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"Partnerschaft"
Drucksache 63/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 34. Der Bundesrat betont ferner, dass eine Beteiligung des Vereinigten Königreichs am EU-Programm "Erasmus+" für die deutschen Partner von besonderer Bedeutung ist. Neben den Schul- und Hochschulpartnerschaften gilt dies vor allem für die Förderung von Mobilität entlang des gesamten Bildungsweges, das heißt für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende sowie Lehrkräfte an Schulen und Lehrpersonal an Hochschulen. Bei all diesen Aktivitäten ist das Vereinigte Königreich ein stark nachgefragter Aufnahmepartner. Er fordert daher, dass in den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich auf eine weitere Beteiligung am Programm "Erasmus+" und seinem Nachfolgeprogramm hingewirkt wird, bei entsprechender finanzieller Beteiligung und entsprechend den für Drittstaaten geltenden Regelungen. Gerade angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU muss die Förderung von Völkerverständigung eine zentrale Rolle in der künftigen Kooperation mit dem Vereinigten Königreich spielen.
Drucksache 185/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zur automatisierten Mobilität - eine EU-Strategie für die Mobilität der Zukunft
... - wird auf die bisherige Arbeit aufbauen, indem sie im Rahmen des nächsten europäischen mehrjährigen Finanzrahmens eine Partnerschaft einrichtet, um einen klaren langfristigen Rahmen für die strategische Planung von Forschungs- und anderen Programmen im Vorfeld der Einführung bereitzustellen, die sich mit der fahrerlosen Mobilität auf EU-oder nationaler Ebene beschäftigen. - wird die ersten Dienste von Galileo, die eine sehr hohe Genauigkeit aufweisen, ab 2019 kostenlos zur Verfügung stellen; die Kommission ist damit der erste Anbieter weltweit, der einen solchen Navigationsdienst zur Verfügung stellt.
Mitteilung
1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität als neue CHANCE für Europa
2. Die EU-VISION für eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilität
Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11
3. AKTUELLER STAND
Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien
4. STÄRKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen für die AUTOMATISIERTE Mobilität
Automatisierte Autos
LKW -Platooning
5. Schaffung eines Binnenmarktes für die sichere Einführung AUTOMATISIERTER Mobilität
Ermöglichung von Innovation
Gewährleistung der Sicherheit automatisierter Mobilität
Behandlung von Haftungsfragen
Förderung der Fahrzeugkonnektivität zur Unterstützung der Automatisierung
Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs
6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilität auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN
7. Schlussfolgerung
Drucksache 98/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde
... 7. Darüber hinaus sollte geprüft und dargelegt werden, welchen Mehrwert eine supranationale EU-Behörde, insbesondere vor dem Hintergrund bereits auf EU-Ebene vorhandener Einrichtungen und Gremien, hat. Aus Sicht des Bundesrates ist es im Rahmen einer solchen Prüfung wichtig, konkreter herauszustellen, inwieweit die Arbeit bereits bestehender Strukturen ergänzt bzw. in die Arbeitsbehörde überführt werden kann. Hierbei sollte insbesondere die Berücksichtigung der EU-Agentur für Sicherheit- und Gesundheitsschutz bei der der Arbeit (OSHA), des Europäischen Netzwerks für öffentliche Arbeitsverwaltungen (PES-Netzwerk) sowie der von der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD Regio) eingerichteten Anlaufstelle Grenze dargelegt werden. Zudem muss geprüft werden, wie eine Abgrenzung zur Arbeit der EURES-Grenzpartnerschaften erfolgt, damit Dopplungen vermieden werden können.
Drucksache 63/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 34. Der Bundesrat betont, dass eine Beteiligung des Vereinigten Königreichs am EU-Programm "Erasmus+" für die deutschen Partner von besonderer Bedeutung ist. Neben den Schul- und Hochschulpartnerschaften gilt dies vor allem für die Förderung von Mobilität entlang des gesamten Bildungsweges, das heißt für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende sowie Lehrkräfte an Schulen und Lehrpersonal an Hochschulen. Bei all diesen Aktivitäten ist das Vereinigte Königreich ein stark nachgefragter Aufnahmepartner. Der Bundesrat fordert daher, dass in den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich auf eine weitere Beteiligung am Programm "Erasmus+" und seinem Nachfolgeprogramm hingewirkt wird, bei entsprechender finanzieller Beteiligung und entsprechend den für Drittstaaten geltenden Regelungen. Gerade angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU muss die Förderung von Völkerverständigung eine zentrale Rolle in der künftigen Kooperation mit dem Vereinigten Königreich spielen.
Drucksache 222/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009
über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel COM(2018) 317 final
... 13. Bei Biosimilars, die FuE-intensiv sind, ist die Forschung in der Regel am Ort der Herstellung angesiedelt: Eine Verlagerung der Produktion wird daher wahrscheinlich auch zu einer Verlagerung des FuE-Bereichs führen. Schätzungen zufolge belaufen sich Mindestkosten und -dauer für die Verlagerung der Herstellung eines einzigen biologischen Erzeugnisses auf 10 Mio. EUR bzw. 1,5 bis 2 Jahre. Die Förderung von Investitionen in FuE und die Herstellung in einem pharmazeutischen Bereich hätte positive Auswirkungen auf den gesamten Arzneimittelsektor in der EU. Im asiatisch-pazifischen Raum werden mehr Biosimilars entwickelt (vor allem von China (269) und Indien (257)) als im Rest der Welt (in den USA befinden sich 187 Biosimilars im Entwicklungsstadium). Im Jahr 2012 investierte die Republik Korea 35 % ihres nationalen Etats für medizinische FuE in die Entwicklung von Biosimilars (siehe Deloitte "Winning with biosimilars - Opportunities in global markets" (2015)). Kanada hat zwar der Einführung des SPC-Schutzes infolge der Verhandlungen über das umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CETA) zugestimmt, bestand jedoch darauf, dass (neben weiteren Beschränkungen) eine SPC-Ausnahmeregelung für die Herstellung in das Abkommen aufgenommen wird, damit inländische Unternehmen von den neuen Märkten für Generika und Biosimilars profitieren können.
Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... cc) Nach Ansicht des Bundesrates sollte sich das künftige Verhältnis des Vereinigten Königreichs zum Binnenmarkt so nah wie möglich am Status quo orientieren. Die Länder setzen sich für den Erhalt der grenzüberschreitenden industriellen Liefer- und Wertschöpfungsketten und ein umfassendes Partnerschafts- und Freihandelsabkommen ein. Künftige Zollregelungen dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exporte nicht beeinträchtigen. Nichttarifäre Handelshemmnisse sind durch die Vereinbarung gemeinsamer Standards und Anerkennungsverfahren zu vermeiden und die Harmonisierungen im Gesellschaftsrecht sind beizubehalten. Auch sollten KMU und junge Unternehmen weiterhin Zugang zum britischen Finanzmarkt haben und die Forschungskooperationen mit Großbritannien sind fortzusetzen. Der Dienstleistungs- und Warenaustausch ist möglichst weitgehend zu erhalten und der Austausch von Studierenden und Auszubildenden sollte weiterhin möglich sein.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... In dieser Mitteilung zeigt die Kommission spezifische Bereiche auf, in denen es möglich ist, Veränderungen bei der Verwendung öffentlicher Gelder in den Mitgliedstaaten zu bewirken und so einen greifbaren Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung in der EU zu leisten. Die Kommission umreißt darin ihre Vorstellung davon, wie in Europa in naher Zukunft öffentliche Aufträge vergeben werden könnten und sollten. Sie verpflichtet sich, eine Veränderung der Vergabekultur in den Mitgliedstaaten entschieden zu unterstützen, wobei sie die Befugnisse der Mitgliedstaaten und ihrer Behörden voll anerkennt. Dies erfordert eine starke politische Eigenverantwortung auf allen staatlichen Ebenen sowie eine grundlegende Veränderung der Art und Weise, wie öffentliche Aufträge vergeben werden. Die Kommission fordert daher eine umfassende Partnerschaft mit und zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten auf allen staatlichen Ebenen sowie sonstigen Interessenträgern mit klaren beiderseitigen Verpflichtungen.
3 Einführung
1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN
2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen
3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg
4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten
a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
b. Professionalisierung öffentlicher Käufer
c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität
e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
5. Schlussfolgerung
Anlage Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018
1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
2. Professionalisierung öffentlicher Käufer
3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
Drucksache 45/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen COM(2016) 822 final
... (h) Anforderungen, die die gemeinschaftliche oder partnerschaftliche Ausübung eines reglementierten Berufs beschränken, sowie Unvereinbarkeitsregeln;
Drucksache 235/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung"
... 2. Der Bundesrat geht ferner davon aus, dass der beabsichtigte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und die vorgesehene neue Partnerschaft mit der EU durch rechtlich und prozedural voneinander zu trennende Abkommen geregelt werden:
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung
Drucksache 666/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... - auf der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Berufsbildung und insbesondere auf deren Anhang mit den Gesichtspunkten zur Berufsausbildung und zum Partnerschaftskonzept aufbauen;
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Anwendungsbereich des Vorschlags
- Politischer Kontext
- Berufsausbildung auf der politischen Agenda
- Bisherige Arbeiten zu Qualität und Wirksamkeit
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Rechtsinstruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Eignungsprüfungen und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
- Befolgung
- Verwaltung
- Umsetzung
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Kriterien für die Lern- und Arbeitsbedingungen
Kriterien für Rahmenbedingungen
Folgemaßnahmen auf EU-Ebene
Vorschlag
Kriterien für Lern- und Arbeitsbedingungen
Schriftlicher Vertrag
4 Lernergebnisse
Pädagogische Unterstützung
Arbeitsplatz -Komponente
Bezahlung und/oder Aufwandsentschädigung
4 Sozialschutz
Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit
Kriterien für Rahmenbedingungen
4 Regulierungsrahmen
Einbeziehung der Sozialpartner
Unterstützung für Unternehmen
Flexible Lernpfade und Mobilität
Berufsberatung und Sensibilisierung
4 Transparenz
Qualitätssicherung und Werdegang-Nachverfolgung
Umsetzung auf einzelstaatlicher Ebene
Zur Umsetzung dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten:
4 Unterstützungsdienste
4 Sensibilisierung
4 Finanzierung
Follow -up
Drucksache 32/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Drucksache 428/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht - COM(2017) 248 final
... 4. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Zusammenarbeit zwischen Schulen stärken zu wollen, indem der Zugang zu Schulpartnerschaften und Mobilität im Schulbereich im Rahmen des Programms "Erasmus+" erleichtert wird. Der Bundesrat hat wiederholt eine Erleichterung der Bedingungen für Schulen gefordert und auf die übermäßigen administrativen Lasten hingewiesen (so unter anderem in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B), Ziffer 22). Er fordert daher die Kommission auf, die zugesagten Erleichterungen baldmöglichst zu präzisieren und Verbesserungen zügig umzusetzen. Er bedauert, dass die bisherigen Vorgaben der Kommission zu einem nachhaltigen Rückgang der Antragszahlen im Schulbereich geführt haben (siehe auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Oktober 2016, BR-Drucksache 335/16(B), Ziffer 3), den aufzufangen langfristige Motivationsarbeit und enorme Anstrengungen erforderlich macht.
Drucksache 293/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
... "(3) Anmeldungen in Registersachen mit Ausnahme der Genossenschaftsund Partnerschaftsregistersachen sind vor ihrer Einreichung für das Registergericht von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. In Handelsregistersachen sind sie zudem bei einem Notar zur Weiterleitung an die für die Eintragung zuständige Stelle einzureichen.
,Artikel 3 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 378 Vertretung; notarielle Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung.
