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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Opferrente"


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Drucksache 343/18

... - besondere Zuwendungen für Haftopfer oder Unterstützungsleistungen (Opferrente, in Anlehnung an § 17a und § 18 StrRehaG),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/18




Entschließung

Begründung

Zu 1. a :

Zu 1. b :

Zu 2.:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 316/18

... § 17a StrRehaG regelt die besondere monatliche Zuwendung für Haftopfer (sogenannte SED-Opferrente). Seit dem 1. September 2007 erhalten Opfer der politischen Verfolgung, sofern diese in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind und eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung in der DDR von mindestens 180 Tagen erlitten haben, eine monatliche Zuwendung von maximal 300 Euro. Der Anspruch wird unabhängig von einem Rentenbezug berechnet und gewährt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/18




Entschließung

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3., 4. und 5.

Zu 6.


 
 
 


Drucksache 642/17

... 1. Aufgrund der Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Position der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist zukünftig eine höhere Anzahl von Anträgen auf Kapitalentschädigung (§ 17 StrRehaG) und/oder Opferrente (§ 17a StrRehaG) zu erwarten. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der angestrebten Neuregelung des § 2 Absatz 1 Satz 4 StrRehaG-E über bereits rechtskräftig (ablehnend) entschiedene Anträge ggf. erneut zu entscheiden sein wird, wenn der Antragsteller darlegt, dass der Antrag unter Berücksichtigung von § 2 Absatz 1 Satz 3 StrRehaG-E Erfolg gehabt hätte. Ebenso ist aufgrund der Verlängerung der Ausschlussfrist zur Antragstellung zukünftig mit weiteren Anträgen zu rechnen, die nach der alten Rechtslage unzulässig wären. All dies führt zu erhöhten Haushaltsausgaben für den Bund, der 65 % der Kosten trägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungskosten für die Wirtschaft

3. Erfüllungskosten der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Satz 3 neu

Zu Satz 4 neu

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 262/17 (Beschluss)

... Bei manchen Personen haben allein die polizeilichen, strafrechtlichen und dienstrechtlichen Ermittlungen dazu geführt, dass ihnen ihre Existenzgrundlage entzogen wurde und sie starke finanzielle Einbußen, bis hin zu einer geschmälerten Rente hinnehmen müssen. Hier könnte der Gesetzgeber durch die Einrichtung eines Härtefonds mit einer entsprechenden Regelung bis hin zu einer Opferrente Abhilfe schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG

3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG


 
 
 


Drucksache 642/17 (Beschluss)

... Aufgrund der Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Position der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist zukünftig eine höhere Anzahl von Anträgen auf Kapitalentschädigung (§ 17 StrRehaG) oder Opferrente (§ 17a StrRehaG) zu erwarten. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund der angestrebten Neuregelung des § 2 Absatz 1 Satz 4 StrRehaG-E über bereits rechtskräftig (ablehnend) entschiedene Anträge gegebenenfalls erneut zu entscheiden sein wird, wenn der Antragsteller darlegt, dass der Antrag unter Berücksichtigung von § 2 Absatz 1 Satz 3 StrRehaG-E Erfolg gehabt hätte. Ebenso ist aufgrund der Verlängerung der Ausschlussfrist zur Antragstellung zukünftig mit weiteren Anträgen zu rechnen, die nach der alten Rechtslage unzulässig wären. All dies führt zu erhöhten Haushaltsausgaben für den Bund, der 65 Prozent der Kosten trägt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

D.1. Für den Bund

D.2. Für die Länder

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungskosten für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungskosten der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Satz 3 - neu -

Zu Satz 4 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 262/1/17

... Bei manchen Personen haben allein die polizeilichen, strafrechtlichen und dienstrechtlichen Ermittlungen dazu geführt, dass ihnen ihre Existenzgrundlage entzogen wurde und sie starke finanzielle Einbußen, bis hin zu einer geschmälerten Rente hinnehmen müssen. Hier könnte der Gesetzgeber durch die Einrichtung eines Härtefonds mit einer entsprechenden Regelungen bis hin zu einer Opferrente Abhilfe schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG

3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG


 
 
 


Drucksache 744/16 (Beschluss)

