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"Partnerebene"


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Drucksache 465/1/12

... [Bei der vorgesehenen "Entscheidung nach Aktenlage" besteht zudem die Gefahr, dass Eltern in der sensiblen Zeit nach der Geburt mit einer schriftlichen Äußerung überfordert sind und nicht zwischen der Partnerebene und dem Wohl des Kindes unterscheiden können. Fälle, in denen die Eltern uneinig über die Erteilung des Sorgerechts sind, beinhalten immer eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Darum sollte in diesen Fällen nicht auf die Kompetenzen der Jugendämter verzichtet werden.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 1 Nummer 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB , Artikel 2 § 155a FamFG , Artikel 5 Nummer 3 § 50 Absatz 3 Satz 1 SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB *

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG *

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG *

7. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG

8. Zum Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 465/12 (Beschluss)

... Bei der vorgesehenen "Entscheidung nach Aktenlage" besteht zudem die Gefahr, dass Eltern in der sensiblen Zeit nach der Geburt mit einer schriftlichen Äußerung überfordert sind und nicht zwischen der Partnerebene und dem Wohl des Kindes unterscheiden können. Fälle, in denen die Eltern uneinig über die Erteilung des Sorgerechts sind, beinhalten immer eine mögliche Kindeswohlgefährdung. Darum sollte in diesen Fällen nicht auf die Kompetenzen der Jugendämter verzichtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 465/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 1 Nummer 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1626a Absatz 2 Satz 2 BGB

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 2 Satz 2 FamFG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 155a Absatz 3 FamFG

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.