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"Ordnungsbehörde"


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0325/05
0754/05
0942/1/05
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0329/05
0591/1/05
0616/05
0479/2/05
0241/05
0557/05
0591/05B
0479/1/05
0726/05
0942/05B
0237/05
0353/05B
0353/05
0873/04
0662/04
0819/04
0799/04
0413/04B
0722/04
0918/04
0429/04
0666/04
0613/04
0915/04
0163/03B
Drucksache 968/08 Ordnungsbehörde


Drucksache 550/1/08

... Der Online-Abruf von Lichtbildern aus den Personalausweisregistern durch die Polizei- und Ordnungsbehörden ist auf die Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Ordnungswidrigkeiten beschränkt. Dies ist nicht sachgerecht. Im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr als Kernbereich polizeilicher Tätigkeit ist der automatisierte Abruf auch in Fällen der Gefahrenabwehr zuzulassen. Gerade bei Gefahrensachverhalten ist ein Zugriff auf Lichtbilder zwecks schneller Personenidentifizierung unabdingbar. Als Beispiel sind hier Fahndungsmaßnahmen nach Suizidandrohung einer lediglich namentlich bekannten Person zu nennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/1/08




1. Zu Artikel 1 Überschrift des Gesetzes - PAG

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3, § 32 Abs. 1 Nr. 3 PAG

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 PAG

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Nr. 12, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12, § 23 Abs. 3 Nr. 18 PAG Artikel 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PassG Nummer 9 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 4 PassG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Nr. 5 MRRG und Nummer 2 § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MRRG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 3 Satz 2 - neu - PAG

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 PAG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 2 PAG

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Absatz 2 Satz 2 PAG

9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 PAG

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 bis 4 PAG

11. Zu Artikel 1 § 15 PAG

§ 15
Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden

12. Zu Artikel 1 § 17 Satz 4 - neu - PAG :

13. Zu Artikel 1 § 17 Satz 5 - neu - PAG

14. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 PAG

15. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 PAG

16. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 19 - neu - PAG Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a und b § 21 Abs. 1 und Absatz 2 Nr. 12 PassG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 Satz 4 PAG

18.* Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG Artikel 2 Nr. 11 § 22a Abs. 2 Satz 1 PassG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

19. *Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG Artikel 2 Nr. 11 Buchstabe b - neu - § 22a Abs. 2 Satz 2 PassG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe a

20*. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 2 PAG

21. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 und 3 PAG

22. Zu Artikel 1 § 35 PAG


 
 
 


Drucksache 550/08 (Beschluss)

... Der Online-Abruf von Lichtbildern aus den Personalausweisregistern durch die Polizei- und Ordnungsbehörden ist auf die Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. Ordnungswidrigkeiten beschränkt. Dies ist nicht sachgerecht. Im Sinne einer effektiven Gefahrenabwehr als Kernbereich polizeilicher Tätigkeit ist der automatisierte Abruf auch in Fällen der Gefahrenabwehr zuzulassen. Gerade bei Gefahrensachverhalten ist ein Zugriff auf Lichtbilder zwecks schneller Personenidentifizierung unabdingbar. Als Beispiel sind hier Fahndungsmaßnahmen nach Suizidandrohung einer lediglich namentlich bekannten Person zu nennen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Überschrift des Gesetzes - PAG

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 3, § 32 Abs. 1 Nr. 3 PAG

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 PAG

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Nr. 12, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 18 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12, § 23 Abs. 3 Nr. 18 PAG Artikel 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PassG Nummer 9 Buchstabe b § 21 Abs. 2 Nr. 4 PassG Artikel 3 Nr. 1 Buchstabe a § 2 Abs. 1 Nr. 5 MRRG und Nummer 2 § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MRRG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 3 Satz 2 - neu - PAG

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 PAG

7. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 2 PAG

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, Absatz 2 Satz 2 PAG

9. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1 Satz 2 PAG

10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 bis 4 PAG

11. Zu Artikel 1 § 17 Satz 5 - neu - PAG

12. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2 PAG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 PAG

14. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Nr. 19 - neu - PAG Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe a und b § 21 Abs. 1 und Absatz 2 Nr. 12 PassG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 Satz 4 PAG

16. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 2 Satz 1 PAG

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 2 und 3 PAG

18. Zu Artikel 1 § 35 PAG


 
 
 


Drucksache 277/07

... In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine nicht in Satz 2 genannte Landes- oder Bundesbehörde, die einen Verstoß gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 oder des AbfVerbrG oder einen dahingehenden Verdacht feststellt (z.B. dass ein Begleitformular gemäß Anhang IB der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 nicht mitgeführt wird oder dass ein Material offensichtlich nicht mit den Angaben im Begleitformular übereinstimmt), letztlich nach den Grundsätzen der Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden gehalten ist, die zuständige Behörde zu unterrichten und gegebenenfalls auch selbst unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Dies gilt z.B. für die Bundespolizei und für die Behörden, die Gefahrgüter (gefährliche Abfälle sind in der Regel auch Gefahrgüter) kontrollieren wie das Bundesamt für Güterverkehr auf der Straße, das Eisenbahn-Bundesamt auf der Schiene und verschiedene Landes- und Bundesbehörden auf dem Luft- und Seeweg und auf Binnengewässern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen2 und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung3 (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)

§ 1
Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für:

§ 2
Grundsatz der Autarkie

§ 3
Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen

§ 4
Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung

§ 5
Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten

§ 6
Verordnungsermächtigungen Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 8
Ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen

§ 9
Datenerhebung und -verwendung

§ 10
Kennzeichnung der Fahrzeuge

§ 11
Kontrollen

§ 12
Maßnahmen zur Überwachung

§ 13
Anordnungen im Einzelfall

§ 14
Zuständige Behörden

§ 15
Anlaufstelle

§ 16
Berichte und Übermittlung von Informationen

§ 17
Zollstellen

§ 18
Bußgeldvorschriften

§ 19
Einziehung

§ 20
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

Artikel 2
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 3
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 4
Änderung der Nachweisverordnung

Artikel 5
Änderung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 7
Aufhebung des Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

III. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

Zu § 3

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 4

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

Zu § 5

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

Zu § 8

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 9

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu § 11

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

Zu § 12

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu § 14

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 15

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

Zu § 16

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

Zu § 17

Zu § 18

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 558/07

... Den Ländern entsteht Vollzugsaufwand durch die Marktaufsicht und ggf. durch Zulassung/Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen. Den Kommunen entsteht Vollzugsaufwand, soweit sie Aufgaben der Marktaufsicht wahrnehmen und soweit sie als örtliche Ordnungsbehörden Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten verhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 558/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 4
Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen

§ 5
Informationspflichten

§ 6
CE-Kennzeichnung

§ 7
Überwachung

§ 8
Meldeverfahren

§ 9
Veröffentlichung von Informationen

§ 10
Beauftragte Stelle

§ 11
Zugelassene Stellen

§ 12
Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle

§ 13
Bußgeldvorschriften

§ 14
Anpassung von Rechtsverordnungen

§ 15
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gesetzesziel

II. Regelungsinhalt

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand

2. Kosten- und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2 Bürokratiekosten

2.3 Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 76/07

... ist von geringfügig höheren Kosten bei den Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden auszugehen. Dieser Aspekt hat jedoch im Rahmen einer Abwägung zugunsten des Jugendschutzes zurückzutreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 76/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 349/07

... "(2) Im Falle der Übermittlung von Lichtbildern durch Passbehörden gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten kann der Abruf des Lichtbildes im automatisierten Verfahren erfolgen. Der Abruf ist nur zulässig wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde. Zuständig für den Abruf sind die Polizeivollzugsbehörden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, die durch Landesrecht bestimmt werden. Die abrufende Behörde trägt die Verantwortung dafür, dass die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 Satz 2 vorliegen. Über alle Abrufe sind von den beteiligten Behörden Aufzeichnungen zu fertigen, die eine Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe ermöglichen. Die Aufzeichnungen enthalten:



Drucksache 553/07

... Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Sabotage, Erpressung und Schutzgelderpressung sowie Betrug von der Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit abhängig zu machen, sofern für die Vollstreckung der EBA eine Durchsuchung oder Beschlagnahme erforderlich ist, es sei denn die Anordnungsbehörde hat erklärt, dass die betreffende Straftat nach dem Recht des Anordnungsstaats die in der Erklärung Deutschlands enthaltenen Kriterien erfüllt.