Artikel 5 Anderung der Grundbuchordnung
§ 151 Für Erklärungen, die bis einschließlich ... [einsetzen: Datum des Tages vor dem Inkrafttreten nach Artikel 11 Absatz 2 dieses Gesetzes] beurkundet oder beglaubigt wurden, findet § 15 Absatz 3 keine Anwendung. `
,Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Artikel 10 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
Drucksache 145/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... 32. Der Bundesrat ist außerdem der Auffassung, dass gerichtliche Register (insbesondere Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Güterrechtsregister, Grundbuch und Schiffsregister) nicht dem Begriff des "öffentlich zugänglichen Verzeichnisses" des Artikels 15 des Verordnungsvorschlags unterfallen. Ein öffentlich zugängliches Verzeichnis ist gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe d des Verordnungsvorschlags ein "Verzeichnis der Endnutzerinnen und Endnutzer elektronischer Kommunikationsdienste in gedruckter oder elektronischer Form, das veröffentlicht oder der Öffentlichkeit bzw. einem Teil der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, auch mithilfe eines Verzeichnisauskunftsdienstes". Gerichtliche Register sind aber keine solchen Verzeichnisse der Endnutzerinnen und Endnutzer an sich. Vielmehr handelt es sich um öffentliche Register mit sachlichen Inhalten. Er bittet, in der Verordnung klarzustellen, dass gerichtliche Register nicht den Regelungen für "öffentlich zugängliche Verzeichnisse" unterfallen.
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... /EG /EG, welche die Verpflichtung vorsehen, ausschließlich eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, oder die gemeinschaftliche oder partnerschaftliche Ausübung unterschiedlicher Tätigkeiten beschränken.
Drucksache 65/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Sachaufklärung in der Verwaltungsvollstreckung
... darf der Gerichtsvollzieher die gegenwärtige Anschrift, den Ort der Hauptniederlassung oder den Sitz des Schuldners durch Einsicht in das Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Unternehmens- oder Vereinsregister oder durch Einholung einer Auskunft bei den nach Landesrecht für die Durchführung der Aufgaben nach § 14 Absatz 1 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes
§ 5a Ermittlung des Aufenthaltsorts des Vollstreckungsschuldners
§ 5b Auskunftsrechte der Vollstreckungsbehörde
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderungen des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
§ 74a Übermittlung für die Durchführung eines Vollstreckungsverfahrens.
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Jährlicher Erfüllungsaufwand Bund
2. Jährlicher Erfüllungsaufwand Länder und Kommunen
3. Einmaliger Erfüllungsaufwand Bund und Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Zustimmungsbedürftigkeit
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 5a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5b
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Verwaltung Bund jährlich
Verwaltung Länder jährlich
Bund und Länder einmalig
II.2 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
III. Zusammenfassung
Drucksache 141/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Drucksache 235/17
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen
Entschließung des Bundesrates zur "Beteiligung der deutschen Länder an den Brexit-Verhandlungen der Bundesregierung"
... 2. Der Bundesrat geht davon aus, dass der beabsichtigte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und die vorgesehene neue Partnerschaft mit der EU durch rechtlich und prozedural voneinander zu trennende Abkommen geregelt werden:
Drucksache 162/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften
... Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass alle Handelsgesellschaften, Partnerschaften, Genossenschaften und nicht-wirtschaftlichen Vereine ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in die bei den Amtsgerichten geführten Register erhalten.
1. Zu Artikel 1 § 22 BGB
2. Zu Artikel 1 § 22 BGB
3. Zu Artikel 1 § 22 BGB
4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 15 Absatz 1 Satz 2 GenG
5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a § 30 Absatz 2 GenG
6. Zu Artikel 3 Nummer 15 § 53 GenG
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
7. Zu Artikel 3 Nummer 15 Buchstabe b § 53 Absatz 2 Satz 1 GenG
8. Zu Artikel 3 Nummer 16 § 53a Absatz 3 Satz 1 GenG
9. Zu Artikel 3 Nummer 17 § 54 GenG
§ 54 Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband
10. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 54a Absatz 3 -neu- GenG
11. Zu Artikel 3 Nummer 18 § 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG
12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG
13. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG
14. Zu Artikel 3 Nummer 21 § 60 Absatz 1 GenG
15. Zu Artikel 3 Nummer 23 § 63d Satz 2 GenG
16. Zu Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
17. Zu Artikel 7a - neu - § 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, § 725 Satz 2 - neu - ZPO ,
'Artikel 7a Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 7b Änderung der Strafprozessordnung
Drucksache 771/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für die Konformität mit und die Durchsetzung von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für Produkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 305/2011
, (EU) Nr. 528/2012
, (EU) Nr. 2016/424
, 2016/425, (EU) Nr. 2016/426
und (EU) Nr. 2017/1369
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinien 2004/42 /EG
/EG, 2009/48 /EG
/EG, 2010/35 /EU
/EU, 2013/29 /EU
/EU, 2013/53 /EU
/EU, 2014/28 /EU
/EU, 2014/29 /EU
/EU, 2014/30 /EU
/EU, 2014/31 /EU
/EU, 2014/32 /EU
/EU, 2014/33 /EU
/EU, 2014/34 /EU
/EU, 2014/35 /EU
/EU, 2014/53 /EU
/EU, 2014/68 /EU
/EU und 2014/90 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2017) 795 final; Ratsdok. 15950/17
... Die Artikel 7 und 8 sollten ersatzlos entfallen. Die Marktüberwachung dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit sowie dem Umwelt- und Verbraucherschutz und sorgt für gleiche Marktzugangsbedingungen und einen fairen Wettbewerb. Die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden müssen ihrer Tätigkeit unabhängig und unvoreingenommen nachgehen können. Bei den angedachten Partnerschaftsvereinbarungen zwischen Marktüberwachungsbehörde und Wirtschaftsakteur erklärt sich die Behörde bereit, den Wirtschaftsakteur in Bezug auf die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union zu beraten und zu unterstützen. Dies kann neben einem erheblichen Mehraufwand seitens der Behörde im Fall einer von dritter Seite vermuteten Nichtkonformität zu In-teressenskonflikten führen, wohingegen die Vorteile einer solchen Vereinbarung als gering eingeschätzt werden. Den Marktüberwachungsbehörden könnte zudem vorgeworfen werden, ihre eigenen Beratungsergebnisse zu überwachen. Für vergleichbare Beratungstätigkeiten stehen den Wirtschaftsakteuren Wirtschaftsverbände bzw. privatwirtschaftliche Dienstleister zur Verfügung. Die Aufgabe von Unternehmen oder Organisationen, die Unternehmen vertreten, besteht im Grundsatz in der Wahrnehmung der jeweiligen Unternehmensinteressen. Bei einer aktiven und direkten Beteiligung an behördlichen Marktüberwachungstätigkeiten besteht die Gefahr eines Konflikts mit der unabhängigen, unparteiischen und unvoreingenommenen Aufgabenerfüllung der Marktüberwachungsbehörden.
