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"Passmuster- und Passgebührenverordnung"


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Drucksache 666/05

... Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften wurden die notwendigen Rahmenbedingungen für die von der EG-Verordnung über Normen und Sicherheitsmerkmale in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten für alle Mitgliedsstaaten verbindlich vorgegebene Einführung des biometrischen Merkmals „Gesichtsbild" in Pässe geschaffen. Sie enthält Anpassungen vor allem der Passmuster- und Passgebührenverordnung und wird am 1. November 2005 in Kraft treten. Im Rahmen des Verordnungsgebungsverfahrens haben die Länder in zwei Punkten Änderungsbedarf angemeldet, dem im laufenden Verfahren nicht mehr Rechnung getragen werden konnte, um - angesichts der notwendigen Vorbereitungen durch den Passproduzenten und die Gemeinden - den vorgesehenen Termin für den Beginn der Ausgabe biometrischer Pässe nicht zu gefährden. Die Vorschläge der Länder sollen jedoch in dem gebotenen Umfang noch vor dem 1. November 2005 Berücksichtigung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Passmusterverordnung

Artikel 2
Änderung der Passgebührenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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