Drucksache 16/1/07

... "(2) Die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens für die Übermittlung von im Passregister gespeicherten Daten einschließlich des Lichtbildes ist zulässig, soweit das Bereithalten der Daten zum sofortigen Abruf durch die empfangende Stelle unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen und der beteiligten Stellen erforderlich ist; dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten an Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie der Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten oder Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Voraussetzungen über die Zulässigkeit der Datenübermittlung nach § 22 Absatz 2 bleiben unberührt. § 6a Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Über alle Abrufe sind von der abrufenden Behörde Aufzeichnungen zu fertigen, die eine Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe ermöglichen. Die Aufzeichnungen enthalten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/1/07




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a – neu – § 12 Abs. 4 –neu - PassG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 16a Satz 1 und Satz 3 - neu - PassG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 16a Satz ... - neu - PassG *

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 22a Überschrift und Absatz 2 PassG

7. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 2c Überschrift und Absatz 2 PAuswG

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 und 5 – neu – §§ 4a und 4b – neu – ,§ 5 Abs. 1 Nr. 4 – neu –- PAuswG

9. Zu Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe b § 8 Abs. 2 Satz ... - neu - FreizügG / EU


 
 
 


Drucksache 16/07 (Beschluss)

... "(2) Die Einrichtung eines automatisierten Abrufverfahrens für die Übermittlung von im Passregister gespeicherten Daten einschließlich des Lichtbildes ist zulässig, soweit das Bereithalten der Daten zum sofortigen Abruf durch die empfangende Stelle unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen und der beteiligten Stellen erforderlich ist; dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten an Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie der Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten oder Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Voraussetzungen über die Zulässigkeit der Datenübermittlung nach § 22 Abs. 2 bleiben unberührt. § 6a Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Über alle Abrufe sind von der abrufenden Behörde Aufzeichnungen zu fertigen, die eine Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe ermöglichen. Die Aufzeichnungen enthalten:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und Nummer 13 § 4 Abs. 1 Satz 2 und § 21 Abs. 2 PassG

Artikel 8 Artikel 9 (§ 139b Abs. 3 Nr. 7 und Absatz 6 Satz 1 Nr. 5 Abgabenordnung)

3. Zu Artikel 1 Nr. 7a – neu – § 12 Abs. 4 –neu - PassG

4. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 16a Satz 1 und Satz 3 - neu - PassG

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 16a Satz 5 - neu - PassG

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 22a Überschrift und Absatz 2 PassG

7. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 2c Überschrift und Absatz 2 PAuswG

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 und 5 – neu – §§ 4a und 4b – neu – ,§ 5 Abs. 1 Nr. 4 – neu –- PAuswG

4. Nach § 4 werden folgende §§ 4a und 4b angefügt:

5. § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

9. Zu Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe b § 8 Abs. 2 Satz ... - neu - FreizügG/EU


 
 
 


Drucksache 550/07

... Neben dieser zivilrechtlichen Unterbringung sind Unterbringungen wegen psychischer Krankheiten in psychiatrischen Krankenhäusern auch aufgrund landesrechtlicher Unterbringungsgesetze auf Veranlassung der örtlichen Ordnungsbehörden durch die Vormundschaftsgerichte möglich. Im Unterschied zu § 1631b

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Gegenstand der Gesetzesänderung