Zur Vorlage allgemein
Zum Anwendungsbereich
Zu Begriffsbestimmungen
Zu einzelnen Vorschriften
Zu Berichtspflichten und der Datenübertragung
Zu Kontrollsystemen
Zu Sanktionsregelungen
Zum Anhang
Zur Übersetzung von Dokumenten
Drucksache 50/17
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Zu einer Einstandsgemeinschaft gehören für die Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel gemäß § 19 Absatz 3 der Leistungsberechtigte selbst, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten und Lebenspartner sowie nach § 20 auch Personen in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft und, wenn die Leistungsberechtigten minderjährig und unverheiratet sind, auch ihre Eltern und Elternteile. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wird die sozialhilferechtliche Einstandsgemeinschaft in § 27 Absatz 1 und 2, für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in § 41 unter Verweis auf § 43 definiert. Auch für diese Hilfen gilt daher für jede volljährige Person, deren Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen ist, jeweils ein Freibetrag von 5 000 Euro.
Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... Diverse Instrumente und Koordinierungsmechanismen, die eine Beschäftigung im Nachbarland erleichtern, bestehen auf europäischer Ebene bereits, wie das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, der das Verständnis von und den Vergleich der Qualifikationen unterstützt, der Europass-Rahmen, mit dem die Menschen ihre Kompetenzen und Qualifikationen angeben, die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe und der Europäische Berufsausweis, ein EU-weites digitales Verfahren für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. In puncto Finanzierung unterstützen sowohl das Programm der EU für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) als auch der Europäische Sozialfonds die Arbeitskräftemobilität in Grenzregionen. Das Unterprogramm EURES des EaSI-Programms unterstützt grenzübergreifende Partnerschaften, die Grenzgängern und ihren Arbeitgebern Informations- und Vermittlungsdienste bereitstellen.
Mitteilung
1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union
2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN
3. HANDLUNGSANSÄTZE
3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs
3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens
3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung
3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung
3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland
3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen
3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit
3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 429/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... 7. die Entwicklung und Erprobung flexibler und modularer Studiengänge fördern, um den Zugang zu höherer Bildung über spezifische Prioritäten für Erasmus+ strategische Partnerschaften zu unterstützen;
Mitteilung
1. EIN NEUER Impuls für die Hochschulbildung in der EU
2. VORRANGIGE Massnahmen
2.1 Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Missverhältnisse zwischen
2.2. Schaffung inklusiver und vernetzter Hochschulsysteme
2.3 Sorge dafür tragen, dass Hochschuleinrichtungen zur Innovation beitragen
2.4. Förderung effektiver und effizienter Hochschulsysteme
3. GEZIELTERER EINSATZ von EU-MITTELN für die Hochschulbildung
4. Schlussfolgerungen und NÄCHSTE Schritte
Drucksache 63/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts- Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG)
... Mit der Altfallregelung wird sichergestellt, dass noch anhängige Anträge auf Nachbeurkundung von Auslandspersonenstandsfällen (Geburten, Sterbefällen, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften) und vor Inkrafttreten der Neuregelung eingegangene namensrechtliche Erklärungen noch vom Standesamt I in Berlin weiterbearbeitet werden.
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 19. Das Ziel der Politik bleibt es, die Rolle der Tarifverträge als Teil einer sozialpartnerschaftlichen Wirtschafts- und Sozialordnung zu stärken.
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... - Die Kommission wird auch in Zukunft den Informationsaustausch in zentralen Gremien wie dem CIVITAS-Forum und der Europäischen Innovationspartnerschaft "Intelligente Städte"38 fördern, um integrierte Konzepte für saubere Verkehrs- und Energiesysteme weiter voranzubringen.
Drucksache 32/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Drucksache 429/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine europäische Erneuerungsagenda für die Hochschulbildung - COM(2017) 247 final
... 3. Er betont, dass für ihn der besondere Mehrwert des Programms für allgemeine und berufliche Bildung "Erasmus+" in der Begegnung und dem Austausch von Einzelpersonen sowie der Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen liegt (vergleiche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B), Ziffer 22 und Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2016, BR-Drucksache 316/16(B), Ziffer 12). Dies gilt sowohl für die Begegnung im Rahmen von Einzelmobilität als auch von Partnerschaften. Der verstärkten Nutzung von Mitteln des Programms "Erasmus+" für immer zahlreichere bildungspolitische Projekte der Kommission steht er mit großer Zurückhaltung gegenüber.
Drucksache 521/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE-Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates - COM(2017) 329 final
... Die vorgeschlagenen Änderungen gegenüber der Situation gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 bestehen in der Anpassung der Meldung der BNE-Daten an das ESVG 2010 und der Einführung des AESS als maßgeblichen Komitologie-Ausschuss anstelle des BNE-Ausschusses im Rahmen der neuen ESS-Struktur zur Verbesserung der Koordinierung und der Partnerschaft in Form einer klaren Pyramidenstruktur innerhalb des ESS mit dem AESS als höchstem strategischen Gremium. Im Februar 20129 begrüßte der AESS diesen neuen Ansatz.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Präambel und Erwägungsgründe
Vorschlag
Kapitel I Definition und Berechnung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen
Artikel 1
Kapitel II Übermittlung der BNE-Daten und zusätzlicher Informationen
Artikel 2
Artikel 3
Kapitel III Verfahren und Überprüfung der BNE-Berechnung
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen (BNE_Verordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates
Anhang Entsprechungstabellen gemäß Artikel 9
Drucksache 426/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1288/2013, (EU) Nr. 1293/2013 , (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU - COM(2017) 262 final; Ratsdok. 9845/17
... 7. Der Bundesrat stellt mit Erstaunen fest, dass erhebliche Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 vom 11. Dezember 2013 zur Errichtung von "Erasmus+" innerhalb weniger Monate von der Kommission vorgelegt wurden und von Rat und Parlament beraten werden sollen, während die administrative Behebung der Probleme bei der Umsetzung der derzeitigen Verordnung lange Zeit erforderte und immer noch nicht abgeschlossen ist. Der Bundesrat hat wiederholt eine Erleichterung der Bedingungen für Schulen gefordert und auf die übermäßigen administrativen Lasten hingewiesen (so unter anderem in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B), Ziffer 22). Der Bundesrat bedauert, dass die bisherigen Vorgaben der Kommission zu einem nachhaltigen Rückgang der Antragszahlen im Schulbereich geführt haben (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Oktober 2016, BR-Drucksache 335/16(B), Ziffer 3), den aufzufangen langfristige Motivationsarbeit und enorme Anstrengungen erforderlich macht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass gerade die Förderung von Mobilität und Partnerschaften im Schulbereich eine Chance darstellt, jungen Menschen unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund den Mehrwert europäischer Zusammenarbeit konkret vor Augen zu führen, indem sie Völkerverständigung unmittelbar erfahrbar macht und die Bildung einer verbindenden europäischen Identität fördert (vergleiche auch Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B), Ziffer 22).
