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"Pensionen"
Drucksache 555/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Einrichtungen wie Tierpensionen, die nicht wie Tierhalter die tatsächliche Bestimmungsmacht über die ihnen anvertrauten Tiere innehaben, sondern ihre Beziehung zum Tier nach den Weisungen eines anderen ausüben, sollten von § 57 Absatz 3 Nummer 2 erfasst werden.
Drucksache 94/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten - COM(2012) 55 final
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten - COM(2012) 55 final
Drucksache 223/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten - COM(2012) 173 final
... Rentenversicherung und deren Finanzierung knüpft vor allem an Erwerbstätigkeit an. Allerdings wird neben der gesetzlichen Rentenversicherung künftig ebenfalls der zusätzlichen Altersvorsorge eine stärkere Rolle zukommen. Dieser Rolle wird sie aber nur gerecht werden können, wenn auch die Rahmenbedingungen dafür stimmen. Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Bundesrat insbesondere seine ablehnende Haltung gegenüber einer Richtlinie zur Übertragbarkeit von betrieblichen Renten und Pensionen. Aus seiner Sicht birgt jeder Harmonisierungsversuch die Gefahr, dass sich dadurch die Kosten erhöhen können, mit entsprechend negativen Folgen für den Auf- und Ausbau der freiwilligen betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Zudem würde bei einer sehr geringen Unverfallbarkeitsfrist die betriebliche Altersversorgung ihre wichtige Bedeutung als personalpolitisches Instrument zur Mitarbeiterbindung verlieren (vgl. BR-Drucksache 94/12(B)).
Drucksache 555/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Einrichtungen wie Tierpensionen, die nicht wie Tierhalter die tatsächliche Bestimmungsmacht über die ihnen anvertrauten Tiere innehaben, sondern ihre Beziehung zum Tier nach den Weisungen eines anderen ausüben, sollten von § 57 Absatz 3 Nummer 2 erfasst werden.
Drucksache 90/12 (Beschluss)
... a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung Pensionskassen ausdrücklich nicht die Möglichkeit eröffnet hat, sich per Antrag der Anwendung der Solvency-II-Rahmenrichtlinie zu unterwerfen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 220 VAG-E verfolgt die Bundesregierung damit das Ziel, den aktuellen Überlegungen auf EU-Ebene, die Solvency-II-Rahmenrichtlinie auf Pensionskassen und Pensionsfonds zu übertragen, nicht vorgreifen zu wollen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 28 §§ 24 bis 33 VAG
4. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 28 Absatz 3 Satz 1 VAG
5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG
6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG
7. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG
8. Zu Artikel 1 Nummer 70, 112 und 114 §§ 84, 131 und 135 Absatz 2 VAG
Zu a :
Zu b :
9. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 84 Absatz 1 VAG *
10. Zu Artikel 1 Nummer 103 § 121 Absatz 2 Satz 2 VAG
11. Zu Artikel 1 Nummer 122 § 151 Absatz 1 Satz 1 VAG
12. Zu Artikel 1 Nummer 130 §§ 205 und 207 VAG
13. Zu Artikel 1 Nummer 131 § 221 VAG
Zu a :
Zu b :
14. Zu Artikel 1 Nummer 133 § 276 Absatz 4 VAG
15. Zu Artikel 1 Nummer 141 § 292 Absatz 3 VAG-E § 81 Absatz 3 VAG geltende Fassung
16. Zu Artikel 1 Nummer 144 § 326 VAG
Drucksache 94/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten COM(2012) 55 final
Weißbuch der Kommission: Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten COM(2012) 55 final
Drucksache 564/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Wie eindeutig im Grünbuch "Rente"3 festgestellt, erkennt die Kommission an, dass die Verantwortung für die Rentensysteme bei den Mitgliedstaaten liegt und es kein "ideales", universelles Pensions- bzw. Rentenmodell gibt. Allerdings können die Auswirkungen der öffentlichen Rentenausgaben auf die öffentlichen Finanzen ernsthafte Folgen für die Mitgliedstaaten haben. In diesem Zusammenhang hat sich die strategische Koordinierung im Bereich Pensionen und Renten auf EU-Ebene als nützlich und notwendig erwiesen. Darüber hinaus sind Pensionsfonds ein fester Bestandteil der Finanzmärkte, und ihre Gestaltung kann die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und den freien Kapitalverkehr fördern oder behindern.
Anmerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2010 623 - ARBEITSPROGRAMM der Kommission für 2011.
Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters
Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses
Nachhaltiges Wachstum
Integratives Wachstum
Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen
Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht
Förderung der intelligenten Rechtsetzung
Drucksache 325/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Absatz 1 weist das Besteuerungsrecht für diese Zahlungen – mit Ausnahme der Pensionen aus öffentlichen Kassen – ausschließlich dem Wohnsitzstaat zu. Albanien war nicht bereit, eine Regelung zu akzeptieren, wonach das Besteuerungsrecht für Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung auch oder ausschließlich dem Quellenstaat zusteht, da es bislang in noch keinem einzigen Doppelbesteuerungsabkommen eine derartige Regelung vereinbart habe. Im Hinblick auf die sukzessive Einführung einer nachgelagerten Besteuerung von Renten in Deutschland wurde deshalb in den anlässlich der Paraphierung des Abkommens unterzeichneten „Agreed Minutes“ niedergelegt, dass Deutschland ab dem Jahre 2015 Konsultationen initiieren kann mit dem Ziel einer Ergänzung des Artikels 18 um ein Besteuerungsrecht des Quellenstaats.
Drucksache 528/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... b) Altersvorsorgebeiträge an Altersvorsorgesysteme nach dem Ersten Abschnitt des Ersten Teils des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Hierbei handelt es sich um Pensionskassen nach § 1b Absatz 3 BetrAVG, Pensionsfonds nach § 1b Absatz 3 BetrAVG, Direktversicherungen nach § 1b Absatz 2 Satz 1 BetrAVG, Unterstützungskassen nach § 1b Absatz 4 BetrAVG sowie unmittelbar vom Arbeitgeber eingeführte Altersvorsorgesysteme (Direktzusagen) nach § 1 BetrAVG.
Drucksache 352/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken über den Schutz vor Kriminalität KOM (2011) 335 endg.
... a) „Privater Haushalt“ ist eine allein lebende Person oder eine Gruppe von Personen, die in einer privaten Wohnung zusammenleben und sich die Ausgaben insbesondere für die lebensnotwendigen Dinge teilen; ausgeschlossen sind Gemeinschaftshaushalte wie Krankenhäuser, Pflege- oder Altenheime, Gefängnisse, Kasernen, religiöse Einrichtungen, Pensionen oder Wohnheime;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften zu dem Sachverhalt, auf den sich der Vorschlag bezieht
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen
Gedankenaustausch/Diskussion zwischen den Kommissionsdienststellen
Anhörung von interessierten Kreisen
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Analyse der Auswirkungen und Folgen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Datenmerkmale und Zeitplan
Artikel 5 Probenahme und Probengröße
Artikel 6 Erhebungseinheit
Artikel 7 Übermittlung und Verarbeitung der Daten
Artikel 8 Übermittlung der Daten und Metadaten
Artikel 9 Datenverbreitung und Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke
Artikel 10 Qualitätsbewertung
Artikel 11 Finanzierung
Artikel 12 Ausschussverfahren
Artikel 13 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I
1. Erfahrungen mit Kriminalität, aufgeschlüsselt nach Arten von Kriminalität
1.1. Kfz-Kriminalität
1.2. Den Haushalt betreffende Kriminalität: Einbruch am Haupthaushalt;
1.3. Verbrechen gegen die Person:
1.4. Neuere Formen der Kriminalität:
2.1. Zu jeder unter den Punkten 1.1-1.4 aufgezählten Kriminalitätsform sind Informationen zu Folgendem zu erfassen:
4 2.2.
3. Einstellung der Auskunftspersonen zu Strafverfolgung und Sicherheitsvorkehrungen:
4. Sicherheitsgefühl der Auskunftsperson und Angst vor Kriminalität:
5. Soziodemografischer Hintergrund der Auskunftsperson:
6. Technische Variablen:
7. Gewaltverbrechen in einem gesonderten Modul am Ende der Befragung zu erheben :
4 7.1.
4 7.2.
3 8.
