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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Patentrechtspraxis"


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Drucksache 26/08 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt werden. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses demnächst in Kraft treten und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht damit ein funktionsfähiges europäisches Patentrechtsregime für die deutsche Wirtschaft zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher Änderungen des Status quo um jeden Preis ab und bittet die Bundesregierung, Änderungen nur zuzustimmen, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und Patentrechtspraxis in Deutschland bringen.



Drucksache 26/1/08

... 11. Der Bundesrat erinnert an die Bedeutung des Patentrechts und der Patentgerichtsbarkeit gerade für Deutschland, wo über die Hälfte aller Patentstreitverfahren in Europa geführt werden. Er erinnert weiter daran, dass nach der Ratifizierung des Londoner Sprachenabkommens durch Frankreich dieses demnächst in Kraft treten und zu einer deutlichen Verbilligung der Europäischen Bündelpatente führen wird. Insgesamt steht damit ein funktionsfähiges europäisches Patentrechtsregime für die deutsche Wirtschaft zur Verfügung. Der Bundesrat lehnt daher Änderungen des Status quo um jeden Preis ab und bittet die Bundesregierung, Änderungen nur zuzustimmen, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und Patentrechtspraxis in Deutschland bringen.



Drucksache 865/07 (Beschluss)

... Die EU braucht ein bezahlbares, rechtlich abgesichertes und benutzerfreundliches System für den Schutz geistigen Eigentums, wenn sie ein attraktiver Standort für innovative und forschende Unternehmen sein will. Die Begründung eines Gemeinschaftspatents und einer europäischen Patentgerichtsbarkeit wird seit Jahren erörtert. Die Weiterentwicklung im europäischen Patentrecht ist gerade für die deutschen Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Kommission einen Beitrag dazu leisten möchte, die ins Stocken geratene Debatte zum Patentsystem in Europa wieder in Gang zu setzen, wobei die vorliegenden Überlegungen noch vertiefter Diskussion bedürfen. Dabei darf nach Ansicht des Bundesrates Änderungen nur zugestimmt werden, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und die Patentrechtspraxis in Deutschland bringen. Insbesondere ist es bei jeder Änderung des Gerichtssystems unerlässlich, dass gerichtliche Kammern in den Mitgliedstaaten entsprechend der Zahl der Patentrechtsstreitigkeiten eingerichtet werden können, für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsorts anzurufen, und die etablierten deutschen Patentgerichte mit ihrer auch international anerkannten großen Erfahrung in das System einbezogen werden können. Die Länder werden die weiteren Diskussionen aufmerksam verfolgen und ihre Vorstellungen - wie in der Vergangenheit bereits geschehen - in geeigneter Weise einbringen.



Drucksache 244/1/07

... 6. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der EPLA-Ansatz auf politische Vorbehalte einiger Mitgliedstaaten stößt. Er bittet daher die Bundesregierung, in den anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene gründlich zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Optionen B und C im Einzelnen umgesetzt werden können. Gleichzeitig sollten aber auch die Variante A intensiv beraten und die Bemühungen zur Schaffung eines Gemeinschaftspatents fortgesetzt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Änderungen des Status quo nur zuzustimmen, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und die Patentrechtspraxis in Deutschland bringen. Änderungen um jeden Preis lehnt der Bundesrat ab. Er ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass eine Reihe der in der Mitteilung zur Begründung des Reformbedarfs genannten Grundlagen und Fakten einer kritischen Überprüfung bedarf.



Drucksache 244/07 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass der EPLA-Ansatz auf politische Vorbehalte einiger Mitgliedstaaten stößt. Er bittet daher die Bundesregierung, in den anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene gründlich zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Optionen B und C im Einzelnen umgesetzt werden können. Gleichzeitig sollten aber auch die Variante A intensiv beraten und die Bemühungen zur Schaffung eines Gemeinschaftspatents fortgesetzt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Änderungen des Status quo nur zuzustimmen, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und die Patentrechtspraxis in Deutschland bringen. Änderungen um jeden Preis lehnt der Bundesrat ab. Er ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass eine Reihe der in der Mitteilung zur Begründung des Reformbedarfs genannten Grundlagen und Fakten einer kritischen Überprüfung bedarf.



Drucksache 865/1/07

... Die EU braucht ein bezahlbares, rechtlich abgesichertes und benutzerfreundliches System für den Schutz geistigen Eigentums, wenn sie ein attraktiver Standort für innovative und forschende Unternehmen sein will. Die Begründung eines Gemeinschaftspatents und einer europäischen Patentgerichtsbarkeit wird seit Jahren erörtert. Die Weiterentwicklung im europäischen Patentrecht ist gerade für die deutschen Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Kommission einen Beitrag dazu leisten möchte, die ins Stocken geratene Debatte zum Patentsystem in Europa wieder in Gang zu setzen, wobei die vorliegenden Überlegungen noch vertiefter Diskussion bedürfen. Dabei darf nach Ansicht des Bundesrates Änderungen nur zugestimmt werden, wenn sie einen klaren Mehrwert für die Wirtschaft und die Patentrechtspraxis in Deutschland bringen. Insbesondere ist es bei jeder Änderung des Gerichtssystems unerlässlich, dass gerichtliche Kammern in den Mitgliedstaaten entsprechend der Zahl der Patentrechtsstreitigkeiten eingerichtet werden können, für den Kläger die Möglichkeit besteht, das Gericht des Verletzungsorts anzurufen, und die etablierten deutschen Patentgerichte mit ihrer auch international anerkannten großen Erfahrung in das System einbezogen werden können. Die Länder werden die weiteren Diskussionen aufmerksam verfolgen und ihre Vorstellungen - wie in der Vergangenheit bereits geschehen - in geeigneter Weise einbringen.



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.