0382/06
0387/06
0039/2/06
0623/06
0053/06B
0184/06
0030/06
0707/1/06
0905/06
0051/1/06
0550/06B
0051/06
0486/06
0227/06
0141/06
0660/06
0724/06
0143/06
0348/1/06
0231/06
0039/1/06
0219/06
0053/1/06
0945/06
0088/05
0166/05
0351/05
0491/05
0933/05
0154/1/05
0764/1/05
0566/05
0601/05
0605/05
0412/05
0807/05
0140/1/05
0276/05B
0849/05
0294/05
0397/05B
0006/05
0537/05
0140/05B
0203/05B
0147/05
0534/05
0580/05
0881/05
0391/05
0120/05
0312/05
0400/05B
0261/05
0140/05
0329/05
0732/05
0346/05
0154/05B
0314/05
0490/05
0578/05
0573/05
0404/05
0546/05
0806/05
0182/05
0873/05
0203/05
0430/05
0617/1/05
0269/05
0318/05
0485/1/05
0546/05B
0400/1/05
0397/1/05
0512/05
0323/05
0940/05
0054/05
0395/05
0354/05
0359/05B
0024/05
0546/1/05
0276/05
0766/05
0429/05
0359/1/05
0139/05
0876/05
0297/05
0825/05
0687/05
0705/05
0944/05
0924/05
0600/05
0097/05
0741/05
0575/05
0166/05B
0764/05B
0577/05
0611/05
0020/05
0005/05
0390/05
0617/05
0436/05
0183/05
0154/05
0574/05
0576/05
0317/05
0433/05
0348/05
0485/05
0617/05B
0581/05
0764/05
0238/04B
0980/04
0775/04
0846/04B
0738/04
0846/1/04
0807/04
0938/04
0551/04B
0767/04
0663/04
0983/04
0738/3/04
0846/2/04
0846/04
0912/04
0576/04
0738/2/04
0280/04
0738/04B
1012/04
0238/04
0428/04B
0722/1/04
0876/04
0455/04B
0738/4/04
0666/04
0431/04
0667/04
0722/04B
0428/04
0299/03
Drucksache 208/11 (Beschluss)

... Nicht immer ist eindeutig festzustellen, ob Personen tatsächlich einer bestimmten Opfergruppe zuzurechnen sind. In vielen Fällen handelt es sich bei dem Personenkreis um ehemalige Wehrmachtangehörige oder Angehörige der Waffen-SS sowie sonstiger militärischer bzw. militärähnlicher Verbände aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges sowie Kriegsteilnehmer am Ersten Weltkrieg. Es handelt sich also um Personen, die in § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 GräbG gemeint sind. Darüber hinaus sind auch die Opfer nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 GräbG betroffen.

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Drucksache 208/11 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 01


 
 
 


Drucksache 851/1/11

... Die Begründung des Gesetzentwurfs für die Vorleistung aus dem Justizhaushalt überzeugt nicht. Schon der Ansatzpunkt der hoheitlichen Auferlegung einer Art Sonderopfer des Musterklägervertreters ist fragwürdig. Denn es handelt sich bei der Prozessführung durch den Musterkläger nicht um eine wider Willen übernommene Aufgabe, die ihm durch das Gericht gleichsam einseitig oktroyiert wird. (Der Evaluationsbericht der Frankfurt School of Finance & Management vom 14. Oktober 2009 (Seite 96 f.) führt zu Überlegungen, eine solche Gebühr aus staatlichen Mitteln zu finanzieren, aus: 'Das passt aber nicht zur Idee einer "zweiten Spur" der Rechtsdurchsetzung, die ja auf private Initiative setzt und gerade eine Ergänzung oder gar Alternative zur staatlich organisierten Regulierung darstellen soll. Die Stärke dieser "zweiten Spur" besteht eben nicht in der Beschäftigung zusätzlicher Beamter oder staatsnah agierender Subventionsempfänger, sondern darin, dass eigennützige Ziele der Kläger und ihrer Anwälte hier zur Durchsetzung des objektiven Rechts in Dienst genommen werden.')



Drucksache 370/11

... 71. begrüßt den Beschluss des Rates, die Operation „EUFOR Libya“ zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze durchzuführen, sofern sie vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) angefordert wird; ersucht den Rat, unverzüglich humanitäre Unterstützung für Misrata und andere Bevölkerungszentren, insbesondere mit Schiffen, bereitzustellen; ist tief besorgt angesichts der steigenden Zahl von Opfern des Konflikts in Libyen und des berichteten Einsatzes von Streumunition und sonstigen Waffen gegen die Zivilbevölkerung durch die Regierung Gaddafi; bedauert zutiefst, dass das EUFOR-Mandat auf humanitäre Aspekte beschränkt wurde, obwohl es gute Gründe dafür gab, dass die EU die Führung bei der Seeüberwachung (Durchsetzung des Embargos und Unterstützung für Frontex) und bei der humanitären Hilfe und dem Schutz der Zivilbevölkerung in Libyen übernimmt; weist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 10. März 2011 hin, in der die HV/VP aufgefordert wird auszuloten, ob das Embargo mit Flugzeugen und Schiffen im Rahmen der GSVP durchgesetzt werden könnte; bedauert den Beschluss einiger Mitgliedstaaten, ein Veto gegen ein umfangreicheres Mandat für „EUFOR Libya“ einzulegen, während sie gleichzeitig derartige Einsätze auf eigene Faust durchführen; fordert, die Planung einer möglichen mittel- bis langfristigen GSVP-Operation in Libyen in den Bereichen Reform des Sicherheitsbereichs, Aufbau von Institutionen und Grenzschutz in Angriff zu nehmen;

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Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 213/1/11

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

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Drucksache 213/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 397a Absatz 3 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 2a - neu - § 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB

'Artikel 2a Änderung des Strafgesetzbuches

4. Zu Artikel 3 Änderung des JGG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a § 197 Absatz 1 Nummer 1 BGB


 
 
 


Drucksache 782/1/11

... Bei den nach dem Einigungsvertrag weiter zu leistenden sogenannten "VVN-Renten" an Opfer des Nationalsozialismus oder deren Hinterbliebene im Beitrittsgebiet handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr hat der Bund gemäß der Bestimmung im Einigungsvertrag die Weiterzahlung der auch in der DDR aus staatlichen Mitteln finanzierten Leistung übernommen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Leistung durch das Entschädigungsrentengesetz neu geregelt und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund, mit der Ausführung des Gesetzes beauftragt.

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Drucksache 782/1/11




1. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 Buchstabe a § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI

2. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG


 
 
 


Drucksache 366/11

... Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn dabei das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5 Absatz 1 EMRK) gewahrt bleibt, das eng mit der Unschuldsvermutung verknüpft ist16. In der EU-Grundrechte-Charta (Artikel 48 Absatz 1) heißt es: „Jede angeklagte Person gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis ihrer Schuld als unschuldig”. In Artikel 6 Absatz 2 EMRK und im IPbpR17 finden sich ebenfalls Bestimmungen zur Unschuldsvermutung18. Für die Zwecke dieses Grünbuchs gilt als Untersuchungshaft der Zeitraum bis zur Urteilsverkündung19. Die Untersuchungshaft ist in den Rechtsordnungen aller EU-Mitgliedstaaten eine Maßnahme mit Ausnahmecharakter. Sie darf nur angeordnet werden, wenn alle übrigen Maßnahmen für unzureichend befunden werden. In einigen europäischen Rechtsordnungen hat die Untersuchungshaft sogar Verfassungsrang, was eine Tendenz dahingehend erkennen lässt, dass im Einklang mit der Unschuldsvermutung dem Recht auf Freiheit Vorrang eingeräumt wird. Deshalb darf Untersuchungshaft nur unter ganz bestimmten Umständen und unter Einhaltung ganz bestimmter Verfahrensabläufe angeordnet werden. So sollte sie beispielsweise nur dann zur Anwendung kommen, wenn das Gericht feststellt, dass erhebliche Fluchtgefahr, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die Opfer oder Zeugen oder Verdunklungsgefahr besteht. Die Situation von Beschuldigten in Untersuchungshaft sollte jedoch stets im Auge behalten werden wie auch die Möglichkeit einer Entlassung aus der Untersuchungshaft. Beschuldigte in Untersuchungshaft sollten bei der Festsetzung der Gerichtstermine Vorrang erhalten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Strafsachen besagt, dass Zwangsmaßnahmen wie Untersuchungshaft oder alternative Maßnahmen nicht länger als nötig und auch nur dann angeordnet werden dürfen, wenn sie unerlässlich sind. Es ist Sache der einzelstaatlichen Justizbehörden sicherzustellen, dass die Untersuchungshaft einer Person, der eine bestimmte Straftat zur Last gelegt wird, einen angemessenen Zeitraum nicht überschreitet und mit dem Grundsatz der Unschuldsvermutung und dem Recht auf Freiheit im Einklang steht und gleichzeitig den Erfordernissen der laufenden Ermittlungen in Strafsachen Rechnung trägt.