II. Änderungsbedarf

1. Derzeitige Rechtslage

a. Verfassungsrechtliche Ausgangssituation

b. Recht der Kinder- und Jugendhilfe

c. Familiengerichtliche Maßnahmen

2. Mängel des geltenden Rechts und Probleme der Rechtspraxis

3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe

III. Grundzüge des Entwurfs

1. Abbau von Tatbestandshürden in § 1666 BGB

2. Konkretisierung der Rechtsfolgen des § 1666 BGB

3. Überprüfung nach Absehen von gerichtlichen Maßnahmen

4. Erörterung der Kindeswohlgefährdung

5. Vorrang- und Beschleunigungsgebot

6. Konkretisierung der Voraussetzungen einer geschlossenen Unterbringung

IV. Haltung der Landesjustizverwaltungen sowie der beteiligten Fachkreise und Verbände

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Prinzip des Gender Mainstreaming / Recht der Europäischen Union

VII. Finanzielle Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 50e

Zu § 50f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls


 
 
 


Drucksache 16/07

... (2) Im Falle der Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten kann der Abruf des Lichtbildes im automatisierten Verfahren erfolgen. Die abrufende Behörde trägt die Verantwortung dafür, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Passgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Personalausweise

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes / EU

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Neufassung des Passgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Option Rechnung, indem der Begriff Bundesdruckerei GmbH durch einen neutralen Begriff ersetzt wird.

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 254/06

... Die Umsetzung der Anordnung nach Satz 1 erfolgt auf Ersuchen der Präsidentin oder des Präsidenten durch die zuständige Polizei- oder Ordnungsbehörde. Ein generelles Ersuchen ist zulässig. Die Voraussetzungen für ein Tätigwerden werden in diesem Fall durch vorherige Vereinbarung festgelegt. Die sonstigen Vorschriften und Grundsätze der Amts- und Vollzugshilfe bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 254/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Errichtung, Zweck, Sitz

§ 2
Aufgabe, Nutzer der Bundesanstalt

§ 3
Organe

§ 4
Präsidentin oder Präsident

§ 5
Verwaltungsrat

§ 6
Satzung

§ 7
Verwaltungsabkommen

§ 8
Aufsicht

§ 9
Zweckvermögen, Finanzierung

§ 10
Wirtschaftsplan, mittelfristige Planung

§ 11
Buchführung, Jahresabschluss

§ 12
Rechnungsprüfung, Anwendung des Haushaltsrechts

§ 13
Beamtinnen und Beamte

§ 14
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 15
Abwehr netzspezifischer Gefahren, Überwachung

§ 16
Internationale Zusammenarbeit

§ 17
Abgabenfreiheit, Dienstsiegel, Sonstiges

§ 18
Übergangsvorschriften

§ 19
Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 20
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 16

Zu § 17

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 18

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu § 20


 
 
 


Drucksache 696/1/06

... 10. Die im Rahmen der EU-Initiative zur besseren Rechtsetzung geforderte Folgenabschätzung wurde zwar vorgenommen, dabei werden aber nicht vergleichbare Kosten gravierender Bodenprobleme im Mittelmeerraum (z.B. Versalzung, Wüstenbildung) dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand etwa in Nord- oder Mitteleuropa (z.B. für Altlastenerfassung) gegenübergestellt. Nach einer ersten Abschätzung kommen durch die Einführung der EU-Bodenschutzrichtlinie erhebliche einmalige und dauerhafte zusätzliche Personal- und Sachkosten auf die Landes- und vor allem die Kommunalverwaltungen zu. Bestimmende Kostenfaktoren stellen die Erstellung des Verzeichnisses sowie die Intensivierung der behördlichen Sachverhaltsermittlung durch die Kreisordnungsbehörden zur Einhaltung des Kommissions-Zeitplans und die Institutionalisierung des "



Drucksache 654/06

... Der Rahmenbeschlussvorschlag enthält keine Verpflichtung für die Justizbehörde, eine Europäische Überwachungsanordnung zu erlassen. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung, d. h. es liegt im Ermessen der Anordnungsbehörde, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will. Die beschuldigte Person kann zwar eine Überwachungsanordnung beantragen, hat streng genommen aber keinen Anspruch darauf. Die Anordnungsbehörde muss den Sachverhalt allerdings stets im Hinblick auf das Recht auf Freiheit, die Unschuldsvermutung und das Verhältnismäßigkeitsprinzip würdigen. Die Anordnung einer Überwachungsmaßnahme im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Beschuldigten dürfte in der Regel als weniger belastend angesehen werden als eine Überwachungsmaßnahme in dem Land, in dem die Tat begangen wurde, ganz zu schweigen von einer dort angeordneten Untersuchungshaft.