Anhang II Hoheitsgebiete, die von der Erhebung freigestellt werden können
Drucksache 258/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... a) Altersversorgungspläne in Irland Unter Berücksichtigung aa) einer Steuerentlastung für Beiträge oder Prämien, die im Rahmen von Altersversorgungsplänen, privaten Rentenversicherungen („ retirement annuity contracts“) oder anderen Altersvorsorgeprodukten nach „Part 30“ des irischen „Taxes Consolidation Act 1997“ gezahlt werden, und bb) der Steuerbefreiung von Einkünften und Gewinnen, die einem durch diese Beiträge oder Prämien geschaffenen Fonds (hier als „Versorgungsfonds“ („pension fund“) bezeichnet) erwachsen, können Ausschüttungen (für Zwecke von „Section 784A“ des „Taxes Consolidation Act 1997“) eines zugelassenen Vorsorgefonds („ retirement fund“) (im Sinne dieser „Section“), der durch die Übertragung von Anwartschaften oder Vermögenswerten aus einem Versorgungsfonds („pension fund“) errichtet wurde, unbeschadet dieses Abkommens nur anhand der Bestimmungen der genannten „Section“ besteuert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
Artikel 3 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Ansässige Person
Artikel 5 Betriebsstätte
Artikel 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen
Artikel 7 Unternehmensgewinne
Artikel 8 Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt
Artikel 9 Verbundene Unternehmen
Artikel 10 Dividenden
Artikel 11 Zinsen
Artikel 12 Lizenzgebühren
Artikel 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen
Artikel 14 Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
Artikel 15 Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen
Artikel 16 Künstler und Sportler
Artikel 17 Ruhegehälter und Renten
Artikel 18 Öffentlicher Dienst
Artikel 19 Gastprofessoren, Lehrer und Studierende
Artikel 20 Andere Einkünfte
Artikel 21 Vermögen
Artikel 22 Tätigkeiten vor der Küste
Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung
Artikel 24 Gleichbehandlung
Artikel 25 Verständigungsverfahren
Artikel 26 Informationsaustausch
Artikel 27 Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern
Artikel 28 Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung
Artikel 29 Einschränkung der Abkommensvergünstigung
Artikel 30 Mitglieder diplomatischer
Artikel 31 Protokoll
Artikel 32 Inkrafttreten
Artikel 33 Kündigung
Artikel 34 Registrierung
Protokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. März 2011
1. Zu dem Abkommen als Ganzes:
2. Zu Artikel 10 Dividenden :
3. Zu den Artikeln 10 Dividenden und 11 Zinsen :
4. Zu Artikel 12 Lizenzgebühren :
5. Zu Artikel 17 Absatz 3 Ruhegehälter und Renten , Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Nummer 6 dieses Protokolls:
6. Zu Artikel 20 Absatz 2 Andere Einkünfte :
7. Zu Artikel 23 Vermeidung der Doppelbesteuerung :
8. Zu Artikel 26 Informationsaustausch :
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
4 Freistellungsmethode
4 Anrechnungsmethode
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu dem gesamten Abkommen
Zu der Gemeinsamen Erklärung
Anlage zur Denkschrift (Übersetzung)
3 Verbalnote
Drucksache 237/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 3. weist darauf hin, dass entsprechend dem Eurostat-Indikator „Von Armut bedroht“ 2008 nahezu 85 Millionen Menschen in der Europäischen Union von Armut bedroht waren und dass sich diese Zahl entsprechend dem Indikator „Materielle Entbehrung“ schätzungsweise auf 120 Millionen Menschen erhöhen würde; ist der Ansicht, dass die Entscheidung des Rates über die Armutsindikatoren möglicherweise zu Unklarheiten hinsichtlich des Gesamtziels der Reduzierung der Zahl der von Armut und Ausgrenzung betroffenen Personen um 20 Millionen bis 2020 führen kann (Reduzierung um 23,5 % entsprechend dem Eurostat-Indikator „Von Armut bedroht“, doch lediglich um 16,7 % entsprechend dem Indikator „Materielle Entbehrung“); betont, dass es sich bei der Mehrheit der in der Europäischen Union in Armut lebenden Menschen um Frauen handelt, wozu Arbeitslosigkeit, prekäre Arbeitsbedingungen, niedrige Löhne, Pensionen und Renten, die unter dem Existenzminimum liegen, und weitverbreitete Schwierigkeiten beim Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen beitragen;
Drucksache 324/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes
... a) 55.1 Hotels, Gasthöfe und Pensionen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
§ 5 Art und Umfang der Erhebungen
§ 12 Übergangsregelung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2. Vollzugsaufwand
2. Kosten- und Preiswirkungen
3. Informationspflichten und Bürokratiekosten
IV. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
V. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 259/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Absatz 1 weist das Besteuerungsrecht für diese Zahlungen - mit Ausnahme der Pensionen aus öffentlichen Kassen - grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu.