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Drucksache 366/11




Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs

1. Gegenstand

2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen

3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen

3.1. Der Europäische Haftbefehl8

3.2. Überstellung von Häftlingen

3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen

3.4. Europäische Überwachungsanordnung

3.5. Umsetzung

Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung

4. die Untersuchungshaft

4.1. Länge der Untersuchungshaft

4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer

Fragen zur Untersuchungshaft

5. Kinder

Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern

6. Haftbedingungen

6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug

6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten

Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen

6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze

Fragen zu den Haftbedingungen

7. öffentliche Anhörung

2 Anhänge

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 319/11

... s mit Strafe bedroht. Neben herkömmlichen Formen der Verbreitung kommt dem World Wide Web (WWW) als Medium hierbei eine besondere Rolle zu, weil die darüber angebotenen Inhalte weltweit und für eine unbestimmte Vielzahl von Nutzern verfügbar sind. Diese Form der digitalen Verbreitung muss im Interesse eines wirksamen Opferschutzes konsequent bekämpft werden. Jeder Klick, der den Internetnutzer auf ein kinderpornographisches Foto führt, verletzt erneut die Rechte des vom Missbrauch Betroffenen. Bekämpfungsansätze von Missbrauchsdarstellungen im Internet müssen daher bestmöglich an Opferschutzinteressen ausgerichtet sein. Bei Sperrmaßnahmen besteht die Gefahr, dass die Sperren umgangen werden. Im Interesse der Opfer muss Ziel sein, strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz zu verbannen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Finanzielle Auswirkungen; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1750: Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen


 
 
 


Drucksache 299/11

... Durch die Anpassung der Verordnung an die Leistungsverbesserungen für Kriegsopfer und gleichgestellte Personengruppen nach dem Bundesversorgungsgesetz wird ein Beitrag zur Verhinderung von Armut und Ausgrenzung geleistet und der soziale Zusammenhalt gestärkt. Das Gesetz steht daher im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und trägt der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung.



Drucksache 144/11

... - bessere Schulung von Grenzschutzbeamten in der Erkennung von besonders schutzbedürftigen Personen, insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen und Opfern von Menschenhandel (Artikel 15); die Notwendigkeit einer besonderen Schulung hierfür wurde erst kürzlich im Aktionsplan der Kommission für unbegleitete Minderjährige (2010 - 2014) (KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Bestimmungen

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte

4 Zusammenfassung

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Wirkung der verschiedenen Protokolle in den Anhängen zu den Verträgen und der mit Drittstaaten geschlossenen Assoziierungsabkommen

Die vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen

Artikel 1
- Änderungen am Schengener Grenzkodex:

Artikel 2
: Begriffsbestimmungen

Artikel 4
: Überschreiten der Außengrenzen

Artikel 5
: Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige

Artikel 7
: Grenzübertrittskontrollen von Personen

Artikel 9
: Einrichtung getrennter Kontrollspuren und Beschilderung

Artikel 10
: Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen

Artikel 11
: Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer

Artikel 12
: Grenzüberwachung

Artikel 13
: Einreiseverweigerung

Artikel 15
: Durchführung von Grenzkontrollen

Artikel 18
: Sonderbestimmungen für die unterschiedlichen Grenzarten und die für das Überschreiten der Außengrenzen genutzten unterschiedlichen Fortbewegungsmittel

Artikel 19
: Sonderbestimmungen für die Kontrolle von bestimmten Personengruppen

Artikel 21
: Kontrollen innerhalb des Hoheitsgebiets

Artikel 32
: Änderung der Anhänge

Artikel 33
: Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 37
: Mitteilung von Informationen durch die Mitgliedstaaten

Anhang III

Anhang IV

Anhang VI

Anhang VII

Anhang VIII

Artikel 2
- Änderungen am Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen:

Vorschlag

Artikel 1
Änderung des Schengener Grenzkodexes

Artikel 32
Änderung der Anhänge

Artikel 33
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

Artikel 3
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 262/11

... , dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz auswirken; die Kosten dieser Gesetze werden überwiegend von den Ländern getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Nach § 56 Absatz 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes BVG

II. Der Anpassung unterliegen

III. Auf Grund des § 56 Absatz 2 Satz 3

IV. Finanzielle Auswirkungen

1. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.1 Auswirkungen der Leistungserhöhungen im Jahr 2011

1.2 Auswirkungen der Leistungserhöhungen auf die Folgejahre in Mio. Euro

2. Auswirkungen auf die Länderhaushalte

V. Auswirkungen auf das Preisgefüge

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1728: Entwurf einer 17. Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz


 
 
 


Drucksache 208/1/11

... Nicht immer ist eindeutig festzustellen, ob Personen tatsächlich einer bestimmten Opfergruppe zuzurechnen sind. In vielen Fällen handelt es sich bei dem Personenkreis um ehemalige Wehrmachtangehörige oder Angehörige der Waffen-SS sowie sonstiger militärischer bzw. militärähnlicher Verbände aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges sowie Kriegsteilnehmer am Ersten Weltkrieg. Es handelt sich also um Personen, die in § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 GräbG gemeint sind. Darüber hinaus sind auch die Opfer nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 GräbG betroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 208/1/11




Zu Artikel 1 Nummer 01


 
 
 


Drucksache 168/2/11

Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften



Drucksache 525/11

... Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen das Internet, um auf einfache und unkomplizierte Weise Informationen zu erhalten oder um entgeltfreie Leistungen wie das Herunterladen von Freeware in Anspruch zu nehmen. Hierbei werden sie immer wieder Opfer von sogenannten Kosten- bzw. Abo-Fallen. Diese haben sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt. Unseriöse Unternehmen verschleiern durch die unklare oder irreführende Gestaltung ihrer Internetseiten bewusst, dass ihre Leistung etwas kostet. Obwohl ein Vertrag mangels wirksamer Einigung über den Preis vielfach gar nicht zustande kommt, sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlich bestehenden Forderungen konfrontiert. Nicht selten zahlen sie dann lediglich aufgrund des massiven und einschüchternden Drucks von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzesfolgen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Bürokratiekosten

VI. Vereinbarkeit mit europäischem Recht und völkerrechtlichen Verträgen

a Vereinbarkeit mit Europarecht

b Notifizierung

c Berücksichtigung aktueller europarechtlicher Entwicklungen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu § 312g

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr


 
 
 


Drucksache 3/11

... Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1110 Titel 632 01 - Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten - bis zur Höhe von 4.000 T Euro



Drucksache 41/11

... Diese nicht unerheblichen Haftungsrisiken sind für ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Vereins, die oftmals ihre Freizeit opfern, um sich für andere zu engagieren, nicht zumutbar. Daher ist auch in diesem Zusammenhang eine Haftungsbegrenzung für ehrenamtlich Tätige geboten.



