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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Partnerländern und -regionen"


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Drucksache 97/20

... Eine starke Präsenz des Digitalen in der Erweiterungs-, der Nachbarschafts- und der Entwicklungspolitik der EU wird im Einklang mit dem Engagement Europas für die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Wachstum ermöglichen und die nachhaltige Entwicklung fördern, einschließlich der Einführung umweltfreundlicher Informations- und Kommunikationstechnologien in den Partnerländern und -regionen. Die Schlussfolgerungen der Taskforce der EU und der Afrikanischen Union für die digitale Wirtschaft werden die Unterstützung des digitalen Wandels in Afrika untermauern, einschließlich der Schaffung eines afrikanischen digitalen Binnenmarktes, sobald Mittel im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens der EU zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vision und Ziele

A. Technologie im Dienste der Menschen

B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft

C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft

3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 731/17

... er Beschränkungen konfrontiert. Die EU wird sich weiterhin um ein faires und ausgewogenes Verhältnis zu unseren Handelspartnern bemühen und dort, wo es angebracht ist, für das Konzept der "wirtschaftlichen Einheit" im Bereich Gesundheits- und Pflanzenschutz eintreten. Die hohen Standards der EU werden in keinem Fall unterwandert. Darüber hinaus sollte die EU durch ihre verschiedenen Instrumente für Kooperation und technische Hilfe eine engere Zusammenarbeit mit Partnerländern und -regionen der EU fördern, insbesondere wenn neue Bedrohungen für die Tier- und Pflanzengesundheit auftreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 873/11

... Bei der neuen Verordnung kommt es der Kommission, ebenso wie bei anderen Programmen innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), in erster Linie darauf an, das Regelwerk zu vereinfachen und Partnerländern und -regionen, zivilgesellschaftlichen Organisationen usw. den Zugang zu Hilfe der Union zu erleichtern, soweit sie die Ziele der Verordnung verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen

1 Öffentliche Konsultation

2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Auswahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

1 Vereinfachung

2 Delegierte Rechtsakte

3 Ausführliche Erläuterung

Vorschlag

Titel I
Ziele und Geltungsbereich

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Kohärenz und Komplementarität der Hilfe der Union

Artikel 3
Hilfe als Reaktion auf Krisensituationen oder sich abzeichnende Krisen zur Verhütung von Konflikten

Artikel 4
Hilfe für Konfliktverhütung, Krisenvorsorge und Friedenskonsolidierung

Artikel 5
Hilfe für die Bewältigung globaler und transregionaler Bedrohungen

Titel II
Programmierung und Durchführung

Artikel 6
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und die Durchführung

Artikel 7
Außerordentliche Hilfsmaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 8
Thematische Strategiepapiere und Mehrjahresrichtprogramme

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 9
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 10
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 13
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 3

Anhang II
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 4

Anhang III
Bereiche der technischen und finanziellen Hilfe nach Artikel 5

1 Bedrohung von Recht und Ordnung, der Sicherheit von Personen, von kritischer Infrastruktur und der öffentlichen Gesundheit

2 Verringerung von und Vorbereitung auf Gefahren, die absichtlich herbeigeführt werden, auf Unfälle zurückgehen oder natürliche Ursachen haben und die chemische, biologische, radiologische und nukleare Materialien oder Stoffe betreffen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 867/11

... Hält ein Empfängerland die Grundsätze Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Minderheitenrechte und Grundfreiheiten oder die Verpflichtungen aus den einschlägigen mit der Union geschlossenen Übereinkünften nicht ein oder werden bei der Erfüllung der Beitrittskriterien keine ausreichenden Fortschritte erzielt, so fordert die Kommission unbeschadet der in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit einzelnen Partnerländern und -regionen enthaltenen Bestimmungen über die Aussetzung der Hilfe das Empfängerland außer in besonders dringenden Fällen dazu auf, mit Blick auf eine für beide Seiten annehmbare Lösung an Konsultationen teilzunehmen. Führen die mit dem Empfängerland aufgenommenen Konsultationen nicht zu einem für beide Seiten annehmbaren Ergebnis oder werden Konsultationen abgelehnt oder liegt ein besonders dringender Fall vor, so kann der Rat im Einklang mit Artikel 215 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geeignete Maßnahmen ergreifen, die unter anderem in der teilweisen oder vollständigen Aussetzung der Hilfe der Union bestehen können. Das Europäische Parlament wird unverzüglich umfassend über sämtliche diesbezüglichen Beschlüsse informiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Inanspruchnahme externen Sachverstands

4 Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Elemente

4 Vereinfachung

Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Allgemeines Ziel

Artikel 2
Spezifische Ziele

Artikel 3
Politikbereiche

Artikel 4
Vereinbarkeit, Kohärenz und Komplementarität

Titel II
Strategische Planung

Artikel 5
Gemeinsamer strategischer Rahmen des IPA

Artikel 6
Strategiepapiere

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Allgemeiner Rahmen

Artikel 8
Rahmen- und Nebenvereinbarungen

Artikel 9
Instrumentübergreifende Bestimmungen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 11
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aussetzung der Unterstützung durch die Union