Drucksache 430/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... "(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Drucksache 522/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission: EU-Recht - Bessere Ergebnisse durch bessere Anwendung
... Alles in allem sollten die Änderungen in Bezug auf EU-Pilot vor dem Hintergrund einer neuen Durchsetzungspolitik betrachtet werden. Dafür steht eine breite Palette von Instrumenten zur Verfügung, angefangen hei Präventivmaßnahmen und frühzeitiger Problemlösung bis hin zu proaktiver Überwachung und gezielter Durchsetzung des EU-Rechts. Das soll jedoch nicht bedeuten, dass die Kommission davon abrückt, unser gemeinsames Ziel - die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts zum Nutzen der Bürger und Unternehmen im Wege der Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten zu verfolgen.
Drucksache 494/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
... Über die Pflichten im Zusammenhang mit der Änderung der Partnerschaftsvereinbarungen nach Artikel 16 der Dachverordnung
Anhang
1. Vorschlag für eine Haushaltsordnung
Zur Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
Zur Gefahr der Überkompensation von Begünstigten
Zum Einsatz von Sachverständigen im Rahmen vereinfachter Kostenoptionen
Zu Eventualverbindlichkeiten
Zum gemeinsamen Dotierungsfonds
Zu Bestimmungen über Steuervermeidung für Finanzinstrumente
Zur Ex-ante-Bewertung von Finanzinstrumenten/Vorzugsbehandlung privater Investoren
Zum Sponsoring
2. Vereinfachungsvorschläge in der Dachverordnung
Zur verpflichtenden Anwendung vereinfachter Kostenoptionen
Zu den Bestimmungen des Artikels 67 Absatz 5 der Dachverordnung über einen delegierten Rechtsakt
Zur vorgeschlagenen Änderung der Behandlung von Energieeinsparungen in Artikel 61 Absatz 1 der Dachverordnung
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Ein Bereich, in dem die Richtlinie ergänzt werden muss, ist der Informationsfluss. So deckt die Richtlinie nur strategische Schlüsselsektoren ab - doch müssten logischerweise alle Interessenträger, die von einem Cyberangriff betroffen sind, in ähnlicher Weise vorgehen, damit die Schwachstellen und Angriffspunkte für Cyberangriffe systematisch bewertet werden können. Zudem stoßen Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor auf Hindernisse. Regierungen und Behörden geben cybersicherheitsrelevante Informationen nur ungern weiter, da sie eine Gefährdung der nationalen Sicherheit oder der Wettbewerbsfähigkeit befürchten. Privatunternehmen zögern, Informationen über ihre Cyberschwachstellen und die dadurch erlittenen Verluste weiterzugeben, aus Furcht, dass sensible Geschäftsinformationen in falsche Hände gelangen, ihr Ruf leiden könnte oder sie möglicherweise Datenschutzbestimmungen verletzten34. Auch gilt es, das Vertrauen zu stärken, damit öffentlich-private Partnerschaften die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch auf eine größere Zahl von Sektoren ausweiten können. Beim Aufbau des für die Informationsweitergabe zwischen dem Privatsektor und dem öffentlichen Sektor nötigen Vertrauens kommt den Zentren für den Austausch und die Analyse von Informationen besondere Bedeutung zu. In einzelnen kritischen Sektoren wurden bereits erste Schritte unternommen, indem beispielsweise für die Luftfahrt das Europäische Zentrum für die Cybersicherheit in der Luftfahrt35 und für den Energiesektor die Informationsaustausch-und -analysezentren36 aufgebaut wurden. Die Kommission wird dieses Konzept uneingeschränkt über die ENISA unterstützen, wobei vor allem in den in der NIS-Richtlinie genannten Sektoren, die wesentliche Dienste erbringen, schnellere Fortschritte erzielt werden müssen.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
Drucksache 749/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates in Bezug auf die Unterstützung von Strukturreformen in den Mitgliedstaaten - COM(2017) 826 final
... In Artikel 15 wird eine neue Ziffer angefügt, in der erläutert wird, dass Partnerschaftsvereinbarungen auch Aufschluss darüber geben müssen, welche Beträge der leistungsgebundenen Reserve zur Unterstützung von Strukturreformen zugewiesen werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Ex -post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Konsultation der Interessenträger
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 428/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 4. Er begrüßt die Ankündigung der Kommission, die Zusammenarbeit zwischen Schulen stärken zu wollen, indem der Zugang zu Schulpartnerschaften und Mobilität im Schulbereich im Rahmen des Programms "Erasmus+" erleichtert wird. Der Bundesrat hat wiederholt eine Erleichterung der Bedingungen für Schulen gefordert und auf die übermäßigen administrativen Lasten hingewiesen (so unter anderem in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B), Ziffer 22). Er fordert daher die Kommission auf, die zugesagten Erleichterungen baldmöglichst zu präzisieren und Verbesserungen zügig umzusetzen. Er bedauert, dass die bisherigen Vorgaben der Kommission zu einem nachhaltigen Rückgang der Antragszahlen im Schulbereich geführt haben (siehe auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Oktober 2016, BR-Drucksache 335/16(B), Ziffer 3), den aufzufangen langfristige Motivationsarbeit und enorme Anstrengungen erforderlich macht.