Drucksache 237/11

... 63. weist darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen immer noch ein größeres Problem in der Europäischen Union ist, das sie Opfer wie auch Täter unabhängig von Alter, Bildung, Einkommen oder sozialer Stellung betrifft und zunehmende Auswirkungen auf das Risiko der Marginalisierung, Armut und sozialen Ausgrenzung hat und dass sie ein Hindernis darstellen kann, das die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen, Gesundheit und Zugang zu Beschäftigung und zu Bildung verhindert; fordert die Kommission erneut auf, ein Europäisches Jahr zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen auszurufen;

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Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 555/11

... Dank der Wiedereinführung gezielter Kontrollen an ausgewählten Binnengrenzen könnten Drittstaatsangehörige, die sich unrechtmäßig im Hoheitsgebiet aufhalten, gefasst und zurückgeführt werden; vorzugsweise sollte die Rückführung freiwillig gemäß der Richtlinie 2008/115 (Rückkehrrichtlinie) geschehen, und zwar entweder direkt in ihr Herkunftsland oder aber in den Mitgliedstaat, durch den sie durchgereist sind, wenn dies möglich ist, da ja bilaterale Abkommen bestehen, die die Möglichkeit einer solchen Rückführung vorsehen. Auf diese Weise könnten auch kriminelle Netze bei ihren Machenschaften gestört werden, und zwar insbesondere, wenn viele der Migranten wahrscheinlich Gegenstand oder Opfer organisierten Menschenschmuggels oder Menschenhandels in der Union sind oder sich selbst an kriminellen Machenschaften beteiligen.

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Drucksache 555/11




Mitteilung

3 Einleitung

1.1. Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen

Stärkung der Verwaltung des Schengen-Raums

Aussergewöhnliche Umstände, die Anlass zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als Letztes Mittel SEIN können

Welche Bedingungen gelten derzeit für die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen?

Notwendigkeit eines Mechanismus auf Ebene der Europäischen Union

Anwendung der Schengen-regeln unter dem Dach der EU

3 Fazit

Anhang 1
EU-Massnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten BEI der Verwaltung ihrer Aussengrenzen

Unterstützung durch Frontex

EU -Mittel

Andere unterstützende Maßnahmen

Zusammenarbeit mit Drittländern

Anhang 2
Wichtigste Ausnahmefälle, in denen die Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen Erwogen werden kann

Vorhersehbare Ereignisse mit zumeist lokal begrenzten und kurzfristigen Folgen

Dringende unvorhergesehene Ereignisse kurzer Dauer

Eine anhaltende Nichterfüllung der Pflicht, einen Abschnitt der Außengrenzen der Union zu verwalten

Ereignisse, die kurz- oder längerfristig große Auswirkungen haben könnten


 
 
 


Drucksache 679/1/11

dass keine Notwendigkeit für eine diesbezügliche Regelung bestehe, weil die Richter ihre rechtlich bestehende Verpflichtung zur Fortbildung bereits jetzt sehr verantwortungsvoll wahrnähmen und die vorhandenen Fortbildungsangebote umfangreich genutzt würden. Gründe, die zu einer anderen Einschätzung führen könnten, liegen nicht vor. Sofern man hinsichtlich des Insolvenzrechts spezielle Fortbildungsverpflichtungen schafft, wirft dies die Frage nach einer Fortbildungspflicht für weitere Spezialmaterien auf. Dies zeigt sich derzeit an dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG, BR-Drs. 213/11), in dessen Artikel 3 Nummer 2 eine spezielle Fortbildungspflicht für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte statuiert wird. Wollte man für jede Spezialmaterie ein spezielles Anforderungsprofil erstellen und Schulungspflichten gesetzlich verankern, käme auf die Länder im Ergebnis ein erheblicher personeller und finanzieller Mehraufwand für die Fortbildung zu, der angesichts der derzeitigen Haushaltslage unrealistisch erscheint.

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Drucksache 679/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 174 Absatz 2 InsO Nummer 50a - neu - § 302 Nummer 1 InsO

2. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 225a Absatz 2 Satz 1 InsO

3. Zu Artikel 4 22 Absatz 6 Satz 2 und 3 GVG Artikel 5 Nummer 2 Buchstabe c 18 Absatz 4 Satz 2 und 3 RPflG


 
 
 


Drucksache 639/11

... 5. Erforderlichenfalls sorgen die Mitgliedstaaten oder ihre Notfalleinsatzbehörde dafür, dass Vorkehrungen für die Organisation der medizinischen Behandlung von Opfern getroffen werden.

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Drucksache 639/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Subsidiarität

1.3. Geltende Rechtsvorschriften

1.4. Vereinfachung

1.5. Internationaler Kontext

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung 2. 1. Interessierte Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3. 1. Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich

3.2. Kapitel II: Begriffsbestimmungen

3.3. Kapitel III: Strahlenschutzsystem

3.4. Kapitel IV: Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Bereich des Strahlenschutzes

3.5. Kapitel V: Rechtfertigung und aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

3.7. Kapitel VII: Schutz von Patienten und anderen Personen bei medizinischer Exposition

3.9. Kapitel IX: Umweltschutz

3.10. Kapitel X: Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

3.11. Kapitel XI: Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6
Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen und Expositionen der Bevölkerung

Artikel 7
Dosisrichtwerte für medizinische Expositionen

Artikel 8
Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 9
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10
Dosisgrenzwerte für berufliche Expositionen

Artikel 11
Schutz von Schwangeren

Artikel 12
Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 13
Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 14
Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, FORTBILDUNG Unterweisung IM Bereich des Strahlenschutzes

Artikel 15
Allgemeine Zuständigkeiten für die Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 16
Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden und deren Unterweisung

Artikel 17
Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 18
Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 19
Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

Artikel 20
Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 21
Rechtfertigung von Tätigkeiten mit Geräten oder Produkten, die ionisierende Strahlung aussenden

Artikel 22
Verbot von Tätigkeiten

Artikel 23
Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zu nicht medizinischen Zwecken

Artikel 24
Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Artikel 25
Notifizierung

Artikel 26
Aufsichtsrechtliche Kontrolle

Artikel 27
Genehmigung

Artikel 28
Genehmigungsverfahren

Artikel 29
Freigabe aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle

Kapitel VI
Schutz von Arbeitskräften, AUSZUBILDENDEN Studierenden

Artikel 30
Zuständigkeiten

Artikel 31
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte

Artikel 32
Konsultation des Strahlenschutzexperten

Artikel 33
Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 34
Einstufung der Arbeitsstätten

Artikel 35
Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 36
Anforderungen für Überwachungsbereiche

Artikel 37
Radiologische Überwachung des Arbeitsumfeldes

Artikel 38
Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 39
Individuelle Überwachung

Artikel 40
Überwachung bei unfallbedingter Strahlenexposition

Artikel 41
Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 42
Zugang zu den Ergebnissen

Artikel 43

Artikel 44
Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 45
Medizinische Einstufung

Artikel 46
Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte als Kategorie-A-Arbeitskräfte

Artikel 47
Gesundheitsakten

Artikel 48
Besondere medizinische Überwachung

Artikel 49
Rechtsbehelfe

Artikel 50
Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 51
Gesondert genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 52
Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 53
Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Schutz von Patienten Anderen Personen bei medizinischer Exposition

Artikel 54
Rechtfertigung

Artikel 55
Optimierung

Artikel 56
Zuständigkeiten

Artikel 57
Verfahren

Artikel 58
Fortbildung

Artikel 59
Ausrüstung

Artikel 60
Besondere Anwendungen

Artikel 61
Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 62
Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