Artikel 14
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 869/11

... Den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit mit den Partnerländern und -regionen bildet der Fünfte Teil Titel III Kapitel 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die vorgeschlagene gemeinsame Durchführungsverordnung stützt sich daher auf Artikel 209 Absatz 1 und Artikel 212 Absatz 2 AEUV und wird von der Kommission im Verfahren nach Artikel 294 AEUV vorgelegt. Da die Artikel 310 bis 320 AEUV auch für die Europäische Atomgemeinschaft gelten (siehe Artikel 106a EAG-Vertrag), kann der Vorschlag auch die Durchführung der finanziellen Zusammenarbeit im Rahmen des INSC umfassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 869/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den interessierten Parteien und der Folgenabschätzungen

Öffentliche Konsultation

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte

1. Titel I: Durchführung - Artikel 1 bis 3

2. Titel II: Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden - Artikel 4 bis 6

3. Titel III: Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren - Artikel 8 bis 12

4. Titel IV: Schlussbestimmungen - Artikel 13 bis 17

Vorschlag

Titel I
Durchführung

Artikel 1
Gegenstand und Grundsätze

Artikel 2
Annahme von Aktionsprogrammen, Einzelmaßnahmen und Sondermaßnahmen

Artikel 3
Flankierende Maßnahmen

Titel II
Bestimmungen über die Finanzierungsmethoden

Artikel 4
Allgemeine Finanzierungsbestimmungen

Artikel 5
Steuern, Zölle und sonstige Abgaben

Artikel 6
Besondere Finanzierungsbestimmungen

Artikel 7
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel III
Staatsangehörigkeits- und Ursprungsregeln für Auftrags-, Zuschuss- und sonstige Vergabeverfahren

Artikel 8
Gemeinsame Vorschriften

Artikel 9
DCI, ENI, PI und INSC

Artikel 10
IPA

Artikel 11
IfS und EIDHR

Artikel 12
Evaluierung der Maßnahmen

Titel IV
Sonstige Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 13
Zweijahresbericht

Artikel 14
Ausgaben für Klimaschutz und biologische Vielfalt

2 Schlussbestimmungen

Artikel 15
Ausschüsse

Artikel 16
Überprüfung und Evaluierung der Instrumente

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 809/11

... Ein Netz aus beratenden Einrichtungen kann aufgebaut werden, um Folgendes bereitzustellen: fortlaufende Analyse der wissenschaftlichen und technologischen Fortschritte in der Union und ihren wichtigsten Partnerländern und -regionen, frühzeitige Prüfung von Vermarktungsmöglichkeiten für neue Umwelttechnologien und -Verfahren, Prognosen für Forschung und Innovation und die Politik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

TITEL I Einrichtung des Programms

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Einrichtung des spezifischen Programms

Artikel 3
Einzelziele

Artikel 4
Haushalt

TITEL II Durchführung

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Europäischer Forschungsrat

Artikel 7
Wissenschaftlicher Rat

Artikel 8
Durchführungsstelle

TITEL III Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Artikel 11
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13

Anhang I
Grundzüge der Tätigkeiten Gemeinsamkeiten der indirekten Maßnahmen

1. PROGRAMMPLANUNG

1.1. Allgemeines

1.2. Sozial- und Geisteswissenschaften

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen KMU

1.4. Zugang zur Risikofinanzierung

1.5. Kommunikation und Verbreitung

2. internationale Zusammenarbeit

3. Komplementaritäten Bereichsübergreifende Maßnahmen

4. Partnerschaften

Teil I
Wissenschaftsexzellenz

1. Europäischer Forschungsrat

1.1. Der Wissenschaftliche Rat

1.2. Durchführungsstelle

1.3. Rolle der Kommission

2. Künftige NEU Entstehende Technologien

2.1. FET offener Bereich : Förderung neuartiger Ideen

2.2. FET - Proaktiver Bereich: Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften

2.3. FET -Leitinitiativen

2.4. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Marie-Curie-Maßnahmen

3.1. Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern

3.2. Förderung von Exzellenz durch grenz- und sektorübergreifende Mobilität

3.3. Innovationsanreize durch die gegenseitige Bereicherung mit Wissen

3.4. Steigerung der strukturellen Auswirkungen durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten

3.5. Besondere Unterstützung und politische Maßnahmen

3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Forschungsinfrastrukturen

4.1. Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus

4.1.1. Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau17

4.1.2. Integration und Öffnung bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse

4.1.3. Entwicklung, Einsatz und Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen18

4.2. Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihres Personals

4.2.1. Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen

4.2.2. Stärkung des Humankapitals von Forschungsinfrastrukturen

4.3. Stärkung der europäischen Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit

4.3.1. Stärkung der europäischen Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen

4.3.2. Erleichterung der strategischen internationalen Zusammenarbeit

4.4. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil II
Führende Rolle der Industrie