Drucksache 162/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften
... Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass alle Handelsgesellschaften, Partnerschaften, Genossenschaften und nicht-wirtschaftlichen Vereine ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in die bei den Amtsgerichten geführten Register erhalten.
1. Zu Artikel 1 § 22 BGB
2. Zu Artikel 1 § 22 BGB
3. Zu Artikel 1 § 22 BGB
4. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b § 15 Absatz 1 Satz 2 GenG
5. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe a § 30 Absatz 2 GenG
6. Zu Artikel 3 Nummer 15 § 53 GenG
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
7. Zu Artikel 3 Nummer 17 § 54 GenG
§ 54 Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband
8. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 54a Absatz 3 -neuGenG
9. Zu Artikel 3 Nummer 18 § 55 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 4 - neu - GenG
10. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG
11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 GenG
12. Zu Artikel 3 Nummer 21 § 60 Absatz 1 GenG
13. Zu Artikel 3 Nummer 23 § 63d Satz 2 GenG
14. Zu Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
15. Zu Artikel 7a - neu - § 317 Absatz 4 Satz 2 - neu - ZPO, § 725 Satz 2 - neu - ZPO , Artikel 7b - neu - § 275 Absatz 4 Satz 2 - neu - StPO
'Artikel 7a Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 7b Änderung der Strafprozessordnung
Drucksache 50/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... XII genannten leistungsberechtigten Personen. Sie schließt nicht (wie beabsichtigt) die nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 2
Drucksache 426/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1288/2013, (EU) Nr. 1293/2013 , (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU - COM(2017) 262 final; Ratsdok. 9845/17
... 7. Er stellt mit Erstaunen fest, dass erhebliche Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 vom 11. Dezember 2013 zur Errichtung von "Erasmus+" innerhalb weniger Monate von der Kommission vorgelegt wurden und von Rat und Parlament beraten werden sollen, während die administrative Behebung der Probleme bei der Umsetzung der derzeitigen Verordnung lange Zeit erforderte und immer noch nicht abgeschlossen ist. Der Bundesrat hat wiederholt eine Erleichterung der Bedingungen für Schulen gefordert und auf die übermäßigen administrativen Lasten hingewiesen (so unter anderem in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B), Ziffer 22). Der Bundesrat bedauert, dass die bisherigen Vorgaben der Kommission zu einem nachhaltigen Rückgang der Antragszahlen im Schulbereich geführt haben (siehe auch Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Oktober 2016, BR-Drucksache 335/16(B), Ziffer 3), den aufzufangen langfristige Motivationsarbeit und enorme Anstrengungen erforderlich macht. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass gerade die Förderung von Mobilität und Partnerschaften im Schulbereich eine Chance darstellt, jungen Menschen unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund den Mehrwert europäischer Zusammenarbeit konkret vor Augen zu führen, indem sie Völkerverständigung unmittelbar erfahrbar macht und die Bildung einer verbindenden europäischen Identität fördert (vergleiche auch Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Januar 2016, BR-Drucksache 510/15(B), Ziffer 22).
Drucksache 127/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
... Für das Vorliegen eines besonderen persönlichen Näheverhältnisses ist die Intensität der tatsächlich gelebten sozialen Beziehung erheblich. Die Beziehung muss eine Intensität aufweisen wie sie in den in Satz 2 aufgeführten Fällen typischerweise besteht. Die Verbundenheit zwischen dem Getöteten und seinen Hinterbliebenen muss folglich den gesetzlich vermuteten besonderen persönlichen Näheverhältnissen entsprechen. Wenn dies vorliegt, können zum Beispiel Partner einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Verlobte (auch im Sinne des
Drucksache 258/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetz es und anderer Vorschriften
... 2. 20 Prozent bei Erbringung aller übrigen Leistungen, zuzüglich eines Betrags in Höhe von 20 Prozent des Bemessungsbetrags für den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner oder für den Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft und in Höhe von 2 Prozent für jede weitere vom Leistungsberechtigten, seinem Ehegatten oder Lebenspartner oder dem Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft überwiegend unterhaltene Person."
Drucksache 713/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission eine Aufstockung des Programms "Erasmus+", anstrebt. Das Ziel einer Verdoppelung der Teilnehmerzahl bis 2025 scheint zwar angesichts der unklaren finanziellen Ausstattung des Folgeprogramms ambitioniert. In Anbetracht zunehmender Skepsis gegenüber einem vereinigten Europa müssen die heranwachsenden Generationen jedoch für die europäische Idee gewonnen und zur aktiven Teilhabe am europäischen Einigungsprozess ermutigt werden - hierzu kann das Programm "Erasmus+" entscheidend beitragen. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen von "Erasmus+" Lernerfahrungen nicht immer an Mobilität geknüpft sind, sondern gerade im Schulbereich auch im Rahmen von Partnerschaften gesammelt werden können. Generell bedarf es im Schulbereich vor allem der Vereinfachung von Verfahren sowie der Reduzierung des bürokratischen Aufwands.
Drucksache 430/1/17
Antrag der Länder Brandenburg, Berlin, Thüringen
Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g)
... "Die Eingehung von Beteiligungen Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen."