Artikel 63
Abschätzung der Bevölkerungsdosis

Kapitel VIII
Schutz der Bevölkerung

Abschnitt 1
Schutz der Bevölkerung UNTER normalen Bedingungen

Artikel 64
Grundsätze des Schutzes der Bevölkerung

Artikel 65
Schutz der Bevölkerung

Artikel 66
Abschätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68
Aufgaben der Unternehmen

Artikel 69
Umweltüberwachungsprogramm

Abschnitt 2
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 70
Notfalleinsätze

Artikel 71
Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffene Bevölkerung

Artikel 72
Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffene Bevölkerung

Abschnitt 3
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 73
Kontaminierte Bereiche

Artikel 74
Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden

Artikel 75
Baumaterialien

Kapitel IX
Umweltschutz

Artikel 76
Umweltkriterien

Artikel 77
Genehmigte Ableitungsgrenzwerte

Artikel 78
Unfallbedingte Freisetzungen

Artikel 79
Umweltüberwachung

Kapitel X
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur

Artikel 80
Zuständige Behörde

Artikel 81
Anerkennung von Diensten und Fachleuten

Artikel 82
Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 83
Dosimetrie-Dienste

Artikel 84
Strahlenschutzexperte

Artikel 85
Medizinphysik-Experte

Artikel 86
Strahlenschutzbeauftragter

Abschnitt 2
Kontrolle Umschlossener Strahlenquellen

Artikel 87
Allgemeine Anforderungen

Artikel 88
Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 89
Besondere Anforderungen an die Zulassung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 90
Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 91
Aufzeichnungen der zuständigen Behörden

Artikel 92
Sicherung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Abschnitt 3
herrenlose Strahlenquellen

Artikel 93
Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 94
Metall-Kontaminierung

Artikel 95
Bergung, Handhabung und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 96
Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

Abschnitt 4
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 97
Notfallmanagementsystem

Artikel 98
Notfallvorsorge

Artikel 99
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 100
Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101
Festlegung von Strategien

Artikel 102
Durchführung der Strategien

Artikel 103
Radon-Maßnahmenplan

Abschnitt 6
Durchsetzungssystem

Artikel 104
Inspektionen

Artikel 105
Durchsetzung

Artikel 106
Sanktionen

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 107
Umsetzung

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Artikel 110
Adressaten

Anhang I
Bandbreiten für Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Anhang II
Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang III
Inverkehrbringen von Geräten oder Produkten

Anhang IV
Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind

Anhang V
Liste industrieller Tätigkeiten mit Einsatz natürlich vorkommender radioaktiver Materialien

Anhang VI
Freistellungs- und Freigabekriterien

1. Freistellung

2. Freistellungs- und Freigabewerte

3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien

Anhang VII
Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baumaterialien emittierte Gammastrahlung

Anhang VIII
Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung

Allgemeine Bestimmungen

A: Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind

B: Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind

C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass

Anhang IX

A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte

B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte

Anhang X

A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Anhang XI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baumaterialien, für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der emittierten Gammastrahlen in Betracht zu ziehen sind

Anhang XII
Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIII
Bereitstellung von Daten über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIV
Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen

Anhang XV
Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang XVI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten


 
 
 


Drucksache 168/11 (Beschluss)

Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften



Drucksache 525/1/11

... Der Anwendungsbereich der neuen Absätze 2 bis 4 sollte, wie auch derjenige des Absatzes 1, nicht auf Verbraucher beschränkt werden. Unternehmer sind als potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle wie Kosten- und Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit bewusst verschleiert wird, ebenfalls schutzbedürftig und schutzwürdig.

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Drucksache 525/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312g Absatz 2 Satz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312g Absatz 4 BGB

4. Zu Artikel 1a - neu - § 14 Nummer 3 Halbsatz 2, § 15a - neu - RDG

'Artikel 1a Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Teil 3a
Inkassodienstleistungen bei Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 15a
Unterrichtung des Verbrauchers bei der Einziehung von Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

Teil 3a
Inkassodienstleistungen bei Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 15a
Unterrichtung des Verbrauchers bei der Einziehung von Forderungen aus Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

5. Zu Artikel 1b - neu - § 43d - neu - BRAO

'Artikel 1b Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 43d
Inkassodienstleistungen

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 117/11

... 1. bekundet seine Solidarität mit dem tunesischen Volk, das, angetrieben durch legitime demokratische Bestrebungen und die Forderung nach einer Verbesserung der sozialen Bedingungen und der Bedingungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt sein Land an einen historischen politischen Wendepunkt geführt hat; begrüßt in diesem Zusammenhang den Mut des tunesischen Volkes und seine Entschlossenheit in diesen Demonstrationen und bekundet den Angehörigen der Opfer seine Anteilnahme und den Verwundeten seine Solidarität;



Drucksache 315/11 (Beschluss)

... Bei den nach dem Einigungsvertrag weiter zu leistenden sogenannten "VVN-Renten" an Opfer des Nationalsozialismus oder deren Hinterbliebene im Beitrittsgebiet handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr hat der Bund gemäß der Bestimmung im Einigungsvertrag die Weiterzahlung der auch in der DDR aus staatlichen Mitteln finanzierten Leistung übernommen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Leistung durch das Entschädigungsrentengesetz neu geregelt und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund, mit der Ausführung des Gesetzes beauftragt.

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Drucksache 315/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV

2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI

3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI

§ 218
Altersrückstellungen

6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI

7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII

8. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG

9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG

10. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

'Artikel 13a Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen

12. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG


 
 
 


Drucksache 315/1/11

... Bei den nach dem Einigungsvertrag weiter zu leistenden sogenannten "VVN-Renten" an Opfer des Nationalsozialismus oder deren Hinterbliebene im Beitrittsgebiet handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr hat der Bund gemäß der Bestimmung im Einigungsvertrag die Weiterzahlung der auch in der DDR aus staatlichen Mitteln finanzierten Leistung übernommen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Leistung durch das Entschädigungsrentengesetz neu geregelt und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund, mit der Ausführung des Gesetzes beauftragt.

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Drucksache 315/1/11




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV

2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI

3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI

§ 218
Altersrückstellungen

§ 218
Altersrückstellungen '

6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI

7. Zu Artikel 4 Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI

8. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII Artikel 5 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG

11. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

13. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG


 
 
 


Drucksache 159/11

... 2. verurteilt entschieden die Gewaltakte und die unverhältnismäßige Gewaltanwendung gegen Demonstranten und bedauert zutiefst die hohe Zahl von Toten und Verletzten; spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; fordert eine unabhängige Untersuchung der Vorfälle, die zu Toten, Verletzten und Verhaftungen geführt haben, und verlangt, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;

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Drucksache 159/11




Entschließung

Stärkung des Funktionierens der KMU-Finanzierungsmechanismen

3 Marktversagen

Beseitigung von administrativen Hindernissen

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 89/11

... 71. zollt den Angehörigen der Truppen der Verbündeten, die bei der Verteidigung der Freiheit ihr Leben verloren haben, seine Hochachtung, und bekundet ihren Familien sowie den Familien aller unschuldigen afghanischen Opfer sein Beileid;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 168/4/11

... Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin, Hamburg, Brandenburg Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/4/11




Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


Drucksache 543/11

... Im Bereich der Kriegsopferfürsorge ergeben sich aufgrund der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen Mehrausgaben in Höhe von rund 900 000 Euro im Jahr 2012. Davon entfallen rund 720 000 Euro auf den Bund und rund 180 000 Euro auf die Länder. Die aufgrund der Verordnung auf den Bund entfallenden Mehrausgaben können ausgehend von der aktuellen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt durch die im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2012 (Einzelplan 11) enthaltenen Ansätze gedeckt werden.



Drucksache 765/11

... Der Bundesrat fühlt mit den Angehörigen der Opfer, die geliebte Menschen verloren haben. Die Unbegreiflichkeit des Geschehenen, die jahrelange Ungewissheit über Täter und ihre Motive, waren und sind eine schwere Belastung für die Betroffenen.