1. Führende Rolle BEI Grundlegenden Industriellen Technologien

4 Allgemeines

Besondere Aspekte der Durchführung

1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

1.1.1. Eine neue Generation von Komponenten und Systemen

1.1.2. Rechner der nächsten Generation

1.1.3. Internet der Zukunft

1.1.4. Inhaltstechnologien und Informationsmanagement IKT für digitale Inhalte und Kreativität

1.1.5. Fortgeschrittene Schnittstellen und Roboter

1.1.6. Mikro- und Nanoelektronik und Photonik

1.2. Nanotechnologien

1.2.1. Entwicklung von Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation

1.2.2. Gewährleistung der sicheren Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien

1.2.3. Entwicklung der gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie

1.2.4. Effiziente Synthese und Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen

1.2.5. Entwicklung kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte

1.3. Fortgeschrittene Werkstoffe

1.3.1 Übergreifende und grundlegende Werkstofftechnologien

1.3.2. Entwicklung und Transformation von Werkstoffen

1.3.3. Verwaltung von Werkstoffkomponenten

1.3.4. Werkstoffe für eine nachhaltige Industrie

1.3.5. Werkstoffe für kreative Branchen

1.3.6. Metrologie, Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle

1.3.7. Optimierung des Werkstoffeinsatzes

1.4. Biotechnologie

1.4.1. Unterstützung der Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor

1.4.2. Biotechnologische Industrieprozesse

1.4.3. Innovative und wettbewerbsfähige Plattformtechnologien

1.5. Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung

1.5.1. Technologien für Fabriken der Zukunft

1.5.2. Technologien für energieeffziente Gebäude

1.5.3. Nachhaltige und emissionsarme Technologien für energieintensive Verarbeitungsindustrien

1.5.4. Neue tragfähige Geschäftsmodelle

1.6. Raumfahrt

1.6.1. Grundlagen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor

1.6.1.1. Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung

1.6.1.2. Steigerung der Innovation zwischen Weltraumsektor und anderen Sektoren

1.6.2. Grundlagen für Fortschritte in den Weltraumtechnologien

1.6.3. Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten

1.6.4. Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften

2. Zugang zur Risikofinanzierung

2.1. Kreditfazilität

2.2. Beteiligungskapitalfazilität

2.3. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Innovation in KMU

3.1. Straffung der KMU-Förderung

3.2. Gezielte Unterstützung

3.2.1. Unterstützung forschungsintensiver KMU

3.2.2. Stärkung der Innovationskapazität von KMU

3.2.3. Unterstützung marktorientierter Innovation

Teil III
Gesellschaftliche Herausforderungen

1. Gesundheit, Demografischer Wandel Wohlergehen

1.1. Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und Prävention

1.2. Entwicklung effizienter Screeningprogramme und Verbesserung der Einschätzung der Krankheitsanfälligkeit

1.3. Verbesserung der Überwachung und Vorbereitung

1.4. Erforschung von Krankheitsprozessen

1.5. Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe

1.6. Bessere Diagnosen

1.7. Nutzung von In-Silico-Arzneimitteln zur Verbesserung des Krankheitsmanagements und der Vorhersage

1.8. Behandlung von Krankheiten

1.9. Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen

1.10. Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten

1.11. Verbesserung der wissenschaftlichen Instrumente und Verfahren zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung und des Regulierungsbedarfs

1.12. Aktive, unabhängige und unterstützte Lebensführung

1.13. Individuelle Befähigung zur selbständigen Gesundheitsfürsorge

1.14. Förderung einer integrierten Gesundheitsfürsorge

1.15. Optimierung der Effizienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Verringerung von Ungleichheiten durch evidenzbasierte Entscheidungen und Verbreitung bewährter Verfahren sowie innovativer Technologien und Konzepte

1.16. Besondere Aspekte der Durchführung

2. Ernährungssicherheit, Nachhaltige Landwirtschaft, MARINE Maritime Forschung BIOWIRTSCHAFT

2.1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

2.1.1. Erhöhung der Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit

2.1.2. Bereitstellung von Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern

2.1.3. Stärkung ländlicher Gebiete, Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum

2.2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung

2.2.1. Fundierte Verbraucherentscheidungen

2.2.2. Gesunde und sichere Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle

2.2.3. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie

2.3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen

2.3.1. Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Fischerei

2.3.2. Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur

2.3.3. Förderung mariner Innovationen mit Hilfe der Biotechnologie

2.4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte Industrien

2.4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft für Bio-Industrien

2.4.2. Entwicklung integrierter Bioraffinerien

2.4.3. Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und -Prozesse

2.5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

3. sichere, SAUBERE effiziente Energie

3.1. Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks durch intelligente und nachhaltige Nutzung