... Zu beachten ist ferner, dass die Jugendhilfeakten den wahren Verfolgungscharakter mitunter verschleiern. Falls Kinder in einem sehr jungen Alter in ein Heim eingewiesen wurden, können sie sich außerdem oftmals nicht mehr an die Umstände ihrer Heimunterbringung erinnern. Sofern ihre Eltern oder andere auskunftsfähige Personen nicht mehr leben, kann den ehemaligen Heimkindern auch aus diesem Grunde eine erfolgreiche Beweisführung verschlossen sein (vgl. OLG Jena, a.a. O.). Die Folge der gegenwärtigen Rechtslage ist, dass die damals betroffenen Kinder und Jugendlichen mangels erfolgreicher Rehabilitierung weder Kapitalentschädigung noch Opferrente geltend machen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von Heimkindern

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Satz 3 -neu-

Zu Satz 4 -neu-

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 744/16

... Zu beachten ist ferner, dass die Jugendhilfeakten den wahren Verfolgungscharakter mitunter verschleiern. Falls Kinder in einem sehr jungen Alter in ein Heim eingewiesen wurden, können sie sich außerdem oftmals nicht mehr an die Umstände ihrer Heimunterbringung erinnern. Sofern ihre Eltern oder andere auskunftsfähige Personen nicht mehr leben, kann den ehemaligen Heimkindern auch aus diesem Grunde eine erfolgreiche Beweisführung verschlossen sein (vgl. OLG Jena, a.a. O.). Die Folge der gegenwärtigen Rechtslage ist, dass die damals betroffenen Kinder und Jugendlichen mangels erfolgreicher Rehabilitierung weder Kapitalentschädigung noch Opferrente geltend machen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungskosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungskosten für die Wirtschaft

3. Erfüllungskosten der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Satz 3 neu

Zu Satz 4 neu

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 446/1/14

... a) Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungsverbesserungen dem Vorhaben im Rahmen der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene Rechnung tragen, "die monatlichen Zuwendungen für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen SBZ/DDR (SED-Opferrente)" zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/1/14




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 - neu - § 17a Absatz 6 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - StrRehaG , Artikel 2 Nummer 2 § 25 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BerRehaG

'Artikel 1 Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes

2. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 446/14

... Seit dem 1. September 2007 erhalten Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, wenn sie eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben und in ihrer wirtschaftlichen Lage beeinträchtigt sind (sogenannte Opferrente).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

1. Länder

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte und demografische Auswirkungen

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 403/09

... " keine besondere Zuwendung (Opferrente) gezahlt werden. Diese Verfahrensweise ist nicht gerechtfertigt und stellt eine Benachteiligung von Familien mit Kindern dar, die durch eine Änderung des § 17a StrRehaG beseitigt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/09




Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Entwurf

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 403/09 (Beschluss)

... " keine besondere Zuwendung (Opferrente) gezahlt werden. Diese Verfahrensweise ist nicht gerechtfertigt und stellt eine Benachteiligung von Familien mit Kindern dar, die durch eine Änderung des § 17a StrRehaG beseitigt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 403/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 360/08

... Die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Kriegsopferrenten ist durch den Einigungsvertrag vorgegeben. Durch die vorliegende Anrechnungs-Verordnung selbst entstehen keine zusätzlichen Kosten.



Drucksache 407/08

... " keine besondere Zuwendung (Opferrente) gezahlt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 286/07

... Die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Kriegsopferrenten ist durch den Einigungsvertrag vorgegeben. Durch die vorliegende Anrechnungs-Verordnung selbst entstehen keine zusätzlichen Kosten.



Drucksache 845/07

... Die Länder haben mit der Bescheidung der Anträge auf die Opferrente gemäß § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes begonnen. Mit der Anspruchsfeststellung und folglich positiven Bescheidung hat der Anspruchsteller einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung. Dementsprechend haben die Länder bereits die notwendigen Bundesmittel angefordert. Das In-Kraft-Treten des Nachtragshaushalts (In-Kraft-Treten voraussichtlich in der 52. Kalenderwoche) kann somit vor diesem Hintergrund nicht abgewartet werden.



Drucksache 346/05

... Die Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Kriegsopferrenten ist durch den Einigungsvertrag vorgegeben. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 veranschlagt. Durch die Anrechnungsverordnung selbst entstehen keine zusätzlichen Kosten.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.