Drucksache 838/11

... Dieser Vorschlag ist daraufhin geprüft worden, dass seine Bestimmungen mit den Grundrechten und insbesondere der Würde des Menschen, dem Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, dem Recht auf Freiheit und Sicherheit, dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten, den Grundsätzen der Nichtzurückweisung und der Nichtdiskriminierung sowie den Rechten des Kindes uneingeschränkt im Einklang stehen. Besondere Aufmerksamkeit galt Artikel 4 und Artikel 19 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der EU, wonach niemand in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem für ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe besteht. Artikel 18 Absatz 2 dieser Verordnung untersagt ausdrücklich einen Informationsaustausch mit einem Drittland, der die betreffenden Informationen verwenden könnte, um Personen oder Gruppen ausfindig zu machen, die ernsthaft gefährdet sind, Opfer von Folter, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe oder einer anderen Verletzung der Grundrechte zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 838/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Einleitung

1.2. Rechtsgrundlage

1.3. Ziel und Inhalt des Legislativvorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Rahmen

Kapitel I
Komponenten

Artikel 4
EUROSUR-Rahmen

Artikel 5
Nationales Koordinierungszentrum

Artikel 6
Die Agentur

Artikel 7
Kommunikationsnetz

Kapitel II
Lagebewusstsein

Artikel 8
Lagebilder

Artikel 9
Nationales Lagebild

Artikel 10
Europäisches Lagebild

Artikel 11
Gemeinsames Informationsbild des Grenzvorbereichs

Artikel 12
Gemeinsame Anwendung von Überwachungsinstrumenten

Kapitel III
Reaktionsfähigkeit

Artikel 13
Abgrenzung der Außengrenzabschnitte

Artikel 14
Einstufung der Außengrenzabschnitte

Artikel 15
Reaktion entsprechend der Einstufung

Titel IV
besondere Bestimmungen

Artikel 16
Übertragung von Aufgaben an andere Zentren in den Mitgliedstaaten

Artikel 17
Zusammenarbeit der Agentur mit Dritten

Artikel 18
Zusammenarbeit mit benachbarten Drittländern

Artikel 19
Handbuch

Artikel 20
Monitoring und Bewertung

Artikel 21
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang


 
 
 


Drucksache 851/11 (Beschluss)

... Die Begründung des Gesetzentwurfs für die Vorleistung aus dem Justizhaushalt überzeugt nicht. Schon der Ansatzpunkt der hoheitlichen Auferlegung einer Art Sonderopfer des Musterklägervertreters ist fragwürdig. Denn es handelt sich bei der Prozessführung durch den Musterkläger nicht um eine wider Willen übernommene Aufgabe, die ihm durch das Gericht gleichsam einseitig oktroyiert wird. (Der Evaluationsbericht der Frankfurt School of Finance & Management vom 14. Oktober 2009 (Seite 96 f.) führt zu Überlegungen, eine solche Gebühr aus staatlichen Mitteln zu finanzieren, aus: 'Das passt aber nicht zur Idee einer "zweiten Spur" der Rechtsdurchsetzung, die ja auf private Initiative setzt und gerade eine Ergänzung oder gar Alternative zur staatlich organisierten Regulierung darstellen soll. Die Stärke dieser "zweiten Spur" besteht eben nicht in der Beschäftigung zusätzlicher Beamter oder staatsnah agierender Subventionsempfänger, sondern darin, dass eigennützige Ziele der Kläger und ihrer Anwälte hier zur Durchsetzung des objektiven Rechts in Dienst genommen werden.')



Drucksache 213/11 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 397a Absatz 3 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 2a - neu - § 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB

'Artikel 2a Änderung des Strafgesetzbuches

4. Zu Artikel 3 Änderung des JGG

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a § 197 Absatz 1 Nummer 1 BGB


 
 
 


Drucksache 168/1/11

Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften



Drucksache 256/11

... 7. der freie Zugang zu den Ergebnissen von Untersuchungen der Körper von Opfern und zu Tests, die mit Proben aus Körpern von Opfern durchgeführt werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 256/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 1a
Begriffsbestimmungen

§ 11
Entscheidung über die Durchführung der Sicherheitsuntersuchung nach Abschnitt 3

§ 17
Teilnahme an Sicherheitsuntersuchungen anderer Staaten

§ 18
Hilfeleistungen im Rahmen der Zusammenarbeit

Unterabschnitt 4
Durchführung der Sicherheitsuntersuchung

§ 19
Untersuchungsstatus

§ 20
Untersuchungsverfahren

§ 21
Einleitung der Sicherheitsuntersuchung

§ 22
Untersuchungsbefugnisse

§ 23
Unfallort

§ 24
Teilnehmer am Untersuchungsverfahren

§ 25
Besorgnis der Befangenheit

§ 26
Nachweismittel

Unterabschnitt 5
Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe

§ 27
Untersuchungsbericht

§ 28
Veröffentlichung des Untersuchungsberichts

§ 29
Sicherheitsempfehlungen

§ 30
Ausländische Untersuchungsberichte

§ 31
Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens

Unterabschnitt 6
Untersuchungskammer

§ 32
Zuständigkeit

Unterabschnitt 7
Allgemeine Vorschriften

§ 33
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

§ 34
Vertraulichkeit

§ 35
Übermittlung an öffentliche Stellen

§ 36
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 37
Arbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr

§ 38
Beteiligung am Such- und Rettungsdienst

§ 56
Verordnungsermächtigung

§ 57
Übergangsregelung

Anlage
(zu den §§ 2, 3, 10, 20 Absatz 4, 40 und 41 Absatz 2) Internationale seefahrtbezogene Untersuchungsregelungen

A. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Vorschriften über Verpflichtungen zur Durchführung von Untersuchungen von Seeunfällen und zur internationalen Zusammenarbeit:

B. Richtlinien- und Verordnungsbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über die Untersuchung von Seeunfällen:

C. Internationale Richtlinien und Standards, die bestimmten in Abschnitt A und B genannten Regeln und Normen zugrunde gelegt werden müssen

D. Allgemein anerkannte völkerrechtliche Regeln der Untersuchung:

E. Richtlinienbestimmungen der Europäischen Gemeinschaft über den Berechtigungsentzug:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Verwaltungsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte

3 Nachhaltigkeit

3 Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1505: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes


 
 
 


Drucksache 662/11

... Bei der Veröffentlichung ihres Weißbuchs Verkehr1 hat die Kommission das eindeutige Ziel formuliert, dass die Europäische Union die für die Luftfahrt sicherste Region sein soll. Im Bericht der hochrangigen Gruppe für die Luftfahrtforschung2 wurde darüber hinaus für 2050 das Ziel vorgegeben, die Unfallrate im gewerblichen Luftverkehr auf weniger als einen Unfall je 10 Millionen Flüge, d.h. auf die Hälfte des jetzigen Niveaus, zu senken. Zwar nimmt die Unfallrate im Luftverkehr weiter ab, aber die Abnahme hat sich seit 2004 merklich verlangsamt3, gleichzeitig steigt die Zahl der Flüge kontinuierlich und wird sich bis 2030 fast verdoppeln4. Um die Zahl der Unfallopfer im Luftverkehr auf dem derzeit niedrigen Niveau zu halten, müssen wir deshalb für eine weiter abnehmende Unfallrate sorgen, damit die fortlaufend steigende Zahl der Flüge ausgeglichen wird.