3.1.1. Massenmarktfähigkeit von Technologien und Diensten für eine intelligente und effiziente Energienutzung

3.1.2. Nutzung des Potenzials effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien

3.1.3. Förderung der europäischen Intelligenten Städte und Gemeinden

3.2. Kostengünstige Stromversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen

3.2.1. Vollständige Nutzung des Potenzials der Windenergie

3.2.2. Entwicklung effizienter, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Solaranlagen

3.2.3. Entwicklung wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher Technologien für die CO2- Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung

3.2.4. Entwicklung von Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie und anderer erneuerbarer Energien

3.3. Alternative Brennstoffe und mobile Energiequellen

3.3.1. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bioenergie

3.3.2. Verringerung der Zeit bis zur Marktreife bei Wasserstoff- und Brennstoffzelltechnologien

3.3.3. Neue alternative Brennstoffe/Kraftstoffe

3.4. Ein intelligentes europäisches Stromgesamtnetz

3.5. Neue Erkenntnisse und Technologien

3.6 Robuste Entscheidungsfindung und Einbeziehung der Öffentlichkeit

3.7. Übernahme von Energieinnovationen auf dem Markt und robuste Entscheidungsfindung

3.8. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Intelligenter, Umweltfreundlicher Integrierter Verkehr

4.1. Ressourcenschonender umweltfreundlicher Verkehr

4.1.1. Umweltfreundlichere und leisere Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe für eine bessere Umweltleistung und eine geringere Wahrnehmung von Lärm und Vibrationen

4.1.2. Entwicklung intelligenter Ausrüstung, Infrastrukturen und Dienste

4.1.3. Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten

4.2. Größere Mobilität, geringeres Verkehrsaufkommen, größere Sicherheit

4.2.1. Bedeutend geringere Verkehrsüberlastung

4.2.2. Deutliche Verbesserung der Mobilität von Personen und Gütern

4.2.3. Entwicklung und Anwendung neuer Konzepte für Gütertransport und Güterlogistik

4.2.4. Verringerung der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, Verbesserung der Sicherheit

4.3. Weltweit führende Rolle der europäischen Verkehrsindustrie

4.3.1. Entwicklung der nächsten Generation innovativer Verkehrsmittel zur Sicherung der Marktanteile in der Zukunft

4.3.2. Intelligente fahrzeugseitige Steuerungssysteme

4.3.3. Fortgeschrittene Produktionsprozesse

4.3.4. Prüfung völlig neuer Verkehrskonzepte

4.4. Sozioökonomische Forschung und vorausschauende Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung

4.5. Besondere Aspekte der Durchführung

5. KLIMASCHUTZ, Ressourceneffizienz Rohstoffe

5.1. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5.1.1. Besseres Verständnis des Klimawandels und Bereitstellung zuverlässiger Klimaprojektionen

5.1.2. Bewertung der Folgen und Anfälligkeiten, Entwicklung innovativer und kostenwirksamer Anpassungs- und Risikovermeidungsmaßnahmen

5.1.3. Unterstützung von Abhilfestrategien

5.2. Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Ökosysteme

5.2.1. Vertiefung der Erkenntnisse über die Funktionsweise von Ökosystemen, deren Wechselwirkungen mit sozialen Systemen und ihre Aufgabe zur Sicherung der Wirtschaft und des menschlichen Wohlergehens

5.2.2. Bereitstellung von Wissen und Instrumenten für eine wirksame Entscheidungsfindung und öffentliches Engagement

5.3. Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit nicht-energetischen und nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen

5.3.1. Verbesserung der Wissensbasis über die Verfügbarkeit von Rohstoffen

5.3.2. Förderung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung und -verwendung Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Verwertung und Rückgewinnung

5.3.3. Identifizierung von Alternativen für kritische Rohstoffe

5.3.4. Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten im Hinblick auf Rohstoffe

5.4. Grundlagen für den Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation

5.4.1. Stärkung von ökoinnovativen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen und Produkten und ihrer Markteinführung

5.4.2. Unterstützung innovativer Strategien und gesellschaftlicher Veränderungen

5.4.3. Messung und Bewertung von Fortschritten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft

5.4.4. Förderung der Ressourceneffizienz durch digitale Systeme

5.5. Entwicklung einer umfassenden und andauernden globalen Umweltüberwachung und entsprechender Informationssysteme

5.6. Besondere Aspekte der Durchführung

6. INTEGRATIVE, INNOVATIVE sichere Gesellschaften

6.1. Integrative Gesellschaften

6.1.1. Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

6.1.2. Aufbau widerstandsfähiger und integrativer Gesellschaften in Europa

6.1.3. Stärkung der Rolle Europas als globaler Akteur

6.1.4. Überbrückung der Forschungs- und Innovationskluft in Europa

6.2. Innovative Gesellschaften

6.2.1. Stärkung der Evidenzbasis und Unterstützung der Innovationsunion und des Europäischen Forschungsraums

6.2.2. Prüfung neuer Innovationsformen, einschließlich sozialer Innovation und Kreativität

6.2.3. Gewährleistung gesellschaftlichen Engagements in Forschung und Innovation

6.2.4. Förderung einer kohärenten und wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern

6.3. Sichere Gesellschaften

6.3.1. Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus

6.3.2. Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung

6.3.3. Stärkung der Computer- und Netzsicherheit

6.3.4. Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

6.3.5. Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet und Stärkung der gesellschaftlichen Dimension von Sicherheit