Drucksache 654/06 (Beschluss)

... - Erlässt ein deutsches Gericht gegen einen beschuldigten EU-Ausländer eine Überwachungsanordnung, obliegt es der Vollstreckungsbehörde des Mitgliedstaats, in der jener seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, die Befolgung der mit der Anordnung verbundenen Pflichten zu überwachen (regelmäßig dürfte die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde diese Aufgabe der Polizei übertragen), mögliche Verstöße der Anordnungsbehörde zu melden sowie ggf. den Beschuldigten festzunehmen und zu überstellen. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Einhaltung dieser Pflichten stets im gleichen Maße überwacht wird, wie dies bei rein innerstaatlichen Auflagen der Fall wäre.



Drucksache 654/1/06

... 4. Erlässt ein deutsches Gericht gegen einen beschuldigten EU-Ausländer eine Überwachungsanordnung, obliegt es der Vollstreckungsbehörde des Mitgliedstaats, in der jener seinen regelmäßigen Aufenthalt hat, die Befolgung der mit der Anordnung verbundenen Pflichten zu überwachen (regelmäßig dürfte die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde diese Aufgabe der Polizei übertragen), mögliche Verstöße der Anordnungsbehörde zu melden sowie ggf. den Beschuldigten festzunehmen und zu überstellen. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Einhaltung dieser Pflichten stets im gleichen Maße überwacht wird, wie dies bei rein innerstaatlichen Auflagen der Fall wäre.



Drucksache 696/06 (Beschluss)

... 3. Die im Rahmen der EU-Initiative zur besseren Rechtsetzung geforderte Folgenabschätzung wurde zwar vorgenommen, dabei werden aber nicht vergleichbare Kosten gravierender Bodenprobleme im Mittelmeerraum (z.B. Versalzung, Wüstenbildung) dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand etwa in Nord- oder Mitteleuropa (z.B. für Altlastenerfassung) gegenübergestellt. Nach einer ersten Abschätzung kommen durch die Einführung der EU-Bodenschutzrichtlinie erhebliche einmalige und dauerhafte zusätzliche Personal- und Sachkosten auf die Landes- und vor allem die Kommunalverwaltungen zu. Bestimmende Kostenfaktoren stellen die Erstellung des Verzeichnisses sowie die Intensivierung der behördlichen Sachverhaltsermittlung durch die Kreisordnungsbehörden zur Einhaltung des Kommissions-Zeitplans und die Institutionalisierung des "



Drucksache 479/05 (Beschluss)

... Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen über Inhalt und Umfang der Mitteilungs- und Anzeigepflichten zwischen Finanz- und Ordnungsbehörden erlassen (§ 14 Nr. 1). Sie kann ferner die Aufzeichnungspflichten durch Rechtsverordnung konkretisieren (§ 14 Nr. 2) und zur Sicherung des Steueraufkommens Rechtsverordnungen über technische Vorkehrungen in Spielgeräten erlassen (§ 14 Nr. 3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 616/05

... Absatz 2 normiert die bisher nur untergesetzlich geregelte Weisungsfreiheit der Standesbeamten bei der Ausübung ihrer Urkundstätigkeit, der allerdings durch die Anordnungsbefugnis der Gerichte (§§ 48 ff.) Grenzen gesetzt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Personenstandsgesetz (PStG)