Drucksache 179/11

... 17. Die Herausforderung besteht darin, die Abhängigkeit des Verkehrssystems vom Öl aufzuheben, ohne seine Effizienz zu opfern und die Mobilität einzuschränken. Im Einklang mit der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“, die im Rahmen der Strategie „Europa 2020“5 eingeleitet wurde, und nach Maßgabe des neuen Energieeffizienzplans 20116 wird es oberstes Ziel der europäischen Verkehrspolitik sein, zur Schaffung eines Systems beizutragen, das den wirtschaftlichen Fortschritt in Europa untermauert, die Wettbewerbsfähigkeit erhöht und hochwertige Mobilitätsdienste bereitstellt und dabei die Ressourcen effizienter nutzt. In der Praxis muss der Verkehr weniger Energie und umweltfreundlichere Energie verbrauchen, eine moderne Infrastruktur besser nutzen und seine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und wichtige Naturgüter wie Wasser, Land und Ökosysteme verringern.



Drucksache 168/3/11

Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/3/11




Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 51/11

... 1. Auch 20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung gibt es immer noch Unterschiede zwischen den alten und den neuen Ländern in Bezug auf die Leistungshöhen im Sozialen Entschädigungsrecht. Davon ausgenommen sind die Grundrenten der Kriegsbeschädigten und der SED-Opfer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

§ 27e

§ 64b

§ 84a

§ 87

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge

§ 1
51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung.

Artikel 3
Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Artikel 4
Aufhebung der Auslandsversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Angleichung der Höhe der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG in den neuen Ländern

2. Reform der Auslandsversorgung und -fürsorge

3. Vereinfachungen beim Berufsschadensausgleich

4. Änderungen im Bereich der Kriegsopferfürsorge

5. Sonstige Änderungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Gesetzliche Änderungen

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten für die Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 855/11

... (2) Bescheide oder sonstige Schriftstücke können einer Person, die sich im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats aufhält, unmittelbar durch einfachen Brief bekannt gegeben werden. Bescheide und andere zustellungsbedürftige Schriftstücke, die bei der Durchführung des deutschen Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges und derjenigen Gesetze, die dieses für entsprechend anwendbar erklären, erlassen werden, können einer Person, die sich im Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaats aufhält, unmittelbar durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein bekannt gegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Gleichstellung der Hoheitsgebiete und Export von Leistungen

Teil II
Anzuwendende Rechtsvorschriften

Artikel 6
Anzuwendende Rechtsvorschriften für Erwerbstätige

Artikel 7
Anzuwendende Rechtsvorschriften bei Entsendung

Artikel 8
Anzuwendende Rechtsvorschriften für Beschäftigte bei diplomatischen Missionen oder konsularischen Vertretungen

Artikel 9
Ausnahmen von den Bestimmungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Artikel 10
Auswirkungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften auf andere Zweige der Sozialen Sicherheit

Teil III
Besondere Bestimmungen Rentenversicherung

Artikel 11
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung

Artikel 12
Besonderheiten für den deutschen Träger

Artikel 13
Besonderheiten für den indischen Träger

Teil IV
Verschiedene Bestimmungen

Kapitel 1
Amtshilfe

Artikel 14
Amtshilfe und ärztliche Untersuchungen

Artikel 15
Forderungen in Insolvenz- und Vergleichsverfahren

Artikel 16
Gebühren

Artikel 17
Bekanntgabe und Verkehrssprachen

Artikel 18
Gleichstellung von Anträgen

Artikel 19
Datenschutz

Kapitel 2
Durchführung und Auslegung dieses Abkommens

Artikel 20
Durchführung dieses Abkommens

Artikel 21
Währung und Umrechnungskurse

Artikel 22
Erstattungen

Artikel 23
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Teil V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens

Artikel 25
Ratifikation

Artikel 26
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel 27
Geltungsdauer

Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Aufklärungspflichten

Artikel 3
Mitteilungspflichten

Artikel 4
Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften

Abschnitt II
Besondere Bestimmungen

Artikel 5
Statistiken

Abschnitt III
Schlussbestimmung

Artikel 6
Inkrafttreten und Geltungsdauer dieser Vereinbarung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 821/11

... (c) Entschädigung von Opfern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 821/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012

1.4. Europäisches Parlament und Rat

2. Konsultation

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen


 
 
 


Drucksache 616/11

... ) geschaffen und sind am 24. Mai 2007 in Kraft getreten. Eine vom Bundesministerium des Innern im Benehmen mit den Ländern erlassene Anordnung (AO) setzt die IMK-Beschlüsse um und regelt die Voraussetzungen für die Erteilung von Aufnahmezusagen an jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Die Aufnahmezusage wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in bundeseigener Verwaltung erteilt. Im Rahmen und für die Zwecke des Antragsverfahrens wird bei Personen, die vor dem 1. Januar 1945 geboren wurden, die nationalsozialistische Verfolgung widerleglich vermutet (vgl. I Nr. 3 AO). Eine allgemeine Anerkennung als NS-Verfolgter ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ob jemand als "Opfer des Nationalsozialismus" anzusehen ist, prüft die zuständige Fachbehörde im Rahmen der jeweils einschlägigen Gesetze.



Drucksache 334/11

... Es findet keine ausreichende Strafverfolgung statt, wenn einzelstaatliche Behörden nicht befugt sind, in Betrugsfällen zu ermitteln, bei den es um Handlungen, Verdächtige und Opfer im Ausland geht. Gleiches gilt für Fälle, in denen nicht der eigenen Staatskasse, sondern dem EU-Haushalt ein Schaden entstanden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/11




1. Gründe für den Handlungsbedarf

2. Strafrechtliche Herausforderungen

2.1. Unzureichender Schutz gegen den Mißbrauch von EU-Geldern

2.2. Unzureichende rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten

3. Ursachen bestehender Mängel

3.1. Ungleiche strafrechtliche Bedingungen

3.2. Unzureichende behördliche Zusammenarbeit

3.2.1. Grenzen der Rechtshilfe

3.2.2. Ungenutztes Beweismaterial

3.2.3. Beschränkung der Strafverfolgung auf innerstaatliche Fälle

3.3. Unzureichende Untersuchungsbefugnisse

4. Neue, durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Instrumente zum Schutz der finanziellen Interessen der EU

4.1. Stärkung der straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren

4.2. Verschärfung des materiellen Strafrechts

4.3. Verstärkter institutioneller Rahmen


 
 
 


Drucksache 315/11

... Durch das Entfallen der Erstattung des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Aufwendungen für die Zahlung von Entschädigungsrenten nach dem Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet entstehen der gesetzlichen Rentenversicherung Mindereinnahmen von rund 10,5 Mio. Euro im Jahr 2012, die sich in den Folgejahren rückläufig entwickeln. Diese Mindereinnahmen sind nicht relevant für die Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bund wird in gleichem Umfang entlastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 3

Artikel 4
Nummern 4, 7, 8 und 13

Artikel 4
Nummer 11 und 12

Artikel 4
Nummer 27 und 28

Artikel 5
Nummer 1 und 2

Artikel 14

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118a
Anpassungsmitteilung

§ 172a
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Anlage 1
(zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 208
Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 3a
Dienstleistungen für Bundesbehörden

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 62
Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 107a
Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 14
Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 17
Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21
Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 23
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 37/11

... Die Beschaffungsmärkte und insbesondere größere Bauprojekte werden häufig als lukratives Opfer von Bestechungsversuchen betrachtet. Die Integrität des Prozesses wird aber nicht nur durch Korruption (in diesem Fall besonders offensichtlich) in Gefahr gebracht, sondern auch durch jede Form von Günstlingswirtschaft, selbst wenn es dabei nicht unbedingt zu korruptem Verhalten kommt, sondern eventuell zur Bevorzugung lokaler Bewerber. Die häufigsten Korruptionsszenarios in der öffentlichen Auftragsvergabe umfassen das so genannte „Kickback“ (d.h. die Zahlung eines Bestechungsgeldes zur Belohnung des Beamten, der die Auftragsvergabe beeinflusst hat), die Manipulierung der Ausschreibungsunterlagen zur Bevorteilung eines bestimmten Bieters und die Nutzung von Scheinfirmen/zwischengeschalteten Unternehmen zur Deckung der illegalen Tätigkeiten des korrupten Beamten.