6.3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil IV
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

1. Wissenschaftsexzellenz

2. FÜHRENDE Rolle der Industrie

3. GESELLSCHAFTLICHE Herausforderungen

3.1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

3.2. Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft

3.3. Sichere, saubere und effiziente Energie

3.4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

3.5. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

3.6. Integrative, innovative und sichere Gesellschaften

4. besondere Aspekte der Durchführung

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. TEIL I - SCHWERPUNKT Wissenschaftsexzellenz

2. TEIL II - Schwerpunkt Führende Rolle der Industrie

3. TEIL III - Schwerpunkt Gesellschaftliche Herausforderungen

4. TEIL IV - Direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs


 
 
 


Drucksache 872/11

... Hält ein Partnerland die Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der verantwortungsvollen Staatsführung sowie der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten nicht ein, so fordert die Union unbeschadet der Bestimmungen über die Aussetzung der Hilfe, die in den mit den Partnerländern und -regionen geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen oder Assoziationsabkommen vorgesehen sind und außer in besonders dringenden Fällen, das Land zur Aufnahme von Konsultationen auf, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Führen die mit diesem Partnerland aufgenommenen Konsultationen nicht zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis oder werden Konsultationen abgelehnt oder liegt ein besonders dringender Fall vor, so kann der Rat im Einklang mit Artikel 215 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geeignete Maßnahmen ergreifen, die unter anderem in der teilweisen oder vollständigen Aussetzung der Unterstützung der Union bestehen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise

Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP

Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik

4 Folgenabschätzung

Option 0:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen

4 Vereinfachung

Vorschlag

Titel I
Ziele Grundsätze

Artikel 1
Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifische Ziele der Unterstützung der Union

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz und Geberkoordinierung

Titel II
Programmierung Mittelzuweisung

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Gemeinsame operationelle Programme

Artikel 11
Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme

Artikel 12
Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Änderung des Anhangs

Artikel 14
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer

Artikel 17
Aussetzung der Unterstützung der Union

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 664/11

... Die Kommission engagiert sich für CSR durch ihr außenpolitisches Handeln. Sie wird sich nach wie vor durch eine Kombination aus globalem Engagement und ergänzenden Rechtsvorschriften um eine größere Verbreitung international anerkannter CSR-Leitlinien und Grundsätze bemühen und sich weiterhin dafür einsetzen, dass sich EU-Unternehmen in positiver Weise in ausländische Volkswirtschaften und Gesellschaften einbringen. Die Kommission wird auf dem Gebiet Handel und Entwicklung relevante Vorschläge unterbreiten. Überdies wird sie gegebenenfalls vorschlagen, CSR-Fragen im Rahmen von gut eingeführten Dialogen mit Partnerländern und -regionen zu behandeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen ...

1.2. ... und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.

1.3. Warum legt die Kommission diese neue Strategie jetzt vor?

2. Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR

3. Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung der Unternehmen

3.1. Eine neue Definition

3.2. International anerkannte Grundsätze und Leitlinien

3.3. Der multidimensionale Charakter von CSR

3.4. Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder

3.5. CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum SBI

3.6. CSR und der soziale Dialog

4. Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014

4.1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten

4.2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren

4.3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern

4.4. CSR durch den Markt stärker belohnen

4.4.1. Verbrauch

4.4.2. Öffentliches Auftragswesen

4.4.3. Investitionen

4.5. Die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern

4.6. CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung integrieren

4.7. Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben

4.8. Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abstimmen

4.8.1. Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren

4.8.2. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 23

4.8.3. Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 218/10

... 36. empfiehlt, dass die EU ihren politischen Dialog mit Drittländern und -regionen stärkt, insbesondere mit strategischen Partnern, mit denen sie in den internationalen Organisationen ihre Positionen abstimmen sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte unterstützen und fördern sollte; erinnert in diesem Zusammenhang an die wichtige Rolle, die die parlamentarische Diplomatie als ergänzendes Instrument der Beziehungen der Union zu Drittländern und -regionen spielt; ist daher der Ansicht, dass die Vizepräsidentin/Hohe Vertreterin und ihre Dienststellen, einschließlich der EU-Sonderbeauftragten, zusammen mit dem Europäischen Parlament gemeinsame Strategien gegenüber Partnerländern und -regionen ausarbeiten und bereit sein sollten, das Europäische Parlament mündlich und schriftlich im Hinblick auf spezifische Themen und Besuche zu unterstützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 218/10