Drucksache 704/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuerrechts (Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 - ErbStR 2011)
... ). Dies gilt nicht, wenn neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und in Anspruch genommen werden und die Tätigkeit nach ertragsteuerlichen Grundsätzen insgesamt als originär gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Beispielhaft sind Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen oder Campingplätze aufzuzählen. Eine Brauerei betreibt ihre originäre gewerbliche Tätigkeit nicht mit der Überlassung von Grundstücken an Gastwirte. Die Verpachtung von Gaststätten durch Brauereien gehört damit wie die Verpachtung von Tankstellen durch Mineralölunternehmen zum Verwaltungsvermögen.
1. Zu Artikel 1 Abschnitt III. R B 178 Absatz 4 Satz 4
3. Zu Artikel 1 Abschnitt II. R E 10.6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Abzug von außergewöhnlichen Unterhaltskosten, sogenannte Überlast, nach dem Denkmalschutzgesetz
Drucksache 323/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
... Absatz 1 weist das Besteuerungsrecht für diese Zahlungen – mit Ausnahme der Pensionen aus öffentlichen Kassen – grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu.
Drucksache 139/10
Gesetzesantrag der Länder Sachsen, Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)
... auch für Pensionen, Betriebsrenten und gesetzliche Renten gilt und mittlerweile auf Einkünfte jedweder Art und Herkunft sowie den Kontopfändungsschutz ausgedehnt worden ist. Zudem ist nicht berücksichtigt, dass die Wohnkosten innerhalb Deutschlands erheblich divergieren. Die Folge ist nicht selten eine Benachteiligung der Schuldner, die in städtischen Ballungsgebieten leben, gegenüber Schuldnern aus ländlichen Gebieten, die – relativ gesehen – häufig einen erheblich höheren Pfändungsschutz genießen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
§ 850 Pfändungsschutz für Einkommen
§ 850a Unpfändbares Einkommen
§ 850c Pfändungsschutz für Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverhältnissen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 37
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 4 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Sachpfändungsschutz
2. Forderungspfändungsschutz
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die Haushalte der Länder
2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 811
Zu § 811
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu § 850a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu § 850c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 846/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
... (2) Im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1, L 200 vom 7.6.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 988/2009 (ABl. L 284 vom 30.10.2009, S. 43) geändert worden ist, handelt die Deutsche Rentenversicherung Bund auch als Verbindungsstelle für den Bereich der Pensionen eines Sondersystems für Beamte. Sie arbeitet hierbei mit der Bundesfinanzdirektion West eng zusammen und unterstützt diese. Sie darf personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Behörde
§ 3 Verbindungsstelle für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
§ 4 Verbindungsstelle für Familienleistungen
§ 5 Koordinierungsstelle für die Sondersysteme für Beamte
§ 6 Zugangsstellen
§ 7 Verordnungsermächtigungen
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 312a Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts
Artikel 3 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten.
Zwölfter Abschnitt
§ 140e Verträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten
§ 219b Datenaustausch im automatisierten Verfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherheit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
§ 219c Dateien bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 127a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen
§ 128a Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Saarland
§ 136a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung
§ 274 Dateien bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971
Artikel 6 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 10 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen
Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
3 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 219
Zu § 219
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.: 1406: Entwurf eines Gesetzes betreffend die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Die Indikatoren, die dem EU-Armutsreduktionsziel zugrunde liegen, wurden im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung (soziale OMK) vereinbart und entwickelt. Im Laufe der letzten zehn Jahre haben die Mitgliedsstaaten bei der Funktionsweise und der Reform ihrer Systeme für die soziale Sicherheit zusammengearbeitet und Erfahrungen ausgetauscht. Sie haben gemeinsame Ziele festgelegt und sich auf Indikatoren geeinigt, an denen sie ihre Politik für die soziale Eingliederung, die Reform der Pensions- und Rentensysteme, das Gesundheitswesen und die Langzeitpflege ausrichten. Die soziale OMK unterstützt das Voneinander-Lernen, fördert die Einbindung der Stakeholderinnen, vertieft das Verstehen alter und neuer sozialer Risiken und rückt Herausforderungen in den Blick, die nach neuen Ansätzen und Lösungen verlangen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Herausforderungen
2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen
2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen
2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile
3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung
3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen
Zugang zur Beschäftigung
Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen
Bildungs - und Jugendpolitik
Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung
Branchenspezifische Politik
Externe Dimension
5 Sozialverträglichkeitsprüfung
3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt
Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “
Der Beitrag der EU-Fonds
3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen
3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft
Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen
Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln
3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten
4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010
5. Schlussfolgerungen
Anhang
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.