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Drucksache 37/11




Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge

1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

1.1. Beschaffung

1.2. Öffentliche Aufträge

Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B

5 Schwellenwerte

1.3. Öffentliche Auftraggeber

Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen

Öffentliche Versorgungsleistungen

2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber

2.1. Modernisierung der Verfahren

Allgemeine Verfahren

Mehr Verhandlungen

Gewerbliche Güter und Dienstleistungen

Auswahl und Zuschlagserteilung

Berücksichtigung früherer Erfahrungen

Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen

2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber

Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte

2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit

2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe

2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung

Wesentliche Änderungen

Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts

3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen

Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase

Sonstige Vorschläge

3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs

Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten

3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten

4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen

4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020

Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen

Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien

Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien

Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung

Prüfung der Anforderungen

Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung

4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020

4.3. Innovation

4.4. Sozialwesen

5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren

5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten

5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption

5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter

5.4. Vermeidung unfairer Vorteile

6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt


 
 
 


Drucksache 202/11 (Beschluss)

... Auch nach den Ergebnissen des "Runden Tisches" und anderer fachlichen Erkenntnisse zur Thematik des sexuellen Missbrauchs sind gerade auch behinderte junge Menschen in besonderer Weise gefährdet, Opfer von Übergriffen zu werden. Dies erfordert einen durchgängigen, auch rechtlichen Konsens aller Sozialleistungsträger, sich an dieser Stelle der Schutzverantwortung zu stellen. Eine Kompensation dieser Verantwortung durch die in der Regel erst im Nachgang eingeschaltete Kinder- und Jugendhilfe ist nicht möglich.

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Drucksache 202/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 1 Überschrift, Absatz 1 und 4 und § 3 Überschrift, Absatz 1 und 4 KKG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 KKG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 und 8 - neu - KKG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KKG , Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 8a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII und Buchstabe b § 8a Absatz 4 Nummer 3 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 - neu - KKG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 8a Absatz 4 Satz 2 SGB VIII

9. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 17 Absatz 2 - neu - und 3 SGB VIII

10. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 45 Absatz 2 Nummer 2 SGB VIII

11. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 - neu -, 9 und Satz 2 SGB VIII

12. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VIII , Nummer 20 § 79 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB VIII und Nummer 21 § 79a SGB VIII

13. Zu Artikel 2 Nummer 22 § 81 Nummer 2 SGB VIII

14. Zu Artikel 2 Nummer 22 § 81 Nummer 4 und Nummer 4a - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 2 Nummer 24a - neu - § 87c Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nummer 27 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa und Buchstabe e1 - neu - § 99 Absatz 7 Nummer 3 Buchstabe c und Absatz 7a Nummer 2 Buchstabe c SGB VIII

17. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 4 Satz 4 und § 39 Absatz 1 Satz 3 SGB V und Nummer 3 - neu - § 3 Nummer 6 - neu - KHEntgG

18. Zu Artikel 3 Nummer 02 - neu - § 20e - neu - SGB V

§ 20e
Primäre Prävention für Kinder durch regionale Netzwerke

19. Zu Artikel 3 Nummer 03 - neu - § 63 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 3 Nummer 04 - neu - § 134a Absatz 1 Satz 1 SGB V

21. Zu Artikel 3 Nummer 05 - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V

22. Zu Artikel 3 Nummer 06 - neu - § 294a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB V

23. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 13 und 14 - neu - BZRG

24. Zu Artikel 3 Nummer 5 - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AdWirkG

25. Zu Artikel 3 Änderung anderer Gesetze

26. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 73/11

... Schwere Kriminalität und terroristische Straftaten fügen nicht nur den Opfern großen Schaden zu, sondern verursachen auch erhebliche wirtschaftliche Schäden und beeinträchtigen das Sicherheitsempfinden, ohne das die Menschen ihre Grundfreiheiten und individuellen Rechte nicht wirksam wahrnehmen können.

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Drucksache 73/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

Auswirkungen auf die Grundrechte

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Räumlicher Geltungsbereich

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Verarbeitung der PNR-Daten

Artikel 5
Zuständige Behörden

Artikel 6
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 7
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Weitergabe von Daten an Drittländer

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen gegen Fluggesellschaften

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Nationale Kontrollstelle

Kapitel IV
Durchführungsmabnahmen

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 15
Umsetzung

Artikel 16
Übergangsbestimmungen

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang Von
Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten


 
 
 


Drucksache 261/11

... Berechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht, die durch die erlittene gesundheitliche Schädigung berufliche Nachteile haben, erhalten einen Berufsschadensausgleich, zu dessen Berechnung bislang vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich Vergleichseinkommen bekannt gegeben werden, die auf Erhebungen des Statistischen Bundesamtes beruhen. Dieses Verfahren hat sich in den letzten Jahren als zunehmend problematisch erwiesen. Zum einen lassen sich für viele Berufe, die früher von den heute hoch betagten Kriegsopfern gelernt oder ausgeübt wurden, heute kaum noch Vergleichseinkommen feststellen. Zum anderen machen EU-Vorschriften zur Statistik eine Neustrukturierung bei der Erfassung der Vergleichseinkommen erforderlich, die zu einer immer weiteren Zusammenfassung ganzer Branchen führt. Dies hat unter anderem die Folge, dass einzelne Vergleichseinkommen nur durch diese Zusammenfassung bedingt zum Teil um mehrere hundert Euro pro Monat gestiegen sind. Eine solche Folge ist vom Gesetzgeber weder vorhergesehen worden noch gewollt. Daher ist die Ermittlung der Vergleichseinkommen ab dem 1. Juli 2011 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften auf eine neue Grundlage gestellt. Nach dem neu gefassten § 30 Absatz 5 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) werden zur Berechnung der Vergleichseinkommen nur noch die Grundgehälter der Besoldungsgruppe A der Bundesbesoldungsordnung herangezogen, wie dies bislang bereits bei der Ermittlung der Vergleichseinkommen selbstständig tätiger Beschädigter vorgesehen war. Damit wird an eine bereits seit vielen Jahrzehnten bewährte Systematik in diesem Bereich angeknüpft, die den das Gesetz ausführenden Behörden bekannt ist. Durch die Neufassung dieser Verordnung werden die neuen gesetzlichen Vorgaben umgesetzt.



Drucksache 227/11

... Aufstockung des deutschen Beitrages für Maßnahmen der Humanitären Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan.

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Drucksache 227/11




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2010

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 278/11

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe KOM (2011)

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Drucksache 278/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
, 4, 5 und 6

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
und 22

Artikel 24
Schulung betroffener Berufsgruppen

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Kapitel 1
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Information Hilfe

Artikel 3
Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde

Artikel 4
Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall

Artikel 5
Recht, zu verstehen und verstanden zu werden

Artikel 6
Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung

Artikel 7
Recht auf Opferhilfe

Kapitel 3
Teilnahme am Strafverfahren

Artikel 8
Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung

Artikel 9
Anspruch auf rechtliches Gehör

Artikel 10
Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung

Artikel 11
Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren

Artikel 12
Anspruch auf Prozesskostenhilfe

Artikel 13
Anspruch auf Kostenerstattung

Artikel 14
Recht auf Rückgabe von Eigentum

Artikel 15
Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens

Artikel 16
Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat

Kapitel 4
Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer

Artikel 17
Schutzanspruch

Artikel 18
Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Artikel 19
Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter

Artikel 20
Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen

Artikel 21
Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 22
Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens

Artikel 23
Recht auf Schutz der Privatsphäre

Kapitel 6
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 24
Schulung der betroffenen Berufsgruppen

Artikel 25
Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

Artikel 26
Umsetzung

Artikel 27
Bereitstellung von Daten und Statistiken

Artikel 28
Ersetzung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten


 
 
 


Drucksache 743/11

... In Kapitel 07 08 - Bundesamt für Justiz - wird der Titel 68101 - Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe - um 500 T Euro auf 1 000 T Euro erhöht.