Grundsätze des auswärtigen Handelns der Union

Der Jahresbericht 2008 des Rates über die GASP

Auswirkungen des Vertrags von Lissabon

GASP -Angelegenheiten thematischer Art

Hauptprioritäten in den einzelnen geografischen Gebieten

Internationale Organisationen

Transatlantische Beziehungen

Westliche Balkanstaaten

Östliche Partnerschaft, Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum

2 Russland

2 Südkaukasus

Naher Osten

Union für den Mittelmeerraum

2 Asien

2 Afrika

2 Lateinamerika


 
 
 


Drucksache 590/08

... Das wichtigste und übergeordnete Ziel der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung ist die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung



Drucksache 893/07

... Das wichtigste und übergeordnete Ziel der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung ist die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung



Drucksache 498/07

... das wichtigste und übergeordnetste Ziele der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung [...] die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung



Drucksache 325/07

... Jede Kultur hat ihren Ursprung in der Vermischung, der Interaktion, der Konfrontation. Dies bedeutet umgekehrt, dass die Zivilisation in Isolation stirbt. Octavio Paz Mit der Unterzeichnung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen haben die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten ihr Engagement bei der Entwicklung einer neuen und stärker pro-aktiven kulturellen Rolle Europas im Rahmen der internationalen Beziehungen und bei der Eingliederung der kulturellen Dimension als wichtiges Element in den Beziehungen Europas mit Partnerländern und -regionen bekräftigt. Dies sollte dazu beitragen, das Wissen über die europäischen Kulturen und ihr Verständnis in der Welt zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/07




1. Einleitung

2. Beitrag der EU zur Kultur2

2.1. Die Rolle EU-interner Maßnahmen und Programme

2.2. Die Außenbeziehungen der EU

3. Ziele einer Europäischen Kulturagenda

3.1. Kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog

3.2. Kultur als Katalysator für Kreativität im Rahmen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung

3.3. Kultur als wichtiges Element der internationalen Beziehungen

4. Neue Partnerschaften und Arbeitsmethoden

4.1. Ausbau des Dialogs mit dem Kultursektor

4.2. Einrichtung einer offenen Koordinierungsmethode

4.3. Unterstützung einer empirischen Politikgestaltung

4.4. Einbeziehung der Kultur in andere betroffene Politikbereiche

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 483/07

... das wichtigste und übergeordnete Ziele der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung ... die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung [ist]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/07




2 Lateinamerika

2 Mercosur


 
 
 


Drucksache 215/07

... das wichtigste und übergeordnete Ziel der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung ... die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung [ist]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 215/07




2 Malaysia

2 Brasilien

2 Pakistan


 
 
 


Drucksache 729/05

... Grundlage für die Festlegung von Schwerpunkten für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit der EU sind umfangreiche politische Gespräche mit den Partnerländern und -regionen in Anerkennung ihrer soziokulturellen Bedingungen und Forschungskapazitäten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

3 Einleitung

Kohärente Entwicklung der Forschungspolitik

Fortlaufende Beobachtung und Analyse der forschungsbezogenen staatlichen Maßnahmen und Strategien der Industrie

Koordinierung der Forschungspolitik, einschließlich grenzüberschreitender Initiativen der Zusammenarbeit, die auf der nationalen oder regionalen Ebene zu Fragen von gemeinsamem Interesse durchgeführt werden.

Ethische Aspekte

1. FORSCHUNGSINFRASTRUKTUREN

4 Ziel

4 Ansatz

4 Maßnahmen

1.1. Vorhandene Forschungsinfrastrukturen

1.1.1. Grenzüberschreitender Zugang

1.1.2. Integrationsmaßnahmen

1.1.3. Elektronische Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen IKT

1.2. Neue Forschungsinfrastrukturen

1.2.1. Design-Studien für neue Infrastrukturen

1.2.2. Unterstützung für den Aufbau neuer Infrastrukturen

Phase 1: Unterstützung der Sondierungsphase:

Phase 2: Unterstützung der Aufbauphase:

1.3. Unterstützungsmaßnahmen, auch für neue Erfordernisse

2. Forschung zugunsten von KMU

4 Ziele

4 Ansatz

4 Maßnahmen

Forschung zugunsten von KMU-Zusammenschlüssen

Gemeinsame Merkmale der Förderformen

3. WISSENSORIENTIERTE Regionen

4 Ziele

4 Ansatz

4 Maßnahmen

4. FORSCHUNGSPOTENZIAL

4 Ziel

4 Ansatz

4 Maßnahmen

5. WISSENSCHAFT und Gesellschaft

4 Ziel

4 Ansatz

Ziel des gewählten Ansatzes ist es:

Die Rolle der Hochschulen im Wandel

Junge Menschen und Wissenschaft

Dritte Handlungsschiene: Kommunikation zwischen Wissenschaft und Gesellschaft

6. Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit

4 Ziel

4 Ansatz

4 Maßnahmen

Regionale Festlegung von Schwerpunkten und Strategien für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit

Stärkung und Ausbau der Partnerschaften für die wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit, einschließlich struktureller Maßnahmen und Netze