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 90 Absatz 2 Satz 5 - neu - GG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Artikel 90 Absatz 2 Satz 5 GG
Drucksache 428/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht COM(2017) 248 final
... - die Zusammenarbeit zwischen den Schulen stärken, indem sie den Zugang zu Schulpartnerschaften und Schülermobilität im Rahmen des Programms Erasmus+ erleichtert, und digitales und interkulturelles Lernen durch die Förderung einer Teilnahme an eTwinning bereichern;
Mitteilung
1. Einleitung
2. Entwicklung besserer und inklusiverer Schulen
2.1 Unterstützung aller Lernenden und Entwicklung ihrer Kompetenzen
2.2. Verbessertes Lernen durch neue Formen der Zusammenarbeit
2.3 Verbesserter Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie erhöhte Qualität
3. Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen, um ausgezeichneten Unterricht und eine exzellente Bildung zu gewährleisten
3.1. Attraktivere Gestaltung der Lehrtätigkeit
3.2. Lehrkräfte: Lernen und Zusammenarbeit über die gesamte Berufslaufbahn hinweg
3.3. Unterstützung der Schulleitung
4. Governance der schulischen Bildungssysteme, um leistungsfähiger, gerechter und effizienter zu werden
4.1. Schulressourcen: angemessen und effizient investieren
4.2. Verknüpfung von Autonomie und Qualitätssicherung
5. Fazit - Ausblick
Drucksache 14/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für ein wirksameres europäisches Vorgehen gegen Reisedokumentenbetrug COM(2016) 790 final
... Außerhalb der EU gibt es im Zusammenhang mit dem Partnerschaftsrahmen im Kontext der Europäischen Migrationsagenda mit wichtigen Drittstaatenpartnern, die über die Kapazität verfügen, funktionierende Personenstandsregister und eine Digitalisierung der Fingerabdrücke oder biometrischen Daten sicherzustellen, Projekte zur Entwicklung biometrischer Registrierungsdatenbanken.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Aktionsplan
1. Registrierung der Identität
Spezielle Maßnahmen
2. Ausstellung von Dokumenten
Spezielle Maßnahmen
3. Herstellung von Dokumenten
3.1 Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten
3.2. Erfassung biometrischer Merkmale
Spezielle Maßnahmen
4. Kontrolle von Dokumenten
4.1 Elektronische Kontrollen der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen
4.2 Kontrollen der Datenbanken
4.3 Schulungen
4.4 Instrumente
4.5 Biometrische Daten in Reisedokumenten
Spezielle Maßnahmen
III. FOLLOW-UP
Drucksache 50/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... XII genannten leistungsberechtigten Personen. Sie schließt nicht (wie beabsichtigt) die nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 2
Drucksache 713/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... Ein weiteres zentrales Element einer hochwertigen Bildung besteht darin, sicherzustellen, dass die Bildungssysteme - einschließlich der beruflichen Bildung - alle Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die in der Welt von heute unerlässlich sind. Da sich der Kompetenzbedarf ständig ändert, ist ein Lernen am Arbeitsplatz, etwa in einer Lehre oder im breiteren Kontext des lebenslangen Lernens unerlässlich und den Unternehmen fällt eine wichtige Rolle in Partnerschaften zwischen Bildungswesen und Wirtschaft zu. Damit die Vorteile der technischen Entwicklungen genutzt werden, müssen bestehende Mängel bei der Vermittlung von digitalen Kompetenzen wie Programmieren und Cybersicherheit, Medienkompetenz und unternehmerischen Fähigkeiten behoben werden. Außerdem sind Sozial- und Bürgerkompetenz sowie Lernkompetenz unverzichtbar für eine uneingeschränkte Teilhabe junger Menschen an vielfältigen, sich rasch wandelnden Gesellschaften. Es müssen weitere Anstrengungen darauf verwandt werden, umfassende Lehrpläne zu erarbeiten, die all diese "Schlüsselkompetenzen" beinhalten.
Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur
2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung
4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe
5. Fazit und Ausblick
Drucksache 63/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 2. PStRÄndG)
... Mit der Altfallregelung wird sichergestellt, dass noch anhängige Anträge auf Nachbeurkundung von Auslandspersonenstandsfällen (Geburten, Sterbefällen, Eheschließungen und Lebenspartnerschaften) und vor Inkrafttreten der Neuregelung eingegangene namensrechtliche Erklärungen noch vom Standesamt I in Berlin weiterbearbeitet werden.
Drucksache 360/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken
... Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat die Auffassung der Kornmission teilt, dass nationale Koalitionen und Partnerschaften einen bedeutenden Beitrag zur Deckung des Nachholbedarfs bei digitalen Kompetenzen leisten können. Wie in der Stellungnahme dargelegt, sind nationale, regionale und lokale Akteure am besten in der Lage, die sich aus der Digitalisierung ergebenden Herausforderungen im Ausbildungsbereich zu meistern. Maßnahmen auf europäischer Ebene, einschließlich gemeinsamer Maßnahmen der Mitgliedstaaten, müssen Initiativen auf nationaler Ebene in vollem Umfang Rechnung tragen und auf gewonnenen Erfahrungen aufbauen.
Anhang
I. Allgemeines
II. Einführung einer Kompetenzgarantie
III. Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
IV. Umsetzung der Schlussfolgerungen von Riga und Berufsausbildung
V. Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze
VI. Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens
VII. Frühzeitige Erfassung der Kompetenzen und Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten
VIII. Überarbeitung des Europass-Rahmens
IX. Blaupause zur Branchenzusammenarbeit, für Kompetenzen
X. Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen
XI. Umsetzung der Agenda
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums leistet in vielerlei Hinsicht einen wesentlichen Beitrag zur Agrarwirtschaft und zur Schaffung guter Lebensgrundlagen in ländlichen Räumen. Mit dieser Politik werden Investitionen, Wissensaufbau, die Organisation der Versorgungskette sowie Umwelt- und Klimaschutz gefördert. Die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2014-2020 bauen darauf auf und setzen verstärkt auf Innovation und Risikomanagement. Die Schaffung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP-AGRI) gab den Anstoß für Wissensaufbau und Wissensaustausch. Allerdings müssen noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um den Landwirten den Zugang zu Wissen zu erleichtern.4
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
Drucksache 717/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... Dieser stetige Wandel in der Industrie setzt auch die Arbeitnehmer einem erheblichen Anpassungsdruck aus; er muss daher durch Maßnahmen flankiert werden, die einen reibungslosen Übergang gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit erhöhen, damit Menschen und Gemeinschaften die neuen Chancen nutzen können. Diese Maßnahmen müssen den neuen Stellenanforderungen Rechnung tragen, das lebenslange Lernen fördern und den Arbeitnehmern beim Stellenwechsel helfen sowie diejenigen in den betroffenen Sektoren, die die Branche wechseln müssen, aktiv bei der Umschulung und der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützen. Die Kommission fördert in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern, beispielsweise Arbeitgebern, Arbeitnehmervertretern und Aus- und Weiterbildungsanbietern, die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsmärkte, indem Qualifikationsdefizite und Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage abgebaut und die Entwicklung neuer Kompetenzen durch das Lernen im Ausland unterstützt wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Europa, das schützt: Die führende Rolle der EU im Rahmenwerk von Paris und in der internationalen Normung
3. Ein Europa, das stärkt: keine Verbraucher zweiter Klasse und keine abgehängten Regionen
4. Ein Europa, das verteidigt: Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie für mehr Beschäftigung, Wachstum und Investitionen
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 696/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums - COM(2017) 612 final; Ratsdok. 13489/17
... Die Stadtplanung und -gestaltung kann zum Schutz des öffentlichen Raums beitragen. Mit dem Pakt von Amsterdam, auf den sich 2016 die für städtische Angelegenheiten zuständigen EU-Minister verständigt hatten, wurde die EU-Städteagenda ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um ein integriertes und koordiniertes Konzept, das der städtischen Dimension der Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten Rechnung tragen soll.5 Derzeit stehen zwölf Prioritäten auf der Agenda. Im Oktober 2017 wird die Kommission die Thematik der Sicherheit des öffentlichen Raums für eine neue Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten vorschlagen, wobei der Schwerpunkt auf den Aspekten besseres Wissen, bessere Rechtsetzung und bessere Finanzierung liegen wird. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und lokalen Behörden auf, diese Initiative zu unterstützen.