§ 1
Personenstand, Aufgaben des Standesamts

§ 2
Standesbeamte

§ 3
Personenstandsregister

§ 4
Sicherungsregister

§ 5
Fortführung der Personenstandsregister

§ 6
Aktenführung

§ 7
Aufbewahrung

§ 8
Neubeurkundung nach Verlust eines Registers

§ 9
Beurkundungsgrundlagen

§ 10
Auskunfts- und Nachweispflicht

§ 11
Zuständigkeit

§ 12
Anmeldung der Eheschließung

§ 13
Prüfung der Ehevoraussetzungen

§ 14
Eheschließung

§ 15
Eintragung in das Eheregister

§ 16
Fortführung

§ 17
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

§ 18
Anzeige

§ 19
Anzeige durch Personen

§ 20
Anzeige durch Einrichtungen

§ 21
Eintragung in das Geburtenregister

§ 22
Fehlende Vornamen

§ 23
Zwillings- oder Mehrgeburten

§ 24
Findelkind

§ 25
Person mit ungewissem Personenstand

§ 26
Nachträgliche Ermittlung des Personenstandes

§ 27
Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

§ 28
Anzeige

§ 29
Anzeige durch Personen

§ 30
Anzeige durch Einrichtungen und Behörden

§ 31
Eintragung in das Sterberegister

§ 32
Fortführung

§ 33
Todeserklärungen

§ 34
Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland

§ 35
Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland

§ 36
Geburten und Sterbefälle im Ausland

§ 37
Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen

§ 38
Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern

§ 39
Ehefähigkeitszeugnis

§ 40
Zweifel über örtliche Zuständigkeit für Beurkundung

§ 41
Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

§ 42
Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern

§ 43
Erklärungen zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern

§ 44
Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft

§ 45
Erklärungen zur Namensführung des Kindes

§ 46
Änderung einer Anzeige

§ 47
Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung

§ 48
Berichtigung auf Anordnung des Gerichts

§ 49
Anweisung durch das Gericht

§ 50
Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 51
Gerichtliches Verfahren

§ 52
Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung

§ 53
Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

§ 54
Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden

§ 55
Personenstandsurkunden

§ 56
Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden

§ 59
Geburtsurkunde

§ 60
Sterbeurkunde

§ 61
Allgemeine Vorschriften für die Benutzung

§ 62
Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

§ 63
Benutzung in besonderen Fällen

§ 64
Sperrvermerke

§ 65
Benutzung durch Behörden und Gerichte

§ 66
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

§ 67
Einrichtung zentraler Register

§ 68
Mitteilungen an Behörden und Gerichte von Amts wegen

§ 69
Erzwingung von Anzeigen

§ 70
Bußgeldvorschriften

§ 72
Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 73
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 75
Übergangsbeurkundung

§ 76
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Heirats-, Geburten- und Sterbebücher

§ 77
Fortführung und Aufbewahrung der Familienbücher

§ 78
Heiratsbuch

Artikel 2
Änderung von Bundesgesetzen

§ 82a

2. In § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „ § 29b des Personenstandsgesetzes “ durch die Angabe „ § 44 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes “ ersetzt.

Artikel 3
Änderung von Rechtsverordnungen

1. § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Das geltende Personenstandsrecht

2. Das Personenstandswesen im Ausland

3. Anlass und Gegenstand der Reform

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Die Neuorganisation des Personenstandswesens

2. Die Benutzung der Personenstandsbücher

3. Die Kommunikation mit dem Bürger, den Behörden und den Gerichten

4. Die Durchführungsvorschriften

5. Die Übergangsregelungen

III. Änderung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen (Art. 2 und 3 PStRG-E)

IV. Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Abschaffung des Familienbuchs

1.2 Wegfall des Anordnungsverfahrens

1.3 Wegfall des Buches für Todeserklärungen

1.4 Wegfall der Abstammungsurkunde

1.5 Wegfall des Geburtsscheines

1.6 Vereinfachung der Berichtigungsmöglichkeiten

2. Einführung der Informationstechnik IT

2.1 Nutzung des elektronischen Mitteilungsverkehrs

2.2 Wegfall von Archivierungskosten

2.3 Wegfall von Matrixdruckern

2.4 Sonstige IT-bedingte Effizienzsteigerungen

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Kosten für Rückführung und Abgleich der Familienbücher,