Unterstützung der Koordinierung nationaler Strategien und Maßnahmen für die internationale wissenschaftlichtechnologische Zusammenarbeit

Anhang II
vorläufige Mittelaufteilung

Anhang III
Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis

Anhang IV
Koordinierung von Forschungsprogrammen außerhalb des Gemeinschaftsrahmens

Initiative für forschungsintensive KMU auf der Grundlage von Artikel 169


 
 
 


Drucksache 352/05

... (14) Zur Gewährleistung der Kohärenz der Politik der Gemeinschaft zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger sollten die aus diesem Instrument geförderten Maßnahmen gezielt erfolgen und die aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds geförderten Maßnahmen ergänzen; des Weiteren sollten sie die Programmplanung ergänzen, mit der die Entwicklungszusammenarbeit und die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Partnerländern und -regionen, bei denen es sich nicht um Mitgliedstaaten oder überseeische Länder und Gebiete handelt, unterstützt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/05




2 Einführung

1. Einführung

2. DieGEPLANTE Intervention - das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“

2.1. Ziele des Rahmenprogramms

2.2. Aufbau des Rahmenprogramms

2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Management- und Kontrollregelungen

3.3. Bewertung und Überprüfung

4. finanzielle Ressourcen

Anhang

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 6
Die Kaliningrad-Transitregelung

Artikel 7
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Januar 2007.

Artikel 55
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeines Ziel des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Leitlinien für die Mehrjahresprogramme

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 22
Durchführung

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 24
Benennung der Behörden

Artikel 25
Zuständige Behörde

Artikel 26
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 27
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 28
Bescheinigungsbehörde

Artikel 29
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 30
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 31
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 32
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 33
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 34
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 35
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 36
Verwendung des Euro

Artikel 37
Mittelbindungen

Artikel 38
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 39
Restzahlungen

Artikel 40
Unterbrechung

Artikel 41
Aussetzung

Artikel 42
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 43
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 44
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 45
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 46
Rückzahlung

Artikel 47
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 48
Überwachung und Bewertung

Artikel 49
Berichte

Artikel 50
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Überprüfung

Artikel 53
Inkrafttreten Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2007.

Artikel 54
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

11. Solidarität bei der Integration von Drittstaatsangehörigen

11.1. Problemstellung und Analyse

11.2. Weiteres Vorgehen

11.3. Ziele des Fonds

11.4. Komplementarität mit dem Europäischen Sozialfonds

12. BEWERTUNGEN

13. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

13.1. Wahl der Rechtsgrundlage

13.2. Fondsmaßnahmen

13.3. Programmplanung

13.4. Verwaltungs- und Kontrollsysteme

14. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

15. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten Die unterstützten Aktionen können folgende Maßnahmen umfassen:

Artikel 6
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 7
Zielgruppe

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 54
Inkrafttreten

Begründung

16. Solidarität bei der Rückführung Illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

16.1. Problemstellung und Analyse

16.2. Weiteres Vorgehen

17. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

17.1. Wahl der Rechtsgrundlage

17.2. Fondsmaßnahmen

18. BEWERTUNGEN

19. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

20. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen


 
 
 


Drucksache 805/04

... Werden die wesentlichen Elemente nach Titel I von einem Partnerland nicht eingehalten, so kann der Rat unbeschadet der Bestimmungen über die Aussetzung der Hilfe, die in den mit den Partnerländern und -regionen geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vorgesehen sind, auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen hinsichtlich der dem Partnerland nach dieser Verordnung gewährten Hilfe ergreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/04




Begründung

3 Einleitung

Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen und Artikel 16 Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Aufhebung bestehender Verordnungen

Artikel 32
Inkrafttreten

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Komplementarität, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz, Kompatibilität und Koordinierung

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und Zuweisung der Mittel

Titel III
GRENZÜBERGREIFENDE Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung

Artikel 10
Verwaltung der Programme

Artikel 11
Durchführungsvorschriften

Titel IV
Durchführung

Artikel 12
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 13
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 14
Förderfähigkeit

Artikel 15
Art der Maßnahmen

Artikel 16
Flankierende Maßnahmen

Artikel 17
Kofinanzierung

Artikel 18
Verwaltung

Artikel 19
Mittelbindungen

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 21
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen

Artikel 22
Vorfinanzierungen

Artikel 23
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 24
Evaluierung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 25
Jahresbericht

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Einbeziehung nach dieser Verordnung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 28
Aussetzung der Hilfe

Artikel 29
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 30
Überprüfung der Verordnung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 807/04

... – Beiträge zu nationalen Fonds, die von den Partnerländern und -regionen zur Förderung gemeinsamer Kofinanzierungen verschiedener Geber eingerichtet wurden, oder zu Fonds, die von einem oder mehreren anderen Gebern zur gemeinsamen Durchführung von Maßnahmen eingerichtet wurden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/04




Begründung

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
, 14 Art der Maßnahmen und flankierende Maßnahmen