I. Einführung
II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS
III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS
IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors
V. Fazit
Drucksache 573/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Innovation in Europas Regionen - Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene - COM(2017) 376 final
... Die Mitgliedstaaten und Regionen haben mehr als 120 Strategien der intelligenten Spezialisierung durch Partnerschaft, Multi-Level-Governance und einen Bottom-up-Ansatz entwickelt, wobei Prioritäten für Forschungs- und Innovationsinvestitionen für den Zeitraum 2014-2020 festgelegt wurden.
Mitteilung
1. Eine moderne Wirtschaft und ein fairer Übergang für die Regionen der EU
2. Intelligente Spezialisierung: Regionale Pakte für Innovation, Wachstum und Arbeitsplätze
3. Schlüsselherausforderungen und nächste Schritte: Förderung des innovationsgesteuerten Wachstums
3.1. Fortsetzung der Reform der Forschungs- und Innovationssysteme innerhalb der Regionen
3.2. Ausbau der regionenübergreifenden Zusammenarbeit bei Innovationsinvestitionen
3.3. Mobilisierung von Forschung und Innovation in weniger entwickelten und in vom industriellen Wandel betroffenen Regionen
3.4. Nutzung von Synergien und Komplementaritäten zwischen den EU-Maßnahmen und -Instrumenten
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 89/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 21. Das Ziel der Politik bleibt es, die Rolle der Tarifverträge als Teil einer sozialpartnerschaftlichen Wirtschafts- und Sozialordnung zu stärken.
Drucksache 145/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... 47. Der Bundesrat ist außerdem der Auffassung, dass gerichtliche Register (insbesondere Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Güterrechtsregister, Grundbuch und Schiffsregister) nicht dem Begriff des "öffentlich zugänglichen Verzeichnisses" des Artikels 15 des Verordnungsvorschlags unterfallen. Ein öffentlich zugängliches Verzeichnis ist gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe d des Verordnungsvorschlags ein "Verzeichnis der Endnutzerinnen und Endnutzer elektronischer Kommunikationsdienste in gedruckter oder elektronischer Form, das veröffentlicht oder der Öffentlichkeit bzw. einem Teil der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, auch mithilfe eines Verzeichnisauskunftsdienstes". Gerichtliche Register sind aber keine solchen Verzeichnisse der Endnutzerinnen und Endnutzer an sich. Vielmehr handelt es sich um öffentliche Register mit sachlichen Inhalten.
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... Fortsetzung der Unterstützung der laufenden Arbeiten an einer nachhaltigen Partnerschaft für den Schutz der biologischen Vielfalt, nachhaltige Entwicklung und Anpassung an den Klimawandel und Begrenzungsmaßnahmen in den Gebieten äußerster Randlage und in den überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten.
Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final
Mitteilung
1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN
2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE
Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Natur und Biodiversität
Bewährte Verfahren
Luftqualität und Lärm
Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung
2 Instrumente
Marktbasierte Instrumente und Investitionen
Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften
3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse
4. Die nächsten Schritte
2 Politikvorschläge
Anhang Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse
Drucksache 650/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - COM(2017) 493 final
... Die Kommission stellte in ihrer Pressemitteilung vom 12. November 2015 zum Entwurf des Textes zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) fest, dass sie "gemeinsam mit anderen Ländern die Arbeit an der Einrichtung eines ständigen internationalen Investitionsgerichtshofs aufnehmen" wird. "[...] Dies würde dazu führen, dass der "alte ISDS-Mechanismus" voll und ganz durch ein modernes, wirksames, transparentes und unparteiisches System zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten auf internationaler Ebene ersetzt würde."4
Drucksache 141/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Oktober 2008 zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Drucksache 355/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
... "Forschungsorganisationen, die an einer öffentlich privaten Partnerschaft beteiligt sind, sollten auf diese Ausnahme auch zurückgreifen können ".
- Zur Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining Art. 3 - Ziff 21 und 22 der Stellungnahme
- Zur Ausnahme für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten Art. 4 - Zi f 11, 15, 19 und 24 bis 26 der Stellungnahme
- Zur Ausnahme für den Erhalt des Kulturerbes Artikel 5 und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lizenzierungsverfahren und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu vergriffenen Werken Art. 7, 8 und 9 - Ziff 13, 16, 27, 28 und 29 der Stellungnahme
- Zur Wechselbeziehung zwischen technischen Schutzmaßnahmen und den im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen Artikel 6 - Ziff 17 der Stellungnahme
- Zum Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzunken Art. 11 - Ziff 20, 30 und 31 der Stellungnahme
- Zu den Ausgleichsansprüchen für die Nutzung von Werken im Rahmen der Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht zwischen Urhebern und Verlagen Art.12 - Ziff 32 der Stellungnahme
- Zur Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen Art. 13 - Ziff 33 und 34 der Stellungnahme
- Zu fairen Verträgen mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung Artikel 14 bis 16 - Ziff 35 bis 37 der Stellungnahme
- Zu anderen Aspekten - Ziff 6, 9 und 18 der Stellungnahme
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... 4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.