2. Einführung der Informationstechnik

2.1 Kosten des Datenaustauschprogramms

2.2 Kosten des Registrierungsprogramms

2.3 Kosten des Signaturverfahrens

2.4 Kosten der Software-Administration

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

1. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu Artikel 2

Zu den Absätzen 1 bis 6, 8, 11, 12, 14, 15, 19, 21 und 22

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Absatz 10

Zu Nummer 2

Zu Absatz 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 82a

Zu § 82b

Zu Absatz 16

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 2

Zu Absatz 18

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 20

Zu Absatz 23

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 479/2/05

... Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen über Inhalt und Umfang der Mitteilungs- und Anzeigepflichten zwischen Finanz- und Ordnungsbehörden erlassen (§ 14 Nr. 1). Sie kann ferner die Aufzeichnungspflichten durch Rechtsverordnung konkretisieren (§ 14 Nr. 2) und zur Sicherung des Steueraufkommens Rechtsverordnungen über technische Vorkehrungen in Spielgeräten erlassen (§ 14 Nr. 3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/2/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes(Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Änderung der Spielverordnung

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 - neu - SpEStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2

4. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2 Abs. 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 479/1/05

... Die Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen über Inhalt und Umfang der Mitteilungs- und Anzeigepflichten zwischen Finanz- und Ordnungsbehörden erlassen (§ 14 Nr. 1). Sie kann ferner die Aufzeichnungspflichten durch Rechtsverordnung konkretisieren (§ 14 Nr. 2) und zur Sicherung des Steueraufkommens Rechtsverordnungen über technische Vorkehrungen in Spielgeräten erlassen (§ 14 Nr. 3).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/1/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)

§ 1
Steuergegenstand, Steuerpflicht

§ 2
Steuerbefreiungen

§ 3
Bemessungsgrundlage

§ 4
Steuersatz

§ 5
Steuerschuldner

§ 6
Entstehung der Steuer

§ 7
Umrechnung fremder Währungen

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Örtliche Zuständigkeit

§ 10
Mitteilungs- und Anzeigepflichten

§ 11
Mitteilung an die Genehmigungsbehörde

§ 12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 13
Nachschau

§ 14
Ermächtigung

§ 15
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im

Artikel 7
Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer

Artikel 8
Änderung der Kleinbetragsverordnung

Artikel 9
Änderung der Spielverordnung

Artikel 10
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 726/05

... Zur vorwettbewerblichen Forschung, wie sie in der Initiative des strategischen Forschungsplans zur innovativen Medizin definiert ist, zählen die Entwicklung von Werkzeugen und Methoden, um die Eignung, Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln besser vorherzusagen, sowie intelligente Infrastrukturen für die Datenintegration und das Wissensmanagement durch enge Zusammenarbeit zwischen Industrie, Hochschulen und klinischen Zentren bei allen notwendigen Etappen. Auch angepackt werden Lücken in der Bildung und Ausbildung, um sicherzustellen, dass Europa in der Lage ist, die Forschungsergebnisse in Vorteile für den Patienten umzusetzen. Es wird für eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Industrie und anderen interessierten Kreisen wie Ordnungsbehörden, Patienten, Hochschulen, Klinikern usw. wie auch für eine Mobilisierung öffentlicher und privater Gelder gesorgt. Der strategische Forschungsplan wird mittels der Initiative zur innovativen Medizin - der angemessenen öffentlichprivaten Partnerschaftsstruktur, die speziell zu diesem Zweck eingerichtet werden soll - durchgeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/05




1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

KMU -Beteiligung

Ethische Aspekte

3 Verbundforschung

Internationale Zusammenarbeit

2 Themen

1. Gesundheit

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

3. Informations- und Kommunikationstechnologien

5 Ziel

5 Einleitung

5 Maßnahmen

4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5. Energie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

6. Umwelt einschließlich Klimaänderung

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

7. Verkehr einschließlich Luftfahrt

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5 Fragen:

5 Zukunftsforschung

9. Sicherheit und Weltraum

5 Ziel

9.1 Sicherheit

5 Ansatz

5 Maßnahmen

9.2 Weltraum

5 Ansatz

5 Maßnahmen

Anhang II
vorläufige Mittelaufteilung

Anhang III

Anhang IV


 
 
 


Drucksache 237/05

... wird auch den Ordnungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, gegen unzulässige Formen der Werbung Bußgeldverfahren einzuleiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.