Artikel 15
-16 Kofinanzierungen und Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 20
, 21 – 22 Vorfinanzierungen, Zuschüsse und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Vorschlag

Titel I
Ziele

Artikel 1
Allgemeine Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

Artikel 3
Andere Initiativen

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Mittelzuweisung

Artikel 4
Maßnahmen und Programme

Artikel 5
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Sondermaßnahmen und Interimsprogramme

Artikel 6
Besondere Bestimmungen für friedensfördernde Maßnahmen

Artikel 7
Mehrjahresprogramme

Artikel 8
Annahme von Programmierungsdokumenten

Artikel 9
Annahme neuer politischer Initiativen

Titel III
Durchführung

Artikel 10
Finanzierungsbeschlüsse

Artikel 11
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 12
Förderfähigkeit

Artikel 13
Art der Maßnahmen

Artikel 14
Flankierende Maßnahmen

Artikel 15
Kofinanzierung

Artikel 16
Verwaltungsformen

Artikel 17
Mittelbindungen

Artikel 18
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 19
Teilnahme an Vergabeverfahren und Ursprungsregeln

Artikel 20
Vorfinanzierungen

Artikel 21
Zuschüsse

Artikel 22
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 23
Evaluierung

Titel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24
Bericht

Artikel 25
Ausschuss

Artikel 26
Überprüfung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 806/04

... " zusammengestellt. Die geografischen Strategiepapiere werden im Dialog mit den Partnerländern und -regionen erarbeitet und die Mehrjahresrichtprogramme bedürfen der Zustimmung der Partnerländer und –regionen. Um die Kohärenz der Gemeinschaftsaktionen und die Komplementarität zwischen den Maßnahmen der Gemeinschaft und denjenigen der Mitgliedstaaten sicherzustellen, werden die Mitgliedstaaten voll in die Programmierung einbezogen; dies geschieht zum einen über eine enge Koordinierung vor Ort zwischen den Vertretungen der Kommission und den Vertretungen der Mitgliedstaaten und zum anderen in Brüssel im Rahmen des "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/04




Begründung

1. Ziele und Grundsätze Titel I

1.1. Allgemeine Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit Artikel 1

1.2. Allgemeine Grundsätze Artikel 2

2. PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel Titel II

2.1. Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel Artikel 3 , Mehrjahresprogrammierung der geografischen Programme Artikel 4 und Mehrjahresprogrammierung der thematischen Programme Artikel 5

2.2. Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente Artikel 6

3. DurchfÜhrung Titel III

3.1. Annahme der Aktionsprogramme Artikel 7

3.2. Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen Artikel 8

3.3. Förderfähigkeit Artikel 9

3.4. Art der Maßnahmen Artikel 10 und flankierende Maßnahmen Artikel 11

3.5. Kofinanzierung Artikel 12 und Verwaltungsformen Artikel 13

3.6. Mittelbindungen Artikel 14

3.7. Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft Artikel 15

3.8. Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln Artikel 16

3.9. Vorfinanzierungen Artikel 17 und der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Zuschüsse Artikel 18

3.10. Evaluierung Artikel 19

4. Schlussbestimmungen Titel IV

4.1. Jahresbericht Artikel 20

4.2. Ausschuss Artikel 21

4.3. Einbeziehung von nach dieser Verordnung nicht förderfähigen Drittländern Artikel 22

4.4. Aussetzung der Hilfe Artikel 23

4.5. Finanzbestimmungen Artikel 24

4.6. Überprüfung der Verordnung Artikel 25

Vorschlag

Titel I
Ziele und Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Titel II
PROGRAMMIERUNG und Zuweisung der Mittel

Artikel 3
Allgemeiner Rahmen für die Programmierung und Zuweisung der Mittel

Artikel 4
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der geografischen Programme

Artikel 5
Strategiepapiere und Mehrjahresprogrammierung im Rahmen der thematischen Programme

Artikel 6
Annahme der Mehrjahresprogrammierungsdokumente

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Annahme der Aktionsprogramme

Artikel 8
Annahme nicht in den Strategiepapieren und Mehrjahresrichtprogrammen vorgesehener Sondermaßnahmen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Finanzierungsformen

Artikel 11
Flankierende Maßnahmen

Artikel 12
Kofinanzierung

Artikel 13
Verwaltungsformen

Artikel 14
Mittelbindungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 16
Teilnahme an Verfahren zur Vergabe von Aufträgen oder Zuschüssen und Anwendung der Ursprungsregeln

Artikel 17
Vorfinanzierungen

Artikel 18
Der Europäischen Investitionsbank oder anderen Finanzintermediären zur Verfügung gestellte Mittel

Artikel 19
Evaluierung

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Jahresbericht

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Einbeziehung nicht förderfähiger Drittländer

Artikel 23
Aussetzung der Hilfe

Artikel 24
Finanzierung

Artikel 25
Überprüfung der Verordnung

Artikel 26

Artikel 27


 
 
 


Drucksache 89/15 PDF-Dokument



Drucksache 293/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.