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Drucksache 743/11




Anlage
Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2012

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Einnahmen

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Ausgaben

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen und deren Fälligkeiten

Gesamtplan - Teil I Haushaltsübersicht Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG

Gesamtplan - Teil II Berechnung der zulässigen Kreditaufnahme nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes

Gesamtplan - Teil III Finanzierungsübersicht

Gesamtplan - Teil IV Kreditfinanzierungsplan


 
 
 


Drucksache 51/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte volle Angleichung der Höhe der Entschädigungs- und Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in den neuen Ländern ab 1. Juli 2011 an die Leistungshöhen in den alten Ländern. Dies ist ein weiterer Schritt zur Herstellung einheitlicher Rechtsverhältnisse in ganz Deutschland. Der Schritt ist besonders für die zumeist bereits hochbetagten Kriegsopfer oder ihre Hinterbliebenen ein lang erwartetes und letztendlich erfreuliches Ergebnis in Verwirklichung der Deutschen Einheit. Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass von der im Gesetzentwurf vorgesehenen Anhebung auf die Leistungshöhen in den alten Ländern auch alle bisher in den neuen Ländern noch abgesenkten Entschädigungs- und Rentenleistungen nach dem BVG oder den Nebengesetzen (insbesondere nach dem Gesetz über den Abschluss von Unterstützungen der Bürger der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bei Gesundheitsschäden infolge medizinischer Maßnahmen - Unterstützungsabschlussgesetzvom 6. Mai 1994 (BGBl. I S. 990)) erfasst werden.

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Drucksache 51/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 10 Satz 4 und 5 OEG Nummer 5 § 10a Absatz 1 Satz 1a OEG


 
 
 


Drucksache 582/11

... Der Rechtsrahmen auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon eröffnet neue Möglichkeiten für die Gestaltung des EU-Strafrechts. Er ermöglicht den EU-Organen und den Mitgliedstaaten insbesondere, als Gesetzgeber auf einer eindeutigen Grundlage gemeinsam auf ein kohärentes, einheitliches EU-Strafrecht hinzuarbeiten, das die Rechte verdächtigter und beschuldigter Personen sowie die Rechte der Opfer wirksam schützt und die Qualität der Justiz fördert. Vor dem Lissabonner Vertrag gab es einige Lücken in dem Rechtsrahmen, der auf die meisten strafrechtlichen Vorschriften8 Anwendung fand. So musste vor allem die Zustimmung aller Mitgliedstaaten vorliegen, das Europäische Parlament wurde lediglich konsultiert, und Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten waren nicht möglich.

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Drucksache 582/11




Mitteilung

Ein Anliegen der EU-Bürger

Der Mehrwert des EU-Strafrechts

Stärkung des gegenseitigen Vertrauens

Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik

Einheitlichkeit und Kohärenz

Ein neuer Rechtsrahmen

Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts

1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts

2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?

2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze

2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts

2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio

2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen

- Mindestvorschriften

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

- Klare Fakten

- Die Sanktion der Straftat anpassen

3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 24/11

... ) nicht. Auch eine vorsätzliche Körperverletzung kann jedoch mit erheblicher Brutalität begangen werden und zu schwerwiegenden Folgen für das Opfer führen. Folglich entspricht auch der Strafrahmen des § 223 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren dem anderer Katalogtaten des § 112a

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Drucksache 24/11




A. Problem und Zielsetzung

B. Alternativen

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

D. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 661/10

... Die nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 ermittelten Regelbedarfe führen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Mehrkosten von insgesamt rund 290 Millionen Euro im Jahr 2011. Davon entfallen rund 270 Millionen Euro auf den Bund und rund 20 Millionen Euro auf die Kommunen. Die Ausgaben in den folgenden Jahren hängen von der tatsächlichen Entwicklung der Zahl der Leistungsberechtigten ab. In der Sozialhilfe (einschließlich Leistungen an Asylbewerber nach § 2 des Asylbewerber-leistungsgesetzes) ergeben sich Mehrkosten in der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 80 Millionen Euro, wovon 71 Millionen Euro von den Kommunen sowie 9 Millionen Euro vom Bund zu tragen sind. In der Kriegsopferfürsorge ist aufgrund der geringen Anzahl der Leistungsberechtigten mit überwiegend vom Bund zu tragenden Mehrkosten in Höhe von rund 450 000 Euro zu rechnen, die durch die bestehenden Ansätze innerhalb des Einzelplans 11 gedeckt werden können.



Drucksache 43/2/10

... "1. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz des Richtlinienvorschlags, Opfern von Gewalttaten und Bedrohungen die Möglichkeit zu geben, einer bereits erwirkten Schutzanordnung in einem anderen Mitgliedstaat Geltung zu verschaffen, ohne dass dort ein vollständig neues Verfahren betrieben werden muss. Im Fall der europäischen Schutzanordnung ist der europäische Mehrwert eines gemeinsamen Handelns deutlich erkennbar.



Drucksache 670/10 (Beschluss)

... vor, dass bei Verhandlungen, die an mindestens zehn Tagen stattgefunden haben, der Lauf der zulässigen Unterbrechungsfrist während der Erkrankung des Angeklagten oder einer zur Urteilsfindung berufenen Person für längstens sechs Wochen gehemmt ist. Diese Regelung verhindert, dass in Fällen kurzfristiger Erkrankungen eine verfahrensverzögernde, für alle Beteiligten belastende und kostenträchtige Wiederholung der bereits länger andauernden Hauptverhandlung erfolgen muss. Eine weitere für das Opfer belastende Aussage kann vermieden werden. Die Regelung trägt schließlich dazu bei, dass die von § 192 Absatz 2 und 3 GVG vorgesehene Möglichkeit der Bestellung von Ergänzungsrichtern und -schöffen auf die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmefälle beschränkt bleibt (vgl. Begründung zum Entwurf eines Justizmodernisierungsgesetzes, BT-Drs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Hemmung der Unterbrechungsfrist bei Hauptverhandlungen

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 540/10 (Beschluss)

... auf Ansprüche, die nicht Schadenersatzansprüche sind, ist indessen mit den Grundsätzen des deutschen Schadenersatzrechts nicht vereinbar. Schon nach dem Wortlaut des § 249 Absatz 1 BGB beanspruchen die Bestimmungen der §§ 249 ff. BGB Geltung allein für Schadenersatzansprüche. Dementsprechend werden diese Bestimmungen nach herrschender Meinung beispielsweise auf Enteignungsentschädigungen, Entschädigung aufgrund enteignungsgleichen Eingriffs und Aufopferung nicht angewendet, vgl. etwa BGHZ 39, 198 <200>; 41, 354 <358>; 67, 190 <192>.



Drucksache 540/1/10

... auf Ansprüche, die nicht Schadenersatzansprüche sind, ist indessen mit den Grundsätzen des deutschen Schadenersatzrechts nicht vereinbar. Schon nach dem Wortlaut des § 249 Absatz 1 BGB beanspruchen die Bestimmungen der §§ 249 ff. BGB Geltung allein für Schadenersatzansprüche. Dementsprechend werden diese Bestimmungen nach herrschender Meinung beispielsweise auf Enteignungsentschädigungen, Entschädigung aufgrund enteignungsgleichen Eingriffs und Aufopferung nicht angewendet, vgl. etwa BGHZ 39, 198 <200>; 41, 354 <358>; 67, 190 <192>.



Drucksache 43/10 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung des Richtlinienvorschlags, den Schutz der Opfer von Straftaten durch die Vermeidung von Wiederholungstaten desselben Täters gegen dasselbe Opfer zu verbessern. Er ist jedoch der Auffassung, dass die Vorlage nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip im Einklang steht.



Drucksache 36/10

... Